23.27

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Rech­nungshofpräsidentin! Werte Damen und Herren! Es sind sogar noch welche auf der Galerie, sehe ich gerade. Ich habe mir auch den Bericht über das Bundesamt für Wasserwirtschaft herausgesucht, weil es natürlich symptomatisch und eklatant ist.

Warum ist es symptomatisch? – Symptomatisch ist es, weil da wirklich Fehlent­wick­lungen und Missstände in der öffentlichen Verwaltung aufgezeigt werden. Wenn man sich den Bericht anschaut: Es zieht sich wie ein roter Faden durch diesen Rech­nungshofbericht, dass es eklatante Mängel gibt, und zwar sind diese Mängel bei der Planung feststellbar, wie dann auch bei der Kontrolle.

Dazu kommt, dass die Direktion des Bundesamtes – mein Vorredner hat es auch schon erwähnt – unter der Devise Stärkung des ländlichen Raums im Jahr 2015 von Wien nach Scharfling in Oberösterreich – das ist in der Gegend Mondsee – verlegt wurde. Die Stelle des Direktors wurde ausgeschrieben und gleichzeitig damit auch ein Reorganisationskonzept entwickelt. Was ist da passiert? – Natürlich hat man sich sehr viele Gedanken über die fachliche Qualifikation gemacht. Dann hat das eine Begut­achtungskommission beurteilt und sie hat einen Bewerber ausgesucht, der diesen fachlichen Qualifikationen einfach nicht entspricht.

Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, ich bin mir ganz sicher, dass der Direktor sicher in vielerlei Hinsicht ein sehr kompetenter Mann ist, aber es ist natürlich eine Farce, wenn man sich anschaut, wie die Ausschreibungen im öffentlichen Dienst und in der Verwaltung vorgenommen werden – vollkommen intransparent.

Was kann man also dagegen tun? – Eine Grundvoraussetzung – ich habe es schon gesagt und angedeutet – ist die Transparenz. Das heißt, in einem ersten Schritt bräuchte man Mitglieder von Auswahlkommissionen, die tatsächlich unabhängig sind. In einem zweiten Schritt müsste man dann auch den Bewerbern, die übergangen werden, das Recht zugestehen, gerichtlich prüfen zu lassen, ob diese Entscheidungen auch korrekt abgelaufen sind, und falls nicht, muss Schadenersatz gezahlt werden. Diesen Schadenersatz haben diejenigen zu leisten, die die Auswahlentscheidungen getroffen haben und die somit zur Verantwortung gezogen werden.

Damit würde im Sinne des Gemeinwohls erreicht werden, dass es nicht zu Packeleien, zu Freunderlwirtschaft oder zu parteipolitischen Besetzungen kommt. Am Ende des Tages würde es sicherstellen, dass eine verantwortungsvolle Politik betrieben würde, vor allem auch bei der Vergabe von Jobs und Leitungsfunktionen in der öffentlichen Verwaltung. – Danke sehr. (Beifall bei den NEOS.)

23.29

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Norbert Sieber. – Bitte.