Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung, 30. Jänner 2019 / Seite 80

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Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Cox, Kolleginnen und Kollegen betreffend „den Seitenabstand beim Überholen von einspurigen Fahrzeugen“.

Wer sich für diesen Entschließungsantrag ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

12.41.002. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (471 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (36. KFG-Novelle) (480 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 426/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zulassung von Quads mit einer Leistung von mehr als 15 kW (481 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zu den Punkten 2 und 3 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Dietmar Keck. – Bitte.


12.41.48

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Grundsätzlich könnte man ja diesem Kraftfahrgesetz zustimmen (Abg. Rosenkranz: Wenn wir in der Regierung wären!), wären da nicht zwei Punkte in diesem Gesetzentwurf, die aus unserer Sicht nicht stimmig sind. Wir haben das im Ausschuss auch schon besprochen.

Der erste Punkt wäre § 57c Abs. 10 in der Fassung der Regierungsvorlage. Dieser ermächtigt die Betreiber der Begutachtungsplakettendatenbank, „eine Abfragemöglich­keit vorzusehen, bei der jede interessierte Person online über die Suchkriterien Erst­zulassungsdatum und entweder Kennzeichen oder Fahrzeugidentifizierungsnummer (VIN) des Fahrzeuges [...] in der Datenbank  [...] Inhalte der Gutachten des jeweiligen Fahrzeuges einsehen und abrufen kann“. – Auf die Problematik dahinter wird dann mein Kollege Laimer eingehen.

Das Zweite betrifft die Fahrschulen in Bezug auf § 111 in der Fassung dieser Re­gierungsvorlage. Auch dazu habe ich schon im Ausschuss erwähnt: Der Aufhebung der Beschränkung auf eine Fahrschule pro Person können wir zustimmen. Wir haben kein Problem damit, wenn das Ganze gemacht wird. Die Problematik, die es aber gibt, ist, dass gleichzeitig mit dieser Aufhebung auch die Bestimmung über die Abhaltung von Kursen außerhalb der Standorte der Fahrschulen gestrichen wird. Das heißt, die Fahrschulen dürfen das nicht mehr machen.

Wir haben gesehen, dass das zu Problemen führt, zu Problemen gerade für die Fahr­schulen im ländlichen Bereich. Im Ausschuss hat Kollege Hafenecker gesagt, für ihn hat es kein Problem gegeben, denn er wurde von der Fahrschule von zu Hause abgeholt und zur Fahrschule gebracht. – Das hat mich zum Nachdenken gebracht. Ich habe mir gedacht, wenn die Fahrschulen das machen, dann hätten wir kein Problem damit. Ich habe in etwa 100 Fahrschulen in Österreich quer durch die Bank nachge­fragt und alle Fahrschulen im Bezirk Lilienfeld abgefragt – und keine einzige Fahr-


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