Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung, 30. Jänner 2019 / Seite 87

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Gerade, wenn es um Versicherungen geht, gerade, wenn es in Zukunft um Gesundheit geht, wenn es um Bildung geht, gibt es ganz, ganz viele Daten. Wenn wir jetzt nicht die richtigen Rahmenbedingungen dafür schaffen und da nicht richtig informiert sind, was zum Beispiel Pseudonymisierung wirklich bedeutet, dann macht mich das echt traurig.

Abschließend möchte ich sagen: Sie haben im Ausschuss gesagt, Sie sind der Letzte, der nicht ein Gesetz, der nicht etwas repariert, was nicht richtig ist. – Ich würde einmal vorschlagen: Machen Sie sich an die Arbeit und fangen Sie an zu reparieren! (Beifall bei JETZT.)

13.00


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich der Herr Bundesminister zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.


13.00.27

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Ing. Norbert Hofer: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf zuerst mit einigen anderen Punkten beginnen, die von dieser Novelle betroffen sind. Das ist zum einen eine Verwaltungsvereinfachung. Sie alle kennen den Aufkleber Dienstkraftwagen und haben sich vielleicht schon oft gefragt, warum so ein Aufkleber notwendig ist. Aus unserer Sicht ist es nicht mehr notwendig, dass auf Dienstfahrzeugen dieser Aufkleber angebracht werden muss, das wird es also nicht mehr geben. (Präsidentin Kitzmüller übernimmt den Vorsitz.)

Es wird in Zukunft die Umsetzung von Weigh in Motion möglich sein. Das heißt, das Achslastengesamtgewicht von Fahrzeugen wird beim fahrenden Fahrzeug festgestellt, man muss dazu nicht mehr stehen bleiben. Es wird mittels Bildverarbeitung auch darauf geachtet, ob die Abmessungen des Fahrzeugs in Ordnung sind und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Was Fahrzeugänderungen anbelangt: Ein Tuning, das eine Verschlechterung des Emissionsverhaltens bewirkt, ist in Zukunft verboten. Auch das Inverkehrbringen von technischen Bauteilen zur Abgasmanipulation wird verboten, und auch das Bewerben von verbotenen Fahrzeugänderungen wird nicht mehr möglich sein.

Es gibt aber auch – das möchte ich betonen, weil ich erst vor wenigen Wochen ein Unternehmen besucht habe, das Tuning betreibt – Tuningmaßnahmen, die den Ver­brauch und die Emissionen von Fahrzeugen deutlich verringern. Wenn man also zum Beispiel Oldtimer auf einen technisch besseren Stand bringt – Einspritzanlage und so weiter –, dann wird der Verbrauch deutlich reduziert. Diese Unternehmen haben oft das Problem, dass sie bei den Prüfstellen völlig unterschiedlich behandelt werden, oft in andere Bundesländer fahren, um das Fahrzeug dort testen zu lassen. Auch das möchte ich mir jetzt für die nächste Novelle anschauen, weil es da politischen Hand­lungs­bedarf gibt.

Die Blaulichtführung ist bereits erwähnt worden: für Wasserrettung, Bergrettung, Höh­lenrettung, bestimmte Fachärzte ex lege – also auch ein geringerer Verwaltungsauf­wand.

Nun komme ich zur Datenabfrage. Ich habe es mir angesehen: Es sind keine per­sonenbezogenen Daten. Es betrifft die Prüfplakette, das sogenannte Pickerl – das heißt, man kann sehen, ob das Fahrzeug verkehrstauglich ist oder nicht –, und es betrifft den Kilometerstand. Daher ist es auch nicht möglich, die Versicherungsprämie darauf abzustimmen, weil die im Vorhinein festgelegt wird und nicht danach. Zweitens: Für jede Person, die ein gebrauchtes Fahrzeug kauft, ist sichergestellt, dass es keine Tachomanipulation geben kann. Das ist auch ein wichtiger Beitrag für den Konsumen-


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