Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung, 30. Jänner 2019 / Seite 116

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sparungen, da geht es um Gebührenerhöhungen und so weiter. Der VKI macht von sich aus alles, was er machen kann, aber er wird eine Hilfestellung von dieser Regie­rung und von uns Parlamentariern brauchen.

Ich bitte euch wirklich, noch einmal nachzudenken, ob ihr diesem Antrag nicht zustim­men könnt. Ihr könnt ja, wenn das Konzept im September präsentiert wird, immer noch sagen, das Konzept gefällt euch nicht. Das aber abzulehnen oder vor den Problemen, in denen der VKI steckt, die Augen zu verschließen hat mit politischer Realität und Professionalität nichts zu tun. Bitte denkt noch einmal nach! Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

14.40

14.40.15


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 476 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Konsumentenschutzrecht ‚NEU‘“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist somit angenommen. (E 54)

14.40.417. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 505/A der Abgeordneten Mag. Josef Lettenbichler, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostrom­gesetz 2012 (ÖSG 2012) geändert wird (395 d.B.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Knes. – Bitte.


14.41.14

Abgeordneter Wolfgang Knes (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geschätzte Abgeordnete! Wir haben hier heute eine Materie zu behandeln, die mich mehr als trifft. Wir reden nämlich von einer Verfas­sungsänderung. Wenn man ein Gesetz anstrebt, das eine Verfassungsänderung zur Folge hat, sollte man zumindest Manns genug sein, diese Gesetzesvorlage ordnungs­gemäß zu verhandeln und auch in den Ausschüssen entsprechend vorzubereiten. (Beifall bei der SPÖ.)

Dies wurde weder von der ÖVP noch von der FPÖ vorangetrieben. Es gab keine einzige Verhandlung mit den Oppositionsparteien. Das einzige Gut, das da heraus­kommt, ist, das tote Förderkonzept für Biomasseanlagen in Österreich weiterhin auf­recht­zuerhalten.

Dazu muss man schon eines sagen: Die ÖVP arbeitet dabei gegen die Industriel­len­vereinigung, hat in den letzten Jahren keine einzige Verhandlung mit der Industriellen­vereinigung geführt, hat nicht einmal mit der Papierindustrie – alles ihre Klientel – verhandelt, sondern wirft einfach eine Fördersumme in den Raum, die utopisch ist. Die Förderung für Biomasseanlagen – insgesamt 130 an der Zahl in Österreich, derzeit werden noch rund 47 gefördert – hat in den letzten 13 Jahren sage und schreibe 771 Millionen Euro verschlungen – 771 Millionen Euro!

 


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