Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung, 30. Jänner 2019 / Seite 122

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Der Bundespräsident fand zu diesen Plänen Kickls klare Worte: „Die Europäische Menschenrechtskonvention steht […] im Verfassungsrang. An ihr zu rütteln, wäre eine Aufkündigung des Grundkonsenses der Zweiten Republik. (vdb)“4.

Die dem Absolutismus im 19. Jh mühsam abgerungenen und durch die EMRK im 20. Jh erweiterten Grundrechte sollten nicht als Brennstoff für kurze populistische Strohfeuer missbraucht werden. Das Vertrauen zumindest eines Teils der Mitglieder des Nationalrates in den Weg, den die Bundesregierung einschlägt, ist nun erschüttert. Es liegt am Bundeskanzler, dieses Vertrauen wiederherzustellen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundeskanzler wird aufgefordert

• Jeglichen Bestrebungen, aus der Europäischen Menschenrechtskonvention oder dem Europarat auszutreten, eine Absage zu erteilen.

• Nur Ministerialentwürfen seine Zustimmung zu erteilen, die mit der Europäischen Menschenrechtskonvention konform sind.

• In Zukunft davon Abstand zu nehmen, die Europäische Menschenrechtskonvention in Frage zu stellen.

• Die Europäische Menschenrechtskonvention in Frage stellenden Aussagen einzelner Regierungsmitglieder öffentlichkeitswirksam, vehement und sofort zu widersprechen.

• Durch öffentliche Erklärung klarzustellen, dass nur Personen, die sich zur EMRK bekennen, Teil der Bundesregierung sein dürfen.

1 Zitiert etwa in https://derstandard.at/2000096888042/Kickl-stellt-Menschenrechtskonvention-in-Frage.

2 Zitiert etwa in https://derstandard.at/2000096888042/Kickl-stellt-Menschenrechtskonvention-in-Frage.

3 Zitiert etwa in https://derstandard.at/2000096888042/Kickl-stellt-Menschenrechtskonvention-in-Frage.

https://twitter.com/vanderbellen/status/1088091480739246080?ref_src=twsrc%5Etfw%7Ctwcamp%5Etweetembed%7Ctwterm%5E1088091480739246080&ref_url=https%3A%2F%2Fderstandard.at%2F2000096888042%2FKickl-stellt-Menschenrechtskonvention-in-Frage.

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf Herrn Abgeordneten Noll als Antrag­steller zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort gemäß § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung erteilen. Er weiß, dass die Redezeit 20 Minuten nicht überschreiten darf.

Herr Abgeordneter Noll, Sie gelangen zu Wort. – Bitte sehr.


15.01.38

Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (JETZT): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Also haben wir einen Innenminister, demzufolge das


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