Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung, 30. Jänner 2019 / Seite 129

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Jeder Minister, jede Ministerin, der/die Teil meiner Regierung ist, hat nicht nur die Verfassung zu achten, sondern selbstverständlich auch das Regierungsprogramm zu respektieren, das in dieser Frage eine sehr, sehr eindeutige Sprache spricht.

Darüber hinaus können natürlich auch auf europäischer Ebene Rechtsnormen geän­dert werden. Das wurde vorhin ja sogar im Eingangsstatement festgehalten, von dem ich zwar nicht alles teile, aber doch einzelne Punkte. Und da ist es jetzt, glaube ich, sinnvoll, ein Stück weit in die Tiefe zu gehen.

Wir haben die Situation, dass die Außerlandesbringung von straffällig gewordenen Asylwerbern teilweise eine gewisse Herausforderung darstellt, weil die Regelungen, wer außer Landes gebracht werden darf, unserer Meinung nach sehr eng sind. Wir setzen uns daher auf europäischer Ebene genau dafür ein, dass es bei der Außerlandesbringung von straffällig gewordenen Asylwerbern einen größeren Spielraum gibt, weil wir der Überzeugung sind, dass das ein wichtiger und notwendiger Schritt ist. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich bin immer ein Freund von Debatten und Diskussionen über konkrete Maßnahmen, konkrete Gesetze, ein konkretes Tun, aber auch das Wort, das gesprochene Wort, hat eine starke Relevanz. Insofern ist es durchaus legitim, Diskussionen über Gesagtes zu führen. Es ist durchaus legitim, darüber zu diskutieren, wie etwas interpretiert werden kann oder interpretiert werden könnte. Es ist durchaus legitim, dass Sie von der Opposition Kritik üben, genauso wie es legitim ist, dass der Innenminister klarstellt, was er sagen wollte und wie er es gemeint hat. Ich bitte Sie alle nur, wenn wir es wirklich ernst mit unserer Demokratie meinen, wenn wir es ernst mit dem Rechtsstaat und vor allem mit dem Zusammenspiel zwischen Regierung und Opposition, mit dem positiven Umgang miteinander in der Politik meinen, dass wir diese Diskussionen stets möglichst sachlich führen. Das gilt für die Regierung genauso wie für die Abgeord­neten, und darauf freue ich mich. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

15.28


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pilz. Herr Abgeordneter, Sie wissen, ab nun darf kein Redner länger als 10 Minuten sprechen. – Bitte sehr. (Abg. Pilz – auf dem Weg zum Rednerpult –: Ja, Herr Präsident, ich weiß!)


15.28.59

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Willkommen, Herr Bundeskanzler! Beginnen wir bei der Menschenrechtskonvention: Ich begrüße es, aber ich halte es auch für eine Selbstverständlichkeit, dass Sie gesagt haben: Die Menschenrechtskonvention ist – und ich glaube, ich habe Sie richtig verstanden – nicht nur ein Teil unserer Bundes­verfassung, sondern einer der wenigen Grundpfeiler unserer Bundesverfassung.

Ich möchte noch eine nicht unwesentliche Kleinigkeit hinzufügen: Die Europäische Menschenrechtskonvention entspricht Punkt für Punkt der europäischen Grundrechtecharta, und auf dieser europäischen Grundrechtecharta ist unser friedliches Nachkriegseuropa aufgebaut. Diese europäische Grundrechtecharta ist die Basis von all dem, was wir als gemeinsame europäische Errungenschaften betrachten. Wer diese europäische Grundrechtecharta negiert, plädiert für den Öxit, nicht nur aus der Europäischen Union, sondern auch aus der Wertegemeinschaft Europas. – Das ist einmal der erste wichtige Punkt.

Der zweite ist: Herr Bundeskanzler, Sie haben erklärt, alle Mitglieder der Bundesregie­rung haben die Verfassung zu achten. – Jetzt stelle ich Ihnen nur eine Frage: Was passiert, wenn ein Mitglied der Bundesregierung die Verfassung nicht achtet? Was passiert dann? Was passiert, wenn ein Mitglied der Bundesregierung dezidiert sagt: Ich denke nicht daran, die Verfassung zu achten!? (Abg. Steger: Wer hat das gesagt?) –


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