Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung, 30. Jänner 2019 / Seite 159

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Herr Kollege Rosenkranz, was der Innenminister gemacht hat, war eben nicht das. (Abg. Belakowitsch: Doch, das hat er schon gemacht!) Er hat gesagt, der Rechtsstaat steht sich selbst im Wege, und es gibt einen massiven Unterschied zwischen dem, ob man politisch darüber diskutiert, dass man die Statusrichtlinie ändert, oder ob man sagt, dass sich der Rechtsstaat selbst im Wege steht. Das sollten gerade Sie als Jurist eigentlich auch verstehen. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Rosenkranz: Und Sie sollten richtig zitieren! Das ist immer das Problem!) – Ich schreibe leider Gottes nicht alle Zitate des Innenministers mit und nehme sie hier mit nach vorne, das ist auch nicht notwendig. (Abg. Rosenkranz: Nein, nein, da braucht man nur beim ORF ...! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Der Punkt ist: Wenn man die Grundrechte, auch über so einen Beispielfall, de facto infrage stellt, dann geht es ja auch um meine Grundrechte und die Grundrechte von acht Millionen Bürgerinnen und Bürgern in Österreich. Da geht es um das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, da geht es um das Grundrecht des Rechts auf Privatleben und so weiter und so fort – alle Grundrechte von acht Millionen Österreicherinnen und Österreichern, und genau die wollen wir auch entsprechend schützen.

Kollege Gerstl hat gemeint – darauf muss ich noch eingehen –, die Opposition wirft der Regierung nie vor, dass sie etwas Verfassungswidriges macht, und deswegen verstehen sie das nicht. – Ich habe nur kurz „Scherak“ und „verfassungswidrig“ ge­googelt: Ich glaube, ich habe im letzten Dreivierteljahr der Bundesregierung fünfmal vorgeworfen, dass sie verfassungswidrige Dinge macht. (Ruf bei der FPÖ: Guinness-Buch!) Wir erinnern uns an das Überwachungspaket mit dem Bundestrojaner, wir erinnern uns an die Diskussion um die Ehe für alle, wo der Verfassungsgerichtshof etwas als verfassungswidrig aufgehoben hat – Ihre Idee war übrigens, das danach in den Verfassungsrang zu heben. – So viel wiederum zum Umgang mit der österreichi­schen Verfassung.

Wir erinnern uns an die Fluggastdatenspeicherung, die höchstwahrscheinlich wiede­rum verfassungswidrig ist, und wir erinnern uns an Ihr komisches Konstrukt mit dem Sozialversicherungsrecht, als Sie der Sozialministerin quasi einmal irgendwelche Vorbereitungshandlungen erlauben wollten, ohne dass es ein entsprechendes Recht gibt. Also ich glaube, wir werfen der Bundesregierung zu Recht sehr oft vor, dass sie verfassungswidrige Dinge macht. (Abg. Rosenkranz: Und noch öfter unberechtigt!) – Ich glaube nicht, dass es öfter unberechtigt ist, Herr Rosenkranz. (Abg. Rosenkranz: Sie brauchen nur zählen! Sie brauchen nur nachgoogeln!) – Ich erinnere mich, Sie waren das beim letzten Mal, der auch das Staatsschutzgesetz vor den Verfassungsge­richtshof gebracht hat. – Leider Gottes ist dort entschieden worden, dass es nicht ent­sprechend verfassungswidrig ist. (Abg. Rosenkranz: Also war es offensichtlich verfas­sungskonform!)

Ein letzter Punkt, der mir sehr wichtig ist – Kollege Amon ist heute leider nicht da, er ist entschuldigt –: Kollege Amon hat, glaube ich, vor ein paar Monaten in Richtung Innen­minister gesagt: Herr Innenminister, Vertrauen erschöpft sich dadurch, dass man es in Anspruch nimmt.

Meine Frage, insbesondere an die ÖVP, lautet, wie viel Vertrauen der Innenminister aus Ihrer Sicht noch in Anspruch nehmen kann. – Ich glaube, dieses Vertrauen sollte schon längst weg sein. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.14


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jan Krainer. – Bitte.


 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite