Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung, 30. Jänner 2019 / Seite 168

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auszunützen, und der Rechtsstaat dann unter Umständen gewisse Schranken hat, um das zu bekämpfen. Dann muss man eben Gesetze ändern, um dieses Ausnützen dieses Rechtsstaates und des Schutzes zu verhindern, und zwar zum Wohle unserer Bevölkerung. Das ist unsere Aufgabe, und genau dafür sind wir auch hier. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

In diesem Sinne bin ich dankbar, dass wir diesen Innenminister haben, und ich bin überzeugt, dass Ihre Angriffe wie schon so oft völlig ins Leere gehen werden. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

17.42

17.42.41*****


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt nach § 103 der Geschäftsordnung die Möglichkeit, dass Abgeordnete einen Ordnungs­ruf verlangen können. Davon wurde Gebrauch gemacht.

Ich habe um das Stenographische Protokoll gebeten. Ich habe die Äußerung nicht gehört – es handelte sich um einen Zwischenruf –, aber die Parlamentsstenographen haben diesen aufgenommen. Ich erteile Herrn Abgeordneten Zanger für den Zwi­schen­ruf „Denunziantenhaufen“ einen Ordnungsruf. (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie der Abg. Schartel. – Abg. Gudenus: Hat er gut gesagt!)

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17.43.16


Präsidentin Doris Bures: Mir liegt nun keine weitere Wortmeldung vor. Damit ist diese Debatte geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Selbständigen Entschließungs­antrag 571/A(E) der Abgeordneten Dr. Noll, Kolleginnen und Kollegen betreffend „das Vertrauen des Nationalrates in die Bundesregierung“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. Das ist die Minderheit, somit ist der Antrag abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr.in Rendi-Wagner, Mag.a Meinl-Reisinger, Dr. Pilz, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend „Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Inneres“ gemäß Art. 74 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes.

Da zu einem solchen Beschluss des Nationalrates gemäß Abs. 2 der zitierten Verfas­sungsbestimmung die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich ist, stelle ich diese ausdrücklich fest.

Für diese Abstimmung ist eine namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstim­mung durchzuführen. Ich gehe daher auch so vor.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich, wie Sie wissen, in den Laden der Abgeordnetenpulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese Stimmzettel verwendet werden.

Ich ersuche gemäß der Geschäftsordnung die Abgeordneten, die namentlich aufgeru­fen werden, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen, „Ja“-Stimmzettel für


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