Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung, 30. Jänner 2019 / Seite 243

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anderen Ländern. Bei uns in Österreich hat es Gott sei Dank im Verhältnis gesehen eine kleinere Dimension.

Herr Kollege Rossmann, ich möchte Sie korrigieren – wenn Sie mir vielleicht Ihre Aufmerksamkeit schenken würden, Herr Kollege Rossmann –, ich möchte hier betref­fend das, was Sie gesagt haben, etwas klarstellen: Sie haben gesagt, erst bei einer Sonderprüfung 2015 auf Betreiben der Grünen wäre dieses Thema ins Rollen gekommen. Die Wahrheit ist, und das möchte ich klarstellen: Bereits 2012 hat die Finanzverwaltung in dieser Sache reagiert, auch die von Ihnen zitierten Auszah­lungstopps wurden schon 2012 verhängt. Wenn Sie jetzt also behaupten, nur durch Sie wäre das Thema ins Rollen gekommen, möchte ich ausdrücklich festhalten: Das stimmt ganz einfach nicht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Die Finanzverwaltung hat nicht nur einen Auszahlungsstopp verhängt, die Finanz­verwaltung hat 2012 auch sofort eine Risikoprüfung in Auftrag gegeben. Man hat sich sehr viele Fälle angeschaut und hat sehr genau darauf geschaut, was in Österreich passiert ist. Man hat auch eine Richtlinie herausgegeben – man muss den zuständigen Behörden natürlich einen entsprechenden Rechtsrahmen geben –, man hat eine eigene Arbeitsgruppe, ein eigenes Team in Bruck, Eisenstadt, Oberwart eingesetzt – Sie wissen das –, das sich ausschließlich mit der Frage der Erstattung der KESt beschäftigt. Es gibt – auch das wurde vom Rechnungshof angeregt – seit Anfang 2019 auch ein neues IT-Verfahren, das man natürlich braucht, um diesen komplexen Sachverhalt schon im Vorfeld, in der Risikoanalyse analysieren zu können und das Risiko gering zu halten.

Ich denke, das sollte man auch einmal festhalten: Die Finanzverwaltung hat da hervorragend gearbeitet. Man muss aber dazusagen, die Schadensumme kann noch gar nicht feststehen, weil natürlich derzeit Rückerstattungsansprüche bestehen, die sei­tens des Finanzministeriums geltend gemacht werden. Erst wenn man da Rechts­sicherheit hat, erst wenn man weiß, was tatsächlich an Geldern zurückkommt, kann man die endgültige Schadensumme feststellen. (Zwischenruf des Abg. Rossmann.)

Was ich im Rahmen der Debatte zu diesen Tagesordnungspunkten aber auch machen will: Ich möchte einmal die Finanzverwaltung positiv erwähnen, das geschieht ganz selten. Wir sind zum Beispiel im Bereich der Digitalisierung der Finanzverwaltung Vorreiter: FinanzOnline, viele von uns kennen das, hat mittlerweile vier Millionen User. Das ist im europäischen Vergleich tatsächlich Vorbild, da ist die Digitalisierung ange­kommen. Es gibt jährlich vier Millionen Arbeitnehmerveranlagungen – die durchschnitt­liche Erledigungszeit liegt bei 24 Tagen –, zwei Millionen betriebliche Veranlagungen – die durchschnittliche Erledigungszeit liegt bei 21 Tagen –, es gibt 70 000 betriebliche Prüfungen und 3 000 Kontrollen der Finanzpolizei – also da wird sehr viel gute und richtige Arbeit für Österreich geleistet. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

22.19


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Kollross. – Bitte.


22.20.04

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Herr Präsident! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ganz kurz zum Bericht betreffend Qualitätssicherung der Gemeindehaus­haltsdaten eine Anmerkung machen und darf mich zunächst einmal für den Bericht bedanken. Ich glaube, dass man eines herauslesen kann: Es zieht sich wie ein roter Faden durch, dass de facto alle etwas anderes machen, alle es ein bissl anders


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