Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung, 30. Jänner 2019 / Seite 244

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gestalten und dass es da ganz einfach darum geht, dass es hinkünftig eine Verein­heitlichung der Datenübermittlung und der Prüfroutinen braucht, damit man wirklich einen Vergleich hat.

Ich möchte aber bei den Ausführungen des Kollegen Hauser anschließen, denn ich finde, dass wir auch schon im Ausschuss eine fruchtbringende Diskussion diesbe­züglich gehabt haben. Ich bin wirklich der Meinung, dass wir uns auch darüber unterhalten müssen, wie wir hinkünftig die Gemeinden und Städte finanzieren, und dass es eine Neuregelung in verschiedensten Formen braucht.

Ich bin nicht ganz seiner Meinung. Ich glaube schon, dass wir auch darüber diskutieren müssen, dass es so etwas wie eine Aufgabenorientierung braucht, da zwischen Ge­meinden und Städten natürlich dort und da ein Unterschied besteht und deshalb eben dort und da auch eine andere Gewichtung der Ertragsanteile erfolgen sollte. Ich bin aber erstens einmal ganz klar der Meinung, dass es überhaupt einmal wünschenswert wäre, dass man sich auskennt, was die Ertragsanteile und die Einbehaltung betrifft, denn ich glaube, dass es da in jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen gibt – die einen sind besser, die anderen sind schlechter –, ich glaube aber vor allen Dingen, dass es unabhängig davon um eine zweite Frage geht, nämlich darum, zu diskutieren, welche Gebietskörperschaft – also Bund, Land und Gemeinden – welche Aufgabe hat.

Es gibt, finde ich, mehr oder weniger drei wesentliche Aufgaben, die zu regeln sind. Das eine ist die Frage der Pflege, das andere ist die Frage der Gesundheit, und das Dritte ist die Frage der Kinderbetreuung. Das Problem, das ich sehe – zumindest was die Gemeinden und die Städte betrifft –, ist, dass die Gemeinden zwar hinsichtlich der Finanzierung für alles zuständig sind, da aber gar nicht viel mitzureden haben. Das Geld wird ganz einfach abgezogen, und es gibt es auf dem Gemeinde- oder dem Stadtkonto ganz einfach nicht, aber das war es dann auch schon mit der Mitge­stal­tung – in manchen Bundesländern mag es anders sein –, denn mitreden können die Gemeinden und die Städte nicht.

Ausgehend von dieser Debatte ist es daher wirklich wichtig, glaube ich, dass wir uns darüber unterhalten, wie wir die Gemeinden, wie wir die Städte hinkünftig finanzieren, wer wofür zuständig ist und wie wir eine Aufgabenorientierung schaffen, damit das Geld auch wirklich dort ankommt, wo die Leistung erbracht wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

22.23


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Lintl. – Bitte.


22.23.22

Abgeordnete Dr. Jessi Lintl (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Rech­nungs­hofpräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beziehe mich auf den Bericht des Rechnungshofes zur Oesterreichischen Nationalbank, betreffend Gold- und Pensions­reserven, Jubiläumsfonds sowie Sozialleistungen, Reihe Bund 2018/16.

Der Rechnungshof erarbeitete in seiner Gebarungsprüfung im Jahr 2015 eine Reihe von Empfehlungen, die die Oesterreichische Nationalbank betreffen. 2018 hat eine Follow-up-Überprüfung stattgefunden, bei der der Rechnungshof überprüft hat, ob diese Empfehlungen auch wirklich umgesetzt wurden. Da gab es aus freiheitlicher Sicht ein wirklich positives Ergebnis. Die FPÖ hat immer gewollt, dass die österreichi­schen Goldreserven im Land gelagert werden, und hat deshalb, erstens, die Rück­führung bedeutender physischer Goldreserven, nämlich der Goldbarren, aus den aus­ländischen Depots in das österreichische Bundesgebiet und, zweitens, die Minimierung des Risikos einer zu hohen Konzentration von Goldreserven in der Bank of England


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