gefordert. (Beifall bei der FPÖ.) Angesichts des drohenden Brexits war das eine wirklich richtige Überlegung. Deshalb begrüßen wir es sehr, dass jetzt die Hälfte des österreichischen Goldschatzes im Land ist.
Ein ganz zentraler Punkt ist das neue Lagerstellenkonzept. Dieses wurde durch den Rechnungshof angeregt und führt jetzt zu einer tatsächlichen Streuung der Lagerorte der österreichischen Goldbestände. Der physische Goldvorrat wurde annähernd gleichmäßig auf in- und ausländische Lagerstellen verteilt. 140 Tonnen davon bleiben weiterhin im Ausland, weitere 50 Tonnen lagern bei der Münze Österreich und 90 Tonnen sind in der Nationalbank. Es gibt noch zwei aufrechte ausländische Lagerstellen, nämlich in London und in Zürich, an zwei bedeutenden Handelsplätzen. Somit bleibt die internationale Handlungsfähigkeit Österreichs in vollstem Umfang gewahrt.
Starken Aufholbedarf gibt es noch für die Oesterreichische Nationalbank bei der Aufarbeitung der Dokumentationen der Vor-Ort-Prüfungen der Golddepots. Die entstandenen Berichte über die Prüfungen weisen noch Mängel auf. Erfreulich ist hingegen der Abbau der nicht-physischen Goldbestände in Form von Goldmetallkonten und Goldleihen. Unbesicherte Termineinlagen bei einem Schweizer Bankinstitut sind auf Empfehlung des Rechnungshofes ausgelaufen, dagegen stieg der physische Goldbestand der Republik Österreich auf 280 Tonnen.
Es ist ein wirklich erfreulicher Rechnungshofbericht. – Danke vielmals dafür, Frau Präsidentin. (Beifall bei der FPÖ.)
22.26
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Letzter Redner dieser Debatte ist Abgeordneter Lausch. – Bitte.
Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wie meine Vorrednerin widme auch ich mich dem Bericht des Rechnungshofes über die Überprüfung der Oesterreichischen Nationalbank. Darin geht es nicht nur um die Goldreserven, sondern auch um die Sozialleistungen, und es war interessant und gut, dass das der Rechnungshof auch das überprüft hat.
Es war ja, wie meine Vorrednerin Jessi Lintl schon gesagt hat, eine Follow-up-Überprüfung. Das heißt, der Rechnungshof hat sich diesmal angeschaut, wie es um die Umsetzungsbereitschaft der Oesterreichischen Nationalbank bestellt war, und man kann Folgendes sagen: Bei den Sozialleistungen hat es Sonderurlaubstage gegeben, die es ja bei vielen Bundesdienststellen gibt, bei der Oesterreichischen Nationalbank aber hat es Sonderurlaubstage und Dienstreisen für den Erholungs- und Sportverein gegeben. Bei der Follow-up-Überprüfung wurde festgestellt, dass das relativ zügig normalisiert, die Empfehlungen umgesetzt und diese Dinge eingestellt wurden.
Anders hat es sich dann schon bei den Leistungen des sogenannten Sozialservice verhalten – „Sozialservice“ vom Rechnungshof unter Anführungszeichen geschrieben –, das heißt, es hat Sozialleistungen gegeben, die es anderswo nicht gibt.
Interessant waren auch zwei Sparvereine. Dass sich die Oesterreichische Nationalbank zwei Sparvereine hält und an die Beschäftigten mehr oder weniger Kredite vergibt, ist natürlich nicht ganz üblich. Diese befanden sich bei der Follow-up-Untersuchung schon in Liquidation, wodurch die Oesterreichische Nationalbank die noch offenen Kredite in Höhe von rund 27 Millionen Euro dankenswerterweise übernahm. Man kann sagen, der Staat hat das dann mehr oder weniger ausgeglichen und bezahlt, was so natürlich auch nicht sein sollte.
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