Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung, 30. Jänner 2019 / Seite 261

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zu angehalten, die Gebarung des Bundesamtes für Wasserwirtschaft mit dem Ziel der Beurteilung der Aufbau- und Ablauforganisation, der Aufgabenerfüllung, der Leis­tungserbringung, der wirtschaftlichen Lage sowie der Personalsituation zu prüfen. Der überprüfte Zeitraum waren die Jahre 2011 bis 2016.

Eine kurze Geschichte zur Organisation beziehungsweise über diese Organisation: Das Bundesamt wurde im Jahr 1995 durch den Zusammenschluss mehrerer Institute gegründet, darunter das Institut für Gewässerökologie, Fischereibiologie und Seen­kunde – nicht See-, sondern Seenkunde –, das Institut für Kulturtechnik und Boden­wasserhaushalt in Niederösterreich, das Institut für Wasserbau und hydrometrische Prüfung in Wien und die Ökostation in Gebharts im Waldviertel.

Trotz struktureller Änderungen wurde die Geschäftsordnung seit der Gründung 1995 nicht mehr angepasst. Der Wirkungsbereich der einzelnen Institute wurde wiederholt einfach der aktuellen Situation beziehungsweise der aktuellen Erfordernisse ange­passt. Eine Übersiedlung beziehungsweise eine Verlegung der Direktion von Wien nach Oberösterreich zog eine enorme Erhöhung der laufenden Kosten nach sich. Der Standort der diversen Institute wurde zwar reduziert, trotzdem war der Kostenanstieg beträchtlich.

Weiters gab es laut dem Rechnungshofbericht Unstimmigkeiten im Personalwesen. So lag die Akademikerquote lediglich bei 30 Prozent, obwohl es sich beim Schwerpunkt der ausführenden Tätigkeiten um Akademikertätigkeiten gehandelt hätte. Nachdem die Direktorin 2015 in Pension gegangen war, wurde ein neuer Direktor und Institutsleiter bestellt, der zwar laut Begutachtungskommission am besten für diese Stelle geeignet war, in Wahrheit jedoch nicht einmal über die wesentlichen fachlichen Erfordernisse verfügt hat.

All diese Gründe sprechen unsererseits für eine Zustimmung, da der Bericht des Rechnungshofes nicht nur äußerst detailliert, sondern auch sehr objektiv ist. Uns Freiheitlichen ist es ein besonderes Anliegen, Missstände der vorherigen Regierung aufzuzeigen und zu berichtigen, denn bei der blau-türkisen Regierung ist kein Platz für Missstände. – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

23.26


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dipl.-Ing.in Karin Doppelbauer. – Bitte.


23.27.06

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Rech­nungshofpräsidentin! Werte Damen und Herren! Es sind sogar noch welche auf der Galerie, sehe ich gerade. Ich habe mir auch den Bericht über das Bundesamt für Wasserwirtschaft herausgesucht, weil es natürlich symptomatisch und eklatant ist.

Warum ist es symptomatisch? – Symptomatisch ist es, weil da wirklich Fehlent­wick­lungen und Missstände in der öffentlichen Verwaltung aufgezeigt werden. Wenn man sich den Bericht anschaut: Es zieht sich wie ein roter Faden durch diesen Rech­nungshofbericht, dass es eklatante Mängel gibt, und zwar sind diese Mängel bei der Planung feststellbar, wie dann auch bei der Kontrolle.

Dazu kommt, dass die Direktion des Bundesamtes – mein Vorredner hat es auch schon erwähnt – unter der Devise Stärkung des ländlichen Raums im Jahr 2015 von Wien nach Scharfling in Oberösterreich – das ist in der Gegend Mondsee – verlegt wurde. Die Stelle des Direktors wurde ausgeschrieben und gleichzeitig damit auch ein Reorganisationskonzept entwickelt. Was ist da passiert? – Natürlich hat man sich sehr


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