Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung, 30. Jänner 2019 / Seite 262

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

viele Gedanken über die fachliche Qualifikation gemacht. Dann hat das eine Begut­achtungskommission beurteilt und sie hat einen Bewerber ausgesucht, der diesen fachlichen Qualifikationen einfach nicht entspricht.

Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, ich bin mir ganz sicher, dass der Direktor sicher in vielerlei Hinsicht ein sehr kompetenter Mann ist, aber es ist natürlich eine Farce, wenn man sich anschaut, wie die Ausschreibungen im öffentlichen Dienst und in der Verwaltung vorgenommen werden – vollkommen intransparent.

Was kann man also dagegen tun? – Eine Grundvoraussetzung – ich habe es schon gesagt und angedeutet – ist die Transparenz. Das heißt, in einem ersten Schritt bräuchte man Mitglieder von Auswahlkommissionen, die tatsächlich unabhängig sind. In einem zweiten Schritt müsste man dann auch den Bewerbern, die übergangen werden, das Recht zugestehen, gerichtlich prüfen zu lassen, ob diese Entscheidungen auch korrekt abgelaufen sind, und falls nicht, muss Schadenersatz gezahlt werden. Diesen Schadenersatz haben diejenigen zu leisten, die die Auswahlentscheidungen getroffen haben und die somit zur Verantwortung gezogen werden.

Damit würde im Sinne des Gemeinwohls erreicht werden, dass es nicht zu Packeleien, zu Freunderlwirtschaft oder zu parteipolitischen Besetzungen kommt. Am Ende des Tages würde es sicherstellen, dass eine verantwortungsvolle Politik betrieben würde, vor allem auch bei der Vergabe von Jobs und Leitungsfunktionen in der öffentlichen Verwaltung. – Danke sehr. (Beifall bei den NEOS.)

23.29


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Norbert Sieber. – Bitte.


23.29.43

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Prä­sidentin des Rechnungshofes! Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche, mich zum Bericht des Rechnungshofes betreffend Bundesamt für Wasserwirtschaft, Reihe Bund 2018/14, kurzzuhalten.

Die Kernaufgabe des Bundesamtes für Wasserwirtschaft ist die fachliche Unter­stützung des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus durch Erarbeitung von Grundlagen für Gesetzgebung und Vollziehung im Bereich der nationalen und internationalen Wasserwirtschaft.

Das Bundesamt für Wasserwirtschaft besteht aus drei Instituten mit folgenden Kom­petenzbereichen: zum Ersten aus dem Institut für Gewässerökologie, Fischereibiologie und Seenkunde, zum Zweiten aus dem Institut für Kulturtechnik und Bodenwasser­haushalt und zum Dritten aus dem Institut für Wasserbau und hydrometrische Prüfung.

Das Ziel der Überprüfung war die Beurteilung der Aufbau- und Ablauforganisationen, der Aufgabenerfüllung, der Leistungserbringung, der wirtschaftlichen Lage und der Per­sonalsituation des Bundesamtes. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2011 bis 2016.

Der Rechnungshof hat nach seiner Prüfung im Bericht neun Hauptkritikpunkte bezie­hungsweise Empfehlungen zusammengefasst. Im Zuge der Reorganisation der nach­geordneten Dienststellen wurden die Kompetenzbereiche des Bundesamtes für Was­serwirtschaft neu definiert. Die Reorganisation wurde im Verwaltungsreformgesetz festgelegt. Ziel der Reform war die Schaffung einer flacheren und schlankeren Hierarchie für das BAW. Kernstück war die Verlegung der Direktion von Wien nach


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite