12.36

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Sehr geehrte Zuseher auf der Galerie und vor den Bildschir­men! Hohes Haus! Ja, am 29. März ist es so weit, es sind nur mehr wenige Wochen, bis die sogenannte Deadline erreicht ist und das Vereinigte Königreich aus der EU austreten wird – ohne Abkommen, sofern es nicht noch zu einer Einigung über das Austrittsabkommen kommt, das heißt, dass ein harter Brexit bevorsteht, wenn nicht noch eine Verlängerung der Frist erreicht wird. Es ist aber auch nicht auszuschließen, dass die Europäische Union weiterhin auf eine harte Linie setzt – durchaus nicht nur auf die Briten gemünzt, sondern auch auf andere EU-Staaten, wo sich in eventu weitere Austrittsbegehren manifestieren könnten.

Um diesem harten Brexit, der hoffentlich nicht kommen wird, vorzubeugen, hat die Bundesregierung Maßnahmen getroffen, um persönliche und wirtschaftliche Nachteile für die betroffenen britischen Bürger abzuwenden. Es ist dies ein Sammelgesetz, das 16 Gesetze aus Zuständigkeitsbereichen von acht Ministerien umfasst und beileibe kein Placebo ist.

Ich möchte Ihnen anhand zweier Beispiele zeigen, welche konkreten Auswirkungen es auf britische Staatsangehörige hat. Für alle Staatsangehörigen des Vereinigten Königs­reichs Großbritannien und Nordirland, die sich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Austritts aus der Europäischen Union in einem aufrechten Dienstverhältnis gemäß dem Beamten-Dienstrechtsgesetz, dem Vertragsbedienstetengesetz oder dem Lan­des­lehrer-Dienstrechtsgesetz befinden, würde das ex lege die Auflösung des Dienstverhältnisses bedeuten. Das würde auch bedeuten, dass uns zum Beispiel bei den Lehrern Native Speaker verloren gehen würden, die wir dringend brauchen.

Eine weitere Auswirkung und Konsequenz wäre, dass die Staatsangehörigen des Ver­einigten Königsreichs ihre Stellung als Unionsbürger und damit ihr unionsrechtliches Aufenthaltsrecht verlieren, welches im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geregelt ist. Der Verlust des Aufenthaltsrechts würde sich auch auf Drittstaatsangehörige er­strecken; davon wären ungefähr 11 000 Briten betroffen, die mit wirtschaftlichen, aber auch persönlichen Nachteilen rechnen müssten.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte all jenen, die sich vielleicht auch hier im Haus oder in Brüssel im Stillen die Hände reiben und meinen: Na, das haben die Briten jetzt davon, dass sie austreten wollen!, oder die vielleicht aus revanchistischen Gründen gegen eine Nachverhandlung des Austrittsabkommens sind, mit aller Deut­lichkeit sagen: Der Austritt der Briten aus der Europäischen Union ist nicht die Ursache für die Nachteile, die wir jetzt vielleicht im größeren Umfang erleiden werden, die Ursache ist darin gelegen, dass die Europäische Union eine falsche Entwicklung genommen hat. Es wurde bereits von Kollegen Gerstl und von Kollegen Tschank angerissen: Die Ursache liegt in einer völlig verfehlten Asyl-, Migrations- und Sicher­heitspolitik mit unabsehbaren Folgen für unsere Bevölkerung (Beifall bei FPÖ und ÖVP), wie wir sie mit blutigen Terrorangriffen, ständigen Gewalttaten und Übergriffen auf Frauen noch immer erleben müssen.

Das sind die Hintergründe, warum sich die Briten genau im Jahr 2016, zu einem Zeitpunkt, als diese Krise ihren Höhepunkt erreicht hatte, für den Austritt entschieden haben, und nichts anderes. Alles andere ist Schönfärberei.

Ich sage Ihnen eines: Glühender Europäer zu sein heißt nicht zugleich nur Ja-Sager zu sein, um irgendeine Entwicklung schönreden zu können, oder aus ideologischen Gründen dabeibleiben zu müssen. Nein, wir gehen unseren eigenen Weg, und die Briten gehen ihren Weg – was aber nicht heißt, dass wir nicht weiterhin Groß­britannien, das Vereinigte Königreich, als unseren Partner in wirtschaftlicher, aber auch in freundschaftlicher Hinsicht sehen und alles tun, soweit es in unserer Macht steht, um Schaden von seinen, aber auch von unseren Bürgern abzuwenden. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

12.41

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Katharina Kucharowits. – Bitte.