17.53

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Da die Aufgabe des Parlaments nicht ist, sich bei der Bundesregierung zu bedanken, sondern diese in ihrer Arbeit zu kontrollieren, ist natürlich das Interpellationsrecht, das der Nationalrat hat, ein wichtiges Instrument in diesem Zusammenhang.

Jetzt haben wir eine Besprechung einer Anfrage, die Abgeordneter Zinggl gestellt hat, in der er ganz konkrete Fragen formuliert hat. In der Beantwortung sehen wir einen kurzen, oberflächlichen Text, in dem vermieden wird, auf die konkreten Fragen einzu­gehen, der den Inhalt vermittelt, über den man eigentlich als ein wenig aufmerksamer Medienkonsument schon verfügt.

Jetzt sprechen wir hier aber nicht über einen Schulaufsatz, bei dem es darum geht, Thema getroffen oder Thema verfehlt, sondern das tangiert das Kontrollrecht, die Kontrollpflicht, die das Parlament gegenüber der Bundesregierung hat.

Ich darf Ihnen, Herr Minister, in Erinnerung rufen, es geht darum – Kontrollrecht, Inter­pellationsrecht –, dass der Nationalrat befugt ist, „alle einschlägigen Auskünfte zu ver­langen“. Jetzt bedeutet „alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen“ nicht, dass bei­spielsweise Abgeordneter Zinggl das Recht hat, Sätze auf ein Papier zu schreiben und mit Fragezeichen zu versehen und Ihnen zu schicken, sondern er hat das Recht, entsprechende Auskünfte und Antworten zu bekommen. Das ist hier in atemberau­bender Weise vermieden worden. – So. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Zinggl.)

Jetzt sprechen wir aber hier – deswegen thematisiere ich das – nicht von einem Ein­zelfall, sondern das gehört zum neuen Stil der Bundesregierung. Wir haben das schon in vielerlei Hinsicht bei mehreren vermiedenen Anfragebeantwortungen thematisiert. Das war Thema in der Präsidiale.

Wir können hier auch aus der letzten Zeit der Kulturpolitik etwas beitragen. Wir hatten eine Sitzung des Kulturausschusses, in der das Thema die Bundesmuseenkarte war, in der damals gesagt wurde, es werde noch daran gearbeitet, man könne dem Aus­schuss nicht sagen, wie diese ausschauen werde. Am nächsten Tag ist sie der Öffentlichkeit präsentiert worden. Das ist uns im Verhältnis Auskunft Regierung an Parlament eigenartig vorgekommen. Wir haben eine Anfrage gestellt und auch diese ist (Bundesminister Blümel schaut auf sein Smartphone) – Herr Minister, ich störe Sie ungern beim SMS-Lesen – von Ihnen sehr unzureichend beantwortet worden. – So.

Das ist also ein genereller Stil – eine Sache, die man grundsätzlich thematisieren muss, weil sie eine Missachtung eines wichtigen Instruments, einer wichtigen Aufgabe des Parlaments gegenüber der Regierung tangiert. Herr Präsident Sobotka hat das nach Diskussionen in der Präsidiale auch als Problem anerkannt und thematisiert. Es hat offensichtlich nicht ausgereicht.

Daher, sehr geehrte Damen und Herren, denke ich, wir sollten als Parlamentarier darüber diskutieren, ob dieses Verhalten nicht zu anderen Konsequenzen führen muss. Es kann ja nicht sein, dass man sagt: Oje, man gibt nicht Auskunft, da haben wir Pech gehabt! Wir müssen uns überlegen, dass ein derartiges Verhalten auch zu ent­sprechenden Konsequenzen führen muss und ob wir das nicht – eventuell auch in diesem Zusammenhang – in derartigen Fällen vor eine unabhängige Instanz bringen und dort entscheiden lassen, ob das ausreichend ist oder nicht.

Sehr geehrte Damen und Herren, Parlamentarierkollegen und -kolleginnen! Das ist unsere Aufgabe. Wir sollten schauen, dass wir auch die entsprechenden Möglichkeiten bekommen und hier einfordern. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten von JETZT. – Abg. Rosenkranz: Zum Heumarktprojekt haben wir relativ wenig gehört von der Frau Kollegin!)

17.57

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster: Herr Abgeordneter Mag. Johann Gudenus. – Bitte.