18.06

Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (JETZT): Frau Präsidentin! Herr Minister! Herr Kollege Gudenus, fast hätte ich mir ja das, was Sie hier gemacht haben, zum Vorbild genommen. Ich habe mir schon gedacht, jetzt kann ich einmal dem Gudenus irgend­wie zustimmen. (Abg. Gudenus: Ich habe mir alle Mühe gegeben!) Leider sind Sie dann auf ein Niveau abgeglitten, von dem ich mich mit meiner schwachen Statur nicht mehr erheben könnte; aber es ist natürlich vollkommen richtig: Die Stadt Wien macht hier etwas, was nicht sein soll, überhaupt keine Frage.

Was mich bei Ihnen, Herr Minister, ein bisschen wundert: So sehr ich mir oft den Wortreichtum Ihrer Stellungnahmen zum Vorbild nehmen will, die Inhaltsleere, die sich dann retrospektiv herausstellt, hindert mich wieder daran. Es ist ja nicht die Frage, ob Sie etwas wollen. Das glaube ich Ihnen ja. Nur: Sie könnten nicht nur etwas tun, Sie hätten längst etwas tun müssen  und daran scheitert das Ganze.

Es ist auch richtig, was Kollege Schellhorn gesagt hat: Es wird geredet, geredet, ge­redet. In Dingen, die Ihnen wichtig sind, geht das irgendwie ruckzuck, quasi über Nacht, nur da wollen Sie nicht.

Jetzt ist es in diesem Haus vielleicht gar nicht schlecht, einmal die Verfassung zu lesen, und zwar den Art. 16 Abs. 4. – Sie werden das mehrfach studiert haben, nehme ich einmal an. Es ist ja Ihre Sache, sich darum zu kümmern. – Im Art. 16 Abs. 4 steht etwas ganz Einfaches:

„Die Länder sind verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, die in ihrem selbständigen Wir­kungsbereich zur Durchführung von Staatsverträgen erforderlich werden; kommt ein Land dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nach, so geht die Zuständigkeit zu solchen Maßnahmen, insbesondere zur Erlassung der notwendigen Gesetze, auf den Bund über.“

Dieses Thema wird seit 40 Jahren in Österreich in fast allen juristischen Fachblättern besprochen, steht in den Kommentaren zum B-VG ganz leicht fasslich, auch für Philo­sophieabsolventen verständlich, drinnen, und es ist ganz eindeutig, was daraus folgt: Die Stadt Wien hat hier einen Flächenwidmungsplan beschlossen, der dem Weltkultur­erbe widerspricht. Der zuständige Minister hätte die Aufgabe, diesen Missstand abzustellen, weil – und das ist übereinstimmende Meinung der ganzen Lehre zu die­sem Thema – die Nichtaufhebung des gegen das Weltkulturerbe gerichteten Flächen­wid­mungsplans eine Untätigkeit darstellt, und deshalb tritt hier Devolution ein. Sie sind längst zuständig!

Das wollen Sie nicht wahrhaben. Das ist das Problem und das ist der Grund, warum Kollege Zinggl ganz zu Recht immer wieder sagt: Wir haben keinen Zweifel daran, dass die ÖVP – so wie Kollege Gerstl es gesagt hat – seit Jahren etwas dagegen unternehmen will, nur sie tut es leider nicht, und das ist das Problem. (Beifall bei JETZT. – Abg. Rosenkranz: Die Rechtzeitigkeit ist aber schon ein bisschen ...! Er hat noch immer Zeit! Zeit hat er noch, um rechtzeitig zu sein! Die Zeit wird weniger, aber es ist noch immer rechtzeitig!)

18.09

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.