19.47

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Bun­desminister! Werte Damen und Herren auf der Besuchergalerie! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Herr Zinggl, es ist nicht richtig, dass, wie Sie jetzt gerade ausgeführt haben, den Krisenpflegeeltern etwas weggenommen wird. Das ist ein Gesetz, das genau so wiederhergestellt worden ist, wie es vor dem Spruch gegolten hat. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Bravoruf der Abg. Schimanek.)

Es ist aber sehr wohl richtig, dass Krisenpflegepersonen wichtige Bezugspersonen sind, die in Notsituationen zur Verfügung stehen und diese wichtige, wertvolle Aufgabe und Arbeit übernehmen. Sie springen ein, wenn sofort ein Platz für Kinder gefunden werden muss und sich die Eltern aus welchen Gründen auch immer nicht um sie kümmern können. Die Kinder bleiben auch dort, bis klar ist, ob sie wieder zu den Eltern zurückkehren oder dauerhaft zu einer Pflegefamilie kommen.

Grundsätzlich erhalten Pflegeeltern für ihre wichtige Aufgabe eine Leistung seitens der Bundesländer, denn das Krisenpflegewesen liegt in der Zuständigkeit der Länder.

Hintergrund dieser Debatte ist, dass die Reparatur dieses Gesetzes, die nach einem Spruch des Obersten Gerichtshofes notwendig wurde, hiermit sichergestellt ist, das heißt, dass Krisenpflegepersonen rückwirkend mit 1. Juli 2018 wieder Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld haben.

Das Familienressort hat eine Lösung erarbeitet, damit Krisenpflegepersonen bei Erfül­lung aller Voraussetzungen auch die Familienleistungen des Bundes erhalten, das heißt, dass sie das Kinderbetreuungsgeld wieder bekommen. Es wird festgelegt, dass eine Krisenpflegeperson Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld hat, wenn das Kind min­destens 91 Tage durchgehend in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft betreut wird.

Durch eine entsprechende Anpassung im Familienlastenausgleichsgesetz wird auch der Anspruch auf Familienbeihilfe sichergestellt.

Die dritte gesetzliche Änderung betrifft den Familienzeitbonus, der ausnahmsweise auch dann gewährt werden soll, wenn aufgrund eines erforderlichen Krankenhaus­aufenthalts des Kindes kein gemeinsamer Haushalt mit den Eltern vorliegt.

Damit wurde die versprochene Reparatur durchgeführt und das Gesetz wurde wieder so hergestellt, wie es vor dem Spruch des OGH war, denn wir wollen, dass die wichtige Aufgabe und die wichtige Arbeit von Krisenpflegeeltern gesetzlich und finanziell abge­sichert ist. – Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

19.50

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Kovacevic zu Wort. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.