20.00

Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß: Frau Präsidentin! Liebe Österreicher, liebe Öster­reiche­rinnen! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wir haben es bereits gehört: Krisenpflegeeltern geben unseren Kindern Halt, Wärme und Nähe, und das meistens für wenige Wochen; und zwar genau dann, wenn die eigene Familie nicht zur Verfügung steht. Als Familienministerin ist es mir natürlich ein Anliegen, dass un­sere Kleinsten, und in diesem Fall auch die Schwächsten, bestmöglich betreut und begleitet werden, dass sie unterstützt werden, und zwar während jener Zeit, während der abge­klärt wird, ob sie zu ihrer Familie zurückkönnen oder ob sie dauerhaft zu einer Pflege­familie müssen.

Kinder aus krisengeschüttelten Familien sind in vielen Fällen traumatisiert, aber sie wollen genauso versorgt, geliebt, gefördert und gestärkt werden, wie alle unsere Kinder. In solchen Situationen ist es ganz wichtig, dass wir stabile Betreuungspersonen finden, und das sind die Krisenpflegeeltern. Krisenpflegeeltern übernehmen daher für einige Wochen die Verantwortung für ein Kind, wenn es eine besondere Unterstützung braucht. Demzufolge hat der Oberste Gerichtshof auch festgelegt, dass Krisenpflege­eltern – und wir haben es bereits gehört – keine Eltern im Sinne des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs sind, da sich in diesen wenigen Wochen laut OGH keine Eltern-Kind-ähnliche Beziehung aufbaut. Diese Rechtsprechung hat zur Folge, dass alle Krisenpflegeeltern mangels Erfüllung des Elternbegriffs kein Kinderbetreuungsgeld mehr bekommen.

Krisenpflegeeltern – und ich glaube, da sind wir uns einig – verdienen unsere vollste Anerkennung und unsere Wertschätzung, weil sie eine sehr wertvolle Arbeit leisten. Wir passen jetzt das Gesetz an, und zwar dahin gehend, dass Krisenpflegeeltern allen anderen Eltern gleichgestellt sind – nämlich sowohl Adoptiveltern als auch leiblichen Eltern als auch Pflegeeltern – und damit Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld haben, sobald sie das Kind länger als 91 Tage betreuen. Auch die Familienbeihilfe wird den Krisenpflegeeltern vom ersten Tag an gewährt.

Die Anpassung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes erfolgt rückwirkend, sprich, wir haben zwar einige Monate gebraucht, um dieses Gesetz zu reparieren, aber alle Eltern bekommen, wenn sie das Kind länger als 91 Tage betreuen, das Kinderbetreuungsgeld ohne Lücke rückwirkend ab 1. Juli 2018 ausbezahlt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Um es noch einmal zu sagen: Auch vor der Reparatur dieses Gesetzes und vor der Umsetzung des OGH-Urteils haben Krisenpflegeeltern, die das Kind weniger als 91 Tage bei sich hatten, kein Kinderbetreuungsgeld bekommen. Wie gesagt, Krisen­pflege­eltern werden jetzt gleich behandelt wie alle anderen Eltern. Wir haben verfas­sungsrechtlich eine Gleichbehandlungspflicht. Würden wir Kriseneltern bevorzugen, würden wir eine spezielle Personengruppe bevorzugen, wäre das definitiv eine Ungleichbehandlung der Krisenpflegeeltern gegenüber allen anderen Eltern.

Krisenpflegeeltern werden dennoch anders behandelt als Eltern oder Adoptiveltern, denn sie bekommen zusätzliche Leistungen, die von den Ländern ausbezahlt werden. Die konkrete Ausgestaltung und die finanzielle Abgeltung sind in jedem Bundesland anders geregelt. Krisenpflege ist aber – wie wir es schon gehört haben – Aufgabe der Bundesländer. Nichtsdestotrotz unterstützt der Bund die Krisenpflegeeltern zusätzlich und zahlt entsprechende Familienleistungen aus.

Krisenpflegeeltern sind couragiert und engagiert, haben manchmal sicherlich daran zu knabbern, wenn traumatisierte Kinder zu ihnen kommen; es ist sicherlich nicht einfach, ein Kind nach ein paar Wochen wieder abzugeben, und deswegen werden sie von unserer Gesellschaft für diese Leistung auch sehr geschätzt und anerkannt. Natürlich sollen sie daher auch Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe erhalten, aber unter denselben Voraussetzungen, wie diese auch anderen Eltern zugestanden werden.

Ich möchte noch auf die Gesetzesreparatur zum Thema Familienzeitbonus – auch Papamonat genannt – eingehen, hinsichtlich der Geburt von Frühchen. Bislang kann der Familienzeitbonus nur in Anspruch genommen werden, wenn ein gemeinsamer Haushalt von Vater, Mutter und Kind besteht. Ein gemeinsamer Haushalt macht natür­lich Sinn, der Familienzeitbonus ist ja dafür gedacht, dass die Väter kurz nach der Geburt – und ich freue mich sehr, wenn wir die Väterbeteiligung erhöhen können – die Mütter und die Babys unterstützen und vor allem eine innige Bindung zum Baby aufbauen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Nichtsdestotrotz ist es in einigen Fällen passiert, dass die Möglichkeit, den Familien­zeitbonus in Anspruch zu nehmen, nicht gegeben war, wenn das Baby als Frühchen zur Welt kam und nicht innerhalb von drei Monaten zu Hause war, denn der Familien­zeitbonus kann nur innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt bezogen werden. Jetzt haben wir gesagt, wenn es bei einem Frühchen eine medizinische Indikation gibt, dass es noch im Spital bleiben muss, kann der Vater den Familienzeitbonus dennoch in Anspruch nehmen.

Ich freue mich sehr darüber, weil ich glaube, dass das ganz wichtig ist. Es ist nicht relevant, ob das Baby zu Hause ist oder ob es im Spital ist und noch im Brutkasten sein muss; ich glaube, je früher man eine Bindung zu einem Baby aufbauen kann, umso besser ist es. Wie gesagt, ich freue mich im Speziellen, wenn wir die Väter­beteiligung noch erhöhen können, wenn Väter sich stärker um die neugeborenen Babys kümmern und die Mütter dahin gehend unterstützen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Abschließend möchte ich noch eines sagen: Wir sind gerade dabei, das Kinderbetreu­ungsgeldkonto, so wie wir es jetzt haben, und den Familienzeitbonus – beides gibt es seit 1. März 2017 – zu evaluieren. Da der Bezug von Kinderbetreuungsgeld in seiner längsten Ausformung 35 Monate möglich ist, gestehen Sie mir bitte zu, dass ich mir für diese Evaluierung zumindest drei Jahre Zeit nehme, denn dann können wir wirklich Rückschlüsse ziehen, Lösungen finden und Maßnahmen treffen, um das Kinderbetreu­ungsgeld für die Eltern in Österreich noch besser auszugestalten und auch den Fami­lienzeitbonus besser umzusetzen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

20.09

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Erasim. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.