20.25

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bun­desminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher! Es ist schön, dass wir uns am heutigen Tag zumindest einmal einig sind, nämlich dann, wenn es darum geht, dass Krisenpflegeeltern unglaublich wichtige Arbeit leisten. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Das sind schon ziemliche Schicksale, wenn Ämter entscheiden, dass Kinder nicht mehr bei ihren leiblichen Eltern wohnen sollen, sondern lieber vorübergehend zu Krisenpflegeeltern kommen sollen. Diese Kinder kommen ja oft nur mit dem, was sie am Körper tragen, zu den Krisenpflegeeltern. Das muss man sich einmal vorstellen.

Die Frau Bundesminister hat es schon mehrfach gesagt – heute, im Ausschuss, medial – und wirklich sehr nachvollziehbar und anschaulich erklärt, was wir heute tun. Für die Kollegen, die es nicht verstehen wollen oder nicht verstehen können, erkläre ich als Letztrednerin es gerne noch einmal: Wir reparieren heute die Ungleich­behandlung der Krisenpflegeeltern; das heißt, wir reparieren das Gesetz. Es gibt ja das OGH-Urteil, das sagt, Krisenpflegeeltern sind keine Eltern im herkömmlichen Sinn, und auch das OLG hätte den Krisenpflegeeltern die Anspruchsvoraussetzung auf Kinder­betreuungsgeld überhaupt versagt, weil es keine dauerhafte Wohnform sei.

Was wir heute tun, ist, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Das schaut so aus: Die leiblichen Eltern haben – wir haben es schon gehört – nach 91 Tagen An­spruch auf Kinderbetreuungsgeld. Wenn es in diesen 91 Tagen einen gemeinsamen Wohnsitz gibt, dann wird das Kinderbetreuungsgeld rückwirkend mit dem Datum der Geburt ausbezahlt. Dasselbe gilt auch für Krisenpflegeeltern, die haben also auch einen Anspruch. Wenn sie das Kind 91 Tage betreuen, wird das Geld rückwirkend ausbezahlt. Wir stellen also die ursprüngliche Gesetzeslage wieder her.

Werte KollegInnen von der SPÖ, dieses Gesetz haben Sie damals mitbeschlossen. Ich lade Sie ein, auch heute diesen Beschluss wieder mitzutragen. (Abg. Erasim: Es wird nicht besser, wenn Sie es ...!)

Wir werden die Krisenpflegeeltern heute darüber hinaus auch als Eltern definiert ins Gesetz aufnehmen; dann sind sie im Gesetz mit leiblichen Eltern, Adoptiveltern und Pflegeeltern gleichgestellt.

So, und jetzt kommen wir zu dem Punkt, bei dem es sich ein bisschen spießt: Wenn man die zeitliche Anspruchsvoraussetzung, diese 91 Tage, verkürzen würde, dann würde man die Krisenpflegeeltern in Bezug auf das Kinderbetreuungsgeld im Vergleich zu den leiblichen Eltern, Adoptiveltern oder normalen Pflegeeltern besserstellen. So, und da haben wir jetzt das Problem mit dem Gleichheitsgrundsatz. Das würde so nicht halten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die einen brüsten sich ja immer mit dem Kampf für Gleichberechtigung (Zwischenruf der Abg. Erasim), aber offensichtlich haben sie den Gleichheitsgrundsatz nicht im ganzen Ausmaß verstanden; das haben wir ja auch beim vorherigen Tagesordnungspunkt eindrucksvoll gesehen. Wir sollten diese Thematik wirklich sensibel und konstruktiv behandeln. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Noch ein Wort zu den Ausführungen des Kollegen Kovacevic bezüglich der Anspruchs­voraussetzung für den Familienzeitbonus: Du empfindest die Regelung, dass die Eltern durchschnittlich 4 Stunden bei ihrem Kind, bei ihrem Frühchen im Spital sein sollen, ja als nicht praxistauglich. (Abg. Kucharowits: Pro Elternteil! Beide Teile!) Ich muss sagen, das erschüttert mich in meiner Weltanschauung, da ich mein Frühchen nicht stunden- oder tagelang allein im Inkubator liegen lassen würde. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Danke, Frau Bundesminister, dass Sie diese Materie in letzter Zeit wirklich immer sachlich und verständlich erklärt haben. Danke, dass es Ihnen um die Arbeit der Krisenpflegeeltern geht; und danke, dass auch Sie die Anspruchsvoraussetzungen des Kinderbetreuungsgeldes, des Familienzeitbonus in Zukunft evaluieren wollen, denn entscheidend ist, dass wir alle Eltern gleich behandeln. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

20.29