20.41

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (JETZT): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Es wäre doch in der Tat ein Fortschritt gewesen, wenn der Antrag meiner Kollegin Holzinger auf einen Anspruch auf Väterkarenz im Anschluss an den Familienzeitbonus im Ausschuss nicht abgelehnt, sondern angenommen worden wäre. Das hätte mehr Klarheit gebracht und das wäre auch vor dem Ergebnis von Studien im Zusam­men­hang mit Vater-Kind-Beziehungen etwas sehr Positives gewesen.

Eine Studie eines Genderexperten des Joanneum Research, der ebenfalls Holzinger heißt, zeigt das Folgende: Wenn sich Väter nämlich bereits in den ersten Tagen und Wochen, in den ersten Lebenswochen in die Kinderbetreuung involvieren, dann fördert dies eine sehr starke Bindung von Anfang an zwischen Vätern auf der einen Seite und den Kindern auf der anderen Seite. Es führt aber auch dazu, dass sich Väter fortan viel mehr um die Betreuung ihrer Kinder sorgen, als wenn das nicht der Fall wäre.

Daher ist es auch von zentraler Bedeutung, dass wir in der Diskussion um den Papamonat in der Tat einen Schritt nach vorne machen. Die Diskussion hat mit Jahresbeginn wieder Fahrt aufgenommen. Einerseits hat Vizekanzler Strache einen Papamonat in Anspruch genommen, andererseits hat Sozialministerin Hartinger-Klein einen Vorstoß in der Sendung „Im Zentrum“ – nein, nicht „Im Zentrum“ (Abg. Schimanek: In der „Pressestunde“ war das!) – ja, genau! –, in der Sendung am Sonn­tagvormittag gemacht. Wer aber in dieser Frage immer wieder bremst, das ist die ÖVP.

Es ist verwunderlich, dass sie immer wieder bremst, und eigentlich nicht ganz nach­vollziehbar. Die Regelung ist derzeit so, dass es den Papamonat zwar gibt, aber eigentlich wenig Anreiz besteht, diesen Papamonat in der Tat in Anspruch zu nehmen. Warum? – Weil es keinen Rechtsanspruch gibt und weil es keinen Kündigungsschutz gibt. Schaut man sich die Zahlen an, in welchem Ausmaß der Papamonat bislang in Anspruch genommen wurde, so sieht man, dass es in etwa 7 000 Fälle waren – da sind aber jene inkludiert, die in der Tat einen Rechtsanspruch darauf haben, nämlich die Beamten.

Würde es einen Rechtsanspruch mit Kündigungsschutz geben und würde es eine bes­sere finanzielle Absicherung für den Papamonat geben, als es derzeit der Fall ist, dann – da bin ich mir sicher – würde dieser Papamonat viel stärker in Anspruch ge­nommen werden, als es derzeit der Fall ist.

Als aber die Diskussion auf die Frage des Rechtsanspruchs im Zusammenhang mit dem Papamonat gekommen ist, hat sich die ÖVP, namentlich Frau Ministerin Schramböck, ziemlich schroff zu Wort gemeldet und gemeint, na ja, das gehe für die Wirtschaft überhaupt gar nicht, das gehe doch nicht, und sie hat postwendend eine Entlastung für die Wirtschaft gefordert, weil ein Papamonat nämlich der Wirtschaft schade.

Die ÖVP ist jetzt ein bisschen von der Bremse gestiegen, als sich herausgestellt hat, dass sich eine Richtlinie der EU anbahnt, die einen Vaterschaftsurlaub im Ausmaß von zehn Tagen mit Rechtsanspruch und mit finanzieller Absicherung vorsieht.

Meine Damen und Herren, beim vorigen Tagesordnungspunkt haben wir schon einmal über den Papamonat gesprochen, und da haben Sie als Regierungsfraktionen schon die Chance gehabt, dem Papamonat mit Rechtsanspruch zuzustimmen – Sie haben es aber nicht getan. Ich will es daher noch einmal wissen – wir geben Ihnen eine zweite Chance – und bringe einen Antrag ein, der wie folgt lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen be­treffend „Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Familienzeit (Papamonat)“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Ge­sund­heit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungs­vorlage für einen Rechtsanspruch auf Familienzeit samt Kündigungsschutz zuzuleiten.“

*****

Wenn Sie, meine Damen und Herren von FPÖ und ÖVP, zu diesem Papamonat stehen, dann stimmen Sie jetzt zu! – Danke sehr. (Beifall bei Jetzt.)

20.46

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Familienzeit (Papamonat)

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 10 in der 63. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 185/A(E) der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Schaffung der Möglichkeit, Väterkarenz auch im Anschluss an den Familienzeitbonus in Anspruch zu nehmen (493 d.B.)

Seit Jahresbeginn ist das Thema Familienzeitbonus (Papamonat) wieder präsent. Die österreichische Gesetzgebung sieht dabei eine Ungleichbehandlung zwischen Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst gegenüber jenen in der Privat­wirtschaft vor, da es für erstgenannte bereits jetzt einen Rechtsanspruch gibt, während ArbeitnehmerInnen in der Privatwirtschaft auf die Zustimmung der Arbeit­geberInnen angewiesen sind. Abhängig von der Lebenssituation gehen den werden­den Eltern bei ihrer Entscheidungsfindung verschiedene Überlegungen durch den Kopf. Da ist zum einen die eventuelle Angst vor einer Kündigung oder die Sorge, im Job etwas zu versäumen, unersetzlich zu sein oder dadurch berufliche Nachteile zu haben, wenn der Papamonat in Anspruch genommen wird. Gerade in diesen ersten Wochen des Le­bens beginnen aber Bindungen zu den wichtigsten Bezugspersonen zu entstehen, die dann im Zuge des Miteinanders noch gestärkt und gefestigt werden. Das Gefühl, etwas von der Entwicklung des Kindes zu versäumen, kann durch einen Papamonat und später durch geteilte Karenz deutlich verringert werden.

So meint auch Florian Holzinger, Experte für Genderforschung vom Institut „Joaneum Research“: „Untersuchungen zeigen: Wenn sich Väter bereits von Beginn an in die Kinderbetreuung involvieren, also bereits direkt nach der Geburt, so wirkt dies nach­haltig und führt dazu, dass sie sich auch an der Kinderbetreuung beteiligen, wenn die Kinder älter werden. Es fördert die emotionale Bindung zwischen Kindern und Vätern. Daher ist es sinnvoll, das Instrument ‚Papamonat‘ für alle Väter zu ermöglichen, denn dadurch könnte auch die Beteiligung der Männer am Kinderbetreuungsgeld steigen. Ein Rechtsanspruch ist hier sicher ein wichtiger Schritt.“1

Dies scheinen nach einem Vorstoß von Ministerin Hartinger-Klein nun auch VertreterIn­nen der ÖVP verstanden zu haben und haben einen Rechtsanspruch auf den Papa­monat in Aussicht gestellt.

In Hinblick auf die geplante EU-Richtlinie für einen europaweiten Vaterschaftsurlaub von 10 Tagen hat Österreich nun die Chance, eine Vorreiterrolle in Europa einzuneh­men, indem man eine Regelung schafft, welche das Mindestmaß von 10 Tagen auf einen Monat ausdehnt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Ge­sund­heit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungs­vorlage für einen Rechtsanspruch auf Familienzeit samt Kündigungsschutz zuzuleiten.“

1https://www.profil.at/oesterreich/papamonat-vaeterkarenz-oegb-wko-holzinger-10583113

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Haider zu Wort ge­meldet. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.