21.52

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich melde mich zur Bürgerinitiative Nummer 38 zu Wort. Es geht um die „Aufnahme der mobilen aufsuchenden Familienarbeit im Auftrag von Behörden“, im Konkreten um eine Änderung in der Straßenverkehrsordnung. In dieser Bürgerinitiative wird gefordert, dass man für die mobile aufsuchende Familienarbeit im Auftrag von Behörden eine Ausnahme in der Straßenverkehrsordnung vorsieht. Und zwar geht es im Konkreten darum, dass sie auch im Halte- und Parkverbot stehen bleiben können, wenn es keine geeigneten Parkplätze in der Umgebung des Einsatzortes gibt.

Diese Initiative wurde von über 500 Personen unterstützt. Ich möchte auch die Gele­genheit nützen, mich bei den Mitarbeitern dieser Dienste für ihre Arbeit zu bedanken, weil es wirklich Dienste sind, ohne die unsere Gesellschaft heute nicht mehr auskom­men würde. Ich glaube, ein Danke auch hier aus dem Hohen Haus ist mehr als angebracht. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Was das konkrete Ansinnen dieser Petition, die wir heute auch zur Kenntnis nehmen werden, betrifft, so möchte ich als Verkehrssprecher der FPÖ versprechen, dass ich mit dem Herrn Bundesminister entsprechende Gespräche führen werde und wir uns die Straßenverkehrsordnung im Hinblick darauf anschauen werden, ob man dort und da vielleicht wirklich zu einer Verbesserung für diese Berufsgruppe gelangen kann. Ich kann mir aber zum heutigen Zeitpunkt – so offen müssen wir auch sein – nicht vor­stellen, dass man alle Halte- und Parkverbote für diese Dienste öffnet, weil es ja auch entsprechende Gründe gibt, warum diese Verbote erlassen worden sind. Manchmal geht es um Feuerwehrausfahrten und ähnliche Dinge. Aber wie gesagt, wir werden uns das genauer ansehen.

Ich möchte aber im Zuge meiner Ausführungen auch noch zu einem anderen Punkt kommen, der ja heute Vormittag schon sehr breit in der Aktuellen Stunde diskutiert worden ist. Es ging auch um Änderungen in der Straßenverkehrsordnung und um den Abbiegeassistenten. Der Minister hat ja bereits sein Maßnahmenpaket dazu präsen­tiert. Und ich glaube, dass es sehr, sehr wichtig ist, dass wir als Parlament heute ein entsprechend starkes Signal aussenden und auch noch einen Beschluss dazu fassen, um eben auch den Herrn Bundesminister bei all seinen Maßnahmen zu unterstützen.

Ich bringe deshalb folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hafenecker, Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Verkehrssicherheit – speziell für besonders gefährdete Personen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit gemeinsam mit den zustän­digen Stellen zeitnah in die Wege zu leiten:

● Infrastrukturmaßnahmen zur Behebung von Gefahrenstellen sowie Spiegel an gefährlichen Kreuzungen – Umsetzung greift sofort bei in- und ausländischen Lkw

● Änderung der StVO § 96: Verordnungsermächtigung für örtliche Behörden zur Erlassung von Abbiege-Verboten für Lkw an gefährlichen Kreuzungen

● Ausschreibung des Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds VSF zum Thema Lkw-Verkehr mit Augenmerk auch auf das Thema ,Toter Winkel‘

● Fokus Lkw-Sicherheit im Verkehrssicherheitsbeirat

● Ausbildung der Lkw-Fahrer im Rahmen der Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung nun verstärkt auch hinsichtlich ,Verkehrssicherheit und toter Winkel‘

● Ausstattung von ASFINAG-Parkplätzen mit Einrichtungen zur korrekten Ausrichtung der Spiegel von Lkw sowie Kontaktaufnahme mit Mineralölfirmen zur Auslotung der Möglichkeit der Einrichtung solcher Plätze bei Tankstellen

● Bewusstseinsbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für besonders gefährdete Gruppen von Verkehrsteilnehmern (Kinder, Ältere, …) betreffend ,Toter Winkel‘

● Informationskampagne zum Thema ,Toter Winkel‘ mit Partnern wie z.B. Autofahrer­klubs, ASFINAG, Transportunternehmen, etc

● Förderung der Nachrüstung von Lkw mit Abbiegeassistenz- oder Kamera-Monitor­systemen in Abstimmung mit dem BMF und unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Pilotprojektes ,Rundum-Sicht im Straßenverkehr‘

● Vehemente Forderung Österreichs bei der Europäischen Union für die frühere Um­setzung der Änderung der ,Allgemeinen Sicherheitsverordnung‘ (begonnen im Rahmen der EU-Präsidentschaft Österreichs 2018) und Schulterschluss mit Deutschland, dem Europäischen Parlament und anderen EU-Partnern in dieser Frage.“

*****

(Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Es liegt hier ein umfassendes Paket vor, und ich würde Sie wirklich ersuchen, am Ende dieses Sitzungstages ein starkes Zeichen für die Sicherheit unserer Kinder zu setzen. Politische Schuldzuweisungen machen bereits Geschehenes nicht rückgängig, politische Geschlossenheit kann aber zukünftige Ereignisse verhindern. Unterstützen Sie daher unseren Antrag! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

21.57

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christian Hafenecker, Andreas Ottenschläger

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Verkehrssicherheit - speziell für besonders gefährdete Personen

eingebracht in der 63. Sitzung des Nationalrates, XXVI. GP, am 27. Februar 2019 im Zuge der Behandlung von TOP 11, Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 5, 7, 11 und 14 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 33, 38, 39, 48, 50 und 51 (495 d.B.).

Aufgrund eines tragischen Vorfalls in den letzten Wochen, bei dem ein neunjähriger Bub am Schulweg von einem abbiegenden Lkw überrollt wurde und anschließend im Spital gestorben ist, wurde von Bundesminister Norbert Hofer ein Sicherheitsgipfel initiiert, um unter Einbindung aller Beteiligten Maßnahmen zu erarbeiten, wie solche tragische Unfälle weitestgehend zu verhindern sind.

Die im Vorfeld diskutierte verpflichtende Neuausrüstung/Neuausstattung mit soge­nann­ten Abbiegeassistenten wird hoffentlich bald eine zu realisierende Möglichkeit, ist aber derzeit auf Grund der zwingenden Vorgaben des EU-Rechts noch nicht möglich. Außerdem derzeit in der Praxis auf Grund der noch nicht ausgereiften Technik nicht sofort zielführend. Auch eine rasche, flächendeckende Umsetzung wäre nicht möglich, insbesondere ausländische Lkw und Busse könnten dazu derzeit europarechtlich nicht verpflichtet werden.

Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments hat sich bereits für eine europaweite verpflichtende Einführung von LKW-Abbiegeassistenten ausgesprochen und will, dass ab 2021 - früher als bisher geplant – alle neuen LKW Abbiegeassis­tenten haben müssen. Nach dem Willen des Europäischen Parlaments sollen ab 2021 keine neuen LKW-Typen mehr genehmigt werden und ab 2023 keine Neufahrzeuge mehr in Betrieb genommen werden, die nicht mit der betreffenden Technik ausgestattet sind.

Rasch umzusetzen und für alle nutzbar sind Spiegel, die an den Kreuzungen zusätzlich montiert werden. Im deutschen Freiburg sind diese bereits erfolgreich im Einsatz. Der große Vorteil: Diese können in wenigen Wochen von den Kommunen angebracht werden, und jeder Fahrzeuglenker kann diese nutzen und hat somit bessere Einsicht in den "toten Winkel". Eine weitere rasch umzusetzende Maßnahme, die sofort greifen kann, ist ein Rechtsabbiegeverbot. Einige große Lieferanten schreiben das bereits heute ihren Fahrern vor, dass sie statt rechts abzubiegen, die nächste Kreuzung links abbiegen und dann wieder links abbiegen sollen. Leider ist das speziell in Wien auf­grund oft komplexer Einbahnstraßenregelungen nicht möglich. Aber diese beiden Maß­nahmen zusammen mit weiteren sollten die Verkehrssicherheit, speziell für besonders gefährdete Personen - wie Kinder und ältere Menschen - deutlich erhöhen.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit gemeinsam mit den zustän­digen Stellen zeitnah in die Wege zu leiten:

● Infrastrukturmaßnahmen zur Behebung von Gefahrenstellen sowie Spiegel an gefährlichen Kreuzungen – Umsetzung greift sofort bei in- und ausländischen Lkw

● Änderung der StVO § 96: Verordnungsermächtigung für örtliche Behörden zur Erlassung von Abbiege-Verboten für Lkw an gefährlichen Kreuzungen

● Ausschreibung des Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds VSF zum Thema Lkw-Verkehr mit Augenmerk auch auf das Thema ,Toter Winkel‘

● Fokus Lkw-Sicherheit im Verkehrssicherheitsbeirat

● Ausbildung der Lkw-Fahrer im Rahmen der Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung nun verstärkt auch hinsichtlich ,Verkehrssicherheit und toter Winkel‘

● Ausstattung von ASFINAG-Parkplätzen mit Einrichtungen zur korrekten Ausrichtung der Spiegel von Lkw sowie Kontaktaufnahme mit Mineralölfirmen zur Auslotung der Möglichkeit der Einrichtung solcher Plätze bei Tankstellen

● Bewusstseinsbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für besonders gefährdete Gruppen von Verkehrsteilnehmern (Kinder, Ältere, …) betreffend ,Toter Winkel‘

● Informationskampagne zum Thema ,Toter Winkel‘ mit Partnern wie z.B. Auto­fah­rerklubs, ASFINAG, Transportunternehmen, etc

● Förderung der Nachrüstung von Lkw mit Abbiegeassistenz- oder Kamera-Moni­torsystemen in Abstimmung mit dem BMF und unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Pilotprojektes ,Rundum-Sicht im Straßenverkehr‘

● Vehemente Forderung Österreichs bei der Europäischen Union für die frühere Umsetzung der Änderung der ,Allgemeinen Sicherheitsverordnung‘ (begonnen im Rah­men der EU-Präsidentschaft Österreichs 2018) und Schulterschluss mit Deutsch­land, dem Europäischen Parlament und anderen EU-Partnern in dieser Frage.“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stöger. – Bitte.