9.10

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Aktuelle Stunde zu dem Thema: Fairness für uns Österreicher, keine Zuwanderung ins Sozialsystem – Begriffe wie Fairness und Gerechtigkeit oder Schlagworte wie: Leistung muss sich lohnen!, Wer arbeitet, darf nicht der Dumme sein!, Keine Zuwanderung ins Sozialsystem!, haben wir Freiheitlichen eigentlich seit vielen Jahren von vielen Teilen der Bevölkerung regelmäßig gehört.

Wir haben solche Maßnahmen auch in unser Wahlprogramm hineingeschrieben. Nach den letzten Wahlen sind diese Probleme offensichtlich für eine große Zahl der Bürger in diesem Land so stark gewesen, dass sich das auch im Regierungsprogramm – das, was die FPÖ gemeinsam mit der ÖVP beschlossen hat und umsetzt – wiederfindet. Dazu einmal eine kleine Randbemerkung: Es ist ja anscheinend wirklich schon ein Wunder, dass Wahlversprechen auch gehalten werden, wenn man sich darüber wun­dern muss (Zwischenrufe bei der SPÖ), und so gesehen ist auch dieser Schritt ein wichtiger.

Weil sich hier schon ein leichtes Murren erhebt: Es ist ganz egal, was und wie diese Bundesregierung etwas macht, es gibt immer Aufregung, Kritik, Skandalisierung, Verteufelung von Opposition, NGOs und manchen Medien, die halt – und das ist in der Demokratie durchaus zulässig – mit dieser Regierung, mit dieser Mehrheit keine Freude haben. Es ist auch verständlich: Wenn man von der Macht weg ist, wenn man von Subventionen weg ist, wenn man von Inseraten weg ist, dann ist halt in manchen Bereichen die Komfortzone nicht mehr so groß.

Vielen Menschen – und das zeigen eigentlich sämtliche Umfragen – gefallen aber die Maßnahmen, die diese Bundesregierung setzt – und dies geschieht rasch! Es muss ja rasch umgesetzt werden! Was als Problem erkannt wird, soll einer raschen Lösung zugeführt werden. Daher hat diese Bundesregierung auch sehr rasch gehandelt, und wenn ich mich richtig erinnere, Frau Bundesministerin, war es bei einer Regierungs­klausur im Mai, als man bereits Grundzüge für eine Reform der Mindestsicherung, für eine Mindestsicherung Neu, festgelegt hat.

Die Arbeitszeitflexibilisierung ist ein weiteres Beispiel: Was hat es da für Aufregung gegeben, Demonstrationen und, und, und, alles Mögliche, weil das zur Sklaverei, zur Knechtschaft führen wird! Jetzt ist mehr als ein halbes Jahr vergangen, und wo hört man diese Unkenrufe jetzt? – Sie haben sich in Schall und Rauch aufgelöst, weil es das eben nicht gibt. Alles, was seitens der Opposition heraufbeschworen wird, tritt eben nicht ein, und das ist das Entscheidende dabei. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Genau das ist auch der Anspruch, und das werden wir auch bei dieser Frage der neuen Mindestsicherung sehen: dass wir mehr und richtige Fairness schaffen. Es haben sehr, sehr, sehr viele Österreicher gesehen, dass viele Menschen nach Öster­reich gekommen sind und mit Nichtarbeit mehr Mittel aus dem Sozialtopf bekommen als die unzähligen Menschen, die in diesem Land arbeiten. Das ist nicht verständlich und dieses Problem gehört gelöst. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Es ist natürlich auch eine Frage der Kompetenzregelung. Ich weiß, ein Kritikpunkt an dieser Lösung, die jetzt angedacht ist, ist aus den Reihen der NEOS gekommen, Kolle­ge Loacker hat das geäußert. Er hat gesagt, auch dieses Gesetz schaffe es nicht, dass es in den Bundesländern einheitliche Regelungen gibt. – Na ja, das ist halt beim Föde­ralismus, bei einem sogenannten Grundsatzgesetz des Bundes die logische Konsequenz. Natürlich, Kollege Loacker, wäre es für uns ganz interessant, eine einheitliche Rege­lung zu haben, nur: Wir haben die Bundesländer, wir stehen auch zum Föderalismus, und wir haben genau diese Verfassungssituation. Eines noch, Kollege Loacker: Wir können bei dringenden Problemen nicht darauf warten, dass die NEOS eine Mehrheit in der Landeshauptleutekonferenz erzielen (Abg. Scherak: Das dauert noch ein bissl!), denn das würden selbst heute geborene Kinder bei einer durchschnittlichen Lebens­erwartung nicht erleben können. Auf so etwas können, wollen und dürfen wir gar nicht warten. Wir müssen Probleme heute und mit den jetzt zu Gebote stehenden Mitteln lösen.

Daher gibt es dieses Grundsatzgesetz, mit dem wir aber dennoch gewisse Rahmen­bedin­gungen für die Bundesländer geschaffen haben. Das alles sind Bedingungen, die positiv sind, auch für die Bezieher dieser Sozialleistung, denn auch eines ist dieser Bundesregierung ganz wichtig: dass man endlich auch unterscheidet und die Begriff­lichkeiten zwischen Fragen der Sozialleistung und einer Versicherungsleistung nicht verwischt. Eines ist klar: Bei der Arbeitslosenversicherung zahlen Menschen schon etwas in diesen Topf hinein, und daher gibt es Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe; das ist das eine. Das andere ist für diejenigen Menschen, die hier sind, die in diesem Land keine entsprechenden Versicherungsbeiträge geleistet haben, die aber das Über­leben, das Leben gesichert haben müssen. Da gibt es einen Sockelbetrag.

Die Mindestsicherung soll auch nicht so sein, dass man sagt: Ja, eigentlich ist das ausreichend, ich will und brauche eigentlich gar nicht zu arbeiten! – Das ist der falsche Ansatz! Wenn ich mehr haben möchte, dann soll eigentlich der Weg in den Arbeits­prozess das Entscheidende sein. Das ist der Grundgedanke dieses Gesetzes: insgesamt die Motivation zu erhöhen, tatsächlich arbeiten zu gehen.

Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten, die wir geschaffen haben. Wir wollen, um zur vollen Höhe zu kommen, die Ertüchtigung haben. Das heißt: Jemand, der unsere Sprache nicht spricht – oder dann sogar Englisch können muss –, der bekommt es, wenn er klar zeigt: Ja, ich möchte arbeiten! Ich möchte mich ertüchtigen! – Dann be­kommt er die Kurse dafür bezahlt, um so schnell wie möglich in ein normales Erwerbs­leben zu kommen.

Ansonsten sei auch eines klargestellt: Alleinerzieher, Menschen mit Beeinträchtigun­gen und Handicaps, sie alle werden durch dieses Gesetz in keinster Weise tangiert, sondern sie werden Leistungen bekommen.

Wir haben auch eines gemacht: Sachleistungen werden in Zukunft im Vordergrund stehen. Wir haben auch die Situation – da wir ja sehen, dass die Wohnsituation in Österreich, der Wohnungsmarkt, die Mietpreise inhomogen sind, dass es Städte gibt, wo die Mietpreise höher sind –, dass die Länder bis zu 30 Prozent Zuschläge für die Wohnkosten gewähren können. Das heißt, auch da gibt es individuell Möglichkeiten für die Länder.

Eines haben wir den Ländern im Rahmen des Grundsatzgesetzes aber natürlich auch vorgegeben: In den ersten drei Jahren gibt es keinen Zugriff auf – insbesondere – das Immobilienvermögen, denn gerade diese drei Jahre müssen so zumutbar sein, dass man nach der ersten Notsituation im Berufsleben auch wieder Tritt fassen kann. Da wird man nicht zugreifen, denn das würde auch alle ungerecht belasten, die sich etwas geschaffen haben und durch eine bestimmte Notsituation jetzt vor einer Problem­situation stehen.

Ein weiteres Problem, das angesprochen wurde und zu dem man immer Kritik hört, betrifft die Kinder: Die Kinder werden jetzt benachteiligt, weil es vom ersten, zweiten dritten Kind weg eine Staffelung vom grundsätzlich höheren Ausgangsbetrag gibt. Was wird dabei aber übersehen und immer pfleglich weggelassen? – Die Familienbeihilfe bleibt für jedes Kind selbstverständlich gleich. Das ist das Entscheidende, das ist die Leistung. Wo gibt es denn den Betrieb, die Tischlerei, den Installationsbetrieb, in dem man 1 600, 1 700 Euro netto verdient, in dem ein Angestellter, in dem der Arbeit­neh­mer, also der, den wir in Österreich – unter Anführungszeichen – „ganz besonders unterstützen wollen“, zu seinem Chef geht und sagt: Bitte, ich habe drei Kinder, wo bleiben meine Zuschläge beim Gehalt?! – Das gibt es nicht! Wir haben eine Lösung geschaffen, dass man durch diese Mindestsicherung Neu ein Grundeinkommen erreicht (Beifall bei FPÖ und ÖVP) und dass ganz klargestellt ist: Wir wollen keine Zuwan­derung ins Sozialsystem.

Eines macht uns dabei schon Sorgen: Wir sehen, dass in einem Bundesland, nämlich konkret in Wien, das bis jetzt anscheinend das Eldorado war, um diejenigen, die noch nicht so lange hier in Österreich leben, zu belohnen, weiterhin Milch und Honig für diejenigen fließen sollen, die vielleicht nicht arbeiten wollen. Die Beispiele haben wir gesehen. Ich glaube, die Situation Wiens wird von den weiteren Rednern aus meiner Fraktion noch speziell beleuchtet werden.

Wir wollen ein faires, ein gerechtes Österreich für diejenigen, die hier Leistung ablie­fern, und alle anderen wollen wir dazu bringen, dass sie genau diese Werte, nämlich dass sich Leistung in Österreich lohnen muss, beachten. Dieses Gesetz ist der beste Weg dahin.

Frau Bundesministerin, ich bedanke mich bei Ihrem Ressort für die viele Arbeit, die im Detail steckt, und dafür, dass man alle Bedenken, die sich in verfassungsrechtlicher Hinsicht, in europarechtlicher Hinsicht ergeben haben, ausräumt. Es ist ein weiterer Beitrag dieser Bundesregierung für ein faires, gerechtes Österreich. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

9.21

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die Schülerinnen und Schüler der Vienna Business School Hamerlingplatz und der Tourismusschule Bad Ischl recht herzlich begrüßen. Herzlich willkommen im Hohen Haus! (Allgemeiner Beifall.)

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Hartinger-Klein. – Bitte.