12.25

Abgeordnete Ricarda Berger (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundes­minis­ter! Geschätzte Kollegen! Sehr geehrte Zuseher hier auf der Galerie und vor den Bildschirmen zu Hause! Vorweg: Sie werden jetzt definitiv kein Plädoyer für das Rauchen von mir hören, und es ist auch völlig unbestritten, dass Rauchen die Gesund­heit schädigt – ich glaube, darüber sind wir, alle Anwesenden hier, uns einig.

Mein Ansatz gilt – zutiefst unseren freiheitlichen Wurzeln und Grundwerten entnom­men – der Freiheit, nämlich selbst entscheiden zu können, etwas zu tun oder zu unter­lassen. Ich werde da ganz kurz auf den Antrag der Liste JETZT eingehen.

Im Antrag wurde eine bundeseinheitliche Regelung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Passivrauch in Gastronomiebetrieben mit Raucherräumen gefordert, und ganz generell möchte ich sagen – auch wenn Sie von der Opposition es nicht wahrhaben wollen und permanent dagegenreden und alles, was wir machen, schlecht­reden –: Die aktuelle österreichische Bundesregierung unter Türkis-Blau hat das generelle Rauchverbot in einigen Bereichen vehement verschärft, und zwar gerade und vor allem im Bereich des Jugendschutzes, was mir besonders wichtig ist. Auch wenn Ihnen jetzt die Konstellation Türkis-Blau nicht gefällt – das sei Ihnen völlig unbe­nommen –, aber wir haben 60 Prozent der Zustimmung, und ich glaube, das alleine spricht für uns, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen bringen insgesamt eine wesentliche Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen, gerade und vor allem auch vor Passivrauch, mit sich. Wir haben das generelle Rauchverbot bis zur Volljährigkeit ausgedehnt. Das bedeutet, dass Jugendliche unter 18 Jahren den Raucherbereich der Lokale nicht mehr aufsuchen dürfen. Es wurde das Rauchen im Auto verboten, sprich: Wenn Kinder im Auto mitbefördert werden, darf nicht mehr geraucht werden. Weiters wurde auch ein Verbot des Verkaufs von Tabakwaren an Personen unter 18 Jahren eingeführt.

In Bezug auf Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte, die Kleinkinder bezie­hungsweise Kinder in Raucherräume mitnehmen – was ich persönlich extrem unver­ant­wortlich finde –, ist unserer Ansicht nach jedoch primär Bewusstseinsbildung und Informationsarbeit erforderlich. Wir sind der Ansicht, es kann nicht und es soll nicht alles durch gesetzliche Ge- und Verbote geregelt werden. Das sind nämlich vor allem Fragen der persönlichen Entscheidungsautonomie. Man wird den Eltern auch nicht vorschreiben können, wie viel an Süßigkeiten das Kind zu essen hat, wie viel zuckerhaltige Limonaden ein Kind zu trinken hat, et cetera, et cetera.

Wir sind der Ansicht, dass der Staat da eben nur eine unterstützende Wirkung haben kann und auch nur unterstützend wirken sollte, nämlich zum Beispiel hinsichtlich der Sicherstellung, dass genügend rauchfreie Räume angeboten werden, oder durch Hilfestellung bei der Entwicklung der persönlichen Gesundheits- und Risikokompetenz.

Vielleicht noch zum Schluss – weil Kollege Kucher das vorhin zum Besten gegeben hat –: Im Gesundheitsausschuss wurde auch sehr heftig darüber diskutiert, wie weit man etwas regeln soll, kann und darf, und in diesem Zusammenhang wurde auch über Alkohol gesprochen. Kollege Kucher war es, der sinngemäß gesagt hat, Alkohol schadet Nichttrinkern nicht und dass es Passivtrinken nicht gibt.

Am gleichen Tag, an dem der Gesundheitsausschuss letzte Woche getagt hat, am 19. März, ist eine Studie zum Thema Passivtrinken des Münchner Instituts für Thera­pie­forschung veröffentlicht worden, und ich möchte daraus kurz zitieren:

Auch Nichttrinker leiden in vielen Fällen unter den Folgen von Alkoholkonsum: Im Straßenverkehr verursachen Autofahrer tödliche Unfälle, bei Gewalttaten spielt oft Alkohol eine Rolle, und trinkende Mütter schädigen ihre ungeborenen Kinder. Schät­zungen zufolge sind im Jahr 2014 in Deutschland 12 650 Babys mit einer Fetalen Alko­holspektrumstörung zur Welt gekommen, darunter knapp 3 000 mit einem Fetalen Alkoholsyndrom. Die Kinder sind teils kleinwüchsig und haben Fehlbildungen im Gesicht. Ihre motorischen Fähigkeiten sind eingeschränkt, sie zeigen Störungen im Verhalten, bei den Gedächtnisfunktionen, bei Aufmerksamkeit und Lernfähigkeit. – Zitatende.

Kurz gesagt: Alkohol stellt auch für unbeteiligte Dritte eine Gefahr dar. – Nur so viel dazu.

Jetzt die Frage: Soll man Alkohol jetzt auch verbieten? Soll man den Ausschank von Alkohol jetzt auch verbieten? – Ich persönlich glaube, nicht. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Obernosterer.)

Fakt ist, jeder Raucher und Nichtraucher weiß, dass Rauchen ungesund ist und dass Rauchen auch zu fatalen Erkrankungen führen kann. Gerade vor dem Hintergrund dieses Wissens muss es aber jedem Einzelnen erlaubt sein, selbst zu entscheiden, ob er oder sie zur Zigarette greift oder nicht. Es geht eben – Kollege Riemer hat es gesagt – um Selbstverantwortung, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es ist gerade die Selbstverantwortung, die wir unseren Bürgern geben wollen, eine Stärkung der Eigenverantwortung für das Leben und für die Gesundheit. – Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

12.30

Präsidentin Doris Bures: Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Mag.a Karin Greiner. – Bitte.