14.49

Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport, Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will wieder sachlich auf den Tagesordnungspunkt und auf den Inhalt, der heute zur Debatte steht und zu beschließen sein wird, zurückkommen. (Abg. Heinisch-Hosek: Das war sachlich!)

Ja, es gibt den Hintergrund des Karfreitagsurteils des Europäischen Gerichtshofes. Ja, wir hatten keine Freude mit diesem Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofes, denn wir haben mit der Regelung, wie sie bis dato gültig war, sehr gut gelebt. Leider hat man hier nicht im Sinne der positiven Diskriminierung entschieden. Ich denke, das ist traurig, aber das haben wir zur Kenntnis zu nehmen. Deshalb war es auch not­wendig, eine Reparatur sowohl für die Privatwirtschaft als auch für den öffentlichen Dienst sicherzustellen, um die Diskriminierung in diesem Bereich abzuwenden.

Mit den aktuell zur Beschlussfassung vorliegenden gesetzlichen Bestimmungen gibt es eben, so wie in der Privatwirtschaft, in Zukunft auch für den öffentlichen Dienst den persönlichen Feiertag/aufgewerteten persönlichen Urlaubstag, den sich jeder, gleich welcher Konfession, aussuchen kann und worauf es einen Anspruch gibt. (Ruf bei der SPÖ: Das ist eine Verhöhnung!) Das ist gut und richtig so. Damit haben wir dieses Urteil entsprechend bewertet und in Zukunft auch die Diskriminierung abgebaut.

Wenn es um das gleiche Recht geht, das hier geschaffen wird: Ja, wir schaffen das gleiche Recht. Herr Kollege Loacker hat gesagt, nein, das sei nicht der Fall. Es wird gleiches Recht für die Angehörigen aller Konfessionen sichergestellt, und zwar für alle Beamten, gleich, welcher Konfession sie angehören. Im Bereich des Bundesdienstes gibt es natürlich da oder dort Dinge, die wir adaptieren müssen und anders gestalten müssen als in der Privatwirtschaft. (Abg. Schellhorn: Keine Ahnung!)

Wenn es um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geht, im Justizwachebereich, im Polizeibereich, beim Bundesheer, aber auch wenn es um den Katastrophenschutz oder um Spitalsbedienstete geht, dann müssen wir dort auch entsprechend zum Nachteil dieser Beamten – in der Privatwirtschaft ist das anders – sicherstellen, dass sie nicht einen einseitigen Rechtsanspruch haben, denn sonst würde unsere Gesellschaft im wahrsten Sinne des Wortes gefährdet werden. Wir müssen da also auch entsprechend reagieren und dafür Sorge tragen, dass eben unsere Sicherheit und Ordnung und auch die öffentliche Ruhe nicht gefährdet sind.

Ausgenommen von den neuen Bestimmungen zum persönlichen Feiertag sind grund­sätzlich die Lehrer im Bund, weil sie nämlich einem gänzlich anderen Regime unter­liegen und daher auch gar nicht betroffen sind.

Natürlich muss man hier anmerken, dass diese Lösung auch im Einvernehmen mit allen Gewerkschaften zustande gekommen ist.

Herr Abgeordneter Loacker, Sie sagen, das sei jetzt fürchterlich, weil es jetzt nach wie vor die aufrechte Regelung aus dem Jahr 1954, die damals beschlossen worden ist, gibt. Ja, wir stehen nach wie vor zu dieser Lösung. Die wurde auch nicht vom EuGH aufgehoben, und wir finden es gut, dass auch in der Privatwirtschaft viele Betriebe in Regionen, wo es viele Protestanten gibt, ihren Angestellten am Karfreitag ab Mittag, gleich ob Protestant oder Katholik, freigeben. Das ist eine freiwillige Möglichkeit für viele Unternehmen, die diese auch wahrnehmen.

Genauso gibt es die freiwillige Möglichkeit auch im Bundesdienst in den Ministerien, und wir halten uns an diese Regelung aus 1954, dass man diese Möglichkeit auch in Zukunft für alle Beamten schaffen und nutzen kann, und zwar im Sinne einer Gleich­stellung für alle Konfessionen, ab 12 Uhr am Karfreitag freihaben zu können.

Darüber hinaus geht es natürlich auch um technische Anpassungen und gesetzliche Klarstellungen, die getroffen werden, die notwendig sind, was heute gar nicht ange­sprochen worden ist. Das geschieht zum Beispiel im Bereich der Nebentätigkeit, damit das auch entsprechend geklärt ist und es hier eine Rechtssicherheit für die Sozial­versicherungsträger gibt, und auch beim neuen elektronische Meldeverfahren, das wir sicherstellen.

Darüber hinaus wird jetzt auch im § 4 Abs. 1 im Gehaltsgesetz endlich der Begriff uneheliches Kind durch eigenes Kind ersetzt. Das wurde in Wirklichkeit schon im Änderungsgesetz 2013 beschlossen und mit Wirksamkeit vom 31. Jänner 2013 be­seitigt, es ist aber sozusagen nie im Gehaltsgesetz formal vollzogen worden. Jetzt passiert es endlich. Man wundert sich oftmals, dass Dinge so lange von einer Vorgän­gerregierung gar nicht vollzogen worden sind. Das tun wir jetzt.

Wenn es jetzt um die Behebung der Folgen eines IT-Gebrechens, nämlich eines tech­nischen Gebrechens, geht, so haben das im Ausschuss auch die dafür zuständigen Beamten, glaube ich, sehr klar erklärt. Worum geht es dabei? – Im Zuge der legistischen Umsetzung des Gehaltsbeschlusses für den Bundesdienst müssen nach Abschluss der Gehaltsverhandlungen und eben rechtzeitig vor der Beschlussfassung im Parlament rund 5 000 Gehaltsansätze im Dienstrecht valorisiert werden. Dese Valorisierung erfolgt nach einem automatisierten System über den IT-Bereich. Dabei wurde im Gesetzestext aufgrund einer schadhaften Software ein bestehender Satz ge­löscht, der eigentlich nicht entfallen hätte sollen. Bis Dezember 2018 war ja das Gesetz gültig, und durch diesen IT-Fehler ist dieser Satz rausgerutscht, und auf einmal hat sich etwas verändert, was gar nicht beabsichtigt gewesen ist.

Das reparieren wir jetzt, das ist genau der Hintergrund. Trotz der etablierten Qualitäts­sicherung durch die Fachsektion, wo ja, wie Sie wissen, die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, die Bundesbesoldung und auch die Qualitätssicherung das letztlich überprüfen, ist es allen dreien nicht aufgefallen, sondern erst danach. Jetzt geht es darum, das zu korrigieren. Dieses Versehen ist eben mit der vorliegenden Novelle letztlich zeitnah zu beheben. Genau darum geht es.

Ich gehe jetzt gar nicht auf die einzelnen Unterstellungen ein. Ja, wir sind trans­parenter, Frau Kollegin Yildirim. Der Unterschied zwischen dieser Regierung und der Vorgängerregierung unter einem sozialistischen Bundeskanzler ist einfach der, dass wir nicht mehr Beamte, Bedienstete und Mitarbeiter auslagern, sondern wir im Sinne einer Transparenz heute in den Kabinetten, in den Ministerien jetzt auch die General­sekretäre einsetzen. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Die Möglichkeit hat es auch vorher gesetzlich gegeben, und wir machen auch das System der Kabinetts­mitarbeiter transparent sichtbar und lagern nicht mehr Mitarbeiter aus, die früher Millio­nen Euro gekostet haben, aber gar nicht sichtbar gewesen sind. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Schellhorn.)

Das ist genau der Unterschied, dass wir das ehrlich und transparent gestalten und nicht verstecken, wie das in der Vergangenheit der Fall gewesen ist. (Zwischenruf des Abg. Klaus Uwe Feichtinger.) Wenn es dann um die Mitarbeiterbewertungen geht, dann sollten Sie selber vielleicht einmal bei der SPÖ Wien beim Stadtrat Hacker nachfragen, wieso der in seinem Stadtratsbüro 26 Mitarbeiter braucht (Abg. Gudenus: Der Sparefroh!), wenn Sie schon in Ihrer Darstellung immer wieder in den Raum stellen, dass mein Ministerium beispielsweise 25 Mitarbeiter hat. Da frage ich mich, wieso der Stadtrat 26 braucht (Abg. Gudenus: In dieser Koalition für lauter Unsinn!), bei völlig anderen Aufgaben, die zu bewerkstelligen sind. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

14.56

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Frau Abgeordnete, Sie haben noch 4 Minuten Zeit. Werden Sie das schaffen? – Hervorragend, bitte schön.