19.00

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staats­sekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte wieder zur ursprüng­lichen Intention des Antrages zurückkommen, die Populismusschraube – ich sage nur: Schlaraffenland – wieder zurückdrehen und mich dem Antrag der Regierungsparteien betreffend Bekämpfung von Schlepperei und Menschenhandel widmen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, die entschlossene Bekämpfung von Schlepperei und Menschenhandel voranzutreiben. – Ja, wir haben diesem Antrag einstimmig zugestimmt, weil das klar sein sollte und für uns ja auch klar ist. Österreich hat das Palermoprotokoll abgeschlossen, wir haben sämtliche relevanten europäischen Maßnahmen und Richtlinien ratifiziert und es gibt eine Taskforce Menschenhandel im Außenministerium.

Österreich ist, was Menschenhandel betrifft, sowohl Ziel- als auch Transitland, das tat­sächliche Ausmaß kann aber vor allem aufgrund der Angst der Opfer, sich als Be­troffene von Menschenhandel zu outen, kaum abgeschätzt werden; betroffen sind gleichermaßen Männer, Frauen und Kinder. Was mir in diesem Antrag abgeht, sind konkrete Maßnahmen, was den Menschenhandel betrifft, und da möchte ich speziell auf Punkte eingehen, die die Opfer und den Opferschutz in den Vordergrund rücken.

Für mich ist zum einen einmal wichtig, dass man den Opfern jede Möglichkeit gibt, sich auch wirklich als Betroffene von Menschenhandel zu deklarieren. Das braucht einer­seits eine entsprechende Sensibilisierung von Polizistinnen und Polizisten – interkul­turelle und genderspezifische Kompetenz –, das braucht andererseits aber auch aus­reichend bekannte und finanziell ausreichend ausgestattete Erstanlauf- und Beratungs­stellen für Betroffene von Menschenhandel. (Beifall bei der SPÖ.)

Muttersprachliche Beratung steht da natürlich im Vordergrund. Die Betroffenen müssen entsprechend über ihre Rechte aufgeklärt werden können.

Wichtig ist auch – und das steht auch im Palermoprotokoll –, angemessene Unter­künfte zur Verfügung zu stellen: Schutzeinrichtungen, Übergangswohnungen und der­gleichen. Diese müssen in einem entsprechenden Ausmaß zu Verfügung stehen, genauso wie medizinische, psychologische und materielle Unterstützung.

Sie, Frau Staatssekretärin, haben ja auch im Ausschuss darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass Betroffene sich sozusagen von sich aus melden und sagen, dass sie Opfer von Menschenhandel sind. Da möchte ich speziell noch einmal darauf hin­weisen, dass es im § 57 des Asylgesetzes – den haben Sie ja auch erwähnt – den Punkt „Auf­ent­haltsberechtigung besonderer Schutz“ gibt, der eben einen entsprechen­den Aufent­haltstitel zur Gewährleistung der Strafverfolgung insbesondere an ZeugIn­nen und Opfer von Menschenhandel und grenzüberschreitendem Prostitutionshandel verleiht.

Da ist es für mich besonders wichtig, entsprechende Maßnahmen umzusetzen, damit dieser Aufenthaltstitel nicht nur für die Dauer der Strafverfolgung der Täter gilt, sondern dauerhaft verliehen wird und nicht davon abhängig gemacht wird, ob das Opfer bereit ist, in einem möglichen Prozess gegen den Täter auszusagen oder nicht. Ich glaube, das sind zentrale Punkte, um Betroffene auch wirklich von ihren Menschenhändlern wegzuholen und sie aus der Dunkelheit sozusagen ans Licht zu bringen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Menschenhandel ist eine ganz grobe Menschen­rechts­verletzung, gegen die wir alle miteinander konsequent vorgehen müssen. Ich denke, der Schutz der Opfer – Männer, Frauen wie Kinder – muss für uns alle an erster Stelle stehen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

19.04

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Kugler zu Wort gemeldet. – Bitte schön.