19.17

Abgeordnete Birgit Silvia Sandler (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Frau Kollegin Kugler, ich danke Ihnen wirklich innigst, dass zumindest Sie sachlich argumentiert haben – danke!

Laut Schätzungen der UNO wird mit Menschenhandel jährlich ein Profit von min­destens 32 Milliarden Dollar gemacht. Eine genaue Datenlage gibt es dazu nicht, weil die Dunkelziffer so hoch ist. Dem steht eine verschwindend geringe Zahl an Verurtei­lungen gegenüber.

Die häufigste Form von Menschenhandel in Österreich ist nach wie vor jene der sexuellen Ausbeutung, allerdings sind auch Fälle von Arbeitsausbeutung, Ausbeutung durch Bettelei oder zur Begehung von strafbaren Handlungen sowie Kinderhandel zu verzeichnen. Beim Kinderhandel sprechen wir vor allem von Kindern, die sexuell ausgebeutet werden, von Kindern im Alter ab zehn Jahren.

Zur Betreuung dieser Opfer von Kinderhandel muss es bundesweit einheitliche Ein­richtungen geben, in denen spezialisierte Betreuungsplätze für diese betroffenen Kin­der angeboten werden, vor allem, weil sich laut Aussage von PsychologInnen Kinder bei Kinderhandel, wie viele andere missbrauchte Kinder auch, gar nicht als Opfer begreifen. Gerade für diese Kinder braucht es auch ganz spezielle Schulungen für BetreuerInnen und ExekutivbeamtInnen.

Die Taskforce Menschenhandel hat aber auch festgestellt, dass es bei der Arbeits­ausbeutung in der Landwirtschaft, im Tourismus und in privaten Haushalten kaum zu strafrechtlichen Verurteilungen kommt, daher sollte man diesbezüglich auch überprü­fen, ob die vorhandenen Bestimmungen gegen Menschenhandel wirklich ausreichend sind.

Die Taskforce schlägt auch vor, dass das sogenannte No-Punishment-Prinzip ins Ver­waltungsstrafrecht und vor allem in den Bereich des Kinderhandels aufgenommen wird. Dies besagt, dass Opfer des Menschenhandels, die unter Zwang Straftaten begehen, unter Umständen nicht bestraft werden können.

Herr Kollegen Amesbauer, ich gebe Ihnen recht, dass man die Ursachen bekämpfen muss. In Artikel 9 des Palermoübereinkommens haben sich die Staaten verpflichtet, Maßnahmen zu treffen und zu verstärken, um die Ursachen, wie etwa Armut, Unter­entwicklung und fehlende Chancengleichheit, zu bekämpfen, damit Menschen, insbe­sondere Frauen und Kinder, nicht leichte Opfer des Menschenhandels werden.

Natürlich ist diese Hilfe vor Ort die schwierigste, aber dennoch müssen wir weiterhin Projekte und die internationale Zusammenarbeit gegen Menschenhandel unterstützen. Wir müssen alles in unserer Macht Stehende tun, um die Lebensbedingungen der Menschen vor Ort so zu gestalten, dass es gar keinen Grund mehr gibt, sich in die Fänge von Menschenhändlern zu begeben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.20

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet hat sich die Frau Staats­sekretär. – Bitte, Frau Staatssekretär.