22.13

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Wir diskutieren jetzt den Einkommensbericht 2018, der aufgrund des Bezügebegrenzungsgesetzes vom Rechnungshof alle zwei Jahre erstellt und dem Nationalrat vorgelegt wird. Er ist immer wieder eine gute Grundlage, sich über den aktuellen Stand der Einkommen, der Entwicklungen in einzelnen Kategorien, aber auch der Anzahl der Beschäftigten ein umfassendes Bild zu machen.

Der vorliegende Bericht bezieht sich auf die Jahre 2016 und 2017. Mit detaillierten Auswertungen wirkt der Bericht seit 1998 klärend für viele Fragen. Wichtig aus meiner Sicht ist allerdings eine eingehende Beschäftigung mit dem Bericht, um konkrete Schlüsse ziehen zu können.

Einige Punkte aus diesem Bericht möchte ich herausgreifen. Wir hatten 2017 4 317 336 unselbstständig Erwerbstätige. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 1,87 Prozent. Unselbstständig Erwerbstätige erzielten 2017 ein mittle­res Bruttojahreseinkommen von 27 545 Euro. Die niedrigsten Einkommen waren mit rund 20 000 Euro bei den ArbeiterInnen zu finden, das höchste mittlere Einkommen mit 56 132 Euro verzeichnen die BeamtInnen.

Damit diese Spreizung sachlich korrekt bewertet werden kann, gibt der Bericht detaillierte Hinweise. Er führt aus, dass es eine Reihe von Faktoren gibt, die sich positiv auf die Einkommenshöhe der BeamtInnen auswirken. BeamtInnen sind im Ver­gleich zu anderen Gruppen nicht nur überdurchschnittlich häufig AkademikerInnen, sondern im Schnitt auch deutlich älter als VertreterInnen anderer Beschäftigungs­grup­pen. Sie stehen seltener in einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis, und auch der Anteil der nicht ganzjährig beschäftigten BeamtInnen ist sehr gering. Daraus wird klar, dass die Vergleichbarkeit der einzelnen Beschäftigungsgruppen untereinander nur auf Basis gleicher Parameter möglich wird.

Sehr geehrte Damen und Herren! Interessant ist, wenn man nämlich den Arbeits­zeit­effekt ausblendet, dass zum Beispiel ganzjährig vollbeschäftigte männliche Angestellte mit Ausnahme der 20- bis 29-Jährigen im Mittel durchwegs höhere Einkommen als Beamte erzielen. Besonders bei Männern zwischen 40 und 49 Jahren fällt der Unter­schied sehr deutlich aus.

Laut Bericht gab es in Österreich rund 849 000 ganzjährig Teilzeit- und über 2 Millio­nen ganzjährig Vollzeitbeschäftigte. Das entspricht einem Teilzeitanteil von 32 Prozent. Klar erkennbar ist auch: Teilzeitbeschäftigung ist weiblich. 82 Prozent der ganzjährig Teilzeitbeschäftigten sind weiblich. Hingegen beträgt der Frauenanteil bei den ganz­jährig Vollzeitbeschäftigten nur 33 Prozent. Und: Teilzeitbeschäftigte verdienen natur­gemäß weniger als Vollzeitkräfte. Wenn das Einkommen, wie im Bericht, pro Kopf be­rechnet wird, drückt das natürlich den statistischen Schnitt und damit das Durch­schnitts­einkommen der dadurch betroffenen Gruppen.

Noch ein Wort zu den PensionistInnen: Wir haben in Österreich rund 2 370 000 Pen­sio­nistInnen. Davon haben 89 Prozent ihren Wohnsitz in Österreich. Nach Abzug der Steuern und Krankenversicherung bezogen PensionistInnen mit Wohnsitz in Österreich ein mittleres Jahreseinkommen von 18 350 Euro. Die Differenzierung zwischen Frauen und Männern zeigt, dass Frauen mit 15 039 Euro nur 68 Prozent vom Männer­einkom­men haben. Natürlich wirken sich atypische Beschäftigungsverhältnisse bei den Frauen negativ aus. Insgesamt macht der Frauenanteil bei den PensionistInnen 55 Prozent aus.

Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Bericht ist ein sehr umfassender – herzlichen Dank an alle, die bei der Erstellung mitwirkten. Zusammenfassend lässt sich feststel­len, dass Frauen vor allem aber auch durch die Teilzeitbeschäftigung weniger ver­dienen als Männer. Der Grund für den hohen Anteil der Frauen bei Teilzeitbe­schäfti­gung liegt im hohen Maße in der Aufgabe, Kinder zu betreuen und Pflegeleistungen zu erbringen. Wir haben uns heute schon sehr intensiv mit den vielfältigen Herausfor­derungen der Pflege beschäftigt. Wir sind uns wohl alle einig, dass die Pflege und Betreuung zu Hause aus verschiedensten Gründen sehr wichtig ist. Ich unterstütze und begrüße daher alle Maßnahmen, die die soziale Absicherung der in Kinderbetreuung und Pflege tätigen Frauen besser gewährleisten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

22.18

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Becher ist zu Wort gemel­det. – Bitte.