14.09

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Frau Prä­sidentin! Hohes Haus! Ich darf heute in Vertretung unserer Wirtschaftsministerin Mar­garete Schramböck gerne die Möglichkeit wahrnehmen, hier kurz zu erläutern, worum es in diesem Gesetzesvorhaben geht.

Generell ist es das Ziel des Ziviltechnikergesetzes 2019, die Zusammenführung des bisherigen Gesetzes und des Ziviltechnikerkammergesetzes zu vollziehen. Darüber hi­naus enthält es auch eine Reihe von Maßnahmen zur Liberalisierung.

Einer der Hauptpunkte des Entwurfes ist die Liberalisierung des Berufszugangs für Zi­viltechniker.

Wie Sie wissen, sind für die Zulassung zur Prüfung Praxiszeiten im Ausmaß von bis zu einem Jahr erforderlich. Diese sollen bereits während des Masterstudiums oder der Endphase des Diplomstudiums erworben werden können. Weiters – und das war der Bundesregierung ein besonderes Anliegen – werden auch die Zeiten des Mutter­schutzes als Praxiszeiten gelten.

Außerdem wird die Möglichkeit geschaffen, Anträge auf Zulassung zur Ziviltechniker­prüfung und auf Erteilung der Befugnis auf elektronischem Wege einzubringen.

Durch das neue Gesetz wird für Ziviltechniker die Möglichkeit geschaffen, sich im Falle einer Verhinderung vertreten zu lassen. Durch diese Neuregelung soll der Fortgang der Geschäftstätigkeit auch bei längeren Abwesenheiten des Ziviltechnikers gewährleistet sein.

Im Bereich der Kammern wird für Berufsanwärter die Möglichkeit einer außerordentli­chen Mitgliedschaft geschaffen. Ziel dieser Regelung ist es, zukünftigen Ziviltechnikern schon sehr früh die Möglichkeit zur Mitgestaltung der weiteren Entwicklung des Berufs­standes zu geben. (Abg. Loacker: Alle Kammern ...!)

Anders als im ursprünglichen Entwurf vorgesehen, bleibt der Vollzug des Ziviltechniker­gesetzes im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort. Die Kam­mer der Ziviltechniker soll wie bisher die Möglichkeit haben, zu jedem Antrag eine Stel­lungnahme abzugeben, die letztendliche Entscheidung bleibt auch weiterhin beim Mi­nisterium. Dieses Konzept der engen Zusammenarbeit hat sich über die Jahre bewährt und wird vor allem aus diesem Grund auch aufrechterhalten.

Ich darf mich sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken und ich hoffe sehr auf breite Zustimmung zum vorgeschlagenen Gesetz meiner Kollegin, Bundesministerin Margarete Schramböck. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Haubner: Sehr gute Rede!)

14.11

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Himmel­bauer. – Bitte schön.