17.40

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Geschätzte Damen und Herren! Liebe Zuschauer vor den Bildschirmen und auf der Galerie! Ich bin Kollegen Loacker sehr dankbar, dass er das Thema Pensionssplit­ting mit seinem Fristsetzungsantrag heute auf die Tagesordnung gebracht hat, weil – wie er bereits gesagt hat – uns ÖVP-Frauen das Thema sehr, sehr wichtig ist und weil wir uns schon seit Jahren – wie er auch gesagt hat – und noch bevor es die NEOS ge­geben hat für das Pensionssplitting mit Opt-out-Funktion eingesetzt und dafür gewor­ben haben.

Mittlerweile ist es so – und da komme ich zu einem Aspekt, bei dem Kollege Loacker eine vielleicht ein bisschen seltsame Wahrnehmung hat –, dass sich unsere Bundesmi­nisterin im November dahin gehend geäußert hat, dass sie das Pensionssplitting ha­ben möchte und seither auch daran arbeitet, es umzusetzen. Da haben sich die NEOS natürlich gedacht: Super, dann holen wir den alten Antrag aus der letzten Periode wie­der heraus!, und haben ihn am 12.12. wieder eingebracht. Sie dachten: Auf dieses Pferd setzen wir uns drauf!, und haben übersehen, dass sich am 1.1.2017 sogar die Rahmenbedingungen für das Pensionssplitting geändert haben.

Es wäre schön, wenn die NEOS hin und wieder zu einem Update fähig wären. Jetzt sind sie ein bisschen eingeschnappt, weil wir es mit der Begründung, dass wir bereits daran arbeiten und keine zusätzliche Unterstützung für unsere Ministerin mehr brau­chen, vertagt haben. Deswegen werden wir auch dem Fristsetzungsantrag nicht zu­stimmen. Herr Kollege Loacker, das Gras wächst nicht schneller, auch nicht, wenn man daran zieht (Abg. Wöginger: Außer man hat einen warmen Regen!), und auch nicht, wenn die NEOS dran ziehen. (Abg. Loacker: Aber lesen sollte man es schon!)

Das Pensionssplitting wird ordentlich umgesetzt und ordentlich verhandelt. Es werden alle Dinge, die berücksichtigt werden müssen – weil es eben nicht nur die klassische Familie gibt, sondern sehr viele verschiedene Konstellationen mit Patchworkfamilie et cetera –, ordentlich aufgearbeitet und dann auch umgesetzt.

Weshalb ich so froh bin, dass ich dazu sprechen darf, hat folgenden Grund: Wir stellen immer wieder fest – und auch das hat Kollege Loacker erwähnt –, dass sehr viele Menschen über das Pensionssplitting, das es jetzt schon gibt und das man beantragen kann, nicht Bescheid wissen. Ich möchte daher allen erziehungsberechtigten Männern wie Frauen die Information zukommen lassen: Es ist derzeit schon möglich, freiwillig bis zu 50 Prozent seiner Teilgutschrift an den erziehenden Elternteil zu übertragen. Empfänger muss nicht die Frau sein, das kann auch der Mann sein, wenn er zu Hause ist oder nur halbtags arbeitet und die Kinder erzieht. Dies kann man für die ersten sie­ben Jahre nach der Geburt eines Kindes machen und bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes beantragen. Das heißt, wenn Sie Kinder haben und eines davon ist noch nicht zehn Jahre alt, können Sie dies für sieben Lebensjahre Ihres Kindes auch noch rück­wirkend beantragen. Die Übertragung erfolgt vom Guthaben desjenigen, der mehr ver­dient, auf das Pensionskonto des oder der anderen, der oder die den Erziehungsanteil geleistet hat.

Kollege Loacker hat es schon gesagt, es sind nur sehr wenige Menschen, die das der­zeit in Anspruch nehmen. Deswegen ist mein Appell wirklich an alle: Denken Sie darü­ber nach! Gehen Sie auf die Homepage der Pensionsversicherungsanstalt, dort wird alles im Detail beschrieben! Nehmen Sie das bitte in Anspruch!

Ich möchte auch deswegen dazu motivieren, weil dieses Guthaben nicht rückübertrag­bar ist. Im Falle einer Trennung, einer Scheidung muss man es nicht wieder hergeben, es gehört einem und ist wirklich eine gute Möglichkeit, um Altersarmut und im speziel­len Fall eben Frauenarmut vorzubeugen.

Der einzige Haken an der Sache ist, dass man es selbst veranlassen muss. Man muss einen Antrag stellen, das sogenannte Opt-in durchführen. Wir setzen uns natürlich auch dafür ein, dass es dann, wenn das verpflichtende Pensionssplitting kommt, eine Opt-out-Option für jene Paare gibt, die es nicht haben möchten.

Also noch einmal: Herr Kollege Loacker, vielen herzlichen Dank, dass ich das jetzt er­klären durfte. Wie gesagt, wir stimmen leider nicht zu, wir sind schon voll am Arbeiten daran. (Beifall bei der ÖVP.)

17.44

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Hei­nisch-Hosek. – Bitte.