22.25

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Danke schön, Frau Präsidentin, für die Möglich­keit, noch folgenden Entschließungsantrag einzubringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbot von Parteispenden für öffentliche Unternehmen und Unternehmen, die im Auftragnehmer­kataster aufscheinen“

„Die Bundesregierung wird ersucht, die derzeitigen gesetzlichen Regelungen betref­fend Parteispenden zu überprüfen und Maßnahmen zu erarbeiten, die ein Verbot von Parteispenden

1. für Unternehmen, an denen die Republik Österreich (direkt oder indirekt) beteiligt ist, sowie

2. für Unternehmen, die öffentliche Auftragnehmer sind und / oder im Auftragnehmer­kataster (ANKÖ) aufscheinen,

beinhalten.

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Ich danke schon jetzt für die Zustimmung aller Abgeordneten, die wie Kollege Neham­mer (Beifall des Abg. Jarolim) Leuchttürme von Transparenz und Anständigkeit sind. – Danke schön. (Beifall bei JETZT. – Abg. Wöginger: Von Anständigkeit reden Sie?!)

22.26

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Mag. Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde

betreffend „Verbot von Parteispenden für öffentliche Unternehmen und Unternehmen, die im Auftragnehmerkataster aufscheinen“

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 14 betreffend „Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 619/A der Abgeordneten Mag. Wolf­gang Gerstl, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen, betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Parteiengesetz 2012 sowie das Parteien-Förderungsgesetz 2012 ge­ändert werden (548 d.B.)“ in der 68. Sitzung des Nationalrates, XXVI. GP, am 28. März 2019

Begründung

Die geltenden gesetzlichen Regelungen ermöglichen es den österreichischen Bürgerin­nen nicht, nachzuvollziehen, welche Unternehmen mit welchen Ressourcen und mit welchem Ziel Lobbying betreiben und sich politischen Einfluss mittels Parteispenden erkaufen. Derzeit ist es Parteien lediglich untersagt, Spenden von Unternehmen anzu­nehmen, die sich zu 25% im Besitz der öffentlichen Hand befinden. Erst ab einem Spendenbetrag von über 50.000 Euro müssen Spenden sofort an den Rechnungshof gemeldet und öffentlich gemacht werden. Bestimmungen, die das Spenden von Unter­nehmen reglementieren, die von öffentlichen Aufträgen profitieren, fehlen überhaupt.

Da die Vergabe von öffentlichen Aufträgen einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landes leistet und die österreichischen Steuerzahlerinnen ein beson­deres Interesse an einer transparenten und nachvollziehbaren Vergabe der Aufträge sowie ein Recht auf eine transparente Parteienfinanzierung haben, ist jedenfalls weite­rer Handlungsbedarf gegeben. Laut einer wissenschaftlichen Studie des ANKÖ (Auf­tragnehmerkataster Österreich) belief sich das Ausschreibungsvolumen der Republik Österreich im Jahr 2015 auf 60,7 Mrd. Euro, was zum damaligen Zeitpunkt ca. 18 % der österreichischen Wirtschaftsleistung entsprochen hat.1

Vor diesem Hintergrund ist das Verbot der Spendenannahme von Unternehmen, die sich zu 25 % im Besitz der Republik befinden, zwar richtig, aber nicht ausreichend. Ins­besondere muss das Spendenverbot auf alle Unternehmen ausgeweitet werden, an denen die Republik (direkt oder indirekt) beteiligt ist. Ebenso muss Unternehmen, die im Auftragnehmerkataster (ANKÖ) eingetragen sind, untersagt werden, Spenden an politische Parteien zu tätigen. Nur durch ein absolutes Spendenverbot kann im Sinne der österreichischen SteuerzahlerInnen sichergestellt werden, dass die Vergabe von öffentlichen Aufträgen transparent, geordnet und ohne jegliche Einflussnahme von au­ßen stattfindet.

Der österreichische Gesetzgeber hat die Verpflichtung, hier Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine transparente, unabhängige und nachvollziehbare Vergabe von öf­fentlichen Verträgen gewährleisten und keine Schlupflöcher für intransparente Partei­spenden offen lassen.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Die Bundesregierung wird ersucht, die derzeitigen gesetzlichen Regelungen betreffend Parteispenden zu überprüfen und Maßnahmen zu erarbeiten, die ein Verbot von Par­teispenden

1. für Unternehmen, an denen die Republik Österreich (direkt oder indirekt) beteiligt ist, sowie

2. für Unternehmen, die öffentliche Auftragnehmer sind und / oder im Auftragnehmer­kataster (ANKÖ) aufscheinen,

beinhalten.

1 https://www.ankoe.at/nachrichten-detail/artikel/detail/News/ankoe-studie-oeffentliche-vergaben-inoesterreich-methodische-grundlagen-und-empirische-ermi.html (25.3.2019).

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben verlesene Entschließungsantrag wur­de jetzt ordnungsgemäß und ausreichend unterstützt eingebracht.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schrangl. – Bitte.