22.25
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Danke schön, Frau Präsidentin, für die Möglichkeit, noch folgenden Entschließungsantrag einzubringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbot von Parteispenden für öffentliche Unternehmen und Unternehmen, die im Auftragnehmerkataster aufscheinen“
„Die Bundesregierung wird ersucht, die derzeitigen gesetzlichen Regelungen betreffend Parteispenden zu überprüfen und Maßnahmen zu erarbeiten, die ein Verbot von Parteispenden
1. für Unternehmen, an denen die Republik Österreich (direkt oder indirekt) beteiligt ist, sowie
2. für Unternehmen, die öffentliche Auftragnehmer sind und / oder im Auftragnehmerkataster (ANKÖ) aufscheinen,
beinhalten.
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Ich danke schon jetzt für die Zustimmung aller Abgeordneten, die wie Kollege Nehammer (Beifall des Abg. Jarolim) Leuchttürme von Transparenz und Anständigkeit sind. – Danke schön. (Beifall bei JETZT. – Abg. Wöginger: Von Anständigkeit reden Sie?!)
22.26
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Mag. Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde
betreffend „Verbot von Parteispenden für öffentliche Unternehmen und Unternehmen, die im Auftragnehmerkataster aufscheinen“
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 14 betreffend „Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 619/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen, betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 sowie das Parteien-Förderungsgesetz 2012 geändert werden (548 d.B.)“ in der 68. Sitzung des Nationalrates, XXVI. GP, am 28. März 2019
Begründung
Die geltenden gesetzlichen Regelungen ermöglichen es den österreichischen Bürgerinnen nicht, nachzuvollziehen, welche Unternehmen mit welchen Ressourcen und mit welchem Ziel Lobbying betreiben und sich politischen Einfluss mittels Parteispenden erkaufen. Derzeit ist es Parteien lediglich untersagt, Spenden von Unternehmen anzunehmen, die sich zu 25% im Besitz der öffentlichen Hand befinden. Erst ab einem Spendenbetrag von über 50.000 Euro müssen Spenden sofort an den Rechnungshof gemeldet und öffentlich gemacht werden. Bestimmungen, die das Spenden von Unternehmen reglementieren, die von öffentlichen Aufträgen profitieren, fehlen überhaupt.
Da die Vergabe von öffentlichen Aufträgen einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landes leistet und die österreichischen Steuerzahlerinnen ein besonderes Interesse an einer transparenten und nachvollziehbaren Vergabe der Aufträge sowie ein Recht auf eine transparente Parteienfinanzierung haben, ist jedenfalls weiterer Handlungsbedarf gegeben. Laut einer wissenschaftlichen Studie des ANKÖ (Auftragnehmerkataster Österreich) belief sich das Ausschreibungsvolumen der Republik Österreich im Jahr 2015 auf 60,7 Mrd. Euro, was zum damaligen Zeitpunkt ca. 18 % der österreichischen Wirtschaftsleistung entsprochen hat.1
Vor diesem Hintergrund ist das Verbot der Spendenannahme von Unternehmen, die sich zu 25 % im Besitz der Republik befinden, zwar richtig, aber nicht ausreichend. Insbesondere muss das Spendenverbot auf alle Unternehmen ausgeweitet werden, an denen die Republik (direkt oder indirekt) beteiligt ist. Ebenso muss Unternehmen, die im Auftragnehmerkataster (ANKÖ) eingetragen sind, untersagt werden, Spenden an politische Parteien zu tätigen. Nur durch ein absolutes Spendenverbot kann im Sinne der österreichischen SteuerzahlerInnen sichergestellt werden, dass die Vergabe von öffentlichen Aufträgen transparent, geordnet und ohne jegliche Einflussnahme von außen stattfindet.
Der österreichische Gesetzgeber hat die Verpflichtung, hier Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine transparente, unabhängige und nachvollziehbare Vergabe von öffentlichen Verträgen gewährleisten und keine Schlupflöcher für intransparente Parteispenden offen lassen.
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Die Bundesregierung wird ersucht, die derzeitigen gesetzlichen Regelungen betreffend Parteispenden zu überprüfen und Maßnahmen zu erarbeiten, die ein Verbot von Parteispenden
1. für Unternehmen, an denen die Republik Österreich (direkt oder indirekt) beteiligt ist, sowie
2. für Unternehmen, die öffentliche Auftragnehmer sind und / oder im Auftragnehmerkataster (ANKÖ) aufscheinen,
beinhalten.
1 https://www.ankoe.at/nachrichten-detail/artikel/detail/News/ankoe-studie-oeffentliche-vergaben-inoesterreich-methodische-grundlagen-und-empirische-ermi.html (25.3.2019).
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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben verlesene Entschließungsantrag wurde jetzt ordnungsgemäß und ausreichend unterstützt eingebracht.
Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schrangl. – Bitte.