12.29

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen hier immer wieder über das Thema Digitalisierung, vor allem über die Chancen, die das Internet, die Digitalisierung ins­gesamt uns bringen können, und darüber, wie auch wir als Politik hier sinnvolle Maß­nahmen in den Bereichen Arbeit, Wirtschaft, Bildung ergreifen können, damit auch viele Menschen davon profitieren können.

Uns ist aber gleichermaßen auch bewusst, dass das Internet, die Digitalisierung insge­samt Herausforderungen bringen, denen wir auch begegnen müssen. Gerade das Thema Sicherheit hat uns als Politik in den letzten Jahren, wenn es um das Internet und die Digitalisierung geht, beschäftigt. Es hat sich vieles verändert. Neue Kriminali­tätsformen sind aufgekommen, neue technologische Möglichkeiten haben sich ent­wickelt. Natürlich ist es auch unsere Aufgabe als Politik, Anpassungen zu machen, um die Sicherheit und auch die Rechtsdurchsetzung durch unsere Behörden zu gewähr­leisten.

Das österreichische Recht gilt nun einmal nicht nur in der analogen Welt, sondern auch in der digitalen Welt gleichermaßen. Wir sehen aber, dass gerade die Rechtsdurch­set­zung in der digitalen Welt weitaus schwieriger ist, nehmen wir die kritisierte Urheber­rechtsnovelle auf europäischer Ebene als Beispiel. Ich freue mich, dass die Stoßrichtung, die Intention dahinter auch hier in breitem Rahmen geteilt wird.

Die Intention ist nämlich, geistiges Eigentum auch im Internet zu schützen. Das be­deutet, das, was Content Creator tagtäglich mit ihrer Erfahrung, mit ihrer Zeit und auch mit ihrem eigenen Geld schaffen, zu schützen, sei es nun die Leistung als Autor, als Musikerin, als Filmemacher, als Fotografin. Eingeschlossen sind darin natürlich auch alle YouTuber, Vlogger et cetera. Sei es nun, dass sie diesen Content, diesen Inhalt selbst hochladen oder dieser durch Dritte hochgeladen wird – es geht darum, ihre Rechte zu stärken und das Machtverhältnis zugunsten der Urheberrinnen und Urheber zu verschieben, denn Google, Facebook, Twitter und Co verdienen damit Geld, so wie es schon ausgeführt worden ist.

Die Reform bedeutet nichts anderes, als dass die Plattformbetreiber stärker in die Pflicht genommen werden, auch zum Schutz geistigen Eigentums beizutragen bezie­hungsweise die Eigentümer dafür entsprechend zu bezahlen. Es heißt auch, dass diese Pflicht der Plattformbetreiber nicht auf die Nutzerinnen und Nutzer abgewälzt werden kann und die vielleicht dafür bestraft werden, dass sie ein Video ihres Kindes von einem Konzert online stellen oder das Urlaubsvideo mit Musik hinterlegen. Es wird nicht mehr oder weniger verlangt, als das, was heute schon gilt, und es wird auch in Zukunft all das erlaubt sein, was heute schon erlaubt ist. Das gilt insbesondere, wenn es um Memes, um Parodien, um Satire geht, auch das wird ausdrücklich in der Richtlinie festgeschrieben.

Was die Maßnahmen hinsichtlich Gewährleistung des Schutzes betrifft, bin ich bei Ihnen. Da braucht es noch Präzisierungen, denn es kann nicht sein, dass eine kleine europäische Plattform mit den großen Playern in einen Topf geworfen wird. Uploadfilter sind nicht festgeschrieben. Realität ist, dass die großen es schon verwenden, aber es steht auch in der Richtlinie, dass die Verhältnismäßigkeit gilt. Das heißt, es wird schon darauf geachtet, wie groß die Plattform ist, welchen Content, welchen Inhalt sie hat, wie viel Content, Inhalt sie hat, und sie kann dann auch unterschiedliche Maßnahmen setzen. Da wird es vor allem an uns als nationalem Parlament liegen. Die Richtlinie ist ein Rahmen, und wir werden diesen Rahmen auch füllen; dazu kann ich nur einladen.

Lassen Sie mich auch kurz auf das digitale Vermummungsverbot kommen! Ich habe dazu anfänglich eine sehr kritische Meinung gehabt, es ist aber auch klar, wenn jemand in Beiträgen, in Kommentaren, in Foren Hass verbreitet, hetzt, zu Gewalt aufruft, jemanden verleumdet, dann kann das nicht unbestraft bleiben. Es wäre in der analogen Welt auch nicht zulässig, aber im Internet stoßen wir einfach an unsere Grenzen. Wir haben keinen Ansprechpartner bei den großen Plattformen. Wir bekom­men keine Auskunft, und das ist das, was uns auch die Staatsanwälte zurückmelden. Es kann kein Rückschluss auf die Person gemacht werden.

Die Aussage, dass die meisten ohnehin unter ihren Klarnamen posten, ist nicht zur Gänze richtig. Es gibt genug, die anonym unterwegs sind, oder man kann nicht feststellen, ob der angegebene Name der tatsächliche Name ist. Auch die Behauptung, dass es ja die IP-Adresse gibt, mit der man das herausfinden kann, ist unrichtig. Schaut man sich technisch an, wer sich über WLAN im Kaffeehaus, im Büro, in der Gemeinde et cetera einloggt, so verwenden all jene, die sich da einloggen, ein und dieselbe IP-Adresse. Auch die Telekommunikationsbetreiber haben, weil es einen Mangel an IP-Adressen gibt, nur die Möglichkeit, IP-Adressen mehrfach zu verwenden. Da kann also nicht eindeutig zugeordnet werden.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Schlusssatz bitte!

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (fortsetzend): Wir sind in einem großen Diskussionsprozess, bis zum 23. Mai läuft die Begutachtungsfrist des Gesetzes. Ich kann auch nur alle einladen, sich da einzubringen, damit wir uns das noch gemeinsam anschauen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

12.34

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Schieder ist zu Wort gemel­det. – Bitte.