12.56

Abgeordnete Dr. Maria Theresia Niss, MBA (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Heute im Parla­ment erleben wir wieder einmal Empörungspolitik par excellence: „Die Regierung hat keine Ahnung vom Internet“, das Ende des freien Internets steht vor der Tür, ja, wir verbieten das Internet! – Ja, ich weiß, dieses Thema emotionalisiert, aber genau deswegen würde ich mir, ehrlich gesagt, ein wenig objektivere Beiträge der Opposition wünschen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Liebe NEOS! Der Titel „Die Regierung hat keine Ahnung vom Internet“ ist (Ruf bei der SPÖ: Sehr zutreffend!), ehrlich gesagt, unter jeder Kritik und wird nur von Abge­ordnetem Schieder getoppt, der sagt: Die Regierung hat keine Ahnung. – Aber das richtet sich, glaube ich, von selbst. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Vorab: In der digitalen Welt müssen die gleichen Grundprinzipien, Regeln und Gesetze gelten wie in der analogen Welt. Nach diesem Grundsatz handelt die Regierung; ich denke, nach diesem Grundsatz handelt man zu Recht, da wird uns wohl auch die Opposition zustimmen.

Das digitale Zeitalter bringt Umbrüche mit sich, das war auch bei früheren wirt­schaft­lichen Revolutionen so. Die Eisenbahn wurde als Teufelsding bezeichnet, die ersten Autos hat man sogar absichtlich in Unfälle verwickelt, um sie zu diffamieren. Wir sollen uns davon aber nicht beirren lassen. Das Ziel unserer Regierung ist klar: Wir müssen Rechtssicherheit gewährleisten, und digitale Konzerne müssen genauso wie alle an­deren Unternehmen die Rechte für die Daten haben, die sie anbieten.

Damit sind wir auch schon beim ersten Punkt, der kürzlich verabschiedeten EU-Urhe­berrechtsreform. Hier kam die Behauptung auf, dass man gezielt versuchen würde, zu zensieren. Faktum ist: Was bisher urheberrechtlich erlaubt war, ist auch nun urheber­rechtlich erlaubt. Es stimmt allerdings auch: Was bis jetzt urheberrechtlich nicht erlaubt war, das ist es auch jetzt nicht. Ich glaube, das ist nur eine konsequente Fortführung des Schutzes des Eigentums. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

Man hat mit der Richtlinie keine Zensur geschaffen, sondern man hat es geschafft, den Abschluss von Verträgen zwischen Rechteinhabern und Plattformen zu fördern, um rechtswidrige Uploads, wie sie in der Vergangenheit gang und gäbe waren, zu vermeiden. Man kann sich das so vorstellen: Wenn beispielsweise der ORF eine Coverband auftreten lässt, führt auch er an die AKM eine Lizenzgebühr für den Künstler ab. Der Schritt, den man jetzt setzt, ist eine Umsetzung in die digitale Welt: Künstler werden für ihr geistiges Eigentum entlohnt beziehungsweise dieses wird geschützt.

Wichtig ist aber das Thema der Verhältnismäßigkeit, daher möchte ich es nicht uner­wähnt lassen: Unsere kleinen Unternehmen, die sich technische Maßnahmen teilweise nicht leisten können, müssen geschützt werden. Daher wurden nicht nur Ausnahmen für kleine Unternehmen, die einen Umsatz von weniger als 10 Millionen Euro haben und jünger als drei Jahre sind, geschaffen, sondern es wurde auch festgelegt, dass sich die Frage, welche technischen Maßnahmen umgesetzt werden müssen, nach der Größe des Unternehmens richtet.

Wir werden da auch als nationaler Gesetzgeber gefordert sein, in der Umsetzung dieser Verhältnismäßigkeit behutsam und bedacht vorzugehen, um unseren Unterneh­men keinen Wettbewerbsnachteil zu bringen.

Ein weiteres Gebiet, in dem Gesetze und Maßnahmen aus dem analogen Bereich in der digitalen Welt umgesetzt werden können, ist das Thema Hetze und Hass im Inter­net. Sich bei Hasspostings, vor allem aber bei strafbaren Taten hinter der Anonymität des Internets zu verstecken, widerspricht absolut jeglichen Werten unserer Gesell­schaft. Hass im Netz ist kein Kavaliersdelikt, und daher gilt es, eine Veränderung zu erwirken und die Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen.

Künftig müssen Forenbetreiber die Identität von Postern feststellen und überprüfen. Herr Scherak, Sie haben gemeint, dass Dienstleistungen oder Diskurse damit zukünftig verhindert werden könnten: Die Daten sind ja nur dann weiterzugeben, wenn ein begründeter Vorwurf einer strafbaren Handlung nachgewiesen wird, und die Foren­betreiber werden sich hüten, Daten gesetzeswidrig weiterzugeben. (Abg. Scherak: Aber darum geht’s ja nicht!)

Ich bin aber davon überzeugt, dass wir gerade dem letzten Punkt mit einer gezielten Vermittlung von Medienkompetenz vorbeugen können. Einem gezielten, gelernten Um­gang mit dem Thema Digitalisierung, mit dem Internet und den digitalen Medien muss von klein auf Bedeutung geschenkt werden. Das ist nicht nur notwendig, um zukünftig die Fachkräfte zu haben, die wir brauchen, sondern auch, um unsere Kleinen mit gewissen digitalen Skills auszurüsten, denn nur dann werden wir es schaffen, sie zu mündigen Bürgern zu machen und sie auf das digitale Zeitalter vorzubereiten.

Ich gebe den NEOS auch recht, wenn sie sagen, dass Tablets in den Schulklassen alleine nicht zum Erfolg führen würden. Wir brauchen ein System, das – neben der Infrastruktur – die Lehrinhalte an das 21. Jahrhundert anpasst. Unsere Informations­ge­sellschaft verlangt immer weniger Faktenwissen, sondern mehr Kompetenzen. Das werden wir auch im Masterplan Digitalisierung so umsetzen.

Sehr geehrte Damen und Herren, abschließend möchte ich sagen, dass der Titel der heutigen Aktuellen Stunde nur als Ansporn für die Kritiker verstanden werden kann, die wichtigen Maßnahmen, die die Regierung im Bereich der Digitalisierung setzt, genauer zu studieren. Ich versichere Ihnen, wir arbeiten an einem soliden, effektiven Staat, der die Veränderungen des digitalen Zeitalters erfasst und unser Land vorausschauend in eine gute Zukunft führt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

13.02

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Drozda. – Bitte.