13.26

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Ministerin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Normalerweise freut man sich als Abgeordnete sehr, wenn man die Tagesordnung eröffnen darf und für einen so wichtigen Tagesordnungspunkt als Erstrednerin genannt wird. Heute aber ist meine Freude sehr getrübt. Unsere liebe Kollegin Barbara Krenn hat uns verlassen. Eigentlich sollte sie jetzt hier als Erstrednerin stehen und ihre Stellungnahme zum Frauenvolks­begehren abgeben.

Ich persönlich bin sehr traurig, dass Barbara gestorben ist, und wir vermissen sie jetzt schon sehr. Ihr war es immer sehr wichtig, Frauen zu stärken und zu ermächtigen. Sie selber war eine unglaublich starke Frau. Ich glaube, wir als Frauen der Fraktion der Österreichischen Volkspartei können sie am besten ehren, indem wir uns bemühen, ihren Weg weiterzugehen und ihre Stärke weiter zu leben. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ sowie bei Abgeordneten von NEOS und JETZT.)

Als erstes möchte ich mich noch einmal bei den Initiatoren und Initiatorinnen des Frauenvolksbegehrens, die oben auf der Galerie sitzen, und vor allem natürlich auch bei den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern aus ganz Österreich ganz herzlich bedanken. Ich möchte mich für das Herzblut, das Sie in dieses Volksbegehren gesteckt haben, und dafür, dass uns dieses Volksbegehren Gelegenheit zu einer ausführlichen Diskussion darüber, was es denn noch alles braucht, um Gleichbehandlung, um Gleichstellung von Frauen und Mädchen in Österreich zu erreichen, gegeben hat, bedanken. Ich möchte mich auch für die Inputs, die wir während unserer Diskussionen von den verschiedenen Referenten und Referentinnen bekommen haben, bedanken.

Auf der anderen Seite möchte ich mich aber schon gegen die Behauptungen und die Aussagen verwahren, die in den letzten Wochen – und verstärkt in den letzten Tagen – natürlich hauptsächlich über die Presse getätigt worden sind, dass wir als Regie­rungs­parteien uns nicht für das Volksbegehren interessieren würden, dass wir es einfach ad acta legen, zur Kenntnis nehmen, nichts daraus lernen, nichts daraus ableiten wür­den. – Das stimmt so nicht, das Gegenteil ist der Fall.

Viele dieser Forderungen nehmen wir sehr ernst – nein, wir nehmen alle sehr ernst –, und viele finden sich auch in unserem Regierungsprogramm wieder. Entweder werden sie noch umgesetzt oder sie wurden schon umgesetzt. Einige wenige Forderungen aus dem Frauenvolksbegehren, zum Beispiel das Recht auf Teilzeitarbeit oder die ver­bindliche Geschlechtersensibilität im Bildungsbereich, waren schon vor unserer Regie­rungs­periode umgesetzt.

Ich möchte jetzt gerne ganz kurz in Stichworten darauf eingehen, wie sich die Themen des Frauenvolksbegehrens mit Themen aus unserem Regierungsprogramm über­schneiden. Ich werde es nur stichwortartig tun, denn meine Kollegen und Kolleginnen werden dann in ihren Redebeiträgen weiter auf die einzelnen Punkte eingehen.

Zum Beispiel gibt es im Volksbegehren die Überschrift „Einkommensunterschiede beseitigen“. Diese Überschrift gibt es in ähnlicher Form auch in unserem Regie­rungsprogramm. Dort lautet sie „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit – Gleichstellung von Frauen am Arbeitsmarkt“, und darunter ist eine Fülle von Maßnahmen angeführt, die dazu beitragen sollen, die Einkommensunterschiede zu beseitigen. Sie sehen, dass wir da gar nicht so weit auseinander liegen. Zum Beispiel haben wir die Abschaffung der Diskriminierung in allen Kollektivverträgen schon umgesetzt, beziehungsweise wird diese noch bei den letzten Verhandlungen im Frühjahr abgeschafft.

Es gibt auch einen anderen Punkt, der sich im Frauenvolksbegehren „Arbeit verteilen“ nennt. Bei uns gehört das zum Punkt – jetzt habe ich das Blatt nicht dabei, das ist sehr peinlich, es tut mir wirklich leid – der schon erwähnten Teilzeitarbeit. Teilzeitarbeit ist heute schon möglich.

Dann gibt es einen Punkt im Frauenvolksbegehren, der sich „Armut bekämpfen“ nennt. Wir haben das „Soziale Sicherheit für Frauen, auch im Alter“ genannt. Da ist auch die Novellierung des Unterhaltsvorschussgesetzes enthalten, da sind die Notwohnungen für Frauen, die von Gewalt bedroht sind, enthalten, da ist eine Informationskampagne vonseiten der Pensionsversicherungsanstalt enthalten. Zudem kümmern wir uns momentan sehr stark um die Themen Frauen und Pflege sowie Pensionssplitting. Das sind alles Dinge, die die Armut hintanhalten sollen.

Ich habe meine Redezeit nun schon aufgebraucht, sollte aber noch einen Antrag ein­bringen. Ich möchte nur noch ganz kurz sagen, dass es im Frauenvolksbegehren zum Beispiel auch den Punkt „Wahlfreiheit ermöglichen“ gibt. Bei uns nennen wir es „Ver­einbarkeit von Familie und Beruf“. Im Großen und Ganzen ist das dasselbe. Auch da ist schon einiges passiert, aber vieles haben wir noch vor, ganz zu schweigen von der Gewaltprävention, die natürlich auch im Volksbegehren gefordert wird.

Ich darf jetzt noch folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Carmen Schimanek, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „Fortführung der ‚Interministeriellen Arbeitsgruppe Schutz von Frauen vor Gewalt‘“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend wird aufgefordert, die ‚Interministerielle Arbeitsgruppe Schutz von Frauen vor Gewalt‘ fortzuführen, um von Gewalt Betroffene in Zukunft noch besser vor Gewalt zu schützen.“

*****

Diese Arbeitsgruppe gab es ja schon und sie hat die Umsetzung des NAPs, des Nationalen Aktionsplanes zum Schutz von Frauen vor Gewalt, begleitet. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

13.33

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dkffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Carmen Schimanek

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Fortführung der „Interministeriellen Arbeitsgruppe Schutz von Frauen vor Gewalt“

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über das Frauenvolksbegehren (433 d.B.)

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) trat am 1. August 2014 in Kraft und sieht eine geschlechtersensible Perspektive in allen Bereichen der Umsetzung und Evaluierung der politischen Maßnahmen vor. Österreich verpflichtet sich darin Gleichstellungs­maß­nahmen voranzutreiben und effektiv umzusetzen, da "die Verwirklichung der recht­lichen und der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ein wesentliches Element der Verhütung von Gewalt gegen Frauen ist" (Präambel). Mit dem Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt 2014 - 2016 setzte Österreich mit Blick auf das Inkrafttreten des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Be­kämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wichtige Initiativen. Be­gleitet wurde dieser Prozess durch die "Interministerielle Arbeitsgruppe Schutz von Frauen vor Gewalt", deren Ergebnisse im "Umsetzungsbericht der Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung 2014 bis 2016" dargestellt wurden.

2016 wurde Österreich, neben Monaco, als erster Staat der Basisevaluierung gemäß Artikel 68 Abs. 1 der Istanbul-Konvention unterzogen.

Im September 2017 veröffentlichte das Expertinnen Gremium GREVIO, das mit der Überwachung der Umsetzung dieses Übereinkommens beauftragt ist, seine Schluss­folgerungen, welche auch im österreichischen Parlament eingehend diskutiert wurden. Auf deren Basis richtete das Vertragsstaatenkomitee im Jänner 2018 an Österreich seine Empfehlungen, über deren Umsetzung bis Ende Jänner 2021 zu berichten ist.

Die interministerielle Arbeitsgruppe zum Schutz von Frauen vor Gewalt wurde in diesem Sinne über das Jahr 2016 als Koordinierungsgremium im Gewaltschutz fort­gesetzt.

Ergänzend wurden als Ergebnisse der „Task Force Strafrecht“ Maßnahmen im Ge­waltschutz im Ministerrat vom 13.2.2019 beschlossen, die laufend umgesetzt werden.

Der gesamte Katalog umfasst ca. 50 Maßnahmen für Verschärfungen im Strafrecht und Verbesserungen beim Opferschutz und der Täterarbeit.

Die Maßnahmen des Bundeskanzleramtes die im Zuge der Taskforce zum Schutz von Frauen vor Gewalt umgesetzt werden, sind folgende:

• Frauenhaus – Wechsel in ein anderes Bundesland möglich machen

Der Wechsel in ein Frauenhaus in ein anderes Bundesland bei besonders schwer­wiegenden Fällen oder jenen an der Landesgrenze muss künftig möglich sein.

• Opfernotruf vereinfachen, Etablierung einer dreistelligen Notrufnummer

Mit der Einführung einer eigenen dreistelligen Notrufnummer können sich Frauen hinkünftig in Akutsituationen einfach und schnell an eine Anlaufstelle wenden. Diese Notrufnummer soll kurz, ohne Vorwahl erreichbar und leicht zu merken sein. Hier dienen die bereits vorhandenen Notrufnummern der Polizei, Feuerwehr und Rettung als Beispiel. Zudem soll die Nummer 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr, anonym und kostenlos zur Verfügung stehen. Betroffene bekommen nicht nur rasche Hilfe in Akut­situationen, sondern auch Erst- und Krisenberatungen sowie weiterführende Informa­tionen zu Anlaufstellen, die Beratung und Unterstützung anbieten.

• Vernetzungsplattform der Verantwortlichen zum Schutz des Kindeswohls

Die bestehende Plattform zur Vernetzung von Verantwortungsträgern der Kinder- und Jugendhilfe soll weiter forciert werden, um die Zusammenarbeit der Einrichtungen, mit denen regelmäßig Überschneidungspunkte gegeben sind, im Interesse des Kindes­wohls zu verbessern.

• Beratung bei sexueller Gewalt

Die Fachberatungsstellen bei sexueller Gewalt müssen flächendeckend in jedem Bun­desland installiert werden. Daher bedarf es eines Ausbaus in vier Bundesländern: Niederösterreich, Burgenland, Kärnten und Vorarlberg.

• Übergangswohnungen in den Bundesländern

Die österreichische Bundesregierung erkennt die Bedeutung von sicheren Plätzen für von Gewalt betroffene Frauen. Die Evaluierung hat ergeben, dass der Ausbau von Übergangswohnungen notwendig ist. Der Bund wird daher gemeinsam mit den Län­dern Mittel für mehr Plätze in Übergangswohnungen zur Verfügung stellen.

Zentrales Anliegen ist es, betroffenen Frauen und ihren Kindern Schutz und Hilfe zu bieten und ihnen einen Weg aus der Gewalt zu ermöglichen. Gewalt gegen Frauen ist vielfach immer noch ein Tabuthema in Österreich und leider aktueller denn je. Das Ziel ist es daher, die Rahmenbedingungen zu adaptieren und Maßnahmen zu setzen, damit Frauen und Kinder solche Situationen erst gar nicht erleiden müssen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend wird aufgefordert, die „Interministerielle Arbeitsgruppe Schutz von Frauen vor Ge­walt“ fort­zuführen, um von Gewalt Betroffene in Zukunft noch besser vor Gewalt zu schützen.

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Klubobfrau Rendi-Wagner. – Bitte sehr.