13.40

Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minis­terin! Werte Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Galerie und zu Hause! Die Initiatoren des Frauenvolksbegehrens möchte ich an dieser Stelle natürlich auch herzlich be­grüßen. Wenn ich auch bekanntermaßen Ihre Forderungen teilweise nicht unterstützt habe, das Frauenvolksbegehren auch nicht unterschrieben habe, so schätze ich dieses Engagement doch sehr wert, das Sie da an den Tag gelegt haben, das Herzblut, das Sie in Ihre Kampagne gelegt haben. Knapp 500 000 Unterschriften – und das sind 7,6 Prozent der Wahlberechtigten in Österreich – zeigen ja, es ist doch ein Erfolg für Sie.

Ich kann aber den Vorwurf von Frau Klubobfrau Rendi-Wagner nicht so stehen lassen, denn ich glaube, wir haben uns doch sehr intensiv mit dem Frauenvolksbegehren be­schäftigt. In zwei Ausschüssen haben wir intensiv, aber selbstverständlich auch kontro­versiell darüber diskutiert, und die Punkte, beginnend mit „Macht teilen“, wo Quoten in Aufsichtsräten, auf Wahllisten gefordert werden, wurden ja auch von den Experten teil­weise widerlegt.

Zum Beispiel hat Frau Dr. Viktoria Kickinger gesagt – ich zitiere (Abg. Leichtfried: Ihre Kollegen sind auch sehr beschäftigt derzeit, wie es ausschaut!) –: Wichtig ist die Gleichheit der Chancen für Frauen, also die „Equality of Opportunities“, und nicht die Gleichheit der Ergebnisse. Quoten bedienen das Letztere und sind daher nur „reine Kosmetik“. Frauen in Aufsichtsräten bringen wenig für die Gleichberechtigung, da die Aufsichtsräte ja nicht genug Einfluss haben, um die Situation der Frauen wirklich zu beeinflussen. Ergo sind Quoten ein reiner „PR-Gag“.

Die Politik sollte Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass Frauen sich auch ihre eigene Karriere erarbeiten, und das ist auch mir sehr wichtig.

Bei einem weiteren Punkt, „Geld teilen“ – Frau Kollegin Pfurtscheller hat es ja auch angesprochen –, ging es um die Einkommensunterschiede und darum, diese zu verringern; auch da möchte ich auf das Regierungsprogramm verweisen. Da ist uns ja auch schon einiges gelungen. Ich denke besonders an die Anrechnung der Karenz­zeiten in den Kollektivverträgen. Da haben wir einen Meilenstein geschafft (Abg. Heinisch-Hosek: Nein, nein, nein!), damit Frauen gerade diese Zeiten, die ihnen verloren gegangen sind, in die Vorrückungen mitnehmen.

Auch dazu darf ich Frau Dr. Kickinger zitieren, die meinte, bei der Gehaltsschere wer­den oft „Äpfel mit Birnen verglichen“. Es ist schlicht nicht wahr, dass Frauen „für exakt die gleiche Arbeit, ohne Nebenleistungen“ weniger bezahlt bekämen als Männer. Wäre das so, „würde doch in der Privatwirtschaft niemand mehr Männer anstellen“, da Frauen ja günstiger sind. Männer zeigen mehr Bereitschaft für Nachtdienste, für Überstunden und dafür, schwere Tätigkeiten auszuführen, und das schlägt sich natürlich auch in der Bezahlung nieder. Auch das wurde jetzt also einmal klipp und klar von Experten diskutiert.

Was aber mir in diesem Volksbegehren sehr, sehr wichtig war – und da bin ich mitgegangen –, ist die Bekämpfung der Frauenarmut in Österreich. Wir haben sehr intensiv über die Situation der Alleinerzieherinnen diskutiert, was mir aber ein wenig abgegangen ist, ist die Altersarmut. Diese wurde jetzt in diesem Frauenvolksbegehren fast überhaupt nicht angesprochen, aber auch das ist sehr, sehr wichtig. Es sind ja gerade die Alleinerzieherinnen und die Pensionistinnen, die in Österreich von Armut betroffen sind. Dabei ist Altersarmut besonders bitter für die Betroffenen, wenn sie Kinder großgezogen haben, vielleicht deshalb nur stundenweise gearbeitet haben oder Angehörige gepflegt haben oder einfach in einem Beruf tätig waren, der schlechter bezahlt war. Auch kann ein Grund dafür gewesen sein, dass sie krank geworden sind und deshalb nicht ihrer Arbeit haben nachkommen können.

Mir ist es aber seit Jahren ein wirklich großes Anliegen, besonders die Allein­erzie­herinnen zu unterstützen und auch den Unterhaltsvorschuss zu vereinfachen. (Abg. Heinisch-Hosek: Dann werden Sie morgen dagegenstimmen?) Wogegen ich mich aber ausspreche  wir werden deshalb auch bei deinem Antrag, Daniela (in Richtung Abg. Holzinger-Vogtenhuber), nicht mitstimmen , ist eine Unterhaltssicherung für Kinder in dem Ausmaß, wie du es haben willst, weil eine Unterhaltssicherung im Sinne einer staatlichen Sozialhilfe für Kinder nicht in den Bereich des Unterhaltsvorschusses fällt. Der Bund kann lediglich gestützt auf den Kompetenztatbestand Zivilrecht beste­hende Unterhaltsansprüche bevorschussen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Mir ist es auch wichtig, hier noch folgenden Antrag betreffend „Reform des Kindes­unter­haltsrechts“, wofür ich mich schon wirklich lange einsetze, einzubringen; ich habe schon fast die vorgegebene Redezeit überschritten, auch ich brauche heute ein wenig länger.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Carmen Schimanek, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „Reform des Kindesunterhaltsrechts“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend sowie der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz werden ersucht, im Zuge der laufen­den Reformbestrebungen

1. bis Ende 2020 einen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten, durch den das Kindes­unterhaltsrecht und das Unterhaltsvorschussrecht modernisiert und vereinfacht und das Verfahren beschleunigt wird;

2. den Reformprozess weiterhin partizipativ fortzuführen und alle wichtigen Interes­sensgruppen im Rahmen eines großen Diskussionsprozesses einzubeziehen.“

*****

Herr Präsident, nur noch einen Satz, der mir schon persönlich auch wichtig ist: Wir haben gesagt, wir haben dieses Frauenvolksbegehren sehr intensiv diskutiert, aber das wurde leider auch seitens der Initiatoren des Frauenvolksbegehrens bei Weitem nicht in dem Ausmaß wertgeschätzt, das wir dem Frauenvolksbegehren an Wert­schätzung entgegengebracht haben.

Es wurde schon während der ersten Ausschusssitzung auf dem Twitter-Account des Frauenvolksbegehrens gegen Abgeordnete dieses Hauses und gegen Experten gehetzt, sie wurden diffamiert. Ich habe das dann in der zweiten Ausschusssitzung vor Eingang in die Tagesordnung in einer Geschäftsordnungsdebatte zur Diskussion ge­stellt und darum gebeten, das zu unterlassen. Leider wurde auch während der zweiten Ausschusssitzung gegen Abgeordnete dieses Hauses und deren Experten vonseiten der Vertreter des Frauenvolksbegehrens wirklich sehr, sehr extrem gehetzt. Das finde ich eigentlich nicht in Ordnung. Wenn wir uns schon die Zeit nehmen und das anstän­dig abhandeln, kann man das auch von den Initiatoren des Frauenvolksbegehrens verlangen; noch dazu, da ja 92 Prozent der österreichischen Wahlberechtigten dieses Frauenvolksbegehren gar nicht unterstützt haben. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.48

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Carmen Schimanek, Dkffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Reform des Kindesunterhaltsrechts

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gleichbehandlungsausschuss über das Frauenvolksbegehren (433 d.B.)

Das Regierungsprogramm für die laufende Gesetzgebungsperiode sieht eine Reihe von Verbesserungen im Bereich Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschüsse vor. Dabei sollen insbesondere

- das Kindesunterhaltsrecht modernisiert und vereinfacht

- Gerichts- und Verwaltungsprozesse optimiert werden, insbesondere durch die Hebung und Ausnützung von Synergieeffekten und

- das Unterhaltsvorschussrecht evaluiert werden.

Die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend sowie der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz haben diese Aufträge zum Anlass genommen, einen grundlegenden Reformprozess in die Wege zu leiten. Die einzelnen Themenbereiche werden Stück für Stück besprochen und für eine umfassendere Diskussion vorbereitet. Es liegt auf der Hand, dass die Umsetzung der Vorgaben des Regierungsprogramms umfangreiche Vorbereitungen und Diskussionen erfordern.

Bisher haben drei Sitzungen in dieser großen Arbeitsgruppe sowie die Präsentation eines internationalen Rechtsvergleichs zu den Themenblöcken materielles Unter­halts­recht, Verfahrensrecht und Unterhaltsvorschussgesetz stattgefunden.

Seit Herbst 2018 finden laufend interministerielle (BMVRDJ, BKA) Termine in kleinen Arbeitsgruppen statt, zu denen punktuell weitere Expertinnen und Experten des Kindesunterhaltsrechts beigezogen werden.

Parallel dazu ist das BMVRDJ bestrebt — auch aufgrund der guten Erfahrungen zur Partizipation im Gesetzgebungsprozess zum 2. Erwachsenenschutz-Gesetz — bei der Reform des Kindesunterhalts eine Beteiligung von Kindern/Jugendlichen zu ermög­lichen. So fand im Rahmen des Projekts „Get active", einer gemeinsamen Initiative der Österreichischen Jugendinfos und dem BKA, im BMVRDJ eine Beteiligungs­veran­staltung mit Jugendlichen aus ganz Österreich statt.

Im Herbst 2019 sollen die ausgearbeiteten Überlegungen wiederum in der großen Arbeitsgruppe vorgestellt und besprochen werden. Die Reformvorschläge zum Kindes­unterhaltsrecht sollen Ende 2020 vorliegen.

Eine Unterhaltssicherung im Sinne einer staatlichen Sozialhilfe für Kinder fällt nicht in den Bereich des Unterhaltsvorschuss. Der Bund kann lediglich — gestützt auf den Kompetenztatbestand „Zivilrecht" - bestehende zivilrechtliche Unterhaltsansprüche be­vorschussen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend sowie der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz werden ersucht, im Zuge der laufenden Reformbestrebungen

1. bis Ende 2020 einen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten, durch den das Kindes­unterhaltsrecht und das Unterhaltsvorschussrecht modernisiert und vereinfacht und das Verfahren beschleunigt wird;

2. den Reformprozess weiterhin partizipativ fortzuführen und alle wichtigen Interes­sensgruppen im Rahmen eines großen Diskussionsprozesses einzubeziehen.

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordentlich einge­bracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Vogl zu Wort ge­meldet. – Bitte. (Abg. Wurm: Max, du weißt, wie?! Abg. Vogl – auf dem Weg zum Rednerpult : Jawohl!)