14.10

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Gleichstellung und Gleichbehandlung sind zwei unterschiedliche Begriffe, sehr geehrte Frau Kollegin, die Sie gerade vor mir gesprochen haben! Wir haben gute Gleichbehandlungsgesetze, aber das heißt noch lange nicht, dass alle Frauen gleich­gestellt sind. Wir haben gute Gewaltschutzgesetze, doch das heißt noch lange nicht, dass alle Frauen vor Gewalt geschützt sind. Und obwohl 500 000 Menschen das Frauenvolksbegehren unterschrieben haben, heißt das noch lange nicht, dass Sie jetzt einen Schritt auf diese große Gruppe zugehen, denn für das, was bis jetzt geboten wurde, muss man sich fast fremdschämen. Ich glaube daher, dass es umso wichtiger ist, dass wir – obwohl heute wahrscheinlich dieser Bericht des Gleichbe­handlungs­aus­schusses über die beiden Expertinnen- und Expertenhearings einstimmig beschlossen werden wird – noch lange nicht aufhören werden, diese Themen hier wieder und wieder auf den Tisch zu bringen. (Beifall bei der SPÖ.)

Deswegen wird meine Fraktion, sehr geehrte Damen und Herren, werden wir uns erlauben, auch zu den neun Forderungen und etwas über 30 Einzelinitiativen, die dieses Frauenvolksbegehren beinhaltet hat – und es braucht dieses Frauen­volks­begehren, weil Frauen in unserer Gesellschaft, obwohl sie die Hälfte der Bevölkerung stellen, noch lange nicht gleichgestellt sind (Beifall bei der SPÖ); noch einmal: Unterschied zwischen Gleichstellung und Gleichbehandlung! –, Sie, und vor allem die weiblichen Abgeordneten der Regierungsparteien, zu fragen, ob Sie bei dem einen oder anderen Antrag – dass Sie nicht bei allen mitgehen werden, ist mir klar, aber bei dem einen oder anderen – mitgehen können.

Wir haben 30 Anträge vorbereitet. Ich erlaube mir jetzt, die ersten fünf hier ein­zubrin­gen, meine Kolleginnen und Kollegen werden weitere Anträge einbringen, und ich hoffe doch, dass wir heute nicht Schluss damit machen, diese Debatte zu führen, sondern dass wir diese Debatte über die nächsten Wochen und Monate am Leben erhalten und das Frauenvolksbegehren so immer wieder in Erinnerung rufen.

Ich bringe folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Koppelung öffentlicher Vergaben und Förderungen an Gleichstellungsaktivitäten in Unternehmen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine zwingende Koppelung von öffentlicher Auftragsvergabe und Förde­rungen an Aktivitäten zur Gleichstellung in Unternehmen vorsieht, und somit eine wich­tige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

*****

Weiters bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Objektive Bewertung von Arbeit“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern geschlechtsunabhängige Kriterien für eine aktuelle Bewertung von Arbeit zum Abbau der Lohnunterschiede aus­zuarbeiten und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzu­setzen.“

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Weiters bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Gesetzliche Geschlechterquote für Wahllisten“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine gesetzliche Geschlechterquote für Wahllisten bei allen Wahlen zu allgemeinen Vertretungskörpern enthält, und somit eine wesentliche Forderung des Frauen­volks­begehrens 2018 umzusetzen.“

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Ich bringe weiters folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Umsetzung eines Lohntransparenzgesetzes“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit, So­ziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich ein Lohntransparenzgesetz vorzulegen, und somit eine wesentliche Forderung des Frau­envolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

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Ich bringe schließlich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Beauftragung einer Studie zum Thema diskriminierungs­freie Arbeitsbewertung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Ge­sundheit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, eine Studie zum Thema diskri­minierungsfreie Arbeitsbewertung in Auftrag zu geben, und somit eine wichtige Forde­rung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

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Frau Bundesministerin, ich fordere Sie auf – die letzten 15 Monate haben Sie für die Frauen in diesem Land eher nichts getan, ich habe keine einzige Maßnahme, die wir hier besprochen, geschweige denn beschlossen hätten, gespürt, die zur Verbesserung der Lebenssituation von Frauen irgendeinen Beitrag geleistet hätte (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić – Ruf: Stimmt überhaupt nicht!), und daher ist es, glaube ich, wirklich notwendig, dass wir im Sinne aller Frauen, aller Männer, die dieses Volks­begehren unterschrieben haben, hier die nächsten Schritte setzen und dieses Thema aufrechterhalten. (Beifall bei der SPÖ.)

14.15

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Genossinnen und Genossen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Koppelung öffentlicher Vergaben und Förde­rungen an Gleichstellungsaktivitäten in Unternehmen

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungs­aus­schusses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften ge­sammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, repro­duktive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politi­sche Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesellschaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehandlungsaus­schuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volks­begehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine zwingende Koppelung von öffentlicher Auftragsvergabe und För­derungen an Aktivitäten zur Gleichstellung in Unternehmen vorsieht, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

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Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Genossinnen und Genossen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Objektive Bewertung von Arbeit

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungs­aus­schus­ses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften ge­sammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, repro­duktive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politi­sche Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesellschaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehandlungsaus­schuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volks­begehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern geschlechtsunabhängige Kriterien für eine aktuelle Bewertung von Arbeit zum Abbau der Lohnunterschiede auszuarbeiten und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

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Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Genossinnen und Genossen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 - Gesetzliche Geschlechterquote für Wahllisten

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungs­ausschus­ses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften ge­sammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, repro­duk­tive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesell­schaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehandlungs­aus­schuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volks­begehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine gesetzliche Geschlechterquote für Wahllisten bei allen Wahlen zu allgemeinen Vertretungskörpern enthält, und somit eine wesentliche Forderung des Frauenvolks­begehrens 2018 umzusetzen.“

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Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek,

Genossinnen und Genossen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Umsetzung eines Lohntransparenzgesetzes

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungs­aus­schusses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften gesammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, reproduk­tive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesell­schaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht be­drohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehandlungsaus­schuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volks­begehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich ein Lohntransparenzgesetz vorzuglegen, und somit eine wesentliche Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

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Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Genossinnen und Genossen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Beauftragung einer Studie zum Thema diskri­minierungsfreie Arbeitsbewertung

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungs­ausschus­ses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften ge­sammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, repro­duktive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politi­sche Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesellschaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehandlungs­aus­schuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volks­begehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Ge­sund­heit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, eine Studie zum Thema diskri­minierungsfreie Arbeitsbewertung in Auftrag zu geben, und somit eine wichtige For­derung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

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Präsidentin Doris Bures: Die fünf Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht und stehen daher auch mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Edith Mühlberghuber. – Bitte.