14.36

Abgeordneter Mario Lindner (SPÖ): Hochgeschätzte Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute erleben wir von dieser Regierung einen frauenpolitischen Backlash, aber damit nicht genug, wir erleben auch einen menschlichen Backlash. Weil es nicht oft genug gesagt werden kann: Danke an alle Aktivistinnen und Aktivisten des Frauenvolksbegehrens! Danke an alle Frauen und Männer, an alle fast 500 000 Menschen, die dieses Volksbegehren unterstützt haben! Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

Meine Damen und Herren! Ich habe einen 19-jährigen Aktivisten des Frauenvolks­begehrens gefragt, was er sagen würde, wenn er heute hier stehen könnte. Er hat mir geschrieben, er würde sagen: Er ist stolz auf dieses Team. Es ist ein Riesendiskurs um Frauenrechte entstanden, den es so ohne das Frauenvolksbegehren nicht gegeben hätte. Frauenrechte sind Errungenschaften, die es zu verteidigen gilt und nicht zu untergraben, wie das aktuell die Regierungsmitglieder zum Beispiel mit Veränderungen bei der Fristenlösung machen. Die Verfassung sagt, dass jeder Mensch gleich behandelt werden soll. Dann fangen wir damit an – bei uns selbst! Seien wir toleranter, offener und unterstützender. – Das sagt ein 19-jähriger Aktivist des Frauenvolks­begeh­rens. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

Zu den Regierungsfraktionen: Meine Damen und Herren! Carmen Schimanek von der FPÖ hat am 11.12.2018 gesagt, das Frauenvolksbegehren enthält sehr sinnvolle und wichtige Punkte der Frauenpolitik, die Unterstützung verdienen. (Abg. Schimanek: Teile!) Unsere Frau Bundesministerin sagte am 8.3.2018 laut „Kleiner Zeitung“: „Ich unterstütze sehr viele Punkte in diesem Volksbegehren: Gewaltprävention, Ausbau der Kinderbetreuung, Gender-Medizin, Lohnschere“. „Es gibt einige Punkte, die gehen mir zu weit.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsfraktionen und von den NEOS! Ihr bringt heute einen Antrag ein. Dieser Antrag ist ein Hohn für alle Akti­vistinnen und Aktivisten, dieser Antrag ist ein Hohn für alle 500 000 Menschen, die das Volksbegehren unterschrieben haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Dieser Antrag ist ein Hohn für alle Frauen in Österreich. So geht man mit Frauenpolitik nicht um! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

Daher bringe ich folgende Anträge ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volks­begehren 2.0 – Geschlechtergerechtigkeit in Kapitalgesellschaften und Genossen­schaf­ten“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, worin die Hälfte aller Plätze in Leitungs- und Kontrollgremien von Kapital­gesellschaften und Genossenschaften für Frauen und Männer vorgesehen wird, und somit eine wesentliche Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volks­begehren 2.0 – Geschlechtsspezifische Fluchtgründe“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, sowie der Bun­desminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, werden aufgefordert, die Themen der sexualisierten Gewalt gegen Flüchtlinge, sowie der Situation von LGBTIQ-Flüchtlingen im Zuge von verpflichtenden Aus- und Fortbildungsprogrammen für MitarbeiterInnen des BFA, des BVwG dauerhaft zu verankern, und somit eine wesentliche Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 auf den Weg zu bringen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volks­begehren 2.0 – Weiterbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für Polizei sowie MitarbeiterInnen des BFA und des BVwG“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, sowie der Bun­desminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, werden aufgefordert, die Themen der sexualisierten Gewalt gegen Flüchtlinge, sowie der Situation von LGBTIQ-Flüchtlingen im Zuge von verpflichtenden Aus- und Fortbildungsprogrammen für MitarbeiterInnen des BFA, des BVwG dauerhaft zu verankern, und somit eine wesentliche Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 auf den Weg zu bringen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volks­begehren 2.0 – Schnelle und sichere Familienzusammenführung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, Maßnahmen im Hinblick auf das Recht auf eine schnelle und sichere Familienzu­sam­menführung zu fördern und somit eine wesentliche Forderung des Frauenvolks­begeh­rens 2018 umzusetzen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volks­begehren 2.0 – Information über Aufenthaltsstatus“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, eine gesetzliche Grundlage auszuarbeiten und dem Nationalrat zuzuleiten, wonach EhepartnerInnen über das Recht auf einen vom Partner / von der Partnerin unabhän­gigen Aufenthaltsstatus zu informieren sind, und somit eine wesentliche Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 auf den Weg zu bringen.“

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(Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Wir als SPÖ lassen uns die Forderungen des Frauen­volks­begehrens nicht aus dem Parlament kicken. Es werden sich fast alle Fachausschüsse mit den Inhalten beschäftigen müssen – dazu bringen wir hier 30 Anträge ein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Johanna Dohnal hat gesagt: „Ich denke, es ist Zeit, daran zu erinnern: Die Vision des Feminismus ist nicht eine ‚weibliche Zukunft‘. Es ist eine menschliche Zukunft. Ohne Rollenzwänge, ohne Macht- und Gewalt­ver­hältnisse, ohne Männerbündelei und Weiblichkeitswahn.“ (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Noll.)

14.41

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

des Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 - Geschlechtergerechtigkeit in Kapitalgesell­schaften und Genossenschaften

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungs­aus­schusses über das Volksbegehren (433 d.B.) "Frauenvolksbegehren" (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften ge­sammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, repro­duktive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politi­sche Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesellschaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehandlungs­aus­schuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volks­begehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, worin die Hälfte aller Plätze in Leitungs- und Kontrollgremien von Kapital­gesellschaften und Genossenschaften für Frauen und Männer vorgesehen wird, und somit eine wesentliche Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

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Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

des Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Weiterbildungs- und Sensibilisierungsmaß­nahmen für Polizei sowie MitarbeiterInnen des BFA und des BVwG

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungs­aus­schusses über das Volksbegehren (433 d.B.) "Frauenvolksbegehren" (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften ge­sammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, repro­duktive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politi­sche Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesellschaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehandlungsaus­schuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volks­begehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, sowie der Bundes­minister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, werden aufgefordert, die Themen der sexualisierten Gewalt gegen Flüchtlinge, sowie der Situation von LGBTIQ-Flüchtlingen im Zuge von verpflichtenden Aus- und Fortbildungsprogrammen für Mit­arbeiterInnen des BFA, des BVwG dauerhaft zu verankern, und somit eine wesentliche Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 auf den Weg zu bringen.“

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Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

des Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Schnelle und sichere Familienzusam­menfüh­rung

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehand­lungsaus­schus­ses über das Volksbegehren (433 d.B.) "Frauenvolksbegehren" (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften gesammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, repro­duk­tive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesellschaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehandlungs­aus­schuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volks­begehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert Maßnahmen im Hinblick auf das Recht auf eine schnelle und sichere Familien­zu­sammenführung zu fördern und somit eine wesentliche Forderung des Frauen­volks­begehrens 2018 umzusetzen.“

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Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

des Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Information über Aufenthaltsstatus

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehand­lungsaus­schusses über das Volksbegehren (433 d.B.) "Frauenvolksbegehren" (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften ge­sammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleich­stellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, reproduktive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teil­habe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo his­torisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesellschaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehandlungs­aus­schuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volks­begehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert eine gesetzliche Grundlage auszuarbeiten und dem Nationalrat zuzuleiten, wonach EhepartnerInnen über das Recht auf einen vom Partner / von der Partnerin unab­hängigen Aufenthaltsstatus zu informieren sind, und somit eine wesentliche Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 auf den Weg zu bringen.“

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Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren, da das jetzt viele Entschließungsanträge waren, muss ich mit Unterstützung der Parlamentsdirektion noch einmal schauen, welche davon ordnungsgemäß eingebracht sind. – Herr Abge­ord­neter Lindner, der zweite Antrag, den du verlesen hast, liegt uns nicht vor und gilt daher als nicht eingebracht. Die anderen verlesenen Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht, stehen damit mit in Verhandlung und werden am Ende der Debatte zur Abstimmung gebracht.

Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Dr.in Susanne Fürst. – Bitte, Frau Abgeordnete.