15.11

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Simone de Beauvoir hat einmal gesagt: „Frauen, die nichts for­dern, werden beim Wort genommen – sie bekommen nichts.“ – Sie sollte recht behal­ten. 100 Jahre nachdem das Frauenwahlrecht in Österreich umgesetzt worden ist, nachdem Frauen es erkämpft haben, brauchen wir ein zweites Frauenvolksbegehren, das uns in neun Themenbereichen vorzeigt, dass wir noch weit von einer Gleich­be­rechtigung, von einem Ende der Geschlechterdiskriminierung entfernt sind.

Nehmen wir das Kapitel Gewalt verhindern: Wir alle sind über die hohe Anzahl von Frauenmorden, die im vergangenen Jahr passiert ist, erschüttert, ebenso wie über die Serie von Frauenmorden, mit der dieses Jahr begonnen hat. Das ist aber nur die Spitze des Eisbergs, denn in Österreich ist jede fünfte in einer Beziehung lebende Frau von Gewalt betroffen, und zwar unabhängig von Alter, Herkunft oder gesellschaftlicher Stellung.

Was wir nun brauchen, sehr geehrte Damen und Herren, ist keine weitere Taskforce, die sich damit beschäftigt und Maßnahmen ausarbeitet, denn die Vorschläge der Ex­pertinnen und Experten liegen bereits auf dem Tisch, und im Zusammenhang mit dem Grevio-Bericht haben wir sie hier bereits diskutiert. (Beifall bei der SPÖ.)

Was wir brauchen, ist eine rasche Umsetzung der bereits beschlossenen 100 zusätz­lichen Betreuungsstellen für gewaltbetroffene Frauen. Stellen Sie endlich das dafür notwendige Geld zur Verfügung! Was wir brauchen, ist ein Ausbau von Frauen­häu­sern, um endlich die weißen Flecken tilgen zu können.

Was wir brauchen, ist ein gut ausgebautes, leicht zugängliches und kostenfreies bun­desweites Netz von staatlich finanzierten Beratungsstellen für gewaltbetroffene Frauen und Kinder, die Gewalt miterleben müssen, und nicht Kürzungen in diesem Bereich. (Beifall bei der SPÖ.)

Was wir brauchen, ist eine enge Zusammenarbeit von Interventionsstellen mit Polizei und Justiz, um Wiederholungstaten so gut wie möglich zu verhindern. Wir können nicht verstehen, dass die Marac-Fallkonferenzen abgeschafft wurden. Bitte gehen Sie rasch an die Umsetzung der versprochenen neuen Fallkonferenzen in diesem Bereich und sorgen Sie für verpflichtende Täterarbeit!

Was wir brauchen, sind Sensibilisierungsprogramme an Schulen, aber auch für die Polizei und die Justiz.

Sehr geehrte Damen und Herren! Viele Forderungen aus dem Frauenvolksbegehren sollen auch dazu dienen, Gewalt an Frauen zu verhindern und Frauen zu ermöglichen, aus Gewaltbeziehungen auszubrechen: die ökonomische Unabhängigkeit, gleicher Lohn für gleiche Arbeit, ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung, der Frauen erst ermöglicht, Vollzeit arbeiten zu gehen, und so weiter.

Es gibt vieles zu tun, deswegen bringe ich noch einige Entschließungsanträge ein, damit wir hier auch entsprechende Akzente setzen können:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frau­en*Volks­begehren 2.0 – Existenzsichernder Unterhaltsvorschuss“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, wird aufgefordert dem Parlament eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche einen garantierten Anspruch auf einen existenzsichernden staat­lichen Unterhaltsvorschuss vorsieht, und zwar solange Familienbeihilfe bezogen wird, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Beauftragung einer Kinderkostenstudie“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz wird aufgefordert eine Kinderkostenstudie in Auftrag zu geben mit dem Ziel, endlich für angemessene Regelbedarfssätze zu sorgen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volks­begehren 2.0 – Sicherstellung und Finanzierung von sexueller Bildung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, einen Aktionsplan zur Umsetzung und Sicher­stellung zeitgemäßer, flächendeckender Bildungsangebote zu den Themen Sexualität, Verhütung, sowie Schwangerschaftsabbruch in Schulen vorzulegen, sowie eine aus­reichende Finanzierung von externen Anbietern und Beratungsstellen, deren Inhalte mit dem Grundsatzerlass Sexualpädagogik übereinstimmen, sicherzustellen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volks­begehren 2.0 – Sensibilisierungsprogramme zum Thema Gewaltschutz und Antigewalt­trainings“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, der Bundesminister für Inneres, die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend sowie der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, Sensibilisierungsprogramme zum Thema Gewaltschutz in Schulen, der Justiz und der Polizei sowie Präventionsprogramme und Antigewalt­trai­nings für Gefährdende zu verstärken, und somit eine wichtige Forderung des Frauen­volksbegehrens 2018 umzusetzen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Mädchen und Frauen auf der Flucht“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres und die Bun­desministerin für Frauen, Familien und Jugend, wird aufgefordert Maßnahmen zu treffen, die speziell für Mädchen, Frauen und LGBTIQ Personen auf der Flucht ge­schlechtergetrennte Unterbringung, sowie den Zugang zu staatlich finanzierter, ge­schlechtsspezifischer, medizinischer und psychologischer Therapie und Beratung sicherstellen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

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Sehr geehrte Damen und Herren, zeigen Sie Flagge für Frauenrechte! – Danke. (Bei­fall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Cox und Zadić.)

15.17

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Sabine Schatz, Genossinnen und Genos­sen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Existenzsichernder Unterhaltsvorschuss

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungs­aus­schusses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften ge­sammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, reproduk­tive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesell­schaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht be­drohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleich­behand­lungsausschuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volksbegehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, wird aufgefordert dem Parlament eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche einen garantierten Anspruch auf einen existenzsichernden staat­lichen Unterhaltsvorschuss vorsieht, und zwar solange Familienbeihilfe bezogen wird, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Sabine Schatz, Genossinnen und Genos­sen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Beauftragung einer Kinderkostenstudie

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehand­lungsaus­schusses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften gesammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, reproduk­tive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesell­schaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehandlungsaus­schuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volks­begehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz wird aufgefordert eine Kinderkostenstudie in Auftrag zu geben mit dem Ziel, endlich für angemessene Regelbedarfssätze zu sorgen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mario Lindner, Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Sabine Schatz, Genossinnen und Genossen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Sicherstellung und Finanzierung von sexueller Bildung

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungs­aus­schus­ses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften ge­sammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, reproduk­tive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesell­schaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht be­drohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehand­lungs­ausschuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volksbegehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, einen Aktionsplan zur Umsetzung und Sicher­stellung zeitgemäßer, flächendeckender Bildungsangebote zu den Themen Sexualität, Verhütung, sowie Schwangerschaftsabbruch in Schulen vorzulegen, sowie eine aus­reichende Finanzierung von externen Anbietern und Beratungsstellen, deren Inhalte mit dem Grundsatzerlass Sexualpädagogik übereinstimmen, sicherzustellen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mario Lindner, Sabine Schatz, Genossinnen und Genossen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Sensibilisierungsprogramme zum Thema Ge­waltschutz und Antigewalttrainings

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungs­ausschus­ses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften ge­sammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleich­stellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, reproduktive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teil­habe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesell­schaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehandlungsaus­schuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volks­begehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, der Bundesminister für Inneres, die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend sowie der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, Sensibilisierungsprogramme zum Thema Gewaltschutz in Schulen, der Justiz und der Polizei sowie Präventionsprogramme und Antigewalt­trai­nings für Gefährdende zu verstärken, und somit eine wichtige Forderung des Frauen­volksbegehrens 2018 umzusetzen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Sabine Schatz, Genossinnen und Ge­nossen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Mädchen und Frauen auf der Flucht

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungs­aus­schusses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften gesammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, reproduk­tive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesell­schaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehandlungsaus­schuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volks­begehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres und die Bun­desministerin für Frauen, Familien und Jugend, wird aufgefordert Maßnahmen zu treffen, die speziell für Mädchen, Frauen und LGBTIQ Personen auf der Flucht ge­schlechtergetrennte Unterbringung, sowie den Zugang zu staatlich finanzierter, ge­schlechts­spezifischer, medizinischer und psychologischer Therapie und Beratung sicherstellen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

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Präsidentin Doris Bures: Die Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß einge­bracht, ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Plakolm zu Wort. – Bitte.