15.31

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Knapp 500 000 Menschen haben das Frauenvolksbegehren in Österreich unterzeichnet, neun Forderungen, die für uns Frauen für Selbstbestimmung und Gleichstellung stehen. Umso beschämender ist es, dass es Politikerinnen und Politiker gibt, die es nicht unterzeichnet haben und die heute noch immer abstreiten, dass es diese Dringlichkeit gibt, und dass diese Dring­lichkeit nicht gesehen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir Frauen wollen und können aber nicht länger warten, vor allem dann nicht, wenn es um Fragen wie, warum Frauen bei gleichwertiger Arbeit immer noch weniger verdienen als Männer oder warum man sich immer noch zwischen Kind und Job entscheiden muss, geht oder wenn Frauenberatungen und Gewaltprävention finanziell ausgedünnt werden oder wenn es die gläserne Decke noch immer gibt, wenn es um Füh­rungs­funktionen für Frauen geht. Es reicht, geschätzte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Im Besonderen reicht es, wenn es um die versprochene Unterhaltsgarantie für Allein­erzieherinnen und deren Kinder geht. Im Wahlkampf im Jahr 2017 haben alle Parteien im Rahmen der TV-Diskussion versprochen, dass es die Unterhaltsgarantie geben wird. Alle waren mit dem Ja-Schild unterwegs, erinnern Sie sich noch? Immer noch warten Kinder und Frauen auf diese Unterhaltsgarantie. Und wir wissen: Jedes fünfte Kind in Österreich ist von Armut betroffen, und AlleinerzieherInnenhaushalte sind dop­pelt so oft betroffen wie Zweielternhaushalte. Das bedeutet wirklich weniger soziale Teilhabe für Kinder – Stichwort Freizeitaktivitäten, Schulausflüge. Österreich ist ein reiches Land, und alle politischen Parteien müssen endlich hinschauen und anerken­nen, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Deshalb her mit der Unterhalts­garan­tie, und das jetzt! (Beifall bei der SPÖ.)

Einen weiteren Punkt möchte ich noch erwähnen: Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper. Immer wieder fühlen sich nämlich konservative und reaktionäre Kräfte bemüßigt, Frauen und unser Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper zu hinterfragen, anzugreifen und zu beschneiden. Geschätzte Damen und Herren, wir werden keinen Millimeter weichen. (Beifall bei der SPÖ.) Wir fordern sexuelle Bildung, wir fordern das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in allen öffentlichen Spitälern, wir fordern den Zugang zu kostenlosen Verhütungsmitteln.

Geschätzte KollegInnen, weil es höchst an der Zeit ist, endlich echte Gleichstellung in vielen Lebensbereichen – in allen Lebensbereichen – zu leben, darf ich fünf Ent­schließungs­anträge einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volks­begehren 2.0 – Arbeitszeitverkürzung mit dem Ziel einer Umstellung auf eine 30 Stunden-Woche“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Ge­sundheit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungs­vorlage mit dem Inhalt der Einführung der 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnaus­gleich sowie dem langfristigen Ziel der Umstellung auf eine 30-Stunden-Woche vorzulegen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Für ein modernes Unterhaltssicherungsrecht“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage über ein modernes Unterhaltssicherungsrecht zuzuleiten und somit eine wichtige For­derung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Frauenberatungsstellen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend wird aufgefordert, den bundesweiten Ausbau von staatlich finanzierten, rechtlich abgesicherten Frauenberatungsstellen voranzutreiben, und somit eine wich­tige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volks­begehren 2.0 – Geschlechtersensible Presseförderung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur und Medien und die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend werden aufgefordert, die rechtlichen Grundlagen für einen Presseförderungsbonus für alle Medien, die sich in der Blattlinie zu einer geschlechtersensiblen klischeefreien Berichterstattung beken­nen, zu schaffen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Gratis-Verhütungsmittel“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend sowie die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumen­tenschutz werden aufgefordert, Gratis-Verhütungsmittel für Vereine und Beratungs­stellen, die im Bereich sexuelle Bildung tätig sind, zur Verfügung zu stellen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

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Zeigen Sie heute Flagge, geschätzte Damen und Herren, und geben Sie sich einen Ruck – auch Sie von den Regierungsfraktionen, Sie sagen ja immer, einzelnen Punkten des Frauenvolksbegehrens könnten Sie zustimmen! Tun Sie das heute für uns Frauen, für die Frauenrechte! (Beifall bei der SPÖ.)

15.35

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mario Lindner, Katharina Kucharowits, Genossinnen und Genossen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Arbeitszeitverkürzung mit dem Ziel einer Umstellung auf eine 30 Stunden-Woche

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehand­lungsaus­schusses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften gesammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, repro­duktive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politi­sche Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesellschaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehand­lungsausschuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volksbegehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Ge­sundheit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungs­vorlage mit dem Inhalt der Einführung der 35-Stunden-Woche bei vollem Lohn­aus­gleich sowie dem langfristigen Ziel der Umstellung auf eine 30-Stunden-Woche vorzu­legen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzu­setzen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Katharina Kucharowits, Genossinnen und Genossen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Für ein modernes Unterhaltssicherungsrecht

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungs­aus­schusses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften ge­sammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleich­stellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, reproduktive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teil­habe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesell­schaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht be­drohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbe­hand­lungsausschuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volksbegehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage über ein modernes Unterhaltssicherungsrecht zuzuleiten und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Katharina Kucharowits, Genossinnen und Genossen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Frauenberatungsstellen

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungs­aus­schus­ses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften ge­sammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, repro­duktive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politi­sche Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesellschaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehand­lungsausschuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volksbegehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend wird aufgefordert, den bundesweiten Ausbau von staatlich finanzierten, rechtlich abgesicherten Frauenberatungsstellen voranzutreiben, und somit eine wich­tige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mario Lindner, Katharina Kucharowits, Genossinnen und Genossen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Geschlechtersensible Presseförderung

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungs­ausschus­ses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften ge­sammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, reproduk­tive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesell­schaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehand­lungsausschuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volksbegehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur und Medien und die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend werden aufgefordert, die rechtlichen Grundlagen für einen Presseförderungsbonus für alle Medien, die sich in der Blattlinie zu einer geschlechtersensiblen klischeefreien Berichterstattung beken­nen, zu schaffen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Katharina Kucharowits, Genossinnen und Genossen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Gratis-Verhütungsmittel

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungs­aus­schusses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften ge­sammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, reproduk­tive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesell­schaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hea­rings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehandlungs­ausschuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volksbegehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend sowie die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsu­men­tenschutz werden aufgefordert, Gratis-Verhütungsmittel für Vereine und Beratungs­stellen, die im Bereich sexuelle Bildung tätig sind, zur Verfügung zu stellen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

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Präsidentin Doris Bures: Die einreferierten Entschließungsanträge sind ordnungs­gemäß eingebracht und stehen daher auch mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Melanie Erasim. – Bitte.