15.31
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Knapp 500 000 Menschen haben das Frauenvolksbegehren in Österreich unterzeichnet, neun Forderungen, die für uns Frauen für Selbstbestimmung und Gleichstellung stehen. Umso beschämender ist es, dass es Politikerinnen und Politiker gibt, die es nicht unterzeichnet haben und die heute noch immer abstreiten, dass es diese Dringlichkeit gibt, und dass diese Dringlichkeit nicht gesehen wird. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir Frauen wollen und können aber nicht länger warten, vor allem dann nicht, wenn es um Fragen wie, warum Frauen bei gleichwertiger Arbeit immer noch weniger verdienen als Männer oder warum man sich immer noch zwischen Kind und Job entscheiden muss, geht oder wenn Frauenberatungen und Gewaltprävention finanziell ausgedünnt werden oder wenn es die gläserne Decke noch immer gibt, wenn es um Führungsfunktionen für Frauen geht. Es reicht, geschätzte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)
Im Besonderen reicht es, wenn es um die versprochene Unterhaltsgarantie für Alleinerzieherinnen und deren Kinder geht. Im Wahlkampf im Jahr 2017 haben alle Parteien im Rahmen der TV-Diskussion versprochen, dass es die Unterhaltsgarantie geben wird. Alle waren mit dem Ja-Schild unterwegs, erinnern Sie sich noch? Immer noch warten Kinder und Frauen auf diese Unterhaltsgarantie. Und wir wissen: Jedes fünfte Kind in Österreich ist von Armut betroffen, und AlleinerzieherInnenhaushalte sind doppelt so oft betroffen wie Zweielternhaushalte. Das bedeutet wirklich weniger soziale Teilhabe für Kinder – Stichwort Freizeitaktivitäten, Schulausflüge. Österreich ist ein reiches Land, und alle politischen Parteien müssen endlich hinschauen und anerkennen, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Deshalb her mit der Unterhaltsgarantie, und das jetzt! (Beifall bei der SPÖ.)
Einen weiteren Punkt möchte ich noch erwähnen: Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper. Immer wieder fühlen sich nämlich konservative und reaktionäre Kräfte bemüßigt, Frauen und unser Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper zu hinterfragen, anzugreifen und zu beschneiden. Geschätzte Damen und Herren, wir werden keinen Millimeter weichen. (Beifall bei der SPÖ.) Wir fordern sexuelle Bildung, wir fordern das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in allen öffentlichen Spitälern, wir fordern den Zugang zu kostenlosen Verhütungsmitteln.
Geschätzte KollegInnen, weil es höchst an der Zeit ist, endlich echte Gleichstellung in vielen Lebensbereichen – in allen Lebensbereichen – zu leben, darf ich fünf Entschließungsanträge einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Arbeitszeitverkürzung mit dem Ziel einer Umstellung auf eine 30 Stunden-Woche“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage mit dem Inhalt der Einführung der 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich sowie dem langfristigen Ziel der Umstellung auf eine 30-Stunden-Woche vorzulegen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“
*****
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Für ein modernes Unterhaltssicherungsrecht“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage über ein modernes Unterhaltssicherungsrecht zuzuleiten und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Frauenberatungsstellen“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend wird aufgefordert, den bundesweiten Ausbau von staatlich finanzierten, rechtlich abgesicherten Frauenberatungsstellen voranzutreiben, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Geschlechtersensible Presseförderung“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur und Medien und die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend werden aufgefordert, die rechtlichen Grundlagen für einen Presseförderungsbonus für alle Medien, die sich in der Blattlinie zu einer geschlechtersensiblen klischeefreien Berichterstattung bekennen, zu schaffen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Gratis-Verhütungsmittel“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend sowie die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz werden aufgefordert, Gratis-Verhütungsmittel für Vereine und Beratungsstellen, die im Bereich sexuelle Bildung tätig sind, zur Verfügung zu stellen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“
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Zeigen Sie heute Flagge, geschätzte Damen und Herren, und geben Sie sich einen Ruck – auch Sie von den Regierungsfraktionen, Sie sagen ja immer, einzelnen Punkten des Frauenvolksbegehrens könnten Sie zustimmen! Tun Sie das heute für uns Frauen, für die Frauenrechte! (Beifall bei der SPÖ.)
15.35
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mario Lindner, Katharina Kucharowits, Genossinnen und Genossen
betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Arbeitszeitverkürzung mit dem Ziel einer Umstellung auf eine 30 Stunden-Woche
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)
Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften gesammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, reproduktive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesellschaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.
In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehandlungsausschuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volksbegehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage mit dem Inhalt der Einführung der 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich sowie dem langfristigen Ziel der Umstellung auf eine 30-Stunden-Woche vorzulegen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Katharina Kucharowits, Genossinnen und Genossen
betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Für ein modernes Unterhaltssicherungsrecht
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)
Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften gesammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, reproduktive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesellschaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.
In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehandlungsausschuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volksbegehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage über ein modernes Unterhaltssicherungsrecht zuzuleiten und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Katharina Kucharowits, Genossinnen und Genossen
betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Frauenberatungsstellen
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)
Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften gesammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, reproduktive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesellschaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.
In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehandlungsausschuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volksbegehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend wird aufgefordert, den bundesweiten Ausbau von staatlich finanzierten, rechtlich abgesicherten Frauenberatungsstellen voranzutreiben, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mario Lindner, Katharina Kucharowits, Genossinnen und Genossen
betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Geschlechtersensible Presseförderung
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)
Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften gesammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, reproduktive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesellschaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.
In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehandlungsausschuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volksbegehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur und Medien und die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend werden aufgefordert, die rechtlichen Grundlagen für einen Presseförderungsbonus für alle Medien, die sich in der Blattlinie zu einer geschlechtersensiblen klischeefreien Berichterstattung bekennen, zu schaffen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Katharina Kucharowits, Genossinnen und Genossen
betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Gratis-Verhütungsmittel
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)
Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften gesammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, reproduktive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesellschaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.
In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehandlungsausschuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volksbegehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend sowie die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz werden aufgefordert, Gratis-Verhütungsmittel für Vereine und Beratungsstellen, die im Bereich sexuelle Bildung tätig sind, zur Verfügung zu stellen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“
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Präsidentin Doris Bures: Die einreferierten Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht und stehen daher auch mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Melanie Erasim. – Bitte.