15.36

Abgeordnete Melanie Erasim, MSc (SPÖ): Geschätzte Präsidentin! Frau Ministerin! Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Liebes Team des Frauenvolksbegehrens! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Frau Ministerin, Sie haben vorher so flapsig die Frage gestellt: Na was haben denn meine Vorgängerinnen getan, und warum ist das noch nicht umgesetzt? – Ich kann Ihnen gerne ein bisschen Nachhilfe darin geben, wo die österreichische Gesellschaft ohne Frauenbewegung wäre, ohne sozialdemo­kratische Frauenpolitik, wo Sie wären, wo ich ohne sozialdemokratische Frauenpolitik wäre: Ich bin mir sicher, dass weder Sie Frauenministerin wären noch ich National­ratsabgeordnete wäre, sondern wir beide würden wahrscheinlich bei fünf, sechs Kindern zu Hause sitzen und dem Mann die Patschen richten, damit alles passt, denn vor 1975, bevor die Sozialdemokratie das in Alleinregierung geändert hat, durfte noch der Mann entscheiden, ob die Frau arbeiten gehen darf oder nicht. Diese Änderung war einer der größten Meilensteine in diesem Bereich! (Beifall bei der SPÖ.)

Weiter geht es mit der Fristenregelung, ein ganz wichtiges Thema, an dem Sie jetzt zu rütteln versuchen. Die Vergewaltigung in der Ehe war lange, lange Zeit ein Kava­liersdelikt. Die so hochgeschätzte Nationalratspräsidentin Barbara Prammer hat das Gewaltschutzgesetz durchsetzen dürfen, was europaweit und weltweit einzigartig und ein Vorbild war. Die hochgeschätzte damalige Frauenministerin Doris Bures konnte das Budget für die Frauen um 60 Prozent erhöhen. Frauenministerin Gabi Heinisch-Hosek hat die verpflichtenden Einkommensberichte eingeführt und Frauenministerin Sabine Oberhauser hat das Thema Frauengesundheit zum Schwerpunkt gemacht. Frauenministerin Rendi-Wagner hat die 30-Prozent-Quote bei großen börsennotierten Unternehmen eingeführt – also alles Themen, die ohne Sozialdemokratie nicht umgesetzt worden wären. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich darf weitere fünf Entschließungsanträge einbringen. Jene, denen es zu schnell geht, kann ich schon vorab informieren: Es werden alle noch als Selbständige Anträge den Ausschüssen zugewiesen, spätestens dann können Sie in den Ausschüssen und bei den Beratungen Flagge zeigen.

Ich bringe folgende Anträge ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Einrichtung einer bundesweiten Werbewatchgroup“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien wird aufgefordert eine bundesweite Werbewatchgroup einzurichten, welche dem Parla­ment jährlich darüber berichtet in welcher Weise sexistische, diskrimi­nie­rende und gleichstellungspolitisch abwertende Inhalte in Medien und Werbung dar­gestellt werden, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Kostenübernahme von Schwangerschaftstests und Ver­hütungsmittel“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Ge­sundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, die rechtlichen Grundlagen für eine volle Kostenübernahme von Schwangerschaftstests und Verhütungsmitteln, die eine ärztliche Untersuchung und Beratung voraussetzen, zu schaffen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in öffentlichen Krankenhäusern“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Ge­sundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, ein ausreichendes Angebot zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in öffentlichen Krankenhäusern zu schaffen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzu­setzen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Ausbau von Beratungsstellen für gewaltbetroffene Mädchen, Frauen und ihre Kinder“

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend und der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz werden aufgefordert, den bundesweiten Ausbau von staatlich finanzierten und rechtlich abgesicherten, leicht zugänglichen, kostenfreien Einrichtungen und Bratungsstellen für gewaltbetroffene Mädchen, Frauen und ihre Kinder sicherzustellen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Ausbau der Kooperation zwischen Behörden, Gerichten und Gewaltschutzzentren“

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz wird aufgefordert, die Zusammenarbeit zwischen Behörden, Gerichten und Gewaltschutzzentren zum Schutz der Betroffenen auszubauen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.

*****

Ich möchte mit einem Zitat schließen. Johanna Dohnal hat gesagt: Eine Frauen­bewegung, die nicht unangenehm ist, hat keine Existenzberechtigung. – Ich möchte diesen Spruch erweitern: Eine Frauenministerin, die nicht unangenehm ist und partei­politisches Kalkül vor die Rechte und Interessen der Frauen stellt, hat auch keine Existenzberechtigung. (Abg. Belakowitsch: Was? Was? Hallo! – Abg. Wöginger: Ein Wahnsinn! – Abg. Gudenus: Unglaublich, bitte!) Deshalb fordere ich Sie auf, hier endlich tätig zu werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neubauer: Was heißt das, wenn man jemandem die Existenzberechtigung entzieht?)

15.41

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Erasim Melanie, MSc, Genossinnen und Genossen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Einrichtung einer bundesweiten Werbewatch­group

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungs­aus­schusses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften ge­sammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, reproduk­tive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesell­schaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen*Volksbegehren im Rahmen zweier Hea­rings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehandlungs­ausschuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volksbegehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien wird aufgefordert eine bundesweite Werbewatchgroup einzurichten, welche dem Parlament jährlich darüber berichtet in welcher Weise sexistische, diskriminie­rende und gleichstellungspolitisch abwertende Inhalte in Medien und Werbung darge­stellt werden, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 um­zusetzen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Erasim Melanie, MSc, Genossinnen und Genossen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Kostenübernahme von Schwangerschaftstests und Verhütungsmittel

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungs­aus­schusses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften ge­sammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleich­stellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, reproduk­tive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesell­schaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehand­lungs­ausschuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volksbegehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Ge­sundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, die rechtlichen Grundlagen für eine volle Kostenübernahme von Schwangerschaftstests und Verhütungsmitteln, die eine ärztliche Untersuchung und Beratung voraussetzen, zu schaffen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Erasim Melanie, MSc, Genossinnen und Genossen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Durchführung von Schwangerschafts­ab­brüchen in öffentlichen Krankenhäusern

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungs­aus­schus­ses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften gesammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, reproduk­tive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesell­schaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hea­rings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehandlungs­ausschuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volksbegehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Ge­sund­heit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, ein ausreichendes Angebot zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in öffentlichen Krankenhäusern zu schaffen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzu­setzen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Erasim Melanie, MSc, Genossinnen und Genossen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Ausbau von Beratungsstellen für gewalt­betroffene Mädchen, Frauen und ihre Kinder

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungs­aus­schusses über das Volksbegehren (433 d.B.) "Frauenvolksbegehren" (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften gesammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, repro­duktive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politi­sche Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesellschaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehand­lungsausschuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volksbegehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend und der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz werden aufgefordert, den bundesweiten Ausbau von staatlich finanzierten und rechtlich abgesicherten, leicht zugänglichen, kostenfreien Einrichtungen und Bratungsstellen für gewaltbetroffene Mädchen, Frauen und ihre Kinder sicherzustellen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Erasim Melanie, MSc, Genossinnen und Genossen betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Ausbau der Kooperation zwischen Behörden, Gerichten und Gewaltschutzzentren

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungs­aus­schusses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften gesammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, reproduk­tive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesell­schaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehand­lungs­ausschuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volksbegehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz wird aufgefordert, die Zusammenarbeit zwischen Behörden, Gerichten und Gewaltschutzzentren zum Schutz der Betroffenen auszubauen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

*****

Präsidentin Doris Bures: Die Entschließungsanträge wurden ordnungsgemäß einge­bracht und werden dann zur Abstimmung gelangen.

Zu Wort gemeldet hat sich die Frau Bundesministerin. – Bitte.