16.44

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Als Verfassungssprecher ist es mir zuerst einmal wichtig, das Instrument des Volksbegeh­rens und die Anzahl der Unterstützungen hervorzuheben – ich glaube, es hat noch niemand hervorgehoben.

Wir haben nämlich eine neue gesetzliche Regelung, die seit etwas über einem Jahr in Kraft ist, die ermöglicht, dass man Volksbegehren auch online unterstützen kann und dass man nicht mehr nur zum eigenen Gemeindeamt gehen darf, wo man wohn­sitz­berechtigt Volksbegehren unterstützen darf, sondern man kann auch an dem Ort, wo man arbeitet, oder am Urlaubsort ein Volksbegehren unterschreiben. Das hat nun eindeutig dazu geführt, dass wir mehr Unterstützungsleistungen für Volksbegehren als in der Vergangenheit bekommen.

Ich habe mir diese Auswertung angeschaut, wie sich diese entwickelt hat. Wir können nämlich jetzt Volksbegehren nicht nur in den Gemeindeämtern unterstützen, sondern auch online. Der Anteil der Online-Unterstützungen macht rund ein Drittel von allen Unterschriften aus, bei allen drei Volksbegehren, die wir in der letzten Zeit gehabt haben. Was die Unterstützungen in den Gemeindeämtern anbelangt, können wir davon ausgehen, dass sicherlich auch ein gewisser Teil davon nicht beim Heimatge­mein­deamt erfolgt ist, sondern auch bei anderen Gemeindeämtern. Daher können wir grob schätzen, dass der Anteil derer, die Volksbegehren heute unterschreiben, um 50 Pro­zent gegenüber den Volksbegehren, die früher eingebracht worden sind, gestiegen ist. Das möchte ich nur dazu sagen, damit wir auch wissen, wie wir die Volksbegehren entsprechend einreihen können.

Damit darf ich zu diesem konkreten Volksbegehren kommen und mich einmal bei den Initiatoren dieses Volksbegehrens bedanken, weil sie ein wichtiges Thema aufgegriffen haben. Die Medienlandschaft ist – wie Medienminister Blümel zuvor gesagt hat – im Umbruch. Die Medienlandschaft braucht daher heute neue Antworten. Es ist daher eindeutig zu kurz gegriffen, sich nur darüber Gedanken zu machen, ob man eine Gebühr abschafft oder ob man sie beibehält. Es geht vielmehr darum, dass wir uns den Kopf zerbrechen, wie wir es schaffen, den Auftrag, den der ORF hat, für Österreich grundsätzlich sicherzustellen.

In unserem ORF-Gesetz heißt es betreffend den öffentlich-rechtlichen Kernauftrag, wir müssen „die Förderung der österreichischen Identität im Blickwinkel der europäischen Geschichte und Integration“ sicherstellen. Diese Förderung können wir nicht mehr nur mit Mitteln des ORF sicherstellen. Wir müssen daher unsere Gesetze viel breiter aufstellen, weil wir ja nicht innerhalb Österreichs angegriffen werden, so wie das die SPÖ versucht hat zu behaupten, sondern von ausländischen Mediengiganten. Wir haben Mediengiganten am Markt, die uns unter Druck setzen. Da geht es um die sozialen Medien, da geht es aber auch um die großen Medienunternehmen in Deutsch­land, in Großbritannien, in Amerika et cetera.

Der große Auftrag ist, dem etwas gegenüberzustellen. Dazu müssen wir in Österreich viel mehr zusammenstehen und Kooperationen zwischen dem ORF und den privaten Sendern zusammenbringen. Ich möchte mich auch bei unserem Medienminister be­danken, dass er genau diese Richtung eingeschlagen hat, die uns einen österreichi­schen Content, den Public Value für Österreich auch in Zukunft sichert. Dafür ein ganz besonderes Dankeschön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

16.48

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Tschank. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.