16.59

Abgeordnete Angela Baumgartner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Überarbeitung des ORF-Gesetzes soll eines der wichtigsten Medien des Landes zukunftssicher machen und so ausrichten, dass klar ist, wie der ORF seinen gesellschaftlichen Auftrag erfüllen kann und muss.

Der ORF kommt seinem Auftrag nicht nur in den zentralen Fernsehprogrammen, Radioprogrammen und seit mittlerweile einigen Jahren auch online nach, sondern vor allem auch – und das ist mir besonders wichtig – in den Regionalprogrammen. Nur der ORF bietet Dörfern, Städten und Ländern diese umfangreiche Möglichkeit, die Vielfalt unserer verschiedenen Regionen zu präsentieren. Jeder findet seinen Teil Österreichs in diesen Formaten wieder.

Kein deutscher oder österreichischer Privatsender bietet Regionalsendungen in dieser Vielfalt an. Die Besonderheiten, die Österreich ausmachen, die Menschen, die ver­schie­denen Landschaften, die Kultur, die Kulinarik – diese sind es wert, gezeigt zu werden, zum Beispiel wenn in Grafenegg ein großes Konzert, wenn ein Marathon in der Wachau stattfindet. Berichte über Ausstellungen und Dokumentationen werden ausgestrahlt. Den Menschen das Wie und Warum zu zeigen, das wird erwartet.

Mit der heute im Ministerrat beschlossenen Must-Carry-Regelung wird die Präsenz der österreichischen Programme gestärkt, und das führt dazu, dass die Ausstrahlung von österreichischen Inhalten gesichert ist. Die ebenfalls heute beschlossene Aufstockung des Privatrundfunkfonds auf 20 Millionen Euro jährlich soll einen zusätzlichen Beitrag für den Medienstandort Österreich leisten.

Identität, Regionalität, Individualität, Information und Unterhaltung, das wissen die Menschen in Österreich zu schätzen. Sehr geschätzt werden auch die mutter­sprach­lichen Programme der verschiedenen Volksgruppen oder die Zwei-Kanal-Optionen bei vielen Serien und Filmen, die gerne von unserer Jugend in Anspruch genommen werden – ich kann nur von meinen Söhnen reden, die sich sehr viele Filme in englischer Sprache anschauen. Das sind Alleinstellungsmerkmale und Angebote, die es nur bei Österreichs öffentlich-rechtlichen Sendern gibt.

Die Landesstudios präsentieren ihre Bundesländer auch in zentralen Programmen, von „Bundesland heute“ bis zu „Erlebnis Österreich“, mit einer Vielfalt aus Kultur, Sport und gesellschaftlichen Ereignissen beziehungsweise Meldungen zu regionalen Gescheh­nissen, damit die Österreicherinnen und Österreicher international, national, aber auch regional darüber informiert werden, was die Welt bewegt, was heute geschehen ist, egal ob in Washington, in Brüssel oder in der Nachbargemeinde. Für all das soll eben das neue ORF-Gesetz die Basis in der heutigen neuen Medienlandschaft bilden. Das klare Ziel soll die Kooperation und nicht der Konkurrenzkampf sein, um österreichische Medienhäuser gegen internationale Onlinekonzerne zu stärken.

Wir stehen vor gravierenden Herausforderungen. Die Medien stehen zunehmend unter Druck, zum Beispiel im Zusammenhang mit Werbeeinnahmen und durch die sich verändernden Nutzungsgewohnheiten. Es gilt, hier zu reagieren, damit die Online­angebote des ORF mit den Internetriesen der Welt mithalten können. Auch die TVthek-Beiträge, die von den Menschen oft und gerne genützt werden, sind davon umfasst.

Die Überarbeitung des ORF-Gesetzes ist eine Reform, die wichtig ist. Die Unab­hängigkeit des ORF kann, darf und wird durch diese Reform nicht infrage gestellt werden. Das hat unser Herr Bundesminister Gernot Blümel, und nicht nur er, sondern das haben auch Finanzminister Löger und unser Bundeskanzler Kurz festgehalten.

Mein Kollege Karl Nehammer hat schon darauf hingewiesen: Über die Finanzierung muss gesprochen werden; aber dass die Finanzierung gewährleistet werden muss, ist sicher. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.03