18.25
Abgeordneter Werner Neubauer, BA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Ich darf an das anknüpfen, was Kollege Lopatka schon gesagt hat, nämlich an die Aufgabenstellung des heutigen Gesetzentwurfes, nämlich die Tatsache, dass mit der Regelung der Vertretung im Konsulargesetz eine EU-Richtlinie umgesetzt werden soll, und gleichzeitig darauf hinweisen, wer eigentlich unter diesen konsularischen Schutz fällt.
Der konsularische Schutz von Österreich kann nach Völkerrecht beziehungsweise Unionsrecht österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, Österreich zuzurechnenden juristischen Personen, nicht konsularisch vertretenen Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern erteilt werden und darüber hinaus jener Personengruppe, gegenüber der Österreich eine völkerrechtliche Schutzfunktion ausübt. Nun hat Österreich gegenüber den Südtirolern seit dem Autonomiestatut diese Schutzfunktion, und jetzt soll diese Regelung der konsularischen Vertretung auch Eingang in das Konsulargesetz finden.
Ich stelle daher folgenden Antrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Werner Neubauer, BA, Hermann Krist, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Beibehaltung der geübten Behördenpraxis bei der konsularischen Unterstützung“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres wird ersucht, die Ausübung der österreichischen Schutzfunktion für Südtirol weiterhin wahrzunehmen und sicherzustellen, dass die Konsularbehörden Südtirolerinnen und Südtiroler entsprechend der bisherigen Behördenpraxis weiterhin konsularisch unterstützen, soweit dies im Rahmen des Völkerrechts möglich ist.“
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Ich ersuche um Unterstützung des Antrages. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
18.27
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Reinhold Lopatka, Hermann Gahr, Werner Neubauer, Johann Gudenus, Hermann Krist
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Beibehaltung der geübten Behördenpraxis bei der konsularischen Unterstützung
eingebracht im Zuge der Debatte über die Regierungsvorlage: Bundesgesetz über die Wahrnehmung konsularischer Aufgaben (Konsulargesetz –KonsG) (512 d.B.), Top 6, in der 70. Sitzung des Nationalrates am 24. April 2019
Mit dem vorliegenden Entwurf für das Bundesgesetz über die Wahrnehmung konsularischer Aufgaben (Konsulargesetz – KonsG) wird die Richtlinie (EU) 2015/637 über die Koordinierungs- und Kooperationsmaßnahmen zur Erleichterung des konsularischen Schutzes von nicht vertretenen Unionsbürgern in Drittländern umgesetzt und damit der konsularische Schutz und dessen Wahrnehmung durch die österreichischen Konsularbehörden nun erstmals umfassend gesetzlich geregelt.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Österreich nach Völkerrecht bzw. Unionsrecht österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern sowie Österreich zuzurechnenden juristischen Personen, nicht konsularisch vertretenen Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern und sonstigen Personen, sofern eine völker- oder unionsrechtliche Verpflichtung oder die Ausübung einer völkerrechtlichen Schutzfunktion dies vorsieht, gewähren kann.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen fest, dass österreichische Behörden schon bisher in Ausübung der völkerrechtlich verankerten Schutzfunktion Südtirolerinnen und Südtiroler im konsularischen Bereich unterstützt haben, soweit dies im Rahmen des Völkerrechts möglich ist. An dieser geübten Behördenpraxis soll auch in Zukunft festgehalten werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres wird ersucht, die Ausübung der österreichischen Schutzfunktion für Südtirol weiterhin wahrzunehmen und sicherzustellen, dass die Konsularbehörden Südtirolerinnen und Südtiroler entsprechend der bisherigen Behördenpraxis weiterhin konsularisch unterstützen, soweit dies im Rahmen des Völkerrechts möglich ist.“
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht damit mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.