18.44

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (JETZT): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich habe mich schon sehr gewundert, dass eine Materie, die eigentlich in den Finanz­ausschuss gehört, im Justizausschuss abgehandelt wird. Da geht es um verschiedene Gesetze, vom Bankwesengesetz angefangen über das Investmentfondsgesetz, über das Investmentfonds Manager-Gesetz und dergleichen mehr. Es war ja schon kurios genug, dass, wie mir mein Kollege Alfred Noll erzählte, im Justizausschuss dann die ExpertInnen aus dem Finanzministerium zu Hilfe gezogen werden mussten, um über­haupt die Fragen beantworten zu können. Es wäre also sinnvoll gewesen, diese Ma­terien, die dem Finanzausschuss zugehören, auch dort tatsächlich zu diskutieren.

Frau Kollegin Steinacker, wenn es um Formalismen geht, dann heißt es: Weg mit den Gold-Plating-Bestimmungen! – Ja, aber hinter diesen Formalismen beziehungsweise hinter diesen höheren Standards gegenüber niedrigeren Standards in den EU‑Richt­linien verbergen sich halt oft Schutzgedanken: der Schutz von Anlegern, der Schutz von Konsumenten, der Schutz von ArbeitnehmerInnen. Wenn ich diese Regierungs­vorlage richtig gelesen habe, dann ist ja das vorliegende Anti-Gold-Plating-Gesetz nur einmal der erste Schritt, dem weitere Schritte folgen werden, im Umweltschutzbereich und anderen. Und ich denke schon mit Grauen an den Umweltschutzbereich, in dem in diesem Lande ohnehin so wenig weitergeht.

Begründet wird der Abbau von Gold-Plating-Bestimmungen mit überbordender Büro­kratie. Ich habe mir die Mühe gemacht, mir die Wirkungsfolgenabschätzung anzu­schauen, um mich auf die Suche zu begeben, wo denn die überbordende Bürokratie in Zahlen ausgewiesen wurde. Ich muss Ihnen sagen, meine Damen und Herren von der ÖVP und von der FPÖ und auch Herr Minister, ich konnte darin eigentlich nichts Substanzielles finden.

Nehmen wir ein Beispiel her: Ein Beispiel skurriler Natur ist ja der Preisaushang im Kassensaal von Kreditinstituten. Das sollte ja auf online umgestellt werden, und tat­sächlich ist die Regelung jetzt eine, die es dem Kreditinstitut freistellt, diese Angaben online zu machen oder weiterhin im Kassensaal auszuhängen. Skurril finde ich das deshalb, weil das schon eine Schutzbestimmung für jene ist, die nicht internetaffin sind. Es gibt einfach viele Leute, alte Menschen, die dazu nicht in der Lage sind oder auch gar keinen Zugang zum Internet haben und sich daher gar nicht darüber informieren können. Wo ist da jetzt die überbordende Bürokratie? Ich lese in der Wirkungsfolgen­abschätzung unter „Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen“: „Eine geringfügige Reduktion der Verwaltungskosten für Kreditinstitute [...].“

Das kann man bei allen Artikeln dieser Regierungsvorlage durchexerzieren, und man wird sehen, man findet die überbordende Bürokratie nicht. Es ist daher, Frau Kollegin Steinacker, absurd, davon zu sprechen, dass das ein erster Schritt zur Entlastung von Unternehmungen ist (Abg. Steinacker: Na sicher!), dass das ein Schritt ist, mit dem Arbeitsplätze geschaffen werden. Nicht ein einziger Arbeitsplatz wird in dieser Wir­kungsfolgenabschätzung ausgewiesen, nicht ein einziger, Frau Kollegin! (Beifall bei JETZT und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wissen Sie, was dieses Gesetz bedeutet? – Dieses Gesetz bedeutet einen Abbau von Schutzbestimmungen in verschiedensten Bereichen. (Abg. Steinacker: Unfassbar!) Ein Beispiel hat ja Herr Kollege Wittmann schon sehr ausführlich erwähnt, nämlich den Entfall der Bewilligungspflicht von Fondsbestimmungen im Investmentfondsgesetz und im Immobilien-Investmentfondsgesetz. Ich bin da ganz auf seiner Seite.

Im Übrigen bin ich auch ganz auf seiner Seite, wenn es darum geht, dass in anderen Bereichen Maßstäbe für Jahresabschlüsse von Unternehmungen aufgeweicht werden, dass es ermöglicht wird, ungenauere Berechnungen hinsichtlich Rückstellungen von Arbeitnehmeransprüchen zu machen, dass Publizitätsverpflichtungen von kleinen Kapi­talgesellschaften eingeschränkt werden. Das sind Bestimmungen, die notwendig sind und deren Abbau lediglich dazu führt, dass es zu bestimmten Verschlechterungen für Arbeitnehmer, für Anlegerschützer, für Konsumenten kommt – und das alles im Dienste der Wirtschaft, angeleiert von der Wirtschaftskammer Österreich. – Vielen Dank. (Beifall bei JETZT und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.49

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Stefan ist zu Wort gemel­det. – Bitte.