18.49

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, so kann man Dinge schlechtreden. Das ist ein netter Versuch, aber wir haben uns im Regierungs­programm darauf geeinigt, dass wir einen Prozess der Rechtsbereinigung und Deregu­lierung umsetzen, und das ist ein Teil davon.

Es behauptet hier niemand, dass damit jetzt alle Bürokratismen beseitigt werden. Es ist einfach ein Schritt in die richtige Richtung, dass man sich Bestimmungen dahin gehend anschaut, ob unnötige Fallstricke vorhanden sind, ob unnötige Mehrbelastungen umge­setzt wurden. Es geht also um unionsrechtliche Bestimmungen, die danach geprüft werden, ob unnötige Bürokratie stattgefunden hat, ohne dass dadurch ein Mehrwert an Qualität oder Sicherheit für den Inländer entstanden wäre. Also es ist nicht so, dass wir grundsätzlich Änderungen vornehmen, wenn wir sehen, wir haben mehr erfüllt, als vorgegeben war, sondern nur dann, wenn diese Mehrerfüllung nicht dazu geführt hat, dass Inländer dadurch besser gestellt wurden.

Das heißt, wir haben begonnen zu durchforsten – dankenswerterweise hat der Bun­des­minister auch die Initiative aufgegriffen –, welche Bestimmungen unnötig sind. Es liegen jetzt einmal elf Gesetze vor, an denen Änderungen vorgenommen werden, teil­weise mit kleineren Auswirkungen, teilweise mit größeren Auswirkungen, und es wird weitergehen. Es ist eben nur der erste Schritt.

Wie gesagt, man kann aber alles schlechtreden und man kann natürlich auch überall das Gras wachsen hören. Zum Beispiel: Wenn es jetzt statt Quartalsberichten nur Halbjahresberichte gibt, dann klingt das harmlos, aber das ist ein unglaublicher Aufwand für ein großes börsennotiertes Unternehmen, einen Bericht zu erstellen. Damit sind etliche Dienstnehmer ein, zwei Wochen beschäftigt, das ist also ein Millionenaufwand. Die Frage ist jetzt: Wo ist der große Mehrwert an Sicherheit, wenn das quartalsmäßig anstatt halbjährlich gemacht wird? Wenn man das abschätzt, dann kommt man zu dem Schluss, es reicht auch halbjährlich, also wird man da eine Regelung zurücknehmen, die unionsrechtlich nicht vorgegeben ist.

Oder, was schon gesagt wurde: Wir haben offensichtlich eine Übererfüllung bei den Geldwäscherichtlinien. Da gibt es zum Beispiel eine Klarstellung, was den wirt­schaft­lichen Eigentümer betrifft, der im Hintergrund steht.

Es ist sicherlich noch vieles zu machen, aber es ist endlich ein Schritt in die richtige Richtung; allein, dass man diese Denkweise einmal übernimmt. (Zwischenruf des Abg. Rossmann.)

Vielleicht noch zum Kollegen Wittmann: Ich sehe das Problem trotzdem nicht, auch wenn hier eine tatsächliche Berichtigung gemacht wurde. Die Aufstellung der Fondsbe­stimmungen ist auch unionsrechtlich vorgesehen als eine Maßnahme, eine operative Maßnahme, die der Vorstand setzt, und es ist ja zusätzlich die Depotbank mit im Spiel und bei Änderungen auch noch einmal die FMA, und dem Aufsichtsrat wird das ebenso vorgelegt. Das heißt, es ist an sich nur ein Schritt in die normale Richtung, dass man sagt, eine Gesellschaft muss tatsächlich handlungsfähig sein, und um dafür zu sorgen, ist der Vorstand da. Jetzt hier zu behaupten, der Vorstand würde sich dann selber seine Boni erhöhen oder sonst was: Das sind alles Dinge, bei denen er, wenn er die macht, Haftungen gegenüber der Gesellschaft und möglicherweise auch gegenüber den Fonds­mitgliedern selbst eingeht. Da muss man also schon die Kirche im Dorf lassen. Es ist ein ganz normaler Vorgang, dass der Vorstand operative Maßnahmen setzt, und dorthin wurde das zurückgefahren. Das gilt auch für all die anderen Bestim­mungen.

Also abschließend: Es ist ein wirklich sinnvolles Gesetz, ein Schritt in die richtige Richtung – es ist wirklich gut, dass man jetzt zu durchforsten beginnt –, ich hoffe daher auf eine breite Zustimmung, weil ich gar nicht verstehen kann, warum man hier das Haar in der Suppe finden will, anstatt das wirklich Positive zu sehen und daher zuzu­stimmen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

18.54

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Erasim. – Bitte.