19.03

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke Ihnen für die Debatte, in der dargelegt wurde, wie positiv es ist, Gold Plating zu beseitigen; wobei ich ganz kurz dazusagen möchte: Frau Dr. Griss, auch die NEOS haben berechtigterweise einen Antrag eingebracht, in dem sie darauf hingewiesen haben, dass Gold Plating schadet und dementsprechend nicht sinnvolles Gold Plating beseitigt werden soll. – Das nur als kurze Anmerkung dazu.

Generell möchte ich darauf hinweisen, dass es sich die Regierung zum Ziel gesetzt hat, Österreich bürgerfreundlicher und effizienter zu machen, Bürokratie zu beseitigen und insbesondere zu deregulieren, und zwar in Bereichen, in denen es überbordende Zulassungs-, Mitteilungs- und Mitwirkungsverpflichtungen sowie Prüfpflichten gibt, die nicht sinnvoll sind.

Genau in die Richtung geht dieses Paket, das heute auf der Tagesordnung steht, genauso wie das Paket, das wir schon im Rahmen der Rechtsbereinigung beschlossen haben, wodurch von 5 000 Gesetzen und Verordnungen mittlerweile 2 500 Gesetze und Verordnungen gestrichen worden sind. Es geht auch in die Richtung, dass wir eine Kompetenzbereinigung für einen klaren Föderalismus durchgeführt haben. Ich möchte der SPÖ dafür danken, dass sie auch mitgegangen ist, Österreich klarer zu regeln und damit auch transparenter zu machen.

Betreffend Gold Plating möchte ich darauf hinweisen, dass ich genau Ihrer Meinung bin, Herr Abgeordneter Troch und Herr Abgeordneter Wittmann. Es soll eben nicht in Richtung Gold Plating gehen, das heißt eine Übererfüllung von EU-Normen, sodass man in Österreich durch nationales Recht aufwendigere und strengere Maßnahmen setzt, als im Unionsakt überhaupt vorgesehen ist.

Diese Übererfüllung soll beseitigt werden, und aus diesem Grund – und das hat Frau Abgeordnete Steinacker bereits angesprochen – habe ich ein sehr partizipatives Verfahren gestartet. Ich habe, angefangen bei der Arbeiterkammer über die Industriel­lenvereinigung, die Wirtschaftskammer, die Berufsverbände, die Unternehmungen, die Bürgerinnen und Bürgern aufgefordert, darzustellen, wo sie sich in Österreich belastet fühlen.

Eingelangt sind insgesamt 800 Meldungen. Von diesen 800 Meldungen waren 300 Mehr­fachmeldungen. 500 Meldungen sind übrig geblieben. Von den 500 Meldungen – auch das hat bereits Frau Abgeordnete Steinacker gesagt – sind 300 Meldungen ausge­schieden worden, und zwar deshalb, weil wir eben nicht Umweltschutzstandards senken wollen, weil wir nicht Arbeitnehmerschutzbestimmungen senken wollen und weil wir auch nicht Konsumentenschutzbestimmungen senken wollen.

Es sind also 200 Bestimmungen übrig geblieben, und von diesen 200 Bestimmungen finden sich 40 Bestimmungen auf der heutigen Tagesordnung. So werden überflüssige Melde-, Mitteilungs- und Prüfpflichten beseitigt. Die restlichen 160 Bestimmungen wer­den auch auf folgende Fragen hin überprüft: Welche Belastungen bringt das für die Wirtschaft, für die Konsumenten, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger? Und: Was wäre der Vorteil einer Änderung für Österreich, und zwar auch im Hinblick auf die Arbeitsplätze und den Finanzmarkt?

Das wird abgewogen und im zweiten Halbjahr dieses Jahres wird Ihnen diese Vorlage vorgelegt werden. Dann werden wir darüber diskutieren, ob meine Zusage, dass Um­weltschutzstandards und Arbeitnehmerschutzstandards nicht gesenkt werden, einge­halten wird oder nicht.

Abgeordneter Rossmann hat den Bereich der UGB-Änderungen angesprochen, dass das eigentlich nichts sei. Ich weiß, Sie sind da Experte; ich kenne Sie ja schon aus meiner zwölfjährigen Tätigkeit als Rechnungshofpräsident, aber auch von vorher. Da muss ich sagen, man schafft mit dieser Regelung Rechtssicherheit.

Bisher muss man beispielsweise, wenn Forderungen auszufallen drohen, nicht nur die Ausfallwahrscheinlichkeit berechnen, sondern auch den beizulegenden Zeitwert, den Marktwert, was sehr aufwendig ist, weil in diesen Fällen oftmals kein Marktwert vor­liegend ist. Daher ist es wohl logisch und notwendig, da in die Richtung zu gehen, die Ausfallwahrscheinlichkeit zu berechnen und darzustellen. Es geht in die Richtung, dass man beispielsweise bei Abfertigungsrücklagen und Jubiläumszuwendungen nicht ver­sicherungsmathematisch und auf der anderen Seite auch finanzmathematisch berech­net. Es reicht in diesem Fall aus, eine finanzmathematische Berechnung durch­zufüh­ren.

Oder ein weiteres Beispiel, aus dem Bereich der Abfallwirtschaft: Für die Probenahme von Abfällen und Bewertungen von Untersuchungen bei Deponien wird derzeit ein eigenes Labor benötigt, obwohl genügend andere Experten zur Verfügung stünden, die genau diese Befundung durchführen könnten – das ist daher nicht notwendig. Genau in diese Richtung geht das.

Weil Sie auch den Aushang von Sparzinsen und dergleichen angesprochen haben: Derzeit müssen Banken verpflichtend solche Angaben in den Filialen aushängen. Es gibt auch gemäß Ihrer Intention zukünftig die Wahlmöglichkeit, das heißt, dass das Bankinstitut entweder aushängt oder im Internet veröffentlicht, um seinen Kunden­wünschen gerecht zu werden. Es wird nicht gesetzlich verordnet, wie einer seine Bestimmungen darzustellen hat. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Rossmann.)

Da Sie in diesem Zusammenhang sagen, dass es eigentlich ohnehin wenig sei, möchte ich darauf hinweisen, da ich weiß, dass Sie sich den Länderbericht der Euro­päischen Kommission zum Europäischen Semester immer ansehen, dass gerade die Europäische Kommission die Maßnahmen der Rechtsbereinigung und der gleichzeiti­gen Beseitigung von Gold Plating – von Übererfüllung von EU-Normen – besonders positiv hervorhebt. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den Punkt 3.4.4 „Qualität der Verwaltung und Governance“, wo darauf hingewiesen wird, dass genau das der richtige Weg ist und dass wir diesen Weg auch weiter beschreiten sollen – und das tun wir. Deshalb wird es im Herbst auch ein zweites Paket geben, bei dem unter anderem auch wieder Berichtspflichten, Meldepflichten, gleichzeitig auch Veröffent­lichungspflichten noch einmal durchgearbeitet werden und Ihnen noch einmal vorgelegt werden.

Wenn in diesem Zusammenhang, Frau Dr. Griss, gesagt wird, dass allein der Begriff Gold Plating in diesem Fall suggerieren würde, dass das sozusagen EU-feindlich wäre und dass wir Ressentiments hätten, muss ich sagen: Genau das Gegenteil ist der Fall. Die EU, die Europäische Kommission weist immer darauf hin, dass es gerade in Öster­reich Bürokratie gibt, dass Österreich EU-Normen übererfüllt, was nicht notwendig ist. Die EU-Kommission weist auch im Länderbericht darauf hin, das habe ich gerade erwähnt, dass Österreich Regelungen zur Entbürokratisierung herbeiführen soll – ge­nau das machen wir.

Sie wissen, ich bin ein absoluter Befürworter der EU, ich bin ein Kämpfer für die EU und ich lasse sicher keine Maßnahme zu, die in die Richtung geht, dass das miss­verstanden werden könnte, sondern es geht eher in die Richtung, dass die Über­erfüllung, die wir haben, nicht EU-bedingt ist, sondern dass wir nationale Regelungen getroffen haben, die genau das machen, was Sie erwähnt haben: dass bestimmte Interessen der Vergangenheit zu Übererfüllungen geführt haben, die zulasten der Unter­nehmer und zulasten der Bürgerinnen und Bürger gehen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich möchte noch einen Punkt ansprechen, den Herr Abgeordneter Wittmann, den ich sehr schätze, erwähnt hat: Er hat unter anderem das Investmentfondsgesetz ange­sprochen. Ich möchte den § 34 Immobilien-Investmentfondsgesetz zitieren: „Die Ge­schäfts­leitung der Kapitalanlagegesellschaft [...] hat Fondsbestimmungen aufzustellen, die das Rechtsverhältnis der Anteilinhaber zur Kapitalanlagegesellschaft für Immobilien sowie der Depotbank regeln.“ Die Fondsbestimmungen sind „der Depotbank zur Zustimmung vorzulegen. Die Fondsbestimmungen bedürfen der Bewilligung der Finanz­marktaufsichtsbehörde“. – Das heißt, da sind sie einmal vorliegend.

Wenn man den Bereich betrachtet, der die Fondsbestimmungen betrifft (Abg. Wittmann: Die berechtigten Anliegen der Anleger und nicht ...!) – ich komme gleich dazu –, sieht man, dass es die EU-Richtlinie – ich verweise auf die Richtlinie 2009/65/EG – nicht erfordert, dass diese Fondsbestimmungen der Zustimmung des Aufsichtsrates bedür­fen, weil sie ein Teil der operativen Geschäftsführung sind und deshalb eben nicht der vorherigen Genehmigung bedürfen.

Der Grund dafür, dass das bisher zu Problemen geführt hat, ist, dass im Aktienrecht nur vorgesehen ist, dass in dem Fall grundsätzlich vier Aufsichtsratssitzungen durch­geführt werden. Das führt dazu, dass man nur zeitverzögert auch im Sinne der Anleger Entscheidungen treffen kann, und das soll damit beseitigt werden.

Weil im Rahmen der Debatte auch angesprochen worden ist, dass damit Boni für Manager geschaffen werden sollen, möchte ich darauf hinweisen, dass gerade die Fondsbestimmungen – auch das hat Frau Abgeordnete Steinacker bereits erwähnt – die Vergütung, das Verwaltungsentgelt für die Verwaltungsgesellschaften regeln, und zwar insbesondere (Zwischenruf des Abg. Wittmann– das sage ich auch gleich – in Blickrichtung An- und Verkäufe von Vermögenswerten, Verbuchung von Zinsen und Dividendenzahlungen sowie regulatorisch und steuerrechtlich vorgegebene Meldungen und sonstige Maßnahmen. Und genau diese sind öffentlich. (Abg. Wittmann – die Arme auseinanderstreckend –: So eine Bandbreite!) Sie sind auch gleichzeitig für den Anleger transparent und unterliegen auch dem Wettbewerb.

Betreffend die Managervergütung – das ist auch schon angesprochen worden – obliegt das den Paragrafen 17a folgende des Investmentfondsgesetzes, und da ist vorge­ge­ben, dass gerade diese Vergütungspolitik sehr wohl im Vergütungsausschuss des Aufsichtsrates festzulegen ist. Das heißt, wir haben auch da darauf geachtet, dass das eben nicht zu Intransparenz für den Anleger führt, sondern es wird im Interesse des Anlegers eine Regelung geschaffen.

Wir werden den Weg, den wir bisher beschritten haben, sicher weitergehen. Ich freue mich schon auf die Diskussion zu den anderen 160 Bestimmungen, und Sie können davon ausgehen – das kann ich versichern –, dass nicht das Ziel ist, Umweltschutz­standards, Arbeitnehmerschutzstandards oder Konsumentenschutzstandards zu sen­ken. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

19.13

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.