19.21

Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann (ÖVP): Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher daheim vor den Bildschirmen! Gold Plating: Was bedeutet das, meine Damen und Herren? – Gold Plating bedeutet, dass man Gesetze, die den EU-Mindeststandard erfüllen, in der rechtlichen Umsetzung so weit erhöht, dass sie eigentlich die EU-Mindeststandards übererfüllen. Es handelt sich also um nationale Rechtsvorschriften, die aus Anlass eines EU-Rechtsaktes, im Normalfall einer EU-Richtlinie, erlassen wurden, aber über das Ziel, das vorgegeben ist, hinausschießen, weil sie mehr regeln als von der EU ver­langt und so das Leben der Österreicherinnen und Österreicher eigentlich erschweren.

Wichtig dabei, meine Damen und Herren, ist aber – das möchte ich auch ganz beson­ders mit Blick auf die Sozialdemokratie hervorheben –, dass keine österreichischen Schutzstandards, wie die Regelungen im Arbeitnehmerschutz oder auch die Rege­lungen im Umweltschutz oder im Konsumentenschutz zurückgenommen werden, auch dann nicht, wenn die EU-Vorgabe mit einem geringeren Standard bereits erfüllt wäre. Deshalb, meine Damen und Herren, behalten wir 200 dieser Schutzvorschriften trotz Übererfüllung bei.

Lieber Peter Haubner, du warst schon hier am Rednerpult. Ich möchte dir von dieser Stelle aus auch wirklich ganz bewusst den Dank von unserem Klub und vom Regie­rungspartner aussprechen. Du hast bereits vor vielen Jahren als Generalsekretär des Wirtschaftsbundes als Motor dieses große Vorhaben in Angriff genommen und – was auch wichtig zu erwähnen ist – du hast auch immer auf die Arbeitnehmerinteressen geschaut. Herzlichen Dank dafür! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Im Anti-Gold-Plating-Gesetz werden jene gesetzlichen Vorschriften erfasst, die keinen Nutzen für die Bevölkerung und für die Unternehmen haben. Wir, meine Damen und Herren, wollen nicht mehr, sondern wir wollen weniger Bürokratie. Ich nenne Ihnen zwei Beispiele: Unternehmen müssen bei der Bewertung von Abfertigungs­verpflich­tungen und von Jubiläumsgeldzusagen sowohl versicherungsmathematische als auch finanzmathematische Bewertungsmethoden anwenden. In Zukunft, meine Damen und Herren, wird die finanzmathematische Bewertung ausreichend sein.

Ein zweites Beispiel: Bei der Rechnungslegung muss derzeit das Ausfallsrisiko und der Marktwert buchhalterisch ermittelt werden. In Zukunft reicht die Ermittlung des Ausfallsrisikos. Daher, meine Damen und Herren, führen wir in einem ersten Schritt – Herr Minister, Sie haben es bereits erwähnt, es ist der erste Schritt und weitere werden folgen – etwa 40 gesetzliche Vorschriften auf ein sinnvolles Maß zurück, sodass die EU-Standards eingehalten werden und somit die Bevölkerung und die Unternehmen Zeit und Geld sparen.

Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei Ihnen, sehr geehrter Herr Minister, und bei Ihrem Ressort, Ihren Ressortmitarbeitern für diese gute Zusammenarbeit bei diesem Gesetzeswerk bedanken.

Österreich, meine Damen und Herren, hat einen hohen Schutzstandard, was die Mutterschutz­bestimmungen, was die Urlaubszeitregelungen, was die Arbeitszeitrege­lungen, was den gesamten Konsumentenschutz und den Umweltschutz anlangt, und das ist auch gut so, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der FPÖ.)

Klar ist – und das betone ich hier noch einmal –: Bürokratie wird abgebaut, aber Schutzbestimmungen bleiben erhalten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

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