20.18

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, ich schließe hier nahtlos an. Auch ich bin der Überzeugung, dass unser Amtshaftungsgesetz grund­sätzlich richtig formuliert ist, nämlich in dieser Weise, dass man sich dann, wenn der Bürger durch einen Beamten geschädigt wird, an den Staat wendet. Der Staat muss den Schadenersatz leisten und kann sich dann allenfalls im Innenverhältnis an den Beamten wenden.

Das hat den Sinn, dass Beamte nicht unmittelbar von einem Bürger unter Druck ge­setzt werden können. Wenn Sie sagen, das ist jetzt aus der Luft gegriffen oder Sie haben noch nie einen Beamten gesehen, der entsprechend agiert hätte: Ja, das ist so, weil es eben diese Möglichkeit bis jetzt nicht gibt. Allein die theoretische Möglichkeit, dass der Beamte geklagt werden könnte, also die Androhung: Na ja, wenn du das jetzt so entscheidest, dann fühle ich mich geschädigt und dann klage ich dich; und ich kann dich direkt klagen, du hast also unmittelbar ein Problem!, würde aber zu einer echten Einflussnahme führen.

Genau deswegen hat man am österreichischen System festgehalten: Der Beamte ist einmal grundsätzlich geschützt. Wenn der Bürger geschädigt ist, wendet er sich an den Staat, und dann gibt es einen indirekten Zugriff – sonst wäre, um das noch einmal klarzumachen, immer eine mögliche Drohung an den Beamten da: Wenn du jetzt nicht entsprechend, wie ich das will, eine Entscheidung triffst, dann klage ich dich! – Das würde Ihr Antrag, Frau Kollegin, durchbrechen. Das halten wir für nicht richtig. Das ist eine Systemänderung, die eine echte Verschlechterung bringen würde, und daher ist es abzulehnen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

20.19

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Alfred Noll. – Bitte.