Plenarsitzung
des Nationalrates


Stenographisches Protokoll

 

70. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

Mittwoch, 24. April 2019

 

XXVI. Gesetzgebungsperiode

 

 

 

Großer Redoutensaal

 


Stenographisches Protokoll

70. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXVI. Gesetzgebungsperiode                   Mittwoch, 24. April 2019

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 24. April 2019: 12.00 – 20.24 Uhr

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Tagesordnung

1. Punkt: Bericht über das Volksbegehren „Frauenvolksbegehren“

2. Punkt: Bericht über das Volksbegehren „ORF ohne Zwangsgebühren“

3. Punkt: Bericht über den Antrag 321/A(E) der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen betreffend Optimierung der Organisationsstruktur der Öster­reichischen Bundesmuseen

4. Punkt: Bericht über den Antrag 553/A(E) der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines freien Museumssonntags

5. Punkt: Bericht über den Antrag 684/A(E) der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Archivierung digitaler Archivalien der obersten Bundes­organe durch das Staatsarchiv

6. Punkt: Bundesgesetz über die Wahrnehmung konsularischer Aufgaben (Konsular­gesetz – KonsG)

7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch, das Alternative In­vest­mentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das Börsegesetz 2018, das Immobilien-Investment­fonds­gesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 und das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert werden (Anti-Gold-Plating-Gesetz 2019)

8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz, das Gebühren­anspruchsgesetz, das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz und das Bundesver­waltungsgerichtsgesetz geändert werden

9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Anerbengesetz, das Außerstreitgesetz, die Exekutionsordnung, das Gerichtsgebührengesetz, die Insolvenzordnung, das Kärntner Erbhöfegesetz 1990, das Tiroler Höfegesetz und das Rechtspflegergesetz geändert werden (Zivilrechts- und Zivilverfahrensrechts-Änderungsgesetz 2019 – ZZRÄG 2019)

10. Punkt: Bericht über den Antrag 463/A der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Haftung der Gebietskörperschaften und der sonstigen Körperschaften und Anstalten


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des öffentlichen Rechts für in Vollziehung der Gesetze zugefügte Schäden (Amts­haf­tungsgesetz – AHG) geändert wird

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Inhalt

Nationalrat

Trauerkundgebung aus Anlass des Ablebens der Abgeordneten Barbara Krenn ...... 35

Trauerkundgebung aus Anlass der Anschläge in Christchurch und Sri Lanka ........... 35

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 36

Geschäftsbehandlung

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 5 GOG                    59

Antrag der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen, die Regierungsvorlage 512 d.B. betreffend ein Bundesgesetz über die Wahrneh­mung konsularischer Aufgaben (Konsulargesetz – KonsG) gemäß § 73 Abs. 3 Z 2 GOG an den Außenpolitischen Ausschuss rückzuverweisen – Ablehnung           180, 180

Aktuelle Stunde (19.)

Thema: „Diese Regierung hat keine Ahnung vom Internet“ .................................. 36

RednerInnen:

Claudia Gamon, MSc (WU) .......................................................................................... 36

Bundesminister Mag. Gernot Blümel, MBA ........................................................ ..... 39

Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................ ..... 42

Mag. Andreas Schieder .......................................................................................... ..... 44

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ..... 45

Dr. Nikolaus Scherak, MA ...................................................................................... ..... 47

Stephanie Cox, BA ....................................................................................................... 49

Dr. Maria Theresia Niss, MBA ..................................................................................... 50

Mag. Thomas Drozda ................................................................................................... 52

Sandra Wassermann .............................................................................................. ..... 53

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff .......................................................................... ..... 55

Dr. Alfred J. Noll ..................................................................................................... ..... 56

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 36

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 58

Auslieferungsbegehren

gegen den Abgeordneten Mag. Gerald Loacker .......................................................... 58


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Verhandlungen

1. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.) ................................................................................. 60

RednerInnen:

Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller ................................................................ ..... 60

Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc ................................................................................. 64

Carmen Schimanek ................................................................................................ ..... 65

Ing. Markus Vogl (tatsächliche Berichtigung) ............................................................... 69

Claudia Gamon, MSc (WU) .......................................................................................... 69

Stephanie Cox, BA ................................................................................................. ..... 73

Mag. Maria Smodics-Neumann ................................................................................... 75

Gabriele Heinisch-Hosek ....................................................................................... ..... 76

Edith Mühlberghuber ............................................................................................. ..... 83

Dr. Nikolaus Scherak, MA ...................................................................................... ..... 84

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA .................................................................... ..... 85

Norbert Sieber ......................................................................................................... ..... 88

Mario Lindner .......................................................................................................... ..... 89

Dr. Susanne Fürst ................................................................................................... ..... 95

Bundesministerin Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß ........................................  97, 130

Dr. Alma Zadić, LL.M. ................................................................................................... 99

Angelika Kuss-Bergner, BEd ................................................................................ ... 100

Sabine Schatz ......................................................................................................... ... 102

Claudia Plakolm ...................................................................................................... ... 108

Birgit Silvia Sandler ................................................................................................ ... 110

Dr. Gudrun Kugler .................................................................................................. ... 116

Katharina Kucharowits .......................................................................................... ... 118

Melanie Erasim, MSc .............................................................................................. ... 124

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Fortführung der ‚Interministeriellen Arbeitsgruppe Schutz von Frauen vor Gewalt‘“ – Annahme (E 65) ...................................................................................  62, 131

Entschließungsantrag der Abgeordneten Carmen Schimanek, Dipl.-Kffr. (FH) Eli­­sabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Reform des Kin­desunterhaltsrechts“ – Annahme (E 66)    67, 131

Entschließungsantrag der Abgeordneten Claudia Gamon, MSc (WU), Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreu­ungs­platz ab dem 1. Geburtstag“ – Ablehnung  71, 131

Entschließungsantrag der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Koppelung öffent­licher Vergaben und Förderungen an Gleichstellungsaktivitäten in Unterneh­men“ – Ablehnung ..............................................................................  79, 131

Entschließungsantrag der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Objektive Bewertung von Arbeit“ – Ablehnung ....  80, 132


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Entschließungsantrag der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Gesetzliche Ge­schlech­terquote für Wahllisten“ – Ablehnung          80, 131

Entschließungsantrag der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Umsetzung eines Lohn­transparenzgesetzes“ – Ablehnung               81, 131

Entschließungsantrag der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Beauftragung einer Studie zum Thema diskriminierungsfreie Arbeitsbewertung“ – Ablehnung ............................................................................  82, 131

Entschließungsantrag der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut in Österreich durch eine gerechte Unterhaltssicherung“ – Ablehnung ........................................................................  87, 132

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Geschlechtergerechtigkeit in Kapitalgesellschaften und Genossenschaften“ – Ablehnung ..............................................................................................................  92, 132

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kol­legen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Weiterbildungs- und Sensibilisie­rungs­maßnahmen für Polizei sowie MitarbeiterInnen des BFA und des BVwG“ – Ablehnung ......................................  93, 132

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Schnelle und sichere Familien­zusammenführung“ – Ablehnung    93, 132

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Information über Aufenthalts­status“ – Ablehnung  94, 132

Entschließungsantrag der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Existenzsichernder Unterhaltsvorschuss“ – Ablehnung  104, 132

Entschließungsantrag der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Beauftragung einer Kinderkostenstudie“ – Ablehnung  105, 132

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kol­legen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Sicherstellung und Finanzierung von sexueller Bildung“ – Ablehnung         106, 132

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Sensibilisierungsprogramme zum Thema Gewaltschutz und Antigewalttrainings“ – Ablehnung ........................................................................  107, 132

Entschließungsantrag der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Mädchen und Frauen auf der Flucht“ – Ablehnung  107, 133

Entschließungsantrag der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Förderungen von klei­nen und mittelständischen Unternehmen“ – Ablehnung       112, 133

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Rechtsanspruch auf kosten­lose, qualitativ hochwertige Kinderbetreuung“ – Ablehnung ............................................................................................................  112, 133

Entschließungsantrag der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Maßnahmen zur Ver­besserung von Vereinbarkeit“ – Ablehnung  113, 133

Entschließungsantrag der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Vereinheitlichte, bun-


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des­weite Qualitätsstandards für Betreuung und individuelle(Früh)Förderung“ – Ablehnung ..........................................................  114, 133

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kol­legen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Verbot stereotyper Darstellungen in Kinder- und Jugendmedien“ – Ablehnung     115, 133

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kol­legen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Geschlechtsspezifische Flucht­gründe“ – Ablehnung  115, 133

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Arbeitszeitverkürzung mit dem Ziel einer Umstellung auf eine 30 Stunden-Woche“ – Ablehnung ...........................................................................................  120, 133

Entschließungsantrag der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Für ein modernes Unterhaltssicherungsrecht“ – Ablehnung            121, 133

Entschließungsantrag der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Frauenberatungs­stellen“ – Ablehnung ................  121, 134

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kol­legen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Geschlechtersensible Presseför­derung“ – Ablehnung  122, 134

Entschließungsantrag der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Gratis-Verhütungs­mittel“ – Ablehnung ................  123, 134

Entschließungsantrag der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Einrichtung einer bun­desweiten Werbewatchgroup“ – Ablehnung               126, 134

Entschließungsantrag der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Kostenübernahme von Schwangerschaftstests und Verhütungsmittel“ – Ablehnung ............................................................................................................  127, 134

Entschließungsantrag der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in öffentlichen Krankenhäusern“ – Ablehnung ............................................................................  128, 134

Entschließungsantrag der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Ausbau von Bera­tungs­stellen für gewaltbetroffene Mädchen, Frauen und ihre Kinder“ – Ablehnung ............................................................................................  128, 134

Entschließungsantrag der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Ausbau der Koope­ration zwischen Behörden, Gerichten und Gewaltschutzzentren“ – Ablehnung ....................................................................  129, 134

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 513 d.B. ...................................................... 131

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 513 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „Sicherheit der Frauen in Österreich“ (E 67) ................................................................ 131

2. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über das Volksbegehren (435 d.B.) „ORF ohne Zwangsgebühren“ (587 d.B.) ........................................................................................ 134


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RednerInnen:

Mag. Thomas Drozda ............................................................................................. ... 135

Karl Nehammer, MSc .............................................................................................. ... 138

Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ... 140

Dr. Susanne Fürst ................................................................................................... ... 141

Angela Lueger ......................................................................................................... ... 143

Dr. Nikolaus Scherak, MA ...................................................................................... ... 144

Bundesminister Mag. Gernot Blümel, MBA ........................................................ ... 145

Ing. Maurice Androsch ........................................................................................... ... 147

Dr. Alfred J. Noll ..................................................................................................... ... 148

Mag. Wolfgang Gerstl ............................................................................................. ... 149

Dr. Markus Tschank ................................................................................................ ... 150

Mag. Selma Yildirim ................................................................................................ ... 152

Angela Baumgartner .............................................................................................. ... 153

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stärkung der Pressefreiheit in Österreich durch einen starken, unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk“ – Ablehnung ......................................................................................  136, 154

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 587 d.B. ...................................................... 154

Gemeinsame Beratung über

3. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 321/A(E) der Abgeord­neten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen betreffend Optimierung der Organisationsstruktur der Österreichischen Bundesmuseen (570 d.B.) ............................................................................................ 154

4. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 553/A(E) der Abgeord­neten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines freien Museumssonntags (571 d.B.)                       154

5. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 684/A(E) der Abgeord­neten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Archivierung digi­taler Archivalien der obersten Bundesorgane durch das Staatsarchiv (572 d.B.) ................................................................................................. 155

RednerInnen:

Mag. Dr. Sonja Hammerschmid ............................................................................ ... 155

Maria Großbauer ..................................................................................................... ... 156

Josef Schellhorn ..................................................................................................... ... 158

Werner Neubauer, BA ............................................................................................ ... 159

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 160

Bundesminister Mag. Gernot Blümel, MBA ........................................................ ... 162

Mag. Dr. Rudolf Taschner ...................................................................................... ... 163

Katharina Kucharowits .......................................................................................... ... 164

Ricarda Berger ........................................................................................................ ... 165

Sabine Schatz ......................................................................................................... ... 166

Irene Hochstetter-Lackner ..................................................................................... ... 167

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 570 und 571 d.B. ............................... 168

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 572 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „Archivierung digitaler Archivalien der obersten Bundes­organe durch das Staatsarchiv“ (E 68)                168

6. Punkt: Regierungsvorlage: Bundesgesetz über die Wahrnehmung konsu­la­rischer Aufgaben (Konsulargesetz – KonsG) (512 d.B.) .......................................................................... 168


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RednerInnen:

Mag. Jörg Leichtfried ............................................................................................. ... 169

Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S. ............................................................................ ... 170

Mag. Jörg Leichtfried (tatsächliche Berichtigung) ..................................................... 171

Petra Bayr, MA MLS ................................................................................................... 172

Dr. Reinhold Lopatka ............................................................................................. ... 173

Dr. Stephanie Krisper ............................................................................................. ... 175

Bundesministerin Dr. Karin Kneissl ..................................................................... ... 176

Werner Neubauer, BA ............................................................................................ ... 177

Hermann Gahr ......................................................................................................... ... 179

Efgani Dönmez, PMM ............................................................................................. ... 179

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Werner Neubauer, BA, Hermann Krist, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Beibehal­tung der geübten Behördenpraxis bei der konsularischen Unterstützung“ – An­nahme (E 69) ......................................................................  178, 180

Annahme des Gesetzentwurfes in 512 d.B. ................................................................. 180

7. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (508 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch, das Alternative Invest­mentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das Börsegesetz 2018, das Immobilien-In­vest­mentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Versicherungsauf­sichts­gesetz 2016, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Bilanzbuch­haltungsgesetz 2014 und das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert werden (Anti-Gold-Plating-Gesetz 2019) (583 d.B.)                        180

RednerInnen:

Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ... 180

Mag. Michaela Steinacker ...................................................................................... ... 181

Dr. Peter Wittmann (tatsächliche Berichtigung) ......................................................... 183

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 183

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 184

Melanie Erasim, MSc .............................................................................................. ... 186

Dr. Irmgard Griss .................................................................................................... ... 186

Dr. Harald Troch ..................................................................................................... ... 187

Bundesminister Dr. Josef Moser .......................................................................... ... 188

Peter Haubner ......................................................................................................... ... 191

MMMag. Dr. Axel Kassegger ................................................................................. ... 192

MMMag. Gertraud Salzmann ................................................................................. ... 193

Annahme des Gesetzentwurfes in 583 d.B. ................................................................. 194

Gemeinsame Beratung über

8. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (561 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz, das Gebühren­an­spruchsgesetz, das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz und das Bundes­verwaltungsgerichtsgesetz geändert werden (584 d.B.) .................... 194

9. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (560 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Anerbengesetz, das Außerstreitgesetz, die Exe­ku­tionsordnung, das Gerichtsgebührengesetz, die Insolvenzordnung, das Kärntner Erbhöfegesetz 1990, das Tiroler Höfegesetz und das Rechtspflegergesetz geändert werden (Zivilrechts- und Zivilverfahrensrechts-Änderungsgesetz 2019 – ZZRÄG 2019) (585 d.B.)     ............................................................................................................................. 194


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 8

RednerInnen:

Dr. Alfred J. Noll ..................................................................................................... ... 195

Andreas Kühberger ................................................................................................ ... 197

Mag. Muna Duzdar .................................................................................................. ... 198

Ing. Mag. Volker Reifenberger ............................................................................... ... 199

Dr. Irmgard Griss .................................................................................................... ... 200

Dipl.-Ing. Georg Strasser ....................................................................................... ... 202

Nurten Yılmaz .......................................................................................................... ... 203

Mag. Johanna Jachs ............................................................................................... ... 204

Petra Wimmer .......................................................................................................... ... 205

Bundesminister Dr. Josef Moser .......................................................................... ... 205

Mag. Selma Yildirim ................................................................................................ ... 207

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Dr. Peter Wittmann, Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend „das Budget für eine Senkung der Gerichtsgebühren“ – Ablehnung            196, 208

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Evaluierung der Angemessenheit der Gebührensätze des Gebührenanspruchsgesetzes“ – Ablehnung               201, 208

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 584 und 585 d.B. ......................................... 208

10. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 463/A der Abgeord­neten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Haftung der Gebietskörperschaften und der sonstigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts für in Vollzie­hung der Gesetze zugefügte Schäden (Amtshaftungsgesetz – AHG) geändert wird (586 d.B.)                  209

RednerInnen:

Dr. Irmgard Griss .................................................................................................... ... 209

Mag. Klaus Fürlinger .............................................................................................. ... 212

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 213

Dr. Alfred J. Noll ..................................................................................................... ... 214

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rechtsschutzlücken im Amtshaftungsrecht“ – Ablehnung ................................  210, 214

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 586 d.B. ...................................................... 214

Eingebracht wurden

Petitionen ...................................................................................................................... 58

Petition betreffend „NEIN zur Abschaffung der Notstandshilfe“ (Ordnungs­num­mer 21) (überreicht von den Abgeordneten Josef Muchitsch, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA und Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann)

Petition betreffend „Forschung für Therapien gegen Polyneuropathie“ (Ordnungs­nummer 22) (überreicht von den Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka und Gabriela Schwarz)

Petition betreffend „Stopp des Tanktourismus in der Gemeinde Fritzens“ (Ord­nungsnummer 23) (überreicht vom Abgeordneten Hermann Gahr)


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Bürgerinitiativen ........................................................................................................... 58

Bürgerinitiative betreffend „Eine Erhöhung der derzeitigen Polizeiplanstellen in Villach, damit eine Polizeiinspektion am Bahnhof wieder geöffnet werden kann“ (Ordnungsnummer 61)

Bürgerinitiative betreffend „systemrelevante und zweckmäßige Verbesserung des Pensionskassengesetzes zur Sicherung einer stabilen 2. Säule der Altersver­sor­gung sowie Umsetzung von steuerlichen Erleichterungen im Falle von Pensions­kürzungen“ (Ordnungsnummer 62)

Regierungsvorlagen .................................................................................................... 58

573: Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Kinder- und Jugendhilfe

574: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) erlassen wird

582: Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahn­verkehr (COTIF) und der Anhänge D (CUV), F (APTU) und G (ATMF) zum Übereinkommen

Berichte ......................................................................................................................... 58

Vorlage 42 BA: Monatserfolg Februar 2019; BM f. Finanzen

Vorlage Zu 42 BA: Monatserfolg Februar 2019; Austauschseite; BM f. Finanzen

Vorlage 43 BA: Vorläufiger Gebarungserfolg 2018; BM f. Finanzen

III-270: Bericht gemäß § 38a Abs. 5 Wehrgesetz 2001 betreffend militärische Dienstleistungen von Frauen in den Jahren 2017 und 2018; BM f. Landes­verteidigung

III-271: Bericht betreffend System der Bundessportförderung – Reihe BUND 2019/14; Rechnungshof

Anträge der Abgeordneten

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Welterbe im Denk­mal­schutzgesetz (718/A)(E)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verleih elektronischer Bücher (719/A)(E)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Spenden­absetz­barkeit für Bibliotheken (720/A)(E)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Grund­steuer (721/A)(E)

Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbildung von BallettpädagogInnen bzw. PädagogInnen im Spitzensport (722/A)(E)

MMMag. Gertraud Salzmann, Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Landesver­tragslehrpersonengesetz 1966 geändert wird (723/A)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 10

Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauen*Volks­be­geh­ren 2.0 – Objektive Bewertung von Arbeit (724/A)(E)

Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauen*Volksbe­geh­ren 2.0 – Beauftragung einer Studie zum Thema diskriminierungsfreie Arbeitsbewer­tung (725/A)(E)

Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauen*Volksbegeh­ren 2.0 – Umsetzung eines Lohntransparenzgesetzes (726/A)(E)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Ar­beitszeitverkürzung mit dem Ziel einer Umstellung auf eine 30 Stunden-Woche (727/A)(E)

Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauen*Volksbegeh­ren 2.0 – Vereinheitlichte, bundesweite Qualitätsstandards für Betreuung und indivi­duelle (Früh)Förderung (728/A)(E)

Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauen*Volksbegeh­ren 2.0 – Maßnahmen zur Verbesserung von Vereinbarkeit (729/A)(E)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Verbot stereotyper Darstellungen in Kinder- und Jugendmedien (730/A)(E)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Rechtsanspruch auf kostenlose, qualitativ hochwertige Kinderbetreuung (731/A)(E)

Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauen*Volksbegeh­ren 2.0 – Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in öffentlichen Krankenhäu­sern (732/A)(E)

Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauen*Volksbegeh­ren 2.0 – Kostenübernahme von Schwangerschaftstests und Verhütungsmittel (733/A)(E)

Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauen*Volksbegeh­ren 2.0 – Gratis-Verhütungsmittel (734/A)(E)

Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauen*Volksbegeh­ren 2.0 – Ausbau von Beratungsstellen für gewaltbetroffene Mädchen, Frauen und ihre Kinder (735/A)(E)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Geschlechtersensible Presseförderung (736/A)(E)

Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauen*Volksbegeh­ren 2.0 – Gratis-Verhütungsmittel (737/A)(E)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Sensibilisierungsprogramme zum Thema Gewaltschutz und Antigewalttrainings (738/A)(E)

Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauen*Volksbegeh­ren 2.0 – Frauenberatungsstellen (739/A)(E)

Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauen*Volksbegeh­ren 2.0 – Mädchen und Frauen auf der Flucht (740/A)(E)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Schnelle und sichere Familienzusammenführung (741/A)(E)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 11

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Information über Aufenthaltsstatus (742/A)(E)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Weiterbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für Polizei sowie MitarbeiterInnen des BFA und des BVwG (743/A)(E)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Geschlechtsspezifische Fluchtgründe (744/A)(E)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Sen­sibilisierungsprogramme zum Thema Gewaltschutz und Antigewalttrainings (745/A)(E)

Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauen*Volksbegeh­ren 2.0 – Mädchen und Frauen auf der Flucht (746/A)(E)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Weiterbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für Polizei sowie MitarbeiterInnen des BFA und des BVwG (747/A)(E)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Ge­schlechtergerechtigkeit in Kapitalgesellschaften und Genossenschaften (748/A)(E)

Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauen*Volksbegeh­ren 2.0 – Ausbau der Kooperation zwischen Behörden, Gerichten und Gewaltschutz­zentren (749/A)(E)

Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauen*Volksbegeh­ren 2.0 – Ausbau von Beratungsstellen für gewaltbetroffene Mädchen, Frauen und ihre Kinder (750/A)(E)

Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauen*Volksbegeh­ren 2.0 – Für ein modernes Unterhaltssicherungsrecht (751/A)(E)

Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauen*Volksbegeh­ren 2.0 – Existenzsichernder Unterhaltsvorschuss (752/A)(E)

Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauen*Volksbegeh­ren 2.0 – Beauftragung einer Kinderkostenstudie (753/A)(E)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Sensibilisierungsprogramme zum Thema Gewaltschutz und Antigewalttrainings (754/A)(E)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Sensibilisierungsprogramme zum Thema Gewaltschutz und Antigewalttrainings (755/A)(E)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Sicherstellung und Finanzierung von sexueller Bildung (756/A)(E)

Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauen*Volksbegeh­ren 2.0 – Koppelung öffentlicher Vergaben und Förderungen an Gleichstellungsakti­vitä­ten in Unternehmen (757/A)(E)

Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauen*Volksbegeh­ren 2.0 – Gesetzliche Geschlechterquote für Wahllisten (758/A)(E)

Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauen*Volksbegeh­ren 2.0 – Einrichtung einer bundesweiten Werbewatchgroup (759/A)(E)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 12

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Ge­schlechtersensible Presseförderung (760/A)(E)

Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauen*Volksbegeh­ren 2.0 – Förderungen von kleinen und mittelständischen Unternehmen (761/A)(E)

Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Studie zum Zusammenhang zwischen Sonderschulabschluss und Arbeitsmarktchancen (762/A)(E)

Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Tiertransporte-Reduk­tionsplan (763/A)(E)

Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsetzung einer öster­reichweiten „Task Force Tiertransporte“ (764/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Angleichung der Frei­beträge für Auslandspensionsbezieher (765/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Kranken­versicherung: Liberale Bürgerversicherung (766/A)(E)

Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend Wahlrecht für EU-Bürger_innen in Österreich (767/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des poli­zeilichen Staatsschutzes (Polizeiliches Staatsschutzgesetz – PStSG) und das Bundes­gesetz über Aufgaben und Befugnisse im Rahmen der militärischen Landesvertei­digung (Militärbefugnisgesetz – MBG) geändert wird (768/A)

Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anhebung der Grenze für die Kleinunternehmer-Regelung (769/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Think Austria (3199/J)

Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend AKW Mochovce / Blöcke 3 und 4 (3200/J)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Selbstbestimmung im neuen Erwach­senenschutzrecht (3201/J)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Missstände im KFZ-Wesen und deren Bearbeitung durch die Justiz (3202/J)

Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Erlass der Risikobewertungsausnahmeverordnung (RAV) (3203/J)

Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend „Österreichische Industriestrategie“ (3204/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 13

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend die Umsetzung des DAC Peer Reviews 2014 – Kapitel 5 „Austria’s development co-operation delivery and partnership“ (3205/J)

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend die Umsetzung des DAC Peer Reviews 2014 – Kapitel 6 „Results management and accountability of Austria’s development co-ope­ration“ (3206/J)

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend die Umsetzung des DAC Peer Reviews 2014 – Kapitel 7 „Austria’s humanitarian assistance“ (3207/J)

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Umsetzung des DAC Peer Reviews 2014 – Kapitel 3 „Allocating Austria’s development assistance“ (3208/J)

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend die Umsetzung des DAC Peer Reviews 2015 – Kapitel 2 „Austria’s vision and policies for development co-operation“ (3209/J)

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend die Umsetzung des DAC Peer Reviews 2014 – Kapitel 3 „Allocating Austria’s development assistance“ (3210/J)

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend die Umsetzung des DAC Peer Reviews 2014 – Kapitel 4 „Managing Austria’s development co-operation“ (3211/J)

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend die Umsetzung des DAC Peer Reviews 2015 – Kapitel 1 „Towards a comprehensive Austrian development effort“ (3212/J)

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die Anwendung des § 57 des Asylgesetzes (3213/J)

Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Zugbeschaffung der „Westbahn“ beim chinesischen Hersteller CRRC (3214/J)

Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Langjährige Verbrechen um Zistersdorf und der Unwille/Unfähigkeit zur Klä­rung“ (3215/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend Folgeanfrage Klimaschutz Belvedere (3216/J)

Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Nachfrage zu Budget-Ausschuss 21.2.2019 (3217/J)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Überprüfung des Vereins Teen Star (3218/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Folgeanfrage: Unklarheiten im Rahmen der Sprachförderung an Schulen (3219/J)

Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Verfassung(s)&Auftrag unseres Bundesheeres sichern (3220/J)

Konrad Antoni, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Präventionsprogramm UNDER18 (3221/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 14

Konrad Antoni, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Durch mehr Untaugliche weniger Zivildiener (3222/J)

Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend „verlegter“ Verschlussakt von Karl-Heinz GRASSER (AZ 28 St 13/19m) (3223/J)

Konrad Antoni, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Streitthema Wolf (3224/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Rauchverbot im Auto (3225/J)

Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Beziehung zu René Benko (3226/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend BAfEP-Absolvent_innen (3227/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend betreffend Folgeanfrage zur Folgeanfrage: Ausbau der elementaren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (3228/J)

Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Haft in der Heimat – aktueller Stand in der Umsetzung (3229/J)

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend gefähr­liche Chemikalien in Babywindeln (3230/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend EU-Gemeinderäte (3231/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Umsatzsteuerentgang der Republik im Postmarkt (3232/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Umsatzsteuerbefreiung für Pakete aus dem Ausland (3233/J)

Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung betreffend Kommanden NEU (3234/J)

Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Evaluierung Sprachstartgruppen (3235/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend Kulturzentrum Mattersburg: Förderung trotz Miss­stand (3236/J)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wis­senschaft und Forschung betreffend Konsequenzen aus der Causa Teen Star (3237/J)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wis­senschaft und Forschung betreffend Akkreditierungsverfahren für sexualpädagogische Vereine (3238/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend Unabhängigkeit der Statistik Austria (3239/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 15

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Änderungen vor der Veröffentlichung der Broschüre zum Zustand des ÖBH (3240/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Folgeanfrage zur Anfrage betreffend das BMF und dessen Rolle als Eigen­tümer bzw. Aufsicht der Casinos Austria AG (3241/J)

Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend offizielle Funktion von Frau Philippa Strache und Termine mit ExpertInnen (3242/J)

Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffent­lichen Dienst und Sport betreffend die Nutzung der Infrastruktur und der Räumlich­keiten des Vizekanzleramtes durch die FPÖ-Tierschutzbeauftragte (3243/J)

Stephanie Cox, BA, Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend „Umstruk­tu­rierung der Förderprogramme für Frauen in der Wissenschaft: Elise-Richter-Programm und Hertha-Firnberg-Programm“ (3244/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digi­talisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Ursachen für den Fachkräftemangel (3245/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Ursachen für den Fach­kräftemangel (3246/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend Ursachen für den Fachkräftemangel (3247/J)

Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend der Burggarten als historisches Denkmal und als Anziehungspunkt für die Touristinnen und Touristen sowie die einheimische Bevölkerung (3248/J)

Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend „Probleme beim Probebetrieb von ELKOS“ (3249/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Förder- und Auszahlungsablauf Initiative Erwachsenenbildung (3250/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­des­verteidigung betreffend Maßnahmen gegen Unterwanderung des Bundesheeres durch Rechtsextreme (3251/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Verbindungen zwischen den „Identitären“ oder anderen, der „Neuen Rech­ten“ zuzuordnenden Gruppierungen und dem Kabinett des Innenministers (3252/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung betreffend Verbindungen zwischen den „Identitären“ oder anderen, der „Neuen Rechten“ zuzuordnenden Gruppierungen und dem Kabinett des Verteidi­gungs­ministers (3253/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Maßnahmen gegen Unterwanderung der Sicherheitsbehörden durch Rechts­extreme (3254/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 16

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport in Zusammenhang mit den Generalsekretären im BMfNT, dem BMfDW und dem BMfASGK, sowie mit der Ernennung von Beamten „auf Antrag“ (3255/J)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz in Zusammenhang mit dem General­sekretär des BMfASGK (3256/J)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digita­lisierung und Wirtschaftsstandort in Zusammenhang mit dem Generalsekretär des BMfDW (3257/J)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltig­keit und Tourismus in Zusammenhang mit dem Generalsekretär des BMfNT (3258/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Nebentätigkeiten von Beamten im BMI (3259/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Nebentätigkeiten von Beamten im BMBWF (3260/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffent­lichen Dienst und Sport betreffend Nebentätigkeiten von Beamten im BMÖDS (3261/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend Nebentätigkeiten von Beamten im BMEIA (3262/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Nebentätigkeiten von Beamten im BKA (3263/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Nebentätigkeiten von Beam­ten im BMASGK (3264/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Nebentätigkeiten von Beamten im BMVIT (3265/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­fassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Nebentätigkeiten von Beam­ten im BMVRDJ (3266/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nach­haltigkeit und Tourismus betreffend Nebentätigkeiten von Beamten im BMNT (3267/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung betreffend Nebentätigkeiten von Beamten im BMLV (3268/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Nebentätigkeiten von Beamten im BMF (3269/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digita­lisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Nebentätigkeiten von Beamten im BMDW (3270/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend „Verbindungen der Identitären Bewegung zu Regierung und Ver­waltung“ (3271/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 17

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend „Verbindungen der Identitären Bewe­gung zu Regierung und Verwaltung“ (3272/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesvertei­digung betreffend „Verbindungen der Identitären Bewegung zu Politik und Verwaltung“ (3273/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Inte­gration und Äußeres betreffend „Verbindungen der Identitären Bewegung in Politik und Verwaltung“ (3274/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Verbindungen der Identitären Bewegung zu Regierung und Verwaltung“ (3275/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­tei­digung betreffend „Unterwanderung des österreichischen Bundesheeres durch rechts­extreme Organisationen, insbesondere durch die Identitäre Bewegung Öster­reich (3276/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digita­lisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Lehrlings- und Lehrbetriebscoaching: „Lehre statt Leere“ (3277/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisie­rung und Wirtschaftsstandort betreffend Bildungsoffensive der WKO (3278/J)

Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Rechnungshofes betreffend Abschluss von Sonderverträgen (3279/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Internationalisierungsoffensiven mit der WKO (3280/J)

Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betref­fend Agenturleistungen im Vorfeld der EU-Wahl (3281/J)

Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Anti-Gewalt-Trainings und opferschutzorientierte Täterarbeit (3282/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend Kontakte des Attentäters von Christchurch und Geldflüsse der rechtsextremen Identitären (3283/J)

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend die prekäre Menschenrechtslage in der Türkei (3284/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Inte­gration und Äußeres betreffend Identitäre als MitarbeiterInnen in Ministerien (3285/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend Identitäre als MitarbeiterInnen in Ministerien (3286/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Identitäre als MitarbeiterInnen in Ministerien (3287/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Identitäre als MitarbeiterInnen in Ministerien (3288/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 18

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend Identitäre als MitarbeiterInnen in Ministerien (3289/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidi­gung betreffend Identitäre als MitarbeiterInnen in Ministerien (3290/J)

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­minis­terin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Anzeigen gegenüber Anbieter von CBD-Produkten bzw CBD-Blüten (3291/J)

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Anzeigen des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz gegen Anbieter von CBD-Produkten bzw CBD-Blüten (3292/J)

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­minis­terin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Gleicher Zugang zu Sachleistungen in der Pflege und Arbeitsbedingungen in der Mobilen Pflege (3293/J)

Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Die terrorverdächtige Identitäre Bewegung und FPÖ-Minister Kickl – ‚Gleichgesinnte‘ im Innenministerium?“ (3294/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend „Unbezahlte Mittagspausen und Mobbingvorwürfe bei der Post AG“ (3295/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend „Unbezahlte Mittagspausen und Mobbingvorwürfe bei der Post AG“ (3296/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Re­formen, Deregulierung und Justiz betreffend „Der Immunitätsfall Hafenecker“ (3297/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Der Immunitätsfall Hafenecker“ (3298/J)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen in Zusammenhang mit dem Generalsekretär des BMF (3299/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­kehr, Innovation und Technologie betreffend „Heumarkt – Vertragsgestaltung zu Infra­strukturmaßnahmen“ (3300/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend Verbindungen zwischen den „Identitären“ oder anderen, der „Neuen Rechten“ zuzuordnenden Gruppierungen und dem Kabinett der Frau Bundesministerin (3301/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Verbindungen zwischen den „Identitären“ oder anderen, der „Neuen Rechten“ zuzuordnenden Gruppierungen und dem Kabinett des Herrn Bundesministers (3302/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffent­lichen Dienst und Sport betreffend Verbindungen zwischen den „Identitären“ oder anderen, der „Neuen Rechten“ zuzuordnenden Gruppierungen und dem Kabinett des Vizekanzlers (3303/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 19

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Verbindungen zwischen den „Identitären“ oder anderen, der „Neuen Rechten“ zuzuordnenden Gruppierungen und dem Kabinett der Frau Bundesministerin (3304/J)

Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Österreichische Korruptionsstatistik (3305/J)

Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Österreichische Korruptionsstatistik (3306/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Zwischenbilanz des Lawinengipfels (3307/J)

Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nach­haltigkeit und Tourismus betreffend Fleisch von gequälten Hühnern aus der Ukraine in Österreich (3308/J)

Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Fleisch von gequälten Hüh­nern aus der Ukraine in Österreich (3309/J)

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Finanzen betreffend ERBD-Gelder für Hühnerfleisch aus der Ukraine (3310/J)

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend ukrainisches Hühnerfleisch in Österreich (3311/J)

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend ukrainisches Hühnerfleisch in Österreich (3312/J)

Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nach­haltigkeit und Tourismus betreffend Erhalt einer gesicherten Seeadlerpopulation in Österreich (3313/J)

Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend qualvoller Tötungen von Greif­vögeln (3314/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend Beihilfen des Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) (3315/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­fassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Einstellung von Strafver­fahren wegen Falschaussagen vor dem BVT-Untersuchungsausschuss (3316/J)

Nurten Yılmaz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend unmenschliche Kürzung des Anerkennungsbeitrages bei AsylwerberInnen für gemeinnützige Tätigkeiten (3317/J)

Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfas­sung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend „Hausdurchsuchungen bei Rechts­extremisten und Neonazis im April 2019“ (3318/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 20

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Neue Oberstufe (NOSt) (3319/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Bestellung von Thomas Schmid zum ÖBAG-Alleinvorstand (3320/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend HIV-Test im Rahmen der Gesundenuntersuchung (3321/J)

Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend fehlende Umsetzung der NEC-Richtlinie durch Nichteinhaltung des Emissionsschutzgesetzes-Luft (3322/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhal­tigkeit und Tourismus betreffend Lebensmittelverschwendung in Österreich (3323/J)

Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend Missstände in der Ballettakademie der Staatsoper (3324/J)

Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Verzicht auf die Versendung von Wahlinformationen über die Möglichkeit einer Briefwahl (3325/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Re­formen, Deregulierung und Justiz betreffend die Hausdurchsuchungen in der Neonazi-Szene im April 2019 (3326/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend die Hausdurchsuchungen in der Neonazi-Szene im April 2019 (3327/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend Inserate des Bundesministeriums für Inneres in rechten Zeitschriften (3328/J)

Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nach­haltigkeit und Tourismus betreffend Hilfestellung für überforderte Landwirtinnen und Landwirte, um unnötiges Tierleid zu verhindern (3329/J)

Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Hilfestellung für überforderte Landwirtinnen und Landwirte, um unnötiges Tierleid zu verhindern (3330/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend „Geheime Verträge und Konzepte“ (3331/J)

Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Erkenntnisse des BVT bezüglich des von FPÖ-Innenminister Kickl gegen­über Peter Pilz erhobenen Vorwurfs einer strafbaren Handlung (§ 256 StGB: Geheimer Nachrichtendienst zum Nachteil Österreichs)“ (3332/J)

Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Kickl-Werbung des FPÖ-Bildungsinstituts auf unzensuriert.at“ (3333/J)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisie­rung und Wirtschaftsstandort betreffend Bundestrojaner im „Digitalen Amt“? (3334/J)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Bundestrojaner im „Digitalen Amt“? (3335/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 21

Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Effektivität und Novellierung des Außenwirtschafts­gesetzes (3336/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Reise nach Washington zu Patrick M. Shanahan (3337/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nach­haltigkeit und Tourismus betreffend Imagekampagnen sind kein Masterplan für den Tourismus (3338/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Länder-Arzneimittel-Bewer­tungsgremien – Medizinisches Innovationsboard (MIB) (3339/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Erteilung von Sperrvermerken beim Österreichi­schen Bundesheer (3340/J)

Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Finanzierung und Aufgaben der Digita­lisierungsagentur DIA (3341/J)

Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Finanzierung und Aufgaben der Digitalisierungsagentur DIA (3342/J)

Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend „KulturKontakt Austria“ (3343/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffent­lichen Dienst und Sport betreffend Schwager von Strache arbeitet in ministeriums­finan­ziertem Institut (3344/J)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Kampf gegen Hass im Netz (3345/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend BVT-Hausdurchsuchung und Verbindungen zwischen „Identitären“ und FPÖ (3346/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­fassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend BVT-Hausdurchsuchung und Strafverfahren gegen die „Identitären“ (3347/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend Folgeanfrage: Kosten für externe Legistik (3348/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Folgeanfrage: Kosten für externe Legistik (3349/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Folgeanfrage: Kosten für externe Legistik (3350/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Folgeanfrage: Kosten für externe Legistik (3351/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 22

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend Folgeanfrage: Kosten für externe Legistik (3352/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Folgeanfrage: Kosten für externe Legistik (3353/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend Folgeanfrage: Kosten für externe Legistik (3354/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler be­treffend Folgeanfrage: Kosten für externe Legistik (3355/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Folgeanfrage: Kosten für externe Legistik (3356/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Folgeanfrage: Kosten für externe Legistik (3357/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend betreffend Folgeanfrage: Kosten für externe Legistik (3358/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Folgeanfrage: Kosten für externe Legistik (3359/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen in Zusammenhang mit der Berufung des ehemaligen Generalsekretärs des BMF zum Vorstandsvorsitzenden der ÖBAG (3360/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend „Österreichische Enthaltung bei UN-Erklärung der ‚Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten‘“ (3361/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend „Österreichische Enthaltung bei UN Erklä­rung der ‚Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten‘“ (3362/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend „Antwort an die UNESCO“ (3363/J)

Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend mögliche politische Einflussnahme Russlands auf die FPÖ (FPÖ-Politiker) und die von ihr geführten Ministerien (3364/J)

Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend mögliche politische Einflussnahme Russlands auf die FPÖ und die von ihr geführten Ministerien (3365/J)

Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend mögliche politische Einflussnahme Russlands auf die FPÖ und die von ihr geführten Ministerien (3366/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 23

Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend mögliche politische Einflussnahme Russlands auf die FPÖ und die von ihr geführten Ministerien (3367/J)

Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffent­lichen Dienst und Sport betreffend mögliche politische Einflussnahme Russlands auf die FPÖ und die von ihr geführten Ministerien (3368/J)

Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend mögliche politische Einflussnahme Russlands auf die FPÖ und die von ihr geführten Ministerien (3369/J)

Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend mögliche politische Einfluss­nahme Russlands auf die FPÖ und die von ihr geführten Ministerien (3370/J)

*****

Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Nationalrates betreffend Abschluss von Sonderverträgen (26/JPR)

Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Nationalrates betreffend Ausgliederungen von Leistungen (27/JPR)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Nationalrates betreffend „Sabotage des BVT-Untersuchungsausschusses“ (28/JPR)

Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Natio­nal­rates betreffend Parlaments-Veranstaltung BAUMEISTER DER REPUBLIK – FRANZ DINGHOFER (29/JPR)

Anfragebeantwortungen

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (2709/AB zu 2781/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen (2710/AB zu 2717/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (2711/AB zu 2722/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (2712/AB zu 2748/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kolle­gen (2713/AB zu 2714/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kolle­gen (2714/AB zu 2715/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 24

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (2715/AB zu 2727/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (2716/AB zu 2745/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Frauen, Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen (2717/AB zu 2718/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Frauen, Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (2718/AB zu 2729/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Frauen, Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (2719/AB zu 2740/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Kovacevic, Kolleginnen und Kollegen (2720/AB zu 2751/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (2721/AB zu 2728/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (2722/AB zu 2757/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (2723/AB zu 2741/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (2724/AB zu 2758/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ord­neten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (2725/AB zu 2732/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (2726/AB zu 2731/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (2727/AB zu 2738/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (2728/AB zu 2766/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (2729/AB zu 2768/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (2730/AB zu 2767/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (2731/AB zu 2769/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (2732/AB zu 2770/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (2733/AB zu 2773/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeord­neten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (2734/AB zu 2737/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 25

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Harald Troch, Kolleginnen und Kollegen (2735/AB zu 2754/J)

der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ord­neten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (2736/AB zu 2726/J)

der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (2737/AB zu 2746/J)

der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (2738/AB zu 2760/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (2739/AB zu 2724/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (2740/AB zu 2747/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen (2741/AB zu 2779/J)

der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (2742/AB zu 2762/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Kovacevic, Kolleginnen und Kollegen (2743/AB zu 2720/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (2744/AB zu 2712/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Kovacevic, Kolleginnen und Kollegen (2745/AB zu 2721/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (2746/AB zu 2734/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (2747/AB zu 2744/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (2748/AB zu 2750/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen (2749/AB zu 2763/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen (2750/AB zu 2772/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Kolleginnen und Kollegen (2751/AB zu 2764/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (2752/AB zu 2725/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 26

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (2753/AB zu 2742/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen (2754/AB zu 2716/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (2755/AB zu 2752/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (2756/AB zu 2755/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (2757/AB zu 2759/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (2758/AB zu 2776/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen (2759/AB zu 2780/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen (2760/AB zu 2778/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (2761/AB zu 2753/J)

der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (2762/AB zu 2775/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (2763/AB zu 2774/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (2764/AB zu 2807/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (2765/AB zu 2867/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Renate Gruber, Kolleginnen und Kollegen (2766/AB zu 2974/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (2767/AB zu 2782/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (2768/AB zu 2783/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (2769/AB zu 2788/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (2770/AB zu 2785/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 27

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen (2771/AB zu 2792/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen (2772/AB zu 2794/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeord­neten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (2773/AB zu 2784/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (2774/AB zu 2786/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (2775/AB zu 2801/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ord­neten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (2776/AB zu 2789/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (2777/AB zu 2790/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen (2778/AB zu 2793/J)

der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen (2779/AB zu 2791/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (2780/AB zu 2798/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (2781/AB zu 2799/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeord­neten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (2782/AB zu 2795/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeord­neten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (2783/AB zu 2797/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeord­neten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (2784/AB zu 2796/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen (2785/AB zu 3016/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (2786/AB zu 2859/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen (2787/AB zu 2818/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (2788/AB zu 2835/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (2789/AB zu 2912/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 28

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen (2790/AB zu 2861/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen (2791/AB zu 2836/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (2792/AB zu 2842/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (2793/AB zu 2834/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen (2794/AB zu 2903/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (2795/AB zu 2881/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (2796/AB zu 2803/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (2797/AB zu 2804/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (2798/AB zu 2831/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (2799/AB zu 2811/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (2800/AB zu 2825/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (2801/AB zu 2820/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (2802/AB zu 2830/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (2803/AB zu 2851/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (2804/AB zu 2829/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (2805/AB zu 2849/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (2806/AB zu 2824/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (2807/AB zu 2843/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (2808/AB zu 2808/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 29

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (2809/AB zu 2858/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (2810/AB zu 2810/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (2811/AB zu 2841/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (2812/AB zu 2846/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (2813/AB zu 2833/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (2814/AB zu 2823/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (2815/AB zu 2814/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolle­gin­nen und Kollegen (2816/AB zu 2839/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (2817/AB zu 2848/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Frauen, Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (2818/AB zu 2826/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Frauen, Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (2819/AB zu 2852/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (2820/AB zu 2816/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (2821/AB zu 2832/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (2822/AB zu 2815/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (2823/AB zu 2813/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (2824/AB zu 2819/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 30

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (2825/AB zu 2821/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (2826/AB zu 2847/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen (2827/AB zu 2817/J)

der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Ab­geordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (2828/AB zu 2828/J)

der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (2829/AB zu 2844/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (2830/AB zu 2827/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (2831/AB zu 2809/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (2832/AB zu 2806/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (2833/AB zu 2853/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (2834/AB zu 2837/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen (2835/AB zu 2812/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (2836/AB zu 2850/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen (2837/AB zu 2805/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen (2838/AB zu 2822/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (2839/AB zu 2838/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Nurten Yılmaz, Kolleginnen und Kollegen (2840/AB zu 2860/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen (2841/AB zu 2855/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (2842/AB zu 2857/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (2843/AB zu 2854/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 31

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen (2844/AB zu 2856/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (2845/AB zu 2864/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (2846/AB zu 2876/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (2847/AB zu 2895/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (2848/AB zu 2865/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (2849/AB zu 2866/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (2850/AB zu 2882/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen (2851/AB zu 2901/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (2852/AB zu 2905/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (2853/AB zu 2896/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (2854/AB zu 2879/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (2855/AB zu 2907/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (2856/AB zu 2874/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (2857/AB zu 2880/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (2858/AB zu 2916/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Frauen, Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen (2859/AB zu 2870/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Frauen, Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (2860/AB zu 2872/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 32

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Muna Duzdar, Kolleginnen und Kollegen (2861/AB zu 2887/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (2862/AB zu 2862/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (2863/AB zu 2869/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (2864/AB zu 2878/J)

der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Ab­ge­ordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (2865/AB zu 2883/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (2866/AB zu 2868/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (2867/AB zu 2877/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (2868/AB zu 2884/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (2869/AB zu 2873/J)

der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen (2870/AB zu 2894/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (2871/AB zu 2863/J)

der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (2872/AB zu 2915/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen (2873/AB zu 2893/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (2874/AB zu 2899/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (2875/AB zu 2900/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (2876/AB zu 2898/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (2877/AB zu 2918/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (2878/AB zu 2909/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (2879/AB zu 2885/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 33

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen (2880/AB zu 2871/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen (2881/AB zu 2891/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (2882/AB zu 2906/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen (2883/AB zu 2886/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (2884/AB zu 2913/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (2885/AB zu 2888/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen (2886/AB zu 2890/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (2887/AB zu 2911/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (2888/AB zu 2897/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (2889/AB zu 2910/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (2890/AB zu 2908/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Frauen, Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (2891/AB zu 2917/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (2892/AB zu 2914/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (2893/AB zu 2889/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (2894/AB zu 2892/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (2895/AB zu 2904/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (2896/AB zu 2902/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (2897/AB zu 2875/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 34

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (2898/AB zu 3000/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen (2899/AB zu 3031/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen (2900/AB zu 2993/J)

*****

des Präsidenten des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (24/ABPR zu 24/JPR)

des Präsidenten des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (25/ABPR zu 25/JPR)

 

 


 


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 35

12.00.25 Beginn der Sitzung: 12 Uhr

Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures, Dritte Präsidentin Anneliese Kitzmüller.

12.00.26*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abge­ordnete, ich eröffne die 70. Sitzung des Nationalrates. Ich darf Sie zur Mittagszeit recht herzlich willkommen heißen. Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Galerie – als Besucherinnen und Besucher oder als Berichterstatter – und vor allem zu Hause an den Fernsehgeräten, seien Sie herzlich begrüßt!

12.00.47Trauerkundgebung aus Anlass des Ablebens der Abgeordneten zum Nationalrat Barbara Krenn


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf zu Beginn zum Gedenken an die ver­storbene Abgeordnete zum Nationalrat Barbara Krenn aufrufen. (Die Abgeordneten erheben sich von ihren Sitzplätzen. Am Platz von Abg. Krenn stehen ein Blumen­gesteck sowie ein schwarz umrandetes Foto der Verstorbenen.)

Frau Nationalrätin Barbara Krenn hat uns am 3. April dieses Jahres nach mehr als einem Jahr Tätigkeit im Nationalrat verlassen. Sie hat sich als Mandatarin, als Frauen­sprecherin trotz ihrer Behinderung ungeheuer viel eingebracht. Sie hat das gelebt, denn sie ist mit der Politik groß geworden – als Gemeinderätin, als Vizebürger­meis­terin, als Bürgermeisterin, in der Wirtschaftskammer; sie ist für die Wirte und Wirtinnen in der Lehrlingsausbildung und in vielen anderen Bereichen eingetreten. Sie hat eigent­lich ihr ganzes Leben der Gemeinschaft, der Politik gewidmet.

Für uns gilt es, heute ein letztes Mal Danke zu sagen. Sie hat ein Motto gehabt: Auf­stehen, Krone liegen lassen, das Haar zerzausen und das Leben rocken. Sie ist immer wieder aufgestanden, sie hat nie die Krone aufgesetzt, und sie hat die Haare bis zum Schluss immer in ganz besonderer Art und Weise frisiert, aber auch zerzaust. 50 Jahre lang durfte sie ihr Leben – wahrlich in ganzer Breite und Fülle. Liebe Barbara, auch von dieser Stelle ein Dankeschön!

Ich darf Sie morgen um 7.45 Uhr zur Seelenmesse in der Augustinerkirche einladen. Wir werden ihr ein ehrendes Andenken bewahren. (Die Anwesenden verharren einige Zeit in stiller Trauer.) Danke schön. (Die Anwesenden nehmen ihre Sitzplätze wieder ein.)

12.02.40 Trauerkundgebung aus Anlass der Anschläge in Christchurch und Sri Lanka


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es gibt aber einen weiteren traurigen Anlass. (Die Abgeordneten erheben sich von ihren Sitzplätzen.) Die Situation ist für uns unver­ständlich: Schon am 15. März erfolgte in Christchurch ein Anschlag durch einen rechts­extremen Terroristen. Nun, am Ostersonntag, an dem der Papst den Segen urbi et orbi, den Friedenssegen, spendet, erfolgten weitere grausame Anschläge. 360 Men­schen haben in Sri Lanka an verschiedenen Orten – in Kirchen, in Hotels – ihr Leben verloren. Wir gedenken ihrer. Unsere Anteilnahme gilt ihren Anverwandten, den Hinter­bliebenen, jenen, die diese Anschläge überlebt haben.

Es sollte uns bewusst sein, dass das Endstadium von Hass, aus welcher Situation auch immer er sich entwickelt, egal ob im Netz, im persönlichen Gespräch, eigentlich


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 36

immer erreicht ist, wenn es Terror, wenn es Krieg gibt. Es ist mehr denn je gerade die Verantwortung eines Parlaments, sich immer dessen bewusst zu sein und die Worte, die Formulierungen immer so zu wählen, dass der Respekt vor den anderen, vor den Andersdenkenden, vor den Andersgläubigen in ganz besonderer Art und Weise zum Ausdruck kommt.

Heute gedenken wir im Stillen der Opfer, wollen in Gedanken bei den Hinterbliebenen sein und damit auch zum Ausdruck bringen, dass ganz Österreich mit ihnen mittrauert. (Die Anwesenden verharren einige Zeit in stiller Trauer.) Vielen herzlichen Dank. (Die Anwesenden nehmen ihre Sitzplätze wieder ein.)

*****

12.04.35


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Amtlichen Protokolle der 66. Sitzung vom 27. und vom 28. März 2019 sowie der 67., der 68. und der 69. Sitzung vom 28. März 2019 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und wurden nicht beanstandet.

Als verhindert gemeldet sind heute die Abgeordneten Johann Höfinger, Rebecca Kirchbaumer, Dr. Johannes Jarolim, Dietmar Keck, Mag. Verena Nussbaum, Rainer Wimmer, Mag. Roman Haider, Hans-Jörg Jenewein, MA, Mag. Gerhard Kaniak, Chris­tian Ries, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES und Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bun­des­kanzleramt über die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung die Mitteilung gemacht, dass Bundeskanzler Kurz aufgrund eines Auslandsaufenthaltes durch den Vizekanzler und Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Heinz-Christian Strache vertreten wird.

*****

Ich darf bekannt geben, dass die heutige Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr und von ORF III bis 19.15 Uhr übertragen wird. Die Sitzung wird dann im Zuge eines Pilot­projekts erstmals in der TVthek online übertragen. Wir haben das in der Präsidiale schon den Parteien und den Klubs mitgeteilt.

Heute wird wiederum ein Fotograf im Auftrag der Parlamentsdirektion zu Dokumenta­tionszwecken fotografieren.

12.06.07 Aktuelle Stunde


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen unverzüglich zur Aktuellen Stunde zum Thema:

„Diese Regierung hat keine Ahnung vom Internet“

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Gamon. Ich darf ihr das Wort erteilen. – Sie wissen, Sie haben 10 Minuten Redezeit zur Begründung Ihres Antrages.


12.06.25

Abgeordnete Claudia Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Präsident! Wir NEOS sind


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 37

heute hier, um die Alarmglocken zu läuten. Es geht um nichts weniger als um indivi­duelle Freiheitsrechte. Die Freiheit der BürgerInnen im Netz ist heute mehr in Bedräng­nis als je zuvor, und das weltweit: In China und Russland – es gibt natürlich noch viele andere Beispiele – kann man dabei zuschauen, wie moderne technologische Ent­wick­lungen dazu missbraucht werden, um eine Zensurinfrastruktur, einen Über­wachungs­staat aufzubauen und in diesem Fall für viele in modernen Diktaturen die letzte Bastion der Freiheit, das Internet, endgültig abzuschaffen.

Machen wir uns nichts vor: Dieses Modell eines digital-autoritären Staates hat das Zeug dazu, zum Exportschlager zu werden.

Und was macht unsere Regierung in Sachen Netzpolitik? – Sie reiht sich in den Klub jener Staaten ein, die die Freiheit im Internet immer weiter einschränken wollen, anstatt sinnvolle Regeln zu gestalten und zu schaffen. Natürlich sind auch diese notwendig. Es gibt einen wesentlichen Regulierungsbedarf gerade auch in Fragen der Digitalisierung, in Fragen der Netzpolitik. Umso wichtiger ist es, da mit Bedacht vorzugehen und gute Lösungen zu finden.

Zu den Lösungen dieser Regierung gibt es für mich nur zwei Erklärungen, nämlich dass ÖVP und FPÖ Freiheitsräume einschränken wollen, weil es zu ihrem autoritären Narrativ passt oder – zweite Variante; ich weiß nicht, ob ich die besser oder schlechter finden sollte – weil sie keine Ahnung davon haben, wie das Internet wirklich funktio­niert, und dementsprechende Lösungen auf den Tisch bringen. Sie verstehen nicht, dass das Netz ein essenzieller Teil unseres Lebens ist und dass das auch bedeutet, dass jede Einschränkung der Freiheit dort auch eine wesentliche, tiefgreifende Einschränkung der individuellen Freiheit von jedem und von jeder ist. Trotzdem setzen ÖVP und FPÖ auf Zensur, Überwachung und Freiheitseinschränkungen, und das sind ganz alte Antworten für sehr neue Probleme. (Beifall bei den NEOS.)

Das Ganze zeigt sich auch an drei aktuellen Beispielen: am Uploadfilter, an diesem unsinnigen Ausweiszwang im Netz und am weiteren Ausbau des Überwachungsstaats, wofür es einige Beispiele gibt.

Beginnen wir aber einmal mit den Uploadfiltern, dazu gibt es ja besonders viel Erklä­rungsbedarf: Ja, wir müssen das Urheberrecht ins 21. Jahrhundert führen. Das ist gar keine Frage, dass das auch im digitalen Zeitalter ganz besonders wichtig ist, dass geistiges Eigentum bestmöglich geschützt wird. Die Europäische Volkspartei hat sich letztendlich aber für jene Lösung entschieden, die vielleicht auf den ersten Blick am einfachsten ist, aber dadurch auch brandgefährlich. Es ist nämlich Zensur durch Up­loadfilter. Die funktionieren nämlich so: Man möchte YouTube und Facebook erwischen, nimmt eine Schrotflinte her, zielt auf die beiden und erschießt dabei das halbe Internet.

YouTube und Facebook lachen sich im Übrigen wahrscheinlich gerade zu Tode, denn denen ist das vollkommen wurscht, ob es jetzt verpflichtende Uploadfilter gibt. Die haben überhaupt kein Problem damit. Das schädigt ihr Geschäftsmodell auch über­haupt nicht. Der Kollateralschaden entsteht hier an der Meinungsfreiheit im Netz, an der Kreativität und an der Vielfalt im Internet und auch an Wettbewerb und Innovation.

Warum? – Weil Uploadfilter nun einmal teuer sind, das heißt, sie sind ein Nachteil für die Kleinen in einem ohnehin schon sehr harten Wettbewerb. Sie sind fehleranfällig, was bedeutet, dass legale Inhalte wahrscheinlich auch blockiert werden, und sie schaffen eine Zensurinfrastruktur, die auch irgendwann einmal dafür verwendet werden kann, dass unliebsame Artikel, Bilder und andere Inhalte im Internet verhindert werden und dort nicht mehr auffindbar sind.

Ich gebe Ihnen ein Beispiel, damit das hier auch wirklich alle verstehen: Wenn es Ihnen in Zukunft nicht gefällt, dass eine unliebsame Demo online eine noch größere Reich-


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weite findet, weil sie durch einen Livestream übertragen wird, dann stellen Sie sich einfach mit einem fetten Lautsprecher dort vor das Bild hin und spielen Musik, die urheberrechtlich geschützt ist. Zack ist das Video weg, die Inhalte, die Sie nicht im Netz haben wollen, sind weg, die Meinungsfreiheit ist weg. Es ist also brandgefährlich, keine Ahnung davon zu haben, wie das Internet funktioniert.

Nächstes Thema: dieser unsinnige Ausweiszwang im Netz, wobei ich wirklich kaum Worte dafür finde, wie – mir fällt jetzt kein nettes Wort ein – unsinnig das ist. Die Regierung will, dass sich jeder, der sich im Internet am Diskurs beteiligt, ausweisen soll und bei einer Plattform wie zum Beispiel dem Online-„Standard“ seine Daten hinter­lässt. Es ist, als müsste man beim Betreten eines Supermarktes zu Beginn noch schnell seine Adresse und einen Ausweis für den Fall hinterlegen, dass man vielleicht etwas mitgehen lässt. Das ist natürlich in der realen Welt eine total irre Vorstellung – warum machen wir das dann online?

Es ist auch absurd, dass der Herr Medienminister jede berechtigte Kritik als Blödsinn abtut, unzählige offene Fragen nicht beantworten kann – vielleicht hat er ja heute ein paar Antworten für uns – und stattdessen irgendetwas von einer südkoreanischen Soft­ware, die das Ganze irgendwie lösen sollte, schwadroniert. Schauen wir doch nach Südkorea, wenn man das schon als Beispiel hernimmt! Da hat ein ähnliches Gesetz nämlich überhaupt nicht dazu geführt, dass es weniger Hasspostings im Netz gibt, aber die unsicher gespeicherten Daten von Millionen von Nutzern konnten von externen An­greifern gestohlen werden. Es zeigt sich, dass da über den Umweg einer PR-Aktion, die vermeintlich gegen Hasspostings helfen sollte, eine massive Vorratsdaten­speiche­rungsoffensive lanciert wird. Diese Initiative nützt absolut gar nichts im Kampf gegen den Hass im Netz. Das sagen alle Experten in diesem Bereich, das ist durch Studien belegt. Fangen Sie doch beim Hass bitte endlich einmal bei sich selber an (Beifall bei den NEOS), denn auch die aktuelle Debatte über dieses unsägliche Pamphlet aus Braunau – nicht nur, dass es nicht online war, es war Print, es war auch mit einem Absender versehen – hat gezeigt, nicht einmal wenn der eigene Name draufge­schrie­ben wird, hilft das dabei, den Hass in dieser Gesellschaft zu bekämpfen.

Da sind Sie uns wirklich Antworten schuldig. Was tut die Regierung gegen den Hass, der in der Gesellschaft geschürt wird? Was tun Sie dagegen, dass der nächste Einzel­fall schon wieder vor der Tür steht? Der Hass in der Gesellschaft muss endlich be­kämpft werden, aber nicht mit PR-Aktionen, die die Freiheit im Internet einschränken. (Beifall bei den NEOS.)

Diese Maßnahme führt zu einer weiteren Einschränkung der Meinungsfreiheit und der Bürgerrechte, weil es ja auch Menschen gibt, die Anonymität im Netz aus beruflichen, aus politischen Gründen brauchen, und diese müssen in Zukunft fürchten, dass sie relativ leicht verfolgbar werden.

Von den anderen Sicherheitsaspekten, dass jetzt unfassbare Datenkonvolute gespeichert werden und man eigentlich noch nicht weiß, wie das alles ablaufen sollte, reden wir ja noch gar nicht. Das ist das nächste Problem, das Sie mit diesem Thema aufmachen: Sind diese Daten der Userinnen und User dann überhaupt sicher? Ich glaube aber, dazu könnte man hier jetzt eine eigene Debatte anfangen.

Reden wir doch darüber, dass es der Regierung nicht um den Kampf gegen Hass im Netz geht! Es geht ihr um den Aufbau ihres Überwachungsstaates. Auf europäischer Ebene und auch von dieser Regierung wird die Vorratsdatenspeicherung weiter voran­getrieben. Es kommt der Bundestrojaner im Überwachungspaket, eine Kfz-Kenn­zeichen­erfassung, und jetzt hat der Innenminister auch noch vom Einsatz einer Gesichtserken­nungssoftware gesprochen, ohne zu sagen, wozu oder wie, aber das ist eh normal in


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der Regierungskommunikation. China und George Orwell lassen grüßen, das ist voll­kommen irre! (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Leichtfried.)

Was die Bundesregierung vorhat, ist eine neue digitale Dimension in einem allum­fas­senden Überwachungsstaat. Die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger wird bald endgültig ein Ende haben. ÖVP und FPÖ führen einen Frontalangriff gegen den liberalen Rechtsstaat und auf unsere Freiheitsrechte durch, und das in diesem Fall offenbar auch ohne jegliche Rechtsgrundlage. Das ist jenseitig und verfassungswidrig, und wir werden das auch nicht durchgehen lassen. (Beifall bei den NEOS.)

Ich finde es auch deshalb wahnsinnig schade – in dem Fall auch als Digitalisierungs­sprecherin meiner Parlamentsfraktion –, weil das schon auch ein Thema ist, bei dem dringend Handlungsbedarf gegeben ist, nämlich die Digitalisierung als Chance zu sehen, auch Europa als den Ort zu sehen, wo man proaktiv auf Regulierungen setzt, die Innovation begünstigen, die Europa auch zu dem Ort machen, wo eine liberale Art und Weise, wie Digitalisierung gelebt werden kann, entsteht und weiter propagiert wird, anstatt die Vorschläge des Rests der Welt, wie aus China oder Russland, zu über­nehmen.

Anstatt diese Herausforderung der Digitalisierung als Chance zu sehen, setzen Sie auf Freiheitseinschränkungen, Überwachung und Zensur. Wir haben es gestern auch noch live im Fernsehen miterleben können, wie auf Kritik eingegangen wird – mit dem Gan­zen geht natürlich auch die Pressefreiheit unter, wenn auf kritische Fragen von Jour­nalisten mit Drohungen geantwortet wird. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Es ist hier nicht nur die Freiheit im Internet in Gefahr, sondern auch die Pressefreiheit und die Mei­nungsfreiheit. Anstatt Europa zum Ort der Freiheit und der Grundrechte zu machen, schränken ÖVP und FPÖ lieber beide ein.

Ahnungslosigkeit mischt sich da auf gefährliche Art und Weise mit einem bedenklichen Verständnis von Demokratie. Jetzt werden wieder Beschwichtigungen kommen, ich bin mir sicher, dass nach mir einige Redner kommen, die sagen: Sie haben das alles falsch verstanden, das ist überhaupt nicht so gemeint, das kommt alles ganz anders!, aber ich sage es Ihnen jetzt: Die Bürgerinnen und Bürger sind nicht blöd. Wir werden uns das nicht vormachen lassen, denn wenn die Demokratie langsam und leise ver­schwindet und mit ihr Meinungsfreiheit und Pressefreiheit, dann passiert das natürlich immer leise und in kleinen Schritten – so ist der Weg in den Überwachungsstaat. Wir NEOS werden aber klar sagen: Wir stellen hier ein Stoppschild auf. Mit uns sicher nicht! (Beifall bei den NEOS.)

12.16


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die Schülergruppe der HBLA Bruck an der Mur recht herzlich im Hohen Haus begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Zu Wort gemeldet ist Bundesminister Mag. Blümel, den ich im Hohen Haus herzlich begrüße. – Sie haben das Wort, bitte.


12.17.16

Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt Mag. Gernot Blümel, MBA: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Werte Besucherinnen und Besucher auf der Galerie, herzlich willkom­men! Ich glaube, es ist gerade für jüngere Menschen ein extrem spannendes Thema, wenn es um den digitalen Raum, um das Internet geht.

Vielleicht auch ein paar Worte zur Aufklärung: Ich habe bei der Rede der Abgeord­neten Gamon fleißig mitgeschrieben und mir ein paar Zitate herausgenommen, die, glaube ich, besser beleuchtet werden müssen. Zunächst einmal ist ganz am Beginn von Freiheitsrechten im Internet gesprochen worden, die jetzt auf die eine oder andere


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Art und Weise beschnitten werden sollen – es ist nicht genau gesagt worden, wie das passieren soll.

Worum geht es da? Was ist Freiheit? Die individuelle Freiheit soll angeblich be­schnitten werden. Offenbar definieren die NEOS Freiheit so, dass man alles tun und lassen darf, was man will. Das ist nur nicht die Definition von Freiheit, die es in einem liberalen Rechtsstaat gibt (Beifall bei ÖVP und FPÖ), denn genau dafür gibt es Rechte, nämlich um zu garantieren, dass die Freiheit des einen dort endet, wo die Freiheit des anderen beginnt. Totale Freiheit, wie sie gerade proklamiert wurde, ist Anarchie. Wir haben das in verschiedenen Bereichen in der Geschichte gesehen. Man könnte sagen, im Wilden Westen, als er noch nicht erschlossen war, herrschte totale Freiheit, da hat man machen können, was man wollte, die Desperados, die Gesetzlosen, haben ausgeraubt, geplündert, haben getan, was sie wollten. Es war kein Sheriff dort, der sie eingesperrt hat, der sie verfolgt hätte. Das war auch totale Freiheit. – Das wird wohl nicht die Freiheit sein, die wir in einem liberalen Rechtsstaat haben wollen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Das ist vielleicht auch ein gutes Beispiel, um zu beginnen, denn die digitale Revolution, in der wir uns befinden, ist eine solche, ist eben eine Revolution, die in vielen Be­reichen auch an das erinnert, was frühere industrielle Revolutionen mit sich gebracht haben. Ich darf daran erinnern, mit technischer Weiterentwicklung war es in der Geschichte der Menschheit immer so, dass diese zwar große Chancen geboten hat, aber auch mit Risiken verbunden war, die Gesellschaft verändert hat, und es war jedes Mal so, dass die Menschen sich haben überlegen müssen, in welcher Form man mit dieser technischen Weiterentwicklung umgeht.

Wie will man sie domestizieren, nutzbar machen, sodass sie am Ende des Tages ihre positiven Seiten für alle entfaltet – und nicht nur für einige wenige, für die Stärksten, wenn man so will? Die industrielle Revolution im 19. Jahrhundert, die wir alle aus den Geschichtsbüchern kennen, hat zweifellos langfristig zu sehr viel mehr Wohlstand in unserer Gesellschaft geführt. Wir alle profitieren heute von den Errungenschaften des technischen Fortschritts, der Massenproduktion et cetera, aber wir wissen auch, was zu Beginn die gesellschaftlichen Effekte waren: Es hat Massenverarmung gegeben, viele Menschen haben mehr gearbeitet, als sie konnten, und weniger davon gehabt, als sie gebraucht haben. Und die, die das ausgenutzt haben, sind mit ähnlichen Argu­menten wie Sie gerade herumgegangen und haben gesagt: Man darf die Freiheit des Unternehmers nicht einschränken. Das ist ja meine Freiheit, Eigentum an Pro­duktionsfaktoren, und wenn so viel Arbeit da ist, dann kostet sie halt weniger. Das einzuschränken ist ein Einschnitt in die unternehmerische Freiheit, deswegen darf man das im Sinne des liberalen Grundgedankens nicht machen.

Heute wissen wir zum Glück, dass diese sozialen Probleme, die es damals gegeben hat, durch Sozialgesetzgebungen, durch Sozialversicherungen, durch Gesundheits­sys­teme erst domestiziert werden mussten, durch Arbeitszeitregulierungen domestiziert werden mussten, sodass wir heute alle in einer Gesellschaft leben dürfen, in der wir eben eine 38-Stunden-Woche haben (Rufe bei der SPÖ: 60!), in der wir gut ausge­baute Gesundheitssysteme haben. Wir haben einen gewissen Wohlstand erarbeitet, leben in einem Sozialstaat, der dieses Wort auch verdient, in dem die Schwächsten der Gesellschaft auch Hilfe bekommen. Das alles hat erst durch die Einschränkung dieser absoluten unternehmerischen Freiheit, wie sie damals gegolten hat, erreicht werden müssen.

In einer sehr, sehr ähnlichen Situation sind wir heute mit der digitalen Revolution. Die digitale technische Weiterentwicklung bietet unfassbare Möglichkeiten. Sie wird unsere Gesellschaft noch mehr verändern, als sie das schon getan hat. Sie wird viele Prob­leme lösen, die wir heute haben oder von denen wir noch gar nicht wissen, dass wir sie


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vielleicht haben werden; wichtig ist aber, dass die Digitalisierung nicht unsere Grund­prinzipien ändern darf, sondern dass unsere Grundprinzipien die Digitalisierung ändern und gestalten müssen – denn nur, wenn wir diese Digitalisierung gestalten, wird sie auch für alle Menschen den Nutzen entfalten. Und genau darum geht es bei diesem Gesetz, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ein paar Beispiele, was ich mit diesen Gesetzen meine: Zum Beispiel ist es einfach ungerecht, wenn das kleine, mittlere Unternehmen in Österreich, der Greißler ums Eck mehr Steuern zahlt als ein riesiges Unternehmen – Google, YouTube, Facebook et cetera, die in Österreich Millionen verdienen, aber hier keine Steuern zahlen müssen. Das kann einfach nicht sein. Deswegen ist es gut und wichtig, dass wir in dieser Koali­tion gemeinsam mit dem Finanzminister auch die digitale Konzernsteuer eingeführt ha­ben (Abg. Gamon: ... Werbe ...!), damit auch diese globalen Giganten hier in Öster­reich zum Sozialstaat beitragen – und das nennen Sie Einschränkung der Freiheit! Ich sage: Das ist nur gerecht, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Scherak.)

Sie haben viel von Uploadfilter und Zensur gesprochen. Das ist sehr, sehr spannend. Vielleicht zur Erklärung für alle: Da geht es um die berühmte Copyright Directive. Das heißt, um die Leistungsschutzrichtlinie, die jetzt im Europäischen Parlament beschlos­sen worden ist. Zunächst einmal: Uploadfilter kommen in dieser gesamten Richtlinie in der Form nicht vor. Dieses Wort steht nicht drinnen.

Worum geht es? – Es geht schlicht und ergreifend darum, dass geistiges Eigentum im digitalen Raum auch ein schützenswertes Gut ist und große Plattformen, die Aber­millionen und Milliarden mit dem Eigentum von Dritten verdienen, denen natürlich auch etwas abgeben müssen, dass sie kontrollieren müssen, wem gehört denn das, was ich da verwende, mit dem ich viele Leute anlocke, mit dem ich da Milliarden mache – und wenn diese Person da ist und sagt: Das gehört mir!, dann muss ich dieser Person auch etwas geben. Das ist nur gerecht. Das ist nicht Zensur, sondern das ist Schutz von Eigentum. Das ist das Gegenteil von Diebstahl, der momentan im digitalen Raum gang und gäbe ist. Das wollen wir verhindern. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Scherak.)

Wenn Sie den Schutz von Eigentumsrechten als Zensur im digitalen Raum bezeich­nen, ist das ungefähr so, wie wenn – (sein Smartphone in die Höhe haltend) ich weiß, Vergleiche mit der analogen Welt haben immer das Potenzial, dass sie hinken und manchmal vielleicht auch Blödsinn sind – ich Ihnen Ihr Handy wegnehme und es dann verkaufe und mir das Geld einstecke und Sie dann sagen: Das geht doch nicht, das ist doch mein Eigentum!, und ich dann sage: Hey, das ist Zensur, was Sie da machen! – Das ist absurd.

Genauso ist es mit geistigem Eigentum: Wenn ich einen Film produziere, ein Lied schreibe, ein Video mache, gehört das mir, das ist mein geistiges Eigentum. Wenn das dann irgendjemand auf Facebook, YouTube et cetera hochlädt, und die dann ganz viel Geld damit machen, auch dadurch, dass sie das Leuten vorspielen, die Daten vermarkten und dann damit Geld machen und mir nichts geben, dann ist das nicht Zensur, dann ist das schlicht und ergreifend Diebstahl. (Abg. Gamon: Sie sprechen von etwas anderem! Zwischenruf des Abg. Schellhorn.) Dagegen müssen wir uns wehren, und deswegen bin ich sehr, sehr froh, dass die Leistungsschutzrichtlinie auf europäischer Ebene umgesetzt worden ist. Wir haben jetzt die Möglichkeit, sie im Feintuning auf österreichisches Recht herunterzubrechen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Zur Meinungsfreiheit: Bitte, ich verstehe nicht, wie man überhaupt auf die Idee kom­men kann, dass es in diesem Bereich, bei der Copyright Directive eine Einschränkung der Meinungsfreiheit gibt. (Abg. Scherak: Das ist ja das Problem, dass du es nicht


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checkst!) Es geht schlicht und ergreifend darum, wenn jemandem etwas gehört, dass man das nicht einfach so für etwas anderes verwenden darf, ohne die Person zu fragen. Wenn Sie ständig Inhalte, die Ihnen nicht gehören, irgendwo hochladen und sagen: Hey, jetzt darf ich das vielleicht nicht mehr, das gehört zwar jemand anderem, aber ich hätte das gerne hochgeladen, damit ist meine Meinungsfreiheit beschnitten!, dann ist das schlicht und ergreifend Diebstahl, was Sie da früher getan haben. Das geht so nicht. Das war auch damals unrechtmäßig. Es gab nur keine Möglichkeiten, dem Recht zum Durchbruch zu verhelfen. (Abg. Scherak: Das stimmt doch auch nicht! Unfassbar!)

Warum? – Weil die Basis für das Recht, anhand dessen diese Plattformen, wie YouTube, Facebook und Google et cetera, reguliert werden, aus 2001 ist. 2001 gab es noch gar kein Facebook, 2001 gab es noch keine Smartphones, und das ist trotzdem noch immer die Rechtsgrundlage dafür, wie diese Plattformen agieren. Sie sagen, sie sind neutral. Sie sagen, sie haben nichts damit zu tun, was sich auf ihrer Plattform abspielt, weil das ja nur die Nutzer sind, die Inhalte hochladen. – Das stimmt nicht.

Warum stimmt das nicht? – Weil diese Plattformen natürlich gezielt Inhalte abspielen, Ihr Suchverhalten tracken, dann herausverifizieren, was Sie interessiert und Ihnen entsprechend ihrer Algorithmen gezielt die Inhalte, die zu Ihrem Suchverhalten passen, vorgespielt werden, damit sie gut Werbung verkaufen, damit sie Milliarden verdienen – und alles, ohne dass die Besitzer, die Eigentümer etwas davon haben. Das ist Dieb­stahl, das ist nicht gerecht und das gehört geändert, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Zum digitalen Vermummungsverbot: Auch das ist ein Aspekt, der schlicht und ergrei­fend zu mehr Durchsetzung des Rechts im digitalen Raum führen wird. Nichts anderes tun wir hier. Es kann einfach nicht sein, dass es zwar illegal und verboten ist, wenn man Verhetzung betreibt, wenn man Menschen herabwürdigt, wenn man verleumdet, wenn man beleidigt, aber dass das nicht einklagbar ist, dass es nicht möglich ist, diese Tatbestände, wenn sie begangen werden, auch im digitalen Raum zu verfolgen. Es kann nicht sein, dass die Opfer im digitalen Raum strukturell nie zu ihrem Recht kom­men. (Zwischenruf der Abg. Gamon.) Genau aus diesem Grund braucht es das digitale Vermummungsverbot, und genau aus diesem Grund haben wir dieses Gesetz auch auf den Weg geschickt. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

12.28


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf noch darauf aufmerksam machen, dass unsere elektronische Erfassung der Redner noch nicht funktioniert und mir hier daher nur die Liste der angemeldeten Redner vorliegt.

Die nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.

12.29.16


Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen hier immer wieder über das Thema Digitalisierung, vor allem über die Chancen, die das Internet, die Digitalisierung ins­gesamt uns bringen können, und darüber, wie auch wir als Politik hier sinnvolle Maß­nahmen in den Bereichen Arbeit, Wirtschaft, Bildung ergreifen können, damit auch viele Menschen davon profitieren können.

Uns ist aber gleichermaßen auch bewusst, dass das Internet, die Digitalisierung insge­samt Herausforderungen bringen, denen wir auch begegnen müssen. Gerade das Thema Sicherheit hat uns als Politik in den letzten Jahren, wenn es um das Internet und die Digitalisierung geht, beschäftigt. Es hat sich vieles verändert. Neue Kriminali­tätsformen sind aufgekommen, neue technologische Möglichkeiten haben sich ent-


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wickelt. Natürlich ist es auch unsere Aufgabe als Politik, Anpassungen zu machen, um die Sicherheit und auch die Rechtsdurchsetzung durch unsere Behörden zu gewähr­leisten.

Das österreichische Recht gilt nun einmal nicht nur in der analogen Welt, sondern auch in der digitalen Welt gleichermaßen. Wir sehen aber, dass gerade die Rechtsdurch­set­zung in der digitalen Welt weitaus schwieriger ist, nehmen wir die kritisierte Urheber­rechtsnovelle auf europäischer Ebene als Beispiel. Ich freue mich, dass die Stoßrichtung, die Intention dahinter auch hier in breitem Rahmen geteilt wird.

Die Intention ist nämlich, geistiges Eigentum auch im Internet zu schützen. Das be­deutet, das, was Content Creator tagtäglich mit ihrer Erfahrung, mit ihrer Zeit und auch mit ihrem eigenen Geld schaffen, zu schützen, sei es nun die Leistung als Autor, als Musikerin, als Filmemacher, als Fotografin. Eingeschlossen sind darin natürlich auch alle YouTuber, Vlogger et cetera. Sei es nun, dass sie diesen Content, diesen Inhalt selbst hochladen oder dieser durch Dritte hochgeladen wird – es geht darum, ihre Rechte zu stärken und das Machtverhältnis zugunsten der Urheberrinnen und Urheber zu verschieben, denn Google, Facebook, Twitter und Co verdienen damit Geld, so wie es schon ausgeführt worden ist.

Die Reform bedeutet nichts anderes, als dass die Plattformbetreiber stärker in die Pflicht genommen werden, auch zum Schutz geistigen Eigentums beizutragen bezie­hungsweise die Eigentümer dafür entsprechend zu bezahlen. Es heißt auch, dass diese Pflicht der Plattformbetreiber nicht auf die Nutzerinnen und Nutzer abgewälzt werden kann und die vielleicht dafür bestraft werden, dass sie ein Video ihres Kindes von einem Konzert online stellen oder das Urlaubsvideo mit Musik hinterlegen. Es wird nicht mehr oder weniger verlangt, als das, was heute schon gilt, und es wird auch in Zukunft all das erlaubt sein, was heute schon erlaubt ist. Das gilt insbesondere, wenn es um Memes, um Parodien, um Satire geht, auch das wird ausdrücklich in der Richtlinie festgeschrieben.

Was die Maßnahmen hinsichtlich Gewährleistung des Schutzes betrifft, bin ich bei Ihnen. Da braucht es noch Präzisierungen, denn es kann nicht sein, dass eine kleine europäische Plattform mit den großen Playern in einen Topf geworfen wird. Uploadfilter sind nicht festgeschrieben. Realität ist, dass die großen es schon verwenden, aber es steht auch in der Richtlinie, dass die Verhältnismäßigkeit gilt. Das heißt, es wird schon darauf geachtet, wie groß die Plattform ist, welchen Content, welchen Inhalt sie hat, wie viel Content, Inhalt sie hat, und sie kann dann auch unterschiedliche Maßnahmen setzen. Da wird es vor allem an uns als nationalem Parlament liegen. Die Richtlinie ist ein Rahmen, und wir werden diesen Rahmen auch füllen; dazu kann ich nur einladen.

Lassen Sie mich auch kurz auf das digitale Vermummungsverbot kommen! Ich habe dazu anfänglich eine sehr kritische Meinung gehabt, es ist aber auch klar, wenn jemand in Beiträgen, in Kommentaren, in Foren Hass verbreitet, hetzt, zu Gewalt aufruft, jemanden verleumdet, dann kann das nicht unbestraft bleiben. Es wäre in der analogen Welt auch nicht zulässig, aber im Internet stoßen wir einfach an unsere Grenzen. Wir haben keinen Ansprechpartner bei den großen Plattformen. Wir bekom­men keine Auskunft, und das ist das, was uns auch die Staatsanwälte zurückmelden. Es kann kein Rückschluss auf die Person gemacht werden.

Die Aussage, dass die meisten ohnehin unter ihren Klarnamen posten, ist nicht zur Gänze richtig. Es gibt genug, die anonym unterwegs sind, oder man kann nicht feststellen, ob der angegebene Name der tatsächliche Name ist. Auch die Behauptung, dass es ja die IP-Adresse gibt, mit der man das herausfinden kann, ist unrichtig. Schaut man sich technisch an, wer sich über WLAN im Kaffeehaus, im Büro, in der Gemeinde et cetera einloggt, so verwenden all jene, die sich da einloggen, ein und


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dieselbe IP-Adresse. Auch die Telekommunikationsbetreiber haben, weil es einen Mangel an IP-Adressen gibt, nur die Möglichkeit, IP-Adressen mehrfach zu verwenden. Da kann also nicht eindeutig zugeordnet werden.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Schlusssatz bitte!


Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (fortsetzend): Wir sind in einem großen Diskussionsprozess, bis zum 23. Mai läuft die Begutachtungsfrist des Gesetzes. Ich kann auch nur alle einladen, sich da einzubringen, damit wir uns das noch gemeinsam anschauen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

12.34


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Schieder ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


12.34.43

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Die ganze Debatte um Digitalisierung und Internet und wie wir dort die Freiheit und die Meinungsfreiheit erhalten können, gewinnt mit jeder zusätzlichen technologischen Entwicklung an Dynamik. Was wir feststellen, ist, dass das Internet nicht nur unend­liche Freiheit gebracht hat, sondern dass es gleichzeitig auch in Bereichen, dort, wo es missbraucht wird, die Meinungsfreiheit unter Druck setzt.

Beim Urheberrecht ist es so eine Gradfrage: Wie sehr darf man Inhalte, die man nicht selbst erzeugt hat, ins Netz stellen? Was ist mit dem berechtigten Wunsch derer, die Inhalte geschaffen haben, der Künstlerinnen und Künstler, nach einer fairen Entlohnung? Die Frage ist richtig, die Frage muss auch beantwortet werden, nur: So, wie sie beantwortet worden ist, ist sie nicht gut beantwortet, sehr geehrte Damen und Herren (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS), denn auch wenn der Herr Minister anscheinend nur in die Google-Suchfunktion Uploadfilter eingegeben hat, muss man sagen, dass die Implementierung von Uploadfiltern durch diese EU-Richtlinie und durch das Zustimmen der österreichischen Bundesregierung dazu keine gute Antwort ist.

Sie löst weder die Probleme der Künstlerinnen und Künstler noch gibt sie eine Antwort auf das viel größere Problem von Hass im Netz, sehr geehrte Damen und Herren. Sie bringt auch keine Antwort auf das große Problem, dass auch die Demokratie in­zwischen unter Druck ist – wenn wir nur an die Trollarmeen denken, die von russischer Seite, oft auch von den rechtsextremen Parteien in den europäischen Parlamenten verwendet werden, die aber auch in den amerikanischen Wahlen eine Rolle gespielt haben.

Auch haben wir das große Problem, dass Big Data in der Forschung immense Erkennt­nisse liefern können, wenn sie in falsche Hände geraten, aber eine gefährliche Waffe sind – und gerade dann eine gefährliche Waffe sind, wenn sie in die Hände von Regierungen geraten, die keine Demokratien sind und die keine demokratischen Absichten haben. Schauen wir nur nach Fernost, was dort mit Big Data betrieben wird! Das ist meiner Meinung nach weit weg von Menschenrechten und Freiheit.

Der letzte Punkt in dem Zusammenhang ist die Steuerungerechtigkeit. Der Minister hat ja versucht, es zu schildern. Er hat auch versucht, uns einzureden, die Regierung hätte eine Antwort gegeben. Es ist nur falsch, denn natürlich: Was es bei diesen großen digitalen Unternehmen braucht, die sich durch alle Steuerschlupflöcher durchdrücken und in keinem Land ihren fairen Steuerbeitrag zahlen, ist, dass wir eine digitale Be­triebsstätte schaffen müssen, dass wir eine Besteuerungsgrundlage schaffen müssen, dass diese Unternehmen endlich fair besteuert werden können. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Noll.)


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Aber was hat die Regierung gemacht? – Sie hat die Werbeabgabe auf elektronische Werbung ausgeweitet, mit einem Einnahmenvolumen von 15 Millionen Euro. In Österreich wird mehr Geld über die Hundesteuer eingenommen als über Ihre digitale Abgabe. Herr Minister, glauben Sie ernsthaft, dass Google jetzt zittert, weil Sie eine digitale Hundesteuer erfunden haben? (Heiterkeit der Abg. Rendi-Wagner.) Das geht doch echt einen Schritt zu weit, dass Sie sich noch einreden, dass das etwas Vernünftiges ist! (Beifall bei der SPÖ.)

Was wir stattdessen brauchen, ist auf europäischer Ebene endlich die Abschaffung der Einstimmigkeit in Steuerfragen. Es ist bei der digitalen Frage, es ist bei der Frage, warum Starbucks keine fairen Steuern zahlt, es ist bei all diesen Fragen so, dass immer ein Finanzminister blockiert und daher nichts weitergeht – und manchmal leider auch der österreichische. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Kollegin Gamon von den NEOS hat diese heutige Aktuelle Stunde mit dem Titel „Diese Regierung hat keine Ahnung [...]“ eingebracht. Ich finde, man hätte diesen Titel hier schon beenden können, dann hätte er schon all das umfasst, was wahr und richtig ist. (Beifall bei der SPÖ.) Sie sagen: „Diese Regierung hat keine Ahnung vom Internet“. Kollegin Gamon hat es auch gut begründet, aber ich finde, noch besser hat es Herr Minister Blümel begründet. Er hat einfach bewiesen, dass Sie wirklich keine Ahnung haben. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

12.39


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lugar. – Bitte. (Abg. Scherak: Ich glaub’, der kennt sich aus beim Internet!)


12.39.21

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ja, man muss sich das anschauen: Die SPÖ ist jetzt rausgegangen und hat gesagt: Ja, das Internet gehört reguliert, da ist einiges im Argen. – Das ist gut, das haben Sie ja so gesagt. Die Regierung tut etwas, und Ihr einziges Argument war: Ja, es gehört etwas getan, aber nicht so! Jetzt wäre es natürlich gut gewesen, zu sagen, wie Sie es gerne hätten.

Sehen wir uns vielleicht einmal die NEOS an, die behaupten, die Regierung habe keine Ahnung vom Internet! – Nur: Ihr Beispiel entlarvt, dass Sie in Wahrheit keine Ahnung haben.

Zu Ihrem Beispiel, wenn jemand bei einer Veranstaltung auftritt – zum Beispiel Sie, Sie befinden sich ja im Europawahlkampf – und im Hintergrund ein Musikstück gespielt wird: dann würde so ein Uploadfilter – wenn er überhaupt angedacht wäre, was gar nicht der Fall ist, wie wir ja gehört haben – ganz einfach erkennen, dass dieses Musik­stück nicht im Vordergrund steht. Das kann man ganz einfach programmieren. Ich habe mit einem Experten gesprochen (Ruf: Welcher Experte?); er hat gesagt, das sei überhaupt kein Problem, und das würde natürlich ohne Probleme online gehen. Was aber nicht online geht, ist ein Musikstück, das für den persönlichen Gebrauch bestimmt und als solches gekennzeichnet ist, das Sie sich kaufen und dann online stellen wollen, um es anderen zugänglich zu machen.

Das ist nämlich schon heute illegal und würde dann nicht mehr gehen – aber an­scheinend ist Ihnen wichtig, dass Sie hier illegale Machenschaften decken und unter­stützen. Das ist nicht die Freiheit des Netzes. (Abg. Greiner: Bitte?!) Das ist auch der Grund dafür, warum sich viele Kriminelle – in den letzten Jahren immer mehr – ins Netz zurückziehen, denn im Netz gibt es Bereiche, die rechtsfreier Raum sind, und das kann nicht sein. Es kann nicht sein, dass wir einen rechtsfreien Raum aufmachen, wo sich dann Kriminelle austoben und wir letztlich keine Handhabe haben.


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Sie haben ein zweites Beispiel gebracht, dieses betrifft das Internetvermum­mungs­verbot. Wenn ich mit meinem Auto über den Gürtel fahre, dann steht hinten auch nicht „Robert Lugar“ auf meinem Auto (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ – Abg. Schieder: Wäre aber eine Idee!), es ist ein Kennzeichen drauf, und dieses Kennzeichen ist so lange nicht mir als Fahrer zugeordnet, bis ich zu schnell fahre, weil dann die Behörde einschreitet und schaut, wem denn dieses Kennzeichen gehört.

Genauso machen wir es im Internet. Das heißt, wenn sich jemand – wie zum Beispiel Sigi Maurer – darüber beschwert, dass sie des Öfteren erigierte Penisse zugeschickt bekommt, also als Bild (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ), kann man dann in Zukunft wissen, wer das gemacht hat und es abstellen.

Oder wollen Sie das? Wollen Sie, dass illegale Machenschaften unter dem Deckmantel der Anonymität weiter möglich sind? Ich glaube, das wollen Sie, denn da sind wir gleich beim dritten Punkt: Der dritte Punkt wäre die Gesichtserkennung. Nun haben Sie Angst, dass das zu einem Überwachungsstaat führt. Wenn an einer Ecke ein Polizist steht, der einen Verdächtigen wahrnimmt, der auf einer Fahndungsliste steht, der möglicherweise eine Frau vergewaltigt hat, und diesen Verdächtigen, weil er ihn wahrgenommen hat, verhaftet, ist das eine gute Sache. – Ich glaube, da geben Sie mir recht.

Wenn das Gleiche mit einer Kamera passiert und jemand hinter dieser Kamera am Bildschirm sitzt, das sieht und dann einen Kollegen anruft, der den Verdächtigen festnimmt, ist das auch eine gute Sache – oder?

Wenn das Gleiche eine Software macht, die einen Verdächtigen erkennt, sich dann ein Polizist ansieht, ob das wirklich ein Verdächtiger ist, dieser einen Kollegen hinschickt und es wieder zu einer Verhaftung führt, ist es ja auch eine gute Sache. Das heißt, diese Gesichtserkennungssoftware macht ja nichts anderes, als den Arm der Polizei zu verlängern.

Da müssen Sie eben nicht an jeder Ecke einen Polizisten aufstellen, sondern Sie haben die Möglichkeit, Verdächtige rechtzeitig aus dem Verkehr zu ziehen. Jetzt sage ich Ihnen eines, Frau Gamon: Wenn durch diese Gesichtserkennungssoftware ein Ver­gewaltiger eine Woche früher verhaftet wird und sich möglicherweise eine Frau deshalb eine Vergewaltigung von diesem Mann erspart, dann ist es eine gute Sache. Wie können Sie da dagegen sein? (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Das heißt, der Grund dafür, warum Sie da dagegen sind, ist ja nicht, dass Sie das nicht gut finden – das muss jeder gut finden, der halbwegs bei Verstand ist (Abg. Gamon: Wie oft ...?) –, der Grund dafür, warum Sie sich hier herausstellen und alles schlecht­machen, ist einfach, weil Sie in der Opposition relativ hoffnungslos und ahnungslos agieren.

Bei der SPÖ ist es ja noch viel schlimmer. Die SPÖ hat erkannt, dass dieser Staat keine SPÖ braucht. Das hat die SPÖ leider erkennen müssen, denn man hat ja geglaubt, spätestens ein Jahr nach der Regierungsbildung, also nach dem Amtsantritt der schwarz-blauen Koalition, würden die Österreicher sehen, dass das nicht funk­tioniert, und sie müsste wieder in die Regierung.

Ich kann mich noch an Ihre Aussagen erinnern, Sie müssten sofort wieder in die Regierung gehen, und jetzt merken Sie, Österreich braucht die SPÖ nicht, und deshalb agieren Sie so hoffnungslos und so ahnungslos.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Schlusssatz bitte!


Abgeordneter Ing. Robert Lugar (fortsetzend): Das ist das Problem, und deshalb: Wenn es Kritik gibt, dann raus damit – aber bitte, Frau Gamon, nicht, wenn es keine


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Kritik gibt. (Abg. Leichtfried: Für das Robert-Lugar-Namensschild waren wir eh!) Bitte machen Sie einmal das, was Ihr Vorgänger gemacht hat, nämlich zu applaudieren, wenn Applaus notwendig ist, und zuzustimmen, wenn Zustimmung angebracht ist. – Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

12.44


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Scherak. – Bitte. (Abg. Leichtfried: Was sagt man dazu?)


12.44.57

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundes­minister, man muss Ihnen in erster Linie einmal gratulieren. Wir berufen hier eine Aktuelle Stunde zum Thema „Diese Regierung hat keine Ahnung vom Internet“ ein, und Sie beweisen in einer fulminanten Rede, dass wir zu hundert Prozent recht hatten: Sie haben schlichtweg keinen blassen Schimmer, wie das Internet funktioniert. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Sie kommen daher und erzählen uns irgendein Westernmärchen oder die Zusam­men­fas­sung von „Django Unchained“, die Sie damals wahrscheinlich noch mit Reinhold Mitterlehner im Kino angeschaut haben, erzählen uns irgendetwas aus dem Wilden Westen, und dann kommt es noch besser: Nachher sagen Sie wörtlich, Sie wissen gar nicht, wie der Uploadfilter die Meinungsfreiheit einschränken kann.

Gratuliere zu diesem großartigen Beweis! Sie haben schlichtweg keinen blassen Schimmer, wie der Uploadfilter funktioniert, und Sie haben keine Ahnung, wie das Internet funktioniert. (Beifall bei den NEOS.)

Zu Ihrem Ausweiszwang im Internet: Es ist einigermaßen skurril, wenn man diesen Gesetzentwurf liest. Man muss zugeben, Sie haben es heute nicht gesagt, aber in den Erläuterungen zu Ihrem digitalen Ausweiszwang steht wörtlich: „Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein.“ Sie wollen ein digitales Vermummungsverbot, haben ein bisschen Anleihe bei Herbert Kickl genommen. Wissen Sie eigentlich, was Sie wollen? – Zuerst wollen Sie, dass jeder User, wenn er einen Account anlegt, seine Identität nachweisen muss, dass er seinen Vornamen, seinen Nachnamen, seine Adresse angeben muss.

Frau Kollegin Gamon hat es schon angesprochen: Das ist, wie wenn ich in ein Lokal oder in einen Supermarkt hineingehe, mich zuerst dort melden und sagen muss: Hallo, ich bin es, der Niki Scherak, ich gebe Ihnen jetzt meinen Ausweis, weil es sein könnte, dass ich nachher mein Bier nicht bezahle oder – im Supermarkt eben – etwas mitgehen lasse! Sie sitzen dann in der „ZIB 2“ und sagen zu Journalist Martin Thür: Das ist vollkommener Blödsinn.

Sie haben ja schlichtweg keinen blassen Schimmer, was Sie hier vorhaben, und schreiben dann auch noch in die Erläuterungen hinein: „Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein.“

Herr Bundesminister, ich empfehle Ihnen eines: Einführungsvorlesung Jus. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten von JETZT.) Es ist weder das Internet ein rechtsfreier Raum noch die analoge Welt. Sie haben ganz einfach keinen blassen Schimmer. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, es gilt dort das Strafrecht, es gilt das Zivilrecht, und Sie wissen auch – das ist das Einzige, worin wir uns einig sind –, dass wir darauf achten müssen, dass die Rechtsdurchsetzung besser funktioniert. Was Sie aber machen, hat damit nichts zu tun.

Im Übrigen, wenn Sie von der Digitalsteuer reden, was schon sehr lustig ist – abge­sehen davon, dass diese nichts anderes ist als eine Werbeabgabe –: Das ist wiederum


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das beste Beispiel dafür, dass Sie keine Ahnung vom Internet haben, denn als Sie diese zum ersten Mal vorgeschlagen haben, hatten Sie eine Speicherdauer von sieben Jahren bei IP-Adressen geplant, nicht anonymisiert. Im Gegensatz zu Ihnen hat Finanzminister Löger zumindest Mitarbeiter, die zuhören, wenn Max Schrems klar sagt, dass das natürlich grundrechtswidrig wäre, wenigstens das will er herausnehmen. Insofern setzt sich offensichtlich einer – der Finanzminister oder seine Mitarbeiter – ein bisschen damit auseinander. (Beifall bei Abgeordneten der NEOS.)

Wieso schränkt die Ausweispflicht die Freiheit ein? – Herr Bundesminister, wenn Sie sich in Zukunft bei einem Forenbetreiber anmelden müssen, Ihren Namen hinterlegen müssen, entsprechend Ihre Daten hinterlegen müssen, dann schränken Sie natürlich den Diskurs in vielen Bereichen ein, Sie schränken den Diskurs auf Plattformen, wo Leute ihre Arbeitgeber bewerten, ein, Sie schränken den Diskurs in Foren ein, wo Leute über höchst sensible Themen wie zum Beispiel sexuelle Belästigung diskutieren.

Das ist der wesentliche Punkt, wie Meinungsfreiheit eingeschränkt wird, dass man schon im Vorhinein Maßnahmen setzt, die dazu führen, dass Leute sich nicht trauen, und außerdem – das sollten Sie auch wissen – ist das, was Sie machen, nichts ande­res als eine Vorratsdatenspeicherung. Forenbetreiber müssen in Zukunft vorsorglich alle möglichen Daten speichern – und die vorsorgliche Speicherung von Daten ohne irgendeinen Anlass wurde zu Recht vom Verfassungsgerichtshof und vom Euro­päischen Gerichtshof als rechtswidrig aufgehoben. Das ist es, was Sie hier vorhaben, und das ist nichts anderes als rechtswidrig.

Was besonders skurril ist: Sie sitzen in der „ZIB 2“ und reden irgendetwas von Süd­korea, wobei genau Südkorea diese Regelung aufgehoben hat, weil dieser unfassbare Datenpool das Ziel von Hackerangriffen geworden ist. Also Sie stellen sich auch noch hin, verpflichten Forenbetreiber, Daten zu speichern, und sagen: Liebe Hacker, schaut euch das an! Hier liegen alle Daten, ihr seid herzlich eingeladen, euch da einen ent­sprechenden Zugriff zu verschaffen!

Das ist das Problem, das Sie damit verursachen. Was Sie jedoch nicht tun – und das ist das wirklich Schlimme –: Um alles, was wirklich notwendig wäre, kümmern Sie sich nicht.

Was brauchen wir? – Wir brauchen effektive Anfragen in Bezug auf die Daten­heraus­gabe. Wenn Sie sich die Statistiken ansehen, werden Sie feststellen, dass bei 36 Pro­zent der Anfragen von österreichischen Behörden die Daten herausgegeben werden. Im Vergleich dazu werden in Großbritannien bei 91 Prozent der Anfragen die Daten von Facebook herausgegeben, in Schweden bei 90 Prozent, sogar Deutschland liegt bei 59 Prozent. Österreich: 36 Prozent! Das heißt, wir brauchen eine effektive Ermitt­lungsbehörde, die fähig ist, Anfragen so zu stellen, dass sie die Daten bekommt. Das ist es, was notwendig ist, und nicht das, was Sie hier vorschlagen.

Dann reden Sie immer noch vom Fall Maurer – Kollege Lugar hat es gerade ange­sprochen. Beim Fall Maurer wussten wir, wer diese Nachricht in Wirklichkeit geschickt hat. Und wissen Sie, was gefehlt hat? – Der entsprechende Straftatbestand, nämlich der Straftatbestand „psychische Gewalt“ oder „verbale sexuelle Belästigung“. Es gibt einen Antrag der Oppositionsparteien; ÖVP und FPÖ sind diejenigen, die das Thema im Ausschuss immer wieder vertagen. Da geht nichts weiter.

Das müsste man machen, und so könnte man Hass im Netz entsprechend effektiv bekämpfen.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Schlusssatz bitte!


Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (fortsetzend): Herr Präsident! Ich komme zum Schlusssatz: Sie müssten außerdem die Polizei und die Staatsanwaltschaft ent-


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sprechend ausstatten. Sie wissen, dass die Sonderermittlungsgruppe gegen Hass im Netz bei der Staatsanwaltschaft vier Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Wien hat. Bundesminister Brandstetter hat schon vorgeschlagen, dass fünf zusätzlich dorthin kommen, aber das ist noch immer nicht passiert.

Ihnen ist es egal, Sie spielen am Handy (in Richtung Bundesminister Blümel, der auf sein Smartphone schaut) und haben auch weiterhin keine Ahnung, was im Internet überhaupt passiert und wie es denn funktioniert. (Beifall bei den NEOS sowie der Abgeordneten Leichtfried und Rendi-Wagner.)

12.50


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Cox. – Bitte.


12.50.42

Abgeordnete Stephanie Cox, BA (JETZT): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Blümel! Hallo an die Gäste! Herr Minister, Sie haben sich heute lang und breit der Metapher des Wilden Westens bedient. Die Frage, die ich mir allerdings stelle: Wenn Sie sich schon mit dem digitalen Wilden Westen auseinan­der­setzen, ist Ihr Ziel tatsächlich, den anscheinend digitalen Wilden Westen zum digitalen Ostblock zu machen?

Sehen wir uns einmal den Wilden Westen an, von dem Sie gesprochen haben: Dieser Wilde Westen, das sind 4,4 Milliarden Menschen, die weltweit online sind. Da geht es darum, dass sich 3,1 Milliarden Menschen in sozialen Netzwerken aufhalten und 1,9 Milliarden Webseiten online sind. Das heißt, das ist nicht nur ein kleiner Ort, das ist nicht nur eine kleine Gruppe – das ist ein Ort, den zum Beispiel der 13-jährige Alexander, der heute hier ist, auch als sein zweites Zuhause betrachtet. Das ist ein Ort, wo sich die Jugend aufhält, sich zu Hause fühlt, der ihr einerseits Wissen, Bildung und Inspiration beschert, andererseits Freundschaften und Bekanntschaften. Natürlich kommt es an einem solchen Ort auch zu Hass. Man darf das nicht kleinreden, hier kommt es auch zu Situationen, die man verhindern muss.

Sehen wir uns dennoch einmal an, was der Grundgedanke des sogenannten WWW ist! Die Worte des Begründers Berners-Lee sind: Das Web ist dafür designt worden, dass es Menschen zusammenbringt und Wissen frei verfügbar macht. – Menschen zusam­menbringen und Wissen frei verfügbar machen, ist das der Wilde Westen?

Jeder und jede hat die Verantwortung, dass das Web der Menschheit dient, das sind auch die Worte des Begründers. Das heißt, jeder und jede hier trägt die Verant­wor­tung. Das bedeutet für mich, dass ich und jedes Individuum jeden Tag darauf achten müssen, dazu beizutragen, dass das Internet ein Ort bleibt, wo Menschen selbstbe­stimmt und frei Informationen beziehen und sich vernetzen können und sich Neues entwickeln kann.

Wir haben das Thema Uploadfilter bereits ziemlich ausführlich diskutiert – ja, es kommt, wenn dieser in der Form umgesetzt wird, zur Zensur, und es ist nicht mehr möglich, in der Form Neues zu entwickeln. Ich bin der Überzeugung, dass wir hier im Hohen Haus eine Verantwortung haben – nicht nur Sie in der Regierung, auch wir in der Opposition, wir alle hier im Hohen Haus, Google, Facebook und die Bevölkerung an sich.

Aber was macht die Regierung? – Wenn man sich den Ausweiszwang ansieht, ist dieses Gesetz ein Frontalangriff auf das Mitmachinternet. Anstatt Hass im Netz zu bekämpfen, werden die Communitys in Österreich unter Beschuss genommen, in denen am ehesten ein demokratischer Diskurs stattfindet. Die Regierung hat sich nicht dazu durchgerungen, ehrliche Ansätze wie zum Beispiel Deradikalisierung und Bera­tungsangebote für Opfer zu fördern oder weniger politische Hetze gegen Minderheiten vorzuschlagen. Da ist nichts passiert.


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Dieses Gesetz verfehlt sein eigentliches Ziel und bringt einen enormen Kollateral­schaden für unseren demokratischen Diskurs, und wir werden alles tun, um das zu verhindern. (Beifall bei JETZT.)

All diese Regelungen, die zum Großteil von Ihrer Seite kommen, dienen in erster Linie nicht den Menschen, dienen nicht der Menschheit. Diese Regelungen, werte Regie­rung, dienen zum einen dem Profit weniger Einzelner und zum anderen dem Macht­ausbau weniger Einzelner. Diese Regelungen werfen das gesamte Web, all seine NutzerInnen und ProduzentInnen in einen Topf. Wir reden hier von Millionen, Milliarden Menschen. Dabei verliert derjenige, für den das Web designt wurde: der Mensch und seine Chance, sich frei zu informieren und zu vernetzen. – Ja, da sind wir wahr­scheinlich derselben Meinung, Herr Sheriff Blümel: Es braucht immer neue Standards, um das Miteinander im Web zu regeln.

Wir brauchen ein modernes Urheberrecht, aber dieses können wir auch herbeiführen, indem wir Lösungen entwickeln, ohne dabei auf den Faktor Mensch zu vergessen – natürlich nur, wenn es nicht unsere ausschließliche Intention ist, mehr Geld zu machen oder unsere Machtstellung zu stärken. Es wird uns nur gelingen, das Web zu einem Ort zu machen, der den Menschen dient – ganz nach dem Erfinder des WWW –, wenn wir uns bei jeder noch so kleinen Neuerung zuerst fragen, was sie mit den Menschen da draußen macht.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Schlusssatz bitte!


Abgeordnete Stephanie Cox, BA (fortsetzend): Das ist eine Frage, die können Sie sich, werte Regierung, genauso gut stellen wie ich und jeder andere hier im Saal. (Beifall bei JETZT.)

12.56


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Niss. – Bitte.


12.56.49

Abgeordnete Dr. Maria Theresia Niss, MBA (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Heute im Parla­ment erleben wir wieder einmal Empörungspolitik par excellence: „Die Regierung hat keine Ahnung vom Internet“, das Ende des freien Internets steht vor der Tür, ja, wir verbieten das Internet! – Ja, ich weiß, dieses Thema emotionalisiert, aber genau deswegen würde ich mir, ehrlich gesagt, ein wenig objektivere Beiträge der Opposition wünschen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Liebe NEOS! Der Titel „Die Regierung hat keine Ahnung vom Internet“ ist (Ruf bei der SPÖ: Sehr zutreffend!), ehrlich gesagt, unter jeder Kritik und wird nur von Abge­ordnetem Schieder getoppt, der sagt: Die Regierung hat keine Ahnung. – Aber das richtet sich, glaube ich, von selbst. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Vorab: In der digitalen Welt müssen die gleichen Grundprinzipien, Regeln und Gesetze gelten wie in der analogen Welt. Nach diesem Grundsatz handelt die Regierung; ich denke, nach diesem Grundsatz handelt man zu Recht, da wird uns wohl auch die Opposition zustimmen.

Das digitale Zeitalter bringt Umbrüche mit sich, das war auch bei früheren wirt­schaft­lichen Revolutionen so. Die Eisenbahn wurde als Teufelsding bezeichnet, die ersten Autos hat man sogar absichtlich in Unfälle verwickelt, um sie zu diffamieren. Wir sollen uns davon aber nicht beirren lassen. Das Ziel unserer Regierung ist klar: Wir müssen Rechtssicherheit gewährleisten, und digitale Konzerne müssen genauso wie alle an­deren Unternehmen die Rechte für die Daten haben, die sie anbieten.


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Damit sind wir auch schon beim ersten Punkt, der kürzlich verabschiedeten EU-Urhe­berrechtsreform. Hier kam die Behauptung auf, dass man gezielt versuchen würde, zu zensieren. Faktum ist: Was bisher urheberrechtlich erlaubt war, ist auch nun urheber­rechtlich erlaubt. Es stimmt allerdings auch: Was bis jetzt urheberrechtlich nicht erlaubt war, das ist es auch jetzt nicht. Ich glaube, das ist nur eine konsequente Fortführung des Schutzes des Eigentums. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

Man hat mit der Richtlinie keine Zensur geschaffen, sondern man hat es geschafft, den Abschluss von Verträgen zwischen Rechteinhabern und Plattformen zu fördern, um rechtswidrige Uploads, wie sie in der Vergangenheit gang und gäbe waren, zu vermeiden. Man kann sich das so vorstellen: Wenn beispielsweise der ORF eine Coverband auftreten lässt, führt auch er an die AKM eine Lizenzgebühr für den Künstler ab. Der Schritt, den man jetzt setzt, ist eine Umsetzung in die digitale Welt: Künstler werden für ihr geistiges Eigentum entlohnt beziehungsweise dieses wird geschützt.

Wichtig ist aber das Thema der Verhältnismäßigkeit, daher möchte ich es nicht uner­wähnt lassen: Unsere kleinen Unternehmen, die sich technische Maßnahmen teilweise nicht leisten können, müssen geschützt werden. Daher wurden nicht nur Ausnahmen für kleine Unternehmen, die einen Umsatz von weniger als 10 Millionen Euro haben und jünger als drei Jahre sind, geschaffen, sondern es wurde auch festgelegt, dass sich die Frage, welche technischen Maßnahmen umgesetzt werden müssen, nach der Größe des Unternehmens richtet.

Wir werden da auch als nationaler Gesetzgeber gefordert sein, in der Umsetzung dieser Verhältnismäßigkeit behutsam und bedacht vorzugehen, um unseren Unterneh­men keinen Wettbewerbsnachteil zu bringen.

Ein weiteres Gebiet, in dem Gesetze und Maßnahmen aus dem analogen Bereich in der digitalen Welt umgesetzt werden können, ist das Thema Hetze und Hass im Inter­net. Sich bei Hasspostings, vor allem aber bei strafbaren Taten hinter der Anonymität des Internets zu verstecken, widerspricht absolut jeglichen Werten unserer Gesell­schaft. Hass im Netz ist kein Kavaliersdelikt, und daher gilt es, eine Veränderung zu erwirken und die Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen.

Künftig müssen Forenbetreiber die Identität von Postern feststellen und überprüfen. Herr Scherak, Sie haben gemeint, dass Dienstleistungen oder Diskurse damit zukünftig verhindert werden könnten: Die Daten sind ja nur dann weiterzugeben, wenn ein begründeter Vorwurf einer strafbaren Handlung nachgewiesen wird, und die Foren­betreiber werden sich hüten, Daten gesetzeswidrig weiterzugeben. (Abg. Scherak: Aber darum geht’s ja nicht!)

Ich bin aber davon überzeugt, dass wir gerade dem letzten Punkt mit einer gezielten Vermittlung von Medienkompetenz vorbeugen können. Einem gezielten, gelernten Um­gang mit dem Thema Digitalisierung, mit dem Internet und den digitalen Medien muss von klein auf Bedeutung geschenkt werden. Das ist nicht nur notwendig, um zukünftig die Fachkräfte zu haben, die wir brauchen, sondern auch, um unsere Kleinen mit gewissen digitalen Skills auszurüsten, denn nur dann werden wir es schaffen, sie zu mündigen Bürgern zu machen und sie auf das digitale Zeitalter vorzubereiten.

Ich gebe den NEOS auch recht, wenn sie sagen, dass Tablets in den Schulklassen alleine nicht zum Erfolg führen würden. Wir brauchen ein System, das – neben der Infrastruktur – die Lehrinhalte an das 21. Jahrhundert anpasst. Unsere Informations­ge­sellschaft verlangt immer weniger Faktenwissen, sondern mehr Kompetenzen. Das werden wir auch im Masterplan Digitalisierung so umsetzen.


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Sehr geehrte Damen und Herren, abschließend möchte ich sagen, dass der Titel der heutigen Aktuellen Stunde nur als Ansporn für die Kritiker verstanden werden kann, die wichtigen Maßnahmen, die die Regierung im Bereich der Digitalisierung setzt, genauer zu studieren. Ich versichere Ihnen, wir arbeiten an einem soliden, effektiven Staat, der die Veränderungen des digitalen Zeitalters erfasst und unser Land vorausschauend in eine gute Zukunft führt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

13.02


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Drozda. – Bitte.


13.02.33

Abgeordneter Mag. Thomas Drozda (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bun­desministerin! Herr Minister! (Abg. Höbart – auf den großen, weißen Anstecker des Redners mit der Aufschrift „Frauenvolksbegehren“, auf dem das Logo des Frauen­volks­begehrens abgebildet ist, deutend –: Ist das eine Uhr, die da drauf ist, auf dem Sticker?) Mit der digitalen Identifikationspflicht und mit der Ausweispflicht verhält es sich ja nicht viel anders als mit der als Digitalsteuer bezeichneten getarnten Werbe­abgabe: Es ist ein klassisches Beispiel für Showpolitik.

Statt tatsächliche Lösungen für Hass und Hetze im Netz zu erarbeiten, wird die PR-Maschinerie angeworfen. Man schickt ein Gesetz in Begutachtung, das nicht nur vollkommen am Ziel vorbeischießt, sondern das wirkliche Ziel nicht einmal ins Visier nimmt. Die Ausweispflicht im Internet mag vieles sein – eine Barriere für den freien Diskurs im Netz, ein Angriff auf die digitale Demokratie oder ein Eingriff in das Grund­recht auf Datenschutz –, ein Rezept gegen Hasskommentare ist sie sicher nicht.

Ich habe selten einen Gesetzesvorschlag gesehen, der derart wenig durchdacht ist wie dieser, und zwar auf jeder Ebene: rechtlich, technisch, aber auch inhaltlich. Quer durch Österreich hagelt es daher auch folgerichtig Kritik von Expertinnen und Experten. Es wird davor gewarnt, dass die Identifikationspflicht gegen EU-Recht und unsere Grundrechte verstoßen könnte und dass die technische Umsetzung sicher nicht – wie du, Herr Bundesminister, es bezeichnet hast – „leicht machbar“ ist. Wie denn auch? Die technischen Möglichkeiten für eine Verifizierung der Adresse über die Telefon­nummer beispielsweise gibt es ja noch nicht einmal.

Was in der analogen Welt strafbar ist, muss auch im digitalen Raum verboten sein. – Richtig, dem ist zuzustimmen. Fakt ist aber auch – und Niki Scherak hat es bereits erwähnt –, dass das Strafrecht auch im Internet gilt, und das seit geraumer Zeit. Man kann bereits jetzt strafrechtlich relevante Kommentare oder Aussagen im Internet bei der Staatsanwaltschaft melden und die Staatsanwaltschaft einschalten. Die Staats­anwaltschaft kann bereits jetzt IP-Adressen inklusive genauer Uhrzeit, wann die IP-Adresse benutzt wurde, bei den Providern erfragen.

Warum passiert das nicht? – Das passiert deshalb nicht, weil die Bundesregierung die österreichische Justiz personell und finanziell aushungert. Ich habe im Jahr 2017 gemeinsam mit Bundesminister Brandstetter verhandelt, dass es fünf zusätzliche Staatsanwälte und Staatsanwältinnen geben soll, die sich auf das Thema Hass im Netz konzentrieren sollten. Ich frage ernsthaft: Warum gibt es die bis heute nicht? (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten von JETZT.)

Anstatt das umzusetzen und eigene Posten in der Staatsanwaltschaft für die Bekämp­fung von Hass und Kriminalität im Netz zu schaffen, opfert die Regierung eines der wichtigsten persönlichen Rechte und stellt auch die Meinungsfreiheit gleich mit infrage. Wir wissen ganz genau, dass bei Hass und Hetze im Netz nicht die Anonymität das ausschlaggebende Kriterium ist, denn schon jetzt wird ein Großteil der Hasspostings


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unter Klarnamen veröffentlicht. Der heute bereits auf skurrile Weise zitierte Fall von Sigi Maurer ist der bekannteste und beste Beweis dafür.

Ich frage daher: Was soll dieser Gesetzesvorschlag bringen? Was soll die Identifika­tionspflicht gegen digitale Hetze unter Klarnamen ausrichten? Die Antwort ist: nichts. Die Regierung rühmt sich, dass bis heute kein anderes Land ein ähnliches Gesetz eingeführt hätte – kein europäisches, wohlgemerkt. Stimmt, die Regierung hat sich da ein Beispiel an China genommen, das auf dem direkten Weg zum totalitärsten Über­wachungsstaat der Moderne ist, und an Südkorea, wo die Politik der Regierung zu massiven Hackerangriffen geführt hat. In beiden Ländern ist Hass im Netz laut Studien im Übrigen nicht einmal um einen einzigen Prozentpunkt zurückgegangen.

Wer ist der größte Profiteur und Multiplikator von Hass im Netz, Herr Bundesminister? Wer füllt im Tagestakt die Zeitungen und Medien mit skandalösen Postings, mit Ge­schichtsvergessenheit und mit digitaler Rechtsanbiederung? – Richtig, Ihr Koalitions­partner, die FPÖ. (Abg. Gudenus: Silberstein! Sagt der Freund von Silberstein! Genau!) Wer hat ein Naheverhältnis zu Seiten wie unzensuriert.at oder „Wochen­blick“? – Richtig, die FPÖ, sie fühlt sich zu Recht angesprochen. Ich frage ganz ernsthaft: Sind das die Start-ups, von denen du redest? Unzensuriert.at, „Wochen­blick“? (Abg. Gudenus: Kontrast!) Sind das die, die man nicht behindern sollte?

Die Linie der SPÖ dem gegenüber ist ganz klar: Wir sagen klar Nein zu dieser Identifikationspflicht im Internet, Nein zu einem Angriff auf die Privatsphäre der Öster­reicherinnen und Österreicher. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

13.07


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf eine weitere Schülergruppe der HBLA Bruck hier bei uns im Hohen Haus begrüßen. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Wassermann. – Bitte.


13.08.09

Abgeordnete Sandra Wassermann (FPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Österreich hat sich in den vergangenen Monaten und Jahren sehr positiv weiterentwickelt. Wir haben uns als Land mit besonderer Lebensqualität und internationalem Auftritt etabliert, auch des­halb, weil die Bundesregierung digitale Maßnahmen gesetzt hat, die innovativ, mutig und fortschrittlich sind.

Liebe NEOS, beim Studium Ihrer Presseaussendungen und Social-Media-Accounts ist mir aufgefallen, dass Sie beinahe hellseherische Fähigkeiten entwickeln. Sie sagen, was nicht alles eintreten wird und wie schauderbar die mögliche Zukunft, die uns bevorsteht, sein wird. Was mir allerdings fehlt, ist Ihre konstruktive Mitarbeit und sind Ihre Ideen.

Sehr geehrte Frau Gamon, die Bürgerinnen und Bürger erwarten sich auch von Ihnen, dass Sie sich lösungsorientiert in den parlamentarischen Prozess einbringen (Abg. Scherak: Drei Vorschläge gemacht! Drei Vorschläge!) und sich nicht mit einem Fuß bereits im EU-Wahlkampf befinden. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Auf der einen Seite machen Sie sich gegen Hass im Netz stark, aber auf der anderen Seite haben Sie selbst Social-Media-Postings und Presseaussendungen, die vor kriti­schen Seitenhieben mit viel verstecktem Aggressionspotenzial nur so strotzen – oder sollte ich besser sagen, nur so strolzen? (Heiterkeit bei Abgeordneten der NEOS.) Dazu fällt mir auch eine Redewendung ein: Wasser predigen und Wein trinken – diese


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Doppelbödigkeit versteht kein Bürger in ganz Österreich. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Genau aus diesem Grund gibt es auch diesen Gesetzentwurf von Bundesminister Blümel, der derzeit in Begutachtung steht, und wir werden uns gemeinsam mit unse­rem Koalitionspartner damit befassen.

Die Regierung hat digitale Kompetenzen im Internet, wenn es darum geht, sich gegen Hass im Netz starkzumachen und dagegen einzugreifen. Viele von uns waren selbst schon Opfer von Hass im Netz. Das betrifft alle Altersschichten und Generationen, vor allem aber auch die Eltern, die ihre Kinder vor Cybermobbing schützen müssen. Auch die aktuelle Kriminalstatistik zeigt, dass Cybercrime immer mehr zunimmt und dass sich auch die Polizei immer größeren Herausforderungen in diesem Bereich stellen muss.

Hauptgrund für das enthemmte Agieren im Netz ist aber nicht nur die Anonymität, sondern auch die Verrohung der Sprache. Ich erinnere mich ganz gut an einen Sager von der linken Seite, seitens einer SPÖ-Bürgermeisterin in Kärnten, die einer Kollegin den Tod in den Ethiopian Airlines gewünscht hat. Sie hat das umschrieben und es war schauderbar. Ich muss schon eines sagen: Für uns ist diese Aussage, diese Ver­rohung der Sprache, auf das Schärfste zurückzuweisen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Schellhorn: Verrohung der Sprache! – Abg. Loacker: Die Fraktion mit Expertise für die Verrohung der Sprache!)

Frau Rendi-Wagner bleibt da leider tatenlos. Ein weiteres Beispiel auch seitens der Abgeordneten der SPÖ: Da gibt es jemanden, der Beschimpfungen und Hasspostings auf der eigenen Facebook-Seite tagelang stehen lässt. Frau Rendi-Wagner bleibt auch da tatenlos. (Zwischenruf des Abg. Lausch.) Wenn ich mir den Personalvertreter und Funktionär der SPÖ in Kärnten anschaue, der unseren Bundeskanzler auf das Wüs­teste beschimpft hat, dann kann ich wieder nur eines sagen: Frau Rendi-Wagner bleibt auch da tatenlos. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ich persönlich frage mich, wie ernst die SPÖ eigentlich ihren eigenen Wertekatalog nimmt. (Ruf bei der FPÖ: Gar nicht!) Was vielleicht noch hinzukommt, ist, dass mo­mentan, vor dem EU-Wahlkampf, bei der SPÖ, bei der linken Seite ohnehin alle Hemmungen komplett fallen. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Gudenus: Silberstein-Kommission!)

Hasskommentare, sehr geehrte Damen und Herren, sind leider Alltag im Netz. Das muss sich aber ändern – durch Gesetze, indem wir alle vor dem Kommentieren durch­atmen und durch digitale Zivilcourage.

Die Regierung hat Kompetenzen im Internet, wenn es darum geht, den Bürgern die Amtswege zu erleichtern. Es werden neue Prozesse definiert, Schnittstellen geschaf­fen. Es geht darum, dass 800 000 Österreicher ihren Wohnsitz an- und ummelden. Es geht darum, eine Wahlkarte für die Europawahl beantragen zu können, ein Ansuchen für eine Gemeindewohnung zu stellen oder eine Strafregisterbescheinigung zu erhalten, oder auch darum, einen Hund anzumelden. Das funktioniert alles digital, das sind alles Innovationen, die die Bundesregierung möglich macht. (Abg. Leichtfried: Ja, der Kollege Loacker hat sich im Ministerium gemeldet! – Abg. Loacker: Ich habe 14 Tage im Ministerium gewohnt! So funktioniert das!)

Die Regierung hat digitale Kompetenzen, wenn es darum geht, rasche und sichere Datenübertragung als entscheidenden Standortfaktor für betriebliche Ansiedelungen sicherzustellen. Auch da möchte ich auf Kärnten verweisen, auf die 5G-Pionier­ge­meinde Villach, wo wir mit starken Partnern, gemeinsam mit Infineon und der Bun-


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desregierung im Digitalisierungsbereich 1,6 Milliarden Euro investieren und 400 neue Arbeitsplätze schaffen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Trotz der schwierigen topografischen Lage ist Österreich gemeinsam mit Infra­struktur­minister Norbert Hofer bei der Einführung neuer Technologien bereits auf der Überhol­spur.

Ich komme nun zum Schluss: Wir sind uns der wachsenden Verantwortung sehr wohl bewusst und begleiten einige dieser Prozesse auch wissenschaftlich, zum Beispiel wenn es um die genutzte elektromagnetische Hochfrequenzstrahlung, um unsere Gesundheit, um unsere Jugend und um unsere Zukunft geht. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.13


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Hoyos-Trauttmansdorff ist zu Wort gemeldet. – Bitte.


13.13.56

Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Herr Präsident! Werte Ministerin! Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Besucherinnen und Besucher auf der Galerie! Angela Merkel hat 2013 gesagt: „Das Internet ist für uns alle Neuland.“ Wenn man sich die Redebeiträge der letzten knappen Stunde so anschaut, dann glaube ich, dass sie da durchaus recht gehabt hat, insbesondere was die Regierungsparteien betrifft.

Ich möchte kurz auf die Ausführungen von Frau Kollegin Wassermann eingehen, die gerade diese großartige App Digitales Amt, die das Jahrhundertheilmittel für alle Probleme in dieser Regierung ist, erwähnt hat. (Abg. Stefan: Wer hat das behauptet? Das ist nicht richtig!) Erstens kann man die Wahlkarte schon seit Jahren online be­antragen, das ist keine neue Errungenschaft, die in dieser App funktioniert. Wie toll das mit dem Ummelden des Wohnsitzes funktioniert, haben wir auch schon erlebt. Ansons­ten ist das eine Linksammlung, nicht mehr. Wenn man das als die große Errungen­schaft der Regierung im digitalen Bereich sieht, dann weiß ich nicht weiter.

Es wurde auch das Thema Uploadfilter angesprochen. Ich will es kurz machen: Frau Kollegin Niss, Sie haben davon gesprochen, dass man ja auch AKM-Gebühren zahlen muss und so weiter. Aus meiner Sicht: Wie soll ein Uploadfilter erkennen, ob jemand AKM-Gebühren gezahlt hat? Also auch das geht sich hinten und vorne nicht aus. (Beifall bei den NEOS.)

Weil die Zeit davonläuft, möchte ich auf den Redebeitrag des Herrn Ministers ganz am Anfang gar nicht eingehen. Ich wollte eigentlich in diesem Zusammenhang über ein anderes Thema sprechen, das sehr essenziell ist: Das ist das Thema Medien­kompe­tenz. Auch da sehen wir, dass das insbesondere in der Regierung – ich habe mir da Herrn Vizekanzler Strache herausgepickt – durchaus ein Thema ist, das man näher beleuchten muss.

Wenn man sich die Facebook-Seite von Minister Strache angeschaut hat – viele dieser Dinge sind mittlerweile gelöscht, weil medial schon aufgeschlagen –, dann sieht man immer wieder, dass er auf diese klassischen Fakenews hereingefallen ist. Wir haben da einen Artikel vom Juli 2014, den er postet: „USA drohen EU mit Sanktionen, falls EU Sanktionen gegen Russland nicht verschärft“. H.-C. Strache schreibt dazu: „Wer gießt hier Öl in das Feuer?“ – Dieser Artikel war von einem deutschen Magazin, dem „Pos­tillon“, das einfach Satire macht. Vizekanzler Strache kann das nicht unterscheiden.

1. April 2015, Vizekanzler Strache: „Jetzt drehen sie völlig durch“, darunter ein „Presse“-Artikel, der lautet: „Der Panier“ – des Wiener Schnitzels in diesem Fall – „droht ein EU-


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Verbot.“ – Wir wissen natürlich alle, dass der Spaß beim Wiener Schnitzel aufhört, da sind wir uns schon einig, aber dass der Herr Vizekanzler auf einen ganz klaren Aprilscherz hereingefallen ist, zeigt schon ein bisschen, dass es vielleicht gut wäre, manche Dinge vorher zu hinterfragen und nicht einfach draufloszuposten.

Auch die „Allgemeine Morgenpost Rundschau“ – allein der Titel sollte zu denken geben, dass das vielleicht etwas mit Satire zu tun hat, das liest man aus dem Titel des Magazins heraus – hat im September 2015 einen Artikel gepostet: „USA drohen Iran mit Vergeltung falls sie weiter unerlaubt IS bombardieren.“ Was schreibt Strache dazu? „Fragen über Fragen! Wird der IS doch von den US unterstützt?“ (Heiterkeit bei Abgeordneten von NEOS und SPÖ.) Auch da sollte man vielleicht vorher überlegen, was man postet und was im Hintergrund dazu abläuft, und vielleicht ein bisschen mehr darüber nachdenken. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Gudenus: Ihre Sorgen möchte ich haben!)

So geht es weiter, bei Vizekanzler Strache, aber auch bei anderen Politikern, die das immer wieder machen. Ich glaube, es ist unsere Verantwortung als Politiker, eine Vor­reiterrolle zu übernehmen und zu hinterfragen, was wir posten, denn das ist brand­gefährlich. Mit dem Verbreiten von Fakenews – das kann man gezielt machen oder nicht, das will ich jetzt hier nicht unterstellen – geht sehr viel einher, was natürlich auch auf unsere Demokratie massiven Einfluss haben und sie langfristig massiv beschä­digen kann.

Es gibt einen tollen Blog, den ich Ihnen allen empfehlen kann: Kobuk! Das ist ein Medienwatchblog, der sich explizit mit dem Thema Fakenews beschäftigt und mit der Darstellung, wie Inhalte vermittelt werden. Da ist zum Beispiel herausgekommen, dass insbesondere die „Kronen Zeitung“ 2017 Ausländern ein wesentlich höheres Gewalt­potenzial beziehungsweise ein Potenzial, kriminelles Verhalten an den Tag zu legen, zugeschrieben hat, als es in der Realität der Fall war.

Wir sehen also, wie Medien verzerren, und wir als Politik haben da eine besondere Aufgabe. Insbesondere müssen wir an den Schulen wesentlich mehr machen. Wir müssen dort endlich Medienkompetenz verankern, damit junge Menschen sich diffe­renziert eine Meinung bilden und dann auch differenziert am politischen Diskurs teilnehmen können.

Um mit einem schönen Zitat – und vielleicht auch mit ein bisschen Satire und zum Mitdenken – abzuschließen: Abraham Lincoln hat einmal gesagt: „Don’t believe everything you read on the internet.“ – Möglicherweise sagt das sehr viel mehr aus als viele Redebeiträge, die hier bisher gehalten wurden. (Beifall bei den NEOS.)

13.18


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Noll. – Bitte.


13.19.03

Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (JETZT): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Minis­ter! Meine Damen und Herren! Dass ein Vergleich hinkt, das ist ihm quasi wesens­eigen, sonst wäre es Isomorphie oder etwas anderes. Kennzeichnend sind Vergleiche aber natürlich schon. Wenn Sie, Herr Minister, sich hier als Sheriff gerieren, kann ich nur sagen: Ich wollte immer Indianer sein, und da liegt wahrscheinlich auch der prinzipielle Unterschied zwischen uns. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ.)

Das Vermummungsverbot ist ein Widerspruch zu etwas, was ich als Menschenrecht der Anonymität bezeichnen würde. Ich lese Ihnen etwas vor: „Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen [...]“. – Wo steht das? – Das steht natürlich in § 13 Abs. 6 des deutschen Telemediengesetzes.


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Wenn § 43 ABGB, der in Österreich seit weit über 100 Jahren das Namensrecht regelt, ausdrücklich davon spricht, dass jede und jeder von uns das Recht hat, Decknamen zu benutzen – expressis verbis verba legalia –, dann heißt das, dass wir ganz grund­sätzlich, wenn es nicht den konkreten Verdacht einer strafbaren Handlung gibt, das Recht haben, anonym zu bleiben. Man kann das alles drehen und wenden, wie man will, man kann die einzelnen Paragrafen dieses Entwurfs für ein Bundesgesetz über Sorgfalt und Verantwortung im Netz drehen und wenden, wie man will: Da findet tatsächlich ein Paradigmenbruch statt.

Herr Minister, Sie stellen sich auf die Seite derer, die sagen: Dieses Menschenrecht auf Anonymität soll es nicht länger geben. – Das ist dem Internet nicht angemessen, und das ist auch unserem eigentlichen Rechtsverständnis nicht angemessen.

Nikolaus Forgó, wahrscheinlich der beste Experte für das nationale und internationale Internetrecht, hat zu Recht vom Phrasenschwein gesprochen, in das er gerne jedes Mal, wenn der Satz „Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein!“ gesagt wird, 1 Euro eingeworfen hätte. Diesbezüglich geht es um dasselbe: Das Internet ist seit allem Anfang an kein rechtsfreier Raum. Nicht zuletzt deshalb, weil ich seit gut 30 Jahren mein Geld damit verdiene, diejenigen zu klagen, die über andere Unwahres, Hetze­risches oder Beleidigendes schreiben, sage ich: Es stimmt einfach nicht!

Das Internet ist vermutlich eines der meistregulierten Gebiete, die wir überhaupt haben; und die Problematik liegt in kaum einem Fall in der Anonymität. Der bekannte Fall von Sigi Maurer zeigt das so schön, dass man ja kaum glaubt, dass das jemand nicht verstehen kann. Wir haben von allem Anfang an über die Identität des Betref­fenden Bescheid gewusst. Wie aber ist er bis jetzt damit durchgekommen? – Indem er abgestritten hat, dass er, der über seinen Account identifizierbar ist, es gewesen ist. Dieses Problem wird auch durch dieses Gesetz in weiterer Folge nicht geregelt werden können.

Das, worauf da abgezielt wird, ist eine Art Wohlverhaltensgesetz: Überall dort, wo Leute diskutieren, auch, wo sie sich ereifern wollen – und das ist ein berechtigtes Anliegen vieler von uns –, soll jetzt sozusagen eine Eintrittskarte abgegeben werden. Da findet – Niki Scherak hat darauf hingewiesen und man kann es nicht leugnen – im Kern eine Vorratsdatenspeicherung ohne Anlass statt, und das wird in diesem Leben – 30 Jahre habe ich vielleicht noch – weder beim EuGH noch beim VfGH durchgehen. Das ist eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung (Beifall bei JETZT und bei Abge­ordneten der NEOS), und diesbezüglich sind die Aussagen der Gerichte so klar, dass man sich wundert, wie die Legisten in Ihrem Haus das vor Ihnen geheim halten konnten. – Das ist entschieden!

Noch ein Wort zur Einschränkung der Meinungsfreiheit – weil hier so getan wurde, als ob diese nicht stattfände –: Sowohl europäische als auch nationale Gerichte haben bei der Beurteilung dessen, was eine unzulässige Einschränkung der Meinungs­äuße­rungsfreiheit ist, den Chilling Effect als gravierendes Problem erkannt. Es geht nicht nur um die situative Einschränkung oder Verhinderung von Meinungsfreiheit, es geht auch darum, dass es bestimmte gesetzgeberische, gerichtliche oder bürokratische Maßnahmen gibt, die diese Meinungsfreiheit präventiv einschränken.

Ich glaube, dieses Gesetz leistet keinen Beitrag zur Lösung der Probleme, vor denen wir stehen. – Danke. (Beifall bei JETZT und NEOS.)


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13.24


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

13.24.33Einlauf und Zuweisungen


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegen­stände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Ge­schäfts­ordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 3199/J bis 3370/J

Schriftliche Anfragen an den Präsidenten des Nationalrates:

26/JPR bis 29/JPR

2. Anfragebeantwortungen: 2709/AB bis 2900/AB

Anfragebeantwortungen (Präsident des Nationalrates):

24/ABPR und 25/ABPR

3. Regierungsvorlage:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Web­sites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) erlassen wird (574 d.B.)

4. Ergänzung oder Änderung von Regierungsvorlagen oder Berichten:

Monatserfolg Februar 2019, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen; Austausch­seite (Zu 42 BA)

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs.4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Monatserfolg Februar 2019, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 42 BA)

Vorläufiger Gebarungserfolg 2018, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vor­lage 43 BA)

Immunitätsausschuss:

Ersuchen des Magistratischen Bezirksamts für den 1./8. Bezirk um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Gerald Loacker

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 21 betreffend "NEIN zur Abschaffung der Notstandshilfe", überreicht von den Abgeordneten Josef Muchitsch, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA und Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann

Petition Nr. 22 betreffend "Forschung für Therapien gegen Polyneuropathie", überreicht von den Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka und Gabriela Schwarz

Petition Nr. 23 betreffend "Stopp des Tanktourismus in der Gemeinde Fritzens", über­reicht vom Abgeordneten Hermann Gahr

Bürgerinitiative Nr. 61 betreffend "Eine Erhöhung der derzeitigen Polizeiplanstellen in Villach, damit eine Polizeiinspektion am Bahnhof wieder geöffnet werden kann"


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Bürgerinitiative Nr. 62 betreffend "systemrelevante und zweckmäßige Verbesserung des Pensionskassengesetzes zur Sicherung einer stabilen 2. Säule der Alters­ver­sorgung sowie Umsetzung von steuerlichen Erleichterungen im Falle von Pensions­kürzungen"

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes betreffend System der Bundessportförderung – Reihe BUND 2019/14 (III-271 d.B.)

Verfassungsausschuss:

Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Kinder- und Jugendhilfe (573 d.B.)

Verkehrsausschuss:

Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) und der Anhänge D (CUV), F (APTU) und G (ATMF) zum Übereinkommen (582 d.B.)

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Landesverteidigungsausschuss:

Bericht des Bundesministers für Landesverteidigung gemäß § 38a Abs. 5 Wehrgesetz 2001 betreffend militärische Dienstleistungen von Frauen in den Jahren 2017 und 2018 (III­270 d.B.)

*****

Behandlung der Tagesordnung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 3 bis 5 sowie 8 und 9 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Werden dagegen Einwände erhoben? – Wenn das nicht der Fall ist, dann findet es so statt.

Redezeitbeschränkung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde ein Konsens erzielt, die Tagesblockzeit wie folgt festzulegen: 6,5 „Wiener Stun­den“. Daher entfallen auf die ÖVP 120 Minuten, auf die SPÖ und FPÖ jeweils 107 Mi­nuten und auf NEOS und JETZT je 36 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt daher die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 18 Minuten. Darüber hinaus wird deren Redezeit auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.

Ich darf über diesen Vorschlag zu den Redezeiten gleich abstimmen lassen.


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Wer damit einverstanden ist, den bitte ich, ein Zeichen zu geben. – Das ist einstimmig angenommen.

*****

Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, darf ich die Studenten der Österreichischen Hochschülerschaft der Johannes Kepler Universität Linz – es sind dies zwei Gruppen – recht herzlich bei uns im Hohen Haus willkommen heißen. (Allgemeiner Beifall.)

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

13.26.011. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zum 1. Tagesordnungspunkt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Pfurtscheller. – Bitte.


13.26.30

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Ministerin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Normalerweise freut man sich als Abgeordnete sehr, wenn man die Tagesordnung eröffnen darf und für einen so wichtigen Tagesordnungspunkt als Erstrednerin genannt wird. Heute aber ist meine Freude sehr getrübt. Unsere liebe Kollegin Barbara Krenn hat uns verlassen. Eigentlich sollte sie jetzt hier als Erstrednerin stehen und ihre Stellungnahme zum Frauenvolks­begehren abgeben.

Ich persönlich bin sehr traurig, dass Barbara gestorben ist, und wir vermissen sie jetzt schon sehr. Ihr war es immer sehr wichtig, Frauen zu stärken und zu ermächtigen. Sie selber war eine unglaublich starke Frau. Ich glaube, wir als Frauen der Fraktion der Österreichischen Volkspartei können sie am besten ehren, indem wir uns bemühen, ihren Weg weiterzugehen und ihre Stärke weiter zu leben. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ sowie bei Abgeordneten von NEOS und JETZT.)

Als erstes möchte ich mich noch einmal bei den Initiatoren und Initiatorinnen des Frauenvolksbegehrens, die oben auf der Galerie sitzen, und vor allem natürlich auch bei den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern aus ganz Österreich ganz herzlich bedanken. Ich möchte mich für das Herzblut, das Sie in dieses Volksbegehren gesteckt haben, und dafür, dass uns dieses Volksbegehren Gelegenheit zu einer ausführlichen Diskussion darüber, was es denn noch alles braucht, um Gleichbehandlung, um Gleichstellung von Frauen und Mädchen in Österreich zu erreichen, gegeben hat, bedanken. Ich möchte mich auch für die Inputs, die wir während unserer Diskussionen von den verschiedenen Referenten und Referentinnen bekommen haben, bedanken.

Auf der anderen Seite möchte ich mich aber schon gegen die Behauptungen und die Aussagen verwahren, die in den letzten Wochen – und verstärkt in den letzten Tagen – natürlich hauptsächlich über die Presse getätigt worden sind, dass wir als Regie­rungs­parteien uns nicht für das Volksbegehren interessieren würden, dass wir es einfach ad


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acta legen, zur Kenntnis nehmen, nichts daraus lernen, nichts daraus ableiten wür­den. – Das stimmt so nicht, das Gegenteil ist der Fall.

Viele dieser Forderungen nehmen wir sehr ernst – nein, wir nehmen alle sehr ernst –, und viele finden sich auch in unserem Regierungsprogramm wieder. Entweder werden sie noch umgesetzt oder sie wurden schon umgesetzt. Einige wenige Forderungen aus dem Frauenvolksbegehren, zum Beispiel das Recht auf Teilzeitarbeit oder die ver­bindliche Geschlechtersensibilität im Bildungsbereich, waren schon vor unserer Regie­rungs­periode umgesetzt.

Ich möchte jetzt gerne ganz kurz in Stichworten darauf eingehen, wie sich die Themen des Frauenvolksbegehrens mit Themen aus unserem Regierungsprogramm über­schneiden. Ich werde es nur stichwortartig tun, denn meine Kollegen und Kolleginnen werden dann in ihren Redebeiträgen weiter auf die einzelnen Punkte eingehen.

Zum Beispiel gibt es im Volksbegehren die Überschrift „Einkommensunterschiede beseitigen“. Diese Überschrift gibt es in ähnlicher Form auch in unserem Regie­rungsprogramm. Dort lautet sie „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit – Gleichstellung von Frauen am Arbeitsmarkt“, und darunter ist eine Fülle von Maßnahmen angeführt, die dazu beitragen sollen, die Einkommensunterschiede zu beseitigen. Sie sehen, dass wir da gar nicht so weit auseinander liegen. Zum Beispiel haben wir die Abschaffung der Diskriminierung in allen Kollektivverträgen schon umgesetzt, beziehungsweise wird diese noch bei den letzten Verhandlungen im Frühjahr abgeschafft.

Es gibt auch einen anderen Punkt, der sich im Frauenvolksbegehren „Arbeit verteilen“ nennt. Bei uns gehört das zum Punkt – jetzt habe ich das Blatt nicht dabei, das ist sehr peinlich, es tut mir wirklich leid – der schon erwähnten Teilzeitarbeit. Teilzeitarbeit ist heute schon möglich.

Dann gibt es einen Punkt im Frauenvolksbegehren, der sich „Armut bekämpfen“ nennt. Wir haben das „Soziale Sicherheit für Frauen, auch im Alter“ genannt. Da ist auch die Novellierung des Unterhaltsvorschussgesetzes enthalten, da sind die Notwohnungen für Frauen, die von Gewalt bedroht sind, enthalten, da ist eine Informationskampagne vonseiten der Pensionsversicherungsanstalt enthalten. Zudem kümmern wir uns momentan sehr stark um die Themen Frauen und Pflege sowie Pensionssplitting. Das sind alles Dinge, die die Armut hintanhalten sollen.

Ich habe meine Redezeit nun schon aufgebraucht, sollte aber noch einen Antrag ein­bringen. Ich möchte nur noch ganz kurz sagen, dass es im Frauenvolksbegehren zum Beispiel auch den Punkt „Wahlfreiheit ermöglichen“ gibt. Bei uns nennen wir es „Ver­einbarkeit von Familie und Beruf“. Im Großen und Ganzen ist das dasselbe. Auch da ist schon einiges passiert, aber vieles haben wir noch vor, ganz zu schweigen von der Gewaltprävention, die natürlich auch im Volksbegehren gefordert wird.

Ich darf jetzt noch folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Carmen Schimanek, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „Fortführung der ‚Interministeriellen Arbeitsgruppe Schutz von Frauen vor Gewalt‘“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend wird aufgefordert, die ‚Interministerielle Arbeitsgruppe Schutz von Frauen vor


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Gewalt‘ fortzuführen, um von Gewalt Betroffene in Zukunft noch besser vor Gewalt zu schützen.“

*****

Diese Arbeitsgruppe gab es ja schon und sie hat die Umsetzung des NAPs, des Nationalen Aktionsplanes zum Schutz von Frauen vor Gewalt, begleitet. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

13.33

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dkffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Carmen Schimanek

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Fortführung der „Interministeriellen Arbeitsgruppe Schutz von Frauen vor Gewalt“

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über das Frauenvolksbegehren (433 d.B.)

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) trat am 1. August 2014 in Kraft und sieht eine geschlechtersensible Perspektive in allen Bereichen der Umsetzung und Evaluierung der politischen Maßnahmen vor. Österreich verpflichtet sich darin Gleichstellungs­maß­nahmen voranzutreiben und effektiv umzusetzen, da "die Verwirklichung der recht­lichen und der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ein wesentliches Element der Verhütung von Gewalt gegen Frauen ist" (Präambel). Mit dem Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt 2014 - 2016 setzte Österreich mit Blick auf das Inkrafttreten des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Be­kämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wichtige Initiativen. Be­gleitet wurde dieser Prozess durch die "Interministerielle Arbeitsgruppe Schutz von Frauen vor Gewalt", deren Ergebnisse im "Umsetzungsbericht der Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung 2014 bis 2016" dargestellt wurden.

2016 wurde Österreich, neben Monaco, als erster Staat der Basisevaluierung gemäß Artikel 68 Abs. 1 der Istanbul-Konvention unterzogen.

Im September 2017 veröffentlichte das Expertinnen Gremium GREVIO, das mit der Überwachung der Umsetzung dieses Übereinkommens beauftragt ist, seine Schluss­folgerungen, welche auch im österreichischen Parlament eingehend diskutiert wurden. Auf deren Basis richtete das Vertragsstaatenkomitee im Jänner 2018 an Österreich seine Empfehlungen, über deren Umsetzung bis Ende Jänner 2021 zu berichten ist.

Die interministerielle Arbeitsgruppe zum Schutz von Frauen vor Gewalt wurde in diesem Sinne über das Jahr 2016 als Koordinierungsgremium im Gewaltschutz fort­gesetzt.

Ergänzend wurden als Ergebnisse der „Task Force Strafrecht“ Maßnahmen im Ge­waltschutz im Ministerrat vom 13.2.2019 beschlossen, die laufend umgesetzt werden.

Der gesamte Katalog umfasst ca. 50 Maßnahmen für Verschärfungen im Strafrecht und Verbesserungen beim Opferschutz und der Täterarbeit.


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Die Maßnahmen des Bundeskanzleramtes die im Zuge der Taskforce zum Schutz von Frauen vor Gewalt umgesetzt werden, sind folgende:

• Frauenhaus – Wechsel in ein anderes Bundesland möglich machen

Der Wechsel in ein Frauenhaus in ein anderes Bundesland bei besonders schwer­wiegenden Fällen oder jenen an der Landesgrenze muss künftig möglich sein.

• Opfernotruf vereinfachen, Etablierung einer dreistelligen Notrufnummer

Mit der Einführung einer eigenen dreistelligen Notrufnummer können sich Frauen hinkünftig in Akutsituationen einfach und schnell an eine Anlaufstelle wenden. Diese Notrufnummer soll kurz, ohne Vorwahl erreichbar und leicht zu merken sein. Hier dienen die bereits vorhandenen Notrufnummern der Polizei, Feuerwehr und Rettung als Beispiel. Zudem soll die Nummer 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr, anonym und kostenlos zur Verfügung stehen. Betroffene bekommen nicht nur rasche Hilfe in Akut­situationen, sondern auch Erst- und Krisenberatungen sowie weiterführende Informa­tionen zu Anlaufstellen, die Beratung und Unterstützung anbieten.

• Vernetzungsplattform der Verantwortlichen zum Schutz des Kindeswohls

Die bestehende Plattform zur Vernetzung von Verantwortungsträgern der Kinder- und Jugendhilfe soll weiter forciert werden, um die Zusammenarbeit der Einrichtungen, mit denen regelmäßig Überschneidungspunkte gegeben sind, im Interesse des Kindes­wohls zu verbessern.

• Beratung bei sexueller Gewalt

Die Fachberatungsstellen bei sexueller Gewalt müssen flächendeckend in jedem Bun­desland installiert werden. Daher bedarf es eines Ausbaus in vier Bundesländern: Niederösterreich, Burgenland, Kärnten und Vorarlberg.

• Übergangswohnungen in den Bundesländern

Die österreichische Bundesregierung erkennt die Bedeutung von sicheren Plätzen für von Gewalt betroffene Frauen. Die Evaluierung hat ergeben, dass der Ausbau von Übergangswohnungen notwendig ist. Der Bund wird daher gemeinsam mit den Län­dern Mittel für mehr Plätze in Übergangswohnungen zur Verfügung stellen.

Zentrales Anliegen ist es, betroffenen Frauen und ihren Kindern Schutz und Hilfe zu bieten und ihnen einen Weg aus der Gewalt zu ermöglichen. Gewalt gegen Frauen ist vielfach immer noch ein Tabuthema in Österreich und leider aktueller denn je. Das Ziel ist es daher, die Rahmenbedingungen zu adaptieren und Maßnahmen zu setzen, damit Frauen und Kinder solche Situationen erst gar nicht erleiden müssen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend wird aufgefordert, die „Interministerielle Arbeitsgruppe Schutz von Frauen vor Ge­walt“ fort­zuführen, um von Gewalt Betroffene in Zukunft noch besser vor Gewalt zu schützen.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.


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Als Nächste zu Wort gemeldet ist Klubobfrau Rendi-Wagner. – Bitte sehr.


13.33.27

Abgeordnete Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! (Die Rednerin trägt – wie ein Großteil der Abgeordneten der SPÖ – einen großen, weißen Anstecker mit der Aufschrift „Frauenvolksbegehren“, auf dem das Logo des Frauen­volks­begeh­rens abgebildet ist.) Es ist soweit: Wir diskutieren heute hier im Hohen Haus das Frauenvolksbegehren, ein Volksbegehren, das fast eine halbe Million Österreiche­rin­nen und Österreicher unterstützt und unterschrieben haben – eine halbe Million Stim­men für eine echte Gleichstellung in Österreich, eine halbe Million Stimmen für eine echte Selbstbestimmung der Frau und auch eine halbe Million Stimmen für eine gleiche Repräsentation von Männern und Frauen in Spitzenpositionen der Politik, aber auch der Wirtschaft. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Cox und Zadić.)

Heute stellen wir uns die Frage: Was macht die schwarz-blaue Bundesregierung? Wie gehen Sie mit dieser fast halben Million Stimmen, die in Österreich abgegeben wurden, um? – Tja, so wie mit den Volksbegehren zuvor: Sie fahren drüber, Sie ignorieren sie eigentlich und Sie erweisen dieser fast halben Million Menschen, die das Volks­begeh­ren unterstützt haben, eine Respektlosigkeit.

Das war im Wahlkampf zur letzten Nationalratswahl noch ganz anders, als sich vor allem die FPÖ, aber auch die ÖVP die direkte Demokratie doch sehr stark und in großen Buchstaben auf ihre Fahnen geheftet hatten.

Wie ernst Ihnen die Meinung der Menschen in Österreich ist und wie ernst Sie diese nehmen, konnten wir an der Behandlung der ersten Volksbegehren im Nationalrat bereits sehen. Ich darf erinnern, damals stand Don’t smoke zur Diskussion – es waren fast 900 000 Unterschriften, die damals eingingen –, und bei der Diskussion im Nationalrat war damals kein einziges Mitglied der Bundesregierung anwesend (Zwi­schenruf bei der ÖVP) – kein Bundeskanzler, kein Vizekanzler und auch keine Ge­sundheitsministerin. Ich darf an dieser Stelle sagen, dass ich es als wirklichen Fort­schritt sehe, dass Sie, Frau Bundesministerin, dieser Debatte heute hier persönlich beiwohnen.

Ja, es ist eine Frage, wie man hier mit der Meinung der Österreicherinnen und Öster­reicher, dieser halben Million Menschen umgeht: respektlos oder nimmt man sie ernst? Wie wichtig, wie aktuell, wie notwendig die Anliegen des Frauenvolksbegehrens nach wie vor sind, zeigt ein Blick auf ganz Europa – das ist gerade vor dem Hintergrund des stattfindenden EU-Wahlkampfs umso brisanter.

Der Blick auf Europa zeigt uns, dass es dort, wo rechtspopulistische Regierungen an der Macht sind, genau die Frauenrechte sind, die als erstes beschnitten und be­schossen werden, die in Gefahr sind. Alles, was wir in den letzten Jahrzehnten er­kämpft haben und in den letzten Jahren für fast selbstverständlich halten, ist mittler­weile in Gefahr und steht zumindest in einigen Ländern Europas wieder zur Dispo­sition. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

Wir müssen aus dieser Beobachtung lernen. Wir müssen lernen, dass nichts, was wir an Rechten erkämpft haben, selbstverständlich ist. Schauen wir nach Italien, wo es einen Innenminister namens Matteo Salvini gibt, der kürzlich Vorschläge gemacht hat, um Scheidungen zu erschweren und den Kindesunterhalt abzuschaffen! Schauen wir nach Ungarn, wo Viktor Orbán eine Geburtsprämie für Frauen einführen will! Schauen wir nach Polen, wo die Regierungspartei PiS ein Gesetz erlassen wollte, das Schwan­gerschaftsabbrüche generell verbieten sollte! Wären nicht Tausende Frauen in Polen wochenlang auf die Straße gegangen, wäre dieses Gesetz zur Umsetzung gekommen.


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Sie konnten es bisher verhindern, aber die Gefahr besteht weiterhin. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

Schauen wir nach Österreich! Auch in Österreich ist alles, was wir uns in den letzten Jahrzehnten erkämpft haben, nicht selbstverständlich. Was unsere Vorkämpferinnen hier vor 100 Jahren und in den Jahren danach an Frauenrechten erkämpft haben – gegen große Widerstände erkämpft haben –, ist nicht selbstverständlich. Lassen wir daher nicht zu, dass genau diese Rechte, die hier erkämpft wurden, für unsere Töchter nicht mehr gelten! Dafür werden wir eintreten und unsere Stimme hier auch im Rahmen des Volksbegehrens laut machen. (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist genau diese Frage des Gestaltungsanspruchs. Der Unterschied zwischen rech­ten sowie konservativen und progressiven oder sozialdemokratischen Kräften im Ge­staltungsanspruch ist es, der uns gerade in der Frauenpolitik so augenscheinlich unterscheidet. Wenn nämlich die Rechten oder Konservativen von Veränderung sprechen, meinen Sie Rückschritt, sehr geehrte Damen und Herren! Wenn Progres­sive, wenn wir von Veränderung sprechen, dann meinen wir Fortschritt. – Ja, das ist der große Unterschied! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Lugar.)

Seit 15 Monaten sehen wir in vielen Bereichen, aber gerade auch in der Frauenpolitik Rückschritte, den institutionalisierten Backlash, wenn Sie so wollen – gerade in der Frauen- und Familienpolitik.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sagen: Es ist mehr als bedenklich, wie man hier mit 500 000 Menschen umgeht, die sich für dieses Volksbegehren starkgemacht haben. Klar ist, dass dieser Kampf für Gleichberechtigung heute hier nicht zu Ende ist. (Beifall bei der SPÖ.)

An dieser Stelle möchte ich mich vor allem bei den Initiatorinnen und Initiatoren des Frauenvolksbegehrens, allen voran Lena Jäger, persönlich bedanken – für euren Einsatz, für eure Initiative und für diese Energie, die hier in dieses für uns alle, für die Gesellschaft in Österreich wichtige Projekt gelegt wurde. Ich kann euch eines ver­sprechen: Im Namen der Sozialdemokratie könnt ihr sicher sein, dass ihr im Kampf für mehr Gleichberechtigung, Chancengerechtigkeit und Selbstbestimmung der Frau in uns immer einen Partner an eurer Seite habt. – Danke schön. (Anhaltender Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

13.40


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Schimanek ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


13.40.33

Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minis­terin! Werte Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Galerie und zu Hause! Die Initiatoren des Frauenvolksbegehrens möchte ich an dieser Stelle natürlich auch herzlich be­grüßen. Wenn ich auch bekanntermaßen Ihre Forderungen teilweise nicht unterstützt habe, das Frauenvolksbegehren auch nicht unterschrieben habe, so schätze ich dieses Engagement doch sehr wert, das Sie da an den Tag gelegt haben, das Herzblut, das Sie in Ihre Kampagne gelegt haben. Knapp 500 000 Unterschriften – und das sind 7,6 Prozent der Wahlberechtigten in Österreich – zeigen ja, es ist doch ein Erfolg für Sie.

Ich kann aber den Vorwurf von Frau Klubobfrau Rendi-Wagner nicht so stehen lassen, denn ich glaube, wir haben uns doch sehr intensiv mit dem Frauenvolksbegehren be­schäftigt. In zwei Ausschüssen haben wir intensiv, aber selbstverständlich auch kontro­versiell darüber diskutiert, und die Punkte, beginnend mit „Macht teilen“, wo Quoten in


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Aufsichtsräten, auf Wahllisten gefordert werden, wurden ja auch von den Experten teil­weise widerlegt.

Zum Beispiel hat Frau Dr. Viktoria Kickinger gesagt – ich zitiere (Abg. Leichtfried: Ihre Kollegen sind auch sehr beschäftigt derzeit, wie es ausschaut!) –: Wichtig ist die Gleichheit der Chancen für Frauen, also die „Equality of Opportunities“, und nicht die Gleichheit der Ergebnisse. Quoten bedienen das Letztere und sind daher nur „reine Kosmetik“. Frauen in Aufsichtsräten bringen wenig für die Gleichberechtigung, da die Aufsichtsräte ja nicht genug Einfluss haben, um die Situation der Frauen wirklich zu beeinflussen. Ergo sind Quoten ein reiner „PR-Gag“.

Die Politik sollte Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass Frauen sich auch ihre eigene Karriere erarbeiten, und das ist auch mir sehr wichtig.

Bei einem weiteren Punkt, „Geld teilen“ – Frau Kollegin Pfurtscheller hat es ja auch angesprochen –, ging es um die Einkommensunterschiede und darum, diese zu verringern; auch da möchte ich auf das Regierungsprogramm verweisen. Da ist uns ja auch schon einiges gelungen. Ich denke besonders an die Anrechnung der Karenz­zeiten in den Kollektivverträgen. Da haben wir einen Meilenstein geschafft (Abg. Heinisch-Hosek: Nein, nein, nein!), damit Frauen gerade diese Zeiten, die ihnen verloren gegangen sind, in die Vorrückungen mitnehmen.

Auch dazu darf ich Frau Dr. Kickinger zitieren, die meinte, bei der Gehaltsschere wer­den oft „Äpfel mit Birnen verglichen“. Es ist schlicht nicht wahr, dass Frauen „für exakt die gleiche Arbeit, ohne Nebenleistungen“ weniger bezahlt bekämen als Männer. Wäre das so, „würde doch in der Privatwirtschaft niemand mehr Männer anstellen“, da Frauen ja günstiger sind. Männer zeigen mehr Bereitschaft für Nachtdienste, für Überstunden und dafür, schwere Tätigkeiten auszuführen, und das schlägt sich natürlich auch in der Bezahlung nieder. Auch das wurde jetzt also einmal klipp und klar von Experten diskutiert.

Was aber mir in diesem Volksbegehren sehr, sehr wichtig war – und da bin ich mitgegangen –, ist die Bekämpfung der Frauenarmut in Österreich. Wir haben sehr intensiv über die Situation der Alleinerzieherinnen diskutiert, was mir aber ein wenig abgegangen ist, ist die Altersarmut. Diese wurde jetzt in diesem Frauenvolksbegehren fast überhaupt nicht angesprochen, aber auch das ist sehr, sehr wichtig. Es sind ja gerade die Alleinerzieherinnen und die Pensionistinnen, die in Österreich von Armut betroffen sind. Dabei ist Altersarmut besonders bitter für die Betroffenen, wenn sie Kinder großgezogen haben, vielleicht deshalb nur stundenweise gearbeitet haben oder Angehörige gepflegt haben oder einfach in einem Beruf tätig waren, der schlechter bezahlt war. Auch kann ein Grund dafür gewesen sein, dass sie krank geworden sind und deshalb nicht ihrer Arbeit haben nachkommen können.

Mir ist es aber seit Jahren ein wirklich großes Anliegen, besonders die Allein­erzie­herinnen zu unterstützen und auch den Unterhaltsvorschuss zu vereinfachen. (Abg. Heinisch-Hosek: Dann werden Sie morgen dagegenstimmen?) Wogegen ich mich aber ausspreche  wir werden deshalb auch bei deinem Antrag, Daniela (in Richtung Abg. Holzinger-Vogtenhuber), nicht mitstimmen , ist eine Unterhaltssicherung für Kinder in dem Ausmaß, wie du es haben willst, weil eine Unterhaltssicherung im Sinne einer staatlichen Sozialhilfe für Kinder nicht in den Bereich des Unterhaltsvorschusses fällt. Der Bund kann lediglich gestützt auf den Kompetenztatbestand Zivilrecht beste­hende Unterhaltsansprüche bevorschussen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Mir ist es auch wichtig, hier noch folgenden Antrag betreffend „Reform des Kindes­unter­haltsrechts“, wofür ich mich schon wirklich lange einsetze, einzubringen; ich habe


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 67

schon fast die vorgegebene Redezeit überschritten, auch ich brauche heute ein wenig länger.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Carmen Schimanek, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „Reform des Kindesunterhaltsrechts“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend sowie der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz werden ersucht, im Zuge der laufen­den Reformbestrebungen

1. bis Ende 2020 einen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten, durch den das Kindes­unterhaltsrecht und das Unterhaltsvorschussrecht modernisiert und vereinfacht und das Verfahren beschleunigt wird;

2. den Reformprozess weiterhin partizipativ fortzuführen und alle wichtigen Interes­sensgruppen im Rahmen eines großen Diskussionsprozesses einzubeziehen.“

*****

Herr Präsident, nur noch einen Satz, der mir schon persönlich auch wichtig ist: Wir haben gesagt, wir haben dieses Frauenvolksbegehren sehr intensiv diskutiert, aber das wurde leider auch seitens der Initiatoren des Frauenvolksbegehrens bei Weitem nicht in dem Ausmaß wertgeschätzt, das wir dem Frauenvolksbegehren an Wert­schätzung entgegengebracht haben.

Es wurde schon während der ersten Ausschusssitzung auf dem Twitter-Account des Frauenvolksbegehrens gegen Abgeordnete dieses Hauses und gegen Experten gehetzt, sie wurden diffamiert. Ich habe das dann in der zweiten Ausschusssitzung vor Eingang in die Tagesordnung in einer Geschäftsordnungsdebatte zur Diskussion ge­stellt und darum gebeten, das zu unterlassen. Leider wurde auch während der zweiten Ausschusssitzung gegen Abgeordnete dieses Hauses und deren Experten vonseiten der Vertreter des Frauenvolksbegehrens wirklich sehr, sehr extrem gehetzt. Das finde ich eigentlich nicht in Ordnung. Wenn wir uns schon die Zeit nehmen und das anstän­dig abhandeln, kann man das auch von den Initiatoren des Frauenvolksbegehrens verlangen; noch dazu, da ja 92 Prozent der österreichischen Wahlberechtigten dieses Frauenvolksbegehren gar nicht unterstützt haben. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.48

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Carmen Schimanek, Dkffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Reform des Kindesunterhaltsrechts

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gleichbehandlungsausschuss über das Frauenvolksbegehren (433 d.B.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 68

Das Regierungsprogramm für die laufende Gesetzgebungsperiode sieht eine Reihe von Verbesserungen im Bereich Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschüsse vor. Dabei sollen insbesondere

- das Kindesunterhaltsrecht modernisiert und vereinfacht

- Gerichts- und Verwaltungsprozesse optimiert werden, insbesondere durch die Hebung und Ausnützung von Synergieeffekten und

- das Unterhaltsvorschussrecht evaluiert werden.

Die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend sowie der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz haben diese Aufträge zum Anlass genommen, einen grundlegenden Reformprozess in die Wege zu leiten. Die einzelnen Themenbereiche werden Stück für Stück besprochen und für eine umfassendere Diskussion vorbereitet. Es liegt auf der Hand, dass die Umsetzung der Vorgaben des Regierungsprogramms umfangreiche Vorbereitungen und Diskussionen erfordern.

Bisher haben drei Sitzungen in dieser großen Arbeitsgruppe sowie die Präsentation eines internationalen Rechtsvergleichs zu den Themenblöcken materielles Unter­halts­recht, Verfahrensrecht und Unterhaltsvorschussgesetz stattgefunden.

Seit Herbst 2018 finden laufend interministerielle (BMVRDJ, BKA) Termine in kleinen Arbeitsgruppen statt, zu denen punktuell weitere Expertinnen und Experten des Kindesunterhaltsrechts beigezogen werden.

Parallel dazu ist das BMVRDJ bestrebt — auch aufgrund der guten Erfahrungen zur Partizipation im Gesetzgebungsprozess zum 2. Erwachsenenschutz-Gesetz — bei der Reform des Kindesunterhalts eine Beteiligung von Kindern/Jugendlichen zu ermög­lichen. So fand im Rahmen des Projekts „Get active", einer gemeinsamen Initiative der Österreichischen Jugendinfos und dem BKA, im BMVRDJ eine Beteiligungs­veran­staltung mit Jugendlichen aus ganz Österreich statt.

Im Herbst 2019 sollen die ausgearbeiteten Überlegungen wiederum in der großen Arbeitsgruppe vorgestellt und besprochen werden. Die Reformvorschläge zum Kindes­unterhaltsrecht sollen Ende 2020 vorliegen.

Eine Unterhaltssicherung im Sinne einer staatlichen Sozialhilfe für Kinder fällt nicht in den Bereich des Unterhaltsvorschuss. Der Bund kann lediglich — gestützt auf den Kompetenztatbestand „Zivilrecht" - bestehende zivilrechtliche Unterhaltsansprüche be­vorschussen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend sowie der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz werden ersucht, im Zuge der laufenden Reformbestrebungen

1. bis Ende 2020 einen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten, durch den das Kindes­unterhaltsrecht und das Unterhaltsvorschussrecht modernisiert und vereinfacht und das Verfahren beschleunigt wird;


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2. den Reformprozess weiterhin partizipativ fortzuführen und alle wichtigen Interes­sensgruppen im Rahmen eines großen Diskussionsprozesses einzubeziehen.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordentlich einge­bracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Vogl zu Wort ge­meldet. – Bitte. (Abg. Wurm: Max, du weißt, wie?! Abg. Vogl – auf dem Weg zum Rednerpult : Jawohl!)


13.48.24

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minis­terin! Frau Kollegin Schimanek hat behauptet, dass die Regierung im Sinne der Frauen schon sehr aktiv war, und hat als Beispiel die Anrechnung der Karenzzeiten gebracht.

Ich berichtige tatsächlich: Zum einen war es ein Entschließungsantrag aus dem Parla­ment, und zum anderen haben die Sozialpartner für eine Verbesserung der Anrech­nung gesorgt und nicht die Regierung. (Beifall bei der SPÖ.)

13.48


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Gamon ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


13.48.54

Abgeordnete Claudia Gamon, MSc (WU) (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Schimanek hat angesprochen, dass nicht alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger das Volksbegehren unterschrieben haben, aber es haben immerhin fast 482 000 Bürgerinnen und Bürger unterschrieben, und ich glaube, wir als Politikerinnen und Politiker wissen auch, welcher Aufwand dahinter steckt, so viele Menschen von einer Sache zu überzeugen.

Ich glaube, dass man auch sagen muss, es ist ja nicht nur Aufwand, sondern es ist sehr viel ehrenamtliche Arbeit, die damit einhergeht, sehr viel Geld, sehr viel Zeit, die man investiert, wenn man sich politisch engagiert. Das ist etwas, was wir hier im Hohen Haus grundsätzlich mehr wertschätzen sollten. Ich glaube, dass gerade der Umgang mit den Volksbegehren, wie wir heute sehen, aber auch beim Nichtraucher­volksbegehren gesehen haben, schon auch zeigt, dass wir dem eben nicht genügend Wertschätzung entgegenbringen, denn eine echte Wertschätzung von zivilgesellschaft­lichem Engagement und von BürgerInnenbeteiligung wäre, wenn man die Anliegen dann auch in politische Handlungen weiterführt, in Anträge, in Gesetzesvorschläge, und schlussendlich dann auch dem Willen der Bevölkerung in vielen Dingen entspricht. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Viele kämpfen auch gemeinsam dafür, dass Frauen und Männer dieselben Chancen im Leben haben, dass sie ihr Leben so gestalten können, wie sie es möchten, und auch selbstbestimmt Entscheidungen treffen können, wie sie ihre Karriere gestalten wollen, ob sie Kinder haben möchten, wie intensiv sie diese gerne selber betreuen möchten, ob sie Zeit damit verbringen möchten, ihre Angehörigen zu versorgen, näm­lich so, wie sie wollen, und nicht, wie es ihnen von außen durch schlechte Rahmen­bedingungen oder stereotype Darstellungen aufgezwungen ist, was von einem denn von der Gesellschaft her verlangt sein sollte oder nicht.

Manche nennen es Wahlfreiheit, ich nenne es einfach nur überhaupt Freiheit, die Frei­heit für Eltern – und das gilt genauso für heterosexuelle wie für homosexuelle Paare,


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welche Konstellation auch immer –, zu entscheiden, wann sie wie viel Zeit mit ihren Kindern verbringen wollen. Das sollen diese selber tun. Um diese Entscheidung überhaupt frei treffen zu können, braucht es einiges an Rahmenbedingungen. Das bedingt, dass es ausreichend Kinderbetreuungsplätze gibt, also die Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Vollzeitberufstätigkeit der Eltern ermöglicht wird, das heißt ganz­tägige und ganzjährige Öffnungszeiten sowie leichte Erreichbarkeit der Betreuungsein­richtungen. Ich zähle jetzt auch ein paar Dinge auf, die im Volksbegehren genannt sind, die ich für ganz essenziell halte –, vereinheitlichte bundesweite Qualitäts­stan­dards für bedarfsorientierte Betreuung und individuelle Frühförderung. Frühförderung zu erwähnen finde ich dabei auch ganz wichtig, da das auch ein wichtiger Punkt ist.

Wir kämpfen genauso auch für einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz wie auch für einen individuellen Anspruch auf Karenz für jeden Elternteil, was wir als ganz, ganz wesentlichen Hebel sehen, damit sich beim Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf, vor allem auch bei einer gerechten Fifty-fifty-Verteilung von Betreu­ungsverantwortung, was schlussendlich auch die Lohnschere schließen wird, endlich etwas tut.

Ich möchte dazu gleich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Geburtstag“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Rechtsanspruch auf einen Kinder­betreu­ungsplatz für jedes Kind ab Vollendung des ersten Lebensjahres zu schaffen. Außerdem soll ein weiterer Ausbau von qualitätsvollen Kinderbetreuungs- und Kin­derbildungseinrichtungen, vor allem mit längeren Öffnungszeiten und weniger Schließ­tagen, sichergestellt werden.“

*****

Ich halte das für einen ganz essenziellen und wesentlichen Punkt, um auch zu starten, und ich glaube, das ist etwas, bei dem die Bundesregierung auch zeigen kann, ob sie es denn mit dem Thema Frauenpolitik, mit dem Thema Gleichstellung überhaupt ernst meint.

Ein weiteres wichtiges Thema, das das Volksbegehren aufgebracht hat, ist sexuelle Selbstbestimmung und reproduktive Rechte, weil wir viel zu selten in diesem Haus darüber reden. Wir sprechen viel zu selten darüber, wie es auch die individuelle Frei­heit von jungen Mädchen negativ betrifft, wenn das nicht gegeben ist. Frauen müssen die Möglichkeit haben, selbstbestimmt mit ihrer Sexualität umzugehen. Wir wollen, dass jede Frau, wenn sie in die Situation kommt, ungewollt schwanger zu sein, die Möglichkeit hat, frei zu entscheiden, wie sie damit umgeht. Dazu braucht es auch ausreichend Bildung, Beratung und einen einfachen, niederschwelligen Zugang zu Verhütungsmitteln, und es muss auch einen Zugang zum Schwangerschaftsabbruch ohne gesellschaftliches Stigma und Ächtung in jedem Bundesland in Österreich geben. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wir kämpfen auch gemeinsam dafür, dass es endlich eine Finanzierung aus einer Hand im Gewaltschutz gibt.


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Sie wissen ja, ich habe nicht alle Forderungen vollinhaltlich geteilt – das ist hinreichend bekannt, und ich habe das auch in den Ausschusssitzungen ausgeführt –, aber ich glaube, dass es wichtig ist, zum Schluss dieses ganzen Prozesses in der Behandlung des Volksbegehrens auch zu sagen, was einen eint. Was uns eint, sind eine konstruk­tive Haltung und der Wunsch, die bestmöglichen Rahmenbedingungen für alle Bür­gerInnen in diesem Land zu schaffen, damit sie überhaupt die Möglichkeit haben, ihr eigenes Potenzial voll auszuschöpfen, in ihrem Leben selbstbestimmt zu handeln, aus ihren Träumen zu machen, was sie wollen.

Deshalb möchte ich betonen, was wir gemeinsam haben: Wir kämpfen gemeinsam für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wir kämpfen gemeinsam für echte sexuelle Selbstbestimmung, reproduktive Rechte und körperliche Integrität, und wir kämpfen gemeinsam dafür, dass keine Frau, kein Kind, kein Mann mehr Opfer von häuslicher Gewalt sein soll. Das ist etwas, was wir alle gemeinsam haben, und ich möchte hier mit einem Aufruf betonen, dass es wichtig ist, sich auch auf das Ge­meinsame gerade in dieser Frage zu konzentrieren und einen wertschätzenden Um­gang auch mit den Forderungen von 481 959 Menschen zu haben. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.55

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Claudia Gamon, MSc (WU), Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Geburtstag

eingebracht im Zuge der Debatte in der 70. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über das Volksbegehren (433 d.B.) "Frauen­volksbegehren" (513 d.B.) — TOP 1

Bis zur vollständigen Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt ist es noch ein weiter Weg. Wenngleich die Erwerbstätigenquote von Frauen in Österreich stetig steigt und im Jahr 2017 68,2 Prozent betrug, arbeitet nach wie vor fast jede zweite Frau in Österreich Teilzeit (vgl. Statistik Austria). Während die Teilzeitquote im EU-Schnitt im letzten Jahr gesunken ist, ist sie in Österreich gestiegen. Betrug sie im Jahr 2015 rund 46,8 Prozent, so ist sie im Jahr 2016 auf 47,1 Prozent gestiegen (vgl. Eurostat). Bei Männern liegt dieser Prozentsatz bei ca. 10 Prozent.

Wesentlich ist aber nicht nur die Differenz zwischen Männern und Frauen was Teilzeitbeschäftigungen angeht, sondern vor allem die Gründe dafür. Denn während Männer häufig ihr Stundenmaß reduzieren, um sich weiterzubilden, geben 38 Prozent der Frauen zwischen 15 und 59 Jahren an, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, um Be­treuungsaufgaben für Kinder oder pflegebedürftige Erwachsene wahrzunehmen. Bei den 15- bis 64-jährigen Männern geben nur fünf Prozent die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Erwachsenen als Beweggrund an. Viel mehr Gewicht haben Bildungsambitionen: 28,8 Prozent der Männer üben einen Teilzeitjob aus, weil sie eine schulische oder berufliche Aus- oder Fortbildung absolvieren. Nicht einmal ein Fünftel der Männer (18,2 Prozent) und Frauen (17,6 Prozent) wollen keine Vollzeitbe­schäfti­gung (vgl. WIFO 2017).

"Die Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Bezahlbarkeit hochwertiger Betreuungsein­rich­tun­gen für Kinder ist ein Schlüsselfaktor, der es Frauen, aber auch Männern mit Be­treuungspflichten ermöglicht, am Erwerbsleben teilzunehmen. Eine hochwertige früh-


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kindliche Betreuung, Bildung und Erziehung ist ferner ein wichtiges Instrument, um gegen eine mögliche soziale Benachteiligung von Kindern vorzugehen; darüber hinaus ist sie der kognitiven und sozialen Entwicklung von Kindern von frühem Alter an förderlich", folgert auch die EU-Kommission in ihrem Bericht zu den Barcelona-Zielen im Jahr 2018.

Österreich hinkt, was zur Verfügung stehende Kinderbetreuungsplätze für unter Drei­jährige betrifft, immer noch anderen EU-Staaten hinterher. EU-weit wurde das Barcelona-Ziel, wonach zumindest für jedes dritte Kind unter drei Jahren ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen soll, von zwölf Mitgliedstaaten erreicht — Österreich ist nicht darunter. Dieses Ziel hätte schon 2010 erreicht werden sollen.

Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen kann nur unter der Bedingung funktio­nieren, dass bei Bedarf ausreichend Infrastruktur und Hilfe zur Verfügung steht. Da-für ist ein sicherer Platz in einer Kinderbetreuungseinrichtung Grundvoraussetzung.

Ziel muss es sein, für jedes Kind einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen, und zwar ab dem ersten Kindergeburtstag. Durch einen so geschaffenen Rechtsanspruch entsteht kein Zwang für Eltern, ihr Kind frühestmöglich einer entsprechenden Betreu­ungseinrichtung zu überlassen. Es wird lediglich die Möglichkeit für all jene geschaffen, die Betreuungsplätze wollen oder brauchen. Dadurch gewährleisten wir ein hohes Maß an persönlicher Freiheit und Chancengerechtigkeit für alle. Sowohl für Kinder als auch für Eltern. Und vor allem schaffen wir eine Erleichterung für Frauen, die nach wie vor den Großteil der Care-Arbeit in unserer Gesellschaft leisten. Das zur Verfügungstellen von Kinderbetreuungseinrichtungen als Sachleistung führt zudem zu mehr Chancen­gerechtigkeit, weil dadurch niederschwelliger Zugang zu elementarer Bildung für alle Kinder, unabhängig des sozioökonomischen Hintergrundes der Eltern, ermöglicht wird.

Damit ein Rechtsanspruch auch sinnvoll ist, müssen Betreuungsplätze vor allem für unter Dreijährige weiter ausgebaut werden. Dem Ziel, mehr Betreuungseinrichtungen für alle Kinder zur Verfügung zu stellen, hat sich auch die Bundesregierung in ihrem Regierungsprogramm verschrieben: "Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine qualitätsvolle Kinderbetreuung wichtig, die sich an den Bedürfnissen der Kinder und Eltern orientiert. Der weitere Ausbau eines qualitätsvollen Kinderbetreu­ungs­an­gebots muss dabei im Fokus stehen, der Kindergarten im Sinne der Stärkung der Elementarpädagogik zur Bildungseinrichtung weiterentwickelt werden." (Regierungs­pro­gramm, S. 101). Auch das Frauenvolksbegehren 2018 greift diese Forderung auf und will einen derartigen Rechtsanspruch.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Rechtsanspruch auf einen Kinder­betreuungsplatz für jedes Kind ab Vollendung des ersten Lebensjahres zu schaffen. Außerdem soll ein weiterer Ausbau von qualitätsvollen Kinderbetreuungs- und Kinder­bildungseinrichtungen, vor allem mit längeren Öffnungszeiten und weniger Schließ­tagen, sichergestellt werden."

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung. Es wird nicht der letzte sein.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 73

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Cox. – Bitte.

13.55.06


Abgeordnete Stephanie Cox, BA (JETZT): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Zahl wurde schon genannt, und sie kann nicht oft genug genannt werden, weil es um mündige Bürgerinnen und Bürger geht, die ihre Stimme erhoben haben: Es sind genau 481 959 Österreicherinnen und Österreicher, die dieses Volksbegehren unterschrieben haben. Und genau jede dieser Stimmen müssen wir ernst nehmen! Wäre das Frauenvolksbegehren eine politische Partei und wäre das Unterschreiben eines Volksbegehrens eine Wahl, wäre es mit 7,6 Prozent in den Nationalrat eingezogen. (Beifall bei JETZT.) Bei einer solchen Fraktion muss man nicht nur wertschätzen, dass sie da ist, sondern man muss auch ihre Anliegen hören – und nicht nur hören, sondern es geht um die Umsetzung. Es ist zwar schön und gut, wenn man sie hört, wenn man sie in Werbemaßnahmen oder in Werbeslogans umformuliert, aber die Umsetzung ist noch immer etwas anderes.

Da würde ich gerne auch auf Ihre Worte, Frau Kollegin Pfurtscheller, eingehen. Sie haben von Recht auf Teilzeit gesprochen und davon, dass dieses schon vorhanden ist. Natürlich können Menschen in Teilzeit gehen, die Frage ist nur: Wer tut das im Moment, Männer oder Frauen? – Wir kennen die Statistiken, und die Statistiken zeigen uns, dass es zum Großteil Frauen sind, die die unbezahlte Arbeit zu Hause machen. Und das hat Auswirkungen; wir reden nicht umsonst von Altersarmut. Genau da muss man ansetzen. Man kann nicht sagen: Das ist schon so, da muss man nichts mehr tun. – Ja, da muss noch vieles getan werden!

Frau Pfurtscheller, was ich Ihnen auch noch gerne sagen möchte – ich werde Sie natürlich auch an Ihren Taten messen –: Das Bekenntnis, dass Sie das Frauen­volks­begehren ernst nehmen, sehe ich als sehr positiv; wir haben schon im Vorhinein darüber gesprochen. Das ist auch wichtig und richtig, und ich werde das dann auch an Taten messen, die natürlich kommen.

Bei dem Antrag, der uns hier vorliegt – wir können leider nicht mitgehen, weil uns die echten Maßnahmen fehlen; wir wollen nicht nur Werbeeinschaltungen, wir wollen echte Maßnahmen –, geht es um eine Sache, die es bereits gibt, und darum, diese in der Art und Weise fortzuführen. Ich glaube, dass der Antrag einfach zu wenig ist.

Frau Kollegin Schimanek, Sie haben davon gesprochen, dass Quoten nicht wirken. Wir haben Laura Wiesböck im Ausschuss gehabt – wir hatten ja etliche Expertinnen und Experten, und ich würde jenen Personen, die nicht im Ausschuss waren, gerne einen Einblick geben –, und Laura Wiesböck, eine Soziologin, hat uns im Ausschuss wis­senschaftliche Evidenz vorgelegt, dass Quoten nicht nur zu faireren Chancen für Frauen führen, sondern auch zu echtem Wettbewerb, da erst durch die Quoten Quali­fikationen bei der Personenauswahl in den Vordergrund gerückt werden. Untersuchun­gen zeigen auch, dass jene Frauen, die durch Quoten in Verwaltungsräte aufgenom­men werden, höher qualifiziert sind als ihre männlichen Kollegen.

Da handelt es sich um Daten, Kolleginnen und Kollegen, die man ernst nehmen muss, und da sieht man, dass wir im Jahr 2019 leider noch von Quoten reden müssen. Ich wäre gerne schon weiter, aber das ist eine der Maßnahmen, die nötig sind und im Frauenvolksbegehren dementsprechend gefordert werden, die wir hier unterstützen.

Des Weiteren: Es sprachen noch andere Expertinnen und Experten. Wir hatten beispielsweise auch Monika Els im Ausschuss, eine Betroffene, eine alleinerziehende Mutter, die uns berichtet hat, mit welchen Hürden und Diskriminierungen sie beruflich konfrontiert ist – nur deshalb, weil sie Alleinerziehende ist. Meine Kollegin Daniela Holzinger-Vogtenhuber wird noch einen Antrag einbringen, weil uns dieses Thema, wie viele hier schon wissen, wirklich wichtig ist.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 74

Eine weitere Expertin, die im Gleichbehandlungsausschuss geladen war, war Marlies Hübner. Von ihr haben wir gelernt, dass wir in Österreich von der Integration und der Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen noch sehr weit entfernt sind und dass der Eingriff in die körperlichen Selbstbestimmungsrechte von Frauen niemandem weiterhilft, sondern ganz im Gegenteil. Wie wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten gesehen haben, sind aktuell die Selbstbestimmungsrechte von Frauen nämlich wieder unter Beschuss.

Sie haben sicher mitbekommen, dass genau deswegen jetzt auch eine Initiative namens Keinen Millimeter ins Leben gerufen wurde – gestern gab es die Presse­konferenz dazu –, und ich möchte hier noch einmal ganz stark betonen: Wir weichen keinen Millimeter zurück, wenn es um reproduktive Freiheit und um Selbstbestim­mungsrechte von Frauen geht! (Beifall bei JETZT und SPÖ.)

Frauen sind mündige Bürgerinnen. Ich bin eine mündige Bürgerin, und ich möchte selbst entscheiden können, ob ich eine Schwangerschaft austrage oder nicht – Punkt. Davon dürfen und werden wir keinen Millimeter abweichen, weil die Selbstbestimmung der Frau zu verteidigen ist – nicht nur im Jahr 2019, sondern für die vielen, vielen Jahre und die vielen, vielen Frauen, die nach uns kommen werden. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Was mir hier noch wichtig ist zu sagen, ist, dass ich dem Team des Frauen­volks­begehrens einerseits für seinen Fleiß, für die viele Zeit, die es hineingesteckt hat, für die Kilometer, die es gerannt ist, und andererseits aber auch dafür, dass es, glaube ich, viele Themen auf den Tisch gebracht hat, sehr dankbar bin. Wir haben zum ersten Mal offen über LGBTIQ, und zwar nicht nur von den Menschen, sondern von ihren Herausforderungen und Ängsten gesprochen. Einer der Experten hat dann im Ausschuss gemeint: Ja, das ist ein neues Thema, mit dem man sich auseinan­dersetzen sollte. – Ist das Ihr Ernst? Ein neues Thema? Wir sprechen hier von Men­schen! Lesbische, schwule, bisexuelle, Transgender-, intergeschlechtliche und queere Menschen gibt es, seit es Menschen gibt – Punkt. (Beifall bei JETZT und bei Abge­ordneten der SPÖ.)

Es ist schon traurig, dass viel zu wenige dieser Menschen hier im Parlament vertreten sind. Das ist schon eine traurige Tatsache, aber wenn sie schon nicht da sind, dann müssen wir uns hier für ihre Rechte weiterhin einsetzen. (Beifall bei JETZT sowie der Abgeordneten Friedl und Krisper.)

Zu guter Letzt würde ich gerne noch etwas betonen, was einer der Experten im Aus­schuss ziemlich gut auf den Punkt gebracht hat. Gerhard Wagner, Obmann von He for She Österreich, hat Folgendes gesagt – und damit würde ich gerne auch meine Rede beenden –:

„100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts stehen wir hier und verhandeln weiterhin über die Gleichstellung von Frauen und Männern“ – meiner Meinung nach auch von anderen Geschlechtern. – „In 100 Jahren werden unsere Kinder auf diesen Moment zurückblicken. Sie, geschätzte Abgeordnete,“ – Kolleginnen und Kollegen – „werden in die Geschichtsbücher eingehen, [...]“ – wir haben die Möglichkeit, hier in die Geschichtsbücher einzugehen, aber wir entscheiden, und vor allem Sie, sehr geehrte Regierung – „Sie entscheiden, unter welcher Überschrift.“

Ich möchte Sie und auch die Frau Ministerin dazu auffordern, sich auf die Seite jener zu stellen, die für Frauenrechte, für Menschenrechte, für Gleichbehandlung und für Fortschritt stehen. (Beifall bei JETZT sowie der Abgeordneten Leichtfried und Lindner.)

14.03



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 75

Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag.a Smodics-Neumann. – Bitte.


14.03.19

Abgeordnete Mag. Maria Smodics-Neumann (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Initiatoren des Volksbegehrens! Mir ist es wichtig, ganz zu Beginn Folgendes festzuhalten: Was würde mir als Vertreterin des weiblichen Geschlechts besser gefallen, als über Gleichbehandlung in einem Ausschuss zu diskutieren und Gleichbehandlung auch heute hier im Plenum zu besprechen?

Sie sehen meine Wortwahl: Mir würde Gleichbehandlung besser gefallen als ein Frauenvolksbegehren, denn ich bin der tiefsten Überzeugung, dass ich nur das vergleichen kann, was auch gleich ist, und nur was gleich ist, kann ich auch gleich behandeln. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Punkt, ein Aspekt, unter den wir all unser Streben eigentlich stellen sollten, weil es dann auch in die richtige Richtung geht und nicht eine Bevorzugung einer bestimmten Gruppe, sondern eine echte Gleich­behandlung ist. – Das zu meiner tiefsten Überzeugung. (Beifall bei der ÖVP.)

Des Weiteren ist mir wichtig, dass Sie nicht glauben, dass man, nur weil man ein Volksbegehren nicht unterzeichnet hat, nicht in vielen Punkten damit übereinstimmen kann. Mit einer Unterschrift aber setze ich natürlich mein Einverständnis unter das gesamte Konvolut, und ein paar Punkte – wir erörtern hier einige davon – sind eben für mich zum Beispiel nicht mitzutragen, auch für andere nicht mitzutragen. Deswegen findet sich vielleicht keine Unterschrift unter dem Volksbegehren, was aber nicht bedeutet, dass wir nicht zutiefst davon überzeugt sind, dass Gleichbehandlung ein sehr wichtiges Thema ist, das wir eigentlich jeden Tag in uns selber – und wir haben es eigentlich am meisten in der Hand – leben können; das ist nämlich das Wichtigste. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es ist aber ein Irrglaube – und jetzt darf ich auf diesen einen Punkt, nämlich Arbeit teilen, das Thema, das ich mir herausgenommen habe, eingehen –, dass die generelle Reduzierung der Arbeitszeit das Allheilmittel zur Erzielung einer Mehrbeschäftigung von Frauen, zur Bekämpfung der Armut, gegen Arbeitslosigkeit ist – ganz im Gegenteil. Es ist im Frauenvolksbegehren auch nicht genau ausdefiniert, in welcher Form diese Reduzierung der Arbeitszeit passieren soll, ob mit vollem Lohnausgleich oder ohne Lohnausgleich. Das ist aber ein ziemlich essenzielles Detail, denn wenn Sie in der Situation sind, Stundensätze kalkulieren zu müssen, ist es nicht unerheblich, ob es zum selben Lohn bei weniger Arbeitszeit erfolgt oder nicht.

Entweder verteuert sich also die Arbeit um ein Viertel – und ich weiß nicht, ob wir den österreichischen Konsumenten zumuten wollen, dass sie in Zukunft für einen Haar­schnitt ein Viertel mehr bezahlen –, oder aber, sollte dieser Maßnahme kein Lohn­ausgleich zugrunde liegen, die Familie, die Mutter, die erzieht, hat ein Viertel weniger Haushaltseinkommen, weniger Geld in der Tasche. Ich glaube, das ist auch nicht das, was wir prinzipiell wollen, ganz im Gegenteil.

Ein weiterer Irrglaube ist auch, dass die Arbeit, die dann frei wird, also sozusagen diese zehn Stunden, die dann frei werden, jederzeit von jedermann besetzt werden können. Würden wir das glauben, dann hätten wir alle Diskussionen, die wir im letzten Jahr geführt haben, die in Richtung Fachkräftemangel, in Richtung: Wir müssen uns darum kümmern, dass wir unsere Jugendlichen bestmöglich ausbilden, damit wir die Qualität der österreichischen Produkte und Dienstleistungen auf diesem Niveau halten können und damit wettbewerbsfähig sind!, gehen, eigentlich verschlafen; wenn wir das jetzt so glauben würden. – Das heißt, es ist kein eins zu eins übertragbarer Punkt.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 76

Eine kleine Berichtigung möchte ich auch noch anbringen: Nicht alle Menschen, die Teilzeit arbeiten, tun das, weil sie Opfer geworden sind. Wir wissen, dass der Wunsch, in Teilzeit zu arbeiten, bei den Arbeitsuchenden vier Mal höher ist als der Wunsch nach Vollzeitbeschäftigung, und es sollte uns allen, glaube ich, das Bestreben innewohnen, dass wir jene Rahmenbedingungen schaffen, die jedem Individuum diese Freiheit geben können, zu entscheiden: Wie viele Stunden möchte ich tatsächlich arbeiten? Wie viele Stunden möchte ich bei meiner Familie verbringen? (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Gudenus.)

Ein bisschen ein bitterer Beigeschmack ist für mich da noch dabei. Ich habe ein bisschen ein Problem mit dieser staatlichen Verordnung: eine staatliche Verordnung für Arbeitszeit, eine staatliche Verordnung, wie und mit wem sozusagen dieser Posten dann zu besetzen ist. Das passt für mich als liberaler Mensch (Heiterkeit des Abg. Scherak) – Entschuldigung, das kostet Sie jetzt einen Lacher, das ist in Ordnung, aber ich sehe es für mich trotzdem so (Zwischenruf des Abg. Scherak); ich bin ein sehr freiheitsliebender Mensch, als Unternehmerin sowieso (Abg. Loacker: Warum setzen Sie sich dann für das Kammersystem ein?) – gar nicht zusammen. – Das hat mit der Wirtschaftskammer gar nichts zu tun.

Zusammenfassend: Wir haben in Österreich ein hervorragendes System – ja, und jetzt kommen wir dazu – der Sozialpartnerschaft, die nämlich genau diese Dinge verhan­delt. (Abg. Loacker – erheitert –: Das hat mit der Kammer gar nichts zu tun!) – Gut, dann reden wir einmal kurz über die Struktur: Es hat sehr wohl etwas mit der Wirt­schaftskammer zu tun, weil dort genau diejenigen sind, die Branchen vertreten und die wissen: Was braucht die Branche? Was brauchen die Mitarbeiter dazu? – Individuell findet man das Richtige für die jeweilige Branche, und nicht staatlich verordnet und darübergestülpt, eines über alle.

Wir haben uns außerdem dazu entschlossen, jene Maßnahmen zu setzen, die am Ende des Tages mehr Geld in die Taschen der Österreicherinnen und Österreicher bringen. Reduzieren wir die Arbeitszeit, reduzieren wir damit auch die Einkünfte, dann bleibt den Menschen weniger. Die Verringerung der Arbeitszeit schafft nicht die Freiheit, sondern eine Flexibilisierung der Arbeitszeit schafft die Freiheit, sein Lebens­modell so gestalten zu können, wie man will, die Freiheit, zu entscheiden, wie viel man arbeiten will, ob man wenig arbeiten möchte – je nachdem, in welchem Lebensmodell man sich gerade befindet.

Zu guter Letzt gibt uns die letzte Studie des Budgetdienstes – der ja, glaube ich, außer Zweifel steht, in irgendeiner Form fraktionell gebrandet zu sein – recht. In dieser geht es nämlich um die Umverteilung, und da liegt Österreich gemeinsam mit Deutschland, Frankreich, Belgien unmittelbar hinter Finnland im europäischen Spitzenfeld. Ich glaube, das zeigt, dass es der richtige Weg ist, den wir gehen. Wir sind noch nicht am Ende dieses Weges, und ich möchte es gerne noch einmal wiederholen: Die Gleichbehandlung fängt bei jedem von uns selbst an, bei der Art und Weise, wie wir miteinander umgehen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

14.09


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek. – Bitte.


14.10.15

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Gleichstellung und Gleichbehandlung sind zwei unterschiedliche Begriffe, sehr geehrte Frau Kollegin, die Sie gerade vor mir gesprochen haben! Wir haben gute Gleichbehandlungsgesetze, aber das heißt noch lange nicht, dass alle Frauen gleich-


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gestellt sind. Wir haben gute Gewaltschutzgesetze, doch das heißt noch lange nicht, dass alle Frauen vor Gewalt geschützt sind. Und obwohl 500 000 Menschen das Frauenvolksbegehren unterschrieben haben, heißt das noch lange nicht, dass Sie jetzt einen Schritt auf diese große Gruppe zugehen, denn für das, was bis jetzt geboten wurde, muss man sich fast fremdschämen. Ich glaube daher, dass es umso wichtiger ist, dass wir – obwohl heute wahrscheinlich dieser Bericht des Gleichbe­handlungs­aus­schusses über die beiden Expertinnen- und Expertenhearings einstimmig beschlossen werden wird – noch lange nicht aufhören werden, diese Themen hier wieder und wieder auf den Tisch zu bringen. (Beifall bei der SPÖ.)

Deswegen wird meine Fraktion, sehr geehrte Damen und Herren, werden wir uns erlauben, auch zu den neun Forderungen und etwas über 30 Einzelinitiativen, die dieses Frauenvolksbegehren beinhaltet hat – und es braucht dieses Frauen­volks­begehren, weil Frauen in unserer Gesellschaft, obwohl sie die Hälfte der Bevölkerung stellen, noch lange nicht gleichgestellt sind (Beifall bei der SPÖ); noch einmal: Unterschied zwischen Gleichstellung und Gleichbehandlung! –, Sie, und vor allem die weiblichen Abgeordneten der Regierungsparteien, zu fragen, ob Sie bei dem einen oder anderen Antrag – dass Sie nicht bei allen mitgehen werden, ist mir klar, aber bei dem einen oder anderen – mitgehen können.

Wir haben 30 Anträge vorbereitet. Ich erlaube mir jetzt, die ersten fünf hier ein­zubrin­gen, meine Kolleginnen und Kollegen werden weitere Anträge einbringen, und ich hoffe doch, dass wir heute nicht Schluss damit machen, diese Debatte zu führen, sondern dass wir diese Debatte über die nächsten Wochen und Monate am Leben erhalten und das Frauenvolksbegehren so immer wieder in Erinnerung rufen.

Ich bringe folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Koppelung öffentlicher Vergaben und Förderungen an Gleichstellungsaktivitäten in Unternehmen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine zwingende Koppelung von öffentlicher Auftragsvergabe und Förde­rungen an Aktivitäten zur Gleichstellung in Unternehmen vorsieht, und somit eine wich­tige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

*****

Weiters bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Objektive Bewertung von Arbeit“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern geschlechtsunabhängige Kriterien für eine aktuelle Bewertung von Arbeit zum Abbau der Lohnunterschiede aus-


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zuarbeiten und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzu­setzen.“

*****

Weiters bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Gesetzliche Geschlechterquote für Wahllisten“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine gesetzliche Geschlechterquote für Wahllisten bei allen Wahlen zu allgemeinen Vertretungskörpern enthält, und somit eine wesentliche Forderung des Frauen­volks­begehrens 2018 umzusetzen.“

*****

Ich bringe weiters folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Umsetzung eines Lohntransparenzgesetzes“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit, So­ziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich ein Lohntransparenzgesetz vorzulegen, und somit eine wesentliche Forderung des Frau­envolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

*****

Ich bringe schließlich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Beauftragung einer Studie zum Thema diskriminierungs­freie Arbeitsbewertung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Ge­sundheit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, eine Studie zum Thema diskri-


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minierungsfreie Arbeitsbewertung in Auftrag zu geben, und somit eine wichtige Forde­rung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

*****

Frau Bundesministerin, ich fordere Sie auf – die letzten 15 Monate haben Sie für die Frauen in diesem Land eher nichts getan, ich habe keine einzige Maßnahme, die wir hier besprochen, geschweige denn beschlossen hätten, gespürt, die zur Verbesserung der Lebenssituation von Frauen irgendeinen Beitrag geleistet hätte (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić – Ruf: Stimmt überhaupt nicht!), und daher ist es, glaube ich, wirklich notwendig, dass wir im Sinne aller Frauen, aller Männer, die dieses Volks­begehren unterschrieben haben, hier die nächsten Schritte setzen und dieses Thema aufrechterhalten. (Beifall bei der SPÖ.)

14.15

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Genossinnen und Genossen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Koppelung öffentlicher Vergaben und Förde­rungen an Gleichstellungsaktivitäten in Unternehmen

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungs­aus­schusses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften ge­sammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, repro­duktive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politi­sche Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesellschaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehandlungsaus­schuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volks­begehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine zwingende Koppelung von öffentlicher Auftragsvergabe und För-


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derungen an Aktivitäten zur Gleichstellung in Unternehmen vorsieht, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

*****

Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Genossinnen und Genossen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Objektive Bewertung von Arbeit

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungs­aus­schus­ses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften ge­sammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, repro­duktive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politi­sche Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesellschaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehandlungsaus­schuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volks­begehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern geschlechtsunabhängige Kriterien für eine aktuelle Bewertung von Arbeit zum Abbau der Lohnunterschiede auszuarbeiten und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

*****

Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Genossinnen und Genossen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 - Gesetzliche Geschlechterquote für Wahllisten


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eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungs­ausschus­ses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften ge­sammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, repro­duk­tive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesell­schaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehandlungs­aus­schuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volks­begehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine gesetzliche Geschlechterquote für Wahllisten bei allen Wahlen zu allgemeinen Vertretungskörpern enthält, und somit eine wesentliche Forderung des Frauenvolks­begehrens 2018 umzusetzen.“

*****

Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek,

Genossinnen und Genossen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Umsetzung eines Lohntransparenzgesetzes

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungs­aus­schusses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften gesammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, reproduk­tive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesell­schaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht be-


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drohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehandlungsaus­schuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volks­begehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich ein Lohntransparenzgesetz vorzuglegen, und somit eine wesentliche Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

*****

Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Genossinnen und Genossen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Beauftragung einer Studie zum Thema diskri­minierungsfreie Arbeitsbewertung

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungs­ausschus­ses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften ge­sammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, repro­duktive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politi­sche Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesellschaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehandlungs­aus­schuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volks­begehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:


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„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Ge­sund­heit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, eine Studie zum Thema diskri­minierungsfreie Arbeitsbewertung in Auftrag zu geben, und somit eine wichtige For­derung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

*****


Präsidentin Doris Bures: Die fünf Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht und stehen daher auch mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Edith Mühlberghuber. – Bitte.


14.15.51

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchergalerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kolle­gen! Die Forderungen des Frauenvolksbegehrens sind breit gefächert: von Macht teilen bis Einkommensunterschiede beseitigen, von sexueller Selbstbestimmung bis zur sozialen Sicherheit, von Arbeit verteilen bis zur Frauenquotenregelung.

Es wird ja die Quote in Wirtschaft und Politik gefordert, und wird diese nicht erfüllt, dann soll es Sanktionen geben. Wir haben im Hearing schon deutlich klargemacht, dass wir da auch nicht dafür sind und nicht mitgehen können, denn eine Quoten­regelung bedeutet, den Platz oder die Stelle nur wegen des Geschlechts zu bekom­men, unabhängig von Leistung und Qualifikation.

Genauso sprechen wir uns gegen Schwangerschaftsabbrüche auf Krankenschein aus, denn eine Schwangerschaft ist keine Krankheit. Was wir wollen, ist Unterstützung und die Erhaltung von Leben, und das ohne Rütteln an der Fristenlösung. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Auch bei der Forderung nach einem Rechtsanspruch auf kostenlose Betreuung für jedes Kind am Ende des Mutterschutzes – das heißt, in der Regel ist das von acht Wochen nach der Geburt des Kindes bis zum 14. Lebensjahr – können wir nicht mit, denn das würde heißen: die Kinderbetreuung weg von den Eltern, hin zur Verstaat­lichung der Verantwortung für unsere Kleinsten – und das kann nicht im Sinne der Kinder sein.

Zum Thema Gewalt haben die Experten im Ausschuss über die extrem steigenden Zahlen berichtet, und diese sind auch schockierend. Jede fünfte Frau über 15 ist in Österreich von körperlicher Gewalt und sexueller Gewalt betroffen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Gewalt an Frauen ist in Österreich leider noch immer eine traurige Tatsache, und sie hat auch viele Gesichter: körperliche, sexuelle und psychische Gewalt. Wir lehnen jede Art und Form von Gewalt an Frauen, an Kindern und auch an Männern ab.

Frau Mag. Dr. Ranninger hat im Rahmen des Hearings aus der Sicht der Kriminal­polizei über die aktuelle Situation im Bereich der Gewaltkriminalität berichtet. Man versteht unter Gewaltkriminalität ein breites Spektrum an Delikten wie Tötungsdelikte, Körperverletzungen, Freiheitsentzug, Zwangsheirat, Menschenhandel und natürlich Delikte gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung.

Frau Ranninger vom Bundeskriminalamt machte auch auf den Umstand aufmerksam, dass Frauen Gewalt heute anders erleben als Männer, sie seien häufiger von Gewalt im familiären Bereich und von sexuellen Übergriffen betroffen, und alleine 2018 hat sich die Zahl der weiblichen Opfer bei Tötungsdelikten verdoppelt.


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Insgesamt hat Österreich nach Ansicht Ranningers ein gutes Gewaltschutzgesetz, doch brauche es weitere Maßnahmen. Sie begrüßt in diesem Sinne den von der Taskforce verfolgten Ansatz in Richtung einer opferschutzorientierten Täterarbeit.

Anfang 2019 gab es in Österreich in nur 40 Tagen acht Morde, sieben Opfer waren Frauen – eine traurige Bilanz. In diesen Fällen darf man Gewalt gegen Frauen nicht einfach unter den Teppich kehren; es ist problematisch, unkontrollierte Einwanderung von Männern zuzulassen, die ihr frauenfeindliches Weltbild nach Österreich mitbringen.

Kostenfreie Einrichtungen und Beratungsstellen für Frauen, so wie sie auch im Volksbegehren angeführt sind, sind natürlich wichtig und auch notwendig, aber das ist zu wenig. Gewalt darf nicht geduldet werden, Gewalt in allen Formen muss eindeutig verurteilt werden.

Abschließend an Frau Rendi-Wagner gerichtet: Frau Rendi-Wagner hat die Geburts­prämie in Ungarn kritisiert. Ich frage mich nur, was daran so schlecht ist. Zur Erin­nerung und zur Auffrischung für die SPÖ: Auch zu Kreiskys Zeiten hat es eine Geburts­prämie gegeben, auch eine Heiratsprämie – eine Geburtsprämie von 16 000 Schilling und eine Heiratsprämie von 15 000 Schilling. Dies soll nur eine Auffrischung für die SPÖ sein. – Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

14.21


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak ist der nächste Redner. – Bitte.


14.21.13

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Das war jetzt unter anderem auch eine Erinnerung daran, dass unter Bruno Kreisky auch viele Dinge gemacht wurden, die nicht sonderlich sinnvoll waren und daran schuld sind, dass wir ein massives Schuldenproblem haben. Ich habe die Heiratsprämie noch nie verstanden, aber wie auch immer.

Kommen wir auf das Frauenvolksbegehren zu sprechen: Ich würde jetzt, da es das zweite Mal ist, dass ein Frauenvolksbegehren hier im Haus behandelt wird, und das erste Mal, dass ich dazu spreche, ganz gern einmal über die Dinge reden, die eigent­lich sehr einfach umzusetzen wären und bei denen es aus meiner Sicht keine großen ideologischen Trennlinien gibt.

Uns allen ist es ein Anliegen, dass die Einkommensschere zwischen Mann und Frau endlich geschlossen wird. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Die Frage ist: Wie kommen wir dorthin? – Ein wesentliches Problem in dem Zusammenhang ist, dass die Versorgungs- und Betreuungsarbeit, die Pflege von Angehörigen und die Betreuung von Kindern zwischen Mann und Frau ungleich verteilt sind. Jetzt ist die Frage, welche Möglichkeiten wir da schaffen können, damit das weniger ungleich wird. Ein wesent­licher Punkt, den wir immer vorschlagen, ist, einen individuellen Karenzanspruch zu schaffen, sodass sowohl Mann als auch Frau einen individuellen Anspruch auf Karenz haben. Es ist ja leider immer noch so, dass größtenteils Frauen in Karenz gehen, weil sie weniger und die Männer mehr verdienen. Würde man das individuell gestalten, hätten wir in dem Bereich eine Chance.

Eine weitere Chance hätten wir aus unserer Sicht, und das ist auch ein Punkt, bei dem wir uns einig sein könnten, bei einem großen Problem im Zusammenhang mit der Einkommensschere, nämlich dem, dass in sogenannten typischen Frauenberufen wie Friseurin, Verkäuferin und so weiter schon per se einmal kollektivvertraglich weniger verdient wird als in sogenannten typischen Männerberufen. Da wären die Sozialpartner gefordert, einmal bei Verhandlungen etwas weiterzubringen, denn da besteht ganz offensichtlich ein Zusammenhang.


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Wenn wir uns das weiter anschauen, ist ein wesentlicher Punkt, ob es überhaupt ein Angebot zur Kinderbetreuung gibt. Auch da sind wir uns an sich sehr einig, und ich war überrascht, dass man davon gesprochen hat, die Kinderbetreuung zu verstaatlichen. Es ist aber die Frage, ob es überhaupt ein Angebot gibt. Wenn man ins nördliche Waldviertel fährt und dort versucht, einen Kindergarten zu finden, der länger als bis 13 Uhr offen hat – und das ist ohnedies schon ein Luxus, wenn einer bis 13 Uhr offen hat –, dann wird man sehr lange suchen und man wird keinen finden. Der einzige Landeskindergarten in Niederösterreich, der bis 17 Uhr offen hat, ist in der Lan­deshauptstadt St. Pölten zu finden. Jetzt erklären Sie einmal einer Verkäuferin, die länger als bis 17 Uhr im Geschäft steht, wie sie um 17 Uhr ihr Kind abholen soll.

Wir brauchen also einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz, und da geht es, glaube ich, in erster Linie gar nicht darum, ob er kostenlos ist oder nicht, sondern zunächst einmal darum, ob man überhaupt einen Rechtsanspruch darauf hat, dass es einen Kinderbetreuungsplatz gibt. Wenn es ihn nicht gibt, dann ist es völlig egal, ob er etwas kostet oder nicht; er muss aber einmal existieren.

Ein wesentlicher Punkt, in dem wir uns, glaube ich, auch alle einig sind, ist, dass man Altersarmut bekämpfen muss. Altersarmut ist leider Gottes größtenteils weiblich. Dafür gibt es viele unterschiedliche Gründe. Frau Kollegin Smodics-Neumann hat ange­sprochen, dass man die Teilzeit nicht verteufeln sollte. Das sehe ich auch so, aber man muss bei der Teilzeit dazusagen, dass sie halt leider oft ein Grund dafür ist, dass Frauen in Altersarmut sind. Ich kenne es quasi aus eigener Erfahrung, denn meine Mutter hat Teilzeit gearbeitet. Wenn sich mein Vater von meiner Mutter hätte scheiden lassen, dann hätte sie im Alter ein massives Problem gehabt. Wir wissen, wie hoch die Scheidungsquoten in Österreich sind. Das heißt, ich habe kein Problem damit, wenn jemand Teilzeit arbeitet, aber man muss von Anfang an klar sagen, was das dann für den Pensionsanspruch bedeutet.

Ein letzter Punkt, und da würde es mich sehr freuen, wenn die ÖVP da endlich in die Gänge käme: Frau Bundesministerin, Sie unterstützen ja offensichtlich das von uns schon seit Langem vorgeschlagene Pensionssplitting. Auch Frau Kollegin Pfurtscheller hat es angesprochen. Wir brauchen ein automatisches Pensionssplitting, damit endlich Pensionsbeitragszahlungen für beide gleich angerechnet werden. Da wären Sie ge­fordert, dass Sie entweder Ihren Koalitionspartner oder die eigene Parlaments­frak­tion überzeugen. Machen Sie das, dann hätten wir einen Schritt zu mehr Gerechtigkeit in diesem Land geschafft! – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

14.25


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber. – Bitte.


14.25.31

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (JETZT): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Wie schon das Don’t-smoke-Volksbegehren wird heute von den Regie­rungsfraktionen wohl auch das Frauenvolksbegehren zu Grabe getragen und ein nicht gerade großartiger Schritt in Richtung Unterhaltssicherung gemacht. Nein, der Antrag, der heute eingebracht worden ist, bedeutet wieder ein Hinauszögern und keine Ver­bes­serung für die AlleinerzieherInnen und ihre Kinder, die schon morgen greifen könnte.

Das Frauenvolksbegehren fordert unter dem Punkt Armut bekämpfen Folgendes: Alleinerziehende und ihre Kinder müssen vor Geldnot geschützt werden – für eine echte Chancengleichheit! Und der erste Forderungspunkt in diesem Frauenvolks­be-


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geh­ren ist ein staatlich garantierter Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, solange Fa­milien­beihilfe bezogen wird, also eine Unterhaltsgarantie.

Wir müssten heute hier nicht darüber diskutieren, ob es eine Unterhaltssicherung gibt oder nicht, wenn Bundeskanzler Kurz und Vizekanzler Strache ihr Versprechen aus dem Wahlkampf gehalten hätten. Sie sind in der Puls-4-Elefantenrunde von der Mode­ratorin Corinna Milborn gefragt worden: Soll der Staat für Alleinerziehende einspringen und den Unterhalt übernehmen? Ich kann Ihnen gerne auf die Sprünge helfen, wie Ihre Parteiobleute damals geantwortet haben. Sowohl Kurz als auch Strache haben zu diesem Zeitpunkt im Wahlkampf, als es noch um Versprechen ging, um Wählerstim­men zu erhalten, beide mit einem klaren und deutlichen Ja geantwortet. (Die Rednerin hält ein Bild von Bundeskanzler Kurz und Vizekanzler Strache, die beide jeweils ein „Ja“-Täfelchen zeigen, in die Höhe.) Das war im September 2017! Und heute bringen Sie einen Antrag ein, dass Sie eine Arbeitsgruppe beauftragen wollen, bis 2020 eine Lösung zu erarbeiten.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von ÖVP und FPÖ! Sie schreiben in diesem Antrag, dass das Regierungsprogramm umgesetzt werden soll. Wenn der Familien­sprecher der ÖVP nun herausruft, dass ohnehin etwas getan wird, dann möchte ich Sie auf das Regierungsprogramm hinweisen. Dort steht insbesondere, dass der Unter­halts­vorschuss evaluiert werden soll.

Sehr geehrter Familiensprecher der ÖVP! Eine Evaluierung bedeutet keinen Cent mehr für eine Alleinerziehende, eine Evaluierung bis 2020 hilft keinen Kindern von Allein­erziehenden, in Einelternhaushalten, die an der Armutsgrenze leben. Es braucht eine staatliche Absicherung, es braucht eine Unterhaltssicherung, eine Unterhaltsgarantie und keine bloße Evaluierung. (Beifall bei JETZT. – Zwischenruf bei der ÖVP.)

Wenn Sie das damalige Versprechen Ihrer Parteiobleute ernst genommen und hier im Parlament umgesetzt hätten, dann müssten wir hier heute nicht darüber sprechen, dass noch 47 Prozent aller Einelternhaushalte in Armut leben und vor der sozialen Ausgrenzung stehen. Mein damaliger Antrag (die Rednerin hält ein Schriftstück in die Höhe), und das ist der Antrag Nummer eins, der erste Antrag dieser Legislaturperiode, hat sich genau mit dieser Unterhaltssicherung befasst, und seitdem ist gar nichts geschehen. Er wurde im Ausschuss immer wieder vertagt, und heute stellen Sie selbst einen Antrag, dass eine Evaluierung bis 2020 erfolgen soll. Bitte nehmen Sie sich ernst! Sprechen Sie mit Ihren Parteiobleuten und fragen Sie einmal nach, was diese Zusage damals wirklich wert war (die Rednerin hält das Bild von Bundeskanzler Kurz und Vizekanzler Strache neuerlich in die Höhe) und was die WählerInnen damals ver­sprochen bekommen haben! (Beifall bei JETZT.)

Ich möchte Ihnen die Möglichkeit geben, wirklich eine Unterhaltssicherung umzu­set­zen, und bringe deshalb folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen be­treffend „Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut in Österreich durch eine gerechte Unterhaltssicherung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine armutsfeste Unterhaltssicherung für Alleinerziehende in Form einer Unterhaltsgarantie, die sich an den Regelbedarfsätzen orientiert (= Ergänzungsbetrag zur Familienbeihilfe) sowie eine Reform des Unterhalts-


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rechts, insbesondere des Unterhaltsvorschussgesetzes, auf Basis einer aktualisierten Kinderkostenanalyse zügig umzusetzen.“

*****

Ich ersuche um Ihre Zustimmung. Nehmen Sie sich selbst ernst und verhöhnen Sie nicht weiterhin Ihre Wählerinnen und Wähler! – Vielen Dank. (Beifall bei JETZT.)

14.29

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut in Österreich durch eine gerechte Unterhaltssicherung

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 1: Bericht des Gleichbe­hand­lungsausschusses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)

In Österreich leben rund 180.000 AlleinerzieherInnen gemeinsam mit ihren Kindern. 90% dieser AlleinerzieherInnen sind Frauen und 40% sind armutsgefährdet. Zu den Hintergründen zählt, dass Alleinerziehende finanziell deutlich höher belastet sind als Zwei-Eltern-Haushalte, insbesondere dann, wenn Unterhaltsleistungen nicht oder nicht ausreichend erbracht werden.

In einem reichen Land wie Österreich darf Kinderarmut aber keinen Platz haben.

Zur Armutsbekämpfung soll Alleinerziehenden daher ein Ergänzungsbetrag zur Fa­milienbeihilfe gebühren, der den Unterhalt der Kinder bis zum Ende der Ausbildung sichert (= Unterhaltsgarantie).

Die Unterhaltsgarantie wirkt subsidiär zu regulären Unterhaltsleistungen und orientiert sich an den in der Judikatur entwickelten Regelbedarfssätzen in der Höhe der unge­fähren Kinderkosten, welche ebenfalls einer Aktualisierung bedürfen. Die Berechnung des Regelbedarfs geht aktuell auf Werte einer 1964 veröffentlichten Statistik des Statistischen Zentralamts über die Haushaltsausgaben für Kinder zurück und wird jährlich lediglich an den Verbraucherpreisindex angepasst.

Ebenso zügig sind Lücken im Unterhaltsvorschussgesetz zu schließen, um von Armut betroffene Ein-Eltern-Haushalte sowie betroffene Kinder rasch unterstützen zu können und Armut zu bekämpfen. Es braucht hier eine finanzielle Absicherung für Allein­erzie­hende, um nicht arm zu werden oder armutsgefährdet zu sein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine armutsfeste Unterhaltssicherung für Alleinerziehende in Form einer Unterhaltsgarantie, die sich an den Regelbedarfsätzen orientiert (= Ergänzungsbetrag zur Familienbeihilfe) sowie eine Reform des Unter­halts-


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rechts, insbesondere des Unterhaltsvorschussgesetzes, auf Basis einer aktualisierten Kinderkostenanalyse zügig umzusetzen.“

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Norbert Sieber. – Bitte.

14.30.10


Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minister! Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich bin in dieser Legislaturperiode wieder – wie auch in den vorangegangenen Legislaturperioden – Mitglied des Gleich­behand­lungsausschusses. Ich muss sagen, es tut uns Männern schon gut, dass wir immer wieder solche Themen, diese Vielzahl an frauenpolitischen Themen hören, dass man die Diskussionen mitbekommt und oft auch die spezifische Frauensicht auf Themen vor Augen geführt bekommt. Das begrüße ich sehr, und deswegen arbeite ich auch sehr gerne in diesem Ausschuss mit.

Frau Kollegin Holzinger-Vogtenhuber! Wenn Sie hier schon aus dem Regierungspro­gramm zitieren, dann bitte ich Sie, das Regierungsprogramm wirklich korrekt zu zitieren, denn nur Fragmente herauszupicken und nicht den ganzen Satz vorzulesen, das geht einfach nicht. Ich möchte Ihnen den Satz zur Gänze vorlesen : „Im Unter­haltsvorschussgesetz sind bestehende Lücken zu prüfen und gegebenenfalls zu schließen. Rasche Weiterentwicklung und Evaluierung der Unterhaltshöchstgrenzen zur finanziellen Absicherung von Alleinerzieherinnen und Alleinerziehern“. – Das ist das klare Vorhaben dieser Regierung, und dazu stehen wir auch. Und dafür ist auch der Antrag, den wir heute eingebracht haben, das richtige Mittel. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Holzinger-Vogtenhuber.)

Geschätzte Kollegin Rendi-Wagner! Ich erwarte ja gar nicht, dass die Opposition jeden Tag der Arbeit der Regierung applaudiert. Das wird ja überhaupt nicht erwartet. Sich aber hierherzustellen und zu sagen: Die letzten 15 Monate der Regierungsarbeit waren ein familien- und frauenpolitischer Rückschritt, das geht dann doch etwas zu weit. (Abg. Heinisch-Hosek: Das ist die bittere Wahrheit!)

Schauen Sie einmal die Fakten an! Sie wollen hier wirklich nur so lange den Kopf schütteln, bis Sie das berühmte Haar in der Suppe finden, und wenn Sie kein Haar finden, dann erfinden Sie einfach eines. – So einfach geht das aber nicht! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Diese Regierung hat wie noch keine andere vor ihr Meilensteine in der Frauen- und Familienpolitik gesetzt. Nehmen wir doch nur den Familienbonus her! (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ.) Dieser Familienbonus hilft 950 000 Familien mit 1,6 Millionen Kindern. In Vorarlberg, meinem Heimatland, sind es 71 000 Familien beziehungsweise 298 000 in Wien. Es werden bei 1 750 Euro brutto bereits 1 500 Euro Steuerentlastung für das erste Kind abgeholt. Das ist ein wirklicher Meilenstein! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Vor allem ist es auch eine Punktlandung, wie uns das eine Wifo-Studie letzten Herbst bestätigt hat, dass eben nicht Ihre Mär von einer Bevorzugung der Superreichen stimmt, sondern dass wir ganz gezielt den Mittelstand erreichen, jene Leute, die das Rückgrat unserer Wirtschaft und dieser Gesellschaft sind, die mit ihrer täglichen Arbeit unser Vorankommen unterstützen und erarbeiten. Genau diesen Leuten bringen wir


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eine Entlastung. Das bestätigt eine Wifo-Studie! (Abg. Leichtfried: Na, wenn es eine Wifo-Studie ist!)

Ich lese Ihnen den Text vor: Der Familienbonus erhöht das verfügbare Haushalts­ein­kommen zwischen 0,4 und 2,6 Prozent und bringt eine weitere Absenkung des Gini-Koeffizienten. Der Familienbonus hat daher auch eine Umverteilungswirkung und senkt die Armutsgefährdung. – Zitatende. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Das ist kein Zitat aus einer Rede unserer Frau Minister, sondern das ist ein Zitat aus einer Analyse der Europäischen Kommission, die sich den Familienbonus ganz genau angeschaut und eben diesen Familienbonus als großartiges Instrument bewertet hat. – Danke für diese Positionierung! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ein weiterer wichtiger Schritt, für den unserer Ministerin entsprechend Dank zu sagen ist, ist die 15a-Vereinbarung zur Kinderbetreuung – ein wirklich wichtiger Schritt. Es war eine Mammutaufgabe, das mit den Ländern entsprechend umzusetzen. Woran andere Regierungsmitglieder vergangener Regierungen gescheitert sind, das hat unsere Frau Ministerin erreicht. Es wurden über 180 Millionen Euro für die nächsten vier Jahre bereitgestellt. 180 Millionen Euro! Davon sind in Summe 38 Millionen Euro von den Ländern und 142 Millionen Euro vom Bund, damit eine entsprechende Kin­derbetreuung gewährleistet ist. (Ruf bei der SPÖ: Die Regierung wollte kürzen!) Nichts wird hier gekürzt, sondern die Mittel werden bereitgestellt: 12 Millionen Euro für die Elementarpädagogik und auch der Ausbau der Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren wird im Speziellen gefördert. Ich glaube, das ist ein Erfolg unserer Frau Ministerin, zu dem wir entsprechend gratulieren können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Summa summarum ist zu sagen: Diese Regierung macht eine hervorragende Familien- und Frauenpolitik. (Abg. Heinisch-Hosek: Nein! Nein! Nein!) Wir möchten trotzdem den ProponentInnen des Frauenvolksbegehrens gratulieren. Das Frauenvolksbe­geh­ren ist mit 481 959 Unterstützerinnen und Unterstützern durchaus als Erfolg zu werten. (Abg. Leichtfried: Die werden sich jetzt über diese Gratulation aber freuen!) Auch wenn ich es nicht unterschrieben habe, weil eben viele Punkte drinnen sind, die für uns nicht mitzutragen waren, möchte ich ihnen für ihr Bemühen danken.

Wir machen auf unserem Weg weiter und werden auch in Zukunft eine hervorragende Frauen- und Familienpolitik machen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.35


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mario Lindner. – Bitte.


14.36.00

Abgeordneter Mario Lindner (SPÖ): Hochgeschätzte Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute erleben wir von dieser Regierung einen frauenpolitischen Backlash, aber damit nicht genug, wir erleben auch einen menschlichen Backlash. Weil es nicht oft genug gesagt werden kann: Danke an alle Aktivistinnen und Aktivisten des Frauenvolksbegehrens! Danke an alle Frauen und Männer, an alle fast 500 000 Menschen, die dieses Volksbegehren unterstützt haben! Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

Meine Damen und Herren! Ich habe einen 19-jährigen Aktivisten des Frauenvolks­begehrens gefragt, was er sagen würde, wenn er heute hier stehen könnte. Er hat mir geschrieben, er würde sagen: Er ist stolz auf dieses Team. Es ist ein Riesendiskurs um


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Frauenrechte entstanden, den es so ohne das Frauenvolksbegehren nicht gegeben hätte. Frauenrechte sind Errungenschaften, die es zu verteidigen gilt und nicht zu untergraben, wie das aktuell die Regierungsmitglieder zum Beispiel mit Veränderungen bei der Fristenlösung machen. Die Verfassung sagt, dass jeder Mensch gleich behandelt werden soll. Dann fangen wir damit an – bei uns selbst! Seien wir toleranter, offener und unterstützender. – Das sagt ein 19-jähriger Aktivist des Frauenvolks­begeh­rens. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

Zu den Regierungsfraktionen: Meine Damen und Herren! Carmen Schimanek von der FPÖ hat am 11.12.2018 gesagt, das Frauenvolksbegehren enthält sehr sinnvolle und wichtige Punkte der Frauenpolitik, die Unterstützung verdienen. (Abg. Schimanek: Teile!) Unsere Frau Bundesministerin sagte am 8.3.2018 laut „Kleiner Zeitung“: „Ich unterstütze sehr viele Punkte in diesem Volksbegehren: Gewaltprävention, Ausbau der Kinderbetreuung, Gender-Medizin, Lohnschere“. „Es gibt einige Punkte, die gehen mir zu weit.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsfraktionen und von den NEOS! Ihr bringt heute einen Antrag ein. Dieser Antrag ist ein Hohn für alle Akti­vistinnen und Aktivisten, dieser Antrag ist ein Hohn für alle 500 000 Menschen, die das Volksbegehren unterschrieben haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Dieser Antrag ist ein Hohn für alle Frauen in Österreich. So geht man mit Frauenpolitik nicht um! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

Daher bringe ich folgende Anträge ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volks­begehren 2.0 – Geschlechtergerechtigkeit in Kapitalgesellschaften und Genossen­schaf­ten“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, worin die Hälfte aller Plätze in Leitungs- und Kontrollgremien von Kapital­gesellschaften und Genossenschaften für Frauen und Männer vorgesehen wird, und somit eine wesentliche Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volks­begehren 2.0 – Geschlechtsspezifische Fluchtgründe“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, sowie der Bun­desminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, werden aufgefordert, die Themen der sexualisierten Gewalt gegen Flüchtlinge, sowie der Situation von LGBTIQ-Flüchtlingen im Zuge von verpflichtenden Aus- und Fortbildungsprogrammen


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für MitarbeiterInnen des BFA, des BVwG dauerhaft zu verankern, und somit eine wesentliche Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 auf den Weg zu bringen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volks­begehren 2.0 – Weiterbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für Polizei sowie MitarbeiterInnen des BFA und des BVwG“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, sowie der Bun­desminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, werden aufgefordert, die Themen der sexualisierten Gewalt gegen Flüchtlinge, sowie der Situation von LGBTIQ-Flüchtlingen im Zuge von verpflichtenden Aus- und Fortbildungsprogrammen für MitarbeiterInnen des BFA, des BVwG dauerhaft zu verankern, und somit eine wesentliche Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 auf den Weg zu bringen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volks­begehren 2.0 – Schnelle und sichere Familienzusammenführung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, Maßnahmen im Hinblick auf das Recht auf eine schnelle und sichere Familienzu­sam­menführung zu fördern und somit eine wesentliche Forderung des Frauenvolks­begeh­rens 2018 umzusetzen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volks­begehren 2.0 – Information über Aufenthaltsstatus“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, eine gesetzliche Grundlage auszuarbeiten und dem Nationalrat zuzuleiten, wonach EhepartnerInnen über das Recht auf einen vom Partner / von der Partnerin unabhän­gigen Aufenthaltsstatus zu informieren sind, und somit eine wesentliche Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 auf den Weg zu bringen.“

*****

(Beifall bei der SPÖ.)


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Meine Damen und Herren! Wir als SPÖ lassen uns die Forderungen des Frauen­volks­begehrens nicht aus dem Parlament kicken. Es werden sich fast alle Fachausschüsse mit den Inhalten beschäftigen müssen – dazu bringen wir hier 30 Anträge ein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Johanna Dohnal hat gesagt: „Ich denke, es ist Zeit, daran zu erinnern: Die Vision des Feminismus ist nicht eine ‚weibliche Zukunft‘. Es ist eine menschliche Zukunft. Ohne Rollenzwänge, ohne Macht- und Gewalt­ver­hältnisse, ohne Männerbündelei und Weiblichkeitswahn.“ (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Noll.)

14.41

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

des Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 - Geschlechtergerechtigkeit in Kapitalgesell­schaften und Genossenschaften

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungs­aus­schusses über das Volksbegehren (433 d.B.) "Frauenvolksbegehren" (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften ge­sammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, repro­duktive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politi­sche Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesellschaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehandlungs­aus­schuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volks­begehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, worin die Hälfte aller Plätze in Leitungs- und Kontrollgremien von Kapital-


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gesellschaften und Genossenschaften für Frauen und Männer vorgesehen wird, und somit eine wesentliche Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

*****

Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

des Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Weiterbildungs- und Sensibilisierungsmaß­nahmen für Polizei sowie MitarbeiterInnen des BFA und des BVwG

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungs­aus­schusses über das Volksbegehren (433 d.B.) "Frauenvolksbegehren" (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften ge­sammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, repro­duktive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politi­sche Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesellschaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehandlungsaus­schuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volks­begehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, sowie der Bundes­minister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, werden aufgefordert, die Themen der sexualisierten Gewalt gegen Flüchtlinge, sowie der Situation von LGBTIQ-Flüchtlingen im Zuge von verpflichtenden Aus- und Fortbildungsprogrammen für Mit­arbeiterInnen des BFA, des BVwG dauerhaft zu verankern, und somit eine wesentliche Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 auf den Weg zu bringen.“

*****

Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

des Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 94

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Schnelle und sichere Familienzusam­menfüh­rung

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehand­lungsaus­schus­ses über das Volksbegehren (433 d.B.) "Frauenvolksbegehren" (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften gesammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, repro­duk­tive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesellschaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehandlungs­aus­schuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volks­begehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert Maßnahmen im Hinblick auf das Recht auf eine schnelle und sichere Familien­zu­sammenführung zu fördern und somit eine wesentliche Forderung des Frauen­volks­begehrens 2018 umzusetzen.“

*****

Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

des Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Information über Aufenthaltsstatus

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehand­lungsaus­schusses über das Volksbegehren (433 d.B.) "Frauenvolksbegehren" (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften ge­sammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleich­stellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, reproduktive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teil­habe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo his­torisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesellschaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 95

Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehandlungs­aus­schuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volks­begehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert eine gesetzliche Grundlage auszuarbeiten und dem Nationalrat zuzuleiten, wonach EhepartnerInnen über das Recht auf einen vom Partner / von der Partnerin unab­hängigen Aufenthaltsstatus zu informieren sind, und somit eine wesentliche Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 auf den Weg zu bringen.“

*****


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren, da das jetzt viele Entschließungsanträge waren, muss ich mit Unterstützung der Parlamentsdirektion noch einmal schauen, welche davon ordnungsgemäß eingebracht sind. – Herr Abge­ord­neter Lindner, der zweite Antrag, den du verlesen hast, liegt uns nicht vor und gilt daher als nicht eingebracht. Die anderen verlesenen Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht, stehen damit mit in Verhandlung und werden am Ende der Debatte zur Abstimmung gebracht.

Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Dr.in Susanne Fürst. – Bitte, Frau Abgeordnete.


14.42.11

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Mit den vielen Anträgen sind Sie jetzt selbst ein bisschen durcheinandergekommen. Wenn Ihnen die Anliegen, die darin verfasst sind, wirklich ein echtes Anliegen wären, dann hätten Sie uns diese zumindest gestern Abend überbracht, sodass wir sie uns noch hätten anschauen können. So ist das wirklich reine Propaganda. So gehen Sie mit den Frauenrechten um! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Zum Frauenvolksbegehren: Dass ich dieses Volksbegehren nicht unterschreiben kann, wusste ich auf den ersten Blick, als ich mir den Text angesehen habe. Wenn man sich die Überschrift anschaut, steht da nicht ganz normal Frauenvolksbegehren, wie man das halt schreiben würde, wenn man die deutsche Rechtschreibung in der Volksschule noch korrekt gelernt hat, sondern es steht da Frauen*Volksbegehren mit seinen vielen Unterstützer*innen.

Dann wird da weiter ausgeführt, dass man sich bereits vor über hundert Jahren das „Frauen*Wahlrecht“ dank der vielen, vielen „Vorkämpfer*innen“ erkämpft hat. Es wird da also nicht von der Frau im biologischen Sinne gesprochen – nicht die ist Gegen­stand des Volksbegehrens –, sondern es geht um ein soziales Konstrukt Frau – das wird ja auch ausdrücklich so ausgesprochen –, das in seinem ganzen Leben Diskri­minierung ausgesetzt ist.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 96

Damit kann ich mich aber nicht identifizieren, da fühle ich mich nicht angesprochen. Ich halte es hier mit dem Statement einer transsexuellen Frau, die meinte: „Wir haben niemanden gebeten, in unserem Namen die ganze deutschsprechende Bevölkerung mit diesen Rechtsschreibregeln [...]“ wie dem Geschlechtersternchen oder dem großen I zu nerven und zu drangsalieren. Wir wollen nicht in jedem Satz sichtbar sein. „Wir wollen ein ganz normaler Bestandteil der Gesellschaft sein.“ (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Das kann ich unterschreiben, und dafür stehen wir auch. Wir stehen für individuelle Freiheit, aber nicht für aufoktroyierte Gesellschaftsmodelle.

Die Unterstützung durch die Bevölkerung hat meinen Entschluss dann nicht wirklich revidieren können. Mir war auch gleich klar, warum dieses Volksbegehren rund 170 000 weniger Stimmen bekommen hat als jenes vor 20 Jahren, nämlich weil wir Frauen – offensichtlich sowohl die biologischen als auch die sozialen Konstrukte – in der Regel einfach intelligente, vernünftige Wesen sind und sicher keine Forderungen unterschreiben, die von völlig falschen Fakten ausgehen, die die Realität ausblenden und die wirtschaftlichen Wahnsinn darstellen, weil sie sich an ein Wirtschafts- und Politsystem anlehnen, das 1989 spektakulär zusammengebrochen ist. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es sind Forderungen, die offen familienfeindlich sind und die uns Frauen und die Männer in zwei Lager teilen, eine Opfer- und eine Täterkaste. Das ist eine Spaltung der Gesellschaft, die uns immer vorgeworfen wird, die aber eigentlich von dieser Seite kommt. Der Mann ist da nur mehr der alte, weiße, vielbeschimpfte Mann, der eigentlich nur mehr diese ganzen Forderungen bezahlen darf, sich aber sonst für seine bloße Existenz, oder wenn er dann vielleicht noch so revolutionär ist, dass er ganz normal mit einer Familie leben möchte, entschuldigen muss. Er darf also nur mehr zahlen, sonst nichts. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wenn Frau Oppositionschefin Rendi-Wagner beklagt, dass die Frauenrechte auf dem Spiel stehen, die von unseren Vorkämpferinnen – nämlich ohne Geschlechterstern – wirklich erkämpft worden sind, dass die in Gefahr sind, sie diese aber an die nächste Generation weitergeben möchte, kann ich nur sagen, das wollen wir auch, die sind in Gefahr. Wie auch die Initiator*innen – mit Sternchen – blenden Sie aber die wahre Gefahr, die Realität vollkommen aus, denn weder in Ihrer Rede noch im Volks­begehren wird die Islamisierung auch nur mit einem Wort erwähnt (Ah-Rufe bei der SPÖ), die zu einem Backlash führt, den wir uns ja gar nicht vorstellen können. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es findet sich kein Wort zum Kopftuch, kein Wort zu der Situation der Lehrerinnen, denen die Hand nicht gegeben wird, die also in den Klassenräumen ignoriert werden, kein Wort zu den Schülerinnen, die sich einer Kleiderkontrolle unterziehen müssen – kein Wort, völlige Ausblendung der Realität!

Frau Heinisch-Hosek, es sind noch nicht alle Frauen vor Gewalt geschützt. Sie sind vor allen Dingen der Gewalt von den Tausenden jungen Männern arabischen, nord­afrikanischen Ursprungs ausgesetzt, die Ihre Regierung vollkommen unkontrolliert hereingelassen hat. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir müssen das ausbaden. Nicht Orbán, Salvini oder unsere Regierung sind dieje­nigen, die die Frauenrechte gefährden, sondern ganz im Gegenteil. (Abg. Heinisch-Hosek: Sie kürzen die Mittel ...! – Abg. Gudenus: Wozu arbeiten? Raus aus Öster­reich, das ist doch absurd!) Es wird verzweifelt darum gekämpft, unsere Situation noch irgendwie zu erhalten und unsere Rechte und unsere Sicherheit wieder einigermaßen herzustellen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 97

Vielfalt leben, Selbstbestimmung, das hört sich gut an – absolut –, aber die Jugend­lichen müssen sich, wenn man das umsetzt, was im Volksbegehren steht, jetzt nicht mehr mit so profanen Fragen wie wir damals beschäftigen, wie: Was werde ich einmal? Bekomme ich einen Mann, bekomme ich keinen? Mit wem gehe ich zusammen? Gründe ich eine Familie? Kann ich vielleicht irgendwann einmal irgendetwas für die Gesellschaft tun und dem Staat etwas zurückgeben? Nein, das ist alles passé. Unsere Kinder sollen sich jetzt mit der Geschlechteridentität befassen.

In den Schulen in Deutschland, in den Schulbüchern, wird bereits verbreitet, es sei vollkommen in Ordnung, sich keinem Geschlecht zugehörig zu fühlen. Männliche Pro­fessoren sollen sich an den Universitäten gefallen lassen, als Professorin ange­sprochen zu werden, es sei doch nichts dabei.

In den USA führt es dazu – die sind uns ja immer ein paar Jahre voraus, das schwappt dann herüber –, dass sich bereits ein hoher zweistelliger Prozentbereich der Jugend­lichen keinem Geschlecht eindeutig zugeordnet fühlt. (Abg. Gamon: Das kann ja Ihnen egal sein!) Das ist jetzt cool, wird auch ausgelebt und wird natürlich auch durch Social Media befeuert. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.)

Wenn Sie meinen, dass das wirklich Realität ist: Das ist künstlich geschaffene Realität (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek) und ein neues Gesellschafts­modell, das aufoktroyiert werden soll. (Abg. Heinisch-Hosek: Das heißt oktroyiert!) Es ist für mich Propaganda, es ist vollkommen falsche Toleranz. In Vielfalt leben, ja natürlich geht es darum. Die Schulen sind vor allem dazu da, unseren Kindern Lust auf geistige Vielfalt mitzugeben, Lust auf Bildung, auf Leistung, darauf, möglichst viel Wis­sen anzuhäufen. Wir sollen Jugendliche kreieren, selbstbewusste, charakterfeste Per­sönlichkeiten, die dann in ihr selbstbestimmtes Leben finden und die sich dann frei entschließen, in ihrem Privatleben das Leben zu leben, das sie wollen, ob das jetzt Familie ist oder ein anderes Modell. Diese werden dann auch alle anderen Lebens­formen selbstverständlich respektieren, wie wir das auch tun. – Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.49


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Dr.in Bogner-Strauß zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.


14.50.08

Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchergalerie! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Es war immer ein zivilgesellschaftlicher Einsatz, der extrem viel für die Gleichbehandlung und für die Gleichstellung von Frauen und Män­nern gebracht hat. Das zeigt vor allem das heurige Jahr: Vor 100 Jahren durften Frauen erstmals an die Urnen schreiten, um zu wählen und um gewählt zu werden. Vor 100 Jahren sind Frauen erstmals an technischen Universitäten zugelassen worden, um zu studieren. Für diese zivilgesellschaftlichen Initiativen muss man Danke sagen, und man muss ihnen Anerkennung zollen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich möchte mich natürlich auch bei den Initiatoren und Initiatorinnen des Frauen­volksbegehrens bedanken, sowohl betreffend das, mit dem wir uns jetzt beschäftigen, als auch das, das wir schon 1997 hatten. Es ist ganz wichtig, dass Frauen und Männer Initiativen setzen, die Frauenrechte stärken und die gerechte Teilhabe in Politik, Wirtschaft und in der Gesellschaft fordern, und das können wir vor allem durch Be­wusstseinsbildung in unserer Gesellschaft erreichen. Natürlich hören wir auf die


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500 000 Stimmen von Menschen, die das Frauenvolksbegehren unterschrieben haben, und wir gehen nicht nur einen Schritt, sondern wir gehen viele Schritte auf jene zu, die das Frauenvolksbegehren initiiert haben und unterschrieben haben.

Ich sagte schon, die Bewusstseinsbildung in der Gesellschaft ist ein ganz wichtiger Aspekt. Mein Credo ist deshalb auch, Gleichstellung beginnt zu Hause. Nichts­desto­trotz war das Frauenvolksbegehren vor 20 Jahren unglaublich wichtig, um vieles um­zusetzen: die Verankerung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bun­desverfassung, die Förderung der Gleichstellung von Frauen durch bildungspolitische Maßnahmen, ein gesetzlicher Anspruch auf Teilzeitarbeit für Eltern, aber auch eine pensionserhöhende Wirkung der Kindererziehung und der Pflegearbeit. Es sind aber Punkte offengeblieben, nämlich die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit.

Daher gilt es natürlich auch jene Punkte, die 1997 noch liegen geblieben sind, weiter zu unterstützen. Wir haben das dadurch getan, dass wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern, indem wir Kinderbetreuungsplätze ausbauen, vor allem für die unter Dreijährigen, denn da gibt es in Österreich definitiv noch Aufholbedarf. Wir machen das, indem wir die Öffnungszeiten in den Kinderbetreuungseinrichtungen flexi­bilisieren. Es wurde schon erwähnt, dass Kindergärten vor allem in ländlichen Re­gionen am Nachmittag oftmals gar nicht offen sind.

Auch betreffend gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit sind wir an der Umsetzung. Vor 100 Jahren wurde es gefordert, vor 40 Jahren gesetzlich verankert und vor 20 Jahren im Volksbegehren wiederum gefordert. An dieser Stelle möchte ich, da wir heute doch etwas mit Seitenhieben versehen wurden, meiner Vorgängerin schon auch die Frage stellen: Was haben Sie diesbezüglich weitergebracht? (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Es waren die Vorgängerinnen aus der Sozialdemokratischen Partei, die es auch nicht geschafft haben, die Lohnschere zu schließen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.)

Viele Forderungen des Frauenvolksbegehrens 2018 könnten – das sage ich ganz ehrlich – aus meiner Feder stammen, aber ich habe mich auch immer dazu bekannt, dass ich einiges nicht zu 100 Prozent mittragen kann. Vieles aber deckt sich mit unseren politischen Zielen und ist im Regierungsprogramm verankert. Ich darf hier nur einige Punkte nennen: das Schließen der Lohnschere, gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit und die Gleichstellung von Frauen am Arbeitsmarkt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, das Bekämpfen der Armut, die soziale Sicherheit für Frauen und vor allem die Gewaltprävention.

Sehr geehrte Damen und Herren! Im Großen und Ganzen haben wir dieselben Ziele, wir gehen vielleicht nur andere Wege dorthin. Lassen Sie mich deshalb auch von den Emotionen, die hier schon um sich gegriffen haben, zu den Fakten kommen.

Wir haben die Kinderbetreuung ausgebaut, wir haben, was den Opfer- und Gewalt­schutz angeht, bereits letztes Jahr einen Schwerpunkt gesetzt. Der war richtig, der war notwendig und der war wichtig. Deshalb möchte ich das natürlich auch in diesem Jahr fortsetzen. Wir haben mit der Taskforce Strafrecht 120 Experten und Expertinnen eingebunden. Wir haben 50 Maßnahmen verabschiedet, und ein großes Bündel dieser Maßnahmen kommt von mir: eine dreistellige Notrufnummer, damit Frauen vereinfacht den Notruf wählen können, 365 Tage 24 Stunden am Tag erreichbar für rasche Hilfe in Akutsituationen, für Erst- und Krisenberatung.

Oft sind es gerade Kinder, die von Gewalt in Familien betroffen sind. Wir wollen die Vernetzungsplattform der Verantwortlichen zum Schutz des Kindeswohls forcieren.


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Beratung bei sexueller Gewalt: Auch das werden wir flächendeckend ausbauen. Im Moment ist das in vier Bundesländern noch nicht verankert. Das wird demnächst um­gesetzt.

Für Hochrisikofälle brauchen wir auch unbürokratisch bundesländerübergreifende Frauen­hausplätze. Da braucht es schnelle Hilfe. Frauen müssen in andere Bundes­länder wechseln können, und zwar legal. Auch Übergangswohnungen in den Bundes­ländern sind ganz, ganz wichtig. Frauen können oft, auch wenn sie nicht mehr akut von Gewalt betroffen sind, die Frauenhäuser nicht verlassen, weil es an Übergangs­woh­nungen mangelt. Deshalb werde ich gemeinsam mit den Bundesländern Mittel zur Verfügung stellen und in die Betreuung dieser Frauen in Übergangswohnungen inves­tieren.

Ende März habe ich alle politisch Verantwortlichen zu einem Gewaltgipfel in Wien eingeladen. Wir hatten dort einen wirklich ausgezeichneten Austausch. Wir haben uns über die bestmöglichen Rahmenbedingungen unterhalten, und zwar parteiüber­grei­fend.

Als Letztes möchte ich noch erwähnen: Ich kann Sie als Initiatoren und Initiatorinnen des Frauenvolksbegehrens verstehen, wenn Sie sagen, es ist Zeit. Ich habe es schon erwähnt, gleicher Lohn für gleiche Arbeit wurde vor über 100 Jahren gefordert, vor 40 Jahren gesetzlich verankert und vor 20 Jahren das erste Mal im Frauenvolks­begehren niedergeschrieben. Jetzt steht es wieder drinnen. Dinge brauchen oft sehr lange, aber wir sind darum bemüht, das in die Umsetzung zu bringen, und zwar schneller, als es meine Vorgängerinnen gemacht haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Außerdem geht es darum, nicht nur Bemühungen zu bekunden, sondern wir müssen auch in die Umsetzung kommen. Wir müssen Maßnahmen setzen, wir müssen die richtigen Rahmenbedingungen finden und wir müssen Lösungen andenken.

Ich glaube – und da möchte ich noch einmal mit den Worten von Barbara Krenn sprechen –, nur gemeinsam werden wir es schaffen, dass es in Österreich dazu kommt, dass Frauen nicht nur gleichgestellt sind, sondern auch gleich behandelt werden. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.59


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste: Frau Abgeordnete Dr.in Alma Zadić. – Bitte.


15.00.09

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Frau Präsidentin! Geschätzte Minis­terin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen, worüber wir hier reden: Es geht um Gewaltschutz, es geht um echte Chancengerechtigkeit und es geht um Selbstbestimmung. Ich bin davon überzeugt, dass wir alle in diesem Raum uns zu diesen Zielen bekennen, dass jede Person hier in diesem Raum für sich, für ihre Freundinnen, für ihre Töchter auch echte Chancen­gerechtigkeit haben möchte. Wir alle wollen doch, dass endlich Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, dass Frauen eine echte Wahlfreiheit haben, ob sie arbeiten wollen oder ob sie sich um die Kinderbetreuung kümmern wollen, und dass Rah­menbedingungen dafür geschaffen werden, dass Frauen einen gerechten Anteil an Geld, an der Macht und an der Arbeit in Österreich bekommen. (Beifall bei JETZT.)

Wenn es nun von manchen heißt: Ja, diese Wahlfreiheit, die gibt es ja schon längst, und Frauen in Österreich sind doch schon längst gleichgestellt!, dann kann ich Ihnen sowohl aus persönlicher Erfahrung als auch aus zig Gesprächen mit Gleichaltrigen, aber auch durch Statistiken belegen, dass das in Österreich nicht so ist.


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Reden wir doch über den gleichen Lohn für die gleiche Arbeit – die Frau Ministerin hat es angesprochen –, reden wir doch über diesen Gender Pay Gap und darüber, wie eklatant dieser in Österreich ist. Schauen wir uns doch den europäischen Schnitt an, dann merken wir, dass Österreich unter den Spitzenreitern ist, was die Kluft zwischen Männern und Frauen betrifft. Wir alle müssen uns die Frage stellen, warum das so ist. Wir alle müssen gemeinsam daran arbeiten, diese Lohnschere zu reduzieren. (Beifall bei JETZT sowie der Abgeordneten Leichtfried und Lindner.)

Ich bin vor Kurzem auf eine Studie gestoßen, die ich gerne mit Ihnen teilen möchte, weil es viele Freundinnen von mir betrifft, weil es mich betreffen wird und weil es im Allgemeinen viele Frauen betrifft. (Die Rednerin hält eine Tafel in die Höhe, auf der ein Kurvendiagramm zur Entwicklung des Einkommens im Vergleich von Frauen und Männern in Österreich und Deutschland vor und nach der Geburt des ersten Kindes zu sehen ist.)

Es ist eine Langzeitstudie, die besagt, dass Frauen und Männer mehr oder weniger gleich einsteigen, was den Lohn betrifft, dass es aber ab der Geburt des ersten Kindes zu einem eklatanten Unterschied kommt: Der Lohn der Frau reduziert sich um fast 51 Prozent. Dieser Unterschied – das ist das Spannende – bleibt in den darauffol­gen­den zehn Jahren eklatant, er bleibt bei 51 Prozent weniger als noch vor der Geburt des Kindes. Im Vergleich dazu das Männereinkommen: Dieses bleibt unverändert, und zwar unabhängig davon, wie viele Kinder es in der Familie gibt.

Da müssen wir uns die Frage stellen: Wie gehen wir mit dieser Statistik um, denn diese in der Statistik ausgewiesenen Fakten sind am Ende des Tages auch dafür verant­wortlich, dass wir einen Gender Pay Gap haben. (Beifall bei JETZT sowie der Abge­ordneten Friedl und Leichtfried.)

Unsere männlichen Kollegen sind doch auch Väter, auch sie wollen das Recht und die Möglichkeit haben, in Karenz zu gehen und sich um ihre Kinder zu kümmern. Die Realität in Österreich schaut aber leider anders aus. Dafür sind viele Faktoren verantwortlich; ich möchte kurz auf zwei Faktoren eingehen. Erstens: Männer gehen in Österreich nach wie vor weniger oft in Karenz, im Vergleich zum Jahr 2006 sogar noch weniger. Zweitens: Es fehlt an ausreichenden, flächendeckenden und kostenfreien Kinderbetreuungsplätzen in ganz Österreich. Diesen zwei Faktoren müssen wir uns widmen, denn dann schaffen wir es vielleicht, diese Statistik zu verändern (die Tafel mit dem Kurvendiagramm erneut in die Höhe haltend) und diese eklatante Lohnschere auszuhebeln. (Beifall bei JETZT sowie der Abgeordneten Leichtfried und Schatz.)

Danke noch einmal an alle und danke auch an alle Mitwirkenden des Frauen­volks­begehrens, denn ihr seid dafür verantwortlich, dass wir über diese Themen reden und dass wir nicht aufhören, über diese Themen zu reden, bis es endlich Chancen­ge­rechtigkeit für alle gibt. – Danke. (Beifall bei JETZT und bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.04


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Angelika Kuss-Bergner zu Wort gemeldet. – Bitte.


15.04.48

Abgeordnete Angelika Kuss-Bergner, BEd (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und zu Hause! Frau Heinisch-Hosek, liebe Frau Kollegin, Sie haben gesagt, Sie haben von den Maßnahmen nichts gespürt. Ich denke, vielleicht aus dem Grund, weil Sie nicht Betroffene sind. Bitte reden Sie mit den Betroffenen! (Abg. Heinisch-Hosek: Welche Betroffenen?) Ich denke, die Maßnahmen sind auch angekommen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)


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Geschätzte Damen und Herren! Wenn in einer Familie ein Kind auf die Welt kommt, dann hat jede Mutter, jeder Vater denselben Wunsch (Zwischenruf des Abg. Leichtfried): immer das Beste für das Kind. Jeden Tag, seitdem ich vor 18 Jahren Mama geworden bin, beschäftige ich mich damit, was das Beste für meine vier Töchter ist (Zwischenruf der Abg. Yılmaz), wie ich ihnen ein gutes Vorbild sein kann, wie ich sie auf ihrem Weg, zu starken Frauen heranzuwachsen, am besten begleiten kann. Das heißt, meine Töchter so weit zu stärken und ihnen das Selbstverständnis mitzugeben, selbstbe­wusst und selbstbestimmt zu agieren, Entscheidungen unabhängig und eigenständig zu treffen.

Das ist eine Aufgabe, die unzählige Mütter und Väter jeden Tag erfüllen. Es ist harte Arbeit, den Töchtern, aber auch den Söhnen ein Frauenbild vorzuleben und mitzu­geben, das ihnen Selbstwert und Stärke vermittelt. Ich kenne viele Frauen, denen das bewundernswert gut geglückt ist.

Eine bewundernswerte Frau möchte ich heute noch einmal hier in diesem Rahmen hervorheben und erwähnen, nämlich unsere kürzlich verstorbene Frauensprecherin, die Frau Abgeordnete zum Nationalrat Barbara Krenn. Sie war eine Frau, die anderen Frauen Stärke gegeben hat und die mitreißend wie kaum eine andere agiert hat. Ich möchte sie bei dieser Debatte noch einmal als eine starke Frau hervorheben, die für viele ein Vorbild war und bleiben wird. – Danke, Barbara! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Lassen Sie mich kurz meine Erfahrungen mit den vielen Frauen schildern, mit denen ich über ihre Herausforderungen gesprochen habe. Viele beschäftigen sich mit der Frage, ob sie eine schlechte Mutter sind, weil sie arbeiten gehen. Es ist für sie eine Gewissensfrage; sie haben nicht über rechtliche Rahmenbedingungen gesprochen, sondern über ihre Empfindungen. Sie fürchten, dass sie in ihrem Umfeld verurteilt wer­den, weil sie arbeiten gehen. Das ist in ihren Köpfen drinnen, daher würde ein Gesetz diese Empfindungen auch nicht ändern.

Was wir aber sehr wohl ändern können, ist, dass Mädchen, die in der Volksschule sind, jeden Tag die Schule mit einem Zeichen der Unterdrückung besuchen. Ja, ich sehe es so: Für mich ist das Kopftuch ein Zeichen der Unterdrückung der Frau. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

In einer aufgeklärten Gesellschaft brauchen wir nicht darüber zu diskutieren, warum es erlaubt sein soll, dass Mädchen in der Volksschule ein Kopftuch tragen. Schaffen wir für diese Mädchen in der Schule einen Raum, in dem sie sich entfalten können, in dem sie nicht schon mit sieben oder acht Jahren eingeschränkt werden! Ich weiß, es ist kein Allheilmittel, aber es ist ein Grundstein. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Passend zum Kopftuch: Sprechen wir doch kurz über Sexismus, Abwertung und Stereotypen, die im Volksbegehren auch angesprochen werden. Da werden wir uns alle einig sein, dass wir das nicht wollen. Um jeden Preis werden wir alle verhindern wollen, dass die eigene Tochter Sexismus ausgesetzt ist, als Frau herabgewürdigt wird oder durch Stereotypen in maßgeblichen Lebensentscheidungen eingeengt wird. Natür­lich gibt es da Einigkeit unter uns. Nun steht aber die Frage im Raum: Woher kommt dann die Diskrepanz in dieser Diskussion? – Die Verschiedenheiten ergeben sich daraus, wie wir es schaffen, diese Problematiken zu lösen. Ich will weder so tun, als wären wir am Ziel angekommen, noch will ich den Istzustand dramatisieren. Wenn die Rede davon ist, Rollenzuschreibungen aufzubrechen, dann bin ich ganz klar dafür, doch dass gesetzliche Verankerungen und Verbote dafür unerlässlich sind, das denke ich nicht.

Die Kinder orientieren sich zuerst am Elternhaus, wo ihnen vorgelebt wird, wo ihnen Werte vermittelt werden und Rollenbilder entwickelt werden. Genau dort liegt auch die


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Verantwortung dafür, mit welchem Rollenbild mein Kind aufwächst. Diese Verant­wortung, was zu Hause vorgelebt wird, kann und soll der Staat nicht übernehmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Was der Staat aber übernehmen kann, ist natürlich das, was in der Schule abläuft. In der Schule kann abgefedert werden, wenn verschärfte Rollenbilder vermittelt worden sind. Mädchen und Buben sollen sich dort entfalten können, daher dürfen Symbole der Unterdrückung keinen Platz haben. Das Kopftuch ist zu 100 Prozent eine Rollen­zu­schreibung, und diese ist ganz dringend zu hinterfragen.

Abschließen darf ich mit einem Auszug aus dem Regierungsprogramm der Bundes­regierung: „Frauen in Österreich übernehmen und tragen heute Verantwortung in allen gesellschaftlichen und lebensentscheidenden Bereichen [...]. Die Erfüllung dieser Auf­gaben und die Erbringung dieser Leistungen von Frauen sind entsprechend [...] zu würdigen.“

Meine Damen und Herren, ich vertraue auf die vielen Österreicherinnen, die jeden Tag alles dafür geben, ihren Töchtern das Beste zu bieten, und die Verantwortung dafür übernehmen, dass sie ihre Töchter in allen Lebensbereichen stärken, um sie zu zu­künftigen Vorbildern zu machen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

15.11


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Sabine Schatz zu Wort gemeldet. – Bitte.


15.11.16

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Simone de Beauvoir hat einmal gesagt: „Frauen, die nichts for­dern, werden beim Wort genommen – sie bekommen nichts.“ – Sie sollte recht behal­ten. 100 Jahre nachdem das Frauenwahlrecht in Österreich umgesetzt worden ist, nachdem Frauen es erkämpft haben, brauchen wir ein zweites Frauenvolksbegehren, das uns in neun Themenbereichen vorzeigt, dass wir noch weit von einer Gleich­be­rechtigung, von einem Ende der Geschlechterdiskriminierung entfernt sind.

Nehmen wir das Kapitel Gewalt verhindern: Wir alle sind über die hohe Anzahl von Frauenmorden, die im vergangenen Jahr passiert ist, erschüttert, ebenso wie über die Serie von Frauenmorden, mit der dieses Jahr begonnen hat. Das ist aber nur die Spitze des Eisbergs, denn in Österreich ist jede fünfte in einer Beziehung lebende Frau von Gewalt betroffen, und zwar unabhängig von Alter, Herkunft oder gesellschaftlicher Stellung.

Was wir nun brauchen, sehr geehrte Damen und Herren, ist keine weitere Taskforce, die sich damit beschäftigt und Maßnahmen ausarbeitet, denn die Vorschläge der Ex­pertinnen und Experten liegen bereits auf dem Tisch, und im Zusammenhang mit dem Grevio-Bericht haben wir sie hier bereits diskutiert. (Beifall bei der SPÖ.)

Was wir brauchen, ist eine rasche Umsetzung der bereits beschlossenen 100 zusätz­lichen Betreuungsstellen für gewaltbetroffene Frauen. Stellen Sie endlich das dafür notwendige Geld zur Verfügung! Was wir brauchen, ist ein Ausbau von Frauen­häu­sern, um endlich die weißen Flecken tilgen zu können.

Was wir brauchen, ist ein gut ausgebautes, leicht zugängliches und kostenfreies bun­desweites Netz von staatlich finanzierten Beratungsstellen für gewaltbetroffene Frauen und Kinder, die Gewalt miterleben müssen, und nicht Kürzungen in diesem Bereich. (Beifall bei der SPÖ.)

Was wir brauchen, ist eine enge Zusammenarbeit von Interventionsstellen mit Polizei und Justiz, um Wiederholungstaten so gut wie möglich zu verhindern. Wir können nicht


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verstehen, dass die Marac-Fallkonferenzen abgeschafft wurden. Bitte gehen Sie rasch an die Umsetzung der versprochenen neuen Fallkonferenzen in diesem Bereich und sorgen Sie für verpflichtende Täterarbeit!

Was wir brauchen, sind Sensibilisierungsprogramme an Schulen, aber auch für die Polizei und die Justiz.

Sehr geehrte Damen und Herren! Viele Forderungen aus dem Frauenvolksbegehren sollen auch dazu dienen, Gewalt an Frauen zu verhindern und Frauen zu ermöglichen, aus Gewaltbeziehungen auszubrechen: die ökonomische Unabhängigkeit, gleicher Lohn für gleiche Arbeit, ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung, der Frauen erst ermöglicht, Vollzeit arbeiten zu gehen, und so weiter.

Es gibt vieles zu tun, deswegen bringe ich noch einige Entschließungsanträge ein, damit wir hier auch entsprechende Akzente setzen können:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frau­en*Volks­begehren 2.0 – Existenzsichernder Unterhaltsvorschuss“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, wird aufgefordert dem Parlament eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche einen garantierten Anspruch auf einen existenzsichernden staat­lichen Unterhaltsvorschuss vorsieht, und zwar solange Familienbeihilfe bezogen wird, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Beauftragung einer Kinderkostenstudie“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz wird aufgefordert eine Kinderkostenstudie in Auftrag zu geben mit dem Ziel, endlich für angemessene Regelbedarfssätze zu sorgen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volks­begehren 2.0 – Sicherstellung und Finanzierung von sexueller Bildung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, einen Aktionsplan zur Umsetzung und Sicher­stellung zeitgemäßer, flächendeckender Bildungsangebote zu den Themen Sexualität, Verhütung, sowie Schwangerschaftsabbruch in Schulen vorzulegen, sowie eine aus-


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reichende Finanzierung von externen Anbietern und Beratungsstellen, deren Inhalte mit dem Grundsatzerlass Sexualpädagogik übereinstimmen, sicherzustellen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volks­begehren 2.0 – Sensibilisierungsprogramme zum Thema Gewaltschutz und Antigewalt­trainings“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, der Bundesminister für Inneres, die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend sowie der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, Sensibilisierungsprogramme zum Thema Gewaltschutz in Schulen, der Justiz und der Polizei sowie Präventionsprogramme und Antigewalt­trai­nings für Gefährdende zu verstärken, und somit eine wichtige Forderung des Frauen­volksbegehrens 2018 umzusetzen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Mädchen und Frauen auf der Flucht“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres und die Bun­desministerin für Frauen, Familien und Jugend, wird aufgefordert Maßnahmen zu treffen, die speziell für Mädchen, Frauen und LGBTIQ Personen auf der Flucht ge­schlechtergetrennte Unterbringung, sowie den Zugang zu staatlich finanzierter, ge­schlechtsspezifischer, medizinischer und psychologischer Therapie und Beratung sicherstellen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

*****

Sehr geehrte Damen und Herren, zeigen Sie Flagge für Frauenrechte! – Danke. (Bei­fall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Cox und Zadić.)

15.17

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Sabine Schatz, Genossinnen und Genos­sen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Existenzsichernder Unterhaltsvorschuss


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eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungs­aus­schusses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften ge­sammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, reproduk­tive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesell­schaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht be­drohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleich­behand­lungsausschuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volksbegehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, wird aufgefordert dem Parlament eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche einen garantierten Anspruch auf einen existenzsichernden staat­lichen Unterhaltsvorschuss vorsieht, und zwar solange Familienbeihilfe bezogen wird, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Sabine Schatz, Genossinnen und Genos­sen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Beauftragung einer Kinderkostenstudie

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehand­lungsaus­schusses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften gesammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, reproduk­tive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesell­schaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehandlungsaus­schuss


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diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volks­begehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz wird aufgefordert eine Kinderkostenstudie in Auftrag zu geben mit dem Ziel, endlich für angemessene Regelbedarfssätze zu sorgen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mario Lindner, Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Sabine Schatz, Genossinnen und Genossen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Sicherstellung und Finanzierung von sexueller Bildung

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungs­aus­schus­ses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften ge­sammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, reproduk­tive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesell­schaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht be­drohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehand­lungs­ausschuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volksbegehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, einen Aktionsplan zur Umsetzung und Sicher­stellung zeitgemäßer, flächendeckender Bildungsangebote zu den Themen Sexualität, Verhütung, sowie Schwangerschaftsabbruch in Schulen vorzulegen, sowie eine aus­reichende Finanzierung von externen Anbietern und Beratungsstellen, deren Inhalte


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mit dem Grundsatzerlass Sexualpädagogik übereinstimmen, sicherzustellen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mario Lindner, Sabine Schatz, Genossinnen und Genossen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Sensibilisierungsprogramme zum Thema Ge­waltschutz und Antigewalttrainings

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungs­ausschus­ses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften ge­sammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleich­stellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, reproduktive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teil­habe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesell­schaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehandlungsaus­schuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volks­begehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, der Bundesminister für Inneres, die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend sowie der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, Sensibilisierungsprogramme zum Thema Gewaltschutz in Schulen, der Justiz und der Polizei sowie Präventionsprogramme und Antigewalt­trai­nings für Gefährdende zu verstärken, und somit eine wichtige Forderung des Frauen­volksbegehrens 2018 umzusetzen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Sabine Schatz, Genossinnen und Ge­nossen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Mädchen und Frauen auf der Flucht


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 108

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungs­aus­schusses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften gesammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, reproduk­tive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesell­schaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehandlungsaus­schuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volks­begehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres und die Bun­desministerin für Frauen, Familien und Jugend, wird aufgefordert Maßnahmen zu treffen, die speziell für Mädchen, Frauen und LGBTIQ Personen auf der Flucht ge­schlechtergetrennte Unterbringung, sowie den Zugang zu staatlich finanzierter, ge­schlechts­spezifischer, medizinischer und psychologischer Therapie und Beratung sicherstellen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

*****


Präsidentin Doris Bures: Die Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß einge­bracht, ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Plakolm zu Wort. – Bitte.


15.17.19

Abgeordnete Claudia Plakolm (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im heurigen Jahr erinnern wir uns ganz besonders an einen großen Meilenstein nicht nur in der Frauenpolitik, sondern generell in der Politik: Vor 100 Jahren konnten Frauen erstmals aktiv an der Demokratie teilhaben und wählen, die ersten Frauen zogen ins Parlament ein. Heute sind fast 40 Prozent der Abgeordneten Frauen.

Das Frauenwahlrecht wurde uns damals nicht geschenkt, das war ein langer Weg, der viel Hartnäckigkeit erforderte, viele mussten sich dafür starkmachen. Für meine Ge­neration ist Demokratie mittlerweile etwas Selbstverständliches. Es ist aber auch selbst­verständlich für uns, dass alle Menschen gleichermaßen an Demokratie teilhaben und die gleichen Rechte haben.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 109

Nun zum vorliegenden Frauenvolksbegehren: Ich stehe hinter vielen Punkten des Volksbegehrens, bin aber nicht mit allen einverstanden. (Ruf bei der SPÖ: Ja, ich auch nicht!) Beispielsweise kann ich die volle Kostenübernahme bei Schwangerschafts­ab­brüchen absolut nicht unterstützen, und ich halte es auch für extrem fehl am Platz, dass man im Rahmen eines Frauenvolksbegehrens über eine generelle Arbeitszeit­ver­kürzung redet.

Seit Dezember haben wir im Gleichbehandlungsausschuss viel über dieses Volksbe­gehren diskutiert. Wir haben viele Experten eingeladen, auch die Initiatoren waren zu Gast und haben zu uns gesprochen. Wir haben festgestellt, bei vielen Forderungen sind wir uns einig und gehen da einen gemeinsamen Weg, beispielsweise bei der Beseitigung der Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen, der Ver­einbarkeit von Familie und Beruf durch eine bedarfsorientierte Kinderbetreuung oder der Ausweitung des Gewaltschutzes und der Gewaltprävention. Viele Maßnahmen wurden in diesen Bereichen bereits auf den Weg gebracht, beispielsweise durch steigende Lohntransparenz, flexiblere Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrich­tun­gen, eine gezielte Unterstützung für Familien durch den neuen Familienbonus und über 50 Maßnahmen infolge der Taskforce Strafrecht zum Schutz von Frauen vor Gewalt. (Ruf bei der SPÖ: Auf Papier!)

Meine Kolleginnen und Kollegen sind bereits auf viele Kapitel des Frauenvolks­begeh­rens eingegangen. Ich möchte noch das Thema Vielfalt leben hervorheben, bei dem es um die klischeehafte Darstellung von Männern und Frauen in Werbung und Medien geht. Ein modernes Familienbild wird in unserer Gesellschaft immer mehr gelebt, immer mehr Männer beteiligen sich an der Erziehung, der Papamonat und die Väter­karenz werden immer attraktiver. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Dieser respektvolle und gleichberechtigte Umgang miteinander kommt auch nach und nach in den medialen Darstellungen an. (Neuerlicher Zwischenruf bei der SPÖ.)

Gerade in meiner Generation sind auch soziale Medien sehr präsent, in denen immer wieder viele Ideale präsentiert werden. Insbesondere junge Menschen sind verstärkt gefährdet, in Selbstzweifel zu geraten, und in den Schulen wird dankenswerterweise sehr stark für dieses Thema gerade im Zusammenhang mit den neuen Medien sensibilisiert.

Ein weiterer Punkt, der sich daraus ergeben kann, ist das Thema Hass im Netz. Leider kommt es immer wieder zu Grenzüberschreitungen im Internet, und bei Gewalt im Internet braucht es vor allem auch Verantwortung und strikte Konsequenzen. Das Internet darf kein straffreier Raum sein, in dem sich Täter in der Anonymität verstecken können. Im Internet müssen dieselben Regeln gelten wie in der realen Welt. Für Be­troffene soll es daher Schutz und Prävention durch das sogenannte digitale Vermum­mungsverbot geben, und künftig müssen Plattformbetreiber die Identität der Poster feststellen. Das sind wir allen Opfern schuldig, sie haben das Recht darauf, dass die Täter zur Verantwortung gezogen werden.

Zurück zum Frauenvolksbegehren: Frauenpolitik muss so vielfältig sein wie die Frauen und Mädchen in unserem Land. Ich denke, dass wir hier im Parlament durchaus oft vielfältige Perspektiven in die Diskussion einbringen. Die Perspektiven sind manchmal sehr unterschiedlich, aber das Ziel unterscheidet sich nicht, nämlich: gleiche Chancen für Frauen und Männer. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

15.21


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Birgit Sandler. – Bitte.



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 110

15.21.22

Abgeordnete Birgit Silvia Sandler (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minis­terin! Mitglieder des Hohen Hauses! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist die Grundvoraussetzung dafür, dass Frauen ihre Familien ernähren können. Sie ist eine Möglichkeit, dass Frauen frei wählen können, ob und wie viel sie auch außerhalb des Familienverbandes arbeiten. Sie ist eine Möglichkeit, dass Frauen aus Partnerschaften, in denen sie und ihre Kinder Gewalt erleben, ausbrechen. Sie ist eine Möglichkeit der kommenden Sozialhilfe neu, Armut und Altersarmut zu ver­meiden. Sie ist ganz einfach die Möglichkeit, ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben zu führen. Das ist aber nur mit Rahmenbedingungen wie etwa qualitativ hoch­wertigen und flexiblen Kinderbetreuungseinrichtungen und ähnlichen Maßnahmen möglich – dafür hat die Politik zu sorgen und damit auch diese Bundesregierung! (Beifall bei der SPÖ.)

Daher bringe ich folgende Anträge ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frau­en*Volksbegehren 2.0 – Förderungen von kleinen und mittelständischen Unternehmen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, wird aufgefordert kleine und mittelständische Unternehmen verstärkt staatlich zu fördern, um eventuelle Wettbewerbsnachteile auszugleichen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volks­begehren 2.0 – Rechtsanspruch auf kostenlose, qualitativ hochwertige Kinderbetreu­ung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend wird aufgefordert, einen Rechtsanspruch auf kostenlose, qualitativ hochwertige Betreuung für jedes Kind ab dem 1. Lebensjahr unabhängig vom Wohnort sicher­zustellen und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzu­setzen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Maßnahmen zur Verbesserung von Vereinbarkeit“


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 111

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend, wird aufgefordert Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie mit einer Vollzeit­berufstätigkeit der Eltern zu treffen, insbesondere ganztägige und ganzjährige Öff­nungszeiten sowie eine leichte Erreichbarkeit der Betreuungseinrichtung sicherzu­stellen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzu­setzen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Vereinheitlichte, bundesweite Qualitätsstandards für Betreuung und individuelle (Früh)Förderung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend wird aufgefordert, Rechtsgrundlagen für vereinheitlichte, bundesweite Quali­tätsstandards für Betreuung und individuelle (Früh)Förderung zu schaffen und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volks­begehren 2.0 – Verbot stereotyper Darstellungen in Kinder- und Jugendmedien“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend wird aufgefordert, ein Verbot von stereotypen und die Entfaltung beschrän­kenden Darstellungen in Text und Bild in Kinder- und Jugendmedien in Kinderbe­treuungseinrichtungen rechtlich zu verankern, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volks­begehren 2.0 – Geschlechtsspezifische Fluchtgründe“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, dem Parlament eine gesetzliche Regelung vorzulegen, wonach LGBTIQ-Flüchtlingen als besonders vulnerable Gruppe im Asylrecht behandelt werden, und somit eine


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 112

weitere wesentliche Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 auf den Weg zu bringen.“

*****

Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.25

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Birgit Sandler, Genossinnen und Ge­nossen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Förderungen von kleinen und mittelstän­dischen Unternehmen

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehand­lungs­aus­schusses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften gesammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, reproduk­tive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesell­schaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehand­lungsausschuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volksbegehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirt­schaftsstandort, wird aufgefordert kleine und mittelständische Unternehmen verstärkt staatlich zu fördern, um eventuelle Wettbewerbsnachteile auszugleichen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mario Lindner, Birgit Sandler, Genossinnen und Genossen


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 113

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Rechtsanspruch auf kostenlose, qualitativ hochwertige Kinderbetreuung

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungs­aus­schusses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften ge­sammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, reproduk­tive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesell­schaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht be­drohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehandlungsaus­schuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volks­begehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend wird aufgefordert, einen Rechtsanspruch auf kostenlose, qualitativ hochwertige Betreuung für jedes Kind ab dem 1. Lebensjahr unabhängig vom Wohnort sicher­zustellen und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Birgit Sandler, Genossinnen und Ge­nos­sen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Maßnahmen zur Verbesserung von Verein­bar­keit

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungs­aus­schus­ses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften ge­sammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, reproduk­tive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesell­schaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 114

bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehand­lungsausschuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volksbegehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend, wird aufgefordert Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie mit einer Voll­zeitberufstätigkeit der Eltern zu treffen, insbesondere ganztägige und ganzjährige Öffnungszeiten sowie eine leichte Erreichbarkeit der Betreuungseinrichtung sicherzu­stellen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzuset­zen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Birgit Sandler, Genossinnen und Genos­sen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Vereinheitlichte, bundesweite Qualitätsstan­dards für Betreuung und individuelle (Früh)Förderung

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungs­ausschus­ses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften ge­sammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleich­­stellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, repro­duktive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teil­habe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesell­schaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehand­lungsausschuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volksbegehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 115

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend wird aufgefordert, Rechtsgrundlagen für vereinheitlichte, bundesweite Quali­täts­standards für Betreuung und individuelle (Früh)Förderung zu schaffen und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mario Lindner, Birgit Sandler, Genossinnen und Genossen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Verbot stereotyper Darstellungen in Kinder- und Jugendmedien

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungs­aus­schusses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften gesammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, repro­duktive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politi­sche Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt über­all dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesellschaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehand­lungsausschuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volksbegehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend wird aufgefordert, ein Verbot von stereotypen und die Entfaltung beschrän­kenden Darstellungen in Text und Bild in Kinder- und Jugendmedien in Kinderbetreu­ungseinrichtungen rechtlich zu verankern, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

*****

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Geschlechtsspezifische Fluchtgründe


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 116

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehand­lungsaus­schusses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften ge­sammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleich­stellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, reproduktive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teil­habe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesell­schaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehand­lungsausschuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volksbegehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, dem Parlament eine gesetzliche Regelung vorzulegen, wonach LGBTIQ-Flüchtlingen als besonders vulnerable Gruppe im Asylrecht behandelt werden, und somit eine weitere wesentliche Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 auf den Weg zu bringen.“

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Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Sandler hat jetzt sechs Entschließungs­anträge ordnungsgemäß eingebracht, daher stehen sie auch mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr.in Gudrun Kugler. – Bitte.


15.25.53

Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler (ÖVP): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Frau Sandler, wir wissen seit Monaten, dass das Frauenvolksbegehren hier ist, dass es heute diskutiert wird – und dann kommen 1 Stunde vor Sitzungsbeginn 30 Anträge der SPÖ. Sie lesen das wie Ihre GenossInnen in einem durch vor, dass wir da gar nicht mehr mitkommen. (Abg. Leichtfried: Wir haben uns an Ihnen ein Beispiel genommen, wie Sie mit Anträgen umgehen!) Das ist nicht seriöse Politik! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ist Ihnen das wichtig? – Dann machen wir das anders. (Abg. Loacker: Das haben Sie beim Arbeitszeitgesetz gemacht!) Ich will nicht naiv sein, aber so stelle ich mir Politik nicht vor. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Leichtfried.)

Weil die Initiatoren und Initiatorinnen heute hier sind (Abg. Leichtfried: Und das Arbeits­zeitgesetz, wann haben Sie das eingebracht? 1 Minute vorher!), möchte ich das Engage­ment des Frauenvolksbegehrens würdigen. Ich habe persönlich die Gelegenheit gehabt, mit Frau Lena Jäger länger darüber zu diskutieren, habe das sehr spannend gefunden.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 117

Es wurde schon viel gesagt, ich möchte zu zwei Themen noch Stellung nehmen; das eine ist das Thema Armut bekämpfen. In den Forderungen des Frauenvolksbegehrens fehlt ein ganz wesentlicher Punkt, nämlich das Thema Frauenaltersarmut. Wir wissen, dass Frauen fast doppelt so stark betroffen sind wie Männer, und es war eine ganz wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 1997, ein Recht auf Elternteilzeit einzuführen. Heute sollten wir allerdings im Rahmen des Frauenvolksbegehrens darü­ber reden, wie wir die Nachteile gerade im Alter neutralisieren, ja ausmerzen können. Das schlägt aber das Frauenvolksbegehren nicht vor.

Der zweite Punkt: Sie wollen mit den Forderungen zum Thema Armut bekämpfen Alleinerziehende besserstellen, Kinder von Alleinerziehenden im Vergleich zu Familien besserstellen. Betreffend Regelbedarfssatz sagen Sie, wenn eine Familie den Regel­bedarfssatz nicht erwirtschaftet, dann greift in unserem System das Sozialsystem. Warum soll das bei Alleinerziehenden besser sein? Das Gleiche bei der Unterhalts­garantie: Wenn ein Unterhaltsverpflichteter in aufrechter Beziehung nicht leistungsfähig ist, greift das Sozialsystem. Warum soll das nach einer Trennung anders sein? Ein Grundeinkommen für Alleinerziehende, für Kinder von Alleinerziehenden, aber nicht für Familien – das ist ungerecht, und dieser Vorschlag war nicht wirklich durchdacht. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Zum Thema Konfliktschwangerschaften schlägt das Frauenvolksbegehren nur eines vor: Die Krankenkassen sollen den Abbruch bezahlen. Ich möchte Sie an einen Satz von Bruno Kreisky erinnern, der 1973 im Hohen Haus gesagt hat: „Man muß alles tun, um im Bereich der Politik diesen [...] Paragraphen so obsolet zu machen, wie dies mit den Mitteln der Politik, der Psychologie und auch der Moral nur geht, um die Frau zu veranlassen, daß sie dann, wenn sie empfangen hat, das Kind behält.“ – Das sagte Bruno Kreisky.

Unser Ziel – und dafür brauchen wir die Vorschläge des Frauenvolksbegehrens – ist es, dass sich keine Frau von den Umständen zur Abtreibung gedrängt fühlt. (Abg. Heinisch-Hosek: Sie bevormunden die Frau!) – Nein, das wollen wir nicht, aber wir wollen Umstände erleichtern. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Dafür gibt es im Frauenvolksbegehren keinerlei Vorschläge. Ist es Ihnen denn egal, dass wir in Österreich für alles eine Statistik haben, aber nicht im Bereich Schwan­gerschaftsabbruch? (Abg. Heinisch-Hosek: Mein Körper gehört mir!) Ist es Ihnen egal, dass wir die Motive nicht wirklich kennen und deswegen nicht gut antworten können? Ist es Ihnen egal, dass in Österreich nicht jede betroffene Frau umfassende Beratung erhält? Kollegin Gamon hat heute Beratung gefordert, Ihnen scheint es egal zu sein, dass das in Österreich nicht der Fall ist. (Abg. Heinisch-Hosek: Sie wollen bevor­munden!)

Und ist es Ihnen egal, dass sich Frauen in Österreich allein gelassen fühlen (Abg. Heinisch-Hosek: Sie wollen bevormunden!) oder zum Abbruch gedrängt fühlen? (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) – Nein. Ich frage mich: Warum hat Kreisky gesagt, der Paragraph solle obsolet gemacht werden? Ich konnte ihn nicht mehr fragen, aber vielleicht hat das damit zu tun, dass ihm bewusst war, dass eine Abtreibung ein schlagendes Herz stoppt. (Abg. Heinisch-Hosek: Sie wollen die Frauen bevormunden!) In einem solch sensiblen Bereich wollen wir das Wohl der Men­schen, aller Menschen in den Vordergrund stellen(Abg. Heinisch-Hosek: Sie wollen bevormunden!) und nicht Politik durch Ideologie machen (Abg. Heinisch-Hosek: Sie wollen Frauen bevormunden!), so, wie Sie das vorschlagen. Unsere Regierung und wir als Regierungsparteien stehen für eine Frauen- und Kinderpolitik, in der sich keine Frau durch die Umstände zur Abtreibung gedrängt fühlt. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

15.31



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 118

Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Katharina Kucharowits. – Bitte.


15.31.16

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Knapp 500 000 Menschen haben das Frauenvolksbegehren in Österreich unterzeichnet, neun Forderungen, die für uns Frauen für Selbstbestimmung und Gleichstellung stehen. Umso beschämender ist es, dass es Politikerinnen und Politiker gibt, die es nicht unterzeichnet haben und die heute noch immer abstreiten, dass es diese Dringlichkeit gibt, und dass diese Dring­lichkeit nicht gesehen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir Frauen wollen und können aber nicht länger warten, vor allem dann nicht, wenn es um Fragen wie, warum Frauen bei gleichwertiger Arbeit immer noch weniger verdienen als Männer oder warum man sich immer noch zwischen Kind und Job entscheiden muss, geht oder wenn Frauenberatungen und Gewaltprävention finanziell ausgedünnt werden oder wenn es die gläserne Decke noch immer gibt, wenn es um Füh­rungs­funktionen für Frauen geht. Es reicht, geschätzte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Im Besonderen reicht es, wenn es um die versprochene Unterhaltsgarantie für Allein­erzieherinnen und deren Kinder geht. Im Wahlkampf im Jahr 2017 haben alle Parteien im Rahmen der TV-Diskussion versprochen, dass es die Unterhaltsgarantie geben wird. Alle waren mit dem Ja-Schild unterwegs, erinnern Sie sich noch? Immer noch warten Kinder und Frauen auf diese Unterhaltsgarantie. Und wir wissen: Jedes fünfte Kind in Österreich ist von Armut betroffen, und AlleinerzieherInnenhaushalte sind dop­pelt so oft betroffen wie Zweielternhaushalte. Das bedeutet wirklich weniger soziale Teilhabe für Kinder – Stichwort Freizeitaktivitäten, Schulausflüge. Österreich ist ein reiches Land, und alle politischen Parteien müssen endlich hinschauen und anerken­nen, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Deshalb her mit der Unterhalts­garan­tie, und das jetzt! (Beifall bei der SPÖ.)

Einen weiteren Punkt möchte ich noch erwähnen: Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper. Immer wieder fühlen sich nämlich konservative und reaktionäre Kräfte bemüßigt, Frauen und unser Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper zu hinterfragen, anzugreifen und zu beschneiden. Geschätzte Damen und Herren, wir werden keinen Millimeter weichen. (Beifall bei der SPÖ.) Wir fordern sexuelle Bildung, wir fordern das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in allen öffentlichen Spitälern, wir fordern den Zugang zu kostenlosen Verhütungsmitteln.

Geschätzte KollegInnen, weil es höchst an der Zeit ist, endlich echte Gleichstellung in vielen Lebensbereichen – in allen Lebensbereichen – zu leben, darf ich fünf Ent­schließungs­anträge einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volks­begehren 2.0 – Arbeitszeitverkürzung mit dem Ziel einer Umstellung auf eine 30 Stunden-Woche“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Ge­sundheit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungs­vorlage mit dem Inhalt der Einführung der 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnaus­gleich


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 119

sowie dem langfristigen Ziel der Umstellung auf eine 30-Stunden-Woche vorzulegen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Für ein modernes Unterhaltssicherungsrecht“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage über ein modernes Unterhaltssicherungsrecht zuzuleiten und somit eine wichtige For­derung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Frauenberatungsstellen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend wird aufgefordert, den bundesweiten Ausbau von staatlich finanzierten, rechtlich abgesicherten Frauenberatungsstellen voranzutreiben, und somit eine wich­tige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volks­begehren 2.0 – Geschlechtersensible Presseförderung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur und Medien und die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend werden aufgefordert, die rechtlichen Grundlagen für einen Presseförderungsbonus für alle Medien, die sich in der Blattlinie zu einer geschlechtersensiblen klischeefreien Berichterstattung beken­nen, zu schaffen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Gratis-Verhütungsmittel“


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 120

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend sowie die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumen­tenschutz werden aufgefordert, Gratis-Verhütungsmittel für Vereine und Beratungs­stellen, die im Bereich sexuelle Bildung tätig sind, zur Verfügung zu stellen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

*****

Zeigen Sie heute Flagge, geschätzte Damen und Herren, und geben Sie sich einen Ruck – auch Sie von den Regierungsfraktionen, Sie sagen ja immer, einzelnen Punkten des Frauenvolksbegehrens könnten Sie zustimmen! Tun Sie das heute für uns Frauen, für die Frauenrechte! (Beifall bei der SPÖ.)

15.35

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mario Lindner, Katharina Kucharowits, Genossinnen und Genossen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Arbeitszeitverkürzung mit dem Ziel einer Umstellung auf eine 30 Stunden-Woche

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehand­lungsaus­schusses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften gesammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, repro­duktive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politi­sche Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesellschaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehand­lungsausschuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volksbegehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Ge­sundheit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungs­vorlage mit dem Inhalt der Einführung der 35-Stunden-Woche bei vollem Lohn­aus­gleich sowie dem langfristigen Ziel der Umstellung auf eine 30-Stunden-Woche vorzu-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 121

legen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzu­setzen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Katharina Kucharowits, Genossinnen und Genossen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Für ein modernes Unterhaltssicherungsrecht

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungs­aus­schusses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften ge­sammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleich­stellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, reproduktive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teil­habe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesell­schaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht be­drohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbe­hand­lungsausschuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volksbegehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage über ein modernes Unterhaltssicherungsrecht zuzuleiten und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Katharina Kucharowits, Genossinnen und Genossen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Frauenberatungsstellen


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 122

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungs­aus­schus­ses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften ge­sammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, repro­duktive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politi­sche Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesellschaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehand­lungsausschuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volksbegehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend wird aufgefordert, den bundesweiten Ausbau von staatlich finanzierten, rechtlich abgesicherten Frauenberatungsstellen voranzutreiben, und somit eine wich­tige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mario Lindner, Katharina Kucharowits, Genossinnen und Genossen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Geschlechtersensible Presseförderung

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungs­ausschus­ses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften ge­sammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, reproduk­tive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesell­schaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 123

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehand­lungsausschuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volksbegehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur und Medien und die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend werden aufgefordert, die rechtlichen Grundlagen für einen Presseförderungsbonus für alle Medien, die sich in der Blattlinie zu einer geschlechtersensiblen klischeefreien Berichterstattung beken­nen, zu schaffen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Katharina Kucharowits, Genossinnen und Genossen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Gratis-Verhütungsmittel

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungs­aus­schusses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften ge­sammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, reproduk­tive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesell­schaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hea­rings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehandlungs­ausschuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volksbegehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 124

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend sowie die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsu­men­tenschutz werden aufgefordert, Gratis-Verhütungsmittel für Vereine und Beratungs­stellen, die im Bereich sexuelle Bildung tätig sind, zur Verfügung zu stellen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

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Präsidentin Doris Bures: Die einreferierten Entschließungsanträge sind ordnungs­gemäß eingebracht und stehen daher auch mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Melanie Erasim. – Bitte.


15.36.20

Abgeordnete Melanie Erasim, MSc (SPÖ): Geschätzte Präsidentin! Frau Ministerin! Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Liebes Team des Frauenvolksbegehrens! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Frau Ministerin, Sie haben vorher so flapsig die Frage gestellt: Na was haben denn meine Vorgängerinnen getan, und warum ist das noch nicht umgesetzt? – Ich kann Ihnen gerne ein bisschen Nachhilfe darin geben, wo die österreichische Gesellschaft ohne Frauenbewegung wäre, ohne sozialdemo­kratische Frauenpolitik, wo Sie wären, wo ich ohne sozialdemokratische Frauenpolitik wäre: Ich bin mir sicher, dass weder Sie Frauenministerin wären noch ich National­ratsabgeordnete wäre, sondern wir beide würden wahrscheinlich bei fünf, sechs Kindern zu Hause sitzen und dem Mann die Patschen richten, damit alles passt, denn vor 1975, bevor die Sozialdemokratie das in Alleinregierung geändert hat, durfte noch der Mann entscheiden, ob die Frau arbeiten gehen darf oder nicht. Diese Änderung war einer der größten Meilensteine in diesem Bereich! (Beifall bei der SPÖ.)

Weiter geht es mit der Fristenregelung, ein ganz wichtiges Thema, an dem Sie jetzt zu rütteln versuchen. Die Vergewaltigung in der Ehe war lange, lange Zeit ein Kava­liersdelikt. Die so hochgeschätzte Nationalratspräsidentin Barbara Prammer hat das Gewaltschutzgesetz durchsetzen dürfen, was europaweit und weltweit einzigartig und ein Vorbild war. Die hochgeschätzte damalige Frauenministerin Doris Bures konnte das Budget für die Frauen um 60 Prozent erhöhen. Frauenministerin Gabi Heinisch-Hosek hat die verpflichtenden Einkommensberichte eingeführt und Frauenministerin Sabine Oberhauser hat das Thema Frauengesundheit zum Schwerpunkt gemacht. Frauenministerin Rendi-Wagner hat die 30-Prozent-Quote bei großen börsennotierten Unternehmen eingeführt – also alles Themen, die ohne Sozialdemokratie nicht umgesetzt worden wären. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich darf weitere fünf Entschließungsanträge einbringen. Jene, denen es zu schnell geht, kann ich schon vorab informieren: Es werden alle noch als Selbständige Anträge den Ausschüssen zugewiesen, spätestens dann können Sie in den Ausschüssen und bei den Beratungen Flagge zeigen.

Ich bringe folgende Anträge ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Einrichtung einer bundesweiten Werbewatchgroup“

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 125

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien wird aufgefordert eine bundesweite Werbewatchgroup einzurichten, welche dem Parla­ment jährlich darüber berichtet in welcher Weise sexistische, diskrimi­nie­rende und gleichstellungspolitisch abwertende Inhalte in Medien und Werbung dar­gestellt werden, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Kostenübernahme von Schwangerschaftstests und Ver­hütungsmittel“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Ge­sundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, die rechtlichen Grundlagen für eine volle Kostenübernahme von Schwangerschaftstests und Verhütungsmitteln, die eine ärztliche Untersuchung und Beratung voraussetzen, zu schaffen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in öffentlichen Krankenhäusern“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Ge­sundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, ein ausreichendes Angebot zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in öffentlichen Krankenhäusern zu schaffen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzu­setzen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Ausbau von Beratungsstellen für gewaltbetroffene Mädchen, Frauen und ihre Kinder“

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend und der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz werden aufgefordert, den bundesweiten Ausbau von staatlich finanzierten und rechtlich abgesicherten, leicht zugänglichen, kostenfreien Einrichtungen und Bratungsstellen für


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 126

gewaltbetroffene Mädchen, Frauen und ihre Kinder sicherzustellen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Ausbau der Kooperation zwischen Behörden, Gerichten und Gewaltschutzzentren“

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz wird aufgefordert, die Zusammenarbeit zwischen Behörden, Gerichten und Gewaltschutzzentren zum Schutz der Betroffenen auszubauen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.

*****

Ich möchte mit einem Zitat schließen. Johanna Dohnal hat gesagt: Eine Frauen­bewegung, die nicht unangenehm ist, hat keine Existenzberechtigung. – Ich möchte diesen Spruch erweitern: Eine Frauenministerin, die nicht unangenehm ist und partei­politisches Kalkül vor die Rechte und Interessen der Frauen stellt, hat auch keine Existenzberechtigung. (Abg. Belakowitsch: Was? Was? Hallo! – Abg. Wöginger: Ein Wahnsinn! – Abg. Gudenus: Unglaublich, bitte!) Deshalb fordere ich Sie auf, hier endlich tätig zu werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neubauer: Was heißt das, wenn man jemandem die Existenzberechtigung entzieht?)

15.41

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Erasim Melanie, MSc, Genossinnen und Genossen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Einrichtung einer bundesweiten Werbewatch­group

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungs­aus­schusses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften ge­sammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, reproduk­tive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesell­schaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 127

In den letzten Monaten wurden das Frauen*Volksbegehren im Rahmen zweier Hea­rings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehandlungs­ausschuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volksbegehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien wird aufgefordert eine bundesweite Werbewatchgroup einzurichten, welche dem Parlament jährlich darüber berichtet in welcher Weise sexistische, diskriminie­rende und gleichstellungspolitisch abwertende Inhalte in Medien und Werbung darge­stellt werden, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 um­zusetzen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Erasim Melanie, MSc, Genossinnen und Genossen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Kostenübernahme von Schwangerschaftstests und Verhütungsmittel

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungs­aus­schusses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften ge­sammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleich­stellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, reproduk­tive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesell­schaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehand­lungs­ausschuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volksbegehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Ge­sundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, die rechtlichen Grundlagen für


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 128

eine volle Kostenübernahme von Schwangerschaftstests und Verhütungsmitteln, die eine ärztliche Untersuchung und Beratung voraussetzen, zu schaffen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Erasim Melanie, MSc, Genossinnen und Genossen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Durchführung von Schwangerschafts­ab­brüchen in öffentlichen Krankenhäusern

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungs­aus­schus­ses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften gesammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, reproduk­tive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesell­schaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hea­rings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehandlungs­ausschuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volksbegehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Ge­sund­heit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, ein ausreichendes Angebot zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in öffentlichen Krankenhäusern zu schaffen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzu­setzen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Erasim Melanie, MSc, Genossinnen und Genossen

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Ausbau von Beratungsstellen für gewalt­betroffene Mädchen, Frauen und ihre Kinder


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 129

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungs­aus­schusses über das Volksbegehren (433 d.B.) "Frauenvolksbegehren" (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften gesammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, repro­duktive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politi­sche Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesellschaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehand­lungsausschuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volksbegehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend und der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz werden aufgefordert, den bundesweiten Ausbau von staatlich finanzierten und rechtlich abgesicherten, leicht zugänglichen, kostenfreien Einrichtungen und Bratungsstellen für gewaltbetroffene Mädchen, Frauen und ihre Kinder sicherzustellen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Erasim Melanie, MSc, Genossinnen und Genossen betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Ausbau der Kooperation zwischen Behörden, Gerichten und Gewaltschutzzentren

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Gleichbehandlungs­aus­schusses über das Volksbegehren (433 d.B.) „Frauenvolksbegehren“ (513 d.B.)

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften gesammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, reproduk­tive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesell­schaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 130

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehand­lungs­ausschuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volksbegehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz wird aufgefordert, die Zusammenarbeit zwischen Behörden, Gerichten und Gewaltschutzzentren zum Schutz der Betroffenen auszubauen, und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.“

*****


Präsidentin Doris Bures: Die Entschließungsanträge wurden ordnungsgemäß einge­bracht und werden dann zur Abstimmung gelangen.

Zu Wort gemeldet hat sich die Frau Bundesministerin. – Bitte.


15.42.04

Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß: Liebe Kollegin Erasim, ich habe es vorher schon gesagt: Lassen Sie uns von den Emotionen zu den Fakten kommen! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Bravo!) Ich finde auch, dass Zynismus im Hohen Haus wenig Platz hat. (Abg. Noll: Das müssen wir uns von der Regierung aber nicht sagen lassen!)

Ich darf Sie auch noch dahin gehend korrigieren – Sie hätten mir zuhören sollen –: Ich habe mich gefragt, was meine zwei Vorgängerinnen die Lohnschere betreffend ge­macht haben. Wir haben noch immer eine Lohnschere von 20 Prozent. (Abg. Erasim: Der Einkommensbericht zum Beispiel war eine Antwort darauf!) – Messen Sie mich dann am Ende dieser Regierungsphase an den Daten und Fakten! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Erasim: Das tue ich!)

Ich möchte mich auch noch einmal für den ganzen zivilgesellschaftlichen Einsatz bedanken, der dazu geführt hat und der auch in Zukunft dazu führen wird, dass Maßnahmen gesetzt und politische Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Ich darf hier auch noch eines zu dieser Polemik mit den sieben Kindern sagen: Meine Mutter hat sechs Geschwister, und meine Mutter hat weder ihrem Vater noch meinem Mann die Patschen gerichtet (Beifall bei ÖVP und FPÖ), und zwar deshalb, weil in ihrem und in meinem Elternhaus Gleichstellung gelebt wurde. (Abg. Nehammer: Bravo!) Deshalb noch einmal: Gleichstellung beginnt zu Hause. – Danke schön. (Anhaltender Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Wittmann: So naiv, dass Sie glauben, dass das überall so ist! – Abg. Krist: Weltfremd wie immer! Weltfremd!)

15.44

15.44.21


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 131

Wir gelangen nun zu einer Reihe von Abstimmungen.

Zunächst lasse ich über den Antrag des Gleichbehandlungsausschusses, seinen Bericht 513 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen, abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 513 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Sicherheit der Frauen in Österreich“.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen. (E 67) (Ruf bei der ÖVP: Geht doch!)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Dipl.-Kffr. Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Fortführung der ‚Interministeriellen Arbeitsgruppe Schutz von Frauen vor Gewalt‘“.

Wer spricht sich für diesen Antrag aus? – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 65)

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Schimanek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Reform des Kindesunterhaltsrechts“.

Wer sich für diesen Entschließungsantrag ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 66)

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Geburtstag“.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Gesetzliche Geschlechterquote für Wahllisten“.

Wer ist für diesen Antrag? – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Koppelung öffentlicher Vergaben und Förderungen an Gleichstellungsaktivitäten in Unternehmen“.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Umsetzung eines Lohntransparenzgesetzes“.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Beauftragung einer Studie zum Thema diskriminierungsfreie Arbeitsbewertung“.

Wer sich hierfür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 132

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Objektive Bewertung von Arbeit“.

Wer ist dafür? – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut in Österreich durch eine gerechte Unterhaltssicherung“.

Wer ist für diesen Antrag? – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Geschlechtergerechtigkeit in Kapitalgesellschaften und Genossenschaften“.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Wei­terbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für Polizei sowie MitarbeiterInnen des BFA und des BVwG“.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Schnelle und sichere Familienzusammenführung“.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Information über Aufenthaltsstatus“.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Existenzsichernder Unterhaltsvorschuss“.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Beauftragung einer Kinderkostenstudie“.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Sicherstellung und Finanzierung von sexueller Bildung“.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 133

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Sen­sibilisierungsprogramme zum Thema Gewaltschutz und Antigewalttrainings“.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Mädchen und Frauen auf der Flucht“.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Förderungen von kleinen und mittelständischen Unternehmen“.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Rechtsanspruch auf kostenlose, qualitativ hochwertige Kinderbetreuung“.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Maßnahmen zur Verbesserung von Vereinbarkeit“.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Vereinheitlichte, bundesweite Qualitätsstandards für Betreuung und individuelle (Früh)Förderung“.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Verbot stereotyper Darstellungen in Kinder- und Jugendmedien“.

Wer ist für diesen Antrag? – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Geschlechtsspezifische Fluchtgründe“.

Wer spricht sich für diesen Entschließungsantrag aus? – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Arbeitszeitverkürzung mit dem Ziel einer Umstellung auf eine 30 Stunden-Woche“. (Abg. Wöginger: Schlaraffenland!)

Wer spricht sich für diesen Entschließungsantrag aus? – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 134

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Für ein modernes Unterhaltssicherungsrecht“.

Wer spricht sich für diesen Entschließungsantrag aus? – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Frauenberatungsstellen“.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Ge­schlechtersensible Presseförderung“.

Wer ist für diesen Antrag? – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Gratis-Verhütungsmittel“.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Einrichtung einer bundesweiten Werbewatchgroup“.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Kostenübernahme von Schwangerschaftstests und Verhütungsmittel“.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in öffentlichen Krankenhäusern“.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. (Abg. Wöginger: Die NEOS!) – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Damit gelangen wir nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbe­gehren 2.0 – Ausbau von Beratungsstellen für gewaltbetroffene Mädchen, Frauen und ihre Kinder“.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauen*Volksbegehren 2.0 – Ausbau der Kooperation zwischen Behörden, Gerichten und Gewaltschutzzentren“.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

15.57.372. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über das Volksbegehren (435 d.B.) „ORF ohne Zwangsgebühren“ (587 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir zu Tagesordnungspunkt 2.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 135

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet. (Unruhe im Saal.) – Ich warte ein wenig, bis das Aufmerksamkeitsniveau wieder steigt.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Thomas Drozda. – Bitte, Herr Abgeord­neter.


15.58.22

Abgeordneter Mag. Thomas Drozda (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! – Wo auch immer er sein mag. Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Nach dem aktuellen Jahresbericht zur Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen befindet sich Österreich hinter Norwegen, Finnland, Schweden, den Niederlanden und einer Reihe von anderen Ländern auf Platz 16; wir waren auf Platz elf. Warum ist das so? Warum sind wir fünf Plätze abgerutscht? Wir wissen, Einschränkungen der Pres­sefreiheit und Attacken auf unabhängige Journalistinnen und Journalisten bedeuten immer eine Entwicklung in Richtung illiberale Demokratie; im Übrigen nicht die einzige Entwicklung in diese Richtung. (Unruhe im Saal.) – Vielleicht interessiert Sie das Thema illiberale Demokratie eh nicht so (Abg. Gudenus: Wenn Sie reden, eher nicht! – Abg. Belakowitsch: Ja, es ist so langweilig!), dann können Sie natürlich weiter plaudern und sich weiter verbreitern und die Geräuschkulisse weiter in die Höhe treiben.

Wir alle kennen die Alarmsignale, beispielsweise aus Ungarn, wo die Regierung vor­gibt, was berichtet werden darf und wo unabhängige JournalistInnen vor laufender Kamera als Lügner bezeichnet werden. Wir sind nämlich – und jetzt wäre es vielleicht interessant, doch aufzupassen, Kollege Rosenkranz – Zeugen einer vergleichbaren Entwicklung in Österreich. (Abg. Rosenkranz – in Richtung SPÖ –: Dort drüben ist es so unruhig! Ich kann was hören! Ich glaube, das ist die SPÖ, die so unruhig ist! – Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)

Wenn der Medienminister, der mittlerweile eingetroffen ist (Unruhe im Saal), einem Moderator mit den - -


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hatten jetzt einen wirklich langen Abstimmungsvorgang, das weiß ich, aber ich bitte Sie trotzdem, die Aufmerksamkeit wieder auf das ORF-Volksbegehren zu lenken und vor allem auch auf den Redner, der gerade am Wort ist. – Bitte, Herr Abgeordneter.


Abgeordneter Mag. Thomas Drozda (fortsetzend): Frau Präsidentin! Ich beginne noch einmal mit dem Medienminister, der einem Moderator mit den Worten: „Das ist ja ein Blödsinn“ entgegentritt. Das ist nichts anderes als eine Entgleisung. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Wenn Harald Vilimsky vor laufender Kamera droht, ein Interview werde Folgen haben, dann ist das auch nichts anderes als eine Entgleisung. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von NEOS und JETZT.) Wenn der Stiftungsratschef des ORF, ein ehemaliger Abgeordneter und Vizekanzler der Freiheitlichen Partei, ein Inter­view – nämlich dieses Interview – als pervers bezeichnet, ist das eine weitere Entglei­sung. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

Wir erleben aber auch, dass Entgleisungen dieser Art ohne Folgen bleiben. (Zwischen­rufe bei der ÖVP.) Wir bemerken das im Umgang mit dem Rechtsradikalismus, bei dem die Grenzen des politischen und menschlichen Anstands laufend und ohne Kon­sequenzen verschoben werden. Diese Grenzüberschreitung können und dürfen sich die Politik und die Gesellschaft nicht leisten, es muss demokratischer Grundkonsens sein und bleiben, dass Journalismus nicht diffamiert wird, sondern frei und ohne Druck arbeiten kann. (Beifall bei SPÖ und NEOS.  Abg. Neubauer: ... keine Regeln!)

Zum Volksbegehren: Die Beiträge der Experten beim Hearing waren aufschlussreich, insbesondere die immer wieder gerne zitierte Situation in Dänemark. Lasse Jensen,


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der ehemalige Informationsdirektor des dänischen Radios, hat das wie folgt beschrieben: Es begann mit Angriffen rechter Parteien auf den öffentlichen Rundfunk; in der Folge wurde 2018 die Abschaffung der Rundfunkgebühren und eine Budget­finanzierung beschlossen. Interessant ist auch, dass dieser Beschluss mit der Mehrheit von einer Stimme im Parlament getroffen wurde, im Gegensatz zu den anderen Be­schlüssen, die im Medienwesen in Dänemark üblich waren. (Präsidentin Kitzmüller übernimmt den Vorsitz.)

Das Budget des Dänischen Rundfunks wurde um 20 Prozent gekürzt, 100 Millionen Euro sollten eingespart werden. Wir kennen diese Vorschläge insbesondere von der FPÖ, das sind Vorschläge, die vonseiten des Medienministers wie gewohnt unwider­sprochen stehen bleiben.

In Dänemark bedeutet das ganz konkret, dass ab 2020 die TV-Sender von sechs auf drei reduziert werden und drei von acht Radiosendern zugesperrt werden. Von den 3 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Dänischen Rundfunks werden 382 abge­baut, und das, obwohl die Produktivität dieser Mitarbeiter in den letzten 20 Jahren um sage und schreibe 100 Prozent gestiegen ist. Die wirklichen Probleme im Medien­bereich sind in Dänemark im Übrigen genauso ungelöst wie bei uns. Ich nenne nur die Stichworte Google, Facebook, Netflix: die sogenannte Digitalsteuer ist im Grunde genommen eine Bagatellwerbeabgabe.

Deshalb möchte ich auch vor dem Hintergrund dieses Hearings und der Stellung­nah­men der Experten einen Entschließungsantrag einbringen.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stär­kung der Pressefreiheit in Österreich durch einen starken, unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien werden aufgefordert, die Pressefreiheit in Österreich zu sichern und zu stär­ken. Dazu bedarf es im Sinne der Verfassung eines starken, unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks und einer ausreichenden, unabhängigen Finanzierung durch Rundfunkgebühren.“

*****

(Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

16.04

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Unselbständiger Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Dr. Peter Wittmann

Genossinnen und Genossen

betreffend Stärkung der Pressefreiheit in Österreich durch einen starken, unabhän­gigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk


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eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Verfassungsausschusses über das Volksbegehren (435 d.B.) "ORF ohne Zwangsgebühren" (587 d.B.) (TOP 2)

Das ORF-Volksbegehren fordert eine ersatzlose Abschaffung der GIS-Gebühren. Der Entfall des ORF-Programmentgeltes in der Höhe von 620 Millionen Euro jährlich (2018) würde das Ende des ORF wie wir ihn heute kennen bedeuten. Ein starker öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist jedoch essentiell für Österreich. Der ORF leistet einen wich­tigen Beitrag zur österreichischen Identität und Wirtschaft und dient als demokratische Plattform. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist „unser“ Rundfunk. Es gibt ihn, weil er von den Bürgerinnen und Bürgern getragen wird.

Warum braucht es einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Österreich?

- Der österreichische Medienmarkt ist im Vergleich zu Deutschland klein und braucht daher Unterstützung durch die Rundfunkabgabe der SeherInnen und HörerInnen. Eine Rundfunkanstalt mit einem Angebot, wie es der ORF bietet, ist allein am Markt in Österreich nicht finanzierbar.

- Der ORF finanziert in großem Ausmaß österreichischen Content. Er ist der größte Auftraggeber der heimischen Kreativwirtschaft. Ohne ORF würden österreichische Inhalte zum großen Teil verschwinden. Mit einem starken Rückgang österreichischer Inhalte, stirbt auch ein Teil österreichischer Identität. Nur ein starker ORF bedeutet eine Vielfalt an österreichischen Inhalten.

- Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat eine wichtige demokratiepolitische Funktion. Er fördert die freie Meinungsbildung und öffentliche Kommunikation. Indem der ORF gesellschaftliche Debatten abbildet und eine Plattform für den öffentlichen Diskurs darstellt, ist er unabdingbar für die Funktions- und Leistungsfähigkeit des demo­kratischen Österreichs.

- Information ist ein Grundbedürfnis in einer demokratischen Gesellschaft. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bietet diese auf höchstem Niveau. Gerade im Zeitalter von fake news, Echokammern und Filterblasen braucht es mehr gesicherte Information nicht weniger. Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt dabei als rot-weiß-rotem Leit­medium und Quelle hochwertiger Information eine besondere Rolle zu.

- Nur der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat grundsätzlich im Interesse der Allge­meinheit tätig zu werden und ist verpflichtet, eine vielfältige Meinungslandschaft aufrechtzuerhalten und zu befördern. Im Gegensatz zu privaten Medienunternehmen ist er der Gesellschaft und nicht den AktionärInnen verpflichtet.

- Auch diejenigen haben etwas vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die ihn selbst nicht nutzen: weil sie Teil einer Gesellschaft sind, die als ganze von ihm profitiert. Somit kann der Beitrag zurecht auch als "Demokratieabgabe" gesehen werden.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk leistet darüber hinaus einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Pressefreiheit in Österreich. Laut einem aktuellen Ranking von „Reporter ohne Grenzen“ weist Österreich ein größer werdendes Defizit im Bereich Pressefreiheit auf. Österreich wurde in der neuen Weltrangliste zur Lage der Medien binnen eines Jahres um fünf Plätze auf Rang 16 hinuntergestuft. Der Indexwert für Österreich fiel von „gut“ in den Bereich „ausreichend“. Grund für die Verschlechterung waren Angriffe auf Medien von Seiten der Regierungsparteien: Von Heinz-Christian-Straches „Lügen“-Vorwurf an den ORF und „ZIB 2“-Anchor Armin Wolf über eine interne Anordnung aus dem Innenministerium „kritischen“ Medien nur geringstmögliche Information zur Verfügung zu stellen bis zu Angriffen von FPÖ-Stiftungsräten und unbegründete Maßregelung des ORF durch den Bundeskanzler. „Ich bin schockiert darüber, in welche Richtung sich die Pressefreiheit in einem Land wie Österreich entwickelt hat“, erklärte Rubina Möhring, Präsidentin von Reporter ohne Grenzen


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Österreich. Und auch laut dem ehemaligen Vizekanzler und Ex-ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner befindet sich Österreich auf dem Weg „von einer liberalen Demokratie, die wir einmal hatten, zu einer autoritären Demokratie, die wir derzeit sind oder sein werden.“

Auf Grund dieser besorgniserregenden Entwicklung und der fortschreitenden Tendenz, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu diskreditieren und delegitimieren stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien werden aufgefordert, die Pressefreiheit in Österreich zu sichern und zu stär­ken. Dazu bedarf es im Sinne der Verfassung eines starken, unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks und einer ausreichenden, unabhängigen Finanzierung durch Rundfunkgebühren.“

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Antrag wurde ordnungs­gemäß eingebracht, ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Nehammer. – Bitte schön.


16.04.13

Abgeordneter Karl Nehammer, MSc (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätztes Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Teil dieser heutigen Diskussion ist das Volksbegehren gegen die – im Volksbegehren so betitelten – Zwangsgebühren des ORF.

Um aber das ganze Themenfeld tatsächlich beleuchten zu können, müsste man noch einen Schritt zurückgehen und fragen: Sind die Gebühren tatsächlich der Ausgangs­punkt einer Diskussion um eine Neuordnung der Medienlandschaft in Österreich, um die pluralistische Medienlandschaft in Österreich erhalten zu können, oder muss man sich nicht davor überhaupt die Situation am österreichischen Medienmarkt anschauen? Dramatische Veränderungen finden statt, es gibt eine unglaubliche digitale Konkurrenz, die auf den österreichischen Medienmarkt einströmt und damit auch zu Veränderungen führt.

Ich möchte hier schon auch die Gelegenheit ergreifen, dir, Herr Minister, und vor allem deinem Team danke zu sagen, dass es sich gemeinsam mit dem Koalitionspartner der Herausforderung stellt, diesen Medienmarkt, der sich neu aufstellt, zu beleuchten, ihn darzustellen und zu überlegen: Was braucht es für einen starken, unabhängigen ORF? Dass es einen starken, öffentlich-rechtlichen Rundfunk braucht, das ist Bekenntnis dieser Bundesregierung, das ist auch im Regierungsprogramm wiederzufinden. Die Frage aber ist: Was muss, was soll ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk in dieser ver­änderten neuen Medienlandschaft leisten können?

Vor wenigen Jahren noch gab es eine ganz andere Diskussion – daran wirst du dich, Thomas (in Richtung Abg. Drozda), noch erinnern können –, da gab es noch die große Konkurrenz privat gegen öffentlich-rechtlich, da ging es von den Privaten, die gerade im Fernsehbereich unterwegs sind, noch ganz radikal gegen den öffentlich-rechtlichen


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Rundfunk, dass er zerschlagen werden muss. Heute haben auch die Privaten erkannt, dass die eigentliche Herausforderung nicht der ORF ist, sondern die eigentliche Herausforderung sind Facebook, Amazon, Netflix und Co.

Wie begegnen wir dieser neuen digitalen Herausforderung? Wenn man heute mit Vertreterinnen und Vertretern des Privatfernsehens, aber genauso auch mit denen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks spricht, hört man sehr rasch, dass der Werbemarkt dramatisch zurückgeht, dass es da große Veränderungen gibt, dass sich das Kapital aus diesem Bereich zurückzieht und in neue Wege der Werbung investiert. Auch das hat dramatische Auswirkungen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, aber natürlich auch für die Privaten.

Wer hätte noch vor Jahren gedacht, dass Private bereit sein werden, mit dem ORF eine gemeinsame Vermarktungsplattform zu gründen, um Werbeeinnahmen zu ge­nerieren? Wer hätte gedacht, dass das Radio betreffend Werbeeinnahmen in der Senderfamilie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sogar an Bedeutung gewinnt? Das heißt also, wir haben dramatische Veränderungen vor uns.

Jetzt geht es einmal darum, zu fragen: Was braucht der ORF, um tatsächlich ein Programm anbieten zu können, das einerseits dem öffentlich-rechtlichen Auftrag entspricht und andererseits die Konsumentinnen und Konsumenten an sich bindet? Welche neuen Formen gibt es? Wird Fernsehen überhaupt noch so sein, wie wir es heute gewöhnt sind oder kennen, selbst wenn wir da schon miteinbeziehen, was Netflix und Co heute anbieten?

Wenn man mit Vertretern der Werbewirtschaft spricht, dann sagen die, dass sich auch das Verhalten ihrer Kunden massiv verändert, das heißt, auch die Wünsche der Auftraggeber der großen Agenturen verändern sich, die wollen viel mehr zielgerichtete Werbung haben et cetera et cetera. Deswegen schafft es das alte Modell Fernsehen, das alte Modell öffentlich-rechtlicher Rundfunk nicht mehr, dieser Konkurrenz Herr zu werden.

Daher, glaube ich, ist es richtig und notwendig, zuerst über die inhaltlichen Fragen nachzudenken: Wie müssen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufstellen? Wie können wir Menschen vom Thema österreichischer Content begeistern? Wie bieten wir eine Plattform, die gerade Künstlerinnen und Künstler aus Österreich nutzen können, um sich bei einer übermächtigen Konkurrenz aus dem Nachbarland entwickeln und darstellen zu können? – Das sind die wahren Herausforderungen.

Wenn man über all diese Fragen nachdenkt, und das passiert gerade – nicht nur zuletzt durch die große Medienenquete und jetzt in vielen, vielen Folgediskussionen –, dann findet man heraus, dass am Ende des Tages die Frage der Finanzierung tatsächlich erst am Schluss kommt.

Erstens müssen wir für die Zukunft sicherstellen, dass wir den Menschen österreichi­schen Content verfügbar machen, der über das Teilen allen – Privaten wie Öffentlich-Rechtlich – verfügbar wird. Und – und das halte ich wirklich auch für die Verantwortung des Gesetzgebers, der ja die Rahmenbedingungen definiert – wir müssen den ORF fit für die Herausforderung Digitalisierung machen.

Lassen Sie uns über das Thema Finanzierung reden, wenn wir diese Hausaufgaben gemacht haben! Da gibt es viele Modelle – nicht alle, die keine Gebühr haben, sind um Gottes Willen illiberale Demokratien, das wäre zu viel gesagt, das weißt du (in Rich­tung Abg. Drozda). Belgien ist keine illiberale Demokratie, hat aber trotzdem keine Gebühren. Man kann sich die Vielfalt anschauen, aber eines ist klar, und das hat diese Bundesregierung auch klargestellt: Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk braucht auch eine klare und gute Finanzierung.


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Arbeiten wir gemeinsam daran, dass es den ORF auch in Zukunft noch geben wird und dass sich der ORF den Herausforderungen in zehn bis 15 Jahren so stellen kann, dass er tatsächlich ein interessantes Programm für die Österreicherinnen und Österreicher macht. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

16.10


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Wittmann. – Bitte.


16.10.11

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Das Volksbegehren zur Abschaffung der Gebühren des gebührenfinanzierten Fernsehens hat natürlich auch einen tiefen Ein­blick in die Positionierung der Parteien gegeben. Das muss man eigentlich als Succus dieser Diskussion festhalten.

Mich erschreckt natürlich eine Finanzierung aus dem Budget ganz besonders, denn das ist ein massiver Angriff auf die Unabhängigkeit des Fernsehens, speziell wenn ich dann noch solche Interviews wie das gestrige mit dem Spitzenkandidaten der Frei­heitlichen höre, der offen droht, dass das Konsequenzen haben wird, wenn ihm jemand nicht angenehme Fragen stellt. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Da kann man sich vorstellen, was das, wenn das aus dem Budget bezahlt wird, für den Journalisten oder für den ORF heißt, wie sie dann behandelt werden. (Abg. Martin Graf: Wie der Schelm denkt ...!) Also alleine die gestrige Drohung hat eigentlich genug darüber ausgesagt, was man vorhat und was man eigentlich will.

Das ist ja nicht die erste Drohung gegen die Pressefreiheit. Der Vorsitzende des Stiftungsrates hat, als man über Orbán nicht angenehm berichtet hat, gesagt, dass man ein Drittel der Auslandskorrespondentenstellen streichen wird. Das alles sind Drohungen betreffend die Finanzierung, und wenn wir beginnen, diese Finanzierung infrage zu stellen und den ORF aus dem Budget zu finanzieren, heißt das, dass man das umsetzt. Das heißt, man beschränkt die Unabhängigkeit der Redakteure, des Fernsehens und dieses Mediums.

Ich halte das für eine ganz gefährliche Entwicklung (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten von JETZT), weil wir damit jenen autoritären Tendenzen nachgehen, die in Ungarn und Polen bereits stattfinden. Die Besonderheit an der ganzen Sache: Es passiert durch diese Bundesregierung ja auf allen Fronten. (Zwischenruf der Abg. Yılmaz.)

Die Rechtsstaatlichkeit ist eine von drei grundlegenden Säulen. Was passiert mit der Rechtsstaatlichkeit? Es werden keine Mittel mehr für die Staatsanwälte und für die Richter zur Verfügung gestellt. Das ist ein massiver Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit. Die zweite Garantie einer Demokratie ist die Pressefreiheit. Wir haben gehört: Wenn man den ORF aus dem Budget finanziert, ist das ein massiver Angriff auf die Presse­freiheit. Interviewpartner werden von Freiheitlichen permanent damit bedroht, dass un­angenehme Interviews zu Konsequenzen führen werden. Das ist doch alles eine massive Gefährdung der Pressefreiheit. (Abg. Gudenus: Die SPÖ hat das nie ge­macht!)

Die dritte Freiheit, die Sie angreifen, ist natürlich das Parlament: Zuweisung zu nicht zuständigen Ausschüssen, Verkürzung der Begutachtungsfristen, alles das sind Maß­nahmen, die unsere liberale Demokratie infrage stellen und in ein autoritäres System überführen (Abg. Belakowitsch: Habt ihr nie gemacht!); ob Sie es jetzt illiberale Demokratie, die es gar nicht gibt, oder autoritäres System nennen.


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Dass Sie natürlich mit Ihren Verbindungen zu den Rechtsradikalen in diese Richtung denken, das hat sich in dieser ganzen Diskussion gezeigt. (Abg. Belakowitsch: Wie ist das in Wiener Neustadt?) – Wiener Neustadt ist ein gutes Stichwort, dort hat man nämlich die Identitären begrüßt und gesagt, sie können jederzeit ins Rathaus kommen.

Genau das ist Ihre Denkweise, und damit gefährden Sie die Demokratie. Sie machen einen Angriff auf den Rechtsstaat, Sie machen einen Angriff auf die Pressefreiheit und Sie versuchen, die demokratischen Gepflogenheiten hier im Parlament einzuschrän­ken. Ich halte Sie für gefährlich! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von NEOS und JETZT.) Ich halte Sie mittlerweile aufgrund dieser Diskussion mit den rechtsradikalen Zusammenhängen und Verstrickungen, die Sie haben (Abg. Gudenus: Massenmörder Lenin!), für eine äußerst gefährliche Bedrohung für diesen liberalen Rechtsstaat! (Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

Wir werden alles dafür tun, Ihnen da entgegenzutreten, denn ich halte den jetzt geplanten Angriff auf den ORF für eine gezielte Aktion, den freien Journalismus in Österreich einzuschränken. Dagegen muss man ganz einfach eintreten, denn Sie gefährden damit die Demokratie. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von NEOS und JETZT.)

16.14


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Fürst. – Bitte.


16.14.41

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Frau Vorsitzende! Hohes Haus! Jetzt bin ich ganz beklommen von diesem Bedrohungsszenario, das Herr Kollege Wittmann hier entworfen hat.

Dass wir die Mittel für die Staatsanwaltschaften gekappt hätten und diese nicht mehr arbeiten können, ist mir völlig neu. (Zwischenruf des Abg. Plessl. Abg. Wittmann: Fragen Sie den Justizminister, der gibt Ihnen Auskunft!) Dass wir in einer autoritären Demokratie leben, ist ja jetzt ganz modern. Also autoritär ist man jetzt offensichtlich schon dann, wenn man überhaupt nur irgendwelche Entscheidungen trifft und nicht einfach alles zulässt und totales Laissez-faire über sich ergehen lässt (Beifall bei FPÖ und ÖVP); aber gut, dann ist es halt autoritär.

Abgeordneter Noll hat im Ausschuss zu Recht darauf hingewiesen, dass das Thema ORF nicht auf die Finanzierung beschränkt werden soll, sondern dass das Thema wesentlich größer ist. Jetzt steht die Finanzierung so im Fokus, es geht aber darum: Wozu brauchen wir wirklich einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Was soll er leisten? Wo sind Grenzen, Möglichkeiten? Brauchen wir diesen Public Value wirklich?

Grundsätzlich sind wir uns, glaube ich, über die Existenzberechtigung des ORF einig. Wie gesagt, die Finanzierung ist nur eine Frage, die man angreifen darf. Man muss darüber diskutieren können, ohne dass das gleich als Angriff auf den ORF gewertet wird. Eine Umstellung auf eine Steuerfinanzierung oder eine solche aus dem Budget bedeutet nicht sofort Einsparungsmaßnahmen, denn die Art der Finanzierung sagt ja noch nichts über die Höhe der Mittel aus, es ist auch nicht die sofortige Beseitigung der Unabhängigkeit des ORF, des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Schließlich werden zum Beispiel viele öffentliche Aufgaben aus dem Budget bezahlt, und niemand sagt, dass die Gerichte Regierungsgerichte oder Regierungsverwaltungsbehörden sind; die agieren ja auch unabhängig.

In den Mitgliedstaaten der EU teilt sich das System in gebührenfinanziert gegen steuerfinanziert, also aus öffentlichen Mitteln, aus dem Budget finanziert. Da muss man mit den Experten noch ein möglichst gerechtes, sinnvolles Modell finden, insbesondere auch aufgrund der Herausforderung der Digitalisierung, denn es ist wirklich nicht ganz


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einzusehen, dass man den ORF auf dem Smartphone ohne Gebühren konsumieren kann, vom TV-Gerät aber mit Gebühren.

Im Vordergrund steht aber die Überarbeitung, die Neudefinition des öffentlich-recht­lichen Auftrags. Es geht um Public Value, der wirklich auf möglichst alle Plattformen eindringen soll, natürlich auch online. Was ist das? Was verstehen wir unter dem öffentlichen Auftrag? Was verstehen wir unter diesem wertvollen Public Value?

Es geht um unabhängigen, ausgewogenen, glaubwürdigen Journalismus, um eine solche Information. Es geht um eine faktengetreue Information, die Journalisten sollen berichten, was ist, sie sollen die Realität aufbereiten, abbilden, die Meinungsbildung dann den Konsumenten überlassen. Sie sollen nicht unnötig emotionalisieren, manipu­lieren und zu sehr moralisieren. Das ist nicht ihre Aufgabe. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Sie sollen abbilden, was ist. Die Konsumenten, gerade auch die des ORF, sind mündig genug, sich dann eine Meinung zu bilden.

Natürlich gehören auch hochwertige Kultur-, Bildungs- und Unterhaltungsinhalte dazu. Dies ist eine sehr vornehme Aufgabe, die die Journalisten zu erbringen haben, die auch der ORF zu erbringen hat. Medien sind ein unabdingbarer Teil der Demokratie, sie werden auch nicht umsonst als vierte Gewalt bezeichnet. Sie sind der Link zwischen Politik und Bevölkerung. Von den Medien wird sozusagen die Politik für die Menschen übersetzt. Bei ihrer Ausübung gilt Pressefreiheit. Die SPÖ hat in ihrem Ent­schließungsantrag gleich ihre Dauerempörungen geäußert, so wie Reporter ohne Grenzen uns ja jetzt bescheinigt, dass wir von Platz elf auf Platz 16 heruntergerasselt sind – die Lage für die Medien ist jetzt nur mehr ausreichend und nicht gut.

Was in diesem Bericht von Reporter ohne Grenzen zum Beispiel auch zu sehen ist: Burkina Faso und Papua-Neuguinea wurden vorgereiht, vorgereiht vor Italien, den USA und Tschechien. In diesen beiden exotischen Ländern gibt es Folter in Polizeige­wahr­sam, Übergriffe durch marodierende Milizen auf die Bevölkerung auf der Straße und auch auf Journalisten sind an der Tagesordnung.

Die beiden Länder sind aber bei der Pressefreiheit vor Italien, Tschechien und den USA gereiht. Österreich ist heruntergereiht worden. Was sagt mir das? Welche Regie­rungen haben diese Länder? Was ist die Motivation hinter diesem Ranking? Ich glaube, wir alle wissen das: Es geht dabei um Länder, die rechte Regierungen haben und die abgestraft werden sollen. In diesem Bericht der Reporter ohne Grenzen geht es nicht um Fakten, dieses Herunterrasseln von elf auf 16 ist faktenbefreit. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Der ORF hat genauso wie alle anderen Medien Pressefreiheit. Wir beziehungsweise die Bürger haben vor allem Meinungsfreiheit. Das sind zwei Seiten einer Medaille. Dies muss auch Herr Wolf akzeptieren und soll es auch in seinen „ZIB 2“-Interviews be­herzigen. Die steirische freiheitliche Jugend hat das volle Recht, vom Mittel der politi­schen Satire Gebrauch zu machen. (Ruf bei der FPÖ: Ja, genau! – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Sie hat das Recht, ein Trachtenpärchen in positiver Konnotation zu zeigen. Sie hat das Recht, die Bedrohung darzustellen, übrigens mit Halbmond und Moschee. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Sie kann Karikaturen verwenden, das ist eine zeich­nerische Ironie, zu deren Wesen auch eine gewisse Übertreibung gehört. Sie haben es aber nicht übertrieben. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wenn man so etwas verbietet oder in den Zusammenhang stellt, in den es Herr Wolf gestern gestellt hat (Abg. Leichtfried: Das ist der Applaus bei der ÖVP!), dann sind wir bei der Gesinnung (Zwischenruf bei der SPÖ) der Islamisten gegen die Charlie-Hebdo-Redaktion. Die haben sich diese Satire auch nicht gefallen lassen und sprengen die Redaktion in die Luft. Wollen wir so etwas? – Ich denke nicht.


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Die Medien haben eine ganz besondere Verantwortung in der Demokratie, daran möchte ich wirklich appellieren. Sie müssen auch ausgewogen sein. Man kann nicht verschiedene Maßstäbe anlegen. (Abg. Leichtfried: Die Redezeit ist auch schon aus!) Wenn Jean-Claude Juncker sagt, am Mittwoch nach Ostern wird zurückgeschossen – das kann man jetzt finden, wie man will, ich glaube, wir alle, die halbwegs gebildet sind, wissen, wer das wann gesagt hat –, gibt es keine Reaktion in den Medien; wenn sich Salvini lachend mit einem Gewehr abbildet und sagt: Wir wehren uns, wir sind bewaffnet!, dann ist das ein riesen-mega-rechtsextremer Skandal. Das sind unter­schiedliche Maßstäbe, und das ist sehr schade. Genauso ist es, wenn der marxistische Philosoph Jean Ziegler sagt, ohne Gewalt gehe es in der politischen Auseinander­setzung nicht. (Abg. Gudenus: Ja, super, das ist ein Roter, der wird geehrt! Sehr gut!) Es wird ihm von Ihnen, der SPÖ, eine Medaille, ein Orden umgehängt. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Man fragt sich, welche Maßstäbe Sie haben. Das alles sollten Sie hier in Ihrem Ent­schließungsantrag thematisieren! Das tun Sie nicht. Das mit den Reportern ohne Grenzen können Sie vergessen. (Ruf bei der FPÖ: Ja, genau! – Abg. Wittmann: Das ist Ihre Einstellung zur Pressefreiheit! – Abg. Rosenkranz: Ja genau, machts die AZ wieder auf, dann könnts euch ...!)

Herr Wolf hat gesagt – und ich komme zum Schluss –: „Ich glaube [...], dass ein starker und unabhängiger ORF für dieses Land wirklich wichtig ist.“ – Ja, dieser Meinung sind wir auch, und objektiv muss er sein. Das ist wirklich wichtig, und wenn er sich daran hält, werden sich auch die Marktanteile, die in den letzten Jahren geschwunden sind, wieder einfinden. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Ruf bei der FPÖ: Tolle Rede!)

16.22


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


16.22.47

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen, werte Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und vor den Fernseh­schirmen! Eigentlich geht es jetzt um dieses Volksbegehren, das im Wortlaut eine ersatzlose Abschaffung der ORF-Gebühr, um die parteipolitische Einflussnahme zu beseitigen, festhielt. Das war die Basis, die Grundlage, der Ausgangspunkt dieser Dis­kussion.

Dies entspricht nicht unserer Vorstellung, das sage ich jetzt auch gleich dazu, denn wir brauchen einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dieser ist uns wichtig, denn er leistet auch einen essenziellen Beitrag zur österreichischen Identität und bietet eine demokratische Plattform. Bei seiner Reichweite von 95 Prozent, sowohl Fernsehen, Radio als auch online, glaube ich, dass er dies erfüllt.

Die FPÖ geht in ihrer Forderung sogar noch weiter und möchte, dass der ORF vom Staatshaushalt finanziert wird. Was bedeutet das, meine sehr geehrten Damen und Herren? – Ich schaffe die Gebühr ab und belaste die Steuern oder unser Budget zusätzlich mit der Gebühr, die dann dem ORF zu bezahlen ist? Am Beispiel Däne­mark – so wie wir es auch beim Hearing gehabt haben – sehen wir, dort war die Debatte eine sehr, sehr ähnliche, es wurde – das haben wir heute schon gehört – von der Gebührenfinanzierung auf eine Finanzierung über Steuern umgestellt.

Lasse Jensen hat uns erzählt, wozu dies geführt hat. Es hat dazu geführt, dass es eine 20-prozentige Reduzierung im Budget gegeben hat und gleich im Jahr darauf 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen wurden bei gleichzeitiger Ankündigung, die Anzahl der Fernsehstationen zu halbieren und die Radiokanäle von acht auf fünf zu


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reduzieren. Möchte der dänische Rundfunk jetzt zum Beispiel eine Gebührenerhöhung haben, sprich eine Steuererhöhung, mehr Geld von der Regierung, was muss er tun? – Er muss zur Regierung gehen und fragen, ob er mehr Geld haben kann. Dass Ihnen das so in den Kram passen würde (Abg. Stefan: Was macht er denn jetzt? Wie macht er es denn jetzt? – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), meine sehr geehrten Damen und Herren von der FPÖ, das glaube ich sehr gerne, denn wenn Ihnen die Bericht­erstattung des ORF in der jetzigen Form nicht passt, dann würde es von Ihnen kein Geld geben, und dafür stehen wir nicht zur Verfügung. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie wissen ganz genau, dass der österreichische Medienmarkt viel zu klein ist, um neben dem deutschen Medienmarkt zu bestehen. Der Wettbewerb wäre nicht gege­ben, würde man die Gebühren zur Gänze abschaffen, und wir wären ein Anhängsel der deutschen Medien. Vor allen Dingen eines, meine sehr geehrten Damen und Herren: Die österreichische Kreativwirtschaft wäre tot, denn der ORF mit seinen öster­reichischen Schauspielern, Kameraleuten, CutterInnen und allen, die dafür zuständig sind (Abg. Belakowitsch: Ja, die müssten arbeiten gehen!), dass österreichische Produktionen passieren, müssten ins Ausland gehen. Es wäre uns nicht mehr möglich, dies zu finanzieren.

Wir stehen sehr wohl für eine Weiterentwicklung der Gebühr. Wir wehren uns nicht dagegen, im Gegenteil, wir haben sogar ein Konzept dafür abgegeben, wie es sein könnte. Für eine Budgetfinanzierung allerdings, wie sie derzeit auch seitens der FPÖ vorgeschlagen wird, stehen wir nicht zur Verfügung. (Beifall bei der SPÖ.)

16.26


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Scherak zu Wort. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


16.26.45

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister, ich habe mich gerade gefragt, wie es Ihnen bei der Rede von Frau Kollegin Fürst gegangen ist, die gemeint hat, dass diese Sticker der freiheitlichen Jugend politische Satire sind. Also ich verstehe unter politischer Satire etwas anderes. Ich finde diese Sticker einigermaßen widerwärtig und rassistisch. Man kann sie auch als politische Satire sehen, das ist der FPÖ unbenommen. Ich dachte, dass die ÖVP mit dem Bundeskanzler vor Kurzem noch gezeigt hat, wo gewisse Grenzen sind. Ich sehe das auch als entsprechende Grenzüberschreitung. (Beifall bei NEOS und SPÖ. – Abg. Gudenus: Das interessiert uns sehr!) – Ja, Herr Kollege Gudenus, es ist Ihnen ja auch unbenommen, dass Sie das nicht so sehen.

Ich sage Ihnen etwas. Ich glaube, was wir in letzter Zeit in der Debatte über den ORF sehen, ist, dass wir immer wieder Einschüchterungen vonseiten der FPÖ einerseits und dann von der ÖVP hören. Der Bundeskanzler hat einmal von der ultimativen Form der Falschinformation, die der ORF angeblich berichtet, gesprochen. Wir kennen die Aussagen von Vorsitzenden des Stiftungsrats Steger, wir kennen die Aussagen grund­sätzlich von Harald Vilimsky. Doch gestern war das für mich schon sehr irritierend. Ich sage Ihnen noch etwas. Ich bin wahrscheinlich gleicher Meinung mit Ihnen, da auch ich nicht ganz verstanden habe, wieso Armin Wolf ausnahmslos Fragen über diese Sachen stellt. Ich dachte auch, Harald Vilimsky wird eingeladen, um europapolitisch seine Vision kundzutun, ich habe es auch nicht ganz verstanden. Ich habe auch nicht alle Fragen von Armin Wolf in dem Zusammenhang verstanden, aber ich würde im Leben nicht auf die Idee kommen, einem unabhängigen Journalisten, der mir Fragen stellt, die mir nicht gefallen und die ich nicht verstehe, zu sagen: Das wird Konsequen­zen geben, so wie Sie Fragen stellen. – Das ist die Grenzüberschreitung, die so problematisch ist. (Beifall bei den NEOS.)


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Ich glaube auch, dass wir lang und breit über die Finanzierung des ORF diskutieren können. Wir als NEOS haben da schon sehr früh unterschiedliche Vorschläge ge­macht. Wir haben auch einmal gesagt, dass wir nicht der Meinung sind, dass die Gebührenfinanzierung etwas ist, was dem 21. Jahrhundert entspricht. Sie wissen: Vom Gerät abhängig zu sein ist etwas, das nicht ganz logisch ist. Das Konsumverhalten ist ein ganz anderes geworden, aber ich finde, dass das Ganze nur dann sinnvoll und seriös diskutiert werden kann, wenn wir uns auf einen Konsens einigen, nämlich darauf, dass wir einen unabhängigen ORF haben wollen.

Dazu brauchen wir einmal eine ernsthafte Gremienreform. Dazu muss endlich dieses Prinzip abgeschafft werden, dass wir alle parteipolitisch Leute hinein entsenden. In Deutschland funktioniert das bis zu einem gewissen Grad weitaus besser als bei uns.

Wir müssen damit anfangen und uns zuerst darauf einigen und einen Konsens darüber erzielen, dass der ORF unabhängig, parteipolitisch unabhängig, sein muss und dass nicht Einfluss genommen werden darf und dass es vor allem auch keine Aussagen von Politikern von wegen das wird Konsequenzen haben geben darf, und wenn wir uns darauf geeinigt haben, diskutieren wir gerne über die unterschiedlichen Finanzierungs­formen.

Dann kann man zum Beispiel auch darüber diskutieren, ob man es aus dem Budget finanziert. Ich sage Ihnen aber ganz ehrlich, wenn der Spitzenkandidat Ihrer Partei in einem „ZIB 2“-Interview sitzt und sagt, das werde Konsequenzen haben, dann halte ich die Möglichkeit der Budgetfinanzierung für nicht sonderlich sinnvoll und zielführend, denn dann ist genau das nicht gewährleistet, dass Sie den parteipolitischen Zugriff auf den ORF nicht weiterhin versuchen werden. Das ist das Problem. (Beifall bei den NEOS.)

Einigen wir uns auf den Konsens über einen parteipolitisch unabhängigen ORF und diskutieren wir dann über jede Form der Finanzierung! Ich bin gerne zu allem bereit, das können wir alles beleuchten, so aber wird es nicht funktionieren. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Rosenkranz – in Richtung des sich zu seinem Sitzplatz begebenden Abg. Scherak –: Und der Journalist kann machen, was er will?! Na, also wirklich!)

16.30


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Bundes­minis­ter. – Bitte schön, Herr Bundesminister.


16.30.17

Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt Mag. Gernot Blümel, MBA: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! Ich wollte mich zu diesem Thema kurz zu Wort melden, weil ich in der Tat der Meinung bin, dass wir, wenn es um medienpolitische Fragen geht, in einer Zeit leben, in der es extrem wichtig ist, einen möglichst sachlichen Diskurs über die aktuelle Situation zu führen.

Dieser sachliche Diskurs ist, gerade wenn es um das Thema Medien geht, nicht immer gegeben, das muss man leider Gottes sagen. Das hat nicht nur etwas mit der politischen Debattenkultur zu tun, sondern man hat es da und dort auch in der Ver­gangenheit innerhalb der österreichischen Medienlandschaft gemerkt. Ich habe die Debatte um medienpolitische Themen auch von den Stakeholdern oft als ein gewisses Missverständnis, ein bisschen wie ein Gegeneinander wahrgenommen, bei dem es vor allem darum gegangen ist, wer wie viel von welchem Kuchen abbekommt, und weniger um die Frage, was die großen Herausforderungen, denen alle gemeinsam gegenüber­stehen, sind.


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Die große Herausforderung ist schon seit einiger Zeit präsent, wenn wir über das Thema Digitalisierung sprechen. Sie hat gerade im Medienbereich faktisch alles geändert, was früher einmal Grundkonsens war. Wenn es früher, in den 1970er-Jahren, die Grundaufgabe des Öffentlich-Rechtlichen war, jeden einzelnen Öster­reicher, jede einzelne Österreicherin mit Information zu versorgen, weil Private nicht dazu in der Lage waren und es auch zu teuer war, die Information zur Verfügung zu stellen, dann hat sich das natürlich diametral geändert. Heute kann sich jeder mit seinem Smartphone Information in Fülle besorgen.

Die Frage ist, ob das immer die Information ist, die wir als demokratiepolitisch wertvoll empfinden. Wenn man auf Facebook, in seiner Meinungsechokammer ist, wo man immer das ausgespielt bekommt, was Freunde teilen, was Menschen liken, die ähn­licher Meinung sind, dann halte ich das für eine ganz, ganz intensive Herausforderung der Zukunft, wenn es um den demokratiepolitischen Diskurs geht. Ich halte es für extrem schwierig, eine breite sachliche Diskussion zu führen, wenn man sich in sozia­len Medien bewegt und man immer das ausgespielt bekommt, von dem man selbst der Meinung ist, das sei richtig. Und das wird umso schwieriger, je mehr man das tut. Das macht differenzierte Meinungsbildung, differenziertes Urteilsvermögen extrem schwie­rig. Das ist aber die Grundlage für eine liberale Demokratie, so wie wir sie schätzen, so wie wir sie aufrechterhalten wollen.

Aus dem Grund glaube ich, dass allen bewusst sein muss, dass sich in einer Zeit der absoluten Medienkonvergenz und globaler Digitalisierung die Aufgabe und die Grund­herausforderung eines Öffentlich-Rechtlichen geändert haben, weg von einem reinen Informationsmedium vielleicht hin zu einem Verifikationsmedium. Das gilt aus meiner Sicht für alle Qualitätsmedien, für alle, die Information aufbereiten. Ganz wichtig dabei ist ein zweiter Aspekt, nämlich die Pluralität, dass es eine möglichst breite Medien­landschaft mit verschiedenen Beiträgen, mit verschiedenen Nuancen, mit verschie­denen Berichterstattungen gibt.

Wir stehen zu dem noch sehr gut funktionierenden dualen Rundfunksystem in Öster­reich und wollen dieses erhalten. Ich bin fest davon überzeugt, in einer Zeit der absoluten digitalen Medienkonvergenz ist es wichtig, einen starken Öffentlich-Recht­lichen zu haben. Ich glaube sogar, dass man sagen kann: Wenn es ihn heute noch nicht gäbe, dann müsste man so ein Konstrukt erfinden, denn nur das wird sicher­stellen, dass es so etwas wie ein Leitmedium gibt, das auch eine unabhängige Finan­zierung hat und nicht rein vom Markt abhängig ist, um die Information so aufzubereiten, dass der Diskurs demokratiepolitisch zusammen mit einer vielfältigen privaten Medien­landschaft so angereichert ist, dass man sich ein kritisches Urteil über die verschie­denen Fakten bilden kann.

Das ist aus meiner Sicht auch der Hintergrund davon, wie wir das ORF-Gesetz adap­tieren wollen. Es ist natürlich vollkommen klar, dass im aktuellen Gesetz Dinge stehen, die einfach von vorgestern sind. Wenn man im Onlinebereich, in der TVthek Beiträge, die öffentlich-rechtliche Inhalte sind und mit viel Gebührengeld finanziert wurden, nur sieben Tage online lassen darf, ist das wirklich lächerlich und gehört längst abgeschafft.

Klar ist aber auch, dass sich der ORF künftig nicht mehr als Konkurrent zu heimischen Privaten verstehen soll – nur was den Informationspluralismus betrifft, aber nicht was Werbegelder betrifft –, sondern es braucht eine gemeinsame Kraftanstrengung, damit auch österreichische private Medien in Zukunft überhaupt die Möglichkeit haben, im digitalen Raum an Werbegelder zu kommen und sich damit auch wirtschaftlich finanzieren zu können.

Das Problem dabei ist, dass im digitalen Raum kaum ein österreichisches Medium die Möglichkeit hat, Gewinne zu erzielen, weil dort momentan alles Richtung Google,


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Facebook et cetera abfließt und der österreichische Medienraum vielleicht zu klein ist, um das Datenvolumen aufzubauen, damit Programmatic Buying überhaupt in einem Volumen vorhanden ist, dass es Inserenten auch verwenden. Die Einzigen, die momentan sehr viele Möglichkeiten haben, sind Google, Facebook et cetera. Sie haben endlos viele Daten von uns allen, wissen wahrscheinlich mehr über uns alle als unsere Geschwister, unsere Eltern, unsere Partner und machen damit extrem viel Geld. Die österreichischen Medien haben nicht so eine große Datensammlung. Darin, glaube ich, liegt ein springender Punkt: dass es möglich sein muss, auch innerhalb Österreichs gemeinsame Datenvermarktungsplattformen zu gründen.

Der ORF spielt dabei aufgrund seiner Reichweite eine wesentliche Rolle. Er darf es nur momentan nicht, weil es ihm gesetzlich untersagt ist. Generell glaube ich, Koope­rationen im Medienbereich müssen möglich werden, wenn es um die Datenver­mark­tung geht, denn nur so wird es langfristig vielleicht auch wahrscheinlicher werden, dass sich die privaten Medien am digitalen Markt finanzieren und es in Zukunft noch eine pluralistische, vielfältige duale Medienlandschaft gibt.

Das sind die Grundrichtungen, in die wir beim aktuellen ORF-Gesetz gehen wollen. Das ist die Debatte, die zu führen, glaube ich, sehr wichtig ist. Ich danke auch für die zum Teil sehr sachorientierten Beiträge in der Debatte. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

16.36


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Androsch. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


16.36.47

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete hier im Hause! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Herr Bundesminister, Sie haben es gerade angesprochen: Eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks braucht eine breite Sichtpalette, einen breiten Blick auf die Themen, die anzusprechen wichtig sind, um im 21. Jahrhundert anzukommen. Da bin ich vollkommen bei Ihnen.

Wir haben zurzeit eine Digitalisierungswelle, die großes Tempo vorlegt und verlangt, dass wir rasch handeln und uns den neuen Herausforderungen stellen. Das ist keine Frage. Nur, die Lösung all dessen, was Sie angesprochen haben, kann nicht allein die Abschaffung der GIS-Gebühr sein, sondern wir brauchen eine thematische Diskussion darüber, wie wir zukünftig den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gestalten und strate­gisch für die Zukunft aufstellen wollen. Und dieser verschließen wir uns auch nicht.

Herr Bundesminister und sehr geehrte Damen und Herren, eines muss man schon vorweg festhalten: Die Diskussion im ORF gestern, die heute schon angesprochen worden ist, mit dem EU-Spitzenkandidaten der FPÖ im gemeinsamen Streitdiskurs mit Armin Wolf hat natürlich schon einiges an Aufsehen gebracht. Wenn es das erste Mal wäre, so könnte man sagen: Okay, das ist passiert, diese Diskussion ist in der Hitze des Gefechtes halt einmal so gelaufen. Das alles mag schon sein, aber das hat auch eine Strategie, die im Hintergrund liegt. Das darf man nicht vergessen! (Ruf bei der FPÖ: Was soll eine Strategie sein?!)

Ich erinnere nur zurück an den September 2018 – das macht uns ja alle so skeptisch –, als damals der Innenminister seinen Medienerlass, seinen Vorschlag unter die Polizei gebracht hat, dem gemäß man mit kritischen Medien nur im äußerst notwendigen Ausmaß kommunizieren soll. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Ja, das ist Ihnen unan­genehm, das verstehe ich vollkommen. Das ist genau eine der Problematiken, eines


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dieser Dinge, die es so schwierig machen, die Demokratie mit Ihnen zu diskutieren. Es macht es so schwierig, weil die demokratische Entwicklung dadurch gestört wird.

Das ist nicht das erste Mal, dass hier ein Angriff auf die Medien stattgefunden hat. (Beifall bei der SPÖ.) Gestern hat er sich nur fortgesetzt: deutlicher, sichtbarer, vor den laufenden Kameras, für ganz Österreich hörbar. Und das wollen wir nicht.

Daher ist eine Budgetfinanzierung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk natürlich kritisch zu sehen, denn wenn er Geld braucht, muss er brav zur Bundesregierung pilgern, brav vorstellig werden und sagen: Ich brauche mehr Geld, ich muss das und das finanzieren. Darauf sagt man dann: Na ja, wenn du nicht die Fragen stellst, die wir wollen, dann wird es weniger Geld geben. So funktioniert das. Daher haben wir gestern ganz deutlich gesehen, wie das System funktioniert. (Die Abgeordneten Gudenus und Rosenkranz: Und die SPÖ hat damit keine Erfahrung?! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Ich verstehe. Ja, ja, die SPÖ hat damit keine Erfahrung, Sie haben es uns deutlich gemacht.

Die Erfahrung, die die SPÖ mit einem derartigen Umgang mit den demokratischen Mitteln hat – das sage ich Ihnen –, gibt es, seit es diese neue Bundesregierung gibt. Seitdem wissen wir, wie Sie mit Demokratie umgehen. (Beifall bei der SPÖ.)

Daher, sehr geehrte Damen und Herren, diskutieren wir, wie wir uns im öffentlichen Rundfunk neu aufstellen, aber diskutieren wir nicht über eine Finanzierung des ORF aus Mitteln des Budgets. (Abg. Neubauer: Wieso hat der Kern den ORF ...?! Der ist ja auch nicht mehr hingegangen!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Demokratie ist durch Sie gefährdet, und da muss man auch aufpassen, wenn es um die Medien geht! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Gudenus: 100 Millionen Euro aus dem Wiener Budget für Medien! Pro Jahr!)

16.40


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Noll. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


16.40.12

Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (JETZT): Frau Präsidentin! Herr Minister! Wäre Karl Nehammer als Mediensprecher der ÖVP noch hier, dann könnte er sich zumindest zugutehalten, dass ich fast alles hätte unterschreiben können, was er hier gesagt hat. Bevor wir uns nicht darüber verständigt und die Fragen geklärt haben, was ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk soll, was er für Österreich an Wert besitzt, was wir von ihm erwarten, ist es tatsächlich unsinnig, schon darüber zu entscheiden, welcher Mittel wir uns bedienen wollen, um genau dieses Ziel zu erreichen.

Ich bin deshalb auch ganz froh, dass dieses Volksbegehren quasi enderledigt ist, wie man so schön sagt. Mehr gibt es dazu auch nicht zu sagen.

Im Übrigen meine ich, dass die Pflicht der Diskussion durch die Wortbeiträge der Kollegen Scherak und Wittmann ohnedies erledigt ist. Ich will mich auch nicht quasi in weiteren Verurteilungen von Dingen ergehen, die nicht zu rechtfertigen sind, zwei Dinge sind mir aber schon wichtig.

Sie, Herr Minister, haben ein bisschen ein Glaubwürdigkeitsproblem, denn einerseits fordern Sie Sachlichkeit und eine gewisse Vorurteilsfreiheit ein. Wie ein Mantra tragen Sie aber vor sich her, dass es keine Haushaltsabgabe sein darf. Das ist eine Präjudizierung des Diskussionsprozesses, die dann auch andere Stellungnahmen von Ihnen als nicht übertrieben glaubwürdig erscheinen lässt. Es ist nicht der vorurteilsfreie Diskurs, der hier ausgerufen wird, sondern es ist vor dem Hintergrund der aktuellen


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politischen Situation und dem, was wir von der FPÖ immer wieder in Richtung ORF gehört haben, ein politisch vermachteter Prozess, in dem Sie eine bestimmte Rolle einnehmen. Da sollten Sie nicht so tun, als ob Sie ganz vorurteilsfrei ausschließlich an der sachlichen Lösung interessiert wären.

Auch die SPÖ – das sage ich auch ganz klar – hat ein gewisses Glaubwürdig­keits­problem. Über viele Jahrzehnte hinweg hat die SPÖ durchaus nicht davor zurück­gescheut, den ORF als eigene Regierungsposaune und als Machtmittel zu nutzen. Das macht verschiedene Rufe, die jetzt auf die Unabhängigkeit des ORF gerichtet sind, zum Teil auch nicht besonders glaubwürdig. Das ist nun einmal ein Faktum in einem Land, in dem das Thema ORF nicht ganz ohne Erregung und Nervosität abgeht.

Ein letztes Wort möchte ich noch sagen, weil es mir persönlich wichtig ist: Für mich ist es ein prinzipieller und ganz genereller Unterschied, ob jemand wie Minister Blümel in einer Livediskussion sagt: Das ist ein Blödsinn, oder ob jemand wie Vilimsky gestern sagt: Das wird Folgen haben. Wer diesen Unterschied nicht sieht, ist entweder wirklich böswillig oder von geringer Verstandesstärke.

Kollege Androsch hat es gesagt: Wenn die FPÖ uns mit Drohungen – von Kollegen Steger angefangen bis hin zu Vilimsky gestern Abend – die sachliche Diskussion über die Bedeutsamkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf diese Art vermiest und die ÖVP noch dazu kein Wort darüber zu verlieren bereit ist und es sich gefallen lässt, dass ihr Koalitionspartner auf diese Art und Weise den gemeinsamen öffentlichen, demokratischen und medienpolitischen Diskussionsprozess vermiest, dann sehe ich keine besonders rosige Zukunft für das, was hier mit guten Gründen in Angriff genommen wird. – Danke. (Beifall bei JETZT und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.44


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gerstl. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


16.44.17

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Als Verfassungssprecher ist es mir zuerst einmal wichtig, das Instrument des Volksbegeh­rens und die Anzahl der Unterstützungen hervorzuheben – ich glaube, es hat noch niemand hervorgehoben.

Wir haben nämlich eine neue gesetzliche Regelung, die seit etwas über einem Jahr in Kraft ist, die ermöglicht, dass man Volksbegehren auch online unterstützen kann und dass man nicht mehr nur zum eigenen Gemeindeamt gehen darf, wo man wohn­sitz­berechtigt Volksbegehren unterstützen darf, sondern man kann auch an dem Ort, wo man arbeitet, oder am Urlaubsort ein Volksbegehren unterschreiben. Das hat nun eindeutig dazu geführt, dass wir mehr Unterstützungsleistungen für Volksbegehren als in der Vergangenheit bekommen.

Ich habe mir diese Auswertung angeschaut, wie sich diese entwickelt hat. Wir können nämlich jetzt Volksbegehren nicht nur in den Gemeindeämtern unterstützen, sondern auch online. Der Anteil der Online-Unterstützungen macht rund ein Drittel von allen Unterschriften aus, bei allen drei Volksbegehren, die wir in der letzten Zeit gehabt haben. Was die Unterstützungen in den Gemeindeämtern anbelangt, können wir davon ausgehen, dass sicherlich auch ein gewisser Teil davon nicht beim Heimatge­mein­deamt erfolgt ist, sondern auch bei anderen Gemeindeämtern. Daher können wir grob schätzen, dass der Anteil derer, die Volksbegehren heute unterschreiben, um 50 Pro­zent gegenüber den Volksbegehren, die früher eingebracht worden sind, gestiegen ist.


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Das möchte ich nur dazu sagen, damit wir auch wissen, wie wir die Volksbegehren entsprechend einreihen können.

Damit darf ich zu diesem konkreten Volksbegehren kommen und mich einmal bei den Initiatoren dieses Volksbegehrens bedanken, weil sie ein wichtiges Thema aufgegriffen haben. Die Medienlandschaft ist – wie Medienminister Blümel zuvor gesagt hat – im Umbruch. Die Medienlandschaft braucht daher heute neue Antworten. Es ist daher eindeutig zu kurz gegriffen, sich nur darüber Gedanken zu machen, ob man eine Gebühr abschafft oder ob man sie beibehält. Es geht vielmehr darum, dass wir uns den Kopf zerbrechen, wie wir es schaffen, den Auftrag, den der ORF hat, für Österreich grundsätzlich sicherzustellen.

In unserem ORF-Gesetz heißt es betreffend den öffentlich-rechtlichen Kernauftrag, wir müssen „die Förderung der österreichischen Identität im Blickwinkel der europäischen Geschichte und Integration“ sicherstellen. Diese Förderung können wir nicht mehr nur mit Mitteln des ORF sicherstellen. Wir müssen daher unsere Gesetze viel breiter aufstellen, weil wir ja nicht innerhalb Österreichs angegriffen werden, so wie das die SPÖ versucht hat zu behaupten, sondern von ausländischen Mediengiganten. Wir haben Mediengiganten am Markt, die uns unter Druck setzen. Da geht es um die sozialen Medien, da geht es aber auch um die großen Medienunternehmen in Deutsch­land, in Großbritannien, in Amerika et cetera.

Der große Auftrag ist, dem etwas gegenüberzustellen. Dazu müssen wir in Österreich viel mehr zusammenstehen und Kooperationen zwischen dem ORF und den privaten Sendern zusammenbringen. Ich möchte mich auch bei unserem Medienminister be­danken, dass er genau diese Richtung eingeschlagen hat, die uns einen österreichi­schen Content, den Public Value für Österreich auch in Zukunft sichert. Dafür ein ganz besonderes Dankeschön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

16.48


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Tschank. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


16.48.06

Abgeordneter Dr. Markus Tschank (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielleicht ganz kurz zur politischen Einflussnahme, wie sie ja auch schon vorhin von Kollegen Noll kurz angesprochen wurde: Die SPÖ muss sich da wirklich sozusagen selber an der Nase nehmen. Ich kann mich erinnern, vor einigen Jahren hätte Pelinka junior, der Freundeskreissprecher bei Ihnen in der Stiftungsratsfraktion war, quasi als Büroleiter von Generaldirektor Wrabetz inthronisiert werden sollen. Eine viel stärkere Intervention im Hinblick auf Parteipolitik ist fast nicht möglich, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwi­schenruf des Abg. Androsch.)

Ich möchte mich vorab einmal bei der Christlichen Partei Österreichs für diese Initiative bedanken, auch dafür, dass ein Volksbegehren initiiert worden ist, das rund 320 000 Bür­gerinnen und Bürger unterstützt haben, ein Volksbegehren, das die Abschaffung der ORF-Zwangsgebühren fordert und auch heute die Diskussion zu diesem Thema ermöglicht.

Die Kernfrage ist natürlich, ob die ORF-Gebühren, so wie sie heute ausgestaltet sind, im 21. Jahrhundert noch zeitgemäß sind. Das ist ja keine Diskussion, die nur wir hier in Österreich führen, sondern das ist eine Diskussion, die europaweit geführt wird. Sie wissen, dass ein Gutteil der europäischen Staaten auch schon alternative Lösungen zur Gebührenfrage diskutiert und auch schon umgesetzt hat.


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Der ORF hat in Österreich in den letzten 20 Jahren rund die Hälfte seiner Marktanteile verloren. Im Jahr 1998 waren es noch 61 Prozent, im Jahr 2018 nur mehr 30 Prozent. Noch erschreckender ist, dass der ORF Marktanteile vor allem bei jungen Menschen verloren hat, da liegt der Marktanteil weit unter 30 Prozent. Es ist also festzuhalten, dass der ORF die Jugend verloren hat, und das ist eine sehr, sehr dramatische Entwicklung. Es zeigt, dass vieles im ORF eben nicht mehr zeitgemäß ist und er mit der Konkurrenz Privater schlicht und einfach nicht mithalten kann. Das wollen wir ändern, sehr geehrte Damen und Herren!

Wenn immer weniger Bürgerinnen und Bürger den ORF konsumieren, dann verstehe ich natürlich, dass viele – bei geringeren Marktanteilen – sagen: Wieso soll ich dann noch zwangsweise Gebühren entrichten, wenn ich diese Programmgestaltung nicht mehr in Anspruch nehme? Das heißt, es gibt vollstes Verständnis von unserer Seite für diese Ansicht der Bürgerinnen und Bürger in Österreich.

Werfen wir einen kurzen Blick auf die Frage der Glaubwürdigkeit bei politischer Berichterstattung im ORF, denn wir wissen aus Umfragen, dass das für die Kon­sumenten des ORF auch ein zentraler Punkt ist, warum sie sich teilweise von diesem ORF abwenden. In einer OGM-Umfrage für den „Kurier“ vom März 2018 sagen 10 Prozent, die Berichterstattung ist sehr objektiv, 33 Prozent sagen, sie ist eher objektiv, und 57 Prozent zweifeln an einer objektiven politischen Berichterstattung.

Vor Kurzem stellte eine weitere Umfrage, die Sora-Umfrage vom März 2019, die Frage an die Beteiligten, ob ORF-Journalisten in sozialen Medien ihre persönliche Meinung zu Themen der österreichischen Politik äußern oder möglichst keine Kommentare abgeben sollten. Sehr geehrte Damen und Herren, eine Überraschung: 53 Prozent wollen, dass Journalisten keine persönliche Meinung abgeben. Die Menschen wollen nicht belehrt werden, Sie wollen sich ihre Meinung selber bilden.

Was erwarten sich die Zuseher? – Ausgewogenheit, Objektivität, Meinungsvielfalt. Jetzt frage ich Sie ganz ehrlich: Glauben Sie nach dem, was Sie in den letzten Jahren gesehen haben, dass der ORF das derzeit erfüllt? (Abg. Neubauer: Nein!)

Da haben wir beispielsweise in Tirol bei den Landtagswahlen erleben müssen, wie der ORF im Bericht eine Klarstellung des FPÖ-Spitzenkandidaten Abwerzger gegen Anti­semitismus einfach herausschneidet und damit unterstellt, Abwerzger hätte nichts gegen Antisemitismus getan. (Abg. Schimanek: Genau!) Brigitte Handlos, Chronik-Chefin des ORF (Abg. Gudenus: Eine schreckliche Person!), äußert in einem Twitter-Post bei Andreas Babler ihre Hoffnung, dass es bald eine Zeit nach Kurz, Kickl, Hartinger-Klein, Faßmann und Co geben soll. Da haben wir einen Armin Wolf, der auf seinem privaten Twitter-Account unverblümt seine politischen Ansichten und Einschät­zungen kundtut. In der öffentlichen Wahrnehmung, muss ich sagen, ist das auch nicht mehr sehr weit von Jan Böhmermann entfernt.

So erfolgt dann naturgemäß auch die Interviewführung, und das, sehr geehrte Damen und Herren, liegt letztlich an Complianceregelungen innerhalb des ORF, die ganz grundsätzlich nicht erfüllt werden – oder teilweise nicht erfüllt werden, denn man darf natürlich nicht jeden ORF-Journalisten in Geiselhaft nehmen, sondern es ist eine bestimmte Gruppe, die das ganz einfach nicht vollzieht. Es wird in der Struktur offenbar auch nicht für diese Hygiene und für eine Umsetzung dieser Wohlverhaltensregeln ausreichend Sorge getragen. Das wäre in keinem anderen internationalen Medienhaus denkbar, weder bei CNN noch bei BBC, und das ist der eigentliche Skandal, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Schellhorn: Das wissen Sie!)

Es ist wirklich schwer, die Bürgerinnen und Bürger davon zu überzeugen, dass sie hierfür Zwangsgebühren zu bezahlen haben.


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Schließlich ist die Gebührenfrage auch eine soziale Frage. Wieso sollten Menschen verschiedener Einkommenskategorien stets dieselbe Höhe an GIS-Gebühren bezah­len? Der Kunde zahlt durchschnittlich 300 Euro im Jahr, egal ob Fliesenleger, Lehrer oder Bankdirektor. Eine Staffelung nach Einkommenshöhe wäre sachgerecht, die GIS-Gebühr in der jetzigen Form ist einfach nicht sozial.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Unsere Aufgabe als Volksvertreter ist es letztlich, den Willen der Bürgerinnen und Bürger bestmöglich auf dem Boden der Rechtsstaatlichkeit umzusetzen. Erst im März 2019 haben sich in einer OGM-Umfrage 52 Prozent für die Abschaffung der Zwangsgebühren ausgesprochen. Ich ersuche Sie: Nehmen wir das ernst, ignorieren wir das nicht! Gehen wir mit der Zeit (Abg. Noll: Aber nicht mit der FPÖ!), blicken wir nicht zurück ins 20. Jahrhundert, sondern erarbeiten wir gemeinsam eine Lösung, die tragfähig ist und die auch die Unabhängigkeit des ORF sicherstellt! So wie es in der Vergangenheit mit dem Rotfunk gelaufen ist, sehr geehrte Damen und Herren, soll es in Zukunft nämlich nicht laufen. – Danke sehr. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

16.55


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Yildirim. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


16.55.08

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! „Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube“, sagte einst Johann Wolfgang von Goethe. Es gibt ein Grundrecht auf Pressefreiheit, und diese ist in einer Demokratie ein hohes Gut. Es ist die Aufgabe der Medien, zu kommunizieren, zu kommentieren und wenn notwendig auch zu kritisieren, was die Regierung, aber auch die Opposition macht und was in der Politik so vor sich geht. Das ist vielleicht nicht immer angenehm, aber ein ganz zentraler Beitrag für das Funktionieren einer Demokratie. Gerade deshalb sind unabhängige Medien so wichtig.

Erinnern wir uns, was in den vergangenen Monaten alles passiert ist. Der FPÖ-Vize­kanzler hat dem ORF Lügen vorgeworfen. Er musste es widerrufen, aber der Schaden war bereits angerichtet, sehr geehrte Damen und Herren. Innenminister Kickl wollte unliebsame Medien nicht mehr mit Infos bedienen. Die Landespolizeidirektionen wur­den quasi zu Informationssperren gegenüber kritischen Medien angehalten. Frau Abgeordnete Fürst, kritische Satirebeiträge von Maschek werden zum wiederholten Mal aus der TVthek genommen. Soll das die Zukunft sein: dass die Regierung unliebsame Beiträge entfernen lässt? (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten von JETZT.)

Gestern droht der FPÖ-Generalsekretär in einer Livesendung einem ORF-Redakteur – ich verzichte an dieser Stelle auf die Nennung des Namens des Redakteurs (Abg. Rosenkranz: Das war Herr Vilimsky – ah nein, Wolf!) – mit Konsequenzen, weil das Interview nicht angenehm war. (Abg. Kassegger: Das war kein Interview, das war ein Verhör!) Das sind Angriffe auf die Pressefreiheit und somit Angriffe auf die Demokratie. (Abg. Rosenkranz: Nein, Sie haben es nicht verstanden!) Damit werden permanent rote Linien überschritten. Alle Alarmglocken müssen schrillen – zu Recht! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten von JETZT.)

Das zeigt uns, Österreich hat keine weiße Weste mehr. In der vergangenen Woche kritisierte die internationale Menschenrechtsorganisation Reporter ohne Grenzen – die Sie, Frau Abgeordnete Fürst, so abwertend behandeln –, dass sich die Pressefreiheit in Österreich alarmierend verschlechtert habe. Österreich wurde innerhalb eines Jahres um fünf Plätze zurückgestuft. (Abg. Belakowitsch: Aber Burkina Faso ist so


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gut!) Das Ansinnen, den ORF von einer Gebühren- auf eine Budgetfinanzierung oder auf eine freiwillige Beitragsleistung umzustellen, ist der Versuch, den ORF an die kurze Leine zu nehmen. Gebühren abzuschaffen, klingt im ersten Moment gut, aber lassen wir uns davon nicht täuschen.

Ja zu einer Reform, die die Unabhängigkeit des ORF ausbaut. Ja zu einer Weiterentwicklung, Herr Bundesminister, weil sich die Medienlandschaft verändert. Finanziert der Staat das aus dem Budget, besteht allerdings die Gefahr, dass die Regierung auch vorgibt, was gesendet werden darf: Ist der ORF nicht brav, wird das Geld gekürzt. Bezahlen wir die ORF-Gebühren weiter, sehr geehrte Damen und Herren, solange man uns noch lässt! Wenn man uns nämlich nicht mehr lässt, dann haben wir einen Staatsfunk. Stehen wir für unabhängige Medien ein und verteidigen wir die Pressefreiheit als zentralen Grundwert und Fundament der Demokratie! (Beifall bei der SPÖ.)

16.58


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Baumgartner. – Bitte schön, Frau Abgeordnete. (Abg. Wöginger: Gott sei Dank! Damit einmal etwas Gescheites kommt!)


16.59.06

Abgeordnete Angela Baumgartner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Überarbeitung des ORF-Gesetzes soll eines der wichtigsten Medien des Landes zukunftssicher machen und so ausrichten, dass klar ist, wie der ORF seinen gesellschaftlichen Auftrag erfüllen kann und muss.

Der ORF kommt seinem Auftrag nicht nur in den zentralen Fernsehprogrammen, Radioprogrammen und seit mittlerweile einigen Jahren auch online nach, sondern vor allem auch – und das ist mir besonders wichtig – in den Regionalprogrammen. Nur der ORF bietet Dörfern, Städten und Ländern diese umfangreiche Möglichkeit, die Vielfalt unserer verschiedenen Regionen zu präsentieren. Jeder findet seinen Teil Österreichs in diesen Formaten wieder.

Kein deutscher oder österreichischer Privatsender bietet Regionalsendungen in dieser Vielfalt an. Die Besonderheiten, die Österreich ausmachen, die Menschen, die ver­schie­denen Landschaften, die Kultur, die Kulinarik – diese sind es wert, gezeigt zu werden, zum Beispiel wenn in Grafenegg ein großes Konzert, wenn ein Marathon in der Wachau stattfindet. Berichte über Ausstellungen und Dokumentationen werden ausgestrahlt. Den Menschen das Wie und Warum zu zeigen, das wird erwartet.

Mit der heute im Ministerrat beschlossenen Must-Carry-Regelung wird die Präsenz der österreichischen Programme gestärkt, und das führt dazu, dass die Ausstrahlung von österreichischen Inhalten gesichert ist. Die ebenfalls heute beschlossene Aufstockung des Privatrundfunkfonds auf 20 Millionen Euro jährlich soll einen zusätzlichen Beitrag für den Medienstandort Österreich leisten.

Identität, Regionalität, Individualität, Information und Unterhaltung, das wissen die Menschen in Österreich zu schätzen. Sehr geschätzt werden auch die mutter­sprach­lichen Programme der verschiedenen Volksgruppen oder die Zwei-Kanal-Optionen bei vielen Serien und Filmen, die gerne von unserer Jugend in Anspruch genommen werden – ich kann nur von meinen Söhnen reden, die sich sehr viele Filme in englischer Sprache anschauen. Das sind Alleinstellungsmerkmale und Angebote, die es nur bei Österreichs öffentlich-rechtlichen Sendern gibt.


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Die Landesstudios präsentieren ihre Bundesländer auch in zentralen Programmen, von „Bundesland heute“ bis zu „Erlebnis Österreich“, mit einer Vielfalt aus Kultur, Sport und gesellschaftlichen Ereignissen beziehungsweise Meldungen zu regionalen Gescheh­nissen, damit die Österreicherinnen und Österreicher international, national, aber auch regional darüber informiert werden, was die Welt bewegt, was heute geschehen ist, egal ob in Washington, in Brüssel oder in der Nachbargemeinde. Für all das soll eben das neue ORF-Gesetz die Basis in der heutigen neuen Medienlandschaft bilden. Das klare Ziel soll die Kooperation und nicht der Konkurrenzkampf sein, um österreichische Medienhäuser gegen internationale Onlinekonzerne zu stärken.

Wir stehen vor gravierenden Herausforderungen. Die Medien stehen zunehmend unter Druck, zum Beispiel im Zusammenhang mit Werbeeinnahmen und durch die sich verändernden Nutzungsgewohnheiten. Es gilt, hier zu reagieren, damit die Online­angebote des ORF mit den Internetriesen der Welt mithalten können. Auch die TVthek-Beiträge, die von den Menschen oft und gerne genützt werden, sind davon umfasst.

Die Überarbeitung des ORF-Gesetzes ist eine Reform, die wichtig ist. Die Unab­hängigkeit des ORF kann, darf und wird durch diese Reform nicht infrage gestellt werden. Das hat unser Herr Bundesminister Gernot Blümel, und nicht nur er, sondern das haben auch Finanzminister Löger und unser Bundeskanzler Kurz festgehalten.

Mein Kollege Karl Nehammer hat schon darauf hingewiesen: Über die Finanzierung muss gesprochen werden; aber dass die Finanzierung gewährleistet werden muss, ist sicher. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.03

17.03.27


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

So kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 587 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die ihn zur Kenntnis nehmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Einstimmigkeit. Angenommen.

Somit gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Drozda, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stärkung der Pressefreiheit in Österreich durch einen starken, unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Nicht angenommen.

17.04.163. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 321/A(E) der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen betreffend Optimierung der Organisationsstruktur der Österreichischen Bundesmuseen (570 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 553/A(E) der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines freien Museumssonntags (571 d.B.)


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5. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 684/A(E) der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Archivierung digitaler Archivalien der obersten Bundesorgane durch das Staatsarchiv (572 d.B.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zu den Punkten 3 bis 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Hammerschmid. – Bitte schön, Frau Abgeord­nete.


17.05.29

Abgeordnete Mag. Dr. Sonja Hammerschmid (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuschauer auf der Galerie und vor den Fernsehschirmen! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus, können Sie sich noch daran erinnern, wann wir die letzte Gesetzesvorlage zum Thema Kunst und Kultur im engeren Sinn hier im Hohen Haus behandelt haben? (Ruf: Nein!) – Ich auch nicht. Es gibt nämlich keine in den letzten 15 Monaten, seit die neue Regierung hier arbeitet. (Beifall bei der SPÖ.)

Heute haben wir wenigstens die Möglichkeit, über Anträge zu diskutieren, die seitens der Oppositionsparteien in der letzten Ausschusssitzung gestellt wurden. Es waren 13 Anträge; zehn davon wurden vertagt, über drei können wir heute und hier sprechen. Zwei davon sind von uns gestellt worden.

Wie Sie sich erinnern, hat der ehemalige Kunst- und Kulturminister Drozda ein Weiß­buch zu den Bundesmuseen erstellen lassen, das sehr, sehr gute Reformvorschläge von Expertinnen und Experten beinhaltet. Wir haben dieses Weißbuch zum Anlass genommen, einen Antrag zu schreiben, der unsere Vorstellungen dazu sehr konkret darlegt. Da ging es um die Optimierung von Organisationsstrukturen und Geschäfts­prozessen bei den Bundesmuseen, um die Stärkung der Eigentümerrolle, um die Etablierung eines unabhängigen Expertengremiums zur Beratung des Eigentümers und um einen langfristigen Masterplan unter Beiziehung des Nationalrates.

Dieser Antrag wurde abgelehnt, sehr geehrte Damen und Herren. Stattdessen prä­sentiert Bundesminister Blümel eine Alibireform und eine Postenvermehrung, denn es ist wieder einmal – man staune! – ein Generalsekretär vom Himmel gefallen (Zwi­schen­ruf des Abg. Loacker), und eine Shared-Service-GmbH wird vorgeschlagen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

Einer der Experten, die dieses Weißbuch erstellt haben, nämlich der ehemalige Museums­direktor Köb, spricht dahin gehend von einer „unsinnigen Entscheidung, die den Expertenbefund des Weißbuches total ignoriert“ und nennt den neuen Generalsekretär einen „Alibi-Job“.

Vieles ist unklar bei diesem neuen Generalsekretär. Was soll er denn tun? Welche Kompetenzen bekommt er? Welche Kooperationen? Wie schaut die Kooperation mit dem Beteiligungsmanagement des Ressorts aus? Welche konkreten Aufgaben soll die Shared-Service-GmbH erfüllen? – Alle diese Fragen bleiben offen. Fix ist allerdings das Gehalt des neuen Generalsekretärs. Da wird wieder einmal viel Geld bezahlt (Abg. Plessl: Sparen im System!), nämlich zusätzlich zu den jetzt schon 10 Millionen Euro, die für Generalsekretäre in der österreichischen Bundesregierung so ausgegeben werden.


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Anstatt sich um eine inhaltliche Strategie zur besseren Abstimmung der Museen unter­einander zu kümmern, anstatt sich darum zu kümmern, wie die strategische Rolle des Bundes ganz nach den Gesetzen des New Public Management gestärkt wird, anstatt inhaltlich zu arbeiten, werden Kosten geschaffen, die im Weißbuch überhaupt nicht vorgesehen waren. Es gebe bei den Bundesmuseen noch vieles zu tun. Erinnern Sie sich an die Kollektivverträge: Die haben wir bis heute nicht! Da wird viel Geld für einen Generalsekretär bezahlt, über 100 000 Euro, und mancher Mitarbeiter, manche Mitarbeiterin in den Bundesmuseen arbeitet um 6 Euro pro Stunde – ein Skandal, wie ich meine. (Beifall bei SPÖ und JETZT.)

Es wurde aber nicht nur dieser Antrag abgelehnt, sondern auch unser Antrag bezüglich des freien Museumssonntags wurde einfach vom Tisch gewischt. Bundesminister Blümel hat die Bundesmuseen-Card vorgestellt. Das ist wieder eine Maßnahme zur Überschriftenagenda der türkis-blauen Bundesregierung. Was nämlich so charmant klingt, ist in Wahrheit eine Mogelpackung.

Worum geht es? – Es geht um je einen Eintritt in die acht Bundesmuseen einmal jährlich und nur im Haupthaus. Da fallen schon jede Menge Museen und Gebäude der Museen heraus. Das ist zwar wunderbar für Touristen, die sich schnell einen Überblick verschaffen wollen, aber das war nicht die Zielgruppe. Die Zielgruppe waren die Österreicherinnen und Österreicher, die wir mit einem guten Angebot vermehrt in unsere Bundesmuseen locken wollen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten von JETZT.)

Da bräuchte es wesentlich mehr und bessere Möglichkeiten. Uns als Sozialdemokratie geht es vor allem darum, jene in die Museen zu bringen, die finanziell nicht so gut gestellt sind, jene in die Museen zu bringen, für die es nicht selbstverständlich ist, dass sie dorthin gehen, weil ihr Zugang einfach nicht so gegeben ist. Die wollen wir adres­sieren. Der Museumssonntag würde natürlich eine wunderbare Möglichkeit bieten, aber auch das wurde einfach abgelehnt. Dabei leben uns viele internationale Beispiele vor, wie das gut und qualifiziert passieren kann.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Zugang zu Kunst und Kultur ist essenziell, nicht nur aus einer Bildungsperspektive heraus, sondern auch, um gesellschaftliche Heraus­for­derungen zu reflektieren – und wir haben wahrlich genug davon – und um uns einen Spiegel vorzuhalten. Wer daran offensichtlich nicht interessiert ist, ist die Bundes­regierung, die unseren Antrag, wie schon erwähnt, einfach abgelehnt hat. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten von JETZT.)

17.11


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Frau Abgeordnete Großbauer ist zu Wort gemel­det. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


17.11.19

Abgeordnete Maria Großbauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Kollegin Hammerschmid, ich kann Ihnen in allen Punkten nur ganz klar widersprechen, aber vielleicht der Reihe nach.

Zu den beiden Anträgen des Kollegen Drozda zum Gratismuseumssonntag: Ja, gratis, gratis, gratis, das hätte die SPÖ offenbar am liebsten überall. (Abg. Vogl: War aber schon eine Forderung von Ihnen!) Sie vergessen dabei aber etwas Wesentliches, denn der Spruch: Was nichts kostet, ist nichts wert!, stimmt leider nur allzu oft. (Abg. Vogl: Schulbuchaktion abschaffen? Ein Diktat des Schulbuch...!) Wie wollen Sie vor allem jungen Menschen vermitteln, dass Kunst und die Arbeit von Kunstschaffenden etwas wert ist, wenn immer alles für alle gratis ist? Wie wollen Sie ein gesellschaftliches


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Bewusstsein für die soziale Lage von Kunstschaffenden schaffen, wenn Ihrer Meinung nach immer alles gratis sein soll?

Dann darf ich Ihnen noch Folgendes vorrechnen: Ein Gratismuseumssonntag würde einen Einnahmenentfall für die Bundesmuseen und die Österreichische National­bibliothek von 8,6 bis 11,4 Millionen Euro bedeuten. (Zwischenruf des Abg. Vogl.) Noch dazu schlagen Sie den Sonntag vor: Reden Sie einmal mit den Museums­direk­torinnen und -direktoren und lassen Sie sich einmal erzählen, was an Sonntagen dort los ist! Vielleicht waren Sie schon einmal an einem Sonntag in der Albertina. Also wenn wir am Sonntag noch mehr Menschen in die Museen hineinstopfen, dann werden sie wahrscheinlich keine Bilder mehr sehen können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Loacker: Gratis ist nur die Einkommensteuer für die Bauern, aber ... Problem!)

Selbstverständlich ist mir der Zugang von möglichst vielen Österreicherinnen und Österreichern zu unseren Kulturbetrieben ein großes Anliegen. Das sollte möglichst schon in jungem Alter möglich sein und gefördert werden, und genau dafür wurde und wird bereits sehr viel getan. Es gibt schon lange den Gratiseintritt für Kinder und Jugendliche unter 19 in alle Bundesmuseen und in die Nationalbibliothek, das ist ein großer Erfolg. Es gibt auch Ermäßigungen für Jugendliche unter 26, für Senioren, für Kulturpass-Inhaber, es gibt die Lange Nacht der Museen und es gibt die neue Bun­desmuseen-Card.

Frau Kollegin Hammerschmid, die Bundesmuseen-Card ist eine sehr intelligente Card, denn natürlich sollen bestehende, gut funktionierende Jahreskarten der einzelnen Museen nicht konterkariert werden, sondern sie soll ein zusätzliches Angebot und auch ein Anreiz sein, einmal ein anderes Museum zu besuchen. Erfreulicherweise ist diese Bundesmuseen-Card, die unser Bundesminister Blümel im Dezember eingeführt hat, sehr gut angenommen worden, es sind bereits über 2 000 Karten verkauft.

Zur Organisationsstruktur der Bundesmuseen: Ja, das Weißbuch, das Kollege Drozda entworfen hat, als er Minister war, war durchaus eine Grundlage für die jetzige Optimierung der Organisationsstruktur durch unseren jetzigen Bundesminister Blümel. Ihr Weißbuch, Kollege Drozda, bot aber keine Entscheidungsgrundlage, weil die Unterfütterung mit Zahlen, Daten und Fakten einfach gefehlt hat. Das ist ein wichtiger Aspekt, denn immerhin geht es um Steuergeld. Bundesminister Blümel hat dies nun getan und hat seine Entscheidungen getroffen, als er auch eine sachliche Grundlage dafür hatte. (Zwischenruf des Abg. Vogl.)

Es kommt also zu einer klaren Aufwertung der Bundesmuseenkonferenz durch eine gesetzliche Verankerung und zusätzlich zur Einrichtung der Bundesmuseen-Service-GmbH. Kollegin Hammerschmid, falls Sie es noch nicht wissen: Ja, die Bundes­museen-Service-GmbH ist auch für die Bereiche strategische Planung und für die Koordinie­rung eingerichtet. In Kraft treten wird sie mit Jänner 2020. (Zwischenruf des Abg. Vogl.)

Generell kann man sagen, dass die Bundesmuseen seit ihrer Ausgliederung vor rund 20 Jahren eine wahrliche Erfolgsgeschichte schreiben, und es ist nicht alles schlecht, auch wenn die SPÖ versucht, es so darzustellen. Sie selbst sollten eigentlich wissen, dass die Bundesmuseen gerade ein äußerst erfolgreiches Jahr hatten. 2018 war ein Plus von 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Man hatte 6,4 Millionen Besucher, sieben von acht Institutionen verzeichnen ein Plus. Die Albertina schaffte es heuer erstmals, die Eine-Million-Besucher-Marke zu überschreiten, nämlich mit einem Plus von 27 Prozent – also wenn das kein Erfolg ist! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Stefan.)


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Kollegin Hammerschmid, weil Sie sich fragen, was der Herr Minister macht: Der Herr Minister hat zum Beispiel schon eine Sensation geschafft. Da ich die Albertina ange­sprochen habe: Die Familie Essl hat ihren Teil der Sammlung, und das sind 40 Pro­zent, der Albertina und somit den Sammlungen des Bundes geschenkt. Das ist eine der größten Schenkungen an die Republik aller Zeiten, über 1 300 Kunstwerke mit einem Wert von über 90 Millionen Euro. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.) Ich möchte daher den Direktorinnen und Direktoren sowie unserem Bundes­minister für diese sehr wertvolle Lösung für die Bundesmuseen danken.

Generell haben wir viele Museen in Österreich, 742 in ganz Österreich, wir haben ja nicht nur die Bundesmuseen in Wien. Die Museen in Österreich sind generell auch ein Wirtschaftsfaktor. Sie beschäftigen über 9 000 Menschen, werden von 19 Millionen Besuchern frequentiert. Ich möchte als besonderes Beispiel die Stadt Krems in Niederösterreich hervorheben, die mit neun Museen ihre Besucherzahlen zuletzt verdoppeln konnte. (Zwischenruf des Abg. Vogl.) Museen haben aber auch abgesehen davon, dass sie Arbeitgeber sind, großen wirtschaftlichen Wert, denn jeder investierte Museumseuro bringt 1,80 Euro an Wertschöpfung. Das ergab eine Gesamtleistung von über 2 Milliarden Euro an Wertschöpfung im Jahr 2016.

Zum Schluss möchte ich einmal mehr folgenden Aufruf an Sie richten: Nehmen Sie sich Zeit, gehen Sie am besten mit Ihren Kindern in eines der vielen Museen! Sie können viel wecken und offline Kunst entdecken. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

17.17


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Schellhorn. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


17.17.40

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minis­ter! Kollegin Großbauer hat vorhin von einem großartigen Erfolg gesprochen, von immerhin 2 000 verkauften Museumstickets innerhalb von fünf Monaten. Ich glaube, beim Opernball kriegen Sie mehr herein als bei 1,7 Millionen Besuchern im KHM. (Beifall bei den NEOS.) Diese Bundesmuseen-Card, das müssen Sie zugeben, ist ein reiner Rohrkrepierer und sonst gar nichts. (Beifall bei den NEOS.) Die hat nichts gebracht und bringt auch nichts, weil sie falsch angesetzt wurde, und das haben wir damals auch im Kulturausschuss besprochen.

Über einen Punkt bin ich aber sehr froh. Wir haben ja drei Tagesordnungspunkte in eine Diskussion zusammengezogen, und da ist natürlich eines von großer Bedeutung und, ich glaube, auch wertvoll. Daher möchte ich mich beim Kollegen Taschner und bei den Kolleginnen und Kollegen von den anderen Fraktionen dafür bedanken, dass dieser NEOS-Antrag betreffend Archivierung digitaler Archivalien der obersten Bundes­organe durch das Staatsarchiv durchgegangen ist, dass dies ein einstimmiger Be­schluss war. Gerade in diesen Tagen halte ich das für besonders wichtig. (Beifall bei NEOS und JETZT.)

Wir haben da große Verantwortung. Da es aber Leute gibt, die diese Verantwortung selbst nicht spüren, Herr Rosenkranz, und immer wieder abstreiten, etwas Unzuläs­siges gesagt oder geschrieben zu haben, ist es wichtig, dass diese Tweets bezie­hungsweise diese Stellungnahmen, auch von Ihnen – wenn etwa von einem Ratten­gedicht oder von Tradition statt Migration gesprochen wird –, archiviert werden, dass sorgsam damit umgegangen wird, denn wenn jemand weiß, dass seine Stellungnah­men archiviert werden, wird er sich dessen beim Sprechen oder Schreiben hoffentlich bewusst sein. Archivierung ist also ein richtiger Schritt, weil sie uns achtsamer macht.


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Gerade von Ihrer Fraktion sind ja jeden Tag Grenzüberschreitungen zu vernehmen, nämlich im Gesagten und im Bekenntnis. Ich meine, es ist besonders wichtig, dass wir das auch digital erfassen, dass wir das für die Nachwelt in digitaler Form erhalten. Bei Trump funktioniert es ja auch, also sollte es bei Ihnen auch funktionieren. (Zwischenruf des Abg. Mölzer.) Er hält sich halt nicht daran. Ich glaube auch nicht, dass bei Ihnen eine Bewusstseinsveränderung eintritt, aber eines wird eintreten: dass wir alle wissen, was Sie gesagt haben, und dass dies archiviert wird. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Noll.)

Das schadet nämlich auch unserem Ansehen. Das schadet unserem Ansehen – nicht nur bei den Österreicherinnen und Österreichern, sondern auch in der Welt da draußen. Wenn der Bundeskanzler in „Politico“ wegen dieses Rattengedichts auf Seite 1 ist, dann ist das besonders schändlich für Österreich. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Dass Sie nichts dabei spüren, wundert mich eh. Mich wundert ja, dass die ÖVP es noch immer aushält, dass die Wirtschaftstreibenden es aushalten, wie Sie mit dem Ansehen Österreichs umgehen. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Noll. – Abg. Deimek: ... keine Ahnung!)

Bei Punkt drei, dem Gratiszugang, widerspreche ich Kollegin Hammerschmid: Es stimmt schon, aber mit einer Öffnung am Sonntag öffnen Sie die Museen nur für die Touristen.

Ich glaube, wir brauchen ein anderes Bekenntnis zu Kunst und Kultur. Dann könnte es so funktionieren wie im Tate Modern in England, dass man freien Zugang hat und nur für Sonderausstellungen extra bezahlt. Dazu braucht es aber auch eine andere budgetäre Ausstattung der Museen. Was wir in der Vergangenheit gemacht haben (Abg. Rossmann: ... lieber sparen!), ist nämlich, dass wir bei Kunst und Kultur gespart haben, sodass die wissenschaftliche Arbeit zurückgeschraubt werden musste. Die Budgets wurden nicht valorisiert beziehungsweise aufgefettet. Darunter leiden auch die Museumsdirektoren. Das ist das Problem der Museumsdirektoren der Bundesmuseen, sie sagen: Ich kann meine wissenschaftliche Arbeit nicht mehr erfüllen, ich kann diesen Bundesauftrag nicht mehr erfüllen! – Dagegen bräuchte es ein anderes Bekenntnis zu Kunst und Kultur. Um sie näher an die Bevölkerung zu bringen, könnten wir sagen: Okay, wir machen generell freien Eintritt. – Dazu braucht es aber, wie eben gesagt, eine ganz andere Ausstattung der Bundesmuseen.

Ich pflichte Kollegin Hammerschmid hinsichtlich der Frage der Organisationsstruktur natürlich bei. Das ist ja widersinnig, dass da sozusagen ein Generalsekretär eingesetzt wird! Ich möchte die Aussage von Edelbert Köb hier noch einmal in Erinnerung rufen. Was da passiert, ist parteipolitisch gewollt, das geschieht, anstatt den Finger in die Wunde zu legen und bei den Problemen anzusetzen, um die es geht. Es geht um eine Koordination, um sinnvolle gemeinsame Lösungen. Es geht um sinnvolle gemeinsame Lösungen, darum, die Probleme zu lösen – Sammlungen und Ausstellungen –, darum, sie gemeinsam, unter den Direktoren der Bundesmuseen, zu lösen, aber nicht durch einen Generalsekretär, der politisch motiviert ist. Darum sind wir auch dagegen. (Beifall bei den NEOS.)

17.23


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Neubauer. – Bitte, Herr Abgeordneter.


17.23.19

Abgeordneter Werner Neubauer, BA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Schellhorn, das Gedicht, so dumm es war und so schlecht es war, lehne ich grundlegend ab. Was ich


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aber auch ablehne, ist eine Ungleichbehandlung von Menschen, die die FPÖ wählen und grosso modo einfach als Ratten bezeichnet werden – was in der Vergangenheit auch passiert ist, was vonseiten der SPÖ passiert ist und wozu es überhaupt keinen Aufschrei in Österreich gegeben hat. Ich verstehe diese Ungleichbehandlung dieser verschiedenen Diktionen, die ich beide ablehne, nicht. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Duzdar und Vogl.)

Ich hätte heute zehn verschiedene Fotos mit, die ich Ihnen alle zeigen könnte, auf denen zu sehen ist, wer wo wann was gesagt hat. (Abg. Lindner: Zeigen Sie’s her! – Ruf bei der SPÖ: Warum ...?) – Ich tue das nicht, weil es uns nicht weiterbringt. Ich gebe Ihnen vollkommen recht: Man muss hier ein gewisses Maß an den Tag legen, um das aufzuarbeiten. Ich ersuche aber wirklich um eine Gleichbehandlung verschiedens­ter Aussagen.

Die Frau Kollegin von der SPÖ hat heute zur Frau Ministerin gesagt, sie hätte „keine Existenzberechtigung“. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe mich gewundert, dass man dafür keinen Ordnungsruf bekommt! Eine Ministerin, ein Mensch (Abg. Duzdar: ... um die politische Funktion gegangen!) soll hier in Österreich keine Existenzberechtigung haben?! – Also das ist wirklich nicht in Ordnung! Da sollten Sie wirklich auch bei sich selbst ein bisschen nachjustieren. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Frau Kollegin Hammerschmid, Sie haben sich zuvor über verschiedenste Versäum­nisse dieser Bundesregierung beschwert. Ich frage Sie: Elf Jahre lang hat diese Republik einen Kulturminister gehabt – wo war denn die SPÖ und hat in den letzten elf Jahren die entsprechenden Kollektivverträge verhandelt? (Beifall bei Abgeordneten von FPÖ und ÖVP.) Die sind mir abgegangen, Frau Kollegin! Ich weiß nicht, wo Sie waren, aber Tatsache ist, dass sie nicht zustande gekommen sind – und das in einem Zeitraum von elf Jahren!

Kommen wir zurück zum Antrag der NEOS: Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht um den Schutz und die Erhaltung des kulturellen Erbes in Österreich – ja. Es geht darum, dass wir den Schutz und die Erhaltung des kulturellen Erbes tatsächlich ernst nehmen. Deshalb müssen wir auch entsprechend handeln. In Oberösterreich zum Beispiel hat man diese Verantwortung schon wahrgenommen, man hat vor Jahren begonnen, das Kulturgut des Landes zu digitalisieren, damit es für heute, für morgen und für unsere Nachkommen tatsächlich gesichert ist. Diese Digitalisierung ist ein guter Weg, um die Erhaltung des kulturellen Erbes sicherzustellen.

Wenn nun Politiker, wie Kollege Schellhorn das schon angesprochen hat, gewisse Äußerungen tätigen – ganz egal ob sie auf Facebook oder Twitter oder in einem ande­ren sozialen Netzwerk posten –, dann soll das tatsächlich für die Nachwelt gesammelt werden. Das hat auch den Charme, dass das dann objektiv gesammelt werden kann und nicht mehr interpretierbar ist. So gesehen hat das auch eine geschichtliche Bedeutung. Deshalb stimmen wir diesem Antrag gerne zu. (Beifall bei der FPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Schellhorn.)

17.26


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Zinggl. – Bitte, Herr Abgeordneter.


17.26.53

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (JETZT): Frau Präsidentin! Herr Minister! Frau Kollegin Großbauer, zu dem Sager, dass das, was gratis ist, nichts wert sei: Sie wissen schon, dass beispielsweise die Volksschulen, die Universitäten und alle Schu­len gratis sind und auch etwas wert sind? (Beifall bei JETZT sowie des Abg. Lindner.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 161

Wissen Sie eigentlich, dass die Museen genauso wie die Schulen Bildungsein­richtun­gen sind? – Das wissen Sie vielleicht nicht, denn Sie haben diese Bildungseinrich­tungen, die Museen, wahrscheinlich eher als touristische Melkkuh im Auge. Tatsächlich glaube ich, dass die Entwicklung leider auch in diese Richtung geht. Selbst wenn man aber die Touristen sozusagen zum Zahlen in den Museen haben möchte, hätten Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, unserem Vorschlag einer Jahreskarte zustimmen können, die entsprechend teuer gewesen wäre, sodass Touristen, die zwei, drei Tage hier sind, sich das nicht leisten, aber Menschen, die gerne in die Museen gehen, sehr wohl – ähnlich der Jahreskarte der Wiener Linien.

Lassen Sie mich zu einem anderen Thema kommen, das ich seit 14 Jahren immer wieder hier im Hohen Haus anspreche und bei dem ich jetzt langsam nicht mehr sicher bin, ob ich gemeinsam mit den Fachleuten draußen auch richtigliege: Es geht um das Thema, dass die kulturhistorischen Archive, die Museen immer mehr zu Gemischt­warenhandlungen werden, weil sie nämlich alle dasselbe sammeln und das Gleiche ausstellen – also irgendetwas. Diese Beliebigkeit, meine Damen und Herren, zeigt sich jedes Jahr von Neuem. Vor Kurzem gab es eine Goya-Ausstellung im Belvedere, im Leopold-Museum und im Kunsthistorischen Museum. In der Albertina waren 2017 die grafischen Werke von Bruegel zu sehen, ein Jahr, bevor es die große Ausstellung im Kunsthistorischen Museum gab.

Wir haben vier Bundesmuseen, die Gegenwartskunst sammeln, dafür fehlt aber ein kulturhistorisches Museum. Dass alle vier dieser Bundesmuseen zur Gegenwartskunst dasselbe sammeln, habe ich aufgrund einer parlamentarischen Anfrage herausgefun­den. Sie sammeln nämlich Werke derselben 63 Kunstschaffenden, und drei von den vieren sammeln Werke derselben 163 Kunstschaffenden. Nicht genug, dass diese vier dasselbe sammeln und ausstellen, auch das Kunsthistorische Museum stellt Gegen­wartskunst aus. In eineinhalb Stunden wird die Ausstellung Maurizio Cattelan im Kunsthistorischen Museum eröffnet. Auch das Naturhistorische Museum hat sich auf diesen Zweig verlegt und auch im Technischen Museum sehen wir gelegentlich Kunst.

Jetzt wird mir niemand Kunstfeindlichkeit vorwerfen. Worauf ich hinauswill, ist Folgen­des: Da wird verwässert, und diese Beliebigkeit führt natürlich zu einer Konkurrenz der Museen untereinander auf gleichem Gebiet. Das ist völlig unnötig. Diese Verwäs­serung wird von Ihnen, Herr Minister, auch noch unterstützt, wenn Sie beispielsweise der Albertina gestatten, dass die Essl-Sammlung integriert wird. Frau Kollegin Großbauer, das verstößt nämlich gegen das Gesetz, das verstößt gegen § 13 der Museumsord­nung. Herr Minister, Ihr Argument, das Sie hier schon einmal und auch im Kultur­ausschuss vorgebracht haben: Was interessiert mich das Gesetz, Hauptsache, die Albertina ist wirtschaftlich, hinsichtlich Besucherzahlen erfolgreich!, finde ich eigentlich ziemlich arg und überheblich. Sie sind darauf vereidigt, das Gesetz zu beachten. Sie übernehmen mit diesem Betreiben auch insofern eine Verantwortung, als die Museumsordnung dann überhaupt zu totem Recht wird und der Freistil fortgesetzt und abgesegnet wird.

Werte Kolleginnen und Kollegen, zuletzt frage ich mich: Wer braucht angesichts dieser Politik, angesichts mangelnder Bereitschaft zu irgendeiner Reform einen zusätzlichen Posten, einen Job auf der höchsten Ebene im Museumsbereich, der weder mit Rechten noch mit Pflichten ausgestattet ist? – Ich weiß nicht, ob das eine schlechte Kulturpolitik ist; ich glaube, es ist gar keine. – Danke. (Beifall bei JETZT.)

17.31


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Nun hat sich der Herr Bundesminister zu Wort ge­meldet. – Bitte schön, Herr Minister.



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 162

17.31.38

Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt Mag. Gernot Blümel, MBA: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht ein paar Worte zu dem zuletzt Gesagten: Wenn man sich die Zahlen ansieht, dann muss man feststellen, dass die Ausgliederung der Bundesmuseen zwei­fellos eine Erfolgsgeschichte gewesen ist. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Angerer.) Wir eilen von einem Besucherrekord zum nächsten. In den Ausführungen der Abgeordneten der Opposition, die ich mir jetzt angehört habe, wird so getan, als ob alles schlecht wäre. – Offenbar kann das nicht so sein.

Herr Abgeordneter Zinggl hat zum Schluss gemeint, die Museen seien auch Bildungs­einrichtungen. – Den Auftrag werden sie wohl nur dann erfüllen können, wenn die Leute auch hingehen, denn aus der Entfernung wird es schwieriger, vor allem, da es gerade in der Kunst um die Unmittelbarkeit geht. Diese Vermittlung ist am ehesten noch dann gegeben, wenn viele Menschen hingehen. Da es Besucherrekorde gibt, wird das offensichtlich gut umgesetzt. Ich verstehe daher Ihre apokalyptische Dar­stellung der Sammlungsaufträge nicht und bin der Meinung, dass sehr viel gute Arbeit geleistet wird, und danke den Direktoren der Bundesmuseen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Angerer und Bösch.)

Natürlich heißt das nicht, dass man sich auf diesen Erfolgen ausruhen darf. Ich war auch öfters bei der Konferenz der Direktorinnen und Direktoren der Bundesmuseen zu Gast. Wir haben intensiv darüber diskutiert, in welche Richtung sich die Kooperation der Museen weiterentwickeln soll. Da gibt es viele Ideen, oft ist es aber daran gescheitert, dass die Frage gestellt wurde: Wer setzt denn das jetzt um? Alle haben letztlich gesehen: Im Shared-Services-Bereich gibt es Notwendigkeiten und Möglich­keiten der Zusammenarbeit, wenn es etwa um die Depotplanungen geht, wenn es darum geht, dass man vielleicht ein gemeinsames Ticketing aufbauen möchte. Die Herausforderung war immer die Frage: Na ja, eh eine gute Idee, aber wer macht es jetzt?

Das war einer der wesentlichen Aspekte, den wir auch hergenommen haben, als wir die Weißbuchanalyse vorgenommen haben. Da gab es ja viele verschiedene Ideen, gute Ideen, allerdings heißt es auch im Weißbuch selbst, dass es keine Entschei­dungsgrundlage ist, denn es sind gar keine Zahlen vorhanden.

Wir haben das jetzt im letzten Jahr weiterentwickelt und haben durch intensive Frage­stellungen auch Zahlen erhoben und dadurch Vergleichbarkeit erreicht, welche Maß­nahme welchen Effekt bringen würde. Aus diesem Grund kommt es zu der bereits präsentierten Weiterentwicklung der Bundesmuseen mit einer gemeinsamen Bundes­museen-Konferenz und einer Service-GesmbH darunter, mit einem Generalsekretär und einigen wenigen Mitarbeitern, die genau diese strategische Steuerung der Um­setzung von Shared Services vornehmen müssen.

Mir war es sehr wichtig, drei Grundprinzipien bei dieser Weiterentwicklung nicht aus den Augen zu verlieren, nämlich erstens dass die finanziellen Mittel, die durch Shared Services frei werden, natürlich in die musealen Kernaufgaben fließen müssen. Da gibt es Berechnungen, dass das circa im einstelligen Millionenbereich sein wird, wenn das voll ausgebaut ist. Zweitens: Es braucht Klarheit und Planungssicherheit, denn die Direktoren, die Direktorinnen wollen natürlich ihre Arbeit erfolgreich fortsetzen. Ganz wichtig war mir auch, dass es keine Einmischung in die inhaltliche beziehungsweise wissenschaftliche Arbeit gibt.

Wir haben da vielleicht ein bisschen ein unterschiedliches Interpretationsverständnis. Wir halten uns alle an die Gesetze. Allerdings ist es mir sehr, sehr wichtig, dass die erfolgreiche Arbeit auch weitergeführt werden kann.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 163

Da Sie die Sammlung Essl angesprochen haben: Es war schlicht und ergreifend auch eine Bedingung des Schenkenden, weil er gesagt hat, dass er seine Kunst­gegen­stände der Albertina schenken will. – Jetzt hätte man als Bund sagen können: Na gut, in die Albertina passt es nicht zu 100 Prozent, behalte es dir lieber! – Der Meinung bin ich nicht. (Abg. Zinggl: Sie hätten ja das Gesetz ändern können!) Ich bin der Meinung, dass diese Schenkung, die eine der größten in der Geschichte der Zweiten Republik ist, sehr, sehr wertvoll ist – nicht nur monetär, sondern auch kunsthistorisch und was den Bildungsauftrag betrifft. Ich bin froh, dass es gelungen ist, diese Schenkung über die Bühne zu bringen und bedanke mich bei allen Beteiligten. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Angerer.)

Die Bundesmuseen-Card ist bereits besprochen worden. Manche wollen sie ganz gratis. Was das bringen soll, weiß ich nicht ganz, weil davon vor allem am ehesten die Touristen etwas hätten. (Abg. Plessl: Da sind auch die Österreicher ...!) Der Verdienst­entgang der Bundesmuseen wäre beträchtlich, circa 11 Millionen Euro besagt die Rechnung. Deswegen haben wir versucht, einen Weg zu finden, um ein ergänzendes Angebot zu schaffen, bei dem es weniger Verdienstentfall gibt, durch das aber viel­leicht auch die Möglichkeit besteht, dass man über sein Lieblingsmuseum hinaus ein weiteres entdeckt. Deswegen ist die Bundesmuseen-Card auf diese Art und Weise ins Leben gerufen worden. Bisher sind über 2 000 Tickets verkauft worden. Aus unserer Sicht ist das ein schöner Erfolg.

Zum dritten Punkt: Die Frage der Archivierung von digitalen Äußerungen von Politike­rinnen und Politikern ist eine, die zu Recht zu diskutieren ist. Wir haben daher den NEOS-Antrag – der ist ja, glaube ich, einstimmig angenommen worden – auch ordent­lich durchgearbeitet und haben gesagt, dass wir das Bundesarchivgesetz adaptieren wollen, damit das auch in korrekter Art und Weise möglich ist. Danke für die Anregung, ich glaube, das ist ein wichtiger Beitrag. Viele Debatten werden auch im digitalen Raum kontroversiell geführt, und vielleicht ist auch nicht alles von höchster politik­historischer Bedeutung; aber gut, das Archiv soll ja eine Bestandsaufnahme sein. Das wird getan, und ich glaube, es ist eine wichtige Weiterentwicklung, die wir vollziehen werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

17.37


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Taschner gelangt nun zu Wort. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


17.37.26

Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Lieber Herr Kollege Schellhorn, es war eine wirklich wichtige Initiative, die Sie gesetzt haben. Der Herr Bundesminister hat ja gerade darauf Bezug genommen, dass auch Äußerungen von Politikern, die in sozialen Medien getätigt werden, archi­viert werden sollen. Es wird also ein riesiges Archiv mit vielen, vielen Äußerungen entstehen. Man wird gar nicht wissen, ob man dieses Archiv so einfach durchforsten wird können.

Eigentlich hat das ja an sich Tradition. Das Ganze hat ja mit Marcus Tullius Tiro begonnen. Das war derjenige, der jede Äußerung von Cicero, und sei es der letzte Hüstler, aufgezeichnet hat. Er hat eine eigene Kurzschrift entwickelt, und seither sind wir es gewohnt, dass immer alles, was gesagt wird, aufgezeichnet werden muss.

Ich möchte diese Gelegenheit auch wahrnehmen, um meine Bewunderung gegenüber all jenen, die hier in unserem Hohen Hause die Aufzeichnungen in bewundernswerter Weise durchführen, zum Ausdruck zu bringen. (Allgemeiner Beifall.) – Jetzt weiß ich nicht, wie sie diesen Applaus dann bewerten werden. Ein Beispiel aus der heutigen


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 164

Sitzung: Ich habe es gar nicht verstanden, wie es gelingen kann, dass es, wenn Frau Kollegin Kucharowits ihre Anträge in einem Staccato herunterbetet, in ihrer Kurzschrift wirklich noch Platz finden kann. Das ist wirklich bemerkenswert. Bemerkenswert ist ebenso, dass das auch archiviert werden wird. Sie werden sehen, es werden Archive wie die Bibliothek von Babel entstehen. Die Schwierigkeit wird sein – der Herr Bundesminister hat davon gesprochen –, dass wir dann keine Informationsmedien mehr, sondern Verifikationsmedien haben werden. – Das ist richtig. Archive sind Veri­fikationsmedien. Das Schwierige bei diesen Verifikationsmedien ist: Wie sollen die, die verifizieren sollen, dann vorgehen, um das alles anzusehen?

Einen weiteren Punkt möchte ich erwähnen, in dem ich Herrn Kollegen Schellhorn ein bisschen widersprechen darf: Er hat in einem Interview, ich glaube, mit der „Kronen Zeitung“, gesagt, die Möglichkeit der Archivierung wird vielleicht auch dazu führen, dass sich die Politiker ein bisschen mehr „am Riemen reißen“. (Zwischenruf des Abg. Schellhorn.) Mit Verlaub: Das ist meinem Empfinden nach zu wenig. Sich ein bisschen mehr am Riemen zu reißen ist zu wenig, um im Archiv dann wirklich als Glanzpunkt erscheinen zu können. Ich glaube, da müssen wir mehr erwarten.

Herr Kollege Schellhorn, es ist auch so, dass wir gewisse Äußerungen, die getätigt werden, dann wirklich finden werden, und dann werden wir feststellen, dass manche Äußerungen, die von gewissen Seiten kommen, sich als Tartüfferien herausstellen, ja sogar in gewisser Hinsicht Hypokrisien sind, angesichts derer Molière selbst erblasst wäre und die er seinem Tartuffe nicht hätte in den Mund legen können. Sie werden gesprochen, und man sagt dann, wie schrecklich alles ist, und in Wirklichkeit hat man selber nicht alle Tassen im Schrank, wie es sein sollte. Auch das ist zu bedenken, und auch das kann man dann verifizieren, wenn man es verifizieren will – und ich hoffe, das werden viele verifizieren wollen.

Worauf es aber wirklich ankommt: Ich möchte mehr, als dass wir uns nur ein bisschen am Riemen reißen. Ich möchte, dass in diesen Archiven auch manchmal Glanzpunkte der Rhetorik vorkommen, so wie es nach Cicero eigentlich gewollt werden sollte; diese sollte man dann auch sehen, diese sollte man auch lesen können. Auf diese Glanz­punkte kommt es an. Es kommt darauf an, dass Politiker mit Weitsicht und mit Verantwortung sprechen; das ist eigentlich der wahre Grundsatz, den wir uns hier geben sollten. Quidquid dicis, prudenter dicas et respice finem, könnte man sagen – bei allem, was du sagst, bedenke deine Worte und denke daran, worauf es hinausläuft. Das sollten wir bedenken. – Danke vielmals. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie der Abgeordneten Schellhorn und Dönmez.)

17.41


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Frau Abgeordnete Kucharowits gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte.


17.41.26

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich würde gerne kurz auf Frau Kollegin Großbauer und den Herrn Minister replizieren. (Zwi­schenruf bei der ÖVP.) Es geht da überhaupt nicht darum, etwas schlechtzureden; das ist ein Missverständnis, ich glaube, Sie interpretieren es einfach so. Ich beziehungs­weise wir sind der Meinung, dass es, wenn ein Regierungsmitglied Aufgabenbereiche hat, auch darum geht, Aufgabenbereiche abzuarbeiten, Dinge, die offen sind, sozu­sagen auf den Weg zu bringen und Ableitungen zu treffen. Das ist unser Verständnis von Politik und den Aufgaben eines Regierungsmitglieds; darauf machen wir aufmerk­sam, und das hinterfragen wir.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 165

Es gibt, wie Frau Kollegin Hammerschmid auch schon erwähnt hat, seit April 2017 das Weißbuch zur Neuordnung der österreichischen Bundesmuseen und der Österreichi­schen Nationalbibliothek. Das ist damals veröffentlicht worden, und das Ziel der Studie war, eine fundierte Grundlage zur Optimierung der unterschiedlichen Häuser zu schaf­fen; die Kollegin ist im Detail darauf eingegangen. Das heißt, seit 2017 liegen Ergebnisse auf dem Tisch, dann kamen, wie wir wissen, Neuwahlen, und seitdem passiert gar nichts. Es braucht endlich eine strukturierte und eine funktionierende Kulturpolitik und nicht Alibireformen durch diverse Postenbesetzungen oder Neubestel­lungen, die überhaupt nichts – überhaupt nichts! – mit Effizienz oder mit der Optimie­rung und Neuaufstellung der Bundesmuseen und der Nationalbibliothek zu tun haben.

Herr Minister, wir warten ganz einfach auf die Umsetzung all Ihrer Vorhaben. Sie haben bislang keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Sie behaupten auch immer, Reformen müssten auf Grundlage von Zahlen erfolgen, deshalb meine Frage: Sie haben jetzt gerade von einer Shared-Service-GmbH, von einem einstelligen Millionenbetrag ge­sprochen. Wir würden gerne konkrete Zahlen hören. Wir möchten gerne wissen, wie viel das kostet, wie viel an Einsparungen wirklich vorhanden ist. Nennen Sie uns die konkreten Zahlen, auf Basis derer Sie sozusagen diese Umgestaltung eingeleitet haben!

Außerdem möchte ich Sie auffordern, endlich auch Druck aufzubauen, was Kollektiv­verträge an Bundesmuseen anbelangt. (Abg. Neubauer – erheitert –: Elf Jahre!) Üben Sie Druck auf die Verantwortlichen aus, endlich Kollektivverträge auf den Weg zu bringen! (Abg. Neubauer: Elf Jahre!) Es geht nämlich um die soziale Lage der Menschen, die dort beschäftigt sind, aber natürlich auch um gerechte Entlohnung.

Um die soziale Lage von Künstlerinnen und Künstlern geht es im Übrigen öster­reichweit, und auch diesbezüglich warten wir auf konkrete Umsetzungen. Sie wissen, es gab im letzten Jahr ein Follow-up der Studie zur sozialen Lage von KünstlerInnen. Wir alle wissen, KünstlerInnen sind viel, viel häufiger von Armut betroffen als Ange­hörige aller anderen Branchen – es braucht endlich, endlich Handlungen! (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben auch konkrete Vorschläge auf den Tisch gelegt, Stichwort Änderungen im KünstlerInnen-Sozialversicherungsfonds, die Forderung nach einer Arbeitsgruppe auf interministerieller Ebene, in die ExpertInnen, KünstlerInnen, SozialpartnerInnen einge­laden werden. Was ist damit? Herr Minister, was passiert damit?

Das betrifft übrigens auch den Bereich der Ballettakademie: Wir haben eine Neuauf­stellung der Ballettakademie gefordert, wir wollten auch einen eigenen Ausschuss. – Es gibt bis jetzt keinen Termin. Wir fordern Sie einfach auf, zu handeln. Und mit Verlaub: Nach eineinhalb Jahren gilt das Argument der Einarbeitungsphase nicht mehr. Handeln Sie endlich und bringen Sie Gesetze auf den Weg – für die Künstlerinnen und Künstler! (Beifall bei der SPÖ. – Ruf: Was sind eineinhalb Jahre gegen elf Jahre?!)

17.45


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Berger. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


17.45.10

Abgeordnete Ricarda Berger (FPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Eingangs möchte ich ganz kurz auf das aktuelle Thema Volkstheater eingehen. In den Medien kursiert das Thema Volkstheater und die Rolle des ÖGB. Im Ausschuss selbst wurde sehr ausführlich, länger, vor allem aber auch hitzig darüber diskutiert. Es ist wie gesagt eine Debatte über die Zukunft des Volkstheaters entbrannt, das bekanntlich Mittel für die Sanierung benötigt.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 166

Ich war im Ausschuss der Meinung und bin nach wie vor der Meinung, dass der ÖGB faktischer Eigentümer ist und daher auch einen Beitrag zu dieser Sanierung leisten sollte. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Herr Bundesminister Blümel versicherte uns im Ausschuss, dass der Bund seinen Teil leisten und das Volkstheater unterstützen wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist aber schon klar, dass die Stiftungskonstruktion sehr wohl dem ÖGB den Haupteinfluss sichert und der ÖGB da klarerweise auch eine finanzielle Verantwortung haben muss; das betone ich ausdrücklich. – So viel nur dazu.

Jetzt komme ich zum Antrag betreffend einen freien Museumssonntag von Kollegen Drozda. Vorweg: Der Zugang von möglichst vielen Österreichern zu unseren Kultur­betrieben ist uns allen hier, so denke ich, ein Anliegen. Diesbezüglich wurde und wird aber auch sehr viel getan, meine sehr geehrten Damen und Herren. Lassen Sie mich einen kurzen Überblick geben, welche Angebote es gibt!

Es gibt den Gratiseintritt für alle unter 19-Jährigen in alle Bundesmuseen. Was ich auch noch erwähnen will, aber vor allem auch muss, denke ich, ist, dass im letzten Jahr 1,5 Millionen Lehrlinge das Angebot, Bundesmuseen gratis zu besuchen, in An­spruch genommen haben. Das ist wirklich beachtlich, und ich finde das wirklich großartig. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Letztes Jahr, im Dezember 2018, wurde die Bundesmuseen-Card eingeführt, die auch sehr gut angenommen wird; seit der Einführung – das wurde schon gesagt – wurden circa 2 000 Karten verkauft. Weiters werden in den Bundesmuseen aber auch zahl­reiche Ermäßigungen, eben vom Kulturpass über Ö1 bis hin zu Familienpaketen, ange­boten.

Wir sind der Meinung, dass es bereits wirklich ausreichend Möglichkeiten gibt, Museen kostenlos oder rabattiert zu besuchen. Kunst darf auch etwas kosten. – Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

17.47


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schatz. – Bitte.


17.47.51

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben in der letzten Kulturausschusssitzung tat­sächlich 13 Anträge diskutiert – 13 Anträge ausschließlich von den Oppositions­par­teien. Es wurden zwei Anträge abgelehnt, die wir heute diskutieren, nämlich jener zu den Bundesmuseen und jener zum freien Museumssonntag, alle anderen wurden von den Regierungsparteien vertagt – alle anderen, bis auf den letzten auf der Tages­ord­nung. Ich glaube, niemand von uns hat wirklich damit gerechnet, dass ausgerechnet dieser letzte Antrag dann tatsächlich von allen einstimmig angenommen wird. Ich habe mir diesen Antrag im Nachhinein angeschaut, und ich habe, Kollege Schellhorn, deine Strategie durchschaut: Wahrscheinlich wurde dieser Antrag angenommen, weil du dem Antrag auch Fotos von Strache und von Bundeskanzler Kurz angefügt hast. (Die Rednerin hält eine Seite des erwähnten Antrags in die Höhe. – Heiterkeit des Abg. Schellhorn.) So wurde tatsächlich zum ersten Mal ein Oppositionsantrag im Kultur­ausschuss angenommen. (Beifall bei der SPÖ.)

Kommunikation, vor allem die politische Kommunikation, hat in den letzten Jahren einen massiven Wandel durchgemacht. Politik wird mittlerweile im großen Ausmaß digital gemacht, findet digital statt, und da vor allem in den sozialen Medien. Wir wis­sen, dass der amerikanische Präsident vor allem Twitter nutzt, um Politik zu machen und Stellungnahmen und Botschaften auszusenden. Auch in Österreich findet Politik in


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 167

den sozialen Medien statt. Viele Politikerinnen und Politiker nutzen sie für das Aus­senden politischer Botschaften und Stellungnahmen, deshalb halten wir es auch für wichtig, für die Forschung, aber auch für die Allgemeinheit, zu gewährleisten, dass auch diese Botschaften in den digitalen Medien, in den sozialen Medien entsprechend archiviert und sichergestellt werden.

Lassen Sie mich ein Beispiel erwähnen: Eine Archivierung der digitalen Kommuni­ka­tion garantiert, dass festgehalten wird, wenn zum Beispiel der Vizekanzler dieser Re­publik auf Facebook Artikel von holocaustleugnenden Seiten teilt, dass ebendieser die Identitären als – ich zitiere – „nicht-linke Bürgerbewegung“ mit friedlichem Aktivismus lobt und das Posting zu einem Zeitpunkt löscht, als ausgerechnet die Verbindungen der FPÖ zu den Identitären in den Mittelpunkt rücken.

Eine Archivierung garantiert auch, dass für die zukünftige Geschichtsforschung fest­gehalten wird, was uns heute schon drastisch vor Augen geführt wird, nämlich wen sich Bundeskanzler Sebastian Kurz da in das Bundeskanzleramt geholt hat, um die Interessen seiner Wahlkampfspender durchzusetzen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischen­ruf des Abg. Taschner.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir halten es für notwendig, auch für kommende Generationen, dass entsprechende Daten und Unterlagen sichergestellt und archiviert werden, und unterstützen den Antrag an den Herrn Bundesminister, unter Einbe­ziehung von Expertinnen und Experten einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erstellen und vorzulegen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf: ... Ihre Postings ...!)

17.51


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Hochstetter-Lackner. – Bitte.


17.51.12

Abgeordnete Irene Hochstetter-Lackner (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Geschätzte Präsidentin! Viele Familien in Österreich haben die Osterferien vorige Woche dazu genutzt, einfach einmal gemeinsame Zeit zu verbringen. Gerade gestern, bevor ich nach Wien gefahren bin, haben mir Freunde erzählt, dass sie die Osterferien mit ihren Kindern in Wien verbracht haben, wie schön das war, wie toll das war, aber auch, wie teuer es ist, wenn man als Familie Museen und Kultureinrichtungen besucht.

Für Familien, die ihren Kindern sozusagen das Tor zur Kultur öffnen wollen und dazu Museen besuchen, ist das finanziell nicht immer ganz einfach zu stemmen, denn zu den Anreisekosten, zu den Nächtigungskosten, zu den Verpflegungskosten kommen noch die Eintritte in die jeweiligen Kultureinrichtungen, vor allen Dingen aber auch in unsere Bundesmuseen. Deshalb hat die SPÖ den Antrag betreffend „Einführung eines freien Museumssonntags“ eingebracht.

Warum ist dies eine wichtige Maßnahme und warum sollten die Regierungsparteien diesen Antrag nicht einfach ablehnen? – Mit den im von uns vorgelegten Antrag enthal­tenen Maßnahmen könnte man dem entgegenwirken und die Familien, aber auch die sozial Schwachen entlasten, denn Kultur, sehr geehrte Damen und Herren, muss für jede und für jeden zugänglich und vor allen Dingen leistbar sein. (Beifall bei der SPÖ.)

Den Leuchtturm, das Paradeprojekt in diesem Zusammenhang hat schon vor Jahren die SPÖ umgesetzt: den freien Eintritt für alle bis zum 19. Lebensjahr in unsere Bun­desmuseen. Da wäre es nun folgerichtig, Herr Minister, die nächste Maßnahme zu setzen und den eintrittsfreien Museumssonntag umzusetzen. Herr Minister (in Richtung Bundesminister Blümel, der auf sein Smartphone schaut), das Thema ist mir einfach so wichtig, und es wäre sehr nett, wenn Sie Ihr Handy vielleicht eine Sekunde weglegen könnten. (Beifall bei der SPÖ.)


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Übrigens, Frau Abgeordnete Großbauer, wenn Sie der Meinung sind, was gratis ist, sei nichts wert, schauen Sie einmal über den Tellerrand, über Wien hinaus, denn interna­tional sieht man das nicht so! In Paris, in London – überall gibt es das schon. Es ist einfach zu wenig, eine Bundesmuseen-Card ohne ein Konzept dahinter zu schaffen. Das ist kein Meilenstein, Herr Minister Blümel, das ist klar eine Tourismusmaßnahme. Auch bei den Wienwochen für Schulklassen gilt es anzusetzen; denen bleibt das umfangreiche Museumsangebot nämlich oftmals einfach verwehrt, weil sie sich die Führungen nicht leisten können. Auch da besteht dringender Handlungsbedarf.

Also bleibt mir noch eines zu sagen: Stimmen Sie dem Antrag der SPÖ zu! Öffnen Sie die Museen einfach und unbürokratisch für Familien beziehungsweise für alle Men­schen in diesem Land! Arbeiten Sie an Konzepten und nicht nur an oberflächlichen Schlagzeilen in der Kulturpolitik, gerade bei den Museen! Sehr geehrte Damen und Herren von den Regierungsparteien, Kultur darf in unserem Land nie eine Frage des Einkommens sein! (Beifall bei der SPÖ.)

17.54

17.54.17


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Wünscht die Frau Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Kultur­aus­schusses, seinen Bericht 570 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die ihn zur Kenntnis nehmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Kultur­ausschusses, seinen Bericht 571 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die ihn zur Kenntnis nehmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5, die dem Ausschuss­bericht 572 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Archivierung digitaler Archivalien der obersten Bundesorgane durch das Staatsarchiv“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierzu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 68)

17.55.356. Punkt

Regierungsvorlage: Bundesgesetz über die Wahrnehmung konsularischer Aufgaben (Konsulargesetz – KonsG) (512 d.B.)

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir kommen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Hinsichtlich dieser Regierungsvorlage wurde dem Außenpolitischen Ausschuss eine Frist zur Berichterstattung bis 11. April gesetzt.

Der Wunsch nach einer mündlichen Berichterstattung im Sinne des § 44 Abs. 4 der Geschäftsordnung liegt nicht vor.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Leichtfried. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 169

17.56.10

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Weit über sieben Millionen EU-Bürger reisen oder leben in Ländern außerhalb der EU, in denen es keine eigene Botschaft und auch kein Konsulat des Heimatstaates gibt. Ich glaube, es ist auch einer der Values der Europäischen Union, dass sozusagen als Reaktion darauf im Jahr 2015 eine Richtlinie über den konsu­larischen Schutz von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern, wenn man diese so bezeich­nen kann, verabschiedet wurde.

Diese Richtlinie stellt klar, unter welchen Umständen auch fremde Botschaften EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern, die außerhalb der Europäischen Union in eine Notlage geraten, konsularische Hilfe leisten können. Meines Erachtens ist das ein sehr gutes Ziel, es erleichtert die Zusammenarbeit im außenpolitischen Sinne auf europäischer Ebene und bietet Europäerinnen und Europäern einen besseren Schutz. Ich möchte zunächst klarstellen, dass wir die Umsetzung einer derartigen Richtlinie selbstver­ständlich unterstützen.

Dann, geschätzte Damen und Herren, kam aber das, was bei dieser Bundesregierung leider häufig – ich will nicht sagen immer, das wäre unfair – kommt: Man hat es ein bisschen versumpert. Man hat gewusst, dass das zu machen ist, man hat es hinaus­gezögert, aus welchen Gründen immer – manche sagen, es gab einen Konflikt zwi­schen Außen- und Innenministerium darüber, was drinnen sein muss, deshalb hat es gedauert –, und plötzlich war es so, dass ein Vertragsverletzungsverfahren gedroht hat. Dazu wäre es nicht gekommen, wenn man die Dinge rechtzeitig angegangen wäre. Wie es hier leider auch oft passiert, war dann die nächste Überlegung: Na gut, wir haben uns jetzt verspätet, aber der österreichische Nationalrat ist eh nicht so wichtig, der Außenpolitische Ausschuss ist auch nicht so wichtig – wir bringen es so ein, dass es nicht durch den Ausschuss muss! Das Resultat, geschätzte Damen und Herren: Leider ist es wieder verpfuscht worden. (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist ja fast schizophren, wenn wir uns ansehen, was dieses Gesetz alles beinhaltet, und wenn wir den nächsten Tagesordnungspunkt hier im Nationalrat betrachten: Da geht es um Golden Plating; da hat die Bundesregierung, da haben die Abgeordneten der Regierungsfraktionen die Absicht, dafür zu sorgen, dass EU-Richtlinien nicht mehr übererfüllt werden. Es wird da sozusagen die Wunschliste der Wirtschaftskammer und der IV abgearbeitet (Abg. Neubauer:  ... wirklich ein Trauma!): schlechterer sozialer Schutz, schlechterer Schutz für Konsumentinnen und Konsumenten und so weiter und so fort. Und was macht man hier mit diesem Gesetzentwurf? – Golden Plating par excellence, geschätzte Damen und Herren. (Abg. Steinacker: ... Gold Plating!) Man macht nicht das, was die Konsulatsrichtlinie vorsieht, man macht viel, viel mehr, und auch das verpfuscht man. Das ist wieder einmal typisch für das Vorgehen der Bundes­regierung, geschätzte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Über die Absicht, dass ehemalige IS-Kämpfer nicht mehr zurück ins Land kommen sollen, kann man diskutieren; aber es so zu formulieren, dass es eigentlich nicht IS-Kämpfer trifft, sondern – aufgrund der gesundheitlichen Anmerkungen, die drinnen sind – auch kranke kleine Kinder, das kann wohl auch nicht in Ihrem Sinne sein, geschätzte Damen und Herren. Wir wollen nicht kranke kleine Kinder von Europas Grenzen fernhalten; ich hoffe, Sie denken auch nicht, dass das notwendig ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Dieser Ermessensspielraum, der für die Behörde gegeben ist, ist zu viel, schießt über das Gesetz hinaus und dient nicht einmal ihren Interessen. Deshalb haben wir auch einen Antrag gestellt, und zwar mit der Intention, die Diskussion den Profis im Außen-


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politischen Ausschuss zu überlassen. Schauen wir, dass wir diese Schwächen weg­bekommen, und beschließen wir dann rechtzeitig, auch rechtzeitig für die EU-Vorga­ben, ein gutes Gesetz für alle Österreicherinnen und Österreicher, geschätzte Damen und Herren! (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Gehen Sie mit unserem Antrag mit, machen Sie hier einmal etwas Vernünftiges! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

18.00


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Gudenus ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


18.00.48

Abgeordneter Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S. (FPÖ): Herr Präsident! Werte Frau Ministerin Kneissl! Ich gehe kurz auf die Ausführungen des Herrn Kollegen Leichtfried und seinen Rückverweisungsantrag ein. Herr Kollege Leichtfried, Sie haben gesagt: die Profis im Außenpolitischen Ausschuss. – Zur Aufklärung hier im Hohen Haus und auch für die Zuschauer vor den Fernsehgeräten: Wir haben probiert, so einen Aus­schuss stattfinden zu lassen, es gibt aber einen Ausschussvorsitzenden namens And­reas Schieder, der diesen Ausschuss nicht einberufen hat. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.) Wir müssen jedoch eine Frist einhalten, damit die EU über uns keine Strafe verhängt, und deswegen kommen wir heute zur Beschlussfassung über dieses Gesetz und werden Ihren Rückverweisungsantrag ablehnen, Herr Kollege Leichtfried. – Eine ganz einfache Sache. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ich verstehe schon, dass Herr Schieder natürlich jetzt durch seine Kandidatur für das EU-Parlament – nach seiner gescheiterten Kandidatur in Wien – sehr nervös ist und umtriebig sein will und dergleichen und daher vielleicht keinen Termin gefunden hat, diesen Außenpolitischen Ausschuss einzuberufen. Nichtsdestotrotz haben wir die Ver­antwortung und die Verpflichtung, dieser EU-Richtlinie nachzukommen, die Fristen einzuhalten.

Ich sage ein herzliches Dankeschön an die gesamte Bundesregierung, besonders aber an die Frau Außenministerin, dass dieses Gesetz zustande gekommen ist, diese Regierungsvorlage, die wir heute eben in Gesetzesform gießen und beschließen werden (Zwischenruf des Abg. Wittmann), denn das ist ein weiterer wichtiger Meilenstein auch für eine aktive Sicherheitspolitik, für die die neue Bundesregierung steht – das ist ganz klar. Auch damit sorgen wir für mehr Sicherheit – ein ganz klarer Punkt, zu dem wir uns auch im Regierungsprogramm bekannt und verpflichtet haben. Mehr Sicherheit ist der oberste Grundsatz, und wir setzen viele kleine Schritte nacheinander, step by step, um eben für mehr Sicherheit zu sorgen.

Ein nicht allzu kleiner Schritt ist es eben, dafür zu sorgen, dass die Konsular­be­hör­den – natürlich nach Ermessen – darauf achten, dass gefährliche Personen nicht mehr den Boden unseres Landes betreten können. Wenn sich jemand frei dafür entschieden hat, zum Beispiel nach Syrien, in den Irak oder sonst wo hin zu gehen, dort terroristisch tätig oder ein Helfer von IS-Einheiten zu sein, islamistische Gräueltaten zu begehen oder dergleichen, dann hat derjenige das Schutzrecht des österreichischen Konsulats verwirkt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Dafür sorgt dieses Gesetz. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es gibt dann eben keine Hilfe mehr für Personen, die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit darstellen. IS-Kämpfer und deren Helfer und Helfershelfer – das muss natürlich seitens der Konsularbehörden entschieden werden – sind mit Sicherheit dieser Kategorie zuzuordnen.


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Diese Konsularbehörden im Ausland haben nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Verpflichtung, mit den inländischen Behörden – mit den Nachrichtendiensten und sons­tigen Behörden, die Informationen haben – in Wien, in Österreich zu kommunizieren, um eben das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, wenn geprüft wird, ob diese Person eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt oder nicht.

Ich könnte jetzt ganz polemisch sagen – weil Sie (in Richtung SPÖ) uns ja auch alle möglichen Sachen mit sehr viel Silberstein-Geschick im Hintergrund in die Schuhe schieben –: Sie sind deswegen dafür, dass das Gesetz heute nicht beschlossen wird, weil diese möglichen IS-Rückkehrer, von denen ja viele Staatsbürger sind und somit ein Wahlrecht haben, ja potenzielle SPÖ-Wähler sind. Das könnte ich jetzt sagen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Duzdar und Greiner.) Nein, das ist keine Frechheit. Dieser Winkelzug wäre durchaus zulässig, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Es gab vor einigen Jahren in einem Wiener Gemeindebau im 6. Bezirk Herrn Tschatajew, eine illustre Gestalt aus dem IS-Milieu, und natürlich aus Tschetschenien. Das sind Ihre Haberer (in Richtung SPÖ weisend), das wissen wir eh, die vor allem in Wien, aber auch in ganz Österreich beheimatet sind. Das sind die, die die SPÖ wählen, sobald sie die Staatsbürgerschaft haben, deswegen bekommen sie ja so schnell wie möglich die Mindestsicherung und eine Gemeindewohnung. (Zwischenruf der Abg. Yılmaz.)

Herr Tschatajew hat jahrelang in Wien gelebt, seit 2001. Er ist von Wien aus, aus der Gemeindebauwohnung, die er von Ihren Parteifreunden zur Verfügung gestellt bekom­men hat, nach Tschetschenien, in den Nordkaukasus, nach Georgien, in den Irak, nach Syrien, in sonstige Kriegsgebiete und dergleichen gefahren und immer wie­der zurück­gekommen. Warum? – Natürlich weil ihm die Mindestsicherung ausgezahlt wurde, und zwar für ihn, seine wahrscheinlich sechs Kinder und seine Frau. Er ist gekommen, hat das Geld geholt und ist zurückgefahren in die Kriegsgebiete, um weiter für den IS tätig zu sein und Terroranschläge zu verüben. (Abg. Wittmann: Was hat das mit ...! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Er wurde sogar mehrmals gestellt und auch angeschossen, zum Beispiel an der Grenze in Georgien, als er Terror ausgeübt hat und dann wieder entkommen konnte. Er soll sogar hinter dem Attentat am Istanbuler Flughafen vor, ich glaube, zweieinhalb Jahren stecken. Also solche Figuren brauchen wir nicht in Österreich, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) Sie kämpfen vielleicht dafür. Wir kämpfen dafür, dass solche Figuren unseren Boden nicht mehr betreten. Es ist auch vollkommen klar, dass der Herr Innenminister und die ge­samte Bundesregierung für mehr Sicherheit sorgen, mit Grenzschutz, mit mehr Polizei, mit klaren Gesetzen gegen Extremismen und in der Zukunft mit einem Verbotsgesetz gegen den politischen Islam. (Zwischenrufe der Abgeordneten Wittmann und Greiner.)

Wir wollen, dass der politische Islam, der islamische Extremismus in Österreich keinen Platz hat, und dieses Gesetz – danke, Frau Außenministerin – ist ein weiterer Meilen­stein dafür. – Danke sehr. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. Abg. Wittmann in Richtung des das Rednerpult verlassenden Abg. Gudenus –: Wen wählt jetzt die Außen­minis­terin? Vilimsky oder ...? – Abg. Gudenus: Na dich nicht!)

18.06


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter stellvertretender Klubobmann Leichtfried zu Wort gemeldet. – Bitte.


18.06.38

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Herr Klubobmann Gudenus hat behaup­tet, dass, wenn man es den Profis überlässt und das ordentliche Prozedere abwickelt,


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die EU uns strafen würde. – Das ist falsch. Wenn so ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wird, wird in der Regel das Vertragsverletzungsverfahren ausgesetzt. (Abg. Kassegger: In der Regel oder immer?!)

Frau Außenminister, ich verstehe, dass auch Sie Herrn Vilimsky nicht wählen würden. (Beifall bei der SPÖ.  Abg. Hauser: Das war sogar unter Ihrem Niveau!)

18.07


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.


18.07.24

Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Herr Präsident! Frau Außenministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beginne mit ein paar Klarstellungen. Zum einen: Wir als SPÖ und auch der Vorsitzende des Außenpolitischen Ausschusses haben sehr wohl einen Terminvorschlag für einen Außenpolitischen Ausschuss im Mai gemacht, er wurde aber abgelehnt. Zum Zweiten: Die Frist für die Umsetzung dieses Gesetzes ist bereits im Frühling des letzten Jahres abgelaufen. Wir hatten also jede Menge Zeit, das auch in einen Außenpolitischen Ausschuss, der regulär getagt hätte, zu bringen – da war überhaupt kein Problem.

Was den von Herrn Klubobmann Gudenus geschilderten Fall des IS-Kämpfers betrifft: Was hat das Innenministerium in diesem Fall gemacht? Warum hat das Innen­minis­terium nicht verhindert, dass er zum Beispiel wieder zurückkommt? (Abg. Gudenus: Na, Entschuldigung - -!) Und: Was im Konkreten hat dieses Konsulargesetz damit zu tun? – Das ändert überhaupt nichts an der Situation, die Sie gerade geschildert haben; überhaupt nichts. Das hat damit nichts zu tun. Sie gehen nirgendwo darauf ein.

Ich möchte Ihnen vorlesen, was das Justizministerium in seiner Stellungnahme ge­schrie­ben hat, nämlich zu § 3 Abs. 3 – das ist derjenige, in dem es um die Ein­schränkung des konsularischen Schutzes geht – und Abs. 4, in dem es um die Ableh­nung des konsularischen Schutzes geht.

Das Justizministerium schreibt:

„Nach dem vorgeschlagenen Abs. 3 kann die Gewährung konsularischen Schutzes in den aufgelisteten Fällen eingeschränkt werden. Damit soll der zuständigen Behörde offenbar ein weites Ermessen eingeräumt werden. Das Ausmaß dieses Ermessens sollte genauer umschrieben und durch entsprechende Ermessensleitlinien ergänzt werden [...]. Die Einräumung von Ermessen ohne jede Eingrenzung, in welchem Sinn das Ermessen auszuüben ist, wäre unzulässig [...].“

„Darüber hinaus bezieht sich der Vorbehalt des vorgeschlagenen Abs. 3“ – und selbi­ges gilt dann auch für Absatz 4 – „seiner Formulierung nach auf alle Aufgaben der Konsularbehörden und daher vom Wortsinn her auch auf Verfahren zur Erlassung von Bescheiden [...]. Solchen Verfahren liegen aber typischerweise subjektive Rechte von Personen (Parteien) zu Grunde, die daher einen Erledigungsanspruch gegenüber der zuständigen Behörde haben. Ein pauschaler Vorbehalt könnte in einem Spannungs­verhältnis zu verfassungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere dem Sachlichkeitsgebot und dem Rechtsstaatsprinzip, stehen.“

Jetzt ergänzen Sie zwar im Gegensatz zum Ministerialentwurf einen Absatz 5, in dem Sie das auf den jeweiligen Einzelfall abstellen und in dem Sie auch schreiben, dass die Wahrung der Verhältnismäßigkeit natürlich gegeben sein muss, es ist aber nach wie vor ein unglaublich breites Ermessen, das Behörden da eingeräumt werden soll.

Um dieses Beispiel der Gesundheit noch einmal zu strapazieren: Da geht es nicht nur um österreichische Kinder, die möglicherweise eine Krankheit haben, konsularischen


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Schutz brauchen, weil sie einen Pass verloren haben, oder was auch immer, sondern da geht es zum Beispiel auch um jede Menge Entwicklungshelfer und Entwicklungs­helferinnen, die konsularischen Schutz brauchen, die zum Beispiel aus einem Ebolage­biet kommen und möglicherweise ein gesundheitliches Problem haben, das man vielleicht erst Wochen später feststellen wird können.

Natürlich werden wir diesen Menschen sowohl konsularischen als auch medizinischen Schutz gewähren. Das kann ja wohl keine Frage sein, dass wir diese Leute nicht einfach außen vor lassen. Es kann nicht sein, dass aufgrund einer vollkommen über­schießenden Regelung, die Sie in diesem Gesetz vorsehen, rein aufgrund von Ermes­sen von Beamten auf einmal Leute von menschenrechtlichem, grundrechtlichem Schutz ausgeschlossen werden sollen (Zwischenruf des Abg. Herbert), dass das zulässig ist. Und von IS-Kämpfern ist da drinnen – mit Verlaub – keine Rede.

Wir werden diesem Gesetzentwurf ganz sicher nicht zustimmen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

18.11


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Lopatka. – Bitte.


18.11.14

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Herr Präsident! Man kann nur hoffen, dass nach dem Wahltag, nach der Europawahl, wieder halbwegs Normalität hier im Hohen Haus ein­kehrt, denn das, was Sie da heraufbeschwören, ist von dem, was wir heute be­schließen, weit entfernt. Ich werde nachher darauf eingehen, meine Damen und Herren. (Die Abgeordneten Rendi-Wagner und Leichtfried: Das steht so drin!) – Nein, das steht so nicht drinnen. Wissen Sie, was in diesem Absatz 5 steht? Vielleicht haben Sie ihn nicht gelesen. Ich lese es Ihnen vor: bei „Vorliegen von Gefahr im Verzug“. – Das ist sehr wohl eine Einschränkung; nur dann können wir diese Maßnahmen setzen. (Abg. Rendi-Wagner: Genau ...!)

Ich sage Ihnen schon eines: Mir sind die Interessen der österreichischen Staats­bürgerinnen und Staatsbürger wichtiger als die von IS-Kämpfern, die diesem Land, unserer Republik, den Rücken gekehrt haben! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Sollten Sie es noch immer nicht verstanden haben, sage ich es Ihnen noch einmal: Natürlich zielen diese Bestimmungen genau auf diesen Fall ab. Ganz Europa denkt darüber nach, was man mit jenen macht, die unserer Gesellschaft, den Werten unserer Gesellschaft von sich aus den Rücken gekehrt haben, die im Irak, in Syrien Gräueltaten vollzogen haben und jetzt in Lagern der Kurden sind. (Abg. Rendi-Wagner: Was hat Gesundheit damit zu tun? Nichts!)

In einem Punkt aber haben Sie recht: Die Kinder können nichts dafür. Die Kinder sind die Opfer. Daher ist dieses Gesetz auch keine Mussbestimmung, sondern es gibt einen Ermessensspielraum. Dort, wo wir die Sicherheit gefährdet sehen, gibt es diese konsularische Unterstützung nicht, und das hat mit Entwicklungshelfern, die im Interesse der Menschen dort sind, wirklich wenig zu tun. (Zwischenruf der Abg. Rendi-Wagner.) Die Dschihadisten haben das Gegenteil gemacht. Das sind – und das muss man auch direkt aussprechen – Verbrecher, und die verdienen unseren konsularischen Schutz nicht, meine Damen und Herren! Darum geht es hier.

Viel wichtiger ist in diesem Gesetz aber, dass die Europäische Union wieder aufzeigt, dass es sehr wohl für jeden Bürger in Europa einen großen Mehrwert hat, wenn er das Glück hat, ein Bürger der Europäischen Union zu sein. Es ist ja schon im EU-Vertrag im Artikel 23 festgelegt, dass Unionsbürger, die in einem Drittstaat sind, wo das


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Mutterland, in diesem Fall Österreich, keine diplomatische Vertretung hat, genauso wie Staatsbürger eines Staates mit einer konsularischen Vertretung – nehmen wir an, dass nur die Franzosen in der Frankophonie eine konsularische Vertretung haben, daher: so wie ein französischer Staatsbürger – den konsularischen Schutz genießen sollen. – Dazu hat es dann diese Richtlinie gegeben.

Warum hat es bei uns länger gedauert? – Weil wir nicht nur diese Richtlinie umsetzen. Das haben Sie jetzt völlig weggelassen. Wir machen viel mehr. Es gab da unter­schied­liche gesetzliche Bestimmungen, Regelungen. Die Hauptregelungen hatten wir im Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen, und jetzt fassen wir das alles zusammen. Es ist der Ministerin dafür zu danken, dass wir jetzt ein umfassendes Gesetz haben, in dem all diese Punkte geregelt sind.

Natürlich haben wir der Europäischen Kommission gemeldet, dass wir mehr Zeit brauchen. Gleichzeitig haben wir auch mit der SPÖ gesprochen, und ich habe nicht einmal, sondern mehrfach mit dem Vorsitzenden des Außenpolitischen Ausschusses darüber gesprochen, ob wir nicht doch eine Sitzung abhalten könnten. Und das Njet ist zuerst nicht einmal vom Vorsitzenden Schieder gekommen, sondern in diesem Fall kam es von den NEOS, die gesagt haben: Nein, in diesem Zeitrahmen – das war von Anfang März bis jetzt, Ende April – haben wir nie eine Stunde Zeit für den Außen­politischen Ausschuss.

Mein Vorschlag war: Wenn es an keinem eigenen Tag möglich ist, warum nicht heute Vormittag? Die Plenarsitzung hat schließlich erst zu Mittag begonnen. Wir hätten heute den gesamten Vormittag Zeit für eine Sitzung des Außenpolitischen Ausschusses gehabt. Nein, Kollege Leichtfried, es war nicht möglich. (Abg. Leichtfried: Hätte der Mai ausgereicht?) Wir haben Anfang März nachweislich und schriftlich - - (Abg. Leichtfried: Hätte der Mai ausgereicht?) – Darf ich Ihnen etwas sagen? – Wir waren schon sehr unter Zeitdruck. (Abg. Leichtfried: Ja, aber wieso?) – Da müssen Sie die Kommission fragen. Vielleicht kennen Sie die Schreiben der Kommission nicht. (Abg. Leichtfried: Aber die setzt das ja aus!) – Die haben uns nur eine kurze Frist­erstreckung gegeben. Es ist ja vorhin schon richtig von Kollegin Bayr – vielleicht haben Sie nicht zugehört – gesagt worden. (Abg. Leichtfried: Ich höre immer zu!) Wissen Sie, Kollege Leichtfried, wann die Frist für uns aus war? (Abg. Leichtfried: Sag!) – Am 1. Mai 2018. (Abg. Leichtfried: Dann wären die zwei Wochen auch nicht mehr ...! Zwischenruf der Abg. Rendi-Wagner.) 2018, jetzt haben wir 2019, Kollege Leichtfried. (Abg. Wittmann: Es hätte Sie aber niemand aufgehalten ...!) Wir haben jetzt das Jahr 2019 und haben danach um Fristerstreckung gebeten, und zwar mit der Begrün­dung, dass wir das umfassend und über die Richtlinien hinaus regeln. Ich will mich aber bei den technischen Details gar nicht aufhalten.

Der entscheidende Punkt ist: Wir beschließen heute hier ein umfassendes Konsular­gesetz, das einerseits viele Vorteile für die österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bringt und uns andererseits diese Möglichkeit gibt – selbstverständlich das Verhältnisprinzip beachtend, selbstverständlich beachtend, dass die Personen, denen wir den konsularischen Schutz verwehren, diesen nicht verdienen, weil sie eben als Terroristen im Dschihad waren. (Abg. Leichtfried: Oder krank sind! Abg. Rendi-Wagner: Was hat die Gesundheit ...?)

Das ist die Intention des Gesetzes. Das beschließen wir heute hier. Ich bitte auch Sie, diesem Gesetz im Interesse der Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher Ihre Zustimmung zu geben. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

18.16


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Dr. Krisper. – Bitte.



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 175

18.17.06

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Außenminister! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Lopatka! Wir NEOS erachten das Gesetz auch für sehr sinnvoll, weil Rechtssicherheit dadurch geschaffen wird, dass man einmal kodifiziert. Wir sind, wie Sie gesagt haben, auch schon dazu verpflichtet, weil wir eine EU-Konsularrichtlinie umzusetzen haben und schon über der Frist sind, und nicht nur wegen terminlicher Probleme, sondern schon sehr lange.

Das bringt mich zu einem generellen Problem: Diese Bundesregierung geht sehr oft sehr verantwortungslos mit der Gesetzgebung um. Wichtig ist der kurzfristige mediale Erfolg, und wenn sie den erzielen will, dann wird schon einmal – husch, pfusch – ein Gesetz zusammengeschustert; ich erinnere an die Arbeitszeitflexibilisierung oder an den Karfreitag. Eilig hat sie es auch, wenn sie plötzlich merkt, dass man eine EU-Richtlinie umzusetzen hat. Auch diese Konsularrichtlinie hat sie hinterrücks erwischt. Die Bundesregierung ist aber so geschickt, dass sie sich denkt: Wenn wir jetzt schon dringend ein Gesetz erlassen müssen, dann verkaufen wir es auch gleich als dringend, als Mediengag. Es wird schon keiner merken, dass das gar nicht so dringend ist. (Ruf: Was Sie alles wissen!)

Also wurde Druck auf die Opposition ausgeübt, dieses Gesetz schnell, schnell durch das Parlament zu peitschen: Wir brauchen einen extra Ausschusstermin, wir müssen schnell das Konsulargesetz beschließen. Und völlig ohne Not als kleines Geschenk an die „Kronen Zeitung“ packt man die schon zitierten Paragrafen mit der folgenden Bestimmung hinein: „Die Gewährung konsularischen Schutzes [...] kann abgelehnt werden, wenn die betroffene Person [...] nur unter Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit anderer Personen oder der öffentlichen Ordnung und Sicherheit geschützt werden könnte.“

Dann stellt man sich hin, wie jetzt zum Beispiel auch Kollege Gudenus, und sagt: Wir helfen sicher keinem IS-ler mit österreichischer Staatsbürgerschaft, der irgendwo in Syrien oder im Irak in einem Häfn sitzt! – Man tut, als hätte man etwas Neues erfunden und den Radikalismus wieder einmal besiegt.

Aber wie verhält es sich wirklich? – Erstens: Bereits jetzt sind sicherheitspolitische Überlegungen, entsprechende Einschränkungen des konsularischen Schutzes völker­rechtlich möglich. Die Bundesregierung hat also – wie schon so oft – wieder etwas erfunden, was es schon gibt.

Zweitens, Herr Kollege Gudenus (Abg. Gudenus befindet sich im Gespräch mit Abg. Tschank) – macht nichts –: Diese Bundesregierung scheint keine Ahnung zu haben, wie viele Österreicherinnen und Österreicher, die für den IS gekämpft haben, sich derzeit in Syrien und im Irak aufhalten, in welchem Zustand sie sind und ob sie die Absicht haben, zurückzukehren. – Und das ist gefährlich, Herr Kollege Gudenus.

Drittens, Herr Kollege: Weder im Irak noch in Syrien gibt es eine österreichische Botschaft. Dort konsularischen Schutz zu bekommen ist also ohnehin sehr schwierig.

Viertens, Herr Kollege Gudenus und Herr Kollege Lopatka: Damit die betroffenen Personen kein Sicherheitsrisiko für Österreich werden, indem sie illegal und von unseren Sicherheitskräften unbemerkt wieder einreisen können, ist es ratsam, den Kontakt nicht abzubrechen. Konsularischer Schutz ist auch eine Möglichkeit, festzu­stellen, wo sich eine gefährliche Person befindet, und sie möglicherweise in Haft zu nehmen. Außerdem gehen durch einen Kontaktabbruch und Zeitverlust unter Um­ständen Beweise für ein mögliches Strafverfahren im Zusammenhang mit den grau­samen Verbrechen des IS verloren, die dafür wichtig und notwendig sind.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 176

Da es sich bei dieser Sache im Gesetz um eine Kannbestimmung und nicht um eine Sollbestimmung handelt und, wie gesagt, die Verweigerung von konsularischem Schutz sowieso schon völkerrechtlich möglich ist, werden wir zustimmen. Wir warnen jedoch davor, diese neue Bestimmung für mehr als diesen populistischen Medien­aufschlag heranzuziehen, der sich in den Wortmeldungen des Kollegen Gudenus und auch schon des Kollegen Lopatka angekündigt hat.

Sollten im Vollzug des Gesetzes Fälle auftauchen, in denen Österreich konsularischen Schutz verweigert, weil man innenpolitisch etwas gewinnen will, und dann kommen IS-Kämpfer unbemerkt zurück in unser Land, weil man den Kontakt verloren hat und sie nicht in Gewahrsam nehmen konnte, dann ist das die Verantwortung der Bundes­regierung. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Zadić.)

18.21


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Kneissl. – Bitte.


18.21.33

Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Konsularischer Schutz ist, wie es Abgeordnete Stephanie Krisper gerade auch gesagt hat, nichts Neues. Wir sprechen hier von jahrhundertelanger Praxis, Völkergewohnheitsrecht, das sich aus den Notwendigkeiten der Kaufleute, der Reisenden entwickelt hat. Mir ist es persönlich ein großes Anliegen, weil ich einfach um die Bedeutsamkeit gerade in einer Zeit, in der die Individuen mit ihrer persönlichen Mobilität – ob als Touristen oder, wie es Frédéric Charillon formuliert hat, auch als Terroristen – unterwegs sind, weiß. Das heißt, die Mobilität des Einzelnen bedingt einfach auch eine stärkere konsularische Beobachtung und Tätigkeit.

1969 gab es die Wiener Konsularrechtskonvention, die dieses Gewohnheitsrecht erst­mals kodifiziert hat, und jetzt gibt es eben die Umsetzung dieser Richtlinie, deren Motivation vor allem die Vertretung jener Unionsbürger ist, die in bestimmten Staaten nicht vertreten sind, sodass wir hier eine bereits geübte Praxis auf eine neue Ebene heben können, und zwar mit all den Details, wie eben auch finanzielle Regress­for­derun­gen et cetera.

Es wurde der Vorwurf erhoben, dass wir damit Gold Plating betreiben. Ich darf diesen Vorwurf insofern zurückweisen, als dass bestimmte bürokratische Erfordernisse, wie gerade diese Regressforderung, wie die Rechtssicherheit bei der Frage: Wo besteht ein konsularischer Schutz?, sowohl für den einzelnen Bürger, die Bürgerin als auch natürlich für die Behörde einfach klar zu regeln sind.

Von einigen Abgeordneten wurde die Frage der Kannbestimmung, dieses Ermessen, schon kritisch dargestellt. Ich darf hier folgende kleine Parallele aufzeigen: Eigenschutz und Fremdschutz, das ist etwas, was wir aus der Lawinenrettung, aus der Bergrettung kennen, das ist nichts Spezifisches beim konsularischen Schutz im Ausland. Es wird keinem Bergretter, keinem Lawinenretter zugemutet werden, eine Bergung unter schwierigsten Bedingungen zu betreiben, wenn der Eigenschutz nicht mehr gewähr­leistet ist, und genau solches ist auch in dieser Kannbestimmung erfasst: Es handelt sich einfach um eine Bestimmung, die dem Schutz auch des Personals im auswärtigen Dienst, der im konsularischen Dienst Tätigen dient.

Dies ist ein umfassendes Gesetz, das man auch ein modernes Gesetz nennen darf, weil es einfach in einer detaillierten Abfolge genau all das regelt, was heute für eine moderne Handhabung der Möglichkeiten zum Schutz der Unionsbürger denkbar ist.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 177

Die Tatsache der Säumigkeit, die hier angesprochen wurde, wird heute dank Ihrer Unterstützung aufgehoben. Ich darf mich daher im Namen des Außenministeriums aufrichtig dafür bedanken, dass Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, uns unterstützen, sodass wir diese Frist einhalten können. Es gab eine ganze Reihe von Gründen, die zurück in das vergangene Jahr und darüber hinaus reichen, dass das nicht eher möglich war; umso mehr weiß ich es zu würdigen, dass Sie uns mit diesem Beschluss im Plenum heute die Möglichkeit geben, dass wir diese Säumigkeit aufhe­ben und das Gesetz zeitgerecht umsetzen können.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir damit ein modernes, ein zeitgemäßes – kein über­zogenes! – Gesetz schaffen, das eben der Mobilität, wie auch immer die Menschen unterwegs sind, gerecht wird und auch Rechtssicherheit sowohl für den Bürger als auch für die Behörde schafft. – Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

18.25


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Neubauer ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


18.25.55

Abgeordneter Werner Neubauer, BA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Ich darf an das anknüpfen, was Kollege Lopatka schon gesagt hat, nämlich an die Aufgabenstellung des heutigen Gesetzentwurfes, nämlich die Tatsache, dass mit der Regelung der Vertretung im Konsulargesetz eine EU-Richt­linie umgesetzt werden soll, und gleichzeitig darauf hinweisen, wer eigentlich unter die­sen konsularischen Schutz fällt.

Der konsularische Schutz von Österreich kann nach Völkerrecht beziehungsweise Unionsrecht österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, Österreich zuzu­rechnenden juristischen Personen, nicht konsularisch vertretenen Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern erteilt werden und darüber hinaus jener Personengruppe, gegen­über der Österreich eine völkerrechtliche Schutzfunktion ausübt. Nun hat Österreich gegenüber den Südtirolern seit dem Autonomiestatut diese Schutzfunktion, und jetzt soll diese Regelung der konsularischen Vertretung auch Eingang in das Konsular­ge­setz finden.

Ich stelle daher folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Werner Neubauer, BA, Hermann Krist, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „Beibehaltung der geübten Behördenpraxis bei der konsularischen Unterstützung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres wird ersucht, die Ausübung der österreichischen Schutzfunktion für Südtirol weiterhin wahrzunehmen und sicherzu­stellen, dass die Konsularbehörden Südtirolerinnen und Südtiroler entsprechend der bisherigen Behördenpraxis weiterhin konsularisch unterstützen, soweit dies im Rah­men des Völkerrechts möglich ist.“

*****

Ich ersuche um Unterstützung des Antrages. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

18.27


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 178

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Reinhold Lopatka, Hermann Gahr, Werner Neubauer, Johann Gudenus, Hermann Krist

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Beibehaltung der geübten Behördenpraxis bei der konsularischen Unter­stützung

eingebracht im Zuge der Debatte über die Regierungsvorlage: Bundesgesetz über die Wahrnehmung konsularischer Aufgaben (Konsulargesetz –KonsG) (512 d.B.), Top 6, in der 70. Sitzung des Nationalrates am 24. April 2019

Mit dem vorliegenden Entwurf für das Bundesgesetz über die Wahrnehmung konsu­larischer Aufgaben (Konsulargesetz – KonsG) wird die Richtlinie (EU) 2015/637 über die Koordinierungs- und Kooperationsmaßnahmen zur Erleichterung des konsula­ri­schen Schutzes von nicht vertretenen Unionsbürgern in Drittländern umgesetzt und damit der konsularische Schutz und dessen Wahrnehmung durch die österreichischen Konsularbehörden nun erstmals umfassend gesetzlich geregelt.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Österreich nach Völkerrecht bzw. Unionsrecht österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern sowie Österreich zuzurech­nen­den juristischen Personen, nicht konsularisch vertretenen Unionsbürgerinnen und Unions­bürgern und sonstigen Personen, sofern eine völker- oder unionsrechtliche Verpflich­tung oder die Ausübung einer völkerrechtlichen Schutzfunktion dies vorsieht, gewähren kann.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen fest, dass österreichische Behörden schon bisher in Ausübung der völkerrechtlich verankerten Schutzfunktion Südtirolerinnen und Südtiroler im konsularischen Bereich unterstützt haben, soweit dies im Rahmen des Völkerrechts möglich ist. An dieser geübten Behördenpraxis soll auch in Zukunft fest­gehalten werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres wird ersucht, die Ausübung der österreichischen Schutzfunktion für Südtirol weiterhin wahrzunehmen und sicher­zustellen, dass die Konsularbehörden Südtirolerinnen und Südtiroler entsprechend der bisherigen Behördenpraxis weiterhin konsularisch unterstützen, soweit dies im Rah­men des Völkerrechts möglich ist.“

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht damit mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.



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18.28.06

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Konsulargesetz wurde jetzt von verschie­denen Seiten betrachtet, und ich glaube, es ist durchaus sinnvoll und wichtig, dass wir es nicht mehr hinauszögern, sondern dass wir es heute beschließen. Es wird nicht mehr besser, sondern ich glaube, es ist wichtig, dass wir diese EU-Richtlinie zeitge­recht hier umsetzen. Es geht einfach darum, dass wir Rechtssicherheit schaffen und, wie ich glaube, dass wir unseren Bürgerinnen und Bürgern Sicherheit bieten, wenn sie außerhalb der Europäischen Union – Frau Bundesminister Kneissl hat es ja schon erläutert – mobil, unterwegs sind.

Kollege Neubauer hat es schon erläutert: Speziell aus der Sicht Südtirols wie auch aus meiner Sicht als Südtirolsprecher und Vorsitzender des Südtirol-Unterausschusses ist es wichtig, dass wir dieser Minderheit in Italien, diesen drei Sprachgruppen im ausländischen Einsatz auch diese konsularische Hilfe angedeihen lassen. Wir haben immer schon bewiesen, dass wir das Thema Südtirol hier im österreichischen Parla­ment ernst nehmen. Das hat ja mit der Streitbeilegung, mit dem Autonomiestatut und vielen anderen Maßnahmen, die Österreich gesetzt hat, eine Historie und eine Ge­schichte, und aufgrund der Schutzfunktion steht Österreich Südtirol immer zur Seite.

Im Hinblick auf diese Schutzfunktion ist es, glaube ich, auch wichtig, dass wir das auch zukünftig wahrnehmen. Der Autonomiebericht, der ja über eine Gesetzgebungsperiode vorgelegt wird, gibt uns immer wieder Einblick, wie sich die Autonomie in Südtirol entwickelt.

Bei diesem Konsulargesetz – Frau Bundesminister, ich möchte mich ausdrücklich dafür bedanken – haben wir gerade in Südtirol viele Unterstützer. Diese sind dankbar, dass wir dies heute hier beschließen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

18.29


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Dönmez ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


18.30.14

Abgeordneter Efgani Dönmez, PMM (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte diesen Tagesordnungspunkt dazu nutzen, eine Überlegung in den Raum zu stellen: Wenn man sich die österreichischen Vertretungsbehörden ansieht, so sieht man, unsere Vertretungstätigkeit orientiert sich primär an den wirtschaftlichen Inter­essen Österreichs und daran, auf welchen Märkten wir tätig sind.

Das ist gut, das ist auch sinnvoll, aber ich halte es für genauso wichtig, wenn nicht für noch wichtiger, dass wir unsere Vertretungsbehörden nicht nur anhand der wirtschaft­lichen Perspektiven einrichten und gründen, sondern dies auch in jenen Ländern tun, aus denen wir hier in Österreich die meisten Migranten und Asylwerber haben. Ich habe jetzt gerade im Computer nachgesehen: In ganz, ganz wenigen jener zehn Natio­nen, deren Angehörige am häufigsten in Österreich um Asyl ansuchen, haben wir Vertretungsbehörden. Da fehlt uns dann einfach die Expertise, um gesicherte Infor­mationen über die Zustände in diesen Ländern und auch über die Personen zu bekom­men. – Das ist der eine Punkt.

Der andere Punkt ist ein großer, großer Dank an unsere Beamten, die im Außen­ministerium tätig sind! Wenn Österreicher weltweit irgendwo in Not geraten, können sie sich darauf verlassen, dass wirklich mit großem Nachdruck, großer Konsequenz und großem Engagement daran gearbeitet wird, die Probleme zu lösen. Mich haben einige


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Bürger und Bürgerinnen, die im Ausland in Schwierigkeiten geraten sind, kontaktiert: Da hat die Kooperation und die Zusammenarbeit hervorragend funktioniert. An dieser Stelle ein herzlicher Dank an die Beamten in Ihrem Ministerium, Frau Ministerin. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

18.32

18.32.14


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall. Die De­batte ist geschlossen.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen, den Gegenstand an den Außenpolitischen Ausschuss rückzuverweisen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Rückverweisungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 512 der Beilagen.

Ich darf jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung er­suchen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Lopatka, Neubauer, Krist, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Beibehaltung der ge­übten Behördenpraxis bei der konsularischen Unterstützung“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, und daher ist der Entschließungs­antrag angenommen. (E 69)

18.33.467. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (508 d.B.): Bundes­ge­setz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Einlagensicherungs- und Anleger­ent­schädigungsgesetz, das Börsegesetz 2018, das Immobilien-Investmentfonds­gesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 und das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert werden (Anti-Gold-Plating-Gesetz 2019) (583 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tages­ord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich begrüße Herrn Bundesminister Moser.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wittmann. – Bitte.


18.34.18

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Es geht um die Abschaffung von sogenannten Gold-Plating-


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Bestimmungen. Grundsätzlich kann man darüber diskutieren, in welcher Form und in welcher Art und Weise das geschehen soll – ein großer Wurf ist das nicht.

Mir tut nur eine Bestimmung wirklich besonders weh: Im Immobilien-Investment­fonds­gesetz und im Investmentfondsgesetz werden Bestimmungen verändert. Erstens ein­mal werden auch bei der Gründung solcher Fonds Bestimmungen für die Verwaltungs­gesellschaft festgelegt, und normalerweise – dafür ist ein Aufsichtsrat ja da – müsste der Aufsichtsrat diese Bestimmungen genehmigen, denn es können ja Bestimmungen sein, die nicht unbedingt zielführend sind. Das heißt, der Sinn und Zweck dieser Genehmigung ist wohl einleuchtend: Im Grunde genommen muss bei der Gründung jeder Firma irgendjemand diese Spielregeln festlegen.

Das wird weggenommen, man nimmt dem Aufsichtsrat das Recht, diese Bestim­mungen zu beurteilen, auch die Änderung der Bestimmungen zu beurteilen, und sagt: Nein, das alles brauchen wir nicht!, nämlich zu den Anteilseignern, die das Geld her­geben. Wenn die Verwaltungsgesellschaft die Spielregeln ändert, können mitten­drin, während der Laufzeit des Fonds die Bestimmungen geändert werden, und dann braucht es keine Genehmigungen durch den Aufsichtsrat mehr. Das könnte aber eine Bestimmung sein, die die Gesellschaft schädigt, denn es könnte ja eine Bestimmung sein, mit der sich der Manager seinen Bonus erhöht. Das ist sicherlich eine Belastung für die Firma, und der Aufsichtsrat hätte da zumindest die Aufsichtspflicht und müsste auch zustimmen, wenn der Bonus geändert wird.

Nachher prüft es die FMA, die darf aber nicht prüfen, ob es Bestimmungen gegen die Gesellschaft sind, sondern nur die berechtigten Anlegerinteressen vertreten. Das heißt, wenn der Bonus nicht gegen die Anlegerinteressen verstößt, kann, auch wenn die Firma das gar nicht verträgt, im Grunde genommen niemand mehr einen Einspruch erheben, wenn bei diesen Investmentfonds oder bei diesen Immobilieninvestmentfonds eine Änderung eintritt.

Ich halte das für brandgefährlich, weil es den Anlegerschutz massiv schädigt und natürlich einen Freibrief für die Manager, die dort tätig sind, beinhaltet. Ich halte das wirklich für gefährlich! Ich glaube, das hat sich niemand überlegt, oder man bedient die Spendenzahler, die ganz massiv im Immobilienfonds-, Investmentfondsgeschäft tätig sind. Ich vermute Zweiteres, weil hier natürlich wieder Klientelpolitik betrieben wird, weil man die Manager dieser Immobilienfonds damit in eine massiv bessere Situation bringt. Das halte ich für brandgefährlich – für Rechtsanwälte ist das ein Paradies für Klagen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.37


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Steinacker ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


18.37.53

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Ja, ich sage: Endlich ist es so weit! Endlich gehen wir gegen Bürokratismus, unnötiges Verzögern und die Belastung unserer Unternehmerinnen und Unternehmer vor! Wir schaffen überbordende For­malis­men, überbordenden Bürokratismus ab. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der FPÖ.)

Das ist der erste Schritt, um unsere Unternehmerinnen und Unternehmer zu entlasten und sie dorthin zu bringen, wieder das zu tun, wofür sie da sind, nämlich gut zu wirtschaften, unser prosperierendes Österreich weiter nach vorne zu bringen und Arbeitsplätze für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger zu schaffen. Das ist das, was


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Sie tun sollen, und nicht, überbordende Bürokratismen zu fördern. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Gold Plating heißt nichts anderes als Vergolden. Bei der Umsetzung der EU-Richtlinien gibt es gewisse Spielräume, und diese Spielräume kann man sozusagen übererfüllen. Übererfüllen hat für unseren seinerzeitigen Koalitionspartner immer bedeutet, dass es von dessen hohen Übererfüllungsbürokratismenstandards keinen Weg zurück gab, wir mussten diesem einfach ganz, ganz oft, um Umsetzungen von Richtlinien zu bewerk­stelligen, nachgeben.

Jetzt ist es so, dass man sich das in einem Bottom-up-Prozess sehr genau angeschaut hat. Eingebunden waren die Unternehmerinnen und Unternehmer, eingebunden waren die Stakeholder, eingebunden waren die entsprechenden Beamten in den Ministerien – und letztendlich wurde es durch dich, Herr Bundesminister, umgesetzt. Alle gemein­sam haben geschaut, wo, in welcher EU-Richtlinie aufgrund von Mehrfachmeldungen, Zwei- und Dreifachinformationen, die gegeben werden, Prüf- und Zulassungsvor­schriften, die man in zu engen Zeitabständen gesetzt hat, überbordende Bestim­mun­gen sind und wo und wie man diese zurücknehmen kann, um wieder ein Wirtschaften zu ermöglichen.

Danke noch einmal für diese breite Einbindung! Ich glaube, ganz wesentlich ist, dass wir unseren Unternehmerinnen und Unternehmern wieder die Luft zum Atmen geben, die sie brauchen.

Herr Kollege Wittmann, ich habe mich ja wirklich gefreut, dass du dich heute zu diesem Thema zu Wort gemeldet hast, das du, sage ich einmal, vielleicht in Verwirrung so dargestellt hast. Ich sage nicht, dass du Unkenntnis hast, aber du hast es ja schon im Ausschuss relativ ungenau formuliert und nicht ganz genau gewusst, worum es geht.

Ich darf jetzt einfach zu der Bestimmung, so wie sie vorgesehen ist, Folgendes festhalten: Es handelt sich um zwei verschiedene Materien. Die eine Materie im Invest­mentfondsgesetz behandelt das Verwaltungsentgelt und die Bestimmungen des Fonds. Das heißt, wenn der Fonds aufgelegt wird: Was darf ein Investmentfonds als seine Vergütung verrechnen? Und: Wie schauen die Bedingungen aus, zu denen dieser Fonds aufgelegt wird? (Zwischenruf des Abg. Wittmann.) – Langsam, langsam, ich komme schon dazu, zum Fehler! Diese Kosten werden einerseits, und zwar bei Schaffung und Auflegung eines Fonds, vom Aufsichtsrat, von der Depotbank und von der FMA bewilligt – so weit, so gut, da ist der Aufsichtsrat natürlich eingebunden.

In weiterer Folge arbeitet dieser Fonds operativ. Er gestaltet, er betreut die Anleger, er verbucht Zins- und Dividendenzahlungen. Und sollte es im Laufe seiner Fondstätigkeit zu Veränderungen kommen, dann ist es zukünftig so geregelt, dass der Aufsichtsrat nicht mehr befragt werden muss, weil dieser schon seine grundsätzliche Zustimmung gegeben hat, sondern nur – und das ist der Punkt – die Depotbank und die FMA. Das heißt, die Depotbank und die FMA prüfen sehr wohl: Die Depotbank muss zustimmen und die FMA bewilligen, und das darf sie nur und ausschließlich, wenn etwas geändert wird, im Interesse aller Anteilinhaber.

Herr Kollege Wittmann hat uns soeben gesagt – da hätte ich mich schon zu einer tatsächlichen Berichtigung melden können –, dass die Managementgehälter dann nicht vom Aufsichtsrat genehmigt werden müssen, die Manager können sich ihre Boni er­höhen oder auszahlen oder was auch immer. – Herr Kollege Wittmann, in § 17a Investmentfondsgesetz ist sehr detailliert geregelt, was ein Fondsmanager verdienen kann. Und die EU‑Richtlinie hat rechtlich vorgegeben, dass selbstverständlich alle Managergehälter und alle Boni, die zu zahlen sind, vom Aufsichtsrat zu bewilligen sind. Da gibt es keine Änderung. Das heißt – für alle Bürgerinnen und Bürger, denn die Kollegen im Nationalrat haben das ja verstanden –, es ist ein Unterschied, ob ein


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Manager ein Gehalt bezieht und dieses Gehalt sehr wohl auch weiterhin vom Auf­sichtsrat kontrolliert wird und ob man die Veränderung von Bestimmungen nicht mehr dreifach überprüfen lässt, sondern „nur“ – unter Anführungszeichen – durch Depotbank und Finanzmarktaufsicht entsprechend kontrollieren lassen.

Ich meine – und da wird mir jeder von uns, der draußen bei den Menschen und bei den Unternehmen ist, beipflichten –, wichtig ist, überbordende Bürokratien endlich abzu­stellen. Wir schaffen es und werfen diesen Ballast ab. Wir geben Raum zum Wirt­schaften. Wir nehmen uns als Messlatte für die 160 Maßnahmen, die noch kommen sollen, natürlich den Arbeitnehmerschutz, den Konsumentenschutz und den Umwelt­schutz, wo, wie wir glauben, die österreichischen Standards wichtig und richtig sind, aber dort, wo es um Formalismen geht, bekämpfen wir den überbordenden Bürokratis­mus! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

18.43


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wittmann. – Bitte.


18.43.32

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Vorrednerin hat behauptet, dass die Fondsbestimmungen von der Verwaltungs­gesell­schaft aufzustellen und dem Aufsichtsrat vorzulegen sind und dann erst der FMA. – Genau das wird geändert.

In § 53 Investmentfondsgesetz heißt es nämlich ausdrücklich:  „Die Fondsbestim­mungen sind von der Verwaltungsgesellschaft aufzustellen und regeln das Rechtsver­hältnis der Anteilinhaber zur Verwaltungsgesellschaft und zur Depotbank. Die Fonds­bestim­mungen sind der Depotbank zur Zustimmung vorzulegen und dem Aufsichtsrat in der nächstfolgenden Sitzung zur Kenntnis zu bringen.“

Nicht einmal mehr die Gründungsbestimmungen sind dem Aufsichtsrat vorzulegen! Die Fondsbestimmungen, welche die rechtlichen Wirkungen zwischen Anteilinhaber und Verwaltungsgesellschaft regeln, sind nicht einmal bei ihrer Gründung dem Aufsichtsrat vorzulegen!

Ihre Antwort war daher unrichtig, weil der Gesetzestext genau das Gegenteil sagt. (Bei­fall bei der SPÖ.)

18.44


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Rossmann ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


18.44.49

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (JETZT): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich habe mich schon sehr gewundert, dass eine Materie, die eigentlich in den Finanz­ausschuss gehört, im Justizausschuss abgehandelt wird. Da geht es um verschiedene Gesetze, vom Bankwesengesetz angefangen über das Investmentfondsgesetz, über das Investmentfonds Manager-Gesetz und dergleichen mehr. Es war ja schon kurios genug, dass, wie mir mein Kollege Alfred Noll erzählte, im Justizausschuss dann die ExpertInnen aus dem Finanzministerium zu Hilfe gezogen werden mussten, um über­haupt die Fragen beantworten zu können. Es wäre also sinnvoll gewesen, diese Ma­terien, die dem Finanzausschuss zugehören, auch dort tatsächlich zu diskutieren.

Frau Kollegin Steinacker, wenn es um Formalismen geht, dann heißt es: Weg mit den Gold-Plating-Bestimmungen! – Ja, aber hinter diesen Formalismen beziehungsweise hinter diesen höheren Standards gegenüber niedrigeren Standards in den EU‑Richt­linien verbergen sich halt oft Schutzgedanken: der Schutz von Anlegern, der Schutz


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von Konsumenten, der Schutz von ArbeitnehmerInnen. Wenn ich diese Regierungs­vorlage richtig gelesen habe, dann ist ja das vorliegende Anti-Gold-Plating-Gesetz nur einmal der erste Schritt, dem weitere Schritte folgen werden, im Umweltschutzbereich und anderen. Und ich denke schon mit Grauen an den Umweltschutzbereich, in dem in diesem Lande ohnehin so wenig weitergeht.

Begründet wird der Abbau von Gold-Plating-Bestimmungen mit überbordender Büro­kratie. Ich habe mir die Mühe gemacht, mir die Wirkungsfolgenabschätzung anzu­schauen, um mich auf die Suche zu begeben, wo denn die überbordende Bürokratie in Zahlen ausgewiesen wurde. Ich muss Ihnen sagen, meine Damen und Herren von der ÖVP und von der FPÖ und auch Herr Minister, ich konnte darin eigentlich nichts Substanzielles finden.

Nehmen wir ein Beispiel her: Ein Beispiel skurriler Natur ist ja der Preisaushang im Kassensaal von Kreditinstituten. Das sollte ja auf online umgestellt werden, und tat­sächlich ist die Regelung jetzt eine, die es dem Kreditinstitut freistellt, diese Angaben online zu machen oder weiterhin im Kassensaal auszuhängen. Skurril finde ich das deshalb, weil das schon eine Schutzbestimmung für jene ist, die nicht internetaffin sind. Es gibt einfach viele Leute, alte Menschen, die dazu nicht in der Lage sind oder auch gar keinen Zugang zum Internet haben und sich daher gar nicht darüber informieren können. Wo ist da jetzt die überbordende Bürokratie? Ich lese in der Wirkungsfolgen­abschätzung unter „Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen“: „Eine geringfügige Reduktion der Verwaltungskosten für Kreditinstitute [...].“

Das kann man bei allen Artikeln dieser Regierungsvorlage durchexerzieren, und man wird sehen, man findet die überbordende Bürokratie nicht. Es ist daher, Frau Kollegin Steinacker, absurd, davon zu sprechen, dass das ein erster Schritt zur Entlastung von Unternehmungen ist (Abg. Steinacker: Na sicher!), dass das ein Schritt ist, mit dem Arbeitsplätze geschaffen werden. Nicht ein einziger Arbeitsplatz wird in dieser Wir­kungsfolgenabschätzung ausgewiesen, nicht ein einziger, Frau Kollegin! (Beifall bei JETZT und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wissen Sie, was dieses Gesetz bedeutet? – Dieses Gesetz bedeutet einen Abbau von Schutzbestimmungen in verschiedensten Bereichen. (Abg. Steinacker: Unfassbar!) Ein Beispiel hat ja Herr Kollege Wittmann schon sehr ausführlich erwähnt, nämlich den Entfall der Bewilligungspflicht von Fondsbestimmungen im Investmentfondsgesetz und im Immobilien-Investmentfondsgesetz. Ich bin da ganz auf seiner Seite.

Im Übrigen bin ich auch ganz auf seiner Seite, wenn es darum geht, dass in anderen Bereichen Maßstäbe für Jahresabschlüsse von Unternehmungen aufgeweicht werden, dass es ermöglicht wird, ungenauere Berechnungen hinsichtlich Rückstellungen von Arbeitnehmeransprüchen zu machen, dass Publizitätsverpflichtungen von kleinen Kapi­talgesellschaften eingeschränkt werden. Das sind Bestimmungen, die notwendig sind und deren Abbau lediglich dazu führt, dass es zu bestimmten Verschlechterungen für Arbeitnehmer, für Anlegerschützer, für Konsumenten kommt – und das alles im Dienste der Wirtschaft, angeleiert von der Wirtschaftskammer Österreich. – Vielen Dank. (Beifall bei JETZT und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.49


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Stefan ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


18.49.55

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, so kann man Dinge schlechtreden. Das ist ein netter Versuch, aber wir haben uns im Regierungs-


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programm darauf geeinigt, dass wir einen Prozess der Rechtsbereinigung und Deregu­lierung umsetzen, und das ist ein Teil davon.

Es behauptet hier niemand, dass damit jetzt alle Bürokratismen beseitigt werden. Es ist einfach ein Schritt in die richtige Richtung, dass man sich Bestimmungen dahin gehend anschaut, ob unnötige Fallstricke vorhanden sind, ob unnötige Mehrbelastungen umge­setzt wurden. Es geht also um unionsrechtliche Bestimmungen, die danach geprüft werden, ob unnötige Bürokratie stattgefunden hat, ohne dass dadurch ein Mehrwert an Qualität oder Sicherheit für den Inländer entstanden wäre. Also es ist nicht so, dass wir grundsätzlich Änderungen vornehmen, wenn wir sehen, wir haben mehr erfüllt, als vorgegeben war, sondern nur dann, wenn diese Mehrerfüllung nicht dazu geführt hat, dass Inländer dadurch besser gestellt wurden.

Das heißt, wir haben begonnen zu durchforsten – dankenswerterweise hat der Bun­des­minister auch die Initiative aufgegriffen –, welche Bestimmungen unnötig sind. Es liegen jetzt einmal elf Gesetze vor, an denen Änderungen vorgenommen werden, teil­weise mit kleineren Auswirkungen, teilweise mit größeren Auswirkungen, und es wird weitergehen. Es ist eben nur der erste Schritt.

Wie gesagt, man kann aber alles schlechtreden und man kann natürlich auch überall das Gras wachsen hören. Zum Beispiel: Wenn es jetzt statt Quartalsberichten nur Halbjahresberichte gibt, dann klingt das harmlos, aber das ist ein unglaublicher Aufwand für ein großes börsennotiertes Unternehmen, einen Bericht zu erstellen. Damit sind etliche Dienstnehmer ein, zwei Wochen beschäftigt, das ist also ein Millionenaufwand. Die Frage ist jetzt: Wo ist der große Mehrwert an Sicherheit, wenn das quartalsmäßig anstatt halbjährlich gemacht wird? Wenn man das abschätzt, dann kommt man zu dem Schluss, es reicht auch halbjährlich, also wird man da eine Regelung zurücknehmen, die unionsrechtlich nicht vorgegeben ist.

Oder, was schon gesagt wurde: Wir haben offensichtlich eine Übererfüllung bei den Geldwäscherichtlinien. Da gibt es zum Beispiel eine Klarstellung, was den wirt­schaft­lichen Eigentümer betrifft, der im Hintergrund steht.

Es ist sicherlich noch vieles zu machen, aber es ist endlich ein Schritt in die richtige Richtung; allein, dass man diese Denkweise einmal übernimmt. (Zwischenruf des Abg. Rossmann.)

Vielleicht noch zum Kollegen Wittmann: Ich sehe das Problem trotzdem nicht, auch wenn hier eine tatsächliche Berichtigung gemacht wurde. Die Aufstellung der Fondsbe­stimmungen ist auch unionsrechtlich vorgesehen als eine Maßnahme, eine operative Maßnahme, die der Vorstand setzt, und es ist ja zusätzlich die Depotbank mit im Spiel und bei Änderungen auch noch einmal die FMA, und dem Aufsichtsrat wird das ebenso vorgelegt. Das heißt, es ist an sich nur ein Schritt in die normale Richtung, dass man sagt, eine Gesellschaft muss tatsächlich handlungsfähig sein, und um dafür zu sorgen, ist der Vorstand da. Jetzt hier zu behaupten, der Vorstand würde sich dann selber seine Boni erhöhen oder sonst was: Das sind alles Dinge, bei denen er, wenn er die macht, Haftungen gegenüber der Gesellschaft und möglicherweise auch gegenüber den Fonds­mitgliedern selbst eingeht. Da muss man also schon die Kirche im Dorf lassen. Es ist ein ganz normaler Vorgang, dass der Vorstand operative Maßnahmen setzt, und dorthin wurde das zurückgefahren. Das gilt auch für all die anderen Bestim­mungen.

Also abschließend: Es ist ein wirklich sinnvolles Gesetz, ein Schritt in die richtige Richtung – es ist wirklich gut, dass man jetzt zu durchforsten beginnt –, ich hoffe daher auf eine breite Zustimmung, weil ich gar nicht verstehen kann, warum man hier das Haar in der Suppe finden will, anstatt das wirklich Positive zu sehen und daher zuzu­stimmen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

18.54



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 186

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Erasim. – Bitte.


18.54.08

Abgeordnete Melanie Erasim, MSc (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Als zu Beginn dieser Legislaturperiode das Vorhaben der Anti-Gold-Plating-Gesetze aufgeworfen wurde, eben gegen die Übererfüllung von EU-Recht, sind wir als sozialdemokratische Parla­mentsfraktion immer verhandlungsbereit gewesen, weil wir klar gegen eine unnötige Überbürokratisierung sind; der Fokus liegt aber auf unnötige Überbürokratisierung.

Wenn Frau Abgeordnete Steinacker es hier so darstellt, als ob die ÖVP quasi seitens ihres vorigen Koalitionspartners zur Übererfüllung gezwungen worden wäre, dann hat das schon auch einen sehr herben Beigeschmack, denn uns ist es eben wichtig, dem Abbau von Umweltschutzbestimmungen, dem Abbau von ArbeitnehmerInnenrechten oder auch von Konsumentenschutzrechten klar entgegenzutreten. Dieses Konvolut an Gesetzen zeigt auch, wie diffizil diese Materie ist. Ganz klar: kein Vorteil ohne Nachteil, kein Nachteil ohne Vorteil; aber für uns ist es wichtig, die Rechte der Arbeit­neh­merIn­nen und auch den Konsumentenschutz in den Vordergrund zu stellen.

Es folgen ja noch 160 Gesetze, die ebenfalls bereinigt werden sollen, und da wollen wir schon eine gründliche Begutachtung und eine genaue Abwägung bei jedem einzelnen Gesetz haben. Kollege Wittmann hat das Investmentfondsgesetz und das Immobilien-Investmentfondsgesetz angesprochen. Da kommt man anscheinend zu unterschied­lichen Auslegungen. Deshalb ist es auch so wichtig, Gesetze sehr konkret zu formu­lieren, damit diese Unterschiedlichkeit in der Wahrnehmung nicht zustande kommen kann und die Graubereiche sehr eng gehalten werden.

Zusammenfassend muss gesagt werden, dass einzeln geprüft werden soll, dass wir gesprächsbereit sind. Es war die Rede von der Torte, die nicht in den Kindergarten gebracht werden kann, und all diesen Dingen. – Da haben wir zumindest einen Punkt, in dem wir einer Meinung sind. Wir nehmen es aber nicht in Kauf, dass Konsumen­tenschutz und ArbeitnehmerInnenrechte ausgehöhlt werden, und wir werden ganz genau darauf achten, was uns bei den kommenden 160 Gesetzen vorgelegt wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.56


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Griss. – Bitte.


18.57.01

Abgeordnete Dr. Irmgard Griss (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die bisherigen Redebeiträge zeigen meiner Meinung nach schon ganz klar, dass die Bezeichnung des Gesetzes als Anti-Gold-Plating-Gesetz eigentlich ganz verfehlt ist.

Worum geht es? – Frau Abgeordnete Steinacker hat das ja ganz richtig gesagt: Es geht darum, Bürokratie abzubauen. Ob diese Vorschriften, die zu mehr Bürokratie führen, aber nichts bringen, in einem Gesetz enthalten sind, das in Umsetzung einer Richtlinie erlassen wurde, oder in einem Gesetz, das wir uns selber ausgedacht haben, ist eigentlich völlig nebensächlich, spielt überhaupt keine Rolle, denn die Stoßrichtung ist ja nicht, dass wir das jetzt deshalb aufheben und ändern wollen, weil eine EU-Richtlinie übererfüllt wird, sondern die Stoßrichtung ist doch, dass wir das aufheben wollen, weil wir es eigentlich nicht brauchen, weil es zu viel mehr Bürokratie führt. (Beifall bei den NEOS.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 187

Da gehen die Meinungen auseinander, wir haben das ja schon gehört, und man kann da verschiedener Meinung sein.

Warum wird denn mehr getan, als in einer EU-Richtlinie steht? Warum passiert das? Es gibt ja dieses schöne Gesetz, das sagt, es soll nicht ohne Not übererfüllt werden; das hoffe ich ja sehr. Warum aber geschieht das denn? – Weil es Interessen gibt, die dafür sprechen, dass man darüber hinausgeht. Das war bei der Gewährleistungsreform zum Beispiel der Fall, da sind wir weiter gegangen. Das ist genauso bei anderen Gesetzen, wo es ein höheres Schutzniveau gibt, das ist bei der sechsten Urlaubs­woche so, da gibt es genug Beispiele. Auch in all den anderen Fällen, die erwähnt wurden, gab es Interessen, die dafür gesprochen haben, etwa den Aushang im Kas­sensaal vorzusehen oder eine weitere Genehmigungspflicht, eine weitere Mitteilungs­pflicht vorzusehen.

Daher würde ich ganz stark dafür plädieren, auf die Bezeichnung Anti-Gold-Plating-Gesetz zu verzichten. Das erweckt nämlich den Eindruck, als wollte man mit dem Gold Plating der EU eine Freude machen, als wollte man die Richtlinie in der Umsetzung praktisch vergolden, und die freuen sich dann in Brüssel. – Denen ist das völlig egal, die EU hat überhaupt nichts davon, wenn Österreich in der Bürokratie besonders erfinderisch ist. Das ist denen gleichgültig.

Diese Bezeichnung Anti-Gold-Plating transportiert aber eine gewisse Botschaft, und diese Botschaft ist für manche nicht unwillkommen, denn die Botschaft ist: Wir stellen uns auf die Hinterfüße! Wir machen nicht alles, was die in Brüssel wollen, oder wir machen jedenfalls nicht mehr, wir sind da nicht gehorsam! Und da entsteht vielleicht ein Effekt, ein Eindruck, der manchen Parteien bei der EU-Wahl nicht ungelegen kommt. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

19.00


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Troch. – Bitte.


19.00.32

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Regierung legt ihr erstes Anti-Gold-Plating-Gesetz vor. Worum geht es dabei? – Österreich hat in vielen Lebensbereichen bessere Schutzbestimmungen, bessere Regeln als die Europäische Union. Das sind oft Errungenschaften – Errungenschaften beim Konsumentenschutz, Errungenschaften bei Lebensmittelbestimmungen, Errungen­schaf­ten bei Umweltstandards wie zum Beispiel auch der Wasserqualität. Ein Beispiel aus Wien: Die Abwasserrichtlinie wird ja bei uns in Österreich übererfüllt, und in meinem Bezirk, in der Kläranlage in Wien-Simmering, wird die höchste Reinigungsstufe einge­baut, obwohl das EU-rechtlich nicht vorgeschrieben ist. Die Wasserqualität ist in meinen Augen jedoch ein absolut heiliges Gut, und die Wasserqualität ist natürlich letztlich Basis einer nationalen Volksgesundheit.

Die hohen Schutzbestimmungen sind aber manchen ein Dorn im Auge. Ich habe hier die Liste von 489 Vorschlägen für ein Anti-Gold-Plating. Wenig überraschend ist, von wem die meisten Vorschläge kommen: Die meisten Vorschläge, Standards zu redu­zieren, kommen von der Industriellenvereinigung. Interessant ist auch der Fakt, dass das Anti-Gold-Plating von der Europäischen Kommission sehr, sehr stark begrüßt wird.

Da frage ich: Was sagt die FPÖ dazu? Was sagt die FPÖ dazu, dass die öster­reichi­schen Standards an jene aus Brüssel – in ihren Augen ja die Bürokratie, die Politelite in Brüssel (Zwischenruf des Abg. Mölzer) –, an diese niedrigen Standards der Euro­päischen Union angepasst werden?


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Und ja, auch mit diesem Gesetz werden nationale Kontrollvorschriften rückgebaut, ein Beispiel haben wir vom Kollegen Wittmann schon gehört, und zwar betreffend das Investmentfondsgesetz und das Immobilien-Investmentfondsgesetz, wo Aufsichtsräte nicht mehr zum Teil bewilligen, sondern nur mehr bloß informiert werden.

Abschließend möchte ich sagen: Die SPÖ sagt ein Ja zum Abbau von Bürokratie. Für uns kommt aber ein Abbau von Schutzbestimmungen im Lebensmittelbereich, bei der Wasserqualität, beim Konsumentenschutz unter dem Mäntelchen des Abbaus von Bürokratie natürlich nicht in Frage. Wir sagen ein klares Nein zum Demolieren von Schutzbestimmungen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Noll.)

Wir sagen ein klares Nein zum Rückbau sinnvoller Kontrollbestimmungen. Eine Zu­stimmung zu einem Konzernwunschkonzert gibt es von der SPÖ nicht! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.03


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister Moser ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


19.03.42

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke Ihnen für die Debatte, in der dargelegt wurde, wie positiv es ist, Gold Plating zu beseitigen; wobei ich ganz kurz dazusagen möchte: Frau Dr. Griss, auch die NEOS haben berechtigterweise einen Antrag eingebracht, in dem sie darauf hingewiesen haben, dass Gold Plating schadet und dementsprechend nicht sinnvolles Gold Plating beseitigt werden soll. – Das nur als kurze Anmerkung dazu.

Generell möchte ich darauf hinweisen, dass es sich die Regierung zum Ziel gesetzt hat, Österreich bürgerfreundlicher und effizienter zu machen, Bürokratie zu beseitigen und insbesondere zu deregulieren, und zwar in Bereichen, in denen es überbordende Zulassungs-, Mitteilungs- und Mitwirkungsverpflichtungen sowie Prüfpflichten gibt, die nicht sinnvoll sind.

Genau in die Richtung geht dieses Paket, das heute auf der Tagesordnung steht, genauso wie das Paket, das wir schon im Rahmen der Rechtsbereinigung beschlossen haben, wodurch von 5 000 Gesetzen und Verordnungen mittlerweile 2 500 Gesetze und Verordnungen gestrichen worden sind. Es geht auch in die Richtung, dass wir eine Kompetenzbereinigung für einen klaren Föderalismus durchgeführt haben. Ich möchte der SPÖ dafür danken, dass sie auch mitgegangen ist, Österreich klarer zu regeln und damit auch transparenter zu machen.

Betreffend Gold Plating möchte ich darauf hinweisen, dass ich genau Ihrer Meinung bin, Herr Abgeordneter Troch und Herr Abgeordneter Wittmann. Es soll eben nicht in Richtung Gold Plating gehen, das heißt eine Übererfüllung von EU-Normen, sodass man in Österreich durch nationales Recht aufwendigere und strengere Maßnahmen setzt, als im Unionsakt überhaupt vorgesehen ist.

Diese Übererfüllung soll beseitigt werden, und aus diesem Grund – und das hat Frau Abgeordnete Steinacker bereits angesprochen – habe ich ein sehr partizipatives Verfahren gestartet. Ich habe, angefangen bei der Arbeiterkammer über die Industriel­lenvereinigung, die Wirtschaftskammer, die Berufsverbände, die Unternehmungen, die Bürgerinnen und Bürgern aufgefordert, darzustellen, wo sie sich in Österreich belastet fühlen.

Eingelangt sind insgesamt 800 Meldungen. Von diesen 800 Meldungen waren 300 Mehr­fachmeldungen. 500 Meldungen sind übrig geblieben. Von den 500 Meldungen – auch


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das hat bereits Frau Abgeordnete Steinacker gesagt – sind 300 Meldungen ausge­schieden worden, und zwar deshalb, weil wir eben nicht Umweltschutzstandards senken wollen, weil wir nicht Arbeitnehmerschutzbestimmungen senken wollen und weil wir auch nicht Konsumentenschutzbestimmungen senken wollen.

Es sind also 200 Bestimmungen übrig geblieben, und von diesen 200 Bestimmungen finden sich 40 Bestimmungen auf der heutigen Tagesordnung. So werden überflüssige Melde-, Mitteilungs- und Prüfpflichten beseitigt. Die restlichen 160 Bestimmungen wer­den auch auf folgende Fragen hin überprüft: Welche Belastungen bringt das für die Wirtschaft, für die Konsumenten, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger? Und: Was wäre der Vorteil einer Änderung für Österreich, und zwar auch im Hinblick auf die Arbeitsplätze und den Finanzmarkt?

Das wird abgewogen und im zweiten Halbjahr dieses Jahres wird Ihnen diese Vorlage vorgelegt werden. Dann werden wir darüber diskutieren, ob meine Zusage, dass Um­weltschutzstandards und Arbeitnehmerschutzstandards nicht gesenkt werden, einge­halten wird oder nicht.

Abgeordneter Rossmann hat den Bereich der UGB-Änderungen angesprochen, dass das eigentlich nichts sei. Ich weiß, Sie sind da Experte; ich kenne Sie ja schon aus meiner zwölfjährigen Tätigkeit als Rechnungshofpräsident, aber auch von vorher. Da muss ich sagen, man schafft mit dieser Regelung Rechtssicherheit.

Bisher muss man beispielsweise, wenn Forderungen auszufallen drohen, nicht nur die Ausfallwahrscheinlichkeit berechnen, sondern auch den beizulegenden Zeitwert, den Marktwert, was sehr aufwendig ist, weil in diesen Fällen oftmals kein Marktwert vor­liegend ist. Daher ist es wohl logisch und notwendig, da in die Richtung zu gehen, die Ausfallwahrscheinlichkeit zu berechnen und darzustellen. Es geht in die Richtung, dass man beispielsweise bei Abfertigungsrücklagen und Jubiläumszuwendungen nicht ver­sicherungsmathematisch und auf der anderen Seite auch finanzmathematisch berech­net. Es reicht in diesem Fall aus, eine finanzmathematische Berechnung durch­zufüh­ren.

Oder ein weiteres Beispiel, aus dem Bereich der Abfallwirtschaft: Für die Probenahme von Abfällen und Bewertungen von Untersuchungen bei Deponien wird derzeit ein eigenes Labor benötigt, obwohl genügend andere Experten zur Verfügung stünden, die genau diese Befundung durchführen könnten – das ist daher nicht notwendig. Genau in diese Richtung geht das.

Weil Sie auch den Aushang von Sparzinsen und dergleichen angesprochen haben: Derzeit müssen Banken verpflichtend solche Angaben in den Filialen aushängen. Es gibt auch gemäß Ihrer Intention zukünftig die Wahlmöglichkeit, das heißt, dass das Bankinstitut entweder aushängt oder im Internet veröffentlicht, um seinen Kunden­wünschen gerecht zu werden. Es wird nicht gesetzlich verordnet, wie einer seine Bestimmungen darzustellen hat. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Rossmann.)

Da Sie in diesem Zusammenhang sagen, dass es eigentlich ohnehin wenig sei, möchte ich darauf hinweisen, da ich weiß, dass Sie sich den Länderbericht der Euro­päischen Kommission zum Europäischen Semester immer ansehen, dass gerade die Europäische Kommission die Maßnahmen der Rechtsbereinigung und der gleichzeiti­gen Beseitigung von Gold Plating – von Übererfüllung von EU-Normen – besonders positiv hervorhebt. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den Punkt 3.4.4 „Qualität der Verwaltung und Governance“, wo darauf hingewiesen wird, dass genau das der richtige Weg ist und dass wir diesen Weg auch weiter beschreiten sollen – und das tun wir. Deshalb wird es im Herbst auch ein zweites Paket geben, bei dem unter anderem auch wieder Berichtspflichten, Meldepflichten, gleichzeitig auch Veröffent-


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lichungspflichten noch einmal durchgearbeitet werden und Ihnen noch einmal vorgelegt werden.

Wenn in diesem Zusammenhang, Frau Dr. Griss, gesagt wird, dass allein der Begriff Gold Plating in diesem Fall suggerieren würde, dass das sozusagen EU-feindlich wäre und dass wir Ressentiments hätten, muss ich sagen: Genau das Gegenteil ist der Fall. Die EU, die Europäische Kommission weist immer darauf hin, dass es gerade in Öster­reich Bürokratie gibt, dass Österreich EU-Normen übererfüllt, was nicht notwendig ist. Die EU-Kommission weist auch im Länderbericht darauf hin, das habe ich gerade erwähnt, dass Österreich Regelungen zur Entbürokratisierung herbeiführen soll – ge­nau das machen wir.

Sie wissen, ich bin ein absoluter Befürworter der EU, ich bin ein Kämpfer für die EU und ich lasse sicher keine Maßnahme zu, die in die Richtung geht, dass das miss­verstanden werden könnte, sondern es geht eher in die Richtung, dass die Über­erfüllung, die wir haben, nicht EU-bedingt ist, sondern dass wir nationale Regelungen getroffen haben, die genau das machen, was Sie erwähnt haben: dass bestimmte Interessen der Vergangenheit zu Übererfüllungen geführt haben, die zulasten der Unter­nehmer und zulasten der Bürgerinnen und Bürger gehen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich möchte noch einen Punkt ansprechen, den Herr Abgeordneter Wittmann, den ich sehr schätze, erwähnt hat: Er hat unter anderem das Investmentfondsgesetz ange­sprochen. Ich möchte den § 34 Immobilien-Investmentfondsgesetz zitieren: „Die Ge­schäfts­leitung der Kapitalanlagegesellschaft [...] hat Fondsbestimmungen aufzustellen, die das Rechtsverhältnis der Anteilinhaber zur Kapitalanlagegesellschaft für Immobilien sowie der Depotbank regeln.“ Die Fondsbestimmungen sind „der Depotbank zur Zustimmung vorzulegen. Die Fondsbestimmungen bedürfen der Bewilligung der Finanz­marktaufsichtsbehörde“. – Das heißt, da sind sie einmal vorliegend.

Wenn man den Bereich betrachtet, der die Fondsbestimmungen betrifft (Abg. Wittmann: Die berechtigten Anliegen der Anleger und nicht ...!) – ich komme gleich dazu –, sieht man, dass es die EU-Richtlinie – ich verweise auf die Richtlinie 2009/65/EG – nicht erfordert, dass diese Fondsbestimmungen der Zustimmung des Aufsichtsrates bedür­fen, weil sie ein Teil der operativen Geschäftsführung sind und deshalb eben nicht der vorherigen Genehmigung bedürfen.

Der Grund dafür, dass das bisher zu Problemen geführt hat, ist, dass im Aktienrecht nur vorgesehen ist, dass in dem Fall grundsätzlich vier Aufsichtsratssitzungen durch­geführt werden. Das führt dazu, dass man nur zeitverzögert auch im Sinne der Anleger Entscheidungen treffen kann, und das soll damit beseitigt werden.

Weil im Rahmen der Debatte auch angesprochen worden ist, dass damit Boni für Manager geschaffen werden sollen, möchte ich darauf hinweisen, dass gerade die Fondsbestimmungen – auch das hat Frau Abgeordnete Steinacker bereits erwähnt – die Vergütung, das Verwaltungsentgelt für die Verwaltungsgesellschaften regeln, und zwar insbesondere (Zwischenruf des Abg. Wittmann– das sage ich auch gleich – in Blickrichtung An- und Verkäufe von Vermögenswerten, Verbuchung von Zinsen und Dividendenzahlungen sowie regulatorisch und steuerrechtlich vorgegebene Meldungen und sonstige Maßnahmen. Und genau diese sind öffentlich. (Abg. Wittmann – die Arme auseinanderstreckend –: So eine Bandbreite!) Sie sind auch gleichzeitig für den Anleger transparent und unterliegen auch dem Wettbewerb.

Betreffend die Managervergütung – das ist auch schon angesprochen worden – obliegt das den Paragrafen 17a folgende des Investmentfondsgesetzes, und da ist vorge­ge­ben, dass gerade diese Vergütungspolitik sehr wohl im Vergütungsausschuss des Aufsichtsrates festzulegen ist. Das heißt, wir haben auch da darauf geachtet, dass das


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eben nicht zu Intransparenz für den Anleger führt, sondern es wird im Interesse des Anlegers eine Regelung geschaffen.

Wir werden den Weg, den wir bisher beschritten haben, sicher weitergehen. Ich freue mich schon auf die Diskussion zu den anderen 160 Bestimmungen, und Sie können davon ausgehen – das kann ich versichern –, dass nicht das Ziel ist, Umweltschutz­standards, Arbeitnehmerschutzstandards oder Konsumentenschutzstandards zu sen­ken. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

19.13


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.


19.13.52

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, man sieht heute deutlich den Unterschied: Wir sind angetreten unter dem Motto: weniger Bürokratie, weniger Regeln, mehr Freiheit, mehr Eigenverantwortung, dadurch weniger Kosten und mehr Spielräume. (Zwischenrufe bei SPÖ und NEOS.) Von der Opposition – außer den NEOS – hören wir: mehr Regeln, mehr Bürokratie, mehr Kosten. (Abg. Rosenkranz: Mehr Steuern!) Ich glaube, der Unterschied ist ganz klar erkennbar, meine Damen und Herren!

Ich möchte mich beim Herrn Minister sehr herzlich bedanken. Und da Kollege Rossmann gefragt hat, warum das im Justizministerium geregelt wird: Das ist der Minister für Deregulierung, also haben wir ein Sammelgesetz auf den Tisch gelegt, und deshalb werden darunter alle Punkte, die wir in der Hinsicht deregulieren beziehungsweise vereinfachen können, abgearbeitet. Ich danke für die Initiative und danke den Justiz­sprechern Steinacker und Stefan für die Umsetzung in diesem Bereich.

Der Prozess hat ja gezeigt: Wir haben alle Stakeholder eingeladen, hier einzumelden, und es hat über 800 Einmeldungen gegeben. Das ist ein tolles Ergebnis, und dass man nicht alle Einmeldungen umsetzen kann, ist auch klar, weil man sie auch bewerten muss, aber die ersten 40 haben wir jetzt auf den Weg gebracht. Das ist ein gutes Ergebnis und ein erster Schritt in die richtige Richtung, meine Damen und Herren. Ich denke, man sieht ganz deutlich: Wir entlasten und wollen nicht weiter belasten! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ein bisschen in Richtung SPÖ, lieber Peter Wittmann und Kolleginnen und Kollegen: Beschwören Sie nicht immer Geister, die mit dieser Entlastung und mit dieser Entbüro­kratisierung gar nicht gerufen werden! Es gibt halt auch Gesetze, die man auf die Höhe der Zeit bringen muss. Die Digitalisierung hat auch in Österreich Einzug gehalten, und das berücksichtigen wir auch in diesem Deregulierungsgesetz. Ich denke, das ist wichtig und richtig so.

Wir müssen auch den Verbrauchern und den Anwendern einen Funken Eigenver­ant­wortung und freie Selbstbestimmung zugestehen, und ich glaube, das passiert damit auch.

Deshalb, meine Damen und Herren – noch einmal –: ein erster Schritt in die richtige Richtung. Der Herr Minister hat es angekündigt: Wir werden den zweiten Schritt auch noch setzen. Und deshalb ist der Unterschied klar: Während Sie für Belastung und Bürokratieaufbau stehen, setzen wir unseren Weg ganz entschieden fort: entlasten statt belasten, erneuern statt besteuern. Das ist der Unterschied, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

19.16



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 192

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Kassegger ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


19.16.46

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist jetzt schon sehr viel im Detail berichtet worden – die Inhalte dieses Anti-Gold-Plating-Gesetzes. Man kann darüber diskutieren, ob der Titel des Gesetzes passend ist oder nicht; relevant ist das, was inhaltlich geschieht.

Ich möchte einleitend ein bisschen ausholen, weil die Diskussion vorab doch einen Einblick in die grundsätzliche wirtschaftspolitische Philosophie etwa des Kollegen Rossmann – vormals Die Grünen, jetzt – gegeben hat, aber auch der Vertreter der SPÖ, die permanent die Sorge haben, dass Menschen nicht geschützt werden – Men­schen gehören geschützt, und zwar in allen Bereichen –, die dann aber leider sehr oft übersehen, dass dieses möglicherweise durchaus gut gemeinte Menschen-schützen-Wollen in fast allen Fällen oder in sehr, sehr vielen Fällen in einer totalen Überregu­lierung und Niederregulierung endet.

Es ist einfach ein grundsätzlicher Unterschied zwischen Ihrem (in Richtung SPÖ) Zugang und unserem Zugang. (Zwischenruf des Abg. Noll.) Wir wollen das nicht, wir sind auch nicht der Meinung, dass Menschen, Unternehmer, Arbeitnehmer, Arbeit­geber in jedem Bereich – zwischen Klammern: vor sich selbst – geschützt werden müssen, weil wir der Überzeugung sind, dass das in Bürokratismus und in einer Flut von Regeln endet, dass Maß und Ziel verloren gehen zwischen dem Schutzzweck, dem Schutzeffekt der Norm auf der einen Seite und dem Aufwand, der zur Erfüllung dieser Norm getätigt werden muss, der teilweise gewaltig ist, auf der anderen Seite. Diese Relation geht verloren. Das wird im Rahmen Ihrer Wirtschaftspolitik offenbar anders beurteilt oder ist irrelevant, für uns ist das sehr, sehr wichtig.

Es geht um die beiden Komponenten: Was wird geschützt, was ist eine Errungen­schaft?, und: Steht das, was wir dafür tun müssen, die Tabellen, die wir ausfüllen müs­sen, die Meldungen, die wir machen müssen, die Labore, die wir einrichten müssen, die Schutzbeauftragten, die wir einstellen und bezahlen müssen, in einer Relation?

Diese Bundesregierung hat festgestellt, sich das Ganze nicht nur anzuschauen, nicht nur davon zu reden, sondern auch ganz konkret in einem Projekt umzusetzen; in einem Projekt, das ja noch nicht fertig ist, also insoweit kann das kein großer Wurf sein, Herr Kollege Wittmann, der jetzt vorliegt, sondern es ist ein erster Schritt, und zwar ein erster Schritt in die aus unserer Sicht absolut richtige Richtung. Es geht darum, die Wirtschaft – und damit auch die Arbeitnehmer – zu entlasten und damit wettbewerbsfähiger zu machen. Wir wollen weg von dem Zustand – ich spreche jetzt bewusst in einer Bildersprache –, wo wir österreichische Unternehmen beziehungs­weise Unternehmer nur beim Ausfüllen von Formularen, beim Ausfüllen von Mel­dungen und bei der Abwicklung von irgendwelchen Prüfungen sehen. Sie sollen sich auf das Wesentliche ihrer Leistung, nämlich das Produkt, das sie produzieren, bezie­hungsweise die Dienstleistung, die sie erbringen, konzentrieren und damit international wettbewerbsfähig sein.

Also das ist die Philosophie, der Grundgedanke dieser Regierung: sich das genau anzuschauen. Das machen wir sehr, sehr gewissenhaft – der Herr Minister hat es ja schon angedeutet – und nicht quer drüber. Mir als Freiheitlichem ist es besonders wichtig, hier auch noch einmal zu betonen, dass die Errungenschaften, die wir durch­aus im Bereich des Arbeitnehmerschutzes, im Bereich des Arbeitsrechts, im Bereich des Umweltschutzes, aber auch im Bereich des Konsumentenschutzes haben, nicht beziehungsweise sehr, sehr kritisch angetastet werden. Die Freiheitliche Partei wird


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einerseits sehr, sehr kritisch einen Blick darauf werfen, wenn es in die Richtung gehen sollte, dass da das eine oder andere angetastet wird.

Das heißt aber nicht, dass wir andererseits viele Bereiche haben – der Herr Minister hat es schon erwähnt –, die wir uns anschauen: Mitteilungspflichten, Meldepflichten, Prüfpflichten, Zulassungspflichten et cetera. – Das ist jetzt der erste Schritt. Etwa 40 Regelungen zur Entlastung werden mit diesem ersten Schritt beschlossen.

Der zweite Schritt kommt, wie der Herr Minister schon erwähnt hat, im zweiten Halb­jahr 2019 mit weiteren Maßnahmen. Das heißt, wir halten das ein, was wir im Re­gierungsprogramm schon beschlossen haben, setzen das jetzt um und versetzen sozusagen die Republik in einen Zustand, in dem vieles möglich wird – und ich zitiere jetzt Frau Kollegin Steinacker –, was mit der SPÖ halt nicht möglich war. Mit der Freiheitlichen Partei sind viele Dinge möglich. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

19.21


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Salzmann ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


19.21.47

Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann (ÖVP): Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher daheim vor den Bildschirmen! Gold Plating: Was bedeutet das, meine Damen und Herren? – Gold Plating bedeutet, dass man Gesetze, die den EU-Mindeststandard erfüllen, in der rechtlichen Umsetzung so weit erhöht, dass sie eigentlich die EU-Mindeststandards übererfüllen. Es handelt sich also um nationale Rechtsvorschriften, die aus Anlass eines EU-Rechtsaktes, im Normalfall einer EU-Richtlinie, erlassen wurden, aber über das Ziel, das vorgegeben ist, hinausschießen, weil sie mehr regeln als von der EU ver­langt und so das Leben der Österreicherinnen und Österreicher eigentlich erschweren.

Wichtig dabei, meine Damen und Herren, ist aber – das möchte ich auch ganz beson­ders mit Blick auf die Sozialdemokratie hervorheben –, dass keine österreichischen Schutzstandards, wie die Regelungen im Arbeitnehmerschutz oder auch die Rege­lungen im Umweltschutz oder im Konsumentenschutz zurückgenommen werden, auch dann nicht, wenn die EU-Vorgabe mit einem geringeren Standard bereits erfüllt wäre. Deshalb, meine Damen und Herren, behalten wir 200 dieser Schutzvorschriften trotz Übererfüllung bei.

Lieber Peter Haubner, du warst schon hier am Rednerpult. Ich möchte dir von dieser Stelle aus auch wirklich ganz bewusst den Dank von unserem Klub und vom Regie­rungspartner aussprechen. Du hast bereits vor vielen Jahren als Generalsekretär des Wirtschaftsbundes als Motor dieses große Vorhaben in Angriff genommen und – was auch wichtig zu erwähnen ist – du hast auch immer auf die Arbeitnehmerinteressen geschaut. Herzlichen Dank dafür! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Im Anti-Gold-Plating-Gesetz werden jene gesetzlichen Vorschriften erfasst, die keinen Nutzen für die Bevölkerung und für die Unternehmen haben. Wir, meine Damen und Herren, wollen nicht mehr, sondern wir wollen weniger Bürokratie. Ich nenne Ihnen zwei Beispiele: Unternehmen müssen bei der Bewertung von Abfertigungs­verpflich­tungen und von Jubiläumsgeldzusagen sowohl versicherungsmathematische als auch finanzmathematische Bewertungsmethoden anwenden. In Zukunft, meine Damen und Herren, wird die finanzmathematische Bewertung ausreichend sein.

Ein zweites Beispiel: Bei der Rechnungslegung muss derzeit das Ausfallsrisiko und der Marktwert buchhalterisch ermittelt werden. In Zukunft reicht die Ermittlung des Ausfallsrisikos. Daher, meine Damen und Herren, führen wir in einem ersten Schritt – Herr Minister, Sie haben es bereits erwähnt, es ist der erste Schritt und weitere werden


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folgen – etwa 40 gesetzliche Vorschriften auf ein sinnvolles Maß zurück, sodass die EU-Standards eingehalten werden und somit die Bevölkerung und die Unternehmen Zeit und Geld sparen.

Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei Ihnen, sehr geehrter Herr Minister, und bei Ihrem Ressort, Ihren Ressortmitarbeitern für diese gute Zusammenarbeit bei diesem Gesetzeswerk bedanken.

Österreich, meine Damen und Herren, hat einen hohen Schutzstandard, was die Mutterschutz­bestimmungen, was die Urlaubszeitregelungen, was die Arbeitszeitrege­lungen, was den gesamten Konsumentenschutz und den Umweltschutz anlangt, und das ist auch gut so, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der FPÖ.)

Klar ist – und das betone ich hier noch einmal –: Bürokratie wird abgebaut, aber Schutzbestimmungen bleiben erhalten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

19.25

19.26.01


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Rednerliste dazu ist erschöpft.

Möchte die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Dann dürfen wir gleich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 508 der Beilagen kommen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung diesen Gesetzentwurf annimmt, den bitte ich wieder um ein Zeichen. – Das ist die gleiche Mehrheit. Daher ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

19.26.408. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (561 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz, das Gebührenanspruchs­ge­setz, das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz und das Bundesver­wal­tungsgerichtsgesetz geändert werden (584 d.B.)

9. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (560 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Anerbengesetz, das Außerstreitgesetz, die Exekutions­ord­nung, das Gerichtsgebührengesetz, die Insolvenzordnung, das Kärntner Erb­höfegesetz 1990, das Tiroler Höfegesetz und das Rechtspflegergesetz geändert werden (Zivilrechts- und Zivilverfahrensrechts-Änderungsgesetz 2019 – ZZRÄG 2019) (585 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zu den Punkten 8 und 9 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Noll. – Bitte.



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 195

19.27.34

Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (JETZT): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Damen und Herren des Hohen Hauses! Apropos diese Änderungen, zu denen ich gar nicht sehr viel sagen werde, denn soweit es das Gerichtsorganisationsgesetz und das Sach­verständigen- und Dolmetschergesetz betrifft, ist es aus unserer Sicht natürlich okay. Ich meine aber ganz grundsätzlich, dass bei den Gerichtsgebühren sehr viel mehr Gehirnschmalzarbeit hätte investiert werden müssen und der Widerstand der Regie­rungsfraktionen und auch des Herrn Justizministers gegenüber dem Herrn Finanz­minister etwas entschiedener hätte ausfallen müssen.

Alle Justizsprecher – auch die Justizsprecherin (Heiterkeit des Redners) – hier im Haus wissen, dass die Gerichtsgebühren in Österreich zu hoch sind. Ich will Ihnen das anhand eines ganz einfachen Beispiels erklären. Wir haben am Vormittag viel über Hass im Netz und die Möglichkeiten, dagegen aufzutreten, geredet. Das normale Mittel gegen derartige Dinge ist eine Privatanklage. Privatanklagen haben innerhalb von neun Jahren bei den Gerichtsgebühren die Zutrittsschranken verdreifacht. Wer heute eine rechtskräftige Entscheidung über eine Privatanklage will, der muss ungefähr 800 Euro investieren, damit eine Entscheidung getroffen wird. Das ist eine Zutritts­schranke für persönlich und privat Betroffene, die in vielen Fällen für viele nicht zu überwinden ist.

Ich bin überhaupt ganz altmodisch, ich glaube ja, Recht und Sicherheit sind grund­legende Tätigkeiten des Staates und dürften überhaupt nicht mit einer Gebühr belastet sein. Sicherheit und Recht hat der Staat für alle zu gewährleisten, ohne dass man hier noch gesondert Gebühren verlangt. Deshalb bin ich gegenüber diesem ganzen Ge­richtsgebührenzeugs sehr kritisch. Dass das einnahmenseitig bei der derzeitigen Regelung ein gewisses tagespolitisches Problem ist, ist mir einsichtig, aber da sollte man durchaus auch zu Visionen finden, die die Sache ändern.

Ich bringe deshalb folgenden Entschließungsantrag ein: 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Alfred J. NolI, Dr. Peter Wittmann, Dr. Irmgard Griss, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „das Budget für eine Senkung der Gerichtsgebühren“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, das für eine Senkung der Gerichtsgebühren und deren Anpassung an die Europäische Norm notwendige Budget bei den Budget­ver­handlungen 2019 zu berücksichtigen. Der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz wird ersucht, sich für ein derartiges Budget einzusetzen. Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, dem Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz ein derartiges Budget zuzuweisen.“

*****

Es ist hoch an der Zeit, die Gerichtsgebühren als Schranken für Recht und Ge­rechtigkeit für alle in Österreich zu senken. – Danke. (Beifall bei JETZT.)

19.30

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 196

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Noll, Wittmann, Griss, Kolleginnen und Kollegen

betreffend das Budget für eine Senkung der Gerichtsgebühren

eingebracht im Zuge der Debatte (70. Sitzung) über den Bericht des Justizaus­schus­ses über die Regierungsvorlage (560 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Anerbenge­setz, das Außerstreitgesetz, die Exekutionsordnung, das Gerichtsgebührengesetz, die Insolvenzordnung, das Kärntner Erbhöfegesetz 1990, das Tiroler Höfegesetz und das Rechtspflegergesetz geändert werden (Zivilrechts- und Zivilverfahrensrechts-Änderungsgesetz 2019 – ZZRÄG 2019) (585 d.B.) – TOP 9

Die hohen Gerichtsgebühren verunmöglichen zahlreichen Bürgern, vor Gericht zu ihrem Recht zu kommen. Der ehem. Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät Wien attestierte dieses Problem bereits im Jahr 2012.1 Zuletzt wurde die derzeitige Ausgestaltung des Gerichtsgebührengesetzes sogar als verfassungswidrig beurteilt.2 Im Europäischen Vergleich ist die Belastung durch Gerichtsgebühren in Österreich bei Weitem am höchsten.3 War Österreich bei der Erwirtschaftung von Überschüssen im Justizbereich durch Gerichtsgebühren schon nach einem Bericht der European Com­mission for the Efficiency of Justice aus dem Jahr 2016 mit 111 % im europäischen Vergleich eindeutig Spitzenreiter,4 so erhöhte sich dieser Überschuss dem Bericht 2018 zufolge sogar auf 117 %.5 Den immer höher werdenden Gebühren6 stehen für die Rechtssuchenden immer schlechtere Leistungsmöglichkeiten der unterfinanzierten Justiz gegenüber: Die Regierungsfraktionen selbst gingen sogar in den Materialien zum im Jahr 2018 beschlossenen Budget davon aus, dass die österreichische Justiz in Zukunft – wohl aufgrund mangelnden Budgets – in einigen Bereichen im europäischen Vergleich zurückfallen wird.7

Dass eine Überfinanzierung des Justizbudgets durch Gerichtsgebühren sicher kein Ruhmesblatt ist, merkte Mayer bereits 2012 an: „Wenn manche Politiker und ihre Mitarbeiter stolz darauf hinweisen, dass sich die Justiz über die eingehobenen Ge­richtsgebühren im Wesentlichen selbst finanziert, […] so zeigt sich darin ein erschreckendes Unverständnis von den Aufgaben des Staates. Es sei wiederholt, dass es zu den zentralen Aufgaben des Staates gehört, seinen Bürgern eine funktionierende Gerichtsbarkeit zur Verfügung zu stellen. Dass die Bürger einen effektiven Zugang zum Gericht haben, ist eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit, die nicht in Frage gestellt werden darf. Der Rechtsstaat darf etwas kosten!“8

Zwar hat die Regierung im Regierungsprogramm bereits angekündigt, dass sie Maß­nahmen zur Senkung der Gerichtsgebühren plant.9 Von der Opposition dazu gestellte Anträge10 wurden bisher allerdings nur vertagt. Ganz im Gegenteil wurde dem Justiz­ressort bisher nicht einmal annähernd ausreichendes Budget zur Verfügung gestellt, um eine verfassungsrechtlich gebotene Reform der Gerichtsgebühren überhaupt um­zu­setzen zu können. Dieser Antrag soll daher den Grundstein legen, damit eine Senkung der Gerichtsgebühren so bald wie möglich realisiert werden kann.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, das für eine Senkung der Gerichtsgebühren und deren Anpassung an die Europäische Norm notwendige Budget bei den Budget­ver­handlungen 2019 zu berücksichtigen. Der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz wird ersucht, sich für ein derartiges Budget einzusetzen. Der


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Bundesminister für Finanzen wird ersucht, dem Bundesminister für Verfassung, Refor­men, Deregulierung und Justiz ein derartiges Budget zuzuweisen.“

1 Vgl Mayer, AnwBl 2012, 272 f.

2 Vgl Bezemek, JRP 2018, 240 ff.

3 Vgl Council of Europe, European Judicial Systems, CEPEJ Studies No. 26 (2018) 65; ÖRAK, Wahrnehmungsbericht 2017/2018, 8.

4 Council of Europe, European Judicial Systems, CEPEJ Studies No. 23 (2016) 11.

5 Council of Europe, European Judicial Systems, CEPEJ Studies No. 26 (2018) 69.

6 Vgl dazu ÖRAK, Wahrnehmungsbericht 2017/2018, 8.

7 Vgl Teilheft UG 13 (Justiz und Reformen) BFA 2018, 106 [Kennzahl 13.3.1. im Zeitverlauf bis zum Jahr 2020].

8 Mayer, AnwBl 2012, 272.

9 Vgl Regierungsprogramm, 47.

10 89/A XXVI. GP des Abg Noll ua; 49/A(E) XXVI. GP der Abgeordneten Griss ua.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Als Nächster ist Herr Abgeordneter Kühberger zu Wort gemeldet. – Bitte.


19.30.36

Abgeordneter Andreas Kühberger (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Das österreichische Recht kennt eine Sonderform des Erbrechts, und zwar das sogenannte Anerbenrecht. Dieses regelt gesetzlich die Übergabe von bäuer­lichen Betrieben, damit diese nicht geteilt werden. Das Ziel ist also, dass es zu keiner Zersplitterung dieser Familienbetriebe kommt.

Das Anerbenrecht ist einerseits für die Bundesländer Burgenland, Oberösterreich, Niederösterreich, Steiermark, Salzburg und Wien im Bundes-Anerbengesetz aus dem Jahre 1958 geregelt, andererseits im Tiroler Höfegesetz aus dem Jahr 1900 und im Kärntner Erbhöfegesetz aus dem Jahre 1903.

Was wird in diesem Anerbengesetz geändert? – Es sind bis dato die reinen forst­wirtschaftlichen Betriebe nicht vorgekommen, die nun dazukommen. Zudem hat sich in den letzten Jahrzehnten sehr viel geändert. Der letzte Erlass war 1989, also vor 30 Jahren, und jeder weiß, was sich in dieser Zeit in der Landwirtschaft getan hat. Die wirtschaftliche Situation durch den Strukturwandel, die Technisierung, Mechanisierung und Digitalisierung macht es heute sehr schwierig, dass eine Familie – quasi zwei Personen – von einem Hof leben kann, während das vor 30 Jahren zum Beispiel noch möglich war.

Mit dieser Novelle werden wir die Änderung umsetzen, dass das von den gerade erwähnten zwei Personen auf eine Person heruntergesetzt wird, womit es dann ein Erbhof wird. Die Änderungen betreffen zum einen den reinen forstwirtschaftlichen Betrieb und zum anderen den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, der dann nicht vor einer Zerschlagung steht.


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Wie war das in der Praxis? – Bei Höfen, die über Jahrhunderte hinweg von der gleichen Familie bewirtschaftet wurden, hat die Gefahr bestanden, dass diese bei einer normalen Erbfolge zerschlagen würden. Deshalb ist es nun ganz, ganz wichtig – weil die Fläche immerhin die Existenzgrundlage eines Betriebes ist –, dass man das in diesem Gesetz so regelt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Das gehört einfach geregelt, weil es wichtig ist, dass wir diese kleinstrukturierten Familienbetriebe in Österreich unterstützen. Ich glaube, das ist auch in unserem großen Interesse hier in diesem Haus, damit die Jungübernehmerinnen und Jungüber­nehmer wirklich ordentlich wirtschaften können, sodass wir auch in Zukunft noch flächendeckend eine intakte Land- und Forstwirtschaft in Österreich vorfinden. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

19.34


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Duzdar zu Wort gemeldet. – Bitte.


19.34.03

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Wir haben das Gerichtsorganisationsgesetz und das Gebührenanspruchsgesetz be­reits im Ausschuss ausführlich diskutiert und auch schon gesagt, dass wir als SPÖ da mitgehen werden, weil es natürlich immer gut ist, wenn es für Berufsgruppen im Justizwesen, für Berufsgruppen, die der Justiz nahe stehen, Erleichterungen gibt. Daher begrüßen wir das natürlich, dass es nun für gerichtlich beeidete Dolmetscher und auch für die Gerichtssachverständigen zu Verbesserungen kommt.

Zweifelsfrei ist es auch so, dass wir mehr Rechtssicherheit haben werden, was die Einbringung von Schriftsätzen anbelangt, und es soll ja im zivilen Bereich wie auch im Verwaltungsbereich gleiche Regelungen geben, weil es keine Rechtfertigung dafür gibt, dass das anders gehandhabt wird. Daher werden wir da auch mitgehen.

Nichtsdestotrotz möchte ich schon anmerken, dass das für uns eine klitzekleine Reform ist, da diese Gesetzesänderung nur die kleinen Probleme löst, während die großen Probleme ungelöst bleiben. Eine langjährige Forderung der SPÖ war es zum Beispiel immer, dass es für Dolmetscher und Sachverständige eine bessere Abgeltung geben soll. Es geht da um unsere Demokratie, um unseren Rechtsstaat. Wenn wir wollen, dass unser Rechtsstaat gut funktioniert, dann muss es uns wert sein, dass auch Dolmetscher, Dolmetscherinnen und Sachverständige entsprechend gut bezahlt werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Das sind aber genau jene Bereiche, die überhaupt nicht behandelt werden, Herr Minister, und das haben wir ja auch schon im Ausschuss kundgetan. Dann gibt es natürlich ein großes Problem mit der Personalsituation bei den Gerichtssach­ver­ständigen. Wir wissen ganz genau, dass viele dieser Sachverständigen in den nächs­ten Jahren in Pension gehen werden und es unsere Aufgabe ist, dafür zu sorgen, dass es entsprechende Nachbesetzungen gibt. Auch zu diesem Problem finde ich keine Lösungen. Das ist aber sehr systematisch bei dieser Bundesregierung, dass man immer nur kleine Geschichten regelt, dass man es aber, wenn es darum geht, große Herausforderungen anzugehen, ungelöst lässt.

Daher möchte ich Sie, Herr Minister, auffordern und ersuchen, in Zukunft wirklich zu schauen, dass es zu wesentlichen Verbesserungen im Justizbereich kommt, weil da unserer Ansicht nach viel zu wenig passiert. Nichtsdestotrotz werden wir heute bei dieser Gesetzesänderung mitgehen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

19.37



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 199

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Reifenberger zu Wort gemeldet. – Bitte.


19.37.12

Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! In dieser Plenardebatte werden zwei Tagesordnungspunkte, die zahlreiche Gesetzesänderungen betreffen, zusammenge­fasst und gemeinsam diskutiert. Ich kann daher nur einige wenige herausgreifen, die mir besonders wesentlich erscheinen.

Der erste Punkt wurde schon angesprochen, nämlich die Abschaffung der Sicher­heitskontrollen für Sachverständige und Dolmetscher bei den Gerichten. Diese Libera­lisierung ist einerseits gerechtfertigt. Warum? – Die Sachverständigen und Dolmet­scher haben eine gewisse Nahebeziehung zum Gerichtsbetrieb, sie unterliegen einer strengen disziplinären Verantwortlichkeit. Sie müssen Zugangsprüfungen, die sehr streng sind, durchlaufen. Daher liegt auch eine gewisse Selektion vor, und sie sind – das ist ganz wesentlich – gerichtlich beeidete Personen.

Es ist aber nicht nur gerechtfertigt, sondern auch wichtig, dass man bei ihnen eine Ausnahme vorsieht, weil Sachverständige und Dolmetscher im gerichtlichen Alltag oft sehr viele und eng gestaffelte Gerichtstermine wahrzunehmen haben und die Sicher­heitskontrollen natürlich eine gewisse Zeitverzögerung bewirken. Es ist wichtig, dass diese Personengruppen pünktlich bei den Verhandlungsterminen erscheinen, da es sonst zu Verfahrensverzögerungen kommen kann.

Anders ist es aus unserer Sicht aber im Bereich der Bewährungshelfer. Seitens der NEOS gibt es ja einen diesbezüglichen Antrag, dass auch Bewährungshelfern eine Ausnahme von den Sicherheitskontrollen gestattet werden soll. Bewährungshelfer sind von Vereinen bestellt und nicht gerichtlich beeidet. Sie haben keine vergleichbare strenge disziplinäre Verantwortlichkeit. Sie haben in der Regel auch nicht so eng gestaffelte Gerichtstermine wahrzunehmen, und eine Verspätung bei einem Gerichts­termin ist unschädlich für den weiteren Verfahrensgang. Insofern besteht keine Not­wendigkeit, da ein erhöhtes Sicherheitsrisiko zu schaffen.

Eines muss uns bewusst sein: Jede Einschränkung von Sicherheitskontrollen bedeutet eine zumindest potenzielle Erhöhung des Sicherheitsrisikos, und da ist es ganz egal, um welche Berufsgruppe es sich handelt. Es hat da also eine Interessenabwägung stattzufinden, die bei Dolmetschern und Sachverständigen positiv ausfällt, im Fall von Bewährungshelfern eben negativ.

Der zweite Punkt ist die Ausweitung des Anerbenrechts. Es wurde schon ange­sprochen, das Anerbenrecht ist ein spezielles Erbrecht in der Landwirtschaft. Es liegt mir persönlich besonders am Herzen, weil ich beruflich aus dem Notariat komme, in einem Landnotariat tätig bin und auch Agraringenieur bin. Daher habe ich eine beson­dere Nahebeziehung zur Landwirtschaft.

Da wird eben das Anerbenrecht auch auf rein forstwirtschaftliche Betriebe ausgeweitet. Bisher war das nur für landwirtschaftliche Betriebe der Fall. Forstwirtschaften sind aber genauso schützenswert wie Landwirtschaften, insofern besteht ein öffentliches Inter­esse am Schutz dieser Forstwirtschaften. In der Praxis ist es auch bei Forstwirt­schaften der Fall, dass diese Betriebe in der Regel ungeteilt an ein Kind übergeben werden, vielleicht gemeinsam mit einem Schwiegerkind, aber nicht auf mehrere Kinder zersplittert werden. Genau diese ungeteilte Übergabe ist eben das Herzstück des Anerbenrechtes.

In Zukunft wird das Anerbenrecht auch bereits auf kleinere Betriebe anwendbar sein, nämlich dann, wenn sie groß genug sind, eine erwachsene Person zu erhalten. Bisher


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mussten sie eine Größe haben, dass damit zwei Personen ernährt werden konnten. Das macht auch in der Praxis den einen oder anderen Kunstgriff von Sachver­ständigen, den es ab und an gegeben hat, um land- und forstwirtschaftliche Betriebe zu schützen, nicht mehr notwendig.

Der dritte Punkt sind Änderungen im Außerstreitgesetz. Im Verlassenschaftsverfahren gibt es ein vereinfachtes Verfahren, das nennt sich Überlassung an Zahlungs statt. Da war es bisher so, dass bevorrechtete Forderungen die Forderungen von gerichtlichen Erwachsenenvertretungen, das heißt von ehemaligen Sachwaltern, waren. Jetzt wird das überhaupt auf jegliche gesetzliche Vertretung ausgeweitet. Das heißt, wenn ein gesetzlicher Vertreter eine Forderung hat, ist diese bevorrechtet. Das heißt, das gilt auch für gesetzliche Erwachsenenvertreter, gewählte Erwachsenenvertreter und auch für Kuratoren. Das ist insofern sinnvoll, als das Erwachsenenschutz-Gesetz ja gerade das Ziel hatte, die gerichtlichen Erwachsenenvertretungen, also die Sachwalter­schaf­ten, zu reduzieren. Insofern ist es nur eine konsequente Weiterführung, eine Fortset­zung des Erwachsenenschutz-Gesetzes.

Mein letzter Punkt betrifft die Änderungen im Gerichtsgebührengesetz. Da kommt es zu einigen in der Praxis sehr wertvollen Klarstellungen im Zuge von Mehrfach­verge­bührungen von Pfandrechten. Es war bisher so: Wenn man eine Liegenschaft geteilt hat, ein Grundstück abgeschrieben hat, diese Liegenschaft belastet war und man im gleichen Grundbuchgesuch einen Eigentümerwechsel vollzogen hat – das heißt, man nimmt aus einer Liegenschaft ein Grundstück heraus, schenkt es zum Beispiel einem Kind, und diese Liegenschaft ist belastet –, dann ist die Pfandrechtseintragungsgebühr noch ein zweites Mal angefallen, obwohl kein neuer Kredit aufgenommen wurde. Das sind Gebühren in der Höhe von 1,2 Prozent der Pfandrechtssumme, also wirklich ganz ordentliche Gebühren. Es fällt jetzt weg, dass in solchen Fällen noch ein zweites Mal eine Gebühr anfällt.

Ein weiterer Punkt: Wenn Grundstücksteile zu einer belasteten Liegenschaft hinzu­geschrieben werden, dann war es bisher so, dass auch noch einmal eine Pfand­rechtseintragungsgebühr ausgelöst wurde. Das fällt jetzt auch weg. Insofern schafft man da Rechtssicherheit. In der Praxis hat das zu ganz unschönen Ergebnissen geführt. Um diese Gebühren zu umgehen, hat man oft sehr kleine Grundstücke ge­bildet, damit man eine eigene Einlagezahl bilden konnte, die dann eben nicht belastet war. Das heißt, man hat oft ganz kleine Einlagen gehabt, was vollkommen sinnlos war. Jetzt kann man die Grundstücke wieder zusammenfassen und Einlagen hinzu­schrei­ben, ohne dass das einen Gebührenschaden auslöst. Schließlich verhindert es aus meiner Sicht auch speziell unnötige Haftungen für Vertragserrichter. (Beifall bei Abge­ordneten von FPÖ und ÖVP.)

19.43


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Griss. – Bitte.


19.43.14

Abgeordnete Dr. Irmgard Griss (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Das Positive zuerst: Es ist sehr erfreulich, dass jetzt auch für das Bun­desverwaltungsgericht vorgesehen ist, dass elektronische Eingaben rechtzeitig sind, wenn sie am letzten Tag der Frist vor Mitternacht einlangen. Es ist eigentlich unver­ständlich, warum es bisher nicht so war, da der Postaufgabestempel ja genügt. Was noch fehlt, sind die Landesverwaltungsgerichte; ich hoffe, die ziehen nach.

Positiv ist auch, dass nun auch Sachverständige und Dolmetscher den Elektronischen Rechtsverkehr nützen müssen. Das erleichtert die Arbeit. Das ist eine gute Sache. Da ist aber ein Wermutstropfen dabei, und der Wermutstropfen ist, dass die Dolmetscher


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bisher für die Eingabe, die sie da gemacht haben, 22,70 Euro bekommen haben, und jetzt, für diese elektronische Eingabe, ist die Gebühr praktisch halbiert.

Da bin ich schon beim wesentlichen Thema, mit dem ich mich befassen will – Frau Kollegin Duzdar hat das auch schon erwähnt –, das ist die Entlohnung der Dolmet­scher, und diese ist katastrophal niedrig. In den letzten zehn Jahren wurde sie nicht an die Inflation angepasst, sie war von vornherein schon sehr niedrig, und das hat auch negative Folgen. Diese negativen Folgen sind, dass sich die Zahl der eingetra­genen Dolmetscher in den letzten zehn Jahren von 1 400 auf etwas über 700 halbiert hat.

Wenn man sich die Gebührensätze anschaut, dann glaubt man das gar nicht, denn für die Stunde kommen da etwa 25 Euro heraus – ein extrem niedriger Betrag. Dafür werden Sie keinen Handwerker finden, der schaut um dieses Geld nicht einmal halb hin. Das Weitere ist, dass dieses Gebührenanspruchsgesetz ja noch auf Voraus­set­zungen beruht, wie sie in den Siebzigerjahren bestanden haben. Da ist noch die Rede von Durchschlägen, die honoriert werden. Ich glaube, die jungen Leute wissen heute gar nicht mehr, was ein Durchschlag ist. Auch die Dolmetscher arbeiten längst mit Computern.

Es ist also dringend notwendig, dass das angepasst wird, dass die Honorierung angepasst wird und dass das Dolmetschergesetz überhaupt überarbeitet wird.

Ich bringe dazu einen Entschließungsantrag ein, um Ihre Position, Herr Bundes­minister, gegenüber dem Finanzminister zu stärken, denn ich weiß ja, dass das auch Ihnen ein Anliegen ist:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Evaluierung der Angemessenheit der Gebührensätze des Gebührenanspruchsgesetzes“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz wird ersucht, die Höhe der Gebührensätze für Sachverständige und Dolmetscher_innen im Gebüh­renanspruchsgesetz (GebAG) idgF hinsichtlich deren Angemessenheit zu evaluieren. Bei der Evaluierung soll insbesondere auf die ausreichende Versorgung des Justiz­systems mit qualifizierten Sachverständigen und Dolmetscher_innen Bedacht genom­men werden. Über die Ergebnisse dieser Evaluierung möge der Herr Bundesminister ehestmöglich berichten sowie etwaige“ – also nicht nur etwaige, ich hoffe, es kommt sicher dazu – „daraus resultierende Gesetzesvorschläge dem Nationalrat zuleiten.“

*****

Danke. (Beifall bei den NEOS sowie der Abgeordneten Haubner und Kühberger.)

19.46

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Evaluierung der Angemessenheit der Gebührensätze des Gebühren­an­spruchsgesetzes


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eingebracht im Zuge der Debatte in der 70. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (561 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Sachver­stän­digen- und Dolmetschergesetz und das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz geändert werden (584 d.B.) – TOP 8

Sachverständige und Dolmetscher_innen leisten in unserem Rechtsstaat einen essen­ziellen Beitrag. In dem sie den Gerichten ihr Wissen und ihre Fachkenntnisse zur Ver­fügung stellen und mit ihren Übersetzungsleistungen sonst unüberwindbare Sprach­barrieren überbrücken, ermöglichen sie es der Justiz, Verfahren zu führen und Entscheidungen zu treffen.

Diese verantwortungsvolle und überaus wichtige Funktion innerhalb des Justizsystems wird von den qualifizierten allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sach­ver­ständigen und Dolmetscher_innen erfüllt. Doch wer Qualität will, muss auch dafür Sorge tragen, dass qualifizierte Arbeit auch angemessen entgolten wird. Nur so ist sichergestellt, dass sich auch in Zukunft ausreichend qualifizierte Sachverständige und Dolmetscher_innen finden, um ihre Fähigkeiten in den Dienst der Rechtspflege der Republik zu stellen.

Die Gebührensätze des Gebührenanspruchsgesetzes, das Grundlage für die Entloh­nung von Sachverständigen und Dolmetscher_innen in vielen behördlichen Verfahren ist, wurden seit dem Jahr 2007 nicht mehr erhöht. Im Jahr 2014 wurden diese sogar noch herabgesetzt. In Kombination mit der Inflation bedeutete dies in den vergangenen Jahren einen beträchtlichen Reallohnverlust. Auch aufgrund dieser Umstände sieht sich die Branche der Sachverständigen und Dolmetscher_innen einem erheblichen Überalterungsproblem sowie einem imminenten Nachwuchsproblem konfrontiert.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz wird ersucht, die Höhe der Gebührensätze für Sachverständige und Dolmetscher_innen im Gebüh­renanspruchsgesetz (GebAG) idgF hinsichtlich deren Angemessenheit zu evaluieren. Bei der Evaluierung soll insbesondere auf die ausreichende Versorgung des Justiz­systems mit qualifizierten Sachverständigen und Dolmetscher_innen Bedacht genom­men werden. Über die Ergebnisse dieser Evaluierung möge der Herr Bundesminister ehestmöglich berichten sowie etwaige daraus resultierende Gesetzesvorschläge dem Nationalrat zuleiten."

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, auch ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Strasser. – Bitte.


19.46.58

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Meine Ausfüh­rungen beziehen sich auch auf das Anerbengesetz. Das ist ein Freudentag, weil eine


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langjährige Forderung der Bauernschaft in der Adaptierung des Anerbengesetzes umgesetzt wird.

Ich habe mir erlaubt, in den Archiven zu stöbern, und habe vom 24. Juli 1958 einen Artikel aus der „Bauernzeitung“ gefunden, den ich zitieren möchte – 1958, das Jahr, in dem das Anerbengesetz das Licht der Welt erblickt hat –: „Das neue Anerbengesetz: Nach mehr als zehnjährigen Verhandlungen hat der Nationalrat am 21. Mai das Bun­desgesetz ,über besondere Vorschriften über die bäuerliche Erbteilung (Anerben­gesetz)‘ beschlossen.“ – Ich darf feststellen: Dieses Mal waren wir um einiges schneller.

Das zweite Zitat: „Wir begrüßen das wärmstens, weil wir der Ansicht sind, daß nur auf diese Weise der Zersplitterung der landwirtschaftlichen Besitzungen Einhalt getan und ein lebenskräftiger Bauernstand erhalten werden kann.“

Ich darf mich recht herzlich bei allen Fraktionen, die hier mitgestimmt haben, bedanken. Ich nehme das als Zeichen der Wertschätzung, als Zeichen der Wertschät­zung für unsere kleinen, bäuerlichen, österreichischen Strukturen. Ich nehme diese Wertschätzung mit, werde das meinen Kolleginnen und Kollegen ausrichten, damit wir auch in Zukunft mit ganzer Kraft für unsere Familien, mit ganzer Kraft für dieses Land unsere Leistung erbringen können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Wir bringen Lebensmittel, Landschaft, Energie und Rohstoffe, und das wollen wir auch in Zukunft mit ganzer Kraft tun. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

19.49


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Yılmaz. – Bitte.


19.49.14

Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Griss hat vorhin ausführlich über GerichtsdolmetscherInnen gesprochen und auch das, was ich sagen wollte, erwähnt. Vielleicht noch eine zusätzliche Information: Diese Personen verdienen, wenn sie schriftlich eine ganze Seite übersetzen, 15 Euro. Also da kriegen in Österreich sogar Dogwalker mehr pro Stunde, wenn sie mit drei Hunden 1 Stunde spazieren gehen. (Heiterkeit bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

Dass die Honorare seit 2007 nicht valorisiert worden sind, ist, glaube ich, auch nicht einfach hinzunehmen. Wir können es uns nicht leisten, wir wissen, wir brauchen Sach­verständige, Dolmetscherinnen und Dolmetscher in der Justiz, für die Rechtsprechung, für unseren Rechtsstaat, und ich frage mich, warum wir das so lange haben schleifen lassen.

Das ist keine kleine Gruppe, aber eine aufgrund der Bezahlung immer kleiner werdende. Wie Kollegin Griss gesagt hat, hat sich die Zahl halbiert, aktuell sind es, glaube ich, 781. Eingetragene allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sach­verständige gibt es 9 411 in 700 Fachgebieten – 700 Fachgebieten! 9 000 sind auch nicht so viel, und sie werden immer weniger. Das sollten wir vermeiden.

Ich habe hier ein Beispiel, dass man für ein psychiatrisches Gutachten im Strafvollzug einschließlich aller Untersuchungen 195,40 Euro als Honorar bekommt. Das ist schon enorm wenig. Es ist wirklich wenig. Sie haben schon mehrmals geäußert, dass Sie dafür sorgen werden, dass das angepasst wird, nur: Jetzt wird es schön langsam wirklich Zeit. (Beifall bei der SPÖ.)


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Sie haben unsere Unterstützung, Sie haben Allparteienunterstützung. Wir werden die­sem Gesetz zustimmen, und dann machen wir das, würde ich sagen. – Danke. (Heiter­keit und Beifall bei der SPÖ.)

19.51


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Jachs. – Bitte.


19.51.53

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin in Freistadt im Mühlviertel zwischen der Wirtshauskuchl der einen Großeltern und dem Bauernhof der anderen Großeltern groß geworden. Wie Sie vielleicht wissen, liebe Kollegen, sind sowohl der Stammtisch als auch die Bauernstube ein zentraler Ort der Kommunikation. Darum weiß ich sehr genau, dass es immer weniger Betriebe in unseren ländlichen Regionen gibt, die vom Ertrag der Landwirtschaft leben können. Im Bezirk Freistadt gibt es circa 4 500 land- und forstwirtschaftliche Betriebe, und viele meiner Bekannten sind potenzielle Hofübernehmer, aber auch Hofübernehmerinnen.

Mit der heutigen Novelle des Anerbengesetzes attraktivieren wir die Hofübergaben. Meine Vorredner haben es schon ausgeführt: Bisher war ein Hof dann ein Erbhof, wenn er zum Ertrag von mindestens zwei erwachsenen Personen diente. Das ist in unserer Zeit aber immer seltener der Fall, denn immer öfter müssen Bauern und Bäuerinnen den Hof im Nebenerwerb bewirtschaften und Familienmitglieder arbeiten gehen. Darum bin ich wirklich sehr glücklich, dass wir heute diese Novelle beschließen, denn wir bessern nach. Zukünftig wird ein Hof auch dann ein Erbhof sein können, wenn er nur mehr zum Ertrag einer erwachsenen Person dient.

Das klingt vielleicht wie eine Kleinigkeit, aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Praxis hat das durchaus Relevanz, denn wir wissen von Übergabeverfahren in der Vergangenheit, bei denen diese bisherige Regelung zu Betriebszerschlagungen geführt hat. Wir machen also ein Zugeständnis an die geänderten Lebensrealitäten im ländlichen Raum.

Bewährtes erhalten und verbessern lautet das Motto hinsichtlich der Punkte im Justiz­bereich, die wir gerade diskutieren. Wir erleichtern Dolmetschern und Sachverstän­digen auch den Zugang zu den Gerichtsgebäuden. Sie müssen zukünftig – ähnlich wie Rechtsanwälte – die Sicherheitsschleuse nicht passieren.

Was noch viel wesentlicher ist und was ich abschließend erwähnen möchte, ist, dass wir heute einen Fehler im Bundesverwaltungsgerichtsgesetz beheben, denn mit dieser Novelle machen wir es möglich, dass elektronische Eingaben auch außerhalb der Amtsstunden des Bundesverwaltungsgerichtes, die von 9 bis 15 Uhr gelten, frist­gerecht eingereicht werden können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass wir hier heute in dieser Sache im 21. Jahr­hundert ankommen, trägt vor allem eine Handschrift, und zwar die Handschrift des Kollegen Fürlinger, der aus seiner Erfahrung, aus der Praxis als Anwalt weiß, dass das Internet in Anwaltskanzleien nicht nur zwischen 9 und 15 Uhr aufgedreht ist, sondern weit darüber hinaus. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Wow!)

19.55


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Wimmer ist zu Wort gemel­det. – Bitte.



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 205

19.55.12

Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! In dieser Gesetzesnovelle werden die allgemein beeideten und gericht­lich zertifizierten Sachverständigen, Dolmetscherinnen und Dolmetscher von der Sicherheitskontrolle bei Gerichten ausgenommen. Sie bekommen nun – wie Rechts­anwälte – nach Vorlage ihrer Ausweise unkontrollierten Zugang. Termine können so in Zukunft ohne Verzögerungen wahrgenommen werden.

Weiters regelt diese Novelle die verpflichtende Nutzung des Elektronischen Rechts­verkehrs durch Sachverständige, Dolmetscherinnen und Dolmetscher. Die direkte Übermittlung von Dokumenten und Gutachten ans Gericht entspricht damit dem zeitgemäßen Bedürfnis nach raschen und kurzen Arbeitsabläufen.

So weit, so gut; diese Änderungen werden natürlich auch von der SPÖ begrüßt. Es bleiben jedoch Mängel. Leider erhalten nicht alle mit dem Gericht in Verbindung stehenden Berufsgruppen erleichterten Zugang. Hauptamtliche Bewährungshelfer sind genauso vertrauenswürdig wie Sachverständige, müssen sich aber weiterhin ausweisen und unterliegen nach wie vor den Sicherheitsbestimmungen.

Wie bereits mehrfach angesprochen bleibt eine große Baustelle, das ist die Entloh­nung. Der Hauptverband der Gerichtssachverständigen und der Österreichische Ver­band der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher kritisieren in ihren Stellungnahmen den Entwurf des Bundesgesetzes. Leider wird mit dieser Novelle nicht gleichzeitig die Bewältigung weiterer dringender, seit Jahren anstehender Anlie­gen in Angriff genommen. Deren Entlohnung ist und bleibt nach dem Willen der Regierung weiterhin viel zu gering. Wir verfolgen diese Entwicklung mit Sorge. Die Aufgabe der Sachverständigen und Dolmetscher wird immer komplexer und gleich­zeitig finanziell immer unattraktiver.

Die Gebührensätze wurden seit dem Jahr 2007, also seit 12 Jahren, nicht mehr erhöht. Im selben Zeitraum wurden jedoch die dem Staat zufließenden Gerichtsgebühren viermal erhöht. Unter diesen Voraussetzungen ist kaum mehr Nachwuchs zu finden. Eine Überalterung ist bereits eingetreten und wir befürchten künftig einen massiven Qualitätsverlust bei den Gerichtsverfahren.

Zusammenfassend: Die SPÖ wird diesem Regierungsvorschlag wegen der ersten kleinen Verbesserungen und Vereinfachungen im Justizwesen zustimmen. Es bedarf jedoch rasch weiterer Schritte. (Beifall bei der SPÖ.)

19.57


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Moser. – Bitte.


19.57.59

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich auf das Herzlichste bedanken, dass diese Vorlagen, die jetzt zur Beratung stehen, an und für sich Ihre Zustimmung finden. Der Einzige, der sozusagen derzeit noch wankt, ist Herr Abgeordneter Noll. Er hat aber darauf hingewiesen, dass die Vorlagen, die heute zur Abstimmung kommen, seine Zustimmung finden. Er hat aber auch auf die Gebührenproblematik hingewiesen, die zweifelsohne besteht.

Gerade in diesem Bereich haben wir eine langjährige Forderung der Dolmetscher und der Gerichtssachverständigen erfüllt, sodass Zugangskontrollen für sie in Zukunft nicht mehr notwendig sind und dadurch Wegzeiten wegfallen. Gleichzeitig wird ihnen, weil sie in Zukunft den Elektronischen Rechtsverkehr nützen werden, auch eine Ent-


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schädigung für die Mühewaltung gewährt. Das ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, der auch die Zustimmung der Dolmetscher und der Gerichtssach­verstän­digen findet.

In diesem Zusammenhang hat Frau Abgeordnete Duzdar beispielsweise darauf hin­gewiesen – was richtig ist –, dass es eine langjährige Forderung der Gerichtssach­verständigen und auch der Dolmetscher ist, dass ihre Gebühren angepasst werden. Auch Frau Abgeordnete Wimmer hat angesprochen, dass eine Anpassung letztmals im Jahr 2007 der Fall gewesen ist. Das hat natürlich dazu geführt, dass mittlerweile allein durch die Inflation die Entschädigung um 24 Prozent geringer geworden ist.

Leider haben wir in diesem Bereich ein Nachwuchsproblem. Das ist klar, und dies­bezüglich bin ich auch schon an den Finanzminister herangetreten, weil wir betreffend Gebühren und Entschädigung für Gerichtssachverständige und Dolmetscher etwas tun müssen. Ein weiteres Beispiel ist jenes einer Psychiaterin oder eines Psychiaters, der beziehungsweise die jemanden begutachtet, dafür ein aufwendiges Gutachten erstellen muss und dafür eine Entschädigung von 118 Euro bekommt.

Das ist ein Aspekt, der angegangen werden muss; und das wird auch im Rahmen der Budgetberatungen sehr wohl zu besprechen sein.

Ein weiterer Punkt, der angesprochen worden ist, betrifft die Sicherheitskontrollen, also dass das nicht auch auf andere Berufsgruppen wie beispielsweise Bedienstete von Neustart, mit denen wir sehr, sehr gut zusammenarbeiten, ausgeweitet wird.

Auf der einen Seite steht natürlich die Sicherheit, also das berechtigte Interesse der Bediensteten und aller sich im Gerichtsgebäude Aufhältigen, dass Sicherheits­kon­trollen auch im Hinblick auf die kurz zurückliegenden Vorfälle sehr restriktiv gehand­habt werden. Auf der anderen Seite steht natürlich der Wunsch, dass diejenigen, die in regelmäßigem Verkehr mit dem Gericht stehen, sehr wohl auch von den Sicher­heitskontrollen entbunden werden.

Ich möchte darauf hinweisen, dass es dazu eben § 4 des Gerichtsorgani­sations­gesetzes gibt, in dem darauf hingewiesen wird, dass man in dem Fall nur unter äußerst eingeschränkten Bedingungen von den Sicherheitskontrollen Abstand nimmt. Nunmehr fallen eben nur die Dolmetscher und die Gerichtssachverständigen unter die diesbe­züglichen Regelungen des Gerichtsorganisationsgesetzes, wobei die anderen nicht darunterfallen können. – Das war eine Erklärung.

Ein weiterer Aspekt, der auch von Abgeordnetem Noll angesprochen worden ist – und das wird ihn vielleicht davon überzeugen, doch zuzustimmen –, ist, dass auch die Mehrfachvergebührung, beispielsweise bei Pfandrechten, wegfällt, wobei schon ausge­führt wurde, unter welchen Umständen das geschieht. Auch soll der Zugang zum Recht verbessert werden, indem keine Gebühren mehr anfallen, wenn man mit der Verfahrensautomation Justiz Kontakt aufnimmt. Dadurch wird der Zugang zum Recht beziehungsweise zur Justiz verbessert. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Sie wissen, dass wir derzeit auch im Bereich Justiz eine Digitalisierung durchführen, die digitale Bürgerserviceplattform einführen und gleichzeitig auch in die Richtung gehen, dass alle Akteneinsichten auch elektronisch durchgeführt werden können und so weiter. Das heißt, wir tun alles, dass die Justiz noch näher an die Bürgerinnen und Bürger herangeführt wird beziehungsweise der Zugang zum Recht nicht erschwert, sondern erleichtert wird.

Es finden sich in der Vorlage – das wissen Sie – auch einige Begriffsbereinigungen. Eine Forderung ist auch, dass die Terminologie des Erwachsenenschutz-Gesetzes auch auf Bestimmungen im Bereich des Anerbenrechts, des Außerstreitgesetzes, der


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Exekutionsordnung, der Insolvenzordnung angewandt wird – auch das führen wir durch.

Frau Abgeordnete Griss, Sie haben angesprochen, dass wir einen Missstand be­seitigen. Bisher galten elektronische Eingaben an das Bundesverwaltungsgericht nicht als rechtzeitig eingebracht, wenn sie am letzten Tag der Frist außerhalb der Amtsstun­den eingebracht wurden; wurde das aber mit einem Schriftsatz gemacht, der mit einem Zustelldienst oder der Post am letzten Tag gebracht wurde – allenfalls auch um 23 Uhr –, war das rechtzeitig. Das heißt, diesen Missstand haben wir beseitigt. (Zwi­schen­ruf bei den NEOS.)

Sie haben recht, in diesem Zusammenhang fehlt die Regelung betreffend die Lan­desverwaltungsgerichte noch. Da haben wir aber eine AVG-Reform vor, die im zweiten Halbjahr vorgelegt werden wird. Darin wird auch diese Angleichung kommen bezie­hungsweise dieses Postprivileg auch auf diese Eingaben ausgeweitet werden.

Ich glaube, das ist ein Paket, das in sich geschlossen ist, das mehr Transparenz bringt, mehr Bürgernähe bringt und gleichzeitig in die Richtung geht, auch diejenigen, die eingebunden sind, etwas zu entlasten. Deshalb danke ich noch einmal für Ihre Zustimmung. Es werden weitere Schritte folgen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

20.03


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag.a Selma Yildirim. – Bitte.


20.03.31

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Frau Präsidentin! Werter Herr Bundes­minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte einiges gar nicht wie­derholen, meine VorrednerInnen haben das ausführlich dargelegt. Auch wir werden gegen die Ausweitung des Anerbenrechts im Grunde genommen keine Einwände erheben und dieser Regierungsvorlage daher so wie im Ausschuss unsere Zustim­mung geben.

Gerade in meinem Heimatbundesland Tirol sind Land- und Forstwirtschaft kleinstruk­turiert und meist in Mischformen vorhanden, wünschenswert wäre daher gewesen, die Anregung der Tiroler Landesregierung zu berücksichtigen und zumindest eine Formu­lierung aufzunehmen, dass auch gemischte Betriebe explizit umfasst sind. Das mag in diesem Fall eine Kleinigkeit sein, ist aber symptomatisch für das Vorgehen dieser Regierung, dieser Regierungsmehrheit: Gute Vorschläge werden ignoriert oder mit Worthülsen vertagt und auf die lange Bank geschoben.

In der letzten Sitzung des Justizausschusses war das bei einem Bündel an Anträgen zum Thema Gewaltschutz der Fall – und doch haben heute am frühen Nachmittag alle bekräftigt, wie wichtig ihnen der Gewaltschutz ist, wie wichtig ihnen Frauenrechte sind. (Zwischenruf der Abg. Steinacker.) Erschreckend viele Gewalttaten und Morde an Frauen im Familienumfeld sind im vergangenen Jahr und leider auch heuer bereits wieder passiert – Österreich liegt europaweit im Spitzenfeld.

Im Folgenden nehme ich Sie, Herr Minister, explizit aus; Sie tun das nicht, das ist wirklich lobenswert. Was aber machen die Mitglieder der Bundesregierung? – Sie nutzen dieses Thema, um eine inhaltsleere PR-Show zu inszenieren. Im Ankündigen von Gewaltschutzmaßnahmen ist die schwarz-blaue Bundesregierung ganz groß. Kon­kret gehandelt wird nicht, im Gegenteil: Die Anträge der Opposition werden vertagt – aussitzen, aufschieben, Augen verschließen! Gewalt gegen Frauen wird für die Regie­rung nur dann zum Thema, wenn sie damit Ausländerfeindlichkeit bedienen kann. An ernsthaften Maßnahmen ist diese Regierung offensichtlich nicht interessiert. Das ist


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 208

eine Politik der Überschriften, wie wir es immer wieder bemerken, und davon haben von Gewalt betroffene Frauen und Kinder leider gar nichts.

Das gilt auch für einen Antrag betreffend „verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings bei Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, den wir eingebracht haben. Ebenfalls vertagt wurden unsere Anträge betreffend Missbrauch in Sport- und Kulturein­rich­tungen, eine Datenerhebung zu häuslicher Gewalt sowie den Ausbau von opferschutz­orientierter Täterarbeit. (Abg. Haubner: Waren wahrscheinlich schlechte Anträge!)

Ich appelliere daher an die VertreterInnen von ÖVP und FPÖ: Belassen Sie es nicht bei leeren Worten, seien Sie nicht zu eitel, die guten Vorschläge der Opposition aufzunehmen und handeln Sie endlich! Ein Leben ohne Gewalt ist ein Menschenrecht. (Beifall bei der SPÖ.)

20.06

20.06.31


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Daher kommen wir nun zu den Abstimmungen, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz, das Gebührenanspruchs­gesetz, das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz und das Bundesverwaltungs­gerichtsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 561 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich hierfür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer dem Gesetzentwurf in dritter Lesung die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung einstimmig beschlossen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr.in Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Evaluierung der Angemes­senheit der Gebührensätze des Gebührenanspruchsgesetzes“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den Entschließungsantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Entwurf betreffend Zivil­rechts- und Zivilverfahrensrechts-Änderungsgesetz 2019 samt Titel und Eingang in 560 der Beilagen.

Wer sich für diesen Gesetzentwurf ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die in dritter Lesung die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Noll, Wittmann, Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend „das Budget für eine Senkung der Gerichtsgebühren“.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 209

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Entschließungsantrag aus­sprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

20.09.1610. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 463/A der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Haftung der Gebietskörperschaften und der sonstigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts für in Voll­ziehung der Gesetze zugefügte Schäden (Amtshaftungsgesetz – AHG) geändert wird (586 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Auch diesbezüglich wurde auf eine mündliche Berichterstattung verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr.in Irmgard Griss. – Bitte.


20.09.47

Abgeordnete Dr. Irmgard Griss (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Worum geht es bei diesem Antrag? – Bei diesem Antrag geht es darum, eine Rechtsschutzlücke zu schließen. Worin besteht diese Rechts­schutzlücke? – Diese Rechtsschutzlücke besteht darin, dass es keine Abhilfemög­lichkeit gibt, wenn ein Beamter im Bereich der Hoheitsverwaltung Tatsachen verbreitet, die den Kredit, den Erwerb oder das Fortkommen von jemandem schädigen, und er deren Unwahrheit kannte oder kennen musste.

Das ist § 1330 Abs. 2 ABGB, Kreditschädigung. Es gibt diesbezüglich keine Mög­lichkeit, wenn das ein Beamter im Bereich der Hoheitsverwaltung macht. Anderswo, in der Privatwirtschaftsverwaltung, gibt es einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen den Beamten; im normalen Leben unter Privaten und in der Wirtschaft gibt es einen Unterlassungsanspruch.

Es gibt also eine Art von Immunität für Beamte im Bereich der Hoheitsverwaltung. Was könnte nun die Rechtfertigung dafür sein? – Die Rechtfertigung könnte sein, dass man sagt, ein Beamter kann seine Tätigkeit nicht ausüben, wenn die Gefahr besteht, dass er für Behauptungen, die kreditschädigend sind und deren Unwahrheit er kannte oder kennen musste, in Anspruch genommen werden kann. Ich hoffe nicht, dass das zutref­fen könnte.

Es ist im Ausschuss gesagt worden, wenn es so einen Unterlassungsanspruch gäbe, dann könnten Richter oder Staatsanwälte im Gerichtssaal nicht mehr das sagen, was sie sagen wollen. Also ich war mehr als 30 Jahre lang Richterin, aber mir ist das nicht untergekommen, dass diesbezüglich ein Bedarf bestünde, dass Richter oder Staats­anwälte Äußerungen machen, die kreditschädigend sind und deren Unwahrheit sie kannten oder kennen mussten. Ich glaube also, dass das nicht zutrifft, dass diese Gefahr nicht besteht. Selbst wenn sie aber bestünde, könnte man ja jederzeit sagen: Ausgenommen sind Tatsachenbehauptungen, die im Bereich der Gerichtsbarkeit von Richtern oder Staatsanwälten getätigt werden. Das würde nicht dagegensprechen.

Es gibt einen Bereich der Hoheitsverwaltung, in dem es möglich ist, etwas gegen solche Äußerungen zu unternehmen, und zwar ist das im Bereich der FMA. Wenn die FMA solche Behauptungen verbreitet, die unwahr sind, dann kann sich der davon Betroffene dagegen wehren. Das regeln Bestimmungen im Bankwesengesetz und auch im Wertpapieraufsichtsgesetz. Sonst gibt es das in der Hoheitsverwaltung aber nicht – und das ist eine Rechtsschutzlücke.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 210

Schauen wir nach Deutschland! Wie ist das in Deutschland? – In Deutschland gibt es einen Unterlassungsanspruch. Das heißt, es kann gegen den Beamten vorgegangen werden – und eine solche Möglichkeit sollte auch bei uns bestehen. Man kann aber natürlich diskutieren, ob ein Unterlassungsanspruch gegen den Beamten der richtige Weg ist. Wir haben diesbezüglich bei der Amtshaftung ein anderes System als die Deutschen. Wir haben ja den Grundsatz, dass es einen Schadenersatzanspruch gegen den Staat, also nicht unmittelbar gegen den Beamten gibt. Das heißt, man könnte sich auch vorstellen, dass es in solchen Fällen einen Anspruch auf immateriellen Scha­denersatz gibt, der sich gegen den Bund richtet. Das muss man aber überlegen, das muss man abwägen.

Was meines Erachtens inakzeptabel ist, ist, dass die Bürger und Bürgerinnen solchen Äußerungen hilflos ausgeliefert sind. Die Gefahr besteht, und die Gefahr ist größer geworden, denn es gibt immer mehr politische Beamte, die sich in erster Linie nicht als Staatsdiener, sondern als Diener einer bestimmten Partei verstehen – daher muss da ein Rechtsschutz geschaffen werden. Um aber die Möglichkeit zu schaffen, auch einen anderen Weg zu gehen als in diesem Initiativantrag vorgezeichnet, bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rechts­schutzlücken im Amtshaftungsrecht“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verfassung‚ Reformen‚ Deregulierung und Justiz wird aufge­fordert, die in der Begründung aufgezeigte Rechtsschutzlücke unter dem Gesichts­punkt der Garantie eines effektiven Rechtsschutzes für typenungebundenes Hoheits­handeln zu analysieren und dem Nationalrat ehest bald einen Gesetzesvorschlag zur Schließung dieser Rechtsschutzlücke zuzuleiten. Dieser Gesetzesvorschlag sollte insbesondere einen angemessenen und effektiven Abhilfemechanismus gegen ‚hoheit­liche Kreditgefährdungen‘ vorsehen.“

*****

Danke. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten von JETZT.)

20.15

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Rechtsschutzlücken im Amtshaftungsrecht

eingebracht im Zuge der Debatte in der 70. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Justizausschusses über den Antrag 463/A der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Haftung der Gebietskörperschaften und der sonstigen Körperschaften und An­stalten des öffentlichen Rechts für in Vollziehung der Gesetze zugefügte Schäden (Amtshaftungsgesetz - AHG) geändert wird (586 d.B.) – TOP 10


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 211

Zu den Garantien des Rechtsstaatsprinzips gehört die im Amtshaftungsgesetz (AHG) geregelte Haftung öffentlicher Rechtsträger für Schäden, die ihre Organe bei der Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten rechtswidrig und schuldhaft verursachen.

Solcherart Geschädigten steht die Möglichkeit offen, sich bei dem Rechtsträger Ersatz zu verschaffen, für den das Organ gehandelt hat.

Das gilt aber nur für in Geld messbare Schäden. (siehe Mayer/KucskoStadlmayer/Stöger, Grundriss des österreichischen Bundesverfassungs-rechts11 (2015) Rz 1291.)

Die Folge ist, dass Betroffene nicht die Unterlassung kreditschädigender Behaup­tungen (§ 1330 ABGB) erwirken können, wenn das Organ in Vollziehung der Gesetze gehandelt hat.

Eine ausführliche Darstellung des Problems findet sich bereits in Cohen, Amtshaftung bei schlichter Hoheitsverwaltung, Juristische Blätter 2014, 228. Darin wird unter ande­rem auf folgende Punkte hingewiesen:

• Verbreitet jemand unwahre Tatsachen, die den Kredit, den Erwerb oder das Fort-kommen eines/einer anderen gefährden, so kann der/die Gefährdete im Rahmen des allgemeinen Zivilrechts grundsätzlich Unterlassung und Widerruf begehren (§ 1330 Abs 2 ABGB). Anderes gilt jedoch bei "hoheitlicher Kreditgefährdung": Da § 1 Abs 1 AHG nur Geldersatz für Vermögens- und Personenschäden regelt, bestehen nach geltender Rechtslage keine Unterlassungs- und Widerrufsansprüche.

• Wird jedoch im Rahmen der Hoheitsverwaltung mit falschen Tatsachenbehauptungen etwa vor "unsicheren Produkten“, "gefährlichen Sekten", "konzessions-widrig handeln­den Banken" oder "gesundheitsschädigenden Lebensmitteln" gewarnt, so sind die Betroffenen in erster Linie daran interessiert, die rufschädigenden Meldungen aus der Welt zu schaffen und deren allfällige Wiederholung zu unterbinden.

• Derzeit wird „mit der zivilrechtlichen Sanktionslosigkeit ein Anreiz zu kreditgefähr­denden Tatsachenmitteilungen geboten." (Kletecka, Schutz gegen "hoheitliche Kredit­ge­fährdung"?, ecolex 1993, 441.)

• Im Rahmen der „schlichten“ rechtstypenungebundenen Hoheitsverwaltung bestehen, abgesehen von einigen sehr spezifischen auf der Kompetenz von Art 130 Abs 2 B-VG fußenden Instrumenten (wie etwa § 4 Abs 7, § 70 Abs 7 BWG, § 92 Abs 6 und 11, § 94 Abs 4 WAG und § 4 Abs 11 VAG) für Betroffene keine selbstständigen Überprüfungs-, Widerrufs- und Beseitigungsansprüche gegen rechtswidrige Äußerungen von Behörden und deren Organe.

• Die genannten spezifischen Rechtsschutzinstrumente entsprechen inhaltlich § 1330 Abs 2 ABGB. Sie vereint das gemeinsame Ziel, Abwehrmöglichkeiten gegen rufschä­digende hoheitliche Informationen und Äußerungen zu gewähren. Daraus lässt sich das Prinzip erschließen, dass es dem/der Betroffenen rechtlich möglich sein muss, aus schlichten Hoheitsakten drohende Schäden zu verhindern bzw. die behördlichen Äußerungen richtigstellen zu lassen.

• Nach der derzeitigen Rechtslage sollen Hoheitsakte nur auf öffentlich-rechtlichem Weg und nicht zivilrechtlich bekämpft werden können. Fehlt dem Verwaltungsakt aber gerade jenes Befehlselement (etwa das eines Bescheides), wie z.B. einer kredit­schädigenden öffentlichen Aussage eines/einer Beamten/Beamtin, und besteht kein adäquater Verwaltungsrechtsschutz, so geht der genannte Zweck ins Leere.

• Das österreichische Rechtsschutzsystem ist damit lückenhaft.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 212

Der Oberste Gerichtshof hat in seiner Entscheidung 1 Ob 303/97h vom 14.10.1997 dazu ausgeführt: "Eine in diesem Zusammenhang bei Unterlassungsansprüchen gegen den Rechtsträger oder das Organ bestehende allfällige Rechtsschutzlücke zum Nachteil des durch (..) hoheitlich erfolgte kreditschädigende Äußerungen Betroffenen entzieht sich einer Schließung durch die Rechtsprechungsorgane."

Um diese Lücke zu schließen, braucht es eine Gesetzesänderung, die Opfern kreditschädigender Aussagen von hoheitlichen Organen einen angemessenen und effektiven Rechtsbehelf zur Abhilfe zur Verfügung stellt.

Nur so kann den grundrechtlichen Vorgaben, die Art 6 und Art 13 EMRK sowie Art 47 der Grundrechtecharta an den Verwaltungsrechtsschutz stellen, angemessen Rech­nung getragen werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Verfassung‚ Reformen‚ Deregulierung und Justiz wird aufge­fordert, die in der Begründung aufgezeigte Rechtsschutzlücke unter dem Gesichts­punkt der Garantie eines effektiven Rechtsschutzes für typenungebundenes Hoheits­handeln zu analysieren und dem Nationalrat ehest bald einen Gesetzesvorschlag zur Schließung dieser Rechtsschutzlücke zuzuleiten. Dieser Gesetzesvorschlag sollte ins­besondere einen angemessenen und effektiven Abhilfemechanismus gegen ‚hoheit­liche Kreditgefährdungen’ vorsehen."

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger. – Bitte.


20.15.27

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Frau Kollegin Griss! Das österreichische Amtshaftungsrecht ist etwas, das den Bürger vor Fehlverhalten, schuldhaftem Fehlverhalten eines in hoheitlicher Ver­waltung tätigen Beamten – bis hin zum Richter der zweiten Instanz – schützt. Bei Vermögensschäden kann sich der Geschädigte dann an die Republik wenden. Wenn er den Prozess gewinnt oder wenn die Republik diesen anerkennt, sind die Ver­mögensschäden eben zu bezahlen.

Dieses Amtshaftungsrecht kennt – und das haben Sie richtig festgestellt – keinen Unterlassungsanspruch für irgendwelche Äußerungen. Es keimen in mir allerdings gewisse Zweifel, dass da wirklich ein praxisrelevanter Gesetzesvorschlag vorliegt. Auch als interessierter Zeitungsleser ist es mir nicht bekannt, dass die österreichische Beamtenschaft, für die ich hier durchaus eine Lanze zu brechen vermag, sich dadurch auszeichnet, dass sie dem rechtshilfesuchenden Bürger oder dem beamtshandelten Bürger durch kreditschädigende Äußerungen in irgendeiner Weise einen Schaden zuführt. Mir sind keine solchen Fälle bekannt. Ich glaube auch, dass man bei Äußerung


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 213

und Gegenäußerung da oder dort ein gewisses Maß an Gelassenheit an den Tag legen kann. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Insbesondere dann, wenn sich das eine oder andere Mitglied eines Vereins oder einer NGO mit einem sogenannten politischen Beamten – wie Sie das gesagt haben – öffentlich zofft, ist die Antwort des Beamten nicht unmittelbar sofort eine kredit­schä­digende. Gelegentlich darf man sich auch wehren. Und es gibt eine klare Grenze, das ist das Strafrecht, die üble Nachrede. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.) Das alles gilt auch für Beamte, und das schützt den Bürger und jenen, der sich dann durch irgendeine Äußerung belastet fühlt.

Meine Damen und Herren, ich glaube nicht, dass wir das brauchen. Ich halte über­haupt nichts davon, das Regime der Amtshaftung zu durchbrechen, damit man direkt auf den Beamten oder Richter durchgreifen kann. Ich halte auch nichts davon, dass wir dann wieder Ausnahmebestimmungen machen müssen, dass wir dann den Richter wieder ausnehmen. Ich glaube, dass das wenig praxisrelevant ist. Ich glaube, dass es nicht notwendig ist, dass wir diesen Anspruch kreieren, und dass das österreichische Amtshaftungsrecht ausreichend ist. Ich habe schon größere Gesetzes­lücken gesehen als diese. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

20.18


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Harald Stefan. – Bitte.


20.18.15

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, ich schließe hier nahtlos an. Auch ich bin der Überzeugung, dass unser Amtshaftungsgesetz grund­sätzlich richtig formuliert ist, nämlich in dieser Weise, dass man sich dann, wenn der Bürger durch einen Beamten geschädigt wird, an den Staat wendet. Der Staat muss den Schadenersatz leisten und kann sich dann allenfalls im Innenverhältnis an den Beamten wenden.

Das hat den Sinn, dass Beamte nicht unmittelbar von einem Bürger unter Druck ge­setzt werden können. Wenn Sie sagen, das ist jetzt aus der Luft gegriffen oder Sie haben noch nie einen Beamten gesehen, der entsprechend agiert hätte: Ja, das ist so, weil es eben diese Möglichkeit bis jetzt nicht gibt. Allein die theoretische Möglichkeit, dass der Beamte geklagt werden könnte, also die Androhung: Na ja, wenn du das jetzt so entscheidest, dann fühle ich mich geschädigt und dann klage ich dich; und ich kann dich direkt klagen, du hast also unmittelbar ein Problem!, würde aber zu einer echten Einflussnahme führen.

Genau deswegen hat man am österreichischen System festgehalten: Der Beamte ist einmal grundsätzlich geschützt. Wenn der Bürger geschädigt ist, wendet er sich an den Staat, und dann gibt es einen indirekten Zugriff – sonst wäre, um das noch einmal klarzumachen, immer eine mögliche Drohung an den Beamten da: Wenn du jetzt nicht entsprechend, wie ich das will, eine Entscheidung triffst, dann klage ich dich! – Das würde Ihr Antrag, Frau Kollegin, durchbrechen. Das halten wir für nicht richtig. Das ist eine Systemänderung, die eine echte Verschlechterung bringen würde, und daher ist es abzulehnen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

20.19


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Alfred Noll. – Bitte.



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 214

20.20.06

Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (JETZT): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Wir haben im Ausschuss den Antrag von Kollegin Griss abgelehnt, weil wir gefunden haben, dass er textlich, inhaltlich nicht entsprechend war. Mit dem, was uns hier heute als Entschließungsantrag vorgetragen wurde, können wir gut leben.

An die Kollegen Fürlinger und Stefan zwei Erinnerungen: Es sind ja nicht – wie soll ich sagen? – begehrensneurotische Oppositionelle, die hier eine Rechtsschutzlücke be­haupten, das ist ja ein Zitat aus zwei Entscheidungen des OGH aus den Jahren 1997 und 1999. Es war der Oberste Gerichtshof der Republik Österreich, der diese Rechts­schutzlücke expressis verbis in sein Urteil hineingeschrieben hat und festgestellt hat: Hier hinkt Österreich sowohl gegenüber der MRK als auch gegenüber dem inter­nationalen Standard nach, nur vermag er aus seiner eigenen Rechtsprechungstätigkeit und -fähigkeit diese Rechtsschutzlücke nicht zu schließen.

Darüber kann man auch streiten, natürlich. Der Oberste Gerichtshof hat immer wieder Strafbarkeitslücken empfunden, nur wenn es um Rechtsschutzlücken geht, vermag er sie nicht zu schließen. Das ist ein eigenes Kapitel.

Aber bitte sowohl an den Kollegen Fürlinger als auch an den Kollegen Stefan: Nicht Kollegin Griss oder ich behaupten jetzt, dass es da eine Lücke geben würde – das sagt der Oberste Gerichtshof. Und tatsächlich gibt es diese Lücke. Ich gehöre ja zum Glück zu einem der Anwälte, die den Leading Case im Jahre 1999 verloren haben. Damals haben wir gegen die Sektenstelle in Österreich geklagt, und damals hat uns der Oberste Gerichtshof genau das gesagt.

Natürlich gibt es Beamte im Rahmen der Hoheitsverwaltung, die tatsachenwidrige Behauptungen über ganz normale Bürgerinnen und Bürger aufstellen! – Und warum soll das erlaubt sein? Dass ausgerechnet die ÖVP und die FPÖ jetzt hier den Beamtenstaat hochadeln und hochsprechen, als ob da nie etwas passieren würde, was Bürgerinnen und Bürger beleidigt, betrifft, kränkt oder im Kredit schädigt, das wundert mich über die Maßen. Ich meine, diese Lücke kann geschlossen werden, und sie sollte geschlossen werden, und zwar mit aller Vorsicht und Skrupulosität, die ich dem Haus auch zutraue. – Danke. (Beifall bei JETZT und NEOS.)

20.22

20.22.24


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit gelangen wir nun zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 586 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für die Kenntnisnahme aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Dr.in Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rechtsschutzlücken im Amts­haftungsrecht“.

Ich bitte nun jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 24. April 2019 / Seite 215

Die Tagesordnung ist erschöpft. (Bundesminister Moser verabschiedet sich per Hand­schlag von Präsidentin Bures.) – Danke, Herr Minister, schönen Abend.

20.23.37Einlauf


Präsidentin Doris Bures: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selb­ständigen Anträge 718/A(E) bis 769/A(E) eingebracht worden sind.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 20.24 Uhr, das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung, ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.

20.24.04Schluss der Sitzung: 20.24 Uhr

 

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