11.44

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes Haus! Wer­te Zuseher! Wir beschließen heute ein Gesetz, für das wir Freiheitliche bei den letzten Nationalratswahlen auch gewählt wurden. Ich bin sehr froh darüber und stolz darauf, dass wir heute auch einen Schlusspunkt beim Reformprogramm der Mindestsicherung, das dringend notwendig war, setzen können. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordne­ten der ÖVP.)

Es hat in den letzten Monaten sehr, sehr viel Propaganda von der Opposition und von unzähligen NGOs gegeben, wobei uns Dinge vorgeworfen wurden, die sich im Gesetz einfach so nicht wiederfinden. Ich habe dann persönlich in unzähligen Gesprächen mit Betroffenen – auch mit NGOs – auch viele Dinge aufklären können. Ich gebe zu, die ganze Materie ist sehr komplex, aber jeder, der das Gesetz in der Tiefe anschaut, wird vielleicht auch zu dem Ergebnis kommen, dass sich hier sehr viel in eine richtige Rich­tung bewegt. (Zwischenruf des Abg. Schellhorn.)

Wer wird profitieren? – Ich sage es noch einmal ganz deutlich: Profitieren werden die Alleinerzieherinnen; das ist, glaube ich, eine sehr gute Entscheidung. Wer wird noch profitieren? – Profitieren werden die Menschen mit Behinderungen. Kollegin Kira Grün­berg hat das ausführlich dargelegt. Der dritte Bereich, der profitieren wird – und darauf bin ich auch stolz –, sind die österreichischen Staatsbürger. Das ist das, was wir auch wollten. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es ist auch ganz klar, wer vielleicht nicht unbedingt profitieren wird. Das sind jene Zu­wanderer, die sich in Österreich nicht integrieren wollen oder können, die die deutsche Sprache nicht erlernen können oder wollen. Sie werden es schwerer haben, auch im ganzen Asylbereich wird es Einschränkungen geben, und es wird auch jene treffen, die arbeitsunwillig sind. Für diese wird es da und dort sicher Einschränkungen geben. Das ist auch das, was die Bevölkerung von uns als Regierung erwartet hat, dass wir näm­lich in diesem Bereich ganz klare Ansagen und Vorgaben machen.

Dieses Gesetz wird der Anfang vom Ende von Österreich als Sozialstaat der ganzen Welt sein. Das Sozialhilfegesetz soll für Österreich und österreichische Staatsbürger da sein und kann nicht – so wie es in Tirol ist – für über 100 Nationen, die sich derzeit in Tirol in der Mindestsicherung befinden, weiterhin das Auffangnetz sein. Das wird hier­mit eingeschränkt und beendet. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich habe in den letzten fünf Jahren auch mehrmals hier im Plenum auf die Historie hin­gewiesen und möchte es vielleicht heute noch einmal kurz wiederholen: Es wurde lei­der Gottes auch von ehemaligen sozialistischen Sozialministern immer nach dem Mot­to: Augen zu und durch!, agiert. Das System hat sich einfach verselbständigt.

Kollege Loacker, die Analyse war sehr korrekt, nur empirisch – und das solltest du wis­sen – ist einfach ganz klar belegbar, warum wir eine gewisse Richtung eingeschlagen haben. Die Zahl der österreichischen Staatsbürger in der Mindestsicherung ist seit 2011 nahezu unverändert geblieben, sie liegt im Bereich von 120 000 bis 140 000 Personen. Es ist aber dazugekommen, dass die Zahl durch die Nicht-Österreicher auf 320 000 Min­destsicherungsbezieher gestiegen ist.

Ich wiederhole noch einmal: Das sind alles Zahlen, die Sie auch im Quartalsbericht von Wien oder in Berichten des Landes Tirol finden. Ich erwähne als Tiroler immer wieder das Land Tirol. Wir haben derzeit im Land Tirol über 100 Nationen in der Mindestsiche­rung, und bereits 63 Prozent der Mindestsicherungsbezieher in Tirol sind nicht österrei­chische Staatsbürger.

Unsere Intention ist, dass die Mindestsicherung, die Sozialhilfe für Österreicher da sein soll. Wir werden eine gewisse Anzahl an Personen haben, die wir auch dauerhaft un­terstützen werden müssen. Das ist gut so, das soll auch so sein. Es ist aber klar, dass diese Beispiele, die wir hatten, wo Familienclans 3 000, 4 000 Euro oder noch mehr netto jedes Monat überwiesen bekommen haben, die österreichische Bevölkerung, die jeden Montag aufstehen und arbeiten gehen muss, natürlich nicht versteht und auch nicht mittragen kann. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf bei der SPÖ.)

Es wurden heute auch von unserer Seite – auch von der Frau Ministerin – sehr viele Details klargestellt. Ich möchte das nicht alles wiederholen, ich möchte Sie nur zum Abschluss – bevor ich noch einen Abänderungsantrag einbringe – vielleicht einfach um etwas bitten. Ich verstehe ja die Opposition, weil man natürlich auch versucht, politi­sches Kleingeld zu machen, das sich aber in Luft auflösen wird, weil sich nahezu alle Vorwürfe bis heute eigentlich als Fake News herausgestellt haben. (Zwischenruf des Abg. Klaus Uwe Feichtinger.) Ich würde aber vor allem die über 100 NGOs, die in die­sem Bereich tätig sind – das fängt bei der Caritas an und geht bis zum Obdachlosen­verein –, wirklich darum ersuchen und bitten: Bitte suchen Sie auch das Gespräch mit uns persönlich! Wir können das Gesetz auch mit Ihnen Paragraf für Paragraf durch­gehen.

Unsere Intention war es, diesen Bereich der Sozialpolitik in Österreich wirklich auf­rechtzuerhalten, aber wieder auf ein Maß zurückzustutzen, das gewährleistet, dass er auch langfristig abgesichert ist. Ich würde auch alle darum bitten, über die Grenzen Ös­terreichs zu schauen – da brauchen Sie nur in Europa zu bleiben, da rede ich noch gar nicht von anderen Kontinenten –: Dieses Sozialnetz, das wir in Österreich haben – und es ist gut, dass wir es haben –, gibt es außer in Österreich nahezu auf der ganzen Welt nicht mehr. Wir wollen es auch weiterhin erhalten. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ich möchte jetzt den heute schon viel diskutierten und viel zitierten Abänderungsantrag einbringen. Ich finde es in einer parlamentarischen Demokratie sehr wichtig und sinn­voll, dass man im Diskussionsprozess dann auch Klarstellungen vornimmt. Das finde ich weder verwerflich noch sonst etwas. Das hätte ich mir früher auch schon sehr oft von der Sozialdemokratie gewünscht, denn da bestand kaum Bereitschaft, Dinge noch ein bisschen zu reparieren. Wir stellen in diesem Abänderungsantrag einige Dinge klar, die wir heute schon diskutiert haben. Da geht es um den Heizkostenzuschuss und die Spenden. Diese sind im ursprünglichen Gesetzentwurf unserer Meinung nach zwar durchaus richtig definiert worden, aber wir machen es hier noch einmal ganz, ganz klar, um jede Verwechslungsgefahr für die Zukunft auszuschließen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten August Wöginger, Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kol­legen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Der Titel lautet:

„Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz betreffend Grundsätze für die Sozialhilfe (Sozialhilfe-Grundsatzgesetz) und ein Bundesgesetz über die bundesweite Gesamtsta­tistik über Leistungen der Sozialhilfe (Sozialhilfe-Statistikgesetz) erlassen und das Bun­desgesetz zur Integration rechtmäßig in Österreich aufhältiger Personen ohne österrei­chische Staatsbürgerschaft (Integrationsgesetz-IntG) geändert werden.“

2. Art. I § 2 Abs. 5 zweiter Satz lautet:

„Die Landesgesetzgebung hat sicherzustellen, dass ein gleichzeitiger Bezug dieser Leistungen (mit Ausnahme von Heizkostenzuschüssen) und monatlicher Leistungen ge­mäß § 5 ausgeschlossen ist.“

3. In Art. I § 7 Abs. 4 werden folgende zwei Sätze angefügt:

„Keiner Anrechnung unterliegen auch freiwillige Geldleistungen der freien Wohlfahrts­pflege oder Leistungen von Dritten, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden, es sei denn, diese Leistungen werden bereits für einen ununterbrochenen Zeitraum von vier Monaten gewährt oder erreichen ein Ausmaß, sodass keine Leistungen der Sozialhilfe mehr erforderlich wären. Darüber hinaus können Heizkostenzuschüsse, die aus öffentlichen Mitteln gewährt werden, von der Anrechnung ausgenommen werden.“

4. In der Anlage zu Art. II wird der Ausdruck „a) 1. Auf Personenebene:“ gestrichen.

*****

Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

11.53

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten August Wöginger, Dr. Dagmar Belakowitsch

und Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (588 d.B.) betreffend die Regie­rungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz betreffend Grund­sätze für die Sozialhilfe (Sozialhilfe-Grundsatzgesetz) und ein Bundesgesetz über die bundesweite Gesamtstatistik über Leistungen der Sozialhilfe (Sozialhilfe-Statistikge­setz) erlassen und das Bundesgesetz zur Integration rechtmäßig in Österreich auf­hältiger Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft (Integrationsgesetz-IntG) geändert werden (514 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Der Titel lautet:

„Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz betreffend Grundsätze für die Sozialhilfe (Sozialhilfe-Grundsatzgesetz) und ein Bundesgesetz über die bundesweite Gesamtsta­tistik über Leistungen der Sozialhilfe (Sozialhilfe-Statistikgesetz) erlassen und das Bun­desgesetz zur Integration rechtmäßig in Österreich aufhältiger Personen ohne österrei­chische Staatsbürgerschaft (Integrationsgesetz-IntG) geändert werden“

2. Art. I § 2 Abs. 5 zweiter Satz lautet:

„Die Landesgesetzgebung hat sicherzustellen, dass ein gleichzeitiger Bezug dieser Leistungen (mit Ausnahme von Heizkostenzuschüssen) und monatlicher Leistungen gemäß § 5 ausgeschlossen ist.“

3. In Art. I § 7 Abs. 4 werden folgende zwei Sätze angefügt:

„Keiner Anrechnung unterliegen auch freiwillige Geldleistungen der freien Wohlfahrts­pflege oder Leistungen von Dritten, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden, es sei denn, diese Leistungen werden bereits für einen ununterbrochenen Zeitraum von vier Monaten gewährt oder erreichen ein Ausmaß, sodass keine Leistungen der Sozialhilfe mehr erforderlich wären. Darüber hinaus können Heizkostenzuschüsse, die aus öffentlichen Mitteln gewährt werden, von der Anrechnung ausgenommen werden.“

4. In der Anlage zu Art. II wird der Ausdruck „a) 1. Auf Personenebene:“ gestrichen.

Begründung

Zu Z 1:

Die vorgeschlagene Änderung ist einem Tippfehler am Ende der Gesetzesbezeichnung geschuldet.

Zu Z 2 (Art. I § 2 Abs. 5 und Art. I § 7 Abs. 4 dritter Satz):

Der durch § 5 gesetzte Rahmen umfasst sowohl monatliche Leistungen zur Unterstüt­zung des Lebensunterhalts als auch zur Befriedigung des Wohnbedarfs. Die erhöhten Ansätze der Wohnkostenpauschalregelung (§ 2 Abs. 5) als auch die Gewährung von Zusatzleistungen zur Vermeidung von Härtefällen (§ 6) setzen jeweils die Erbringung als Sachleistung voraus. Durch den vorgeschlagenen Abänderungsantrag soll die Mög­lichkeit geschaffen werden, Zuschüsse, die allein der Abdeckung von Heizkosten ge­widmet sind, auch weiterhin als Geldleistungen zu erbringen und diese von der Anrech­nung auszunehmen.

Zu Z 3 (Art. I § 7 Abs. 4 zweiter Satz):

Um Unklarheiten im Zusammenhang mit Zuwendungen privater Natur und ohne rechtli­che Verpflichtung (wie etwa Spenden) zu beseitigen, soll in § 7 Abs. 4 eine Passage aufgenommen werden, die bereits in den meisten Mindestsicherungsgesetzen in dieser oder ähnlicher Form existiert (z.B. in § 10 Abs. 6 Z 4 WMG). Demnach soll eine An­rechnung von freiwilligen Geldleistungen der freien Wohlfahrtspflege oder Leistungen von Dritten, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden, grundsätzlich unter­bleiben.

Zu Z 4 (Anlage zu Art. II):

Hier erfolgt eine redaktionelle Anpassung.

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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Herr Klubobmann Mag. Bruno Rossmann. – Bitte.