18.48

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr ge­ehrte Zuseherinnen und Zuseher! „Dem Reiche der Natur und seiner Erforschung“ steht am Naturhistorischen Museum als Widmung des damaligen Kaisers geschrieben. Das zeigt, dass Forschung und die Erforschung der Natur bereits in der Monarchie ei­nen hohen Stellenwert hatten. Das ist auch daran ersichtlich, dass die ältesten Expo­nate, die ältesten Bestände im Naturhistorischen Museum über 250 Jahre alt sind.

Das hat seinen Grund, denn unsere Erde ist voll von Leben, und es ist ein Wunder, dass diese Welt voller Leben im kalten und leeren Weltall existieren kann, und zwar von den seltenen Pflanzen im brasilianischen Urwald bis hin zu kleinen Fischen und den Krebsen in den Gewässern. Egal wohin wir blicken, überall ist Leben, zu Lande, im Wasser, in der Wüste oder in der Arktis. Überall haben es Organismen geschafft, sich durchzusetzen und kleine Nischen zu finden. Das macht sie nicht nur für die Wissen­schaft interessant, sondern auch für die Wirtschaft.

Dieser Forschungsdrang hatte und hat teilweise aber auch negative Folgen, denn es war leider lange Zeit Praxis, dass wichtige, interessante, seltene Pflanzen von weither geholt und dann zu Kosmetika, zu Medizin verarbeitet wurden. Es haben andere als diejenigen, die vor Ort über die Ressourcen verfügt haben, den Gewinn eingestreift. Und das, das muss man klar feststellen, ist sicherlich kein faires Miteinander. Mit einer solchen Praxis soll in Zukunft Schluss sein, Schluss mit Biopiraterie. Deshalb gibt es das Nagoyaprotokoll und seit Oktober 2014 auch die entsprechende Verordnung der EU dazu.

Auch Österreich ist, wie bereits angesprochen wurde, seit Oktober 2018 Vertragspartei dieses Nagoyaprotokolls, das den Zugang zu genetischen Ressourcen regelt. Es regelt die Aufteilung der Vorteile aus der Nutzung der genetischen Ressourcen, aber auch des traditionellen Wissens. Mit diesem Gesetz, das wir heute einhellig beschließen werden, setzen wir die EU-Verordnung um. Es wird – endlich, kann man fast sagen – eine konkrete Zuständigkeit festgelegt, nämlich die Zuständigkeit des Bundesministe­riums für Nachhaltigkeit und Tourismus. Die Bundesministerin kann auch Durchfüh­rungsverordnungen erlassen, sie bedient sich auch des Umweltbundesamtes zur Erfül­lung dieser Aufgaben.

Das Gesetz legt auch Strafen und die Strafbarkeit fest. Es ergänzt damit die EU-Ver­ordnung, kann aber nichts anderes oder nichts Weitergehendes regeln als die EU-Ver­ordnung. Es wurde die Stellungnahme des Naturhistorischen Museums angesprochen, diese ist inhaltlich sehr wichtig und gut, doch muss man leider darauf hinweisen, dass wir nichts Weitergehendes regeln können als bereits in der EU-Verordnung geregelt ist, weil diese EU-Verordnung unmittelbar anwendbares Recht ist. So ist es beispielsweise nicht möglich, eine Ausnahme für nicht kommerzielle Nutzungen in diesem Gesetz zu regeln, weil das im Widerspruch zu dieser EU-Verordnung stehen würde.

Das Nagoyaprotokoll und die Umsetzung in diesem Gesetz, denke ich, sind ein wichti­ger Baustein auf dem Weg zu einem fairen und nachhaltigen Miteinander.

Es wurden immer wieder die Themen Biodiversität und Unterstützung des fairen Mit­einanders angesprochen: Ich denke, dass wir da als Konsumenten bei jedem Griff ins Regal, bei jedem Einkauf, den wir tätigen, die Macht haben, zu entscheiden, welche Produkte und wen wir unterstützen, ob wir fair gehandelte, fair produzierte Produkte oder andere Waren unterstützen.

Ich denke, wir sollten uns dieser Entscheidungsmöglichkeit, dieser Macht bewusst sein, und uns klar für fair gehandelte Produkte entscheiden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

18.52

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Johann Rädler zu Wort. – Bitte.